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Hamburg Baron von Lederer, bestimmt. Derselbe dürfte schon stattgefunden hätten, in denen sicherem Vernehmen nach der dänisch in dieser Woche dorthin übersiedeln. 336 Minister, Kammerherr Quaade, die Erklärung abgegeben habe ö .
Eine Verordnung des preußischen Militair ⸗ Gouverneurs in beschränkt bevollmächtigt, vorbehaltlich nachträglicher en h
ütland, datirt Randers den 12. Juli, verfügt, daß alle direkten migung seiner Regierung, zu sein. Auf Grund dieser Erkläru ‚.
taatsabgaben, welche bisher in halbjährigen Raten entrichtet wur— wurde die offizielle Konferenz am 265, Mittags 1 Uhr, eröffnet ö. den, von jetzt an monatlich mit dem zwölften Theil der Jahres . . abgaben eingezahlt werden sollen. Die erste Einzahlung muß spä— testens bis zum 1. August erfolgt sein und wird vom 26sten Juni angerechnet, also für 4 Tage mehr als eine monatliche Steuer. Mit der Einforderung der Abgaben kann am Zösten d. Mts. begonnen werden und sind die bei dem Amtsverwalter eingegan—⸗ genen Gelder spätestens bis zum 4. August an die Militair—= Kasse n Randers abzuliesern. Zugleich mit diesen Steuer Geldern haben die Uebungsbeamten (Amtsverwalter und Magistrate) eine Liste über die Personen einzureichen, welche dieselben nicht bezahlt haben. Gegen die Restanten wird sosort Execution angeordnet und diese mit Hülfe von Militair ausgeführt werden, bei wel—⸗ cher Eintreibung eine Strafzulage von 50 pCt. der Steuer berech net werden wird. Alle übrigen Steuern und Abgaben werden wie bisher erhoben und die Staatsabgaben sind sofort nach Randers ein- zusenden. Gegen nachlässige Beamte wird eine Ordnungs- und Gesängnißstrafe angedroht, gegen böswillige aber Confiscation ihres Vermögens.
Ferner ist von Seiten des preußischen Militairgouverneurs in Jütland unterm 14. d. M. verordnet, daß ein Verzeichniß über alle die Personen eingeliefert werden soll, welche bisher Gagen, Pensionen oder sonstige Emolumente aus der Staats kasse bezogen haben, unter Anführung der Zeit, von wo ab die Be— amten, Pensionisten c. ihre Gagen zc. nicht mehr erhoben haben.
In Betreff Fühnens erscheinen dänischer Seits fast täglich . um diese Insel nach Außen hin möglichst abzu⸗
ießen.
Der Oberbefehlshaber der aktiven Armee, General ⸗Lieutenant von Steinmann, hat es den Wirthen der Insel Fühnen zur Pflicht gemacht, nicht ohne besondere Erlaubniß der betreffenden Komman— dantur irgend einen Reisenden aus Deutschland oder aus den Herzogthümern zu beherbergen, und der Kopenhagener Polizei⸗ Direktor Etatsrath Crone macht in den Zeitungen darauf auf— merksam, daß Jeder, welcher nach der Insel Fühnen zu xreisen beab— sichtigt, in dem Besitze eines Loyalitàts - Attestes stehen muß.
In der »Hamb. Börs. Halle. wird auf die kleinen Inseln an der Westküste Schleswigs ausmerksam gemacht. Es heißt daselbst.
Die Fan-Insel (Fans) schon durch ihre Lage eine schleswigsche In⸗ sel, 2 starke Meilen lang und eine kleine halbe Meile breit, mit 2400 bis 2506 Bewohnern, wovon der größere Theil Seeleute sind, besaß im Jahre 1859 115 eigene Fahrzeuge von 4117 C.- L. Gesammtträchtigkeit. Ihre Seeleute, deren Befähigung friesisches Erbgut ist, das nicht aus Jütland, nicht von Dänen stammt, vermitteln fast den ganzen Küstenhandel West— Jütlands und treiben überdies Seefischerei. Die Insel besitzt selbst Schiffe für die große Fahrt. Ihre Bewohner sind in mancher Hinsicht den Rems— leuten (Bewohnern der Insel Rem) weit überlegen. Das Nordende der Insel liegt æ Meile vom jütischen Festlande. Diese Insel ist von den Alliirten bisher nicht besetzt worden.
Das Eiland Rem, seit dem 14. Jahrhundert in zwei Theile, den däni— schen oder die kleinere Suͤdhälfte und den schleswigschen oder die größere Nordhälfte, getheilt, ist 13 deutsche Meilen lang und 3 Meile breit, und enthält in 13 Dörfern (6 in der Nord und 7 in der Südhälfte) 1400 Ein wohner, wovon reichlich 50h auf die Nordhälfte kommen. Die beiden Hälften heißen Norderland - Rem und Süderland⸗Rem. Rem hat nur eine Kirche, die in Süderland und für alle Bewohner der Insel ist, Norderland aber hat seinen eigenen Landvogt. Süderland⸗Rem gehört zur Lo- Harde oder der Nordhälfte, der großen Enclave Norderland⸗ Rem zur Hwidding⸗ Harde im Dorninger Amt. Auch die Theilung dieser Insel rechten Dingen zu.
Die Man - Insel (Manö) liegt NNO. von Rem, eine kleine Meile von der schleswigschen Westküste. Sie war im Jahre 1412 noch 2 Meilen lang und 1 Meile breit und hatte drei Kirchen. Heutzutage besteht sie aus zwel Landbrocken mit einem Kirchlein. Vor 20 Jahren bestand die Bevöl= kerung aus 2333 Köpfen. Am 25. August 1292 — damals lag sie noch dicht am schleswigschen Festlandsboden — überließ der Dänenkönig Erik Menwed geiwaltmäßig und der Geistlichkeit zum Trotz die Man -Insel in einer lateinisch abgefaßten Urkunde der Bürgerschaft Ripens zum freien, aber nicht zum immerwäbrenden Besitzthum.
Breslau, 25. Juli. hörden vom 9. April bei dem Königlichen Ministerium des Innern wegen der seitens des Oberpräsidiums ausgesprochenen Nichlbestäti⸗ gung des zum unbesoldeten Stadtrath gewählten Kaufmanns Laß— witz ist unterm 29. Juni folgender Ministerial⸗Erlaß ergangen: Dem Magistrate eröffne ich auf die unterm 22. April d. J. mir überreichte und von demselben unterstützte Beschwerde der dortigen Stadt. verordneten, Versammlung vom 9. April d. J., daß ich es für gerecht. fertigt erachten muß, wenn die dortige Königliche Regierung d. Wahl des Kaufmanns Laßwitz zum unbesoldeten Stadtrath nicht bestätigt und der Herr Ober⸗Präsident diese Entscheidung der König ˖ lichen Regierung aufrecht erhalten hat. Die Gründe dafür den Beschwerdeführern anzugeben, waren die genannten Behörden, wie der Magistrat und die Stadtverordneten Versammlung selbst anerkannt haben, gesetzlich nicht verpflichtet, und ob eine derartige Mittheilung etwa gleichwohl als angemessen sich empfahl, unterlag lediglich der Beurtheilung der zuständigen staatlichen Instanzen. Gefordert konnte sie nicht werden Auf, den wiederholten Wunsch der Stadtverordneten ⸗Versammlung nehme ich indessen keinen Anstand, dieselbe darüber außer Zweifel zu setzen, daß wie dem Magistrat bereits in dem Erlasse des Herrn Ober. Pra denten vom 19. März d. J. angedeutet worden ist, das politische Auf treten des Kaufmanns Laßwitz, der sich vielfach und in hervorragen— der Weise an entschieden oͤppositionellen Partei. Agitationen gegen die Staatsregierung betheiligt hat, Veranlassung zu der Nicht Be— stätigung der auf ihn gefallenen Wahl gewesen ist. Wenn von dem Kaufmann Laßwitz bei seiner politischen Thätigkeit, wie der Magistrat einwendet, die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Grenzen nicht überschrit . ten worden sind, so kann hieraus ebenso wenig, als aus dem von den Stadtverordneten behaupteten Mangel »gesetzlicher, der Bestätigung entgegen stehender Gründe« ein Anspruch auf Bestätigung hergeleitet werden. Die Versagung der Bestätigung ist in den bestehenden Gesetzen überhaupt von dem Zutreffen oder Nichtzutreffen bestimmter Bedingungen nicht abhängig gemacht worden. Es ist deshalb auch die Auffassung im Gesetz nicht be— gründet / daß bei der Bestätigung lediglich auf die Erforderniß der bürgerlichen Unbescholtenheit, der geschaͤftlichen Befähigung und des Vertrauens der Wähler zu sehen sei, Eigenschaften , welche ent— weder schon das Gesetz selbst verlangt, oder deren Vorhandensein durch die, Thatsache der Wahl genügend konstatirt wird. Die Städte ⸗ Ord⸗ nung knüpft die Wirksamkeit des freien Wahlakts noch an die der gleich mäßig freien Entschließung der staatlichen Instanzen überlassene Bestãtigung. Demgemäß muß die Aussichtsbebörde sich für eben so berechtigt als ver⸗ pflichtet achten, ihr Urtheil über die Bestätigungsfähigkeit einer Wahl sowohl um der Gemeinde Wohlfahrt, als um der bei jedem magistratualischen Amt mit in Betracht kommenden staatlichen Interessen willen (9. 56 Nr. 1, 2 der Städte Ordnung vom 30. Mai 1853), nach der ganzen Persönlichkeit des Gewählten und den konkreten Verhältnissen frei zu bemessen, und es darf dabei auch die etwa durch das Interesse der Commune oder des Staats ersorderte Abwehr politischer Parteibestrebungen nicht außer Rücksicht bleiben. Wenn die, Wahlen von Magistrats. Mitgliedern sich auf Stimmführer poli⸗ tisch oppositioneller Bewegungen richten, dürfen die Staatsbehörden durch Bestätigung solcher Wahlen nicht die Hand dazu bieten, daß letztere als Mittel gebraucht werden, das kommunale Leben politischen Parteizwecken dienstbar zu machen, zu welchem Ziele dergleichen Wahlen, selbst wenn sie nicht gerade im Hinblick auf dasselbe vorgenommen worden wären, nach dem natürlichen Laufe der Dinge doch unfehlbar führen müßten. Die Wahl des Kaufmanns Laßwitz ist, wie die Verhältnisse liegen, als unter diesen Gesichtspunkt fallend zu betrachten, und ich bin daher außer Stande, deren Bestätigung anzuordnen. — Wenn die Stadtverordneten⸗ Versammlung sich außerdem dadurch beschwert fühlt, daß der Erlaß des gung knicht mit Herrn Ober - Präsidenten vom 19. März d. J. in der Ausdrucksweise ver⸗
letzend und dem Ernste der Sache nicht entsprechend sei, so kann ich auch diesen Vorwurf nicht begründet inden. Die Fassung des Bescheides ist völlig sachgemäß und schließt sich in den einzelnen, vielleicht auffällig ge— wesenen Ausdrücken lediglich dem Wortlaut der Rekursschrift vom 24. Fe⸗ bruar 2 Ich muß es hiernach ablehnen, der Beschwerde gegen die Verfügungen der Königlichen Regierung und des Herrn Ober. Präsidenten vom 9. Februar resp. 19. März d. eine weitere Folge zu geben, und beauf- trage den Magistrat, die Stadtverordneten Versammlung hiervon durch Mit— theilung dieses Erlasses in Kenntniß zu setzen. Berlin, den 29. Juni 1864. Der Minister des Innern. J. A. (gez. Sulzer.
Barmen, 25. Juls. Das Ministerium des Innern hat, der »Elberf. Ztg. zufolge, den von der hiesigen Stadtverwaltung erho⸗ benen Anspruch auf Erstattung der von der Stadt Barmen während des Bestehens einer Königlichen Polizei⸗Verwaltung verausgabten Polizeibeamten Gehälter im Prinzip als begründet anerkannt und die seitens der Stadtverwaltung aufgestellte Liqui- dation über diese Polizei⸗Ausgaben von 42,523 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. sestgestellt, welche Summe der Stadtgemeinde nunmehr zurückerstattet werden wird.
Aachen, 25. Juli. An dem gestrigen Pilgerzu nach Cöln betheiligten sich von hier über 2200 , ,. . ein Theil des hiefigen Klerus und der Herr Bürgermeister Contzen.
Hannover, 25. Juli. Die Essigfabrikanten des Königreichs haben gestern hier eine Zusammenkunft gehalten, um Schritte zu berathen, die zur Beseitigung oder Ermäßigung der Ueber⸗
— Ueber die Besetzung Rendsburgs durch Preußen äußert sich die mitteldeutsche und süddeutsche Presse fast durchgängig mit großer Leidenschaftlichkeit und Einseitigkeit, ohne das Ergebniß der weiteren Untersuchung abzuwarten. Einer telegraphischen Depesche der Köln. Ztg. zufolge hat die Abgeordnetentammer in Stuttgart am 26. d. M. sogar den Beschluß gefaßt: »einen feierlichen Protest gegen die gewaltthätige Besetzung Rendsburgs zu erlassen und die Regierung aufzufordern, mit den übrigen deutschen Regierungen einer „drohenden Vergewaltigung entgegenzutreten. Die Kammer sprach die Bereitwilligkeit aus, zur Unterstuͤtzung der Regierungsmaßnahmen
»alle Opfer ⸗ zu bringen.«
Telegramm der
Ueber die Wiener Konferenzen meldet ein Vorbesprechungen
-Spenerschen Ztg.“ daß am 25. Nachmittags
äßi ehen. Auf die Beschwerde der städtischen B. un igt Aach
KRammer nur
. macht
I5Iroßherzoglichen Hauses und Hofes, zur
sprechung kirchlicher und anderer Angelegenheiten statt. ation der jüdischen Ober - Kirchenbehörde, steie Wahl der Nabbiner
und Vorsänger,
ö tigen Versammlung besprochen werden. . Zollkonferenz haben, bereits erhalten. —
sondern das Königliche Hoflager von hier direkt nach Hohenschwangau verlegt werden.
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lang sabga be auf Spiritus führen könnten. Das Ergebniß rer Berathung war eine ausführlich motivirte und gleich nach der Sitzung dem Finanzminister überreichte Eingabe. Der Wunsch der den Uebergangszoll auf Spiritus, der zur
zbrikanten geht dahin den zoll au 'sigfabrication verwandt wird, auf 45 Thlr. für S000 pCt. Alkohol
. Sachsen. Weimar, 26. Juli. Heute Morgen 10 Uhr and nachdem behufs Verlesung des Protokolls der gestrigen ver⸗ raulichen Sitzung eine kurze vertrauliche Sitzung stattgehabt, die Herabschiedung des außerordentlichen, Landtags durch die höchsten Irts dazu ernannte Kommission, die Herren Staats ⸗Minister von Watzdorf Geheime Rath Thon und Geheime Staatsrath Stichling att. Aus dem vom Staatsrath Stichling vorgelesenen Land⸗ agsabschied entnehmen wir, daß da der Landtag seine Zustimmung zur Nerrechnung von S000 — 9000 Thlrn. jährliche Zinsgarantie auf
jahre für die Suhl-⸗Grimmenthaler Zweigbahn unter den Detriebs Ausgaben der Werra -Eisenbahn, wie sie durch das Ministerial⸗Dekret vom 11. d. M. unter gewissen Voraussetzungen beantragt war, versagt habe, die Regierung sich vorbehält, einem künftigen ordentlichen Landtage anderweite Vorlage darüber zu
n. ,,, 24. Juli. Der Herzog hat sich veranlaßt gesehen, e projektirte Reise nach Schottland wieder zu verschieben, weil e Prinzessin Helene in London am Scharlach erkrankt und die önigin in Folge dessen vom Empfang in Balmoral abgehalten ist.
Hesfen. Kassel, 25. Juli. Der Minister des Aeußeren, ist zum Kurfürsten nach Nenndorf, wo derselbe noch verweilt, Der General . Adjutant, General⸗
Abe, erufen und dahin abgereist. Najor von Ende, ist zum annt worden.
Darmstadt, 25. Juli. eute die zweite Kammer ihre Sitzungen gann je wiederholte Berathung des Budgets. Es handelt sich hierbei ur um diejenigen Beschlüsse der Kammer, denen die erste Kammer icht zugestimmt hat. Eine längere lebhafte Diskussion entstand iber die Anforderungen für Gesandtschaften, für welche die zweite
30 006 Fl., die erste Kammer aber die ganze ange; orderte Summe von 60,0090 Fl. bewilligt hatte. Es kamen dabei
Mitgliede des General⸗Auditorats er⸗
Nach kurzer Unterbrechung nahm wie der auf und begann
ie jüngsten Rendsburger Ereignisse und die dermalige Stellung er kleineren und Mittelstaaten zu den Großmächten zur Sprache, ie von der einen Seite zum Nachweis dafür geltend ge⸗ wurden, daß die Gesandtschaften jener Staaten ganz tzlos seien; von der anderen Seite zum Nachweis dafür, daß ür jetzt wenigstens die innehabenden diplomatischen Stellungen n den betreffenden Höfen jedenfalls nicht aufgegeben werden durf⸗ en. Bei der Abstimmung beharrte die Kammer nach Antrag des Ausschusses auf ihrem früheren Beschlusse Bewilligung von nur 3000 Fl.), und zwar mit 27 gegen 13 Stimmen. Der andere Antrag des Ausschusses wegen einer Beschwerde der Kammer bei dem Großherzog »gegen die trotz des entgegenstehenden Beschlusses Zweiter Kammer erfolgte Besetzung der Gefandtschaftsposten in Wien und Paris wurde zurückgezogen und kam deshalb gar nicht zur Abstim⸗ mung. Der öffentlichen Sitzung folgte den Nachmittag eine ge— heime Sitzung, in der die Haupt⸗ Abtheilung IV.: Bedürfnisse des Verhandlung kam. Bei den Ernennungen mehrere Juden zu Heimerdinger in
Baden. Mannheim, 24. Juli. für die Ju stizo rganisation sind auch Richtern ernannt. Der bisherige Advokat Karlsruhe ist daselbst zum Kreisgerichts Rath, der dortige Rechts—⸗ anwalt Ellstätter zum Kreisgerichts⸗AUssessor in Mannheim, Refe⸗ rendär Regensburger zum Staatsanwalt in Heidelberg ernannt worden. Ob die Verwaltung den gleichen Schritt thut, ist bis jetzt noch nicht bekannt geworden.
Württemberg. Stuttgart, 24. Juli. Das Gesetz über
die bürgerliche Gleichstellung der Juden hat die Königliche Sanction erhalten und wird nun
promulgirt werden. Heute findet
Versammlung württembergischer Juden zur Be— Reorgani⸗
in Eßlingen eine Abänderung der Personalsteuer, Reclamation des Wahlgesetzes vom 6. Juli 1849, welche bei Gemeinderaths- und Bürger⸗Ausschußwahlen gilt, auch für die Wahlen der jüdischen Ge— meinden: das sind die hauptsächlichsten Forderungen, die in der heu⸗
München, 25. Juli. Die Ergebnisse der hiesigen wie die »Bayerische Ztg.« vernimmt, die Jenehmigung der sämmtlich dabei vertreten gewesenen Regierungen Der König wird nicht nach Berg übersiedeln,
Bayern.
London, 25. Juli. werden während des Herzoge von Richmond
( Großbritannien und Irland. Der Prinz und die Prinzessin von Wales Goodwood' Rennens einige Tage bei dem
verweilen, bei welchem sie wahrscheinlich am Mittwoch eintreffen werben. Es heißt, im Laufe dieses Sommers werde das Prinzliche Paar einen Besuch in Killarney, Südirland, machen. .
Am vorigen Dienstag gingen drei norwegische Kriegs⸗ schiffe, darunter die Ellida«, auf der Rhede von Leith an der schottischen Küste vor Anker.
Als muthmaßlicher Nachfolger des Generals Sir Hugh Rose als Oberbefehlshaber in Sstindien wird Sir Sydney Cotton bezeichnet.
In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte Lord Palmerston nach einem Telegramm der Independence, daß er sebhaft die Opfer an Menschen und Eigenthum beklage, die der amerikanische Krieg koste, aber daß er nicht glaube, die Lage sei zur Zeit derartig, um einem Anerbieten zur Mediation günstig zu sein.
Spanien. Madrid, 22. Juli. Man liest in der Epoca“: »Admiral Pinzon wird an der Spitze des Geschwaders im Stillen Weltmeer bleiben und Verstärkungen erhalten. Spanien ist es sei⸗ ner Würde und seinen Interessen schuldig, Peru gegenüber eine feste, achtunggebietende Haltung fernerhin zu bewahren.“
Portugal. Lisfabon. 235. Juli. Die Ernte in Por⸗ tugal ist spärlich ausgefallen. Wie ein Telegr. d. Köln: Ztg. ver= sichert, werden nach Ablauf eines Monats gewisse Häfen der Getreide⸗
Einfuhr erschlossen werden. Italien. Turin, 25. Juli. Der Minister der öffentlichen abgereist. General
Arbeiten, Herr Mena brea, ist nach Vichy della Marmora hat Urlaub genommen und Reapel auf einige
Zeit verlassen. Türkei. Aus Konstantinopel meldet man, die ottomanische Regierung habe alle protestantischen Missions-An stalten schließen und mehrere neu Bekehrte verhaften lassen. Rußland und Polen. St. Petersburg 23. Juli. Das »Journal de St. Petersbourg⸗ meldet die am Morgen des 22. Juli erfolgte glückliche Heimkehr des Kaisers Alexander nach Tsarskoje⸗Selo. . Folgende Verfügung des General⸗Polizeimeisters im Königreich Polen, Trepoff, ist ergangen und auch im »Pos. Amtsbl.« ent- halten: ; Die Unruhen in dem Königreiche Polen haben zur Folge gehabt, daß viele Individuen, welche durchaus keinen Antheil an dem Aufstande genom⸗ men, das Land aus freien Stücken verlassen haben, oder aber mit Pässen versehen, deren Dauer seitdem längst abgelaufen ist, bis zur Stunde in ihre Heimath nicht zurückgekehrt sind. Vußer jenen Individuen giebt es noch andere, welche zwar in ihr Vaterland zurückkehren möchten jedoch den In- surgentenbanden angehört haben, aus diösem Grunde die Grenzen freiwillig, oder durch unsere Truppen verfolgt, überschritten haben, und aus Furcht vor der Verantwortlichkeit nicht den Muth haben, in das Königreich zurück zukehren. Aus den vorangeführten Gründen hat der Statthalter des König reichs unter dem 6. (18.) Juni e. Folgendes anzuordnen geruht: Es soll zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden, daß die zur ersten Kategorie gehö- rigen Personen ohne Velästigungen in ihr Vaterland zurückkehren können. Den Grenzbehörden ist die Weisung ertheilt worden, denselben für die Reise bis Warschau besondere Bescheinigungen mit der Verpflichtung zu ertheilen, sich bei ihrer Ankunft bei mir zu gestellen. Gleichzeitig sind die Grenzbehör⸗ den angewiesen worden, bei Ausfertigung der Bescheinigungen mich davon zu benachrichtigen, wem dieselben ertheilt worden sind. Rüchichtlich derjeni- gen Individuen, welche Theil an dem Aufstande genommen haben, sind unsere im Auslande befindlichen diplomatischen Agenten gehalten, mir die genaueste ihnen von den Individuen selbst zu liefernde Auskunft über deren Verschuldung zukommen zu lassen, damit nach eingezogener Erkundigung und gründlicher Abwägung des Grades ihrer Schuld man in die Lage ver⸗ setzt werde, darüber zu befinden, ob sie wieder in den früheren Zustand zu ⸗ rückversetzt werden können. Sobald diese Förmlichkeiten erfüllt sind, müssen diese Individuen Behufs Erlangung von NUufenthals-⸗ Bewilligungen sich vor mir ebenfalls gestellen, wie die der ersteren Kategorie angehörenden Personen. Den Individuen beider vorerwähnten Kategorien aber, auf welchen ein Ver- brechen lastet, oder welche an der Entwickelung des Aufstandes und der Un⸗ ruhen thätigen Antheil genommen haben, diene zur Kenntniß, daß sie vor dem Gesetze werden verantwortlich gemacht werden. Von der polnischen Grenze 22. Juli. Der »Ostsee⸗Ztg. wird geschrieben: Die Ojezyza veröffentlicht einen Aufruf polnischer Priester an die gesammte katholische Geistlichkeit, in welchem diese zur thätigen Unterstützung der polnischen Sache aufgefordert wird. Dieser Aufruf ist aus Paris vom 29. v. M. datirt und von fünf wegen unmittelbarer Betheiligung am Aufstande nach Frankreich geflüchteten Geistlichen aus dem' Königreich Polen unterzeichnet.
Die Unterzeichner beschuldigen die drei Theilungsmächte der syste⸗ matischen Unterdrückung der katholischen Religion und der polnischen Nationalität, weisen auf den niedergeschlagenen Auf- stand, der die Erkämpfung der Unabhängigkeit Polens bezweckt habe, so wie auf die traurigen Folgen desselben hin, versichern, daß dieser Aufstand der aufrichtigsten Sympathie des Papstes Pius IX. sich zu erfreuen gehabt habe und von der gesammten pol- nischen Geistlichkeit aufs thätigste unterstützt worden sei und fordern schließlich die katholische Geistlichkeit aller Länder auf, der Sache Polens durch Opferspenden, Gebete und öffentliche Kund⸗ gebungen ihrer Sympathieen zu Hülfe zu kommen. Dem Aufruf ist ein amtliches Schreiben des bevollmächtigten Com-
missars der National- Regierung“ Fürsten Adam Sapieba, hin=