2060 vom 26. Juli 1864. Hisenbann - Actien.
Berliner Börse AImthieher Wechsel. Londs- und Geld- Cours,
Br.
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Stamm- Aetien. Lachen - Düsseldorfer Aachen - Mastriehter. Berg. Märk. Lit. A.. ßerkn - Auhalter. ... Berlin Hamburger.. Berl. · Potsd.Magdeb. Berlin - Stettiner Bresl.- Schw. Freib.. Brieg Neisse g6 * Cöln - Mindener
3 * agdeb. Halberst. .. Magdeb. · Leipziger. MNünster- Hammer ... Niedersehles. Märk. . z, Niedersehles. Eweigh. Obersehl. Lit. A. u. C.
do. Lit. B. Oppeln · Tarnowita er Theinisehe
do. (Stamm-) Prior. Rhein- Nahe khrt. Crf.· Kr. Gladb.
Stargard- Posen Thüringer
V echsel-Comrse. Pfandbriefe.
Amsterdam ..... 259 EI. Kur- und Keumärk. dito ö = ; 3 do. do. Ostpreussisehe do. . 8. ; ; Pommersche ... ..... i 300 Er. . do. Wien, ostr. Währ. 150 EI. Posensehe dito 150 FI. Augsburg sidd. W. 1009 EI. Frkf.a. M. si dd. W. 100 FI. Leipzig in Courant im 1d Thl. Fuss 100 ThI. Petersburg.... .. 100 8. R. dito Warsebau Bremen
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; do. Litt. C. Berlin-Stettiner ..... do. II. Serie do. III. Serie 1 — Ido. IV. Ser. v. St. gar. GBrsl. Sebw. Erb. Lt. D.
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Sehlesisehe ..... ..... Vom Staat garantirte
, . J MWentpreussisebe ...
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2 1637 162 ; 146 ‚ 783 — Magdeburg- Hal 1027 1017 do. Wittenb. 109 — Magdeburg. -Wittenb. 26 253 Niederschfes. Märk.. 1013 100
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Freiwillige Anleihe... ...... Staats - Anleihe von 1859
dito v. 1854, 1855, 1857
dito von 1859
dito von 1856
dito
dito
dito
dito Staats · Schuld - Scheine. . .. Prim. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder - Deiehbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen
dito dito Sehuldversehr. d. Berl. Kaufm.
Rentenkhriefe.
Kur- und Neumärk.
PFommersehe 1k Fosensehe Wilh. Cosel- Odbg.)
Preussisehe....... . do. (Stamm-) Prior. Rhein- und Westph. do. do. do. Sãehsis ehe Schlesisehe
Pr. Bk. Anth. Scheine 41 1:
Friedrichsd: or
Gold- Kronen
Andere Goldmünzen ,,
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Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet.
rioritâ ta- Oblig. Aaehen- Düsseldorfer do. Il. Emission do. III. Emission Aa chen-Mastriehter. do. II. Emission Beag. Märkische eonv. do. II. Ser. eonv. do. III. S. v. St. 33 gar.
Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. n 96 , e,
Das Pfund kein Silber K
29 Thlr. 23 Sgr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser.
Zerlin- Anhalter .....
Berlin Anhalter
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69. do. von 1862 do. v. Staat garantirte — Rhein- Nahe v. St. gar. do. do. II. * KRhrt. Crf. - Kr. Gladb.
do. II. Serie
— deo. III. Serie S2 Stargard- Posen 82 do. II. Enaission 98 de. III. do. Thüringer conv. . . . ..
do. JI. Serie .....
do. III. Serie eonv.
g do. IV. Serie Wilh. (Cosel-Odbg.) do. III. Emission
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Uichtamtliche Votirungen. Ef
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Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank. Bremer Bank. .. .. . Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank. .. Dessauer Credit do. Landesbank. Genfer Creditbank. ... Geraer Bank .... ...... Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemhurger Bank. .. Meininger Dre dithank. . Norddeutsche Bank ... Oesterreich. Credit. ... Rostocker Bank Thuüring. Bank
Oester. Loose (1860... do. Loose (1864) .. do. Silb. Anl. (186. Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. .. 19. h, , ,,. v. Rothschild Lst. Neue Engl. Anleihe
27
Inlãnd. Fonds.
Kass. Vereins- Bk. - Act. Danziger Privatbank .. Königsberg. Privathank Nagdeburger do. Posener do. Berl. Hand. - Gesellseh.. Disc. Commandit-Anth. Sehles. Bank-Verein.. Pommers ech. Rittersch. B. Preuss. Hyp. Vers. ... do. do. Certif. ..
Ausl. Eisenbahn- FItamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Lud wigshafenm- Bexbach M. - Lud wgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.züdl. Sta atsb. Lomb. Ruszische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ...
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i d Ge Gi e d w e D, / Q M SG en 8 Ce n en n en
Engl. ... ; Pom. Schatz-Obl.
do. Cert. L. A. do. L. B. 200. 3 Poln. Efandbr. in S.-E. do. Part. 500 FI.... Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St. Prüm. Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. do. 35 FI. Schwed. 16 RI. St. Pr. A. do. n. 100 EI. Loose — Lübeck. Pr. A. .... ...
Rae. d dis. TDi. d ß. Necklenburger 785 a 773 gem. Nordbahn (Friedr. Vm Fi. 7 — 2 deer. iT. Sins. Lon 2 141 gem. Disconto Komm. -Anth. 106 2 97 gem. Oesterr. Credit S4; 2 4 gem. Oesterr. Loose von 1860 848 2 * gem.
nern, 65. 7Fus. Pie Börse Var hen in mafterer Ha fung, das aussandische FEonds blieben vernachlässigä; Preussische i Techsc Geschäft sehr gering, nur Franzosen, Lombarden und anfangs aueh mässigem Verkehr und meist unverändert. Mecklenburger wurden mehr gehandelt, Hamburger wurden begehit:
C . . e, e, e e pe e e, e.
Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de l'Est 4 do. Samb. et Meuse. 4 Oester. franz. Staatsbahn 3 3 5
Industrie · Actien. Hoerder Hüttenwerk. . Weimar. Bank
Fabrik v. Eisenhahnbed. Oesterr. Metall. ...... ö Dessauer Kont. Gas... do. Nation. - Anleihe de. Prm.-Anleihe..
Oest. frz. Siidb. (Lomb. ) Moskau-Rjüsan (v. St. g.)
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Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) *.
Das Abonnerent berr= gt: 1 Thir. für das Vierteljahr ; in allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.
Königlich Preußischer
Aue gost⸗-Anstaiten dez An- und Auslandes nehmen Sestellun 24n für Serin die Expedition des dnigl Preußischen Sta stz- Anzeigers: ; Wilhelm s⸗-Straße Re. TE.
ö nahe der Ceipzig⸗ rr.)
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nzeiger.
Berlin, Donnerstag den 28. Juli
1864.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht .
Dem Haupt⸗Zollamts ⸗Rendanten Tes chem ach er zu Emmerich im Kreise Rees und dem Steuer Einnehmer Schwieter zu Neu⸗ wedel im Kreise Arnswalde den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem ersten Verkaufsbeamten bei der Königlichen Porzellan- Manufaktur, Hennig, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen; ferner .
Den seitherigen Kreisgerichts Rath Kohleis in Gostyn, der pon der Stadtverordneten ⸗Versammlung zu Posen getroffenen Wahl gemäß, als Beigeordneten zweiten Buͤrgermeister ) dieser Stadt auf ane zwölfsährige Amtsdauer zu bestätigen.
Berlin, 27. Juli.
Ihre Majestät die König in sind gestern Abend von Schloß Babelsberg nach Coblenz abgereist.
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lau⸗ tender Obligationen der Stadt Min den im Betrage von 60,000 Thalern.
Vom 8. Juni iS64.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. ertheilen, nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung zu Minden darauf angetragen haben, zum Zweck der Anle⸗ gung einer städtischen Gas⸗-AUnstalt ihnen zur Aufnahme cines Dar⸗ lehns von 60000 Thalern, geschrieben sechszig tausend Thalern / gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins Cou⸗- pons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Aus- stellun von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung zur Ausgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen.
Es werden ausgegeben sechshundert Obligationen, jede zu Ein— hundert Thalern, ausmachend überhaupt sechszig tausend Thaler.
Die Obligationen werden mit fünf vom Hundert jährlich ver— zinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen, am ersten April md am ersten Oktober, von der städtischen Gemeinde-asse zu Min⸗ den gegen Rückgabe der ausgefertigten Zins- Eoupons bezahlt.
Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein und ein halbes Prozent von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet, so daß in Ein und dreißig Jahren die sämmtlichen Obligationen eingelöst sein werden. .
Der Stadt⸗Gemeinde bleibt jedoch vorbehalten, den Tilgungs⸗ Fonds mit Genehmigung Unserer Regierung zu Minden zu ver— stärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Insbesondere sollen die Ueberschüsse, welche die städtische Gasanstalt
Regierung in Minden zu bewirkenden Bildung eines Reserve⸗ und Erneuerungsfonds erforderlichen Beträge etwa abwerfen möchte, zur Amortisation des Kapitals mit verwendet werden. Den Inhabern der Obligationen steht kein Kündigungsrecht gegen die Stadt⸗ gemeinde zu.
§. 2.
Zur Leitung der Geschäste, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der auszugebenden Qbligationen betreffen wird eine besondere Schuldentilgungs ⸗Kommission gewählt, welche sür die treue Befolgung der gegenwärtigen Bestimmungen verantwortlich ist und zu dem Ende von Unserer Regierung zu Minden in Eid und Pflicht genommen wird. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von benen Eins aus dem Magistrate, Eins aus der Stadtverordneten Versammlung und Eins aus der Bürgerschaft zu wählen ist. Das erstgedachte Mitglied wird vom Ober. Bürgermeister ernannt, die beiden anderen Mitglieder werden von der Stadtverordneten Ver⸗
ammlung gewählt. s 9 9 53
Die Obligationen werden in fortlaufenden Nummern, und zwar jede Obligation zu Einhundert Thalern von Eins bis inklusive sechs⸗ hundert, nach dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Ober⸗ bürgermeister und den Mitgliedern der Schuldentilgungs Kommission unterzeichnet und von dem Rendanten der Gemeindekasse contra⸗ signirt. ö Denselben ist ein Abdruck ö Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinscoupons, jeder zu zwei Thalern funfzehn Silbergroschen, in den darin bestimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem ange⸗ hängten Schema beigegeben. . ,
Die Ausgabe einer neuen Zins-Coupons. Serie erfolgt nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung (wie im S. 7) bei der Gemeinde⸗ kasst zu Minden gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗Coupons⸗ Serie' beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-Coupons-Serie an den Inbaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Die Coupons und die Talons werden von dem Oberbürger⸗ meister, der Schuldentilgungs ⸗Kommission und dem Rendanten der
Gemeindekasse unterschrieben. 85
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins ou⸗ pons der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die städtische Gemeindekasse gezahlt. Auch werden die fälligen Zins-⸗Coupons bei allen Zahlungen an diese Kasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung ngen T nen,
Die Zins⸗Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit zur Zahlung präsentirt werden; die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheil der städtischen a von Minden.
Die Nummern der nach §. 1 zu tilgenden Obligationen wer— den jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht, und zwar durch das Mindener Kreisblatt, durch das Amtsblatt der Negie⸗
rung zu Minden und durch die Een ch Zeitung.
Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Oberbürger⸗ meisters durch die Schuͤldentilgungs ⸗Kommission in einem 14 Tage vorher durch die im §. 7. bezeichneten Blätter zur öffentlichen Kennt⸗
Über die Betriebskosten und die zur planmäßigen Verzinsung und Tilgung der Obligationen, so wie zu der mit Genehmigung Unserer
niß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. 1