1864 / 170 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1984 Berliner Börse vom 29. Juli 1864.

mic, ern Londs - und Geld- Cours sendann -Letijen. ld

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Stam m-Aetien. Aaehen - Düsseldorfer JAaehen- Mastrichter. do. do. Berg. Märk. Lit. A.. Ostpreussische Berlin · Anhalter do. ĩ Berlin Hamburger.. Berl. Potsd.· Magdeb. . Berlin · Stettiner Posensehe Bresl. Schw. Freib..

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do. Cõln - Mindener Sehlesis ehe e Magdeb. - Halberst. .. Vom Staat garantirte Magdeb. · Leipziger. Litt. B..... ...... Nünster- Hammer ... Wentprsussische.... Nie dersehles. Märk.. , Niederschles. Lweigb. DYbereehl. Lit. A. u. C.

do. Lit. B. ppeln - Tarnowitzer Ccheinise he 0. (Stamm-) Prior. hein - Nahe hrt. Crxf. Er. Gladb. Starg ard- Posen Thüringer

Pfandbriefe. Kur- und Neumãrk.

VWeehnel-Connrgse. 250 El

do. Litt. C. Berlin- Stettiner do. II. Serie do. III. Serie

Brsl. Schw. Erb. Lt. D. Cohn- Crefelder Csln- Mindener

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Paris Wien, str. Währ.

dito Augsburg südd. W. 1090 FI. . n dg. w. 100 FI.

Leipzig in Courant im 1 Thl. Fuss 100 ThI.

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Magdeburg - Halberst.

do. Wittenb.

107 Magdeburg. -Wittenb. 26. 253 Niedersehles. Närk..

9 ; Hl. Serie 127 1269 do. IV. Serie 573 565 Nied. Lweigb. Lit. C.

Ober- Sehles. Litt. A.

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Fon edlsg-COcenrse.

Freiwillige Anleihe... Staats - Anleihe von 1859

dito v. 1854, 1855, 1857

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dito Staats · Sckuld - Scheine... . Prim. Anl. v. 1855 2 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldvernehr. Oder - Deiehbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen

dito dito Sehuldversehr. d. Berl. Kaufm.

Rentenbrieke.

Kur- und Neumärk.

Fommersehe..... . ̃ . Posens ehe Wilh. ( Cosel - Odbg.)

Preuasisehe...-.. .... z do. (Stamm-) Prior. Rhein- und Wettph. do. d0. do. Sãehsis ehe

Sehlesisehe... ...... Pr. Bk. Anth. Scheine Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usanesemässis 4 pCt. berechnet.

Friedrichs or 11: do. von Staat gar. Gold- Kronen Pri oritits-Oblig. do. III. Em. v. 1858 60

Andere Goldmünzen Aachen - Düsseldorfer 91 do. do. von 1862 ö do. II. Emission 904 do. v. Staat garantirte do. III. Emission kKhein- Nahe v. St. gar.

Aachen-Mastrichter 4u0. do. II. Em. do. II. Emission 69 z khrt. Crf. Kr. Gladb.

Berg. Märkische eon. 101 do. II. Sarie do. II. Ser. conv. 100 do. III. Serie

do. III. S. v. St. 33 gar. S2 Stargard- Posen

ö r do. ; it. B. . Emissi Münzpreis des Silbers bei der Ränigl. Münze. w . e, , ,

. do. V. Serie ... Thüringer con Das Efund fein Silber do. Düsseld. -Elbf. Pr. 91 k Serie

29 Thlr. 23 Sgr. do. do. II. Ser. do. III. Serie conv. do. Dortm. - Soest 919 do. IV. Serie do. do. II. Ser. Wilh. (Cosel - Odbg.) 98 do. 100

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Berlin- Anhalter III. Emission kerlin- Anhalter

Mchtamtliche Votirungen. Lf

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Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. . . .. mu. Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit 4 do. Landesbank.

Genfer Creditbank. ... Geraer Bank

Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . ö 4 Luxemhurger Bank. .. Poln. Schatz-Obl. Meininger Creditbank. . do. Cert. L. A. Norddeutsche Bank ... do. L. B. 200. Oesterreich. Credit. ... Poln. Pfandbr. in S. -R. Rostocker Bank do. Part. 500 FI.... Hoerder Hüttenwerk. LThüring. Bank. . ...... 7 Dessauer Prämien-Anl. Minerva. Weimar. Bank. ..... * 953 Hamb. St.- Präm. Anl. Fabrik v. Eisenbahnbed. Oesterr. Metall. . ...... 627 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Dessauer Kont. Gas. .. do. Nation. Anleihe Neue Bad. do. 35 FI. do. Prm. -Anleihe. . ISchwed. 160 Rl. St.Pr.·A. do. n. 100 FI. Loose 74 Lübeck. Pr- X......

Mecklenburger 74 2 J5 gem. Nordbahn (Friedr. Ti 6635 a 87 gem.

Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Ludwigshafen- Bexbach Ma. - Luidwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger . . ...... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.südl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ...... Westhahn (Böhm.) ...

Inlãnd. Fonds.

Kass. Vereins- Bk. Act. Danziger Privatbank .. z Königsberg. Privath ank Magdeburger do.

Posener do.

Berl. Hand. - Gesellsckh. . Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein .. Pommersch. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers. ... do. do. Certif. ..

Oester. Loose (1860. .

do. Loose (1864).. do. Silb. Anl. (1864).

Italien. Anleihe 19

Russ. Stiegl. 5. Anl. ..

gö. ge, G... v. Rothschild Lst. Neue . Anleihe ; o.

Si S & G . C C x = = C . d c ö SI E SII

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Ausl. Prioritãts. Actien. Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse. 4

Industrie · Actien. 44 Oester. franz. Staatsbahn 3 3 5

est. fr. Südb. ( Lomb.) Moskau-Rjisan (v. St. g.)

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Nainz - ILudwigsh. neue 120 Gd. Gesterr. südl. Staatsb. Lomb.

1415242 5 gem. Genker Creditbank 48 a gem. Oesterr. Credit S4 2a 3 gem. Oesterr. National- Anleihe 70 a J gem. Oesterr. Loose von

1860 845 a * gem.

WMWKerlim, 20. Juli. Die Börse War heut wie der sehr still und im Ganzen matt, de, d, sieh die Haltung in der zweiten Hälfte etwas besserte; Eisenbahnen waren matt, nür Nordbahn belebt und

ßer, inf zuck n ffampurgern, Folsdamern, Anhaltern ging Einiges zu besserem Preise um; österreichische Sachen waren nur sehwach bem hauptet; preussische Fonds fest bei mässigem Verkehr.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)

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as Abonnement dbeir? et? I Thlr. sür das bierteliahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis- Erhöhung. *

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Aue gost Anstalten des In- und Auslandes nehmen geslellung an für gerlin die Expedition des gonigl Preußischen Staats-Anzeigers: Wilhelmi s⸗ Straße o. E. (nahe der Ceipzigersir.)

Anzeiger.

Berlin, Freitag den 22. Juli

1864.

Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Freiburg, Dr. Otto Spiegelberg, zum ordentlichen Professor in ber medizinischen Fakultät der Universität zu Königsberg, sowie zum Medizinalrath und Mitglied des dortigen Medizinal-Kollegiums zu ernennen;

Der von der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu Aachen ge⸗ troffenen Wahl gemäß den dortigen Rentner Robert von Prangh e als Beigeordneten der Stadt Aachen für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer; und

Die bisherigen Beigeordneten: Fabrikant Friedrich Wilhelm Osterroth, Fabrikant Carl Barthels, Fabrik-Inhaber Carl Ludwig Wesenfeld und Rentner Ludwig Ringel zu Barmen, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, zu Beigeordneten der Stadt Barmen auf eine fernere sechsjaͤhrige Amtsdauer zu bestätigen.

NVꝛinisterium der auswärtigen Angelegenheiten.

Convention. Verhandelt Christiansfeld, den 18. Juli 1864, 3 Uhr früh.

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Alle Feindseligkeiten zwischen der alliirten Königlich preußischen und Kaiserlich Königlich österreichischen Armee und Flotte einerseits und der Königlich dänischen Armee und Flotte andererseits hören zu Lande und zu Wasser mit Inbegriff der Blokaden auf am 20. d. Mts. Mittags 12 Uhr. Sollte die betreffende Ordre bis zu dem genannten Zeitpunkte an entferntere Abtheilungen der Armeen oder Flotten, resp. an einzelne Schiffe nicht gelangen können, so verpflich⸗ ten sich beide Theile, alle nach 12 Uhr Mittags des 20. d. Mts. gemachten Gebietsbesetzungen resp. Wegnahmen wieder rückgängig zu machen.

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Die Waffenruhe läuft ohne vorherige Aufkündigung ab am 31. d. Mts. 12 Uhr Abends.

§.3.

Beide Armeen und Flotten verbleiben im Besitz der militairi- schen Positionen, welche sie am 20. d. Mittags 12 Uhr inne haben. Die Demarcationslinie während der Waffenruhe läuft auf Kanonen⸗ schußweite von den oktupirten Küsten und Inseln entlang; wo Meeresarme von geringerer Breite beide Armeen trennen, bleiben diese Gewässer sür Kriegsfahrzeuge, zum Kriegszweck bestimmte Fahrzeuge und für Fahrzeuge mit Truppen verschlossen. 6

Jeder Verkehr zwischen den beiderseits besetzten Gebietstheilen bleibt unterbrochen. . .

Zur Bekräftigung dieser Uebereinkunft ist dieselbe von den beiden Bevollmächtigten unterschrieben und untersiegelt worden.

gez. k. .

gez, von Stiehle— J. 8.

Uebereinkunft zwischen Preußen und den Nieder⸗ landen, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Venlo nach Viersen und nach Kempen. Vom 14. März 1864.

Seine Majestät der König von Preußen und Se. Majestät der König der Niederlande, von dem Wunsche beseelt, dem Handel und dem Verkehre zwischen Ihren Staaten die Vortheile zu verschaffen, welche aus der Her- stellung einer Eisenbahn von Venlo nach Viersen und nach Kempen hervor gehen können, haben Bevollmächtigte ernannt, um zu diesem Zwecke eine Uebereinkunft abzuschließen, nämlich:

Seine Majestät der König von Preußen: Allerhöchstihren Geheimen Ober - Regierungsrath Carl Wilhelm Everhard Wolf, . Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Adolph Albert Heinrich

Schultze, und

Allerhöchstihren Wirklichen Legationsrath Paul Ludwig Wilhelm Jordan; Seine Rajestät der König der Niederlande: Allerhöchstihren Kommissarius im Herzogthum Limburg, Peter Jo feph August Maria van der Does de Willebois, und r . Allerhöchstihren Rath Jonkheer Wilhelm Johann Gerhard Klerck welche, nach vollzogener Auswechselung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekommen sind: Artikel 1. Beide Regierungen erklären Sich gegenseitig bereit, die Herstellung einer

Eisenbahn zu fördern, welche von Venlo nach der beiderseitigen Landesgrenze führen und sich auf preußischem Gebiete in zwei Arme theilen soll, von denen

sich der eine über Dülken nach Viersen, der andere nach Kempen auf dem direktesten Wege, welchen die örtlichen Verhältnisse gestatten werden, er=

strecken wird.

Der Grenzübergangspunkt soll durch Kommissarien, welche die beider seitigen Staatsverwaltungen zu diesem Zwecke bezeichnen werden, auf der jenigen Linie, welche die Grenze zwischen der niederländischen Gemeinde Venlo und der preußischen Gemeinde Leuth bildet, nördlich von dem preu— ßischen Zollhause » Schwanenhaus« zwischen den Grenzpfählen Nr. 456 und Nr. 457 festgestellt werden. Dieselben Kommissarien werden den Anschluß auf dem Grenzübergangspunkte regeln,

Die Bahn soll in Venlo an die Königlich niederländischen Staats bah nen, in Viersen an die Bahn von Aachen nach Düsseldorf und Ruhrort und in Kempen an die Rheinische Eisenbahn dergestalt angeschlossen werden, daß die Lokomotiven, Personen und Güterwagen beider Länder die Bahn ihrer ganzen Länge nach bis in die Stationen Venlo, Viersen und Kempen und dle dort einmündenden n, 6. nnen durchlaufen können.

rtik el 2.

Die Königlich preußische Regierung erklärt, daß Sie der Aktiengesell.˖ schaft, welche sich unter der Benennung Actiengesellschaft der preußisch · nie derländischen Verbindungsbahn« gebildet hat, die Konzession zum Bau und Betriebe der Bahnstrecke von der Grenze bei Kaldenkirchen über Dülken bis nach Viersen ertheilt hat.

Die Konzessions Urkunde verpflichtet die konzessionirte Gesellschaft; auf Verlangen der Königlich preußischen Regierung außerdem noch die Bahn⸗ strecke bon der Landesgrenze bei Kaldenkirchen bis nach Kempen zur Aus

führung zu bringen, die Arbeiten für diese Bahnstrecke binnen sechs Mona · ten, von der erfolgten Aufforderung der Regierung an serechnet, zu begin · nen, und solche dergestalt zu fördern, daß die Bahn binnen zwei Jahren, von demselben Zeitpunkt an gerechnet, in Betrieb gesetzt werden kann.

Die Königlich preußische Regierung macht Sich verbindlich, spätestens sechs Wochen nach der Ratisicatlon des gegenwärtigen Vertrages, von der

konzessionirten Gesellschaft die Erfüllung diefer Verpflichtungen zu verlangen, und in dem Falle, wenn die Gesellschaft denselben nicht nachkommen sollte, die Konzession für verwirkt zu erklären, und darüber anderweit zu ver fügen, indem sie alsdann die erworbenen Grundstücke und die begonnenen Bauten unter der Bedingung zur öffentlichen Versteigerung bringen lassen

wird, daß die durch die Konzession bedungenen Arbeiten vollendet werden.