2576 Berliner Börse vom 19. September 1864. n era, w ; J P D 4 Thlr. K 6 N 1 9 1 1 ch P V C N sz 1 sch C6 r 4 nehmen . an
ür das bierteljahr für gerlin die Eepedilion des 5nigl.
milichmr 1 6ehsel . Hisenbahn zh Actien. 1 6 K. Monarchie Freußischen Staats- Amjeigers:
Wilhelm s ⸗Strañe No. S1.
Preis - Erhöhung. * 9 23 nahe der Leipzigersir) / // — 6 5 9 563 i NX 2. 55 . . .
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97 Berlin- Hamburger .. 4 1321 Berlin- Hamb. II. Em. 4 124 Berl. Potsd. Mgd. L.A. 4 1853 do. Litt. B. 4 133 40. Tin. 6. 219 Berlin- Stettiner 4 130 do. II. Serie 4 130 do. III. Serie do. N. Ser. v. St. gar. Brsl. Schw. Erb. Lt. D. Cõöln- Crefelder Cöln- Mindener
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wechsel- Course. ptan abrie fe. , Amsterdam ..... 250 EI. Kur- und Neumärk. * Aachen-Mastrichter. dito 250 EI. 2 Mt. do. do. Berg. - Märk. Lit. A.. ¶Ostpreussische 3 erfin- Anhalter do. 13 Berlin- Hamburger... Pommersche Berl. Potsd. Magdeb. do. . Berlin- Stettiner ; Posensche Bresl. Schw. - Freib. . dito Mt. ; ; do. ĩ Brieg - Neisse Augaburg südd. W. i9) HI. . do. Cöln-Mindener Fröęf. a. M. südd. W. 100 FI. 2 Mt. Scklesis ehe Magdeb -Halberst. .. Leipꝛig in Courant ⸗ Vom Staat garantirte Magdeb. Leipziger .. im fa ThlI. Fuss 100 ThI. ; Litt. B Münster- Hammer... Petersburg 00 SR. 3 W. Westpreussisehe Nie ders ehles. Märk.. dito do. Niedersehles. Lweigb. Oberschl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. Oppeln Tarnowitter Rheinische do. (Stamm-) Prior. Fomels- Cox se. ; khein- Nahe... Freiwillige Anleihe Rentenbriefe. enn in ker, gib, 3; , Fo ie ersehses. Märk.. Staats- Rnleihe von 1859 Kur- und Neumärk. Stargard- Posen 985 973 dito v. 1854, 1855, 1857 Pommersche 1265 1257 do. III. Serie 4
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⸗ V. Em. Magdeburg - Halberst. do. Wittenb. Magdeburg - Wittenb.
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Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht: Geistlichen der evangelischen Landeskirche, einschließlich der fest angestellten Hülfs⸗
. ! ö istlich 3 — . . Dem Königlich belgischen Konsular-⸗Beamten Prosper Graff geit , ,, ö Stelle noch ein Schul
zu Köln den Königlichen Kronen · Orden vierter glasse sowie . Verpflichtet zur Theilnahme an dem Fonds sind alle nach Publi- dito Eosensehe 54 53 do. V. Serie 4; Dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der cation dieses Reglements in eine Stelle dieser Kategorie berufenen Geist⸗ dito 1 Preussis che do. (Stamm-) Prior. — — MNied. - Lweigb. Lit. 98. Akademie zu Münster, Dr. Winiewski, den Charakter als Ge⸗ lichen.
dit o Rhein- und WMestph. 1 k heimer Regierungs ⸗Rath zu verleihen; und Richt berechtigt zur Theilnahme an dem Fonds sind alle nur ; . n z 3 r n, ; . ö. ; z bergehend angestellten Pfarrgehülfen und Hülfsgeistlichen, denen nicht dit o Sächsische Litt. 3.3 Den Kreisgerichts Direktor Fürbräinger zu Cosel in gleicher 3 snntnres Ein 26 ,
. , , . Litt. 8. 4 ligenschaft an ges reis gericht in G lein ig gu voͤrseten. ein bestimmtes Einkommen aus einer fest fundirten Stelle angewiesen ist. ito
. 366 kJ . Staats - Schuld Scheine 3 Pr. Bk. Anth. Scheine Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist, ö Diejenigen gegenwartig bereits im Amte stehenden Geistlichen, welche Prim. Anl. v. 18552 100 Thlr.
werden usancemässiz 4 pCt. berechnet. jt . ihren ö zu dem Fonds nicht bis zum ö. Januar 1865 3 6 . ; . wenn sie später beitreten, die vollen Beiträge vöm 1. Januar 1865 ab neb
i , , , ,. fünf . Zinsen, von dem jedesmaligen Fälligkeitstermine an gerechnet, ö. , , Allerhsöchster Erlaß vom 24. August 1864 — be- e,, §. 5.
. 19 treffend die Genehmigung des Reglements über die Geistliche, welcht aus einer anderen Provin; in die Provinz Preußen
Schuldverschr. d. Berl. aufm. B — und . . ö des . für berufen werden, oder aus einer zum Beitritt zu dem Emeritenfonds nicht
. 9 ; . g z berechtigenden Amtsstellung in eine solche übergehen, welche die Verpflichtung
die evangelischen Geistlichen der Provinz Preußen. zum Beitritt begründet (8. 3), sind zu Nachzahlungen nicht verpflichtet, son ·
dern haben ihre Beiträge lediglich vom Beginne desjenigen Quartals an zu
entrichten, in welchem sie in die neue 5 eingetreten sind.
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E riedrichsd' or ; . 44 Rheinisehe Gold- Kronen ...... rioritâts-Gbli. do. vom Staat gar. 3 „Andere Goldmünzen Aachen - Düsseldorfer 4 do. III. Em. v. 1858 / 60 . . — do. II. Emissien 4 do. do. von Iis63 4 do. III. Emiss on 4 do. v. Staat garantirte 4 Aachen- Mastriehter. 4 Rhein- Nahe v. St. gar. 4 do. II. Emission do. do. II. Em. 4 Berg. Märkische comp. z Rhrt. Crf. Kr. Gladb. 4 ; 9 h e, . do. Il. Serie n 3. o. III. S. v. St. 3ꝝ gar. do. III. Serie 4] münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze. do. ö. ö m5 ß. Stargard- Posen 1 do. IV. Serie.. do. I. ission 4 Das Pfund fein Silber do. WV. Serie.. do. 1 ö 29 Thlr. 23 Sgr. do. Düsseld. Elbf. Pr. Thüringer conv . ... 4 do. d0. II. Ser. do. II. Serie 4 do?‘ Dortm. - Soest do. Ill. Serie eonv. 4 do. do. II. Ser do. IV. Serie 4
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Indem Ich das hierbei zurückgehende, von Ihnen im Einver⸗ 53 ständniß mit dem Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath vorgelegte Negle⸗ Die in der Provinz Preußen angestellten Divisions und selbstständigen ment (a) für den zur Unterstützung der emeritirten evangelischen Garnison Prediger, desgleichen diejenigen Geistlichen an Straf⸗, Irren Geistlichen der Provinz Preußen zu bildenden Fonds, welches mit Kranken- Anstalten u. s. w., welche im Falle einer ehrenvollen Emeritirung dem 1. Januar 1865 in Kraft tritt, hierdurch genehmige, verleihe qu anderen Fonds eine Pension beziehen, können gleichfalls das Anrecht Ich dem Fonds zugleich die Rechte einer juristischen Person. auf einen Zuschuß aus dem Emeritenfonds für sich erwerben, wenn sie, und
; ; k ; zwar die bereits im Amte stehenden bis zum 1. Januar 1865, die später Dieser Mein Erlaß und das beiliegende Reglement sind in der Angestellten innerhalb der ersten drei Monate nach dem Antritt ihres Amtes,
. 1 * Berlin Anhalter Wilh. (Cosel . G0dh8.) Hesetz · Sammlung abzudrucken. ihren Beitritt erklären und den nt g en Beitrag leisten.
Berlin- Anhalter do. III. Emission 4 = — z . .
N ht gatli tirun n Schloß Schönbrunn, den 24. August 1864 Einen Anspruch auf Zuschuß aus dem Eremitenfonds haben nur die- Vichtamilie 16 Moll *. me jenigen Geistlichen, welche nach Ablauf von wenigstens einem Jahre nach
an Wilhelm. erfolgtem Beitritt zu dem Fonds in den Ruhestand treten. . jnländ. Fond 1k Ausl. Fonds. Lk Br. Cl . Der Zuschuß beträgt, wenn der Eintritt in den Ruhestand erfolgt; Ausl. Eisenhanhh- nländ. Fonds. Braunaehweciger Bank Oester. Loose (1869. — 49, von Mühler 1) nach Vollendung des ersten Jahres nach geschehenem Beitritt 46 Thlr. Stamm · Actien. Bremer Banks... ...... do. Silb. Anl. (1864). — . 2 nach Vollendung des zweiten Jahres 80 * kKass. Vereins- Bk. et. Coburger Credithank. .
tali jei 6 J) nach Vollendung des dritten Jahres Amsterdam - Rotterdam Danziger Privatbank. HBParmefädter Bank Italien. an'iht -. An . 3 Jah
16e. 5 746 . —ᷣᷣ ; 4 nach Vollendung des vierten Jahres Galiz. (Carl Ludw.) ... Königsberg. Privathank Herhaner Credit . . z. . . 8 den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. 5 33 . des 3 Löbau- Iittau Magdeburger do. , nm, . 6.
r V. RKothschid Est. 5 68 Diese Sätze gelten für alle betheiligten Geistlichen gleichmäßig. Ludꝝ igshafen. Bexbach Eosener do. Genker Creditbank Neue Engl. Anleihe 3 5. Ma. Ludwgh. Lt. A. u. C. Berl. Hand. Gesellsch;. a,,, * 1 a. Tritt der Fall ein, daß in einem Jahre mehr zum vollen Zuschuß Mecklenburger Dise. Commandit · Anth. Gothaer Privatbank ... gn 8 von 200 Thlr. berechtigte emeritirte Geistliche vorhanden sind als der Fonds Nordb. (Friedr. Wilh.) Schles. Bank Verein . Reglement aus seinen regelmäßigen Einnahmen zu befriedigen im Stande ist, so haben
r, , , Leipꝛiger , , PFnælI. des e nur die bereits in den früheren Jahren Emeritirten Anspruch auf den vollen
rn i,. . 3 . . de, — k ö. . Bf ö Emeritenfonds für die evangelischen Geistlichen der Zuschuß von 200 Thalern; die erst im (letzten Jahre neu Hinzutretenden
! ͤ . müssen sich nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit des Fonds mit einer Thei- Westbahn (Böhm.) ... do. do. (Henckeh Norddeutsche Bank.. poln. . 3. jh ö e n en, lung des Ueberschusses begnügen. Sie rücken aber nach der Zeitfolge ihrer do. Gew. Bk. (Schuster) dee do. Fart. 560 6 Emeritirung in die vakant werdenden vollen Stellen ein und erhalten selbst,
Ausl. Prioritäts- Rostocker Bank. ......
Amerikaner beziehungsweise ihre Hinterbliebenen, für die Zeit der Entbehrung, soweit Actien. Thüring. Bank
Hamb. St. Präm. - Anl. . ; . der Fonds in bessere Lage kommt. Oesterr. Metall. . ...... k Pr. . In. Es wird ein Emeritenfonds für die evangelischen Geistlichen der Provinz §8. 9 do. Samb. et Meuse. Hoerder Hüttenwerk. . do. Nation. Anleihe
4 ö. wa, , R, 33 Fi Preußen errichtet. . Die Zahlung des Zuschusses erfolgt vierteljährlich pränumerando. Sie Oester. franz. Staatsbahn 3 Minerva . 21 Prm. - Anleihe. . ö A. Derselbe tritt mit dem 1. Januar 1865 in Wirksamkeit. beginnt mit dem ersten Tage des auf den Eintritt der Emeritirung un- heat. fry. Sudb. ¶ omp. 3 Habrik v. Eisenpbahnped. 164 40. 1. 10 Fl. Los- 743 = Lubeck. Er-. t 2 . h ar folgenden Kalender. Quartals und er ischt mit En e, in Moskau-Rjasan (v. St..) 5 5. Dessauer Kont. Gas... 5 146 Loose (1860 .. 5 78 Zweck des Fonds ist: den Geistlichen der Provinz Preußen im Fall welchem der Emeritus stirbt oder ö auf den Zuschuß verliert.
57 n ; j ihrer e iti nn sie nach tadelloser Amtsführung Alters, 19. Gasi. TGars Ludw.) 1046 2 1093 22 104 gem. Teer, ö , Tem, TForcbahn (Friedr. Wilh.) 63 625 gem. . . e G , ier rn. senl n, ö. . . Wenn ein Emeritus sein Domizil ins Ausland verlegt, so muß er zur
Staatsbahn li. gem. Jester süds. Staatsb., Lomb. 1393 a 139 gem Westbahn Böhm) 70 a 69 a. P Landesbank 8 ; . ;
! i, . . . 3 gem. Dessauer Landesban behö d v t werden, einen lebens Verabfolgung des Zuschusses dorthin die Genehmigung des Konsistoriums 5 . . Genker Creditbank 335 a 3 2a E gem (Oesterr. Credit 79 a 785 gem. Oesterr. Lzose von 1850 783 a. 3 gem. Amen d ka ir e n. ihrer Pfarr nachfuchen. . ) . a 5a gem. ; ö stelle zustehenden Emeritengehalte zu gewähren. Verl ; 83 t z des 8 cim, IJ. September. ! 5 ; Tisdemnüng; Fichnbannen un anken Fsieben trotz Erfolgt die Riederlegüng oder die Entziehung des Amts aus anderen Der Werlust des urertenghaltt zieh a ,, 53.
. ö. . 8. * 7 1 ö . j z . und flau; das Geschäft gewa in aten ecki = . J ; ; ; Gründ Gewährung eines Zuschusses aus dem nach sich. Wenn ein Emeritus in einem öffentlichen Amte wieder angestellt z gewann nur in österreichischen Effekten einige Course gescehäftslos; Fonds im Ganzen still. ö mn auf Gewährung Zuschuss wirb, und das Einkommen der neuen Stelle mit dem ihm verbleibenden
Redaction und Rendantur: Schwieger. ö 3. mie en gen und . Suche n, e . r,. 26 Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckett Zur Theilnahme an dem Emeritenfonde sind berechtigt: alle in der der Emeri irung zum Grunde gelegtes Diensteinkemmen übetsteigt! o (R. v. Decker. Provinz gone in der e n , g unwiderruflich angestellten die Zahlung des Zuschusses in Höhe des überschießenden Betrages fort. -
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