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Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
bis zum 18. Oktober 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaächst zur Prü⸗ fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- personals, ; auf den 29. Oktober 1864, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kommissar, Herrn Assessor Schatz, im Terminszimmer Nr. 7 zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ haften oder zur Praxzis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, weichen es hier an Be— kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Burchardt, Glogau, Pescatort, Sturm und Justiz⸗Rath Ruhneke zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Landsberg a. d. W. den 16. September 1864.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
2607 Bekanntmachung.
Der in unserer Bekanntmachung vom 19 d. M. in der Schrameyer - schen Konkurssache von Dierberg auf den 1. Oktober d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, anberaumte Termin steht nicht zur Erklärung der Gläu— biger über die Beibehaltung des Verwalters oder Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sondern zur Wahl des definitiven Verwalters an.
Neu-Ruppin, den 24. September 1864
Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.
2605 Bekanntmachung.
n dem Konkurse über das Vermögen des Hauptmanns von Wal— lenberg zu Platteinen ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin
auf den 29. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem unterzeichneten Kommissar, Kreisgerichts⸗Rath Sinagowitz, anberaumt worden. Die Bethei⸗ ligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfand recht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Osterode, den 265. Juli 1864. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Sinagowitz.
Konkurs- Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung,
den 22. September 1864, Rachmittags 1 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns M. Ostrodzki hierselbst ist der kaufmãännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs ⸗Einstellung auf den 1. Juni er. festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Justiz Rath Koesling bestelll. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 26. Oktober er., Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerxichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreisrichter Radloff, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen
einstweiligen Verwalters abzugeben.
. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas
verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu
zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 10. Oktober erx. einschließlich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles
mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu-
liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger
des . haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfand
stücken nur Anzeige zu machen. .
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang ˖
ten Vorrecht k . bis zum 19. Oktober er. ein schließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten 6 angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals am 26. Oktober er., Vormittags 11 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, dor dem genannten Kom- missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung
bis zum 5. November er. einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin ˖ auf den 16. November er., Vormittags 11 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom⸗ missar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubi⸗ ger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an melden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz
I2604
hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Or wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen de g e tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Benjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Schulze und Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.
2610 mu r , , a
Ueber das Vermögen des früheren Handelsmanns Abraham Marcus Baer in Labischin ist am 17. September 18614, Mittags 12 Uhr, der ge— Konkurs eröffnet. .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Bür ermeister Hens in La hin eit an, enn nnn l
Die n des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf
den 8. Oktober 1864, Vormittags 10 Uhr, e vor dem Kommissar, Kreisrichter Jobst anberaumten Termine ihre Erklä—⸗ rungen und Vorschläge über den definitiven Verwalter abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts zu verabfolgen oder zu zahlen, viel. mehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 8. Sktober 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge— meinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht
ᷣ bis zum 20. Oktober 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 3. Ro vember 1864, Vormittags 10 Uhr, vor dem obengenannten Kommissar zu erscheinen.
Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand— lung über den Akkord verfahren werden.
Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist
. bis zum 3. November 1864 einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Oktober bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
den 1. Dezember 1864, Vormittags 10 Uhr, vor dem obengenannten Kommissar anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre For ⸗ derungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen oder zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justiz= rath Mazurkiewicz, die Rechtsanwälte Kosky, Dr. Gahbler und Sußmann zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Schubin, den 17. September 1861.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
2608
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Brügge mann zu Petershagen ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin
auf den 3. Oktober er., Vormittags 9 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Zimmer Nr. 9 anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläubiger, so weit für die⸗ selben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder an= deres Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Minden, den 20. September 1854.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Herzbruch.
Subhastations⸗Patent. Bet anntmachung. Königliches Kreisgericht zu Cöslin. J. Eivil Abtheilung, den 9. September 1864.
Der zu Dörsenthin sub Nr. 10 des Hypothekenbuchs belegene, dem Bauern Friedrich Rutzen gehörige Bauerhof, gerichtlich abgeschätzt auf 6585 Thlr. 15 Sgr. soll im Termine
den 8. April 1865, Vormittags 11Uhr, =. im Wege der nothwendigen Subhastation an ordentlicher Gerichtsstelle öffent⸗ lich an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein können in unserem III. Bureau eingesehen werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren An⸗
spruch bei dem Subhastations ⸗ Gericht anzumelden. . — Beilage
2603
an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle, Markt Nr. 376, gerichtsrath Brehme öffentlich meistbietend verkauft werden,
EL60g
Sobiech hiesigen Kreises steht pprünglich für Tekla Rozdrasewska eingetragenen Post von 7100 Thlr. eine
leereto vom 27. Januar 1847 für Hermann Lemke subingrossirt. lber diese Caution lautende Hypothekenzweigdokument, bestehend:
ist angeblich verloren gegangen.
Rechte getreten sind, das gedachte Dokument spätestens in dem auf
Beilage zum Königlich M 227.
2637 Preußischen Staats⸗Anzeiger. Dienstag 27. September
1864.
2606 — Nothwendiger Verkauf. Das dem Bierbrauer Carl Eduard Schramm zu Nordhausen gehörige,
daselbst sub Nr. 609 vor dem Dome belegene und Band XVI. S. 865 des
Hypothekenbuchs von Nordhausen eingetragene Wohnhaus nebst Bierbrauerei, Hof, Seitengebäuden, Stallung und sonstigen Zubehsrungen, laut der nebst
SHypothekenscheins in unserm Büreau III. einzusehenden Taxe auf 9190 Thlr. 65 Sgr. abgeschätzt, soll Schulden halber
am 25. April 1865, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Kreis- Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, werden aufgefordert, sich mit
ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden.
Nordhausen, den 18. September 1864. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bekanntmachung. Im Hypotbekenbuche der Rittergüter Chobielhn und Jaru⸗yn nebst bei der in Rubrica IIl. Nr. 11 und 3 ur- Pachl-Caution in Höhe von 1509 Thlr. auf Grund der gerichtlichen Ver⸗ handlungen vom 17. Juli, 15 September und 25. November 1846 ex Das
I) aus einer beglaubigten Abschrift des Hauptdokuments über die 7700 Thlr., welches gebildet war: a) der notariellen Schuldurkunde vom 15. April 1845, b) der Ingrossationsnote vom 9. Mai 1845, c) dem Ehevertrage zwischen den Stanislaus und Tekla von Roz— drazewökischen Eheleuten vom 30. Dezember 1837, d) dem Publications ⸗Atteste vom 17. August 1838, e) dem Hypothekenscheine vom 9. Mai 1845, 2 aus der gerichtlichen Verpfaͤndungsurkunde vom 17. Juli 1846, 15. September und 25. November ejusdem anni, 3) der Ingrossationsnote vom 4. Februar 1847, 4 dem Hypothekenscheine vom 4. Februar 1847, Auf den Antrag der jetzigen Besitzer der oben gedachten Güter M. A. Falkenberg und F. W. A. Eichholz werden hiermit der Inhaber und dessen Erben, Eessionarien, oder die sonst in seine aufgefordert, sich mit ihren etwaigen Ansprüchen auf
den 11I. Januar 1865, Vormittags 41 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Sobeski anberaumten Termine schriftlich oder zu
Protokoll zu melden, widrigenfalls sie damit präkludirt und das Dokument
werde mortifizirt werden. Schubin, den 14. September 1864.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛco. 2191 Bekanntmachung. Das dem Joachimsthalschen Schul ⸗Institute gehörige Schulamt Neuen. dorf, aus den beiden Vorwerken Reuendorf und Steinberg bestehend, soll mit der dabei befindlichen Brennerei, Ziegelei und sonstigem Zubehör auf die 18 Jahre von Trinitatis 1865 bis Johannis 1883 im Wege der Lieitation
anderweit verpachtet werden.
Das Schulamt Neuendorf, im Regierungsbezirk Potsdam und im Angermünder Kreise belegen, ist 3 Meilen von Oderberg, 2 Meilen von der Kreisstadt Angermünde, 2, Meilen von Neustadt · Eberswalde und 9 Mei⸗ len von Berlin entfernt. Mit Neustadt - Eberswalde ist dasselbe durch die bei Oderberg beginnende Chaussee und mit Berlin durch die über Anger⸗ münde und Neuͤstadt⸗Ebersiwalde führende Berlin-⸗Stettiner Eisenbahn ver— bunden.
Die Vorwerke Neuendorf und Steinberg enthalten an Hof. und Bau— stelen 21, an Gärten 35 an Acker W423, an Wiesen 561, an Weiden 274, an Wasserstücken 9, an Wegen und Unland 54, überhaupt 3380 Morgen.
Das Minimum des hierfür und für die Benutzung des dem Pächter zu überlassenden baaren Geld-Inventarit von 6600 Thlr. zu entrichtenden jährlichen Pachtzinses ist auf gI330 Thlr. festgestellt.
Jeder Pachtlustige hat ein Vermögen von 40000 Thlrn. nachzuweisen. Der Termin zur Verpachtung ist
auf den 5. Oktober d. IJ / Morgens 11 Uhr, im Sitzungssaale der unterzeichneten Regierungs ⸗ Abtheilung vor dem Departe · ments Rath, Herrn Regierungs ⸗Assessor Elsner, anberaumt.
Die speziellen wie die allgemeinen Verpachtungs ⸗ Bedingungen, die Regeln der Licitation, das Vermeffungs-Register und die Karte der Vorwerks-⸗ Grundstücke können täglich, mit Ausnahme der Sonn und Feiertage, in der Domainen, Registratur der unterzeichneten Königlichen Regierung einge sehen werden; auch wird auf Verlangen Abschrift der speziellen Pachtbedin⸗ gungen und der Regeln der Licitation gegen Erstattung der Copialien er-
theilt werden.
Der jetzige Pächter des Schulamts Neuendorf ist von uns veranlaßt, den dort sich meldenden Pachtlustigen die Besichtigung der Gebäude und
Grundstücke der Vorwerke zu gestatten und die sonst wünschenswerthe ört— liche Auskunft zu ertheilen. g
Potsdam, den 6. August 1864. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Bertram.
— —
(2553 . Bekanntmachung.
Die im Kreise Labiau belegene Königliche Domaine Viehof, aus den Vorwerken Viehof und Werderhof bestehend, soll auf den Zeitraum vom 1. Juni 1865 bis Johannis 1883 meistbietend verpachtet werden.
Beide Vorwerke liegen in der unmittelbaren Nähe der Stadt Labiau und haben sowohl zu Wasser als durch die Königsberger Chaussee sehr gün⸗ stige Verbindungen für den Absatz der Produkte, An nutzbaren Grund⸗ stuͤcken enthalten die Pachtstücke im Ganzen 1875 Morgen 130 Quadrat- Ruthen und zwar:
a) das Vorwerk Viehof: 903 Morgen 143 MIRuthen, x 89 x 12 ö Noßgärten J x Weideland .. ...... x 125 5 Unland ö 151 y
Sümma 1555 Morgen 147 Muthen,
b) das Vorwerk Werderhof: ...... 84 Morgen 153 MRuthen, 45 ö ö * 9 *
Summa XI Morgen 163 Ruthen.
Das Minimum des Pachtgeldes ist auf 2500 Thlr. und die Pacht Caution auf 900 Thlr. festgeseßti. Die letzter muß in dem Licitationoter · mine deponirt, und außerdem ein eigenthümliches und disponibles Vermögen von 186000 Thlr. nachgewiesen werden.
Zur Abgabe der Pachtgebote ist hierselbst ein Termin auf Mittwoch, den 26. Okkober d. J., Vormittags 11 Uhr, im Regierungs, Konfe— renz ⸗ Gebäude vor dem Departements Rath, Herrn Regierungs- Rath Krause, angesetzt, welcher auch vor diesem Termine bereit sein wird, nähere Auskunft zu ertheilen.
Die Verpachtungs - Bedingungen, Regeln der Licitation, Karten und Vermessungs - Register können sowohl in unserer Registratur, als auch auf dem Königlichen Domainen Rent ⸗Amte Labiau eingesehen werden.
Königsberg, den 16. September 1864.
Königliche Regierung.
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
25541 Bekanntmachung. Die im Kreise Graudenz, 15 Meilen von der Stadt Graudenz belegene Domaine Engelsburg, bestehend aus: Hof und Baustellen 10 Morgen 166 Ruthen, Gärten 68 ö 160 ö z vx 52 — x 102 Y ; y 133 ö Gräben, Wege, Unland. 222 ö 63 ö Sum nd . Di 0 Morgen 131 IRuthen, soll auf 18 Jahre, nämlich von Johannis 1865 bis dahin 1883, meistbietend verpachtet werden. Es steht dazu Termin in unserem Konferenz Gebäude vor dem Regie⸗ rungs-Rath Braun auf den 26. Oktober e., Vormittags 11 Uhr,
an.
Die Verpachtungs Bedingungen sind in unserer Registratur und bei dem Pächter der Domaine, Herrn Ober Amtmann Nerger zu Engelsburg, einzusehen, welcher angewiesen ist, die Besichtigung der Domaine zu gestatten.
Das Pachtgelder⸗Minimum beträgt: 3400 Thlr.
Jeder Bieter hat sich — womöglich Tags zuvor — über den Besitz eines disponiblen Vermögens von 20 000 Thlr. bei dem genannten Depar- tements-Rathe auszuweisen.
Marienwerder, den 12. September 1864.
Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Lehmann.
25551 Bekanntmachung. Die im Graudenzer Kreise, 23 Meilen von Graudenz, belegene Do- maine Gollombiewko, bestehend aus: Hof und Baustellen Gärten
10 Morgen 109 Mutben, 15 y 163 *
nutzbare Gewässer. Gräben, Wege, Unland 32 Summa Böhl Morgen II AMRuthen, und der Winterfischerei im Dombrowker See nebst Rußung eines Theiles dessen Ufer, soll auf 18 Jahre, nämlich von Johannis 1865 bis dahin 1883, meistbietend verpachtet werden. Es steht dazu Termin in unserem Konferenzgebäude vor dem Regierungs- Rath Braun auf den 2. November e., Vormittags 11 Uhr,
an. Die Verpachtungs⸗ Bedingungen sind in unserer Registratur und bei