1864 / 161 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1870

Bek an h der vereinigten gam karg een, ,, mr Dampfschifffahrts o mpagnie.

Wir benachrichtigen hiermit die Besitzer von Prioritäts . Actien unserer Gesellschaft, daß bei der heute stattgefundenen Verloosung von 60 Stück Prioritäts. Actien folgende Nummern gezogen sind:

227. 252. 273. 310. 319. 890. 16i8. 1048. 1129. 1139. 1222. 1223. 1796. 1415. 1487. 150. 1618. 16551. 1654. 1696. 17136. 1764. 19389. 1959. 2607. 2066. 2067. 2170. 2177. 2193. 2205. 2294. 2379. 2453. 2459. 2632. 2686. 2729. 2828. 2881. 2902. 2926. 3154. 3232. 3243. 3511. 3427. 3539. 3774. 3817. 4223. 4263. 4268. 4284. 4338. 4433. 4505. 4626. 4704. 4785.

Die Auszahlung dieser ausgeloosten Actien geschieht am 2. Januar 1865 und ist das über die Ziehung aufgenommene notarielle Protokoll in unserem Comptoir einzusehen.

Nachrichtlich bemerken wir noch, daß die Verzinsung dieser ausgeloosten Actien mit dem 2. Januar 1865 aufhört.

An ausgeloosten und zinslos gewordenen Actien sind noch nicht ab— ehoben:

ö 337. 414. 516. 787. 1516. 201 B. 2822. 3485. 3905. 4479. 4765.

Magdeburg, den 2. Juli 1864.

Die Direction der vereinigten dannn en,, Dampfschifffahrts Compagnie. Graff.

Ad Nr. 1838] B erich ti g ue g

Bei Abdruck unserer Bekanntmachung vom 1. d. Mts., betreffend die Ausloosung der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Stamm - Actien Litt. B. in der Beilage zu Nr. 155, S. 1797, des Königlich Preußischen Staats Anzeigers hat sich ein Druckfehler eingeschlich en;

statt Nr. 20,05 O muß es heißen 20065.

Breslau, 8. Juli 1864.

Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Offermann.

19331 Bekanntmachung.

Die Pensions und Unterstützungskasse der Warschau · Wiener und Warschau-⸗Bromberger Eisenbahn Gesellschaft bringt hiermit znr öffentlichen Kenntniß, daß, in Gemäßheit des rechtskräf⸗ tigen Erkenntnisses des Warschauer Handels -⸗Tribunals vom 14. 26. Januar 1864 die verloren gegangene Actie der Warschau ⸗Wiener Eisenbahn Nr. 3200, im Nominalwerth don 100 Rubel Silber, nebst den dazu gehörigen 10 Stück Dividenden Coupons, vom Tage der Ausstellung derselben ge⸗ rechnet, für amortisirt erklärt auch im Erkenninisse gleichzeitig festgesetzt worden ist, daß auf Grund des §. 17 der Statuten der Warschau Wiener Eisenbahn für die gedachte Pensions. und Unterstützungskasse als Ersatz ein Duplikat dieser Actie nebst den erforderlichen Coupons ausgefertigt wer den soll. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber dieser Actie nebst Cou- pons hiermit aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprüche daran innerhalb breier Jahre, von dem Tage gerechnet, wo diese Bekanntmachung in der Zeitung erscheint, bei dem Verwaltungsrath der Warschau, Wiener Eisen ahn - Gesellschaft hierselbst mit gesetzlich zulässigen Beweismitteln geltend zu machen, widrigenfalls die in dieser Angelegenheit von der Pensionskasse bei der Bank von Polen deponirte Caution reklamirt resp. ausgeantwortet

werden wird. Warschau, den 28. Juni 1864.

Der Vorstand der Pensions. und Unterstützungskasse der Warschau Wiener

und Warschau⸗Bromberger Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Dittmann.

1856 Löbau

Nachdem von den Gesellschafts⸗Organen beschlossen worden ist, auf die Actien Lit. B. für das Jahr 1863 eine Dividende von 4 Prozent zu ge— währen, machen wir solches mit dem Hinzufügen öffentlich bekannt, daß

Zittauer Eisenbahn.

somit die am 2. Januar und 1. Juli 2. e. zahlbaren Dividendenscheine Nr. 10 und 11 der Actien Lit. B. mit 15 Ngr. pro Stück von heute ab bei unserer Hauptkasse allhier, so wie im Laufe des Monats Juli e. bei den Herren Vetter und Comp. in Leipzig, Herrn Michael Kaskel in Dresden und Herrn H. C. Plaut in Berlin ohne Abzug zur Einlösung gelangen.

Dagegen wird auf die Dividendenscheine Nr. 11 und 12 der Actien Lit. A. für das Jahr 1863 keine Dividende vertheilt.

Zittau, am 4. Juli 1864.

Das Direktorium der Löbau-Zittauer und Zittau -Reichenberger Eisenbahn Gesellschaft. Exner. Helfft. pitz.

1788 Bekanntmachung.

Berlin Stettiner Eisenbahn.

In Ausführung des General-Versammlungsbeschlusses vom 238. Mai 1863 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß zunächst zum Zwecke der Herstellung des zweiten Geleises auf der Bahnstrecke Angermünde Berlin,

einschließlich der Erweiterung des Bahnhofes Berlin, sowie zur Vermehrung

erfordert wird. Es werden diese Actien in: Stücken zu 200 Thlr. unter Littr. A. von Nr. 30,236 anfangend, desgl. zu 100 Thlr. unter Littr. B. von Nr. 42,7362. anfangend,

der Transportmittel und Erweiterung resp. Verlegung des Bahnhofes ö Stettin die Ausgabe von 1,950,000 Thlr. der neu creirten Stamm Actien

ö 5 2.

unter dem 14. Februar 1864 ausgefertigt, mit Zins. und Dividenschtinen Serie III. Nr. J (am 2. Januar 1865 fällig) bis Nr. 24 und Talon aus.

gegeben werden.

Die zeitigen Actionaire unserer Gesellschaft, also die Inhaber von jetzt im Umlaufe befindlichen Stamm-⸗Actien, sollen bei dieser neuen Ausgabe den Vorzug der Betheiligung in der Weise genießen, daß ihnen auf je vierhundert Thaler des Nominalbetrages ihres . Stamm ⸗Actienbesitzes hundert Thaler Nominalbetrag in neuen Stamm ˖ Actien zum Pari-⸗Course Üüberlassen werden, falls sie die Abhebung der letzteren bis zum 15. August dieses Jahres, welchen Tag wir als Präklu. sivtermin für die Realisirung dieses Geschäfts hiermit fest,⸗

setzen, bewirken. Die Präsentation der jetzt im Umlaufe befindlichen Stamm ⸗Actien un. serer Gesellschaft und die Entgegennahme der darauf zustehenden neuen Actien,

gegen Zahlung des Nominalbetrages und der Zinsvergütigung von 4 Prozent

für den 38 100 Thlr., kann bereits vom 1. August d. J. ab, jedoch

eitraum vom 1. Juli bis 15. August er. mit 15 Sgr. für je

in Stettin nur während des Zeitraums vom 1. bis 6. August er. ein- schließlich, und vom 12. bis 15. August er. einschließlich in unserem

Verwaltungsgebäude / in Berlin nur während des Zeitraums vom 8. bis 11. August er. ein. schließlich in unserem dortigen Empfangsgebäude, in den Stunden von Morgens 9 bis Nachmittags 1 Uhr erfolgen. Die in diesen Terminen präsentirten Actien, welche mit einer, von dem Präsentan . ten unterschriebenen, die Anzahl und die Nummern der präsentirten Actien

enthaltenden Declaration, letztere auf einem ganzen Bogen, ohne Zins und

Dividendenscheine, vorzulegen sind, werden abgestempelt und dem Präsen · tanten mit einer Bescheinigung behufs Erhebung der neuen Actien sofort zurückgegeben werden.

Auf einen Schriftwechsel mit auswärtigen Actionagiren können übrigens

wir so wenig wie unsere Hauptkasse bei diesem Geschäfte eingehen. Stettin, den 25. Juni 1864. Direktorium der Berlin ⸗Stettiner Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Fretzdorff. Zen ke. Stein.

Verschiedene Bekanntmachungen.

1857 Betalen ung Thüringische Eisenbahn.

Die Herren Actionaire der Thüringischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft werden hierdurch auf Grund der §§. 29 und 30 des Gesellschafts. . Statuts eingeladen, zu der am Freitag, den 29. Juli d. J.,, Vormittags 105 Uhr, in Merseburg im Saale des Thüringer Hofes stattfindenden ordentlichen a n n nnn, sich einzufinden.

ö. Gegenstände der Tagesordnung für die General ⸗Versammlung werden ilden:

I) Die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes für die ausschei⸗ denden Herren:

Kommerzien⸗Rath Kallmeyer, Vorstands⸗-Vorsitzenden Morgenroth aus Erfurt und Landtags ⸗Syndikus Gabler aus Weimar.

Y Der Verwaltungsbericht für das Jahr 1863, welcher nach 9. 55 Ziffer F des Statutes vom 14. Juli ab bei den Billetverkauf Stellen auf den Bahnhöfen der Hauptbahnen und der beiden Zweigbahnen zu haben ist.

3) Beschlußfassung über das von den beiden sächsischen Staatsregierungen gestellte Verlangen, dem §. 36 Nr. 4 des Statutes statt der in der General Versammlung vom 15. Dezember 1862 beschlossenen Fassung folgende präcisere Fassung zu geben:

Nr. 4. Personen, welche über zwei Meilen von der Bahn ein—

schließlich der beiden Zweigbahnen von Corbetha nach Leipzig

und von Weißenfels nach Gera entfernt wohnen. Von den Actionairen, welche im zweimeiligen Bereiche dieser beiden Zweig bahnen wohnen, darf nur je Einer derselben Mitglied des Ver— waltungsrathes sein.«

Antrag der Direction, beide Gesellschafts Behörden zu ermächtigen, mit den drei betheiligten Staats Regierungen eine Abänderung des des §. 26 des Statutes dahin zu vereinbaren, daß fernerhin nicht mehr der Besitz von 5 bis 19 Actien eine Stimme in der General - Ver— sammlung gewährt, daß vielmehr festgesetzt wird, principaliter, daß erst der Besitz von 10 Actien eine Stimme gewährt, event. daß zwar schon 5 Actien, dann aber auch jede weitere 5 Actien wiederum eine Stimme gewähren.

5) Antrag des Herrn Stadtraths Otto Baucke hier:

Versammlung möge eine Aenderung der §8§. 45 und 47 des Sta—⸗ tutes dahin beschließen, daß der Verwaltungsrath ermächtigt wird, diejenigen Directions Mitglieder, welche ihre ganze Thätigkeit der Gesellschaft widmen müssen, unter Zustimmung der drei Staats- regierungen, bis zu 12 Jahren und mit einer gleichen Pensions- berechtigung wie sie den Magistratsmitgliedern in den preußischen Städten durch die Städte ; Ordnung de 1853 eingeräumt ist, an=

zustellen, auch die Fassung der betreffenden Paragraphen den Ge⸗ ;

sellschafts Behörden resp. mit Zustimmung der drei Regierungen zu überlassen.«

6) Interpellationen des Herrn Moritz Franke: a) bezüglich des Kontraktes zwischen der Thüringischen Eisenbahn

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und dem Herrn Geheimen Kommerzien - Rath Cohn in Dessau wegen Einlösung der Zins. und Dividendenscheine,

b) bezuglich der Gehälter der Einnehmer der Bahnverwaltung,

c) bezüglich der freien Fahrt zu den General Versammlungen.

Der General ⸗Versammlung beizuwohnen und in derselben die Rechte der Actionaire auszuüben berechtigt sind diejenigen Besitzer von fünf oder mehr Actien, welche die von ihnen besessenen Actien (ohne Dividendenscheine)

1) entweder vier Tage vor der General Versammlung, also bis einschließ lich zum 25. Juli, bei unserer Hauptkasse in Erfurt gegen einen von derselben auszustellenden Schein hinterlegt, oder

2) bis zu demselben Tage (den 25.) bei einer unserer Billet Expeditionen vorgezeigt haben, um sie von diesen couvertiren, versiegeln und mit dem Tagesstempel versehen zu lassen, oder endlich .

3) falls sie dieselben unverschlossen im Besitz behalten wollen, sie einer unserer Billet Expeditionen acht Tage vor der General · Versammlung, also bis spätestens den 21. Juli, vorgezeigt und dagegen eine mit dem Tagesstempel versehene Anmeldebescheinigung erhalten haben.

Zur Erlangung der Stimmzettel beim Eintritt in die General ⸗Versamm⸗ lung werden hiernach im Legitimationsbüreau als geeignet nur angesehen:

im ersten der angeführten drei Fälle: die Depositenscheine der Hauptkasse,

im zweiten: die verschlossenen und abgestempelten Couverts, so fern deren Verschluß unverletzt ist, und

im dritten: die offenen AÄctien nebst der ertbeilten und abgestem · pelten Anmeldebescheinigung.

Gleiche Geltung wie die Actien selbst haben alle von öffentlichen Instituten oder Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn⸗Stammactien ausgestellten Depositenscheine, welche, wie die Actien selbst, bis zu den oben angegebenen Tagen und bei den vorbezeichneten Stellen zu deponiren resp. anzumelden und vorzuzeigen sind.

Die bei der Hauptkaässe niedergelegten Actien sind am Tage nach der Generalversammlung gegen Rückgabe des Depositenscheines abzuholen. Die zum Erscheinen in der Generalversammlung berechtigten Actionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Be— vollmächtigten vertreten lassen. Jedoch muß Letzterer im Legitimation sbüreau durch eine schriftliche Vollmacht sich legitimiren (8. 28 des Statuts).

Das Abgeben von Stimmzetteln für einen anderen Actionair auf Grund eines blos mündlichen Auftrages vor und während der General— versammlung ist nicht gestattet.

Den Theilnehmern an der Generalversammlung wird am Tage der Generalversammlung freie Fahrt auf der Thüringischen Bahn nach dem Versammlungsort und zu rück mit allen fahrplanmäßigen Zügen, ezel. der Schnellzüge, gewährt, von Eisenach aus aber zu diesem Zweck ein besonderer Extrazug eingelegt werden; und zwar: ö

1) gegen Vorzeigung der von unserer Hauptlasse ausgefertigten Depositen · scheine, welche von der Billet Expedition der Abgangsstation am Tage der Fahrt zur General-Versammlung abgestempelt sein müssen, oder

2) gegen Vorzeigung der von den Billet ; Expeditionen in abgestempelten Touverts verschlossenen Actien, oder

3) gegen Vorzeigung der offenen Actien nebst den von den Billet ⸗Ezpedi⸗ lionen ertheilken und abgestempelten Anmeldebescheinigungen. 5 und Minderjährige haben keinen Anspruch auf freie Fahrt

(S. 28 des Statuts). Erfurt, den 2. Juli 1864. Die Direction s der Thüringischen Eisenbahn ˖Gesellschaft.

Warschau-Bromberger Eisenbahn.

Da die auf den 16. (28. Juni einberufene diesjährige ordent⸗ liche General-Versamnilüng wegen Mangels an Betheiligung ver- tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf §. 33 der Gesellschafts . Sta luten hierdurch die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli (12. Aug ust) d. J., früh 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Directions Gebäudes auf dem Bahnbofe zu Warschau. .

Mit dieser ordentlichen soll eine außerordentliche General⸗ Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Actionaire zu derstlben Zeit und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hin— weis auf die Bestimmung der §§5. 32 und 35 in den Gesellschafts . Statuten hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abän⸗ derungen der Statuten, so wie Zusätze zu denselben zur VBerathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen.

Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des S. 36 der Gesellschafts ˖ Statuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General ⸗Versammlung beiwohnen wollen, wenigstens 14 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder hei der Gesell⸗ schaftskasse in Warschau, oder bei dem Schlesischen Bankver⸗ ein zu Breslau, oder bei den Herren Feig u. Pinkus in Berlin, oder bei den Herren Lippmaun Rosenthal u. Co. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltzel in Krakau niederzulegen haben.

Warschau, den 25. Juni CJ. Juli) 1864 Der Verwaltungsrath.

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Warschau⸗-Wiener Eisenbahn.

Da die auf den 16. (28.) Juni einberufene diesjährige ordent⸗ liche General⸗Versammlüng wegen Mangels an Betheiligung ver. tagt werden mußte, so erfolgt mit Bezug auf § 33 der Gesellschaftsstatuten hierdurch die zweite Einberufung zu Freitag, den 31. Juli 12. Au gust) d. J., früh 11 ühr in dem Sitzungssaale des Direc · tions Gebäudes auf dem Bahnhofe zu Warschau. ;

Mit dieser ordentlichen soll eine außerordentliche General⸗ Versammlung verbunden werden, zu welcher die Herren Aetiongire zu derselben Zeit und Stunde und in dasselbe Lokal unter Hinweis

auf die Bestimmung der §§. 32 und 35 in den Gesellschaftsstatuten hier ˖

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durch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß mehrere Abände⸗ rungen der Statuten, so wie Zusätze zu denselben zur Be⸗ rathung und Beschlußnahme vorgelegt werden sollen.

Die Herren Actionaire werden hierbei auf die Bestimmungen des 8§. 36 der Gesellschaftsstatuten aufmerksam gemacht, wonach die Actionaire, welche der General- Versammlung beiwohnen wollen, wenigstens 44 Tage vor dem Zusammentritt ihre Actien entweder bei der ö kasse zu Warschau, oder bei dem Schlesischen Bankverein zu Breslau, oder bei den Herren Feig u. P nkus in Berlin, oder bei den Herten Lippmann Rosenthal u. Comp. in Amsterdam, oder bei dem Herrn Anton Höltzel in Krakau niederzulegen haben.

Warschau, den 25. Juni (J. i 1861.

Der Verwaltungsrath.

ö i s „e (onservateur“, unter Aufsicht der Regierung stehende Gesellschaft für gegenseitige Aus—= steuer Versorgungs⸗ und Lebensversicherungen. Paris: Rue Richelieu 102. Berlin: Leipzigerstraße 98.

Im 1. Semester des Geschäftsjahres 1864 sind neue Anträge abge⸗ schlosfen worden mit einer Prämien- Summe von 10,125,501 Frs. O5 Es. Im Auftrage der Direction:

S. Behrendt, Ed. Wilm, Gen. - Sub Direktor für Preußen. Gen ⸗· Bevollmächtigter für Preußen

1932 Betriebs ⸗-Einnah me. Bergisch-Märkische Eisenbahn.

1864 im Juni 272010 Thlr., bis Ende Juni 1,5004193 Thlr. 486, ö 1,3 7,520 *

also mehr im laufenden Jahre 122,873 Thlr.

Ruhr-Sieg-Eisenbahn. 1861 im Juni S4, 500 Thlr., bis Ende Juni 461,338 Thlr. 186, 64, 169 » ö 379211 * 82,127 Thlr.

1931

Betriebs Einnahmen pro Juni 1864. Rhein Nahe ⸗Eisenbahn. für für Extra- Personen Güter ordinair Summa 1863 im Juni 19086 34,417 4,123 57 626 284, 701 1864 x 20 059 44,112 3, 793 67955 326,674

mithin 1864 m ehr J mehr gFöhßh wenig. 330 mehr 105329m ehr 41,973 Königliche Eisenbahn ˖ Direction.

bis ult. Juni

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 1928) Berliner Immobilien-Actien - Gesellscha ft. Rach Beschluß des Aufsichtsrathes und in Gemäßheit des §. 9 des Statuts werden die Actienzeichner hiermit aufgefordert, die zweite Rate von

dreißig Prozent vom 15. bis 18. August 1864 bei uns, Behrenstraße Nr. 44 bierselbst, einzuzahlen.

Es ist den Actienzeichnern gestattet, auch vor dem genannten Termine die zweite Ratenzahlung zu leisten.

Der Aufsichksrath hat ferner beschlossen, daß nach Einzahlung von vier zig Prozent die Zeichner der Actien von der Haftung für weitere Einzah⸗ lungen befreit sein sollen, so wie auch in diesem Falle, daß über die ge—⸗ leisteten Einzahlungen auf Inhaber lautende Promessen oder Interimsscheine ausgestellt werden. .

Demgemäß wird nach §.9 letztes alinea des Statuts bekannt gemacht, daß wir der Quittung über die hiermit eingeforderte zweite Rate den Ver⸗ merk beifügen, wodurch die Quittungsbogen als auf den Inhaber lautende Interimsͤscheine erklärt werden.

Berlin, den 11. Juli 1864.

Der Vorstand.

1906 Bekanntmachung. In Vollstreckung der Art. 1 und 3 des Allerhöchsten Ukaz (Ukas) vom

31. Mai l. J. gemäß welchen »alle Pfandbriefe und Coupons, welche

12. April »im vergangenen Jahre aus der Generalkasse des Königreichs entwendet vworden sind, zu denen der Staat sein Anrecht erwiesen, mit dem dato des „erwähnten Ukas als Null und nichtig angesehen werden sollen; daß in ydieser Hinsicht alle Nachforschungen nicht mehr fortgesetzt, noch in der Folge „anhängig gemacht werden können und, daß an der Stelle der annullirten „Pfandbriefe andere Pfandbriefe ausgestellt werden müssen⸗« / benachrichtigt die General- Direction das in dieser Angelegenheit betheiligte Publikum, daß die im beigefügten Verzeichniß namhaft geinachten Pfandbriefe und Coupons annullirt worden sind, und in wessen Besitz sie auch sein mögen, keinen Werth haben. Warschau, den 18. 30. Juni 1864. Wirklicher Staats -Rath und Präsident der General ⸗Credit ˖ Direction: Trzetrzewinski.

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