1864 / 232 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2684

wegen an dänischer Transitgebühr 1 Thlr. 14 Sgr. für die einfache Depesche. Berlin, den 1. Oktober 1864.

Königliche Telegraphen⸗Direction. Chauvin.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und ö Medizin al⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Berlinischen Gymnasium zum. grauen Kloster, Dr. M. Sengebusch, ist das Prädikat ⸗Professor bei · gelegt worden.

Am Gymnastum in Insterburg ist die Beförderung des ordent⸗ lichen hre k e zum Oberlehrer genehmigt worden

Kriegs⸗Ministerium. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 23. September 1864 betreffend die Abänderung einiger Be.

stimmungen über die Versorgung der Jäger im Königlichen Forstdienst.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich daß die Aus⸗ sicht auf Forstversorgung den Reserve⸗Jägern vom Jahre 166 ab schon nach einer zwölfjährigen Dienstzeit zuerkannt werden, darf; hinsichtlich der Feldwebel und Oberjäger bei den Jäger⸗-Bataillonen bleibt es jedoch bei der bisherigen Bestimmung, wonach der Anspruch auf Forstversorgung von denselben durch eine neunjaͤhrige aktive Militairdienstzeit, in welcher aber mindestens eine fünfjährige Dienst⸗ zeit als Oberjäger enthalten sein muß, erworben K

Behufs des allmäligen Ueberganges ist von jetzt ab bis 1866 die zur Anerkennung der Reserve Jäger bisher erforderliche Dienstzeit von 15 Jahren alljährlich um ein Jahr zu verringern.

Auch soll die Aussicht auf Forstversorgung künftig nur Per⸗ sonen, welche das 35. Lebensjahr noch nicht zuruͤckgelegt haben, zu erkannt werden und erlöschen, wenn die Expectanten nach vollen detem 0. Lebensjahre weder auf einer etatsmäßigen Stelle im Forstdienste angestellt, noch als Königliche Forsthülfsaufseher mit mindestens 1860 Thlr. jährlicher Besoldung dauernd beschäftigt sind.

Um die gegenwärtig bestehende Ueberfüllung der Forstversorgungs · Liste künftig zu vermeiden, ist die Anzahl der zum Dienst auf Er⸗ werbung unbeschränkter Forstanstellungs Berechtigung zuzulassenden

Jäger angemessen zu beschränken. Denjenigen gelernten Jägern, welche in diese Klasse nicht aufgenommen

werden können, soll, in⸗ sofern sie den Dienstverpflichtungen jener sich ebenfalls unterziehen, nach zehnjähriger Dienstzeit ein beschränkter Forstversorgungs⸗Anspruch zugestanden werden. .

Mit diesem Anspruch ist die Befugniß des Waffengebrauchs, die Glaubwürdigkeit vor Gericht und das Recht der Versorgung auf solchen Königlichen und Kommunal⸗Forststellen verbunden, zu denen geeignete Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs Scheins nicht vorhanden sind. .

Die in Meiner Ordre vom 5. November 1857, für den Fall nicht erlang ter Forstversorgung in Aussicht gestellte Entschädigung durch Bewilligung des Civilversorgungs · Scheins nach zurückgelegtem 45. Lebensjahre kann auf solche Jäger nicht ausgedehnt werden, welche schon nach 12 Jahren zur Anerkennung zum Forstversorgungs⸗ Schein gelangen; diesen letzteren ist vielmehr, wenn bei Ablauf des T0. Lebensjahres die ihnen zuerkannte Forstversorgungs⸗Berechtigung erlischt, der beschränkte Forstversorgungs ⸗Anspruch zu gewähren, dessen Dauer an ein bestimmtes Alter nicht gebunden ist. Dagegen wird das Recht auf Entschädigung durch den Civilversorgungs⸗ Schein allen denjenigen eingeräumt welche 1364 und 1865 nach vierzehn und resp. dreizehnjähriger Dienstzeit den Forstversorgungs— Schein empfangen werden. . . ö

Ich beauftrage das Kriegs Ministerium hiernach das Weitere

zu verfügen. Potsdam, den 23. September 1864.

gez) Wilhelm.

gegengez) v. Roon.

An das Kriegs⸗Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur allgemeinen

Kenntniß gebracht und dabei Folgendes bestimmt: . 1) Di Sr fung derjenigen Forst - Lehrlinge, welche die Ab⸗

sicht haben, auf Forstversorgung zu dienen, wird zu Folge getroffenen Uebereinkommens mit dem Königlichen Finanz.; Ministerium erst nach Aufnahme derselben in die Jäger ⸗Ba⸗ . faillone abgehalten werden. Hinsichtlich Beschaffung der Prü /⸗. fungslokale wird das Militatr⸗Oekonomie Departement die erforderliche Anweisung ertheilen.

2) Die bisherige Klasse A. des Jäger Corps zerfällt künftig in

zwei Abtheilungen, welche beide aus gelernten Jägern be—

ehen: ö Die Klasse Au, alle diejenigen Jäger in sich fassend, welche zum Dienst auf Erwerbung unbeschränkter Forstversor · gungsberechtigung zugelassen werden nnd deshalb zu einer zwölfjährigen Dienstzeit sich verpflichten. .

Die Kasse A“, welche durch eine Verpflichtung auf zehn—⸗ jährige Diensizeit einen beschränkten Anspruch auf Forstversor gung, mit dem die Befugniß des Waffengebrauchs und die Glaubwürdigkeit vor Gericht verbunden sind, erwirbt. Letzterer Klasse wird in die Forstversorgungs ⸗Liste nicht aufgenommen; es können jedoch besonders qualisizirte Jäger dieser Klasse zu Oberjägern befördert und nach neunjähriger aktiver Dienstzeit zum unbeschränkten Forstversorgungs Schein anerkannt werden.

3) Diejenigen gelernten Jäger, welche nicht den Klassen A1 und? angehören, so wie alle nicht gelernten Jäger, gehören zur Re— serve ⸗Klasse B. J

) Die Anmeldung bei einer der Königlichen Regierungen oder

bei der Königlichen Hof⸗Kammer zur künftigen Anstellung im Forstdienst ist von den Feldwebeln und Sberjägern, so wie von solchen Jägern, welche vor Ablauf einer zwölfjährigen Dienstzeit zum unbeschränkten Forstversorgungs - Schein an— erkannt worden sind, spätestens binnen 12 Monaten vom Ausstellungs-Datum desselben ab zu bewirken, widrigenfalls die Absetzung von der Forstversorgungs⸗Liste erfolgt.

Dagegen haben diejenigen Reserve⸗ Jäger der Klasse Ar, welche erst mit Ablauf einer zwölfjährigen Dienstzeit den Forst= versorgungsschein zu erwarten haben, jene Anmeldung bereits im Lause ihres achten Dienstjahres zu bewirken. Nur gegen den Nachweis dieser Anmeldung und den, daß eine in Folge derselben ihnen angetragene dauernde Beschäftigung bei der Königlichen Forstverwaltung mit mindestens 19 Thlr. monat⸗ licher Besoldung nicht abgelehnt worden ist, erfolgt die An⸗ erkennung zum Forstversorgungsschein. Individuen, welche die vorstehend gestellten Bedingungen unerfüllt lassen, oder wegen Vergehungen aus dem Königlichen Forsidienst entlassen und gegen die Zeit der Anerkennung zur Forstversorgung in demselben nicht wieder aufgenommen worden sind, erhalten nur den beschränkten, für die Reserve⸗ Klasse A' bestimmten Forstversorgungs ˖ Schein. Bekunden jene Vergehungen einen Mangel an ehrliebender Gesinnung, so fällt auch diese Be— günstigung weg.

Mit dem beschränkten versehen werden: a) Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheins, welche mit dem vollendeten 40. Lebensjahre weder auf einer etats. mäßigen Stelle im Forstdienst angestellt, noch als König.

liche Forsthülfsaufseher mit mindestens 180 Thlr. jährlicher ö

Besoldung dauernd beschäftigt sind, und deshalb in der

Forstversorgungs ˖ Liste gelöscht werden müssen. b) Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungsscheines, welche .

zur Anmeldung im ersten Jahre nach Empfang des Scheins

verpflichtet sind, dieselbe unterlassen und deshalb den Forst⸗

versorgungsschein eingebüßt haben. .

c) Inhaber des unbeschränkten Forstversorgungs ⸗Scheins oder

Reservejäger der Klasse Al von mindestens zehnjähriger .

Dienstzeit, welche auf die unbeschränkte Anstellungs berech .

tigung resp. die Aussicht, auf dieselbe freiwillig Verzicht

leisten. .

69 dem Vorangeschickten ist schon ersichtlich, daß der be⸗ schränkte Forstversorgungsschein zugleich in die Stelle des bis herigen bedingten tritt; es soll der letztere jedoch in solchen .

Fällen noch ausgefertigt werden, für welche der Anspruch darauf bereits vor Erlaß des gegenwärtigen Reglements zu⸗ gestanden worden ist.

6) Die Bewilligung des Civil Versorgungsscheins statt des Forst⸗ versorgungsscheines kann auch künflig für den Fall beim Kriegs⸗-Ministerium in Antrag gebracht werden, daß die Be hörden durch diesen Umtausch einen Vortheil für den König lichen Dienst erwarten. ö

7) Der Uebertritt der Oberjäger und Jäger aller Klassen aus der Reserve zum zweiten Aufgebot der Landwehr erfolgt mit dem vollendeten zwölften Dienstjahre.

Forstversorgungsschein können serner

) 4

Oberjäger, welche bereits vor Ablauf dieser Zeit definitiv ange⸗ J stellt sind, können, insofern ihre Einziehung erfolgt,

von den König⸗

2685

lichen Regierungen zwar reklamirt werden, die Entscheidung hierüber hat jedoch die Inspection der Jäger und Schützen nach Maßgabe des Bedürfnisses zu tressen. Berlin, den 28. September 1864. Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

Personal beränderungen.

LI. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Befsrderungen und Versetzungen. Den 14. September.

Neumann, Oberst à la suite der J. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission, zum Vorsteher der Versuchs-Kommiss. der Art. Prü⸗ fungs⸗Kommiss. ernannt. Meißner, überzähl. Major von der 8. Art. Brig. u. kommand. als Adjutant bei der Gen. Insp. der Art., unter Stellung aa suite der gen. Brig, zum etatsmäßigen Mitgliede der Art. Prüfungs— Kommission ernannt. Stump ff, Hauptm. à la suite der 3. Art. Brig. und Mitglied der Art. Prüfungs- Kommission, unter Einrangirung in die 3. Art. Brig, als Adjutant zur Gen. Insp. der Art. kommandirt. Hoff⸗ mann, Hauptm. von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Assistent bei der Art. Prüfungs- Kommission, unter Stellung à la suite der 4. Art. Brig, zum etatsm. Mitgliede der Art. Prüfungs- Kommission ernannt. Braun J. Hauptm. und Battr. Chef von der Garde Art. Brig, unter Beförderung zum Maj. und Versetzung in die J. Art. Brig, zum Art. Offiz. vom Platz in Saarlouis. Gr. v. Waldersee, Hauptm, von der Garde-Art. Brig, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Rückheim, v. Tauschnitz, Port. Fähnrs. von ders. Brig, zu außeretatsm. Sec. Lts. befördert. Hildebrandt, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig., zum Hauptm,., Kameke, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt. befördert. v. Wangen⸗ heim, Pr. Lt. von der 4. Art. Brig, zum Hauptm., artels, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt, Uhde, Port. Fähnr. von ders. Brig, zum außeretatsm. Sec. Lt. befördert. Röckn er, Major von der JT. Art. Brig. und Art. Offiz. vom Platz in Saarlouis, als Abtheil. Commdr. in die 3. Art. Brig. versetzt. v. Friederici⸗-Steinmann, Pr Lt. von der J. Art. Brig, unter Beförderung zum Hauptmann, in die Garde ⸗Art. Brig. versetz. Dienemann, Sec. Lt. von der J. Art. Brig, Holtzhey, Sec. Lt. von der 8. Art. Brig, zu Pr. Lts. befördert. v. Grab erg, Barch e— witz, Lüdemann, v. Poncet, v. Fab rireius Tengnagel, von Saldern ⸗Ahlimb, v. Gentzkow, Tramnitz, außeretatsm. Sec. Lts. von der Garde - Artillerie Brigade, Stolterforth, Eckardt, Oehl— mann, Kunik, letzterer unter Versetzung zur 6. Artillerie -Brigade, Stein, Michaelis, Fischer, Putkowski, außeretatsmäßige Sec. Lis. von der 1. Art. Brig.ů, v. Fran ois, Mitzlaff, Ockel, Weißenborn, Schultze, v. Kleist, Preiß, außeretatsm. Sec, Lts, von der 2. Art. Brig, Eilert, Wygnanki, Langerhannß, Pauls, Gem⸗ berg, Stern, v. Seebach, außeretatsm. Sec. Lts. von der 4. Art. Brig., Otto, Schütte Hoymann, außeretatsmäßige Seconde-Lieutenants von der 5. Artillerie Brigade, v. Reppert, Gericke, Höhne, Pochhammer, außeretatsmäßige Sec. Lts. von der 6. Art. Brig. Lungershaufen, v. Heydweiller, Clawiter, Karwiese, Thiel, Pieper, Wagener, Loebbecke Bötticher, Gillmeister, Baldo ˖ nius, v. Garssen, Fischer, Strasser, v. Coll, Lauer, Wester mann, außeretatsm. Sec. Lts. von der 8. Art. Brig., zu Art. Offiz.

ernannt. Den 15. September.

v. Lewitz ki, Major und Chef der Provinzial Invaliden ˖ Comp. für Ost« und Westpreußen, eine der beiden im Invalidenhause bei Berlin vakan— ten Comp. Chefs. Stellen verliehen. v. Diezelski, Pr. L. mit dem Ehar. als Hauptm. vom Invalidenhause zu Stolp, unter Versetzung zur Provin · zial Invaliden Comp. für Ost., und Westpreußen, mit der i un derselben

beauftragt. Den 20. Septem ber.

Bertram, Pr. Lt. vom 4. Thür. Inf. Regt. Nr. T2, von dem Ver— hältniß als Assistent bei dem Kadettenhause in Potsdam entbunden und unter Stellung à la suite des Regts, zum Militairlehrer bei dems. Kadet⸗· tenhause ernannt. v. Flotow, Pr. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Pots. dam entbunden und zugleich zur Dienstleistung als Assistent bei demselben Kadettenhause kommandirt. v. Rantzau, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. z. F. Emmerich, Sec. Lt. vom Pommerschen Füs. Regiment Nr. 34, v. Manstein, Sec. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Beelitz, Sec. Lt. vom Leib Gren. Regt. (1. Brandenb) Nr. 8, zum 1. Oktober c. von ihrem Kommando zur Dienstleistung, ersterer als Comp. Führer, bei der Unteroff. Schule in Potsdam, entbunden. Gr. D. Schlieffen, Pr. Lt. vom 1. Garde ⸗Regt. zu Fuß, v. Clausewitz, Sec. Lt. vom 1 Ober- schlesischen Inf. Regt. Nr. 22, Walther, Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. I, v. Schroeder, Sec. Lt. vom 2. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 27, zum 1. Oktober e. zur Dienstleistung, ersterer als Comp. Führer, bei der Unteroff. Schule in Potsdam kommandirt. Bliesener, Hauptm. la suite der 3. Ing. Insp. und Lehrer an der Kriegsschule in Engers, unter Entbindung don diesem Verhältniß in die 3. Ingenieur, Inspection, Chevalier, Pr. Lt. von der 3. Ingenieur Inspection, unter Stellung la suite dieser Inspection, als Lehrer zur Kriegsschule in Engers versetzt. Hutier, Hauptm̃. A la suite der 2. Ing. Insp. und Lehrer an der Kriegs

dem Dienst Verhältniß bei dem Garde -Pion. Bat., vorläufig zur Dienst⸗ leistung als Lehrer bei der Kriegsschule in Erfurt, kommandirt. Den 27. Septem ber.

v. Voigts⸗Rhetz, Major vom Generalstabe der 3. Div., zum großen Generalstabe, v. Quisto rp, Major vom großen Generalstabe, zum Gene—⸗ ralstabe der 3. Div. versetzt.

Bel der Sand weh r Den 14. Septem ber.

Schierhorn, Vice Feldw. vom 1. Bat. (Stendal) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, Kaul, Vice ⸗Feldw. vom 2. Bat. (Torgau) 2. Thür. Regts. Nr. , zu Sec. Lts. bei der Art. 1. Aufg. befördert.

B. Abschiedsbewilligungen re.

4 Den 14. September.

Frhr. v. Stockmar, Sec. Lt. von der Garde ⸗Art. Brig, ausgeschieden und zu den beurlaubten Offiz. der Art. 1. Aufg, des 2. Bats. Magdeb. 2. Garde ⸗Landw. Regts. übergetreten. Eggert, Hauptm. von der 1. Art. Brig. mit Pens. und seiner bisherigen Üniform der Abschied bewilligt. Rohlwes Sec. Lt. von der 3. Art. Brig, ausgeschieden und zu den be—⸗ urlaubten Offizieren der Art. 1. Aufg. des 1. Bats. (Spandau) 3. Bran. denburgischen Landw. Regts. Nr. 20 uͤbergetreten. Grunwald, Pr. Lt. von der 5. Art. Brig, unter dem gesetzlichen Vorbehalt entlassen.

. Den 23. September.

v. Kirchbach, Major a. D. und Militair⸗Referent bei der Abtheilung für das Invalidenwesen im Kriegs. Ministerium, die ihm einstweilen über tragenen Geschäfte des zweiten vortragenden Raths definitiv übernommen. v. Blücher Major a. D. früher Hauptm., und Comp. Chef im Brandenb. Inf. Regt. Nr. Ha, zur Zeit zur Dienstleistung im Kriegs ⸗Ministerium herangezogen, mit den Geschäften eines dritten vortragenden Raths bei der Abtheilung für das Invalidenwesen im Kriegs -Ministerium beauftragt.

Beamte der Militair-⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums.

. . Den 5. September.

Ku rows ki, Lazareth⸗Insp. in Jülich, nach Luxemburg versetzt. Korth, Kasernen · Insp. in Koblenz, mit Wahrnehmung der Lazareth⸗Insp. Stelle in Jülich, Prüfer, Lazareth-Insp. in Koblenz, mit Wahrnehmung einer Kasernen-⸗Insp. Stelle daselbst beauftragt.

Den J. September. Desay, Kasernen ⸗Insp., zum Rendanten des Invalidenhauses zu Ber⸗ lin ernannt. Hoefig, Kasernen-Insp. in Königsberg i MMPr., nach Stettin Falk, Kasernen-⸗Insp. in Stettin, nach Berlin versetzl.

Den 18. September.

Lehder, Zahlm. Aspirant vom Füs. Bat. des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, zum Zahlm. 1. Klasse bei diesem Bat, Raake, Zahlm. Aspirant vom Rhein. Kür Regt. Nr. 8, zum Zahlm. 1. Klasse beim 2. Bat. des Hohenzoll. Füs. Regts. Nr. 40 ernannt.

Den 21. Septem ber. Menger, überzähliger Intendantur-AUssessor, vom. V. zum J. Armee Corps versetzt. II. In der Marine. Sffiziere 2c. A., Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Den 16. September.

v. Ramin, Hauptm. vom See-⸗Bataill.,, zum Comp. Chef ernannt. Freund, Sec. Lt. von dems. Bat, zum Pr. Lt. befördert. Butterlin, Frhr. v. Schleinitz, Krause, Ratzeburg, Gr. v. Waldersee, Beyer, Frhr. v. Reibnitz, Lts. zur See, zu Capitain ⸗Lts, Goeker, Hollmann, Heusner, v. Treuenfeld, Matthesen, Unter ⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See befördert. v. Blanc, Pr. Lt. A la suite des 2. Pomm. Gren. Regts. (Colberg) Nr. 9 und kommandirt zur Dienstleistung bei der Marine, unter Belassung in diesem Kom]mmando zum Hauptm. à la suite des Regts.

befördert. B. Abschiedsbewilligungen. Den 16. September. Hoffmann, Auxiliar⸗Offiz, der Abschied bewilligt.

Nichtam tliches.

Preußen. Potsdam, 1. Ottober. Seine Königliche Hoheit der Kronprinz pürschte gestern früh im Königlichen Wildpark und empfing dann den Inspecteur der Jäger und Schützen, Oberst Grafen zu Dohna.

Breslau, 29. September. Heute wurde die General- Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen hierselbst eröffnet und durch feierlichen Gottesdienst und gemeinschaft- liches Abendmahl eingeleitet. Die Wichtigkeit dieser Synode, schreibt die ⸗Prov.-Ztg. f. Schl., liegt darin, daß ein Streit, der seit vier Jahren zwischen den Geistlichen der lutherischen Kirche wegen des Rirchenregiments entstanden ist, beigelegt werden soll. Von Laien werden zugegen sein: aus Pommern Herr von Thadden - Trieglaff und Graf Wartensleben, aus Breslau Herr Professor Huschke und Dr. Brachmann; außerdem auch noch Professor Münchmayer.

Erfurt, 28. September. Heute gegen Mittag rückten die zu den Herbstübungen abwesend gewesenen Truppentheile der Garnison hier wieder ein. Die vom Magistrat aufgestellte und vorgelegte Gemeinde. Wählerliste weist 2855 Wahlberechtigte nach, wovon auf die

schule in Erfurt, vorläufig zur Dieñstleistung bei der 2. u Insp., Weber, Prem. Lt. von der 1. Ingen. Inspection, unter Entbindung von

J. Wahlabtheilung 70, auf die 2. 493 und auf die 3. 2192 kommen.