1864 / 153 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1756 Berliner Börse vom 1. Juli 1864.

cker Terhsel-, Fonds- und Geld- Cours. Fisenhaln - Actien.

Br. ql. ld. Stamm Aetie n. *. kr. Gia

Ffanxdbriefe. Aachen - Disseldorfer 37 97 96 Berlin-Hamburger - 1423 1423 Kur- and Neumärk. 3 z Aachen - Mastrichter. ö. 36 Berlin- Hamb. . Em. 1415 141 (do. do. Berg. - Märk. Lit. A.. Berl. Potsd. Mg. Lt. A. 1515 1515 0stpreussische Berlin- Anhalter do. Litt. B. 1505 1505 do. Berlin- Hamburger.. 1 do. Litt. C. ! . 6 20 6 1953 Pommersche Berl. Potsd. -Magdeb. ß erlin- Stettiner Paris ! 795 795 do. kerlin - Stettiner. .... 13 do. II. Serie Wien, östr. Währ. 150 ELS X. 86 Posensche Bresl.· Schw. reib.. -= 1134. do. III. Serie dito 150 FI. ö do. Brieg - Neisse do. IV. Ser. v. St. gar. A burg sidd. W. 109 FI. ; do. Cöln - Mindener grsl. Schw. Erb. Lt. D. FErkF.2.M. zu dd. W. 100 FI. 2 R Schlesisehe Magdeb. - Halberst. .. Gõsln- Crefelder Leipzig in Courant Vom Staat garantirte Magdeb. Leipziger. Cäln- Mindener im 1 ThlI. Fuss 100 ThlI. . 3 Münster-Hammer ... . II. Em. Petersburg 1008. . 3 W. 3 S3 Nie dersehles. Märk.. 3694 ; do. 3 At. do. . MWNiederschles. Lweigb. 69 III. Em. 8 7 h . 0 bersehl. Lit. A. u. CG. 3 ö do. Bremen G. 8 T. do. Lit. B. 33 143 142 . IV. Em. Oppeln - Tarnowitz er Nagdeburg - Halberst. Rheinische 7599 do. Wittenb. do. (Stamm-) Prior. Magdeburg. - Wittenb. Rhein- Nahe 257 Nie dersehkes.-Märk. . Rhrt. Crf. Kr. Gladb. 33 1004 99 Stargard - Posen 35 985 97 Hl. Serie Thüringer 124 IV. Serie 100 204 Posensche 3 Wilh. (Cosel- Odbg.) 583 577 Nied. Lweigb. Lit. C. . 24. Preussische ; do. (Stamm- Prior. 45 Ober- Sehles. Litt. A. 1004 khein- und Westph.“ do. do. do. 94 95 I Sãehsisehe . / Sehlesisehe .... ......

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Freiwillige Anleihe Staats - Anleihe von 1859 dito v. 1854, 1855, 1857 dite von 1859 dito von dito von dito von dito von dito von Staats - Schuld- Scheine. . .. Prim. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kür- u. Neum. Schuldverschr. Oder -Deiehbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen dito dito Sehuldverschr. d. Berl. Kaufm.

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1053 ; Kur- und Neumärk. 100 Pommersche

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91 1 Pr. BR. Anth. Sckeine Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, . 123 werden usancemässis 4 pCt. bereehnet. Rheinisehe

91 Friedrichsd' or ö 10. Jom Staat 3a; , m, Priorit a ts-Ohlig. do. III. Em. v. 1858 /t0 1019 1009 Andere Goldmünzen Aachen - Düsseldorfer S9 Ido. do. von 18652 in, , ... do. II. Emission Sg; do. v. Staat garantirte 1063 1021 do. III. Emission Rhein- Nahe v. St. gar. 9 ö Aachen-Mastrichter. do. do. II. Em. do. II. Emission kKhrt. Crf. Kr. Gladb. Berg. Märkische eon. do. II. Sarie do. I. Ser, convy. de. III. Serie do. III. S. v. St. 33 gar. . Stargard-Posen

2 ö do. do. Lit. B. J PREmissi Münzpreis des Silbers bel der Königl. Münxo. k . . , .

. do. V. Serie ... „Thüringer conv. . . . .. Das Pfund fein Silber 0. Büsseld. Elbf. Pr. do. II. Serie

29 Thlr. 23 Sgr. ge, d . do. III. Serie eonv. 10. Dortm. -Soest go, , Serie. do,. d. D Ber Wilh. (Cosel-Odbg.)

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Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen- Bexbach Me- Lud wgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. kran. Staatsbahn Oest.siidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb.. . . . .. Westhahn (Böhm.) ...

Inlünd. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathank Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. - Gesellseh. . Dise. Commaandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Pommers ch. Ritterseh. B. Preuss. Hyp. Vers. . .. do. G

Ausl. Fonds. Oester. Loose (1860. . Braunschweiger Bank. ; do. Loose (1864) .. Bremer Ban do. Silb. Anl. i869. Coburger Credithank. . Italien. Anleihe Darmstädter Bank Russ. Stiegl. 5. Anl. .. Dessauer Credit .

do. Landesbank. v. Rothschild Ls. Genker Creditbank. . .. Neue Engl. Anleihe Geraer Bank . Gothaer Privatbank .. Hannoversche Bank. .

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Engl.... ...... . Fosn. Sehatz-Obl.

do. Cert. L. A. ) da. L. B. 200. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.- Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. do. Erm . Mnleihe. Schwed. 18 RI. St. Pr. -A. do. n. 100 FI. Loose Lübeck br A-,, 495

Fersin- Stettiner excl. Div. Oberschles. Lit. A. u. C. 157 a 167 8 7 ͤ : ö ; Lit. A. u. C. gem. targard-Fosen excl. Piv. Mainz-Ludwigsh. Lit. A. u. C. abgestempelt, junge 165 gem. Mecklenburger 7348 2 74 zem. Nordbenm rie r. en, 65 a em. ö r . 2 n.

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KHeriim., J. Juli. Die Börse war im Ganzen fest, bsieb ab Kleine Bah r beleßpter; Priorita f fỹ̃ . sehälts os und noch nachträglich fast ausschliesslich von der . 4 G,, J in Anspruch genommen; österreichische Sachen waren ohne Regsamkeit;

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Ausl. Prioritäts-

Actien. . Belg. Oblig. J. de PEst Industrie · Actien.

do. Samb. et Meuse. Hoerder Hüttenwerk. . Oester. franz. Staatsbahn: Minerva Oest. fry. Südb. (Lomb. ): J Fabrik v. Eisenhahnbed. Moskau-Rjisan

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Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Thüring. Bank. .... 54. Weimar. Bank

/ Oesterr. Metall. ... .... v. St. g.) döõ r Dessauer Kont. Gas. .. do. Nation. Anleihe õ

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Das Abonnemen 8.

suür das bierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

5 Preusischer

Aue post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an für Gerlin die Expedilion des König preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 19.

3 nahe der Ceipzigerstr.) 84 .

Berlin, Sonntag den 3. Juli

1864.

Te. Majestät der Ksnig haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen außerordentlichen Gesandten und be⸗ vollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hoflager, von Oubril, den Rothen Adler⸗-Orden erster Klasse ; und Dem Stadtgerichts⸗ Rath Mila hierselbst bei seiner Versetzung in den. Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Rath zu verleihen.

WMinisterium für Dandel, Gewerbe und üffentlich⸗ Urbeiten.

Dem Maschinen - Fabrikanten Heinrich Bernhard Heß in Leipzig ist unter dem 29. Juni d. J. ein Patent ; auf eine in Beschreibung und Zeichnung dargelegte Ein- richtung an Nähmaschinen zur Umschaltung der Bewegungs⸗ richtung des Stoffschiebers, ohne Beschränkung Anderer in der Anwendung bekannter Theile, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang

des preußischen Staats ertheilt worden.

Bekanntmachung.

Die diesseitige Staatsregierung hat im laufenden Jahre mit der Königlich spanischen und der Königlich portugiesisch en Regierung Postverträge geschlossen, welche mit dem J. Juli . in Kraft treten und nachstehende Verkehrs⸗Erleichterungen im Ge⸗ folge haben.

I. Postverkehr mit Spanien.

Die gewöhnlichen Briefe können fortan bis zum Be stim⸗ mungsorte frankirt oder auch ganz unfrankirt abgesandt werden. Das Gesammtporto beträgt für den einfachen, bis z Loth inkl. schweren,

frankirten Brief nach Spanien 6 Sgr.. unfrankirten Brief aus Spanien 8 Sgr.

Für jedes halbe Loth Mehrgewicht tritt ein einfacher Portosatz hinzu. Rekommandirte Briefe unterliegen dem Frankirungs⸗ zwange; außer dem Porto für gewöhnliche Briefe wird eine Re— kommandations⸗ Gebühr von 2 Sgr. erhoben. Verlangt der Ab⸗ sender, daß ihm eine Empfangsbescheinigung des Adressaten zuge⸗ sandt werde, so ist dafür ein weiterer Betrag von 2 Sgr. zu ent: richten. Recommandirte Briefe müssen in ein mit mindestens zwei Lacksiegeln verschlossenes Kreuz-⸗Couvert verpackt sein.

Sendungen mit Waagarenproben und Mustern müssen

bis zum Bestimmungsorte frankirt werden. Bis zum Gewichte pon z Loth beträgt das Porto 6 Sgr. für schwerere Waarenproben und Muster wird die Hälfte des Porto's erhoben, welches für frankirte Briefe von gleichem Gewichte festgesetzt ist, mithin bei⸗ spielsweise für eine derartige Sendung im Gewichte von 15 Loth g Sgr. Diese Tage findet nur in dem Falle Anwendung! wenn die Waarenproben und Muster keinen Kaufwerth haben, und wenn dieselben entweder unter Band gelegt oder so verpackt sind, daß über ihre Natur kein Zweifel obwalten kann. Derartigen Sendungen können als handschriftliche Notizen beigefügt werden; die Bezeich⸗ nung des Adressaten, des Bestimmungsorts und der Wohnung, die

Fabrik- oder Handelszeichen, die Nummern und Preise. Andere schriftliche Vermerke sind unzulässig, insbesondere ist die Beifügung eines Briefes nicht gestattet.

Zeitungen, Preiscourante, Cirkulare, Kataloge, Anzeigen und sonstige gedruckte, lithographirte oder metallographirte Gegenstände unter Band müssen vom Absender frankirt werden. Das Gesammt⸗ porto bis zum Bestimmungsorte beträgt für je 25 Loth einen Silbergroschen. Sendungen unter Band, welche unfrankirt oder unzureichend frankirt zur Post geliefert werden, gelangen nicht zur Absendung.

Briefe, Waarenproben und Muster und gedruckte Sachen unter

Band nach und aus Gibraltar, den Balearischen und Ca⸗— narischen Inseln und den Spanischen Besitzungen an der

Nordküste Afrikas werden eben so behandelt und taxirt, wie dergleichen Sendungen nach und aus Spanien selbst.

Für die Correspondenz nach den Spanischen Antillen: Cu ba (Havanna), Portorico und St. Domingo, bietet sich vom 1. Juli er. ein neuer, vortheilhafter Speditionsweg dar, indem die⸗ selbe auf Verlangen des Absenders auf dem Wege über Spanien mit den am 15. und 30. jeden Monats von Cadiz nach den Antillen abgehenden spanischen Posischiffen befördert werden kann. Der Trans⸗ port von Cadiy nach Euba wird für gewöhnlich in H Tagen be⸗ wirkt. Die Correspondenz, welche mit den genannten Postschiffen abgesandt werden soll, ist mit dem Vermerk »via Cadix⸗ zu ver⸗ sehen und muß spätestens am Sten resp. 23sten in Cöln eintreffen. Zur Beförderung auf jenem Wege werden vorläufig nur gewöhn⸗ fiche Briefe und gedruckte Sachen unter Band angenommen. Die

Frankirung muß bis zum Bestimmungsort erfoldzen. Das Porto

beträgt: a) für den einfachen bis Loth inkl. schweren Brief 11 Sgr. p) für die einfache bis 23 Loth inkl. schwere Sendung gedruckter Sachen unter Band 23 Sgr.

EE. Postverkehr mit Bortugal.

Für die Korrespondenz zwischen Preußen und Portugal kommen folgende Bestimmungen in Anwendung.

Die Sendungen müssen stets bis zum Bestimmungs⸗ orte frankirt werden.

Das Gesammtporto für den ein fa chen bis z Loth inkl. schweren Brief beträgt 6 Sgr., für jedes halbe Loth Mehrgewicht tritt ein einfacher Portosatz hinzu.

Die Taxe für Briefe nach Portugal ist mithin mit der Taxe der frankirten Briefe nach Spanien völlig gleichgestellt.

Eben so gelten für rekommandirte Briefe und für gedruckte Sachen unter Band, welche nach Portugal bestimmt sind, diefelben Tagen und Bedingungen, wie für die nach Spanien bestimmten Sendungen. Waarenproben und Muster im Verkehr mit Portugal werden hingegen einstweilen wie Briefe behandelt und taxirt. Was für die Briefe und gedruckten Sachen unter Band nach Portugal gilt, findet gleichmäßig Anwendung auf die Sendungen nach Madeira und den Azorisch en Inseln. Un fran kirte oder unzureichend frankirte Briefe ze, nach Portugal, Madeira und den Azorischen Inseln gelangen nicht zur Absendung.

Gewöhnliche Briefe und Kreuzbandsendungen nach den portu⸗ giesischen Besitzungen in Afrika, nämlich den Capverdischen Inseln, den Inseln St. Thomas und Principe, sowie nach Angola, fönnen auf Verlangen des Absenders via Portugal befördert wer- den. Die Sendungen unterliegen dem Frankirungszwange und müssen vom Absender mit dem Vermerk „via Portugal versehen werden. Das Porto beträgt:

a) für den einfachen bis Loth inkl. schweren Brief 8. Sgr.