1734
unzureichend frankirte Briefe 2c. nach Portugal, Madeira und den Azorischen Inseln gelangen nicht zur Absendung.
Gewöhnliche Briefe und Kreuzbandsendungen nach den portu-— giesischen Besitzungen in Afrika, nämlich den Capvperdischen Inseln, den Inseln St. Thomas und Principe, sowie nach Angola, fönnen auf Verlangen des Absenders via Portugal befördert wer—= den. Die Sendungen unterliegen dem Frankirungszwange und müssen vom Absender mit dem Vermerk via Portugal = versehen werden. Das Porto beträgt:
a) für den einfachen bis 3 Loth inkl. schweren Brief 83 Sgr., b) für die einfache bis 23 Loth inkl. schwere Sen⸗ dung gedruckter Sachen unter Band 15 Sgr.
Die Postverträge mit Spanien und Portugal finden zugleich auf die übrigen deutschen Vereins-Postgebiete, so weit deren Korrespondenz mittelst der preußischen Briefpakete befördert wird, volle Anwendung.
Berlin, den 29. Juni 1864.
General ⸗Post⸗Amt. Philips born.
Angekommen: Der Erb-⸗Schenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vom Hagen, von Möckern.
Sicht amtliches.
Preußen. Berlin, 29. Jüni. Das Königlich dänische . hat die nachstehenden Bekanntmachungen er— assen:
Das Marine -Ministerium bringt hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß Veranstaltung getroffen ist, um baldigst möglich folgende Häfen zu blokiren, nämlich
Pillau, Danzig, Colberg, Cammin, Swinemünde, Wolgast, Greifswalde, Stralsund und Barth.
Vorstehendes ist zur Kenntniß der am Hofe Sr. Majestät des Königs acereditirten Repräsentanten gebracht worden, und diese Be⸗ kanntmachung wird von den Lootsen allen durch den Sund und die Belte pafsirenden Schiffen, welche ihre Hülse in Anspruch neh⸗ men, mitgetheilt werden.
Marine⸗Ministerium, Kopenhagen, den 25. Juni 1864.
(gez O. Lütken.
Das Marine⸗Ministerium bringt hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß Veranstaltung getroffen ist, um baldigst möglich alle Häfen und Einläufe an der Ostküste der Herzogthümer Schleswig und Holstein zu blotiren, jedoch mit Ausnahme von den Inseln Alsen und Aeroe, so wie den übrigen Plätzen, die unter der Autorität Seiner Majestät des Königs verblieben sind.
Die Blokade wird nach und nach für jeden Platz, sobald
derselbe der Gewalt der Königlichen Regierung zurückgegeben wird, wieder aufgehoben und darüber weitere Bekanntmachung erlassen werden.
Marine⸗Ministerium, Kopenhagen, den 25. Juni 1864.
. (gez) O. Lütken.
Stettin, 29. Juni. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf heute Abend 63 Uhr mit dem Stargarder Zuge hier ein und fuhr mit Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, welche bald darauf mit dem Abendzuge von Stralsund hier ankam, nach dem Gebäude des General⸗Kommandos, wo sie Wohnung genommen haben. Zwei Bataillone des 14. Regiments sind heute Morgen nach Stralsund abgerückt. — Bei Rügen sollen sich gestern eine Anzahl dänischer Transportschiffe gezeigt haben. (Osts. Ztg.)
Königsberg, 29. Juni. Das erste Bataillon des Regiments Kronprinz von Preußen« und zwei Schwadronen des 3. Kürassier⸗ Regiments rückten Montag früh von hier nach der polnischen Grenze aus. Von der Infanterie wurden zwei Bataillone auf der Eisen— bahn bis Insterburg befördert. Das zweite Bataillon des Regiments Kronprinz verbleibt in Pillau, das Füsilier⸗ Bataillon hier. Außer= dem soll das 5. Ostpreußische Infanterie⸗ Regiment Nr. 41 wieder von Thorn nach hier zurückverlegt werden; doch wird nur das erste Bataillon hier verbleiben, die beiden anderen werden die Garnison in Pillau bilden. Das Regiment trifft heute oder morgen hier ein.
Ostpr. Ztg.
Neufahrwasser, 29. Juni. Die feindliche J und 2 Kanonenboote kamen Morgens 8 Uhr bei Hela in Sicht und näherten sich auf 1 Meile dem Hafen. Eine vom dänischen Konsul an den Befehlshaber des feindlichen Geschwaders, Orlogs-⸗Capitain Holm, adressirte Depesche wurde mit Zustimmung der Königl. Kom— mandantur zu Weichselmünde unter Parlamentairflagge übergeben, worauf die dänischen Kriegsschiffe wieder nordostwärts abgingen.
8 . Cöln, 29. Juni. Gestern Abend ist eine ö a 1. Rh. InfeRegts. Nr. 25, bestehend aus drei Offizieren, nach
Stuttgart abgereist, um dem Leichenbegängniß Sr. Majestät des Königs von Württemberg,
wohnen. — Gestern
nutzten nach einem in den reservirten Räumen der Central-⸗Station eingenommenen Diner den gegen 5 Uhr rheinaufwärts gehenden Schnellzug zur Weiterreise nach Schloß Balduinstein bei Schaum⸗ burg. — Die Leiche Sr. Königlichen Hoheit des
Zur Begleitung befanden sich
Unteroffizier⸗Ehrenwache für die Zeit, daß die sterblichen Ueberreste sich auf der hiesigen Central-Station befanden, und gingen dieselben heute Morgen nach Bingerbrück, um von dort nach Rheinstein zur Beisetzung Übergeführt zu werden. (Köln. Ztg.)
Grünberg, 27. Juni. Im Laufe des heutigen Vormittags
ist das Eichmannsche Fabrik-Etablissement zu Rothenburg .
hiesigen Kreises mit vielen Vorräthen durch Feuer gänzlich zerstört
worden. Der dadurch entstandene Schaden soll sich auf 50h Thlr.
belaufen.
Sachsen. Eisenach, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute auf der Rückreise von Kissingen hier eingetroffen und hat die Wartburg bezogen. (Leipz. Ztg.)
Anhalt. Dessau, 28. Juni. Der Landtag, der mit der Unterbrechung durch eine vierwöchentliche Vertagung seit November hier versammelt war, ist heute entlassen worden.
nunmehr am 1. Oktober die betreffenden Gesetze für ganz Anhalt in Kraft treten. (Leipz. Ztg.)
Renß. Gera, 238 Juni. Gestern ist unser Durchlauchtigster
Fürst von Thallwitz in Schleiz eingetroffen und beabsichtigt, von . dort Donnerstag, den 30sten di, die Reise nach Wildbad Gastein an⸗ zutreten. — Se. Durchlaucht der Erbprinz ist heute Morgen 5 Uhr .
über Schleiz nach Stuttgart abgereist.
Hessen. Darm stadt, 29. Juni. gestern mit dem Prinzen Adalbert von Bayern von Aschaffenburg hier ein. Zugleich kam der Prinz Alexander von Kissingen an und begab sich nach Ingenheim. Derselbe reist von da heute nach Stutt— gart, um dem Königlichen Hofe das Bedauern des Großherzogs über
den Tod des Königs Wilhelm auszudrücken und dem König Karl
zur Thronbesteigung Glück zu wünschen.— Auch der Prinz Adal⸗ bert begiebt sich heute zu gleichem Zwecke Namens des Königs Ludwig II. von Bayern nach Stuttgart. (Darmst. Ztg.) Beim Beginn gestriger Sitzung Erster Kammer kam die vorgestern von der Zweiten Kammer erledigte Prorogation des Fi⸗ nanzgesetzes zur Verhandlung. Graf zu Solms-Laubach (Referent bedauerte, daß die zweite Kammer ihre Zustimmung zu Artikel J. der Regierungsvorlage verweigert habe. Auch mit der Prorogation auf nur 3, statt 6 Monate, war Referent nicht einverstanden, da das Budget voraussichtlich doch nicht innerhalb dieser Zeit erledigt werde. Der Antrag des Ausschusses geht wegen der erforderlichen Uebereinstimmung auf Annahme der Prorogation, wie sie von Zwei⸗ ter Kammer beschlossen. ö Baden.
Karlsruhe, 24. Juni. Bei uns ist das Eisen—
bahnbudget, sowohl was den Bau, als den Betrieb betrifft, vom übrigen Staatsbudget getrennt und einer besonderen Verrechnung r In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer erstattete der Abg. Buhl über das neue Budget der Eisen . bahnbauten einen sehr umfassenden Bericht, der über die rasch fort⸗ schreitende Erweiterung unseres nun bald das ganze Land nach allen ö Richtungen umfassenden Eisenbahnnetzes einen klaren Ueberblick giebt. In den letzten zwei Jahren sind unsere Staatsbahnen um . darunter Waldshut ⸗
und Verwaltung unterstellt.
etwas mehr als 20 Meilen erweitert worden, die Heidelberg ⸗Mosbacher, Pforzheim⸗Mühlackerer, Constanzer Bahn, mit einem Gesammtkostenbetrag von beiläufig . 25 Millionen Gulden. Die für die laufende Budgetperiode bis 1865 zur Ausführung bestimmten Eisenbahnbauten erfordern einen Aufwand von etwas mehr als Sz Mill. Der größere Theil dieser Summe entfällt auf die Fortsetzung der Odenwaldbahn von Mos—⸗ . bach bis zur bayerischen Gränze bei Würzburg, und auf die sogenannte . k die den Oberrhein mit dem Bodensee durch eine Linie im Thal der Kinzig und über die Hochebene des Schwarzwalde zu verbinden bestimmt ist, und voraussichtlich, wenn das Lukmanie projekt einst zur Ausführung kommt, eine erste Weltbahn zu werde verspricht. Für den Bau der Eisenbahnbrücke bei Mannheim, der nächstens in Angriff genommen werden soll, ist vorläufig eine Millio bewilligt worden. Die Brücke wird nach dem Horizontalträgersystem für zwei Bahnspuren, eine Fahrbahn und Fußgängerwege hergestell Den Pfeiler und Unterbau hat die badische, den eisernen Oberbau die bayerische Bauverwaltung zur Ausführung übernommen ; die
Kosten werden zusammen geworfen und hälftig getheilt. (A. A. 3
welcher Chef des Regiments war, beizu⸗ Nachmittag gegen 4 Uhr trafen der Erzberzog . Joseph nebst Gemahlin, von Brüssel kommend, hier ein und be
Prinzen Friedrich von Preußen traf gestern Abend gegen 10 Uhr von Berlin hier ein. dabek der General von Knobelsdorff; so wie einige Offiziere; das hiesige Kürassier-⸗Regiment gab eine
!. ö Gestern sind die Berathungen über Ausdehnung der anhalt⸗-dessau⸗cöthenschen Gesetze auf den bernburgischen Landestheil zu Ende geführt, und dürften ö
Der Großherzog traf
1861
1735
— 25. Juni. Die Erste Kammer erledigte in ihrer heutigen 22. Sitzung das Budget des Finanz ⸗Ministeriums und das Budget der aus dem Domainengrundstock zu schöpfenden Ausgaben, indem sie nach kurzer Besprechung den Beschlüssen der Zweiten Kammer beitrat. Eben so genehmigte das Haus einstimmig das Gesetz über Einführung eines provisorischen Festungsreglements in Nastatt und sprach dabei den Wunsch aus, die Regierung möge in Erwägung ziehen, durch welche Mittel der Verwaltung der Realkredit der Ge⸗ imarkung von Rastatt und Umgegend wieder hergestellt und einer ungegründeten und übertriebenen Besorgniß vor besonderer Kriegs⸗ gefahr entgegengewirkt werden könne. Den Rest der Sitzung füllten
Kommissionswahlen.
— 28. Juni. Am Zosten hat in der Zweiten Kammer die Berathung über den Gesetzentwurf über die Aufsichtsbehörden für die Volksschulen begonnen Die Kommission, Namens deren Häusser Bericht erstattet, hatte beantragt die unveränderte Annahme des Entwurfs, dessen Hauptpunkte in Folgendem bestehen: Der Pfarrer ist fortan nicht mehr der geborene Schul . Inspektor; an die Stelle dieses beseitigten Amts tritt ein Ortsschulrath, dem der Schullehrer mitbeschließend beiwohnt und in dem der Pfarrer nicht mehr als solcher, sondern ein von der Regierung dazu ernanntes Mitglied den Vorsitz führt. Die Bezirks ⸗Schulvisitatoren werden durch Kreis⸗
schulräthe ersetzt. Nach mehrtägigen Debatten ist heute mit 53 Stim⸗
men gegen 2 das Gesetz in namentlicher Abstimmung angenommen.
Bürttemberg. Stuttgart, 29. Juni. Mit Ihrer Majestät der Königin der Niederlande ist auch deren ältester Sohn, der Prinz von Oranien, Enkel, und später Prinz Peter von Olden⸗ burg, Sliefsohn des höchstseligen Königs, gestern hier angekommen. Heute trafen der Herzog Max von Württemberg aus Mergentheim, Sohn des berühmten Reisenden, des verewigten Herzogs Paul Wil⸗ helm von Württemberg, Herzog Alexander von Württemberg aus Wien (Bruder Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe) die Herzoge Eugen / Wilhelm (der Held von Deversee und Obersell) und Nikolaus aus Karls⸗ ruhe und Schlesien, und Herzog Ernst von Württemberg, so wie der Großfürst Konstantin von Rußland ein. Von fremden Prinzen, die zur Condolation erwartet werden, sind angemeldet: die Prinzen Adalbert von Bayern, Wilhelm von Baden, Alexander von Hessen. Von württembergischen Standesherren, außer denen die zum Landtag und wohl auch noch in diesen Tagen kommen werden, sind theils angelangt oder angemeldet: Fürst Hugo von Hohenlohe Oehringen Fürst Hermann von Hohenlohe Langenburg, Fürst Friedrich Karl von Hohenlohe-Waldenburg und Fürst von Waldburg Wolfegg⸗ Waldsee, Vice⸗Präsident der Kammer der Standesherren. — Heute Vormittag waren hier die bürgerlichen Kollegien versammelt, um eine Adresse an Se. Majestät den König zu berathen.
Bayern. Die »Bayer. Ztg. veröffentlicht eine aus Kissin⸗ gen, 23. Juni, datirte, von sämmtlichen Ministern, mit Ausnahme des Kriegsministers, gegengezeichnete K önigliche Entschließung, die Verhältnisse der unmittelbaren Staatsdiener be⸗ treffend, wonach bei Anstellung und Beförderung unmittelbarer Staatsdiener künftig von einer Ausscheidung des Standes— und Dienst⸗ gehaltes in den betreffenden Entschließungen und Dekreten Umgang genommen werden und der Standes- und Dienstgehalt lediglich nach Ben Bestimmungen der §§5.7 und 8 der IX. Beilage zur Verfas⸗ sungsurkunde bemessen worden soll. In der Regel soll jedoch der Standesgehalt den Betrag von 3h00 Fl. nicht übersteigen. (Zum Verständniß für nicht bayerische Leser bemerken wir daß der Standesgehalt das ist, was in Preußen »Pension« heißt. Der Standesgehalt berechnet sich verfassungsmäßig nach den Dienstiahren und beträgt im ersten Jahrzehnt des Dienstes beim Aufhören der Dienstleistung sieben Zehntel, im zweiten acht Zehntel, für die weitere Dienstzeit neun Zehntel des Gesammtgehaltes während der Dienst⸗ zeit. Durch Verordnung vom 29. Juli 1848 wurde bestimmt. daß bei der Anstellung durch Dekret ausgesprochen werde, was als Stan ⸗ desgehalt zu betrachten sei und daß abweichend von dem Edikt 1X. zur Verfassung nach Ablauf eines jeden der drei ersten Dienstãiahr⸗ zehnte ein Zehntel des also im Dekret bestimmten Standesgehalts snicht Dienstgehalts) diesem zugeschlagen werden solle, War also einem Beamten, dessen Gesammtgehalt 2000 Fl. beträgt, im Dekret ein Standesgehalt von 1209 Fl. ausgesetzt, so wuchs dieses letztere im zweiten Jahrzehnt um 120 Fl., im dritten und vierten wieder um 120 Fl. Dies ist jetzt aufgehoben, und soll der Standesgehalt lediglich nach dem Gesammteinkommen berechnet werden, so daß das eine Zehntel im vorliegenden Beispiele sich nicht auf 120, sondern
auf 200 Fl. künftig stellt.
Das neueste Militair Verordnungsblatt · enthält eine allerhöchste Verordnung bezüglich lichung der Offiziere und Militair⸗Beamten. nehmen ihr die folgenden Bestimmungen: ö. ;
„Art. 6. Der Sffizier darf die Verehelichungsbewilligung nach zurück · gelegtem 24sten Lebensjahre nachsuchen. Er muß jedoch mindestens eine sechsjährige vaterländische Militair - Dienstzeit, hierunter eine zweijährige als Offizier, zurückgelegt haben. Art. J. Die Heirathscaution wird festgesetzt:
Nr. 21 vom 26. d. der Verehe⸗ Wir ent⸗
a) vor dem vollendeten 26sten Lebensjahre für einen Unter. und Ober- Lieutenant auf 30,000 Fl., für den Hauptmann und Rittmeister auf 20000 Fl., b) nach dem zurückgelegten Ißsten und vor vollendetem 28sten Lebensjahre für den Unter⸗ und Ober - Lieutenant auf 25,000 Fl., für den Hauptmann und Rittmeister auf 16000 Fl., e) nach dem zurück · gelegten 28. bis zum vollendeten 30. Lebensjahre: für den Unter ⸗ und Ober⸗ Lieutenant auf 20,000 Fl, für den Hauptmann und Rittmeister auf 130600 Fl, dh nach dem zurückgelegten 30. Lebensjahre: für den Unter- und Ober⸗-Lientenant auf 15,060 Fl, für den Hauptmann und Rittmeister bis einschließlich der Generale auf 10000 Fl.; die Kaution muß einen gesicher ˖ ten, mindestens 4prozentigen jährlichen Rentenbezug abwerfen. Sind Ver . mögenstheile vorhanden, deren jährliche Rente weniger als 4 pCt. beträgt, so erhöht sich die Hauptsumme der Heiraths ⸗Kaution auf den Betrag, wel · cher zur Erzielung der 4prozentigen Gesammtrente jährlich nothwendig ist.«
Oesterreich. Wien, 28. Juni. Die Wiener Abendpost⸗ enthält folgenden Artikel:
In der Kundmachung des Verwaltungs rathes der Kaiserlich Königlichen Süd⸗Rorddeutschen Verbindungsbahn vom 265. Juni 1861 ist erklärt worden, daß die Einlösung der am 14. Juli d. J. faͤlligen Actien - Coupons sistirt werde, weil die Leistung des Zinsenzuschüsses fuͤr Einlösung jener Actien · Coupons von Seite der Staatsverwaltung abgelehnt wurde. In Bezug auf diese Erklärung des Verwaltungsrathes der Süd ⸗Norddeutschen Ver⸗ bind ungsbahn erscheint es zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse über die Ausführung der staatlichen Zinsengarantie angezeigt und nothwendig, auf den Umstand hinzudeuten, daß die Staatsverwaltung — indem sie sich nicht in der Lage befand, den zur Ergänzung des Fehlenden an dem garantirten 5sprozentigen zum Reinerträgnisse des Anlagekapitals für das erste Semester 1854 erforderlichen Betrag auf Grund der diesfälligen Bestimmungen der Konzessionsurkunde in der Form eines Vorschusses zü verabfolgen — gleich= wohl der Gesellschaft ihre Geneigtheit bekannt gegeben hat, ihr über Ein schreiten bei der Beschaffung der zur Zahlung der Actien- und Obligationen · zinsen erforderlichen Geldmͤttel in geeigneter Weise, wie es bei den anderen in demselben Falle befindlichen Gesellschaften geschehen, die entsprechende Mitwirkung und Beihülfe zu leisten, und gleichzeitig auch erklärte, daß die Frage, wer die mit der diesfälligen Geldbeschaffung verbundenen Auslagen zu tragen habe, insolange als eine offene zu betrachten sei, bis nicht bei der endgültigen Feststellung des Anlagekapitals die definitive Auslegung der diesfälligen Bestimmungen der Konzessions ⸗ Urkunde erfolgt sein wird, zu deren möglichst beschleunigter Mitwirkung ohnedem die Einleitungen bereits getroffen worden sind.
— 29. Juni. Der schon telegraphisch erwähnte Artikel der General ⸗Correspondenz⸗ lautet:
»Die »Köln. Ztg.“ läßt sich aus London telegraphisch den bevorstehen den Abschluß einer Convention zwischen Rußland, Oesterreich und Preußen melden, wonach sich diese Mächte zu gemeinsantem Vorgehen in allen euro⸗ päischen Fragen verpflichteten, die polnische Angelegenheit für eine innere erklären und sich wechselseitig ihren Besitzstand garantiren. — Wir sind er⸗ mächtigt, diese Angaben für durchaus unbegründet zu erk ären, sowohl in Beziehung auf den Abschluß einer Convention zwischen den genannten Maͤchten, als die materiellen Angaben, welche den Gegenstand derselben be⸗ treffen sollen.
Dieselbe Korrespondenz meldet: „Wir erfahren aus guter Quelle, daß die Notiz des Memorial diplomatique« von der Demission des K. K. Internuntius zu Konstantinopel, Freiherrn von Prokesch⸗ Osten, unbegründet ist.«
Endlich liest man in derselben:
»Es ist eine notorische, höchst bedauerliche Thatsache, daß während der letzten Jahre in den einzelnen Theilen der Monarchie das Vorkommen ver⸗ heerender Feuersbrünste außergewöhnlich zugenommen hat. Welche Werthe an beweglichem und unbeweglichem Vermögen durch diese Kalamität ver - nichtet ünd welcher Schaden dem Volkswohlstande zugefügt wird, dürfte schoön aus dem einen Umstande erhellen, daß von den in Oesterreich bestehenden Versicherungs ⸗Anstalten in den letzten sechs Jahren nach authentischen Nachwelfungen über fünfzig Millionen Bulden an Brandschadenvergütungen ausgezahlt worden sind. Diese außer jeder Berechnung liegende Ausdehnung der Feuersbrünste hat nun sämmt⸗ liche in Oesterreich für Brandschadenversicherung bestehenden Anstalten ver⸗ anlaßt, sich wegen thunlichster Abhülfe gegen die Ursachen so trauriger Vor⸗ kommnisse gemeinschaftlich an die Regierung zu wenden, und diese hat, wie wir vernehmen, auch keinen Anstand genommen diesem die Wah⸗= rung des Volkswohlstandes bezweckenden¶ Ansuchen bereitwillig zu willfahren. Es wurden aus diesem Anlasse neuestens sämmtliche Landesstellen von Seite des Kaiserl. Königl. Staatsministeriums auf diesen hochwichtigen Gegenstand besonders aufmerksam gemacht und zur strengsten Handhabung der bestehenden Bauvorschriften, zur sorgfältigen Invigilirung der Beistellung und Instandhaltung der nöthigen Löschgeräthe in allen Ge⸗ meinden, endlich zur wirksamen Controle gegen das leider häufige Vorkom⸗ men fahrlässiger, feuergefährlicher Handlungen angewiesen.«
Aus Triest, 25. Juni, wird gemeldet, daß der dortige Bri⸗ gadier, General⸗Major Firet von Bihain, in Folge telegraphischen Befehles nach Schleswig abgereist ist, um das Kommando der Bri⸗ gade Gondrecourt zu äbernehmen, da General Gondrecourt durch Krankheit verhindert ist, den bevorstehenden neuen Feldzug mitzu⸗ machen.
Großbritannien und Irland. London! 28. Juni. arlaments verhandlungen vom 27. Juni. Oberhaussitzung. Earl Russell legt die Konferenz Protokolle auf den Tisch des Hauses nieder. Die verschiedenen Fragen, auf welche die vorgelegten Schriftstücke sich be zögen, seien sehr verwickelt und lange mit Gleichgültigkeit betrachtet worden / die Ereignisse der letzten beiden Jahre aber hätten sie zu einer Krisis ge⸗