1864 / 155 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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daß d zu 1 genannte Eigenthümer in der Disposition nicht

weiter beschränkt ist (sind).

3) P) daß auf, den Immobilien außer den gemeinen Abgaben und Lasten, so wie etwalgen Real. Servituten keine weiteren dinglichen Ver

pflichtungen haften, als ) **)

4) daß Ri Immobilien nach ihrem jetzigen Werthe so viel, wie oben in der Kolonne Tages angegeben ist, also zusammen Thlr, Sgr. Pf. werth, die Gebäude loben Nr. bei Feuer · Versicherungs · Gesellschaft Thlrn. versichert sind.

Schultheiß. Schöffe (Feldgeschworener) Schöffe (Feldgeschworener)

) Die Nummern 3 und 4 werden nur ausgefüllt, wenn die Inter- essenten es verlangen. F) Hier sind die auf den Immobilien haftenden Hypotheken anzu⸗ geben, und zwar nach dem Inhalt der Hypothekenbücher: 1) Betrag des Kapitals, . Zinsfuß ö 35 Rummern der für jede einzelne Post verhafteten Immobilien, 4 Datum der Verpfändungsurkunde und, wenn sie nicht vor dem Realrichter aufgenommen ist, Datum ihrer Anmeldung bei demselben, 5) bei gesetzlichen Hypotheken: Datum des Eintragungsgesuchs. w) Der hier folgende Raum ist dazu zu benutzen, etwaige Bemer— kungen über die Ülebernahme oder Ablehnung der Haftbarkeit der Unterzeich ˖ ner, so wie über den Umfang dieser Haftbarkeit aufzunehmen.

Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath, Professor und Ober= Bibliothekar Dr. Ritschl zu Bonn die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät, so wie des Groß— herzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm resp. verliehenen Ritter—

kreuzes des Guelphen-⸗Ordens und des Ritterkreuzes erster Klasse des

Haus -Ordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 5. Juli. Ueber die Er eignisse auf dem Kriegsschauplatze entnehmen wir zunächst Telegrammen, die von der »Ostsee⸗Ztg.“ und der -N. Pr. Z. gebracht wurden, daß am 2. Juli Mittags fünf preußische Kanonenboote mit einer dänischen Fregatte (die -N. Pr. Z. sagt dem Tordenstjold ) und einem Raddampfer nördlich der m Westen Rügens gelegenen) Insel Hiddensee in Kampf gerathen waren. Die diesseitige (3. Division gab A6 Schüsse ab, der Feind etwa 150, wovon viele Granaten in unmittelbarer Nähe der Boote und über denselben krepirten. Offi⸗ ziere und Mannschaften bewiesen sich vorzüglich, mußten aber nach einstündigem Kampfe das Gefecht abbrechen, weil drei Geschütze un⸗ brauchbar geworden. Nach der Ostsee⸗ Ztg.“ war die gezogene Bat⸗ terie der 3. Fuß ⸗Abtheilung der Pommerschen Artillerie Brigade zur Unterstützung nach Dranske (auf der Halbinsel Wittow, gegenüber der nördlichen Spitze von Hiddensee) beordert und aus Swinemünde ging der Dampf-Aviso »Grille⸗ in See,

Am 3. Nachmittags 5 Uhr näherten sich nach Telegrammen aus Stralsund die daͤnischen Kriegsschiffe »Tordenstjold« von 34 Kanonen, und „Schleswig von 12 Kanonen, auf Ih00 Schritt der Insel Rügen, um die Küsten der Halbinsel Wittow zu rekog— nosziren. Oberst Lieutenant von Podewils besetzte mit zwei Com⸗ pagnieen des 11. Regiments und mit der 3 Haubitz⸗Batterie der Pommerschen Artillerie Brigade Dranske. Die Dänen verhielten sich passiy. Die Geschütze der Preußen gaben 20 Granatschüsse ab, wovon sieben sichtbare Treffen. Die Dänen zogen sich beschädigt zurück und waren Abends 10 Seemeilen östlich von Arcona.

Aus Stolpmünde wird der »Osts. Ztg.“ unter dem 3. be— richtet, daß am 28. Juni zwei dänische Kriegsschiffe, nach Danzig steuernd, in Sicht gewesen seien, seitdem aber dort keine dänischen Kriegsschiffe beobachtet worden. Capitain Nordboe, Führer des von Stavanger dort angekommenen Schiffes »Rota. berichtete, auf der Fahrt von Kopenhagen nach Colberg kein dänisches Kriegsschiff ge— sehen zu haben.

In Verfolg der Einnahme von Alsen hat der kommandirende General des 1. Corps unter dem Datum Gravenstein, 30. Juni, folgenden Corpsbefehl erlassen:

Se. Majestät der König haben Allergnädigst mir zu befehlen geruht, den braven Truppen des Armee - Corps fuͤr ihre neue schöne Waffenthat vom 29. Juni Allerhöchst Ihren Königlichen Dank zu sagen. Indem ich so glücklich bin, diesen Allerhöchsten Befehl hierdurch in Ausführung zu bringen, fühle ich, wie sich das Vertrauen der Siegeszuversicht und der An hänglichkeit zwischen dem Armee - Corps und mir, seinem jetzigen komman— direnden General, mit dem gestrigen Tage festgezogen hat und einen herr— lichen Blick in die Zukunft gestattet. Zugleich aber drängt es mich, nach—=

dem durch die Allerhöchste Gnade auch mir persönlich eine hohe Auszeich- nung in der Verleihung des Ordens pour le mérite zugewendet worden ist, den Herren Kameraden und dem ganzen Armee ⸗Corps, die mir dies Ehren . zeichen durch ihre Tapferkeit erstritten haben, meinen herzlichen Dank aus. zusprechen und den aufrichtigsten Glückwunsch zu den ruhmreichen Erfolgen hinzuzufügen, die errungen worden sind. Unser sicheres Erkennungszeichen ist und bleibt das Feldgeschrei: »Es lebe Se. Majestät der König!« Der kommandirende General v. Herwarth.««

Die dänischen Berichte gehen bis zum 14 Juli: Laut Meldung des Kriegsministeriums vom J. Juli, Morgens, war General von Steinmann Abends zuvor um 7 Uhr in Faaborg gelandet. Er verließ Osterby auf Alsen um 25 Uhr Nachmittags, um welche Zeit die Einschiffung des letzten Theiles des Materials noch fortgesetzt wurde. In dem Bericht des General Majors von Steinmann über den Kampf auf Alsen heißt es: »Als es der Marine nicht gelang, die Ueberfahrt zu verhindern und auch das auf der Landzunge bivouakirende Bataillon des 4. Infanterie⸗Regiments nicht im Stande war, die Landung zu beeinträchtigen, welche der Feind auf mehreren Stellen unternahm, wurde der Feind Herr auf der Landzunge und begann er zugleich, nördlich von Rönhave, auf meh— reren Punkten Truppen ans Land zu werfen, ohne daß das Feuer unserer Batterieen dies verhindern konnte. Wohl warf sich Oberst Faaborg mit Abtheilungen vom 4. und 18. Regiment dem gegen die Hölzungen von Rönhave vordringenden Feinde ent⸗ gegen, allein die Abwehrung mißlang, der Oberst fiel. So⸗— bald die Division von der Landung Kunde erhielt, ging dieselbe mit ihrer ganzen disponiblen Stärke, nämlich mit ungefähr 6 Ba— taillons (von der 2. Brigade und vom 5. Regiment) in 3 Kolonnen über Ulkeböl⸗RNörremark und bei Kjarvig vor, um den Feind zurück zu werfen, während das 10. Infanterie⸗Regiment und die Artillerie die Strecke Sonderburg-⸗Kjarvig vertheidigten. Zuerst gelang es auch den Feind aufzuhalten, welcher mittlerweile den westlichsten Theil des Dorfes Kjör und das Rönhave⸗Gehölz besetzt hatte, allein nach einem heftigen Kampfe, namentlich um das Dorf Kjör, wurde man ge— zwungen, die Truppen in einer Stellung bei Ulkeböl⸗Sönderkor zu railliren. Da keine weiteren Reserven zu Gebote standen, konnte das weitere Vordringen des Feindes nicht verhindert werden, allein ein geord= neter Rückzug nach Kekenis wurde zu Stande gebracht. Der Feind verfolgte nicht viel weiter, als bis Hörup-⸗Höruphav. Die Besatzung auf der Nord- westküste Alsens wurde theils eingeschifft, theils nach Kekenis dirigirt. Der Verlust der Division beträgt 2500 bis 3000 Mann, worunter viele Todte und Verwundete.“

Nach Angabe des Kriegsministeriums sind außer dem Obersten v. Faaborg 79 Offiziere getödtet und verwundet worden oder in ee gsgefangenschhft gerathen, darunter 2 Majore und 10 Haupt— eute.

Die Brigg »Die Eiche«, Capt. C. Schütze, aus Rostock, von Windau nach London mit Holz bestimmt, ist am Donnerstag von dem im Sunde stationirten Kreuzzollfahrzeuge aufgebracht und nach Helsingör geleitet worden.

Die englische Brigg »Sarah Leslie“, aus Sunderland, mit Kohlen beladen, ist wegen Bruches der Ostsee⸗Blokade unweit Swine—⸗ münde durch den dänischen Kriegsschraubenschooner »Fylla« aufge- bracht und langte am 29. Juni in Kopenhagen auf der Rhede an.

Berlin, 5. Juli. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, welcher am 1. Jull Abends 11 Uhr in Colberg eingetroffen und am 2ten dort, nach abgehaltener Inspizirung der dortigen Garnison, dem Gottesdienste und dann der Enthüllungsfeierlichkeit des Denkmals des hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. beigewohnt hatte, ist gestern nach Stettin zurückgekehrt. .

Von Seiten der Königlich preußischen und Kaiserlich öster— reichischen Regierung ist eine identische Note an die diplomatischen Vertreter diefer beiden Mächte an den Höfen von London, Paris, St. Petersburg und Stockholm gerichtet worden, welche der »Nord. Allg. Ztg. zufolge also lautet:

Mein Herr! Als die Regierung des Königs Theil an den Konferenzen in London nahm, war sie von dem eifrigen Verlangen beseelt, durch einen dauernden und festen Frieden dem blutigen Konflikt ein Ziel zu setzen, wel⸗ cher zwischen den beiden deutschen Großmächten einerseits und Dänemark andererseits ausgebrochen war. Fest entschlossen, Deutschland die gerechte Genugthuung zu verschaffen, welche seine Ehre und seine Interessen zu fordern das Recht hatten, suchten wir doch zu gleicher Zeit eine für das Gleichgewicht des europäischen Nordens ungefährliche Lösung. Wir hielten fest daran, daß das Blut unserer braven Soldaten nicht vergebens geflossen sein dürfe; aber wir wollten zu gleicher Zeit den Kampf nicht verlängern über den Punkt hinaus, den wir von Anfang an festge— stellt hatten. Unsere Haltung in den Konferenzen ist immer diesen Sätzen gemäß gewesen. Wir würden geneigt gewesen sein, eine Combination an- zunehmen, welche, den Herzogthümern eine besondere politische Existenz sichernd, doch ein dynastisches Band zwischen ihnen und dem eigentlichen Dänemark hätte bestehen lassen. Da ein Arrangement dieser Art weder bei der dänischen Regierung, noch bei den neutralen Mächten Anklang fand, so mußten wir nach einer anderen Basis suchen. Als wir dar— auf verlangten, daß die Herzogthümer zu einem unabhängigen Staate unter einem besonderen Souverain erhoben würden, waren wir geneigt, Dänemark einen Theil Schleswigs abzutreten, obwohl die Ver=

einigung des ganzen Herzogthums mit Holstein mit stets gleichem Eifer durch

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diese Lande selbst, sowie durch ganz Deutschland angestrebt wurde. Wir wür⸗= den eine reale und wichtige Concession gemacht haben, indem wir zuließen, daß ein Theil Schleswigs in Dänemark incorporirt wurde, da es gerade diese In corporationsversuche sind, die, gegen übernommene Verbindlichkeiten gemacht, den Streit zwischen Deutschland und Dänemark vergiftet und den gegenwärtigen Streit , haben. Als endlich die Unmöglichkeit sich zeigte, über eine gerechte Demarcationslinie einig zu werden und als England vorschlug, die guten Dienste einer befreundeten Macht in Anspruch zu nehmen, haben wir erklärt, daß wir diesen Vorschlag um so mehr annähmen, als derselbe den Bestimmungen des Pariser Vertrages gemäß sei. Es waren die däni-⸗ schen Bevollmächtigten, welche in der Sitzung vom 22. v. M. durch eine kategorische Zurückweisung diesen letzten Versuch zur Versöhnung zum Schei— tern brachten; es waren ebenso die dänischen Bevollmächtigten, welche in derselben Sitzung sich weigerten, auf die Verlängerung des Waffenstill⸗ standes einzugehen, welche die Bevollmächtigten Preußens und Oester— reichs verlangten. Wir müssen diese Thatsachen feierlich feststellen; denn sie beweisen, daß, wenn die Londoner Konferenzen nicht zum gewünschten Resultat geführt haben, daran lediglich das Kopenhagener Kabinet die Schuld trägt. Wenn das Friedenswerk unterbrochen und die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nahe bevorstehend ist, so kann eine Ver antwortlichkeit dafür nicht auf die deutschen Mächte fallen. Die Verant— wortlichkeit lastet ganz und gar auf Dänemark, welches das letzte Vermit⸗ telungs ⸗Anerbieten abgelehnt und jede Verlängerung des Waffenstillstandes verweigert hat. Unsere Bevollmächtigten sind beauftragt, eine Erklärung in diesem Sinne bei Eröffnung der Sitzung am Zösten abzugeben. Sie, mein Herr, wollen Ihrerseits sich gütigst auf das berufen, was auf der Londoner Konferenz geschehen ist, um klar zu machen, welchen Antheil jeder an den stattgehabten Ereignissen hat. Erinnern Sie die Regierung, bei welcher Sie akkreditirt sind, daran, wie groß die Mäßigung unserer Haltung bis zum letzten Augenblicke war, und wie wir immer bereit gewesen sind, einen Krieg aufhören zu lassen, den die Treulosigkeit Dänemarks ganz allein hervorge⸗ rufen, und den wir, nur durch seine Hartnäckigkeit dazu gezwungen, bis jetzt fortsetzen. Empfangen Sie u. s. w. von Bismarck.

Magdeburg, 4. Juli. Von den zur Auswechselung abge⸗ sandten Dänen sind wie der »Magdeb. Corresp.«‘ meldet Sonnabend Nachmittag 49 hierher zurückgekehrt, weil das dänische Ober Kommando sich geweigert hat, die früher zugesagte Aus⸗ wechselung der Matrosen von den gekaperten Handelsschiffen, welche wie Kriegsgefangene in Kopenhagen festgehalten werden, jetzt in Ausführung zu bringen.

Neisse, 3. Juli. Mit dem heutigen Morgenzuge langten 110 gefangene Dänen nebst 6 Offizieren, welche auf der Insel Alsen gefangen genommen worden, hier an und wurden sofort nach Fort Preußen gebracht. Die Offiziere wurden zunächst in Kaserne Nr. 2 einquartiert.

Mecklenburg. Neustrelitz, 2. Juli. Die Frau Groß⸗ herzogin ist gestern Abend von London kommend in erwünschtem Wohlsein hier wieder eingetroffen. (Meckl. Ztg.)

Lübeck, Montag 4. Juli. Der Prinz Johann von Schleswig- Holstein⸗Sonderburg Glücksburg, jüngster Bruder des Königs von Dänemark, ist mit dem Dampfschiffe »Bager— hier ein= getroffen; derselbe reist dem Vernehmen nach nach Berlin. (T. d. W. B.)

Sachsen. Koburg, 3. Juli. Der Prinz Arthur von Eng⸗ land ist gestern zum Besuch unserer höchsten Herrschaften hier ein⸗ getroffen und wohnte heute Morgen dem Gottesdienste in der Schloß⸗ kirche bei. Der Herzog wird morgen aus Tirol hierher zurück— kehren. (Lpz. Ztg.)

Die im Großherzogthum Weimar in einigen Kreisen auf den Isten d. ausgeschriebenen Urwahlen zum Landtage sind, wie dem »Frankf. J.« geschrieben wird, so weit bis jetzt bekannt, sast durch= weg von so wenig Wählern vollzogen worden, daß die Ausschreibung eines zweiten Wahltermins erfolgen muß.

Anhalt. Dessau, 3. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich Karl von Preußen ist mit den jungen Prinzessinnen gestern Abend zum Besuche am Herzoglichen Hofe hier eingetroffen und wird einige Wochen hier verweilen, der auf den 18. d. M. festgesetzten Taufe des neugeborenen anhaltischen Prinzen beiwohnen und sich dann zur Kur nach Wiesbaden begeben. Der von Dortmund ausgegangene Plan, eine direkte Verbindung zwischen Rhein, Weser und Elbe durch einen auch für Dampfschiffe passirbaren Kanal herzustellen, findet in vielen Kreisen auch hier um so mehr Unterstützung, da er unser reiches Salzlager Leopoldshall berühren würde; die entgegenstehenden Bedenken und Schwierigkeiten verlan⸗ gen selbstverständlich die eingehendste Erwägung. (Lpz. Ztg.)

Frankfurt a. M. Der Prinz von Noer, Oheim des Her— zogs Friedrich VIII., hat, wie die »Frankf. Postz.« meldet, von Paris . an den Deutschen Bund eine Rechtsverwahrung geschickt, worin es heißt:

Während Deutschland das Mißlingen der Konferenz beklagt, ist es wiederum Rußland, welches die Lösung dieser Frage zu erschweren sucht. Daß die Ansprüche, welche der Großherzog von Oldenburg auf Grund an— geblicher von Rußland ihm abgetretener Rechte am Deutschen Bunde er— hoben, eben so nichtig sind, wie die des Herzogs, welchen der Londoner Trak- tat den Herzogthümern zu oktoyiren versuchte, bedarf eben so wenig meiner seits eines Beweises, als ich, nach dem Gutachten, das so viele ausgezeich= nete Staatsmänner und Rechtsautoritäten abgegeben, die Rechte der Herzog thümer ungetheilt, ungetrennt und unvermindert zu bleiben, oder das un—

mittelbare Successionsrecht des Schleswig Holstein⸗Sonderburg Augusten= burger Hauses, dessen gegenwärtiges Haupt der Herzog Friedrich VIII. ji 3 dessen nächster Agnat jüngerer Linie ich bin, von neuem darzuthun rauche Baden. Karlsruhe, 2. Juli. Das am 28. Juni von der Zweiten Kammer nach mehrtägiger Debatte angenommene Schul⸗ gesetz hat nachfolgenden Wortlaut:

§8. 1. Die örtliche Aufsicht über die Volksschule wird durch den Orts- schulrath besorgt. 5. J. Der Ortsschulrath für die konfessionellen Volksschulen besteht aus; a) dem Ortspfarrer der betreffenden Konfession. Sind mehrere Pfarrer dieser Konfession an einem Orte angestellt, so kann die Kirchenbe⸗ hörde denjenigen Ortspfarrer bezeichnen, welcher zum Eintritt berechtigt ist b) dem Bürgermeister oder einem von dem Gemeinderathe aus seiner Mitte zu bezeichnenden Stellvertreter, e) dem Schullehrer oder, wo mehrere ange⸗ stellt sind, dem von der Schulbehörde zu bezeichnenden Schullehrer; ch drei, vier oder fünf gewählten Mitgliedern, je nachdem die Schulstelle erster, zweiter oder dritter Klasse ist. Eines dieser Mitglieder wird durch den Gemeinderath und kleinen Ausschuß, die anderen werden durch die ver⸗ heiratheten und verwittweten Männer der Schulgemeinde aus den mindestens 25 Jahre alten Orts-Einwohnern der betreffenden Konfession gewählt. Der Pfarrer ist zum Eintritt in den Ortsschulrath berechtigt, die unter b. bis d. Benannten sind dazu verpflichtet. S. 3. Der Ortsschulrath für eine gemischte Schule besteht aus: a. den Ortspfarrern (8. 2Za.), je einem für eine be— theiligte Konfession; b. dem Bürgermeister oder dem Stellvertreter desselben G6. 2b. / e) den Schullehrern, je einem für eine betheiligte Konfession (§. 20.) d. aus zwei, vier oder sechs durch die Orts-Einwohner der Schulgemeinde G. 2d.) in der Weise gewählten Mitgliedern, daß jede betheiligte Kon= fession durch eine gleiche Zahl vertreten ist. §. 4. Die Wahlen in den Ortsschulrath (§. 2 und 3) finden für je sechs Jahre statt. Die Verwei—⸗ gerung der Annahme der Wahl ohne einen genügenden Entschuldigungs⸗ grund zieht eine für Ortsschulzwecke zu verwendende Geldstrafe von 5 bis 50 Fl. nach sich, welche auf den Antrag des Ortsschulraths von der Staats- Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird. 5§. 5. Der Vorsitzende des Orts- schulraths wird aus der Mitte desselben für je sechs Jahre durch die Staats— Regierung ernannt. Die Schullehrer können nicht zu Vorsitzenden des Orts— schulraths ernannt werden. Auch haben sie den Berathungen nicht anzuwoh— nen, wenn es sich um ihre persönlichen Verhältnisse handelt. Wegen dienst— widrigen Verhaltens können einzelne Mitglieder des Ortsschulraths aus dem- selben ausgeschlossen und der Vorsitzende von der Vorstandschaft entfernt werden. S5. 6. Der Ortsschulrath verwaltet das örtliche Schulvermögen. Bei gemischten Schulen wird das konfessionelle Schulvermögen unter Zuzug des Bürgermeisters oder seines Stellvertreters durch die betreffenden Konfessions⸗ Angehörigen in dem Ortsschulrath verwaltet. S. J. Zur Beaufsichtigung einer größeren Anzahl von Schulen werden Kreisschulräthe ernannt. Die⸗ selben sollen zugleich den dienstlichen Verkehr der Ortsschulräthe und der Lehrer mit der Sber Schulbehörde vermitteln und ein ersprießliches Zusam-⸗ menwirken zwischen der Schulbehörde und den Kreisversammlungen für Kreisschulanstalten, Waisenhäuser und Rettungsanstalten (Gesetz uͤber die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863, 5§. 41, 3) herstellen. Die Ober⸗Schulbehörde ist berechtigt, auch andere sachkundige Männer mit der Prüfung der Volksschulen aushülfsweise zu beauftragen. §. 8. Jede Kirche kann für die Ueberwachung des Religionsunterrichtes ihrer Angehörigen in der Volksschule ihre eigenen Auffichtsbeamten ernennen und durch dieselben Prüfungen des Religionsunterrichtes vornehmen und sich Bericht erstatten lassen. Die Anberaumung dieser Prüfungen und die an die Schullehrer gerichtete Verbescheidung derselben, so wie überhaupt die Verfügungen der Kirchen in Betreff des Religionsunterrichtes in den Volks« schulen geschehen durch Vermittlung der oberen Schulbehörden, welche die⸗ selben, sofern sie nichts mit den allgemeinen Schulordnungen Unvereinbares enthalten, zur Nachachtung eröffnen.

Oesterreich. Wien, 1. Juli. Das ungarische Regierungs⸗ blatt »Sürgöny« hat endlich in amtlicher Weise das Kaiserliche Reskript über die schon seit längerer Zeit in Aussicht gestellte Ge⸗ richts Organisation für Ungarn publizirt, wodurch einem der dringendsten Bedürfnisse der Gegenwart abgeholfen wird. Die an⸗ befohlene Organisation bezweckt eine vollständige Trennung der Justizpflege von der politischen Administration, ordnet stabile Gerichts⸗ höfe mit dem auch in den anderen Provinzen bestehenden dreifachen Instanzenzuge und an denselben vom Könige ernannte und nicht, wie bisher, von den Munizipien gewählte Richter an, welche in Ge⸗ hälter, Emolumenten und Verpflichtungen den Justiz Beamten in den deutsch⸗slawischen Provinzen vollkommen gleich zu stehen kommen.

Schweiz. Bern, 4 Juli. Die Bundesversammlung ist eröffnet. Zum Präsidenten des Nationalraths wurden Jaeger aus Aargau, zum Vicepräsidenten Plank aus Graubündten gewählt. Im Ständerath sind Roguin aus Waadt zum Präsidenten, Rütli- . . Zürich zum Vicepräsidenten gewählt worden. (Tel. d. W. B.

Belgien. Artikel 49 der belgischen Constitution bestimmt, daß auf je 40,000 Bewohner ein Volksvertreter iin die Deputirtenkammer und auf je 80, 000 Bewohner ein Mitglied des Senats gewählt werden. Nach der Volkszählung vom 31. Dezember v. J. bestand die bel⸗ gische Bevölkerung aus 4,894,095 Seelen; es bleiben also, nach der Einrichtung der jetzigen Wahltabellen 254,095 Bewohner des Landes übrig, die nicht in den Kammern vertreten sind. Es müssen daher 6 neue Volksvertreter, in Brüssel (2), in Antwerpen, Charleroi, Philippeville und Waremme (je einer) und drei neue Mitglieder des Senats in Lüttich, Löwen ünd Mons (je einer) erwählt werden.

Es ist nun von Herrn Orts, dem Führer der Linken, eine Ge⸗ setzesvorlage eingebracht, nach welcher das Gesetz wegen Vornahme dieser Wahlen erlassen werde, bevor die Regierung zur Auflösung