und Prãäsident des Haupt · Bank · Direktoriums „von Lamprecht, aus Heidelberg.
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Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath
gnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen ver=
liebenen Orden zu ertheilen, und zwar:
Berlin, 3. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller
des St. Andreas Ordens:
dem General der Infanterie von Werder, Oberbefehlshaber des 1. 2, 5. und 6. Armee⸗Corps,
des St. Alexander ⸗Newsky Ordens mit Brillanten:
dem General der Infanterie von Schack, kommandirenden Ge⸗ neral des J. Armee ⸗ Corps;
des St. Wladimir ⸗ Ordens vierter Klasse: dem Hauptmann Baron von Forstner, Platzmajor in Potsdam;
des St. Annen -Ordens erster Klasse:
dem General- Lieutenant Grafen von Monts, Direktor der Kriegs ⸗Akademie, und dem General ⸗Lieutenant von Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 7. Division;
des St. Annen-Ordens zweiter Klasse mit Brillanten und Schwertern:
dem Flügel · Adjutanten Major Freiherrn von Lotz
des St. Annen ⸗-Ordens zweiter Klasse:
dem Obersten Petersen, Chef des Generalstabes 2. Armee Corps,
dem Obersten von Tresckow, Commandeur des Brandenbur⸗ gischen Dragoner ⸗Regiments Nr. 2,
dem Obersten von Kotze, Tommandeur des 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26
dem Obersten von Blanckensee, Commandeur des 3. Magde⸗ burgischen Infanterie ˖ Regiments Nr. 66,
dem Obersten von Bothmer, Commandeur des 4. Magdebur⸗ gischen Infanterie ⸗ Regiments Nr. 67,
dem Obersten von Treskow, Commandeur des 2. Magdeburgi⸗ schen Infanterie · Regiments Nr. 27,
dem Obersten Krug von Nidda, Commandeur des Magde⸗ burgischen Dragoner ⸗Regiments Nr. 6.
dem Obersten von Randow, Direktor des großen Militair⸗ Waisenhauses zu Potsdam,
dem Oberst⸗Lieutenant von Tresckow, Commandeur des West⸗ preußischen Ulanen⸗Regiments Nr. 1 und
von Besser, Commandeur des Magde⸗ ren⸗Regiments Nr. Hontheim, egiments Nr. 7, dell, Comman
dem Oberst⸗Lieutenant burgischen Husa dem Oberst⸗Lieutenant von deburgischen Kürassier⸗R dem Oberst⸗Lieutenant schen Dragoner⸗
Commandeur des Mag⸗
von We deur des Rheini⸗
Regiments Nr. 5
des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse:
dem Major von Colomb, Commandeur des Magdeburgischen
Jäger ⸗ Bataillons Nr. 4 dem Flügel ⸗ Adjutanten, Maj gelfingen, dem Flügel ! Adjutanten,
or Prinzen zu Hohenlohe-In— Major Grafen Finck von Fincken⸗
brück von der Mark vom Brandenburgi⸗
r- Regiment Nr. 2, und ckert vom 2. Garde ⸗ Regiment
des St. Stanislaus-⸗-Ordens dritter Klasse: Trotha vom 6. Pommerschen In=
dem Major Stein schen Dragone
dem Major von Er zu Fuß;
dem Seronde⸗Lieutenant von fanterie⸗Regiment Nr. 49,
dem Seconde⸗Lieutenant von M Ulanen-⸗Regiment (Kaiser v
dem Seconde⸗Lieutenant Treu v Nr. 2, so wie
zur Erinnerung an den b Kaukasus gestifteten, ei
dem Rittmeister Freiherrn Senfst von Ulanen⸗Regiment.
üller vom 1. Brandenburgischen on Rußland) om 2. Leib⸗Hu
Nr. 3, und saren⸗Regiment
eendigten Feldzug im sernen Kreuzes:
Pilsach vom 3. Garde⸗
Bekanntmachung.
von Berlin nach Schoeneberg wird
Die erste tägliche Kariolpost mehr um 8, sondern um ? Ubr
vom 16. Oktober (c. ab nicht Berlin abgelassen werden. den 30. September 1864.
Der Ober-⸗Post⸗Direktor.
Morgens aus
Nichtamtliches.
Berlin, 3. Oktober. »Karlsruher Ztg.“ zufol Der Großher
Se. Majestät der ge am 29sten Abends zog und die Frau ge Sr. Majestät an den
Preußen. König sind der 7 Uhr in Baden eingetr
Großherzogin hatten zum Empfan
dem Oberst ⸗ Lieutenant von Vegesack, aggregirt dem 1. Leib⸗ Husaren⸗ Regiment Nr. 1 und kommandirt zur Dienst
leistung bei der Abtheilung für die persönlichen Angelegen— heiten im Kriegs ˖Ministerium;
des St. Annen -Ordens dritter Klasse:
dem Major von Stojentin vom 3. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 7 dem Hauptmann Laurin vom 6. Pommerschen Infanterie ⸗ Re⸗
giment Nr. 9 dem Rittmeister Klockmann vom Ostpreußischen Ulanen Regi⸗
ment Nr. 8,
dem Hauptmann Leonhardi vom 3. Pommerschen Infanterie⸗ Regiment Nr. 14, und
dem Hauptmann von ossa vom 1. Oberschlesischen Infanterie Regiment Nr. 22 und kommandirt als Adjutant bei dem
Ober ⸗ Kommando des 1., 2. 5. und 6. Armee⸗ Corps;
des St. Stanislaus ⸗ Ordens erster Klasse:
dem General ⸗Major Erich, Commandeur der 13. Infanterie⸗ Brigade,
dem General à la suite, General⸗Major von Boyen,
dem General ⸗Major Hann von W eyhern, Commandeur der
7. Kavallerie Brigade, dem General Major von Gordon, Commandeur der 14. In⸗
fanterie⸗Brigade, und . dem General⸗Major Colomier, Commandeur der Garde⸗Ar⸗
tillerie⸗ Brigade; des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit der . Krone: ö dem Oberst⸗Lieutenant von Dertz en, Commandeur des Magde⸗ . burgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 4, dem Oberst Lieutenant von Döring, Abtheilungs - Chef im großen Generalstabe,
kö
hen Gast im Großherzog⸗ Da Se. Majestät egs jeder offizielle d der Frau n Bahnhof duard von
d geleiteten den ho hrer Majestät der Königin. to reisen wollte
Bahnhof begeben un lichen Wagen der König incogni Empfang unterblieben. — Großherzogin hatten sich eingefunden: Sachsen⸗Weimar, leyrand, Lord Loftus, Msr. Rances y Vill der Stadtdirektor un — Beide Königliche Großherzoglichen Familie, einigen den Geburtstag der Königin und kehrten Abends nach Ba — Ueber den Ausflug in meldet die ⸗Karlsr. Ztg.: Die dem wurden noch das Turenne⸗ Sasbachwalden und Illenau be ds nach der Ruͤckkehr der nommen.
war unterw Außer dem Großherzog un ßung des Königs ar on Hessen, Prinz E in Berlin Herr v. che Gesandte in Berlin Preußen, so wie
zur Begrü Prinz und Prin der französische Botschafter der Königlich spanis viele dort anwesende d der Bürgermeister. Majestäten brachten Verwandten und den Hofstaaten auf dem Lande bei Achern zu
amuera,
den zur die schöne Gegend von Bühl und Achern Burg Windeck war das Ziel, Denkmal bei Sasbach,
rührt; in A Thee bei Ih
und außer das Erlen⸗ chern wurde dinirt, rer Majestät der Prinz Friedrich von Hessen der Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar usfluge Theil. ktober. Se. Königliche Ho 1 Goöͤttesdienste in der Frie litairische Meldungen entgegen
oheit die Frau Kron ⸗ Höchstdieselbe machte. .
Die von der Oberin der armen ka⸗- dem Namen » St. Au gustinus e Unterrichts und Wohlthätigkeits⸗ les. zufolge landes herrlich Candidatinnen des orbereitungskosten für solche
er Genossenschast der Schulschwestern
und Aben Königin in Baden einge mit Gemahlin, sowie nahmen an diesem A
Pots dam, 2. O nte heute Vormittag den nn mehrere mi 1 Uhr Ihre Königliche H der ersten Spazierfahrt,
1. Oktober. ulschwestern unter hierselbst begründet anstalt ist der Prov. Z. f. Die Anstalt hat de zu unterrichten und auszubilden, Tandidatinnen zu decken, welche d
heit der Kron prinz woh kirche bei, nahm da und begleitete prinzessin auf
Breslau, tholischen Sch
Stiftung « genehmigt Lehramts,:
worden. n Zweck,
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beizutreten beabsichtigen und Kranke und unsfähige gewordene Schul⸗ schwestern der Diözese zu verpflegen.
Düsfeldorf, 2. Oktober. Heute Mittag 12 Uhr ist nach ab⸗ gehaltenem Gottesdienste in der katholischen und der evangelischen Hauptkirche der 17. Rheinische Provinzial -⸗Landtag in dem Stände saale des hiesigen Schlosses in üblicher feierlicher Weise durch den Königlichen Landtags ˖ Kommissarius, Wirklichen Geheimen Rath und Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Herrn von Pommer ⸗Esche, er⸗ öffnet worden.
Coblenz, 1. Oktober. Ueber das Erinnerungsdenkmal der Erbauung der festen Eisenbahnbrücke über den Rhein bringt die Elberf. Ztg.‘ Folgendes: »Das Monument, welches in einer auf zwei Treppenstufen und einem viereckigen Postamente ruhenden Säule mit schönem Capitale besteht, auf deren Spitze der Königliche Aar seine majestätischen Schwingen entfaltet, hat im Ganzen eine Höhe von 28 Fuß, und verdankt, wie bereits so viele Schön⸗ heiten unserer neuen Rheinufer ⸗ Anlagen, seine Entstehung abermals der Munifizenz Ihrer Majestät der Königin Augusta, und wurde auch aus diesem Grunde die Errich⸗ tung derart beschleunigt, daß selbes am gestrigen hohen Geburtsfeste unserer erhabenen Landesmutter seine Vollendung erhielt. Auf der vorderen Seite des Sockels, gerade gegenüber dem Denkmal von Max von Schenkendorf, befindet sich folgende Inschrift. Unter der Regierung KOENIG Wik HikL-M I. erfolgfe anno MbCGCCELXII am XI. November die Grundsteinlegung, anno MDCCGCLXIV am 1X. Mai die feierliche Einweihung der als würdiges Denk- mal vaterländischer Kunst und Ausdauer von der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft gebauten Coblenzer RKheinbrücke.« Die im Fundament bereits vollendete, das Monument umgebende Ter⸗ rasse wird demnächst auch noch mit einer passenden Einfriedigung versehen werden. .
Arnsberg, 390. September. Die Stadtverordneten haben jungst beschlossen eine Petition an das Handels ⸗Ministerium zu richten, daß dasselbe die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft zur Uebernahme des Baues unserer Ruhrbahn veranlassen möge; ferner den am 2. Oktober zusammentretenden Provinzial - Landtag zu Münster und die Königliche Regierung um geneigte Unterstützung dieser Petition zu ersuchen; die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn um Aus⸗ kunft darüber zu bitten, ob sie eine Uebernahme unserer Bahn in Aussicht stellen und unter welchen Bedingungen ein baldiger Bau— angriff eintreten könne; endlich eine Mittheilung über die Lage die⸗ ser Angelegenheit an sämmtliche Magistrate und Amtsverwaltungen des Ruͤhrthales von Meschede abwärts bis Schwerte mit der Auf⸗ forderung zu erlassen, sich zu gemeinsamem Handeln mit der städti⸗ schen Behörde zu vereinigen und auch ihrerseits die wichtige Sache burch Ahnliche Petitionen zu unterstützen. (Cöln. 3) ;
Hamburg, 1. Ottober. Die »Hamb. Börs. Halle beginnt heute die Besprechung der Stellung Hamburgs zum Zollverein und weist auf die Nothwendigkeit hin, bei Zeiten darauf Bedacht zu neh⸗ men, auf dem eigenen Territorium sich einen Fuß im Zollgebiete zu sichern und die vom Zollvereine gebotenen Vortheile mit denen der zollfreien Hafenstädte zu kombiniren. Sie verlangt daher, daß Ham— burg mit einem Theile des Gebiets, der wesentlich von den beiden neuen Eisenbahnen, der künftigen hannoverschen und der Lübecker Bahn zu begrenzen sein würde, in den Zollverein trete,
Dasselbe Blatt zeigt das unerwartete Ableben des Senats- Secretairs Herrn Dr. Karl Wilhelm Asher an. Derselbe, am 30. November 1798 in Hamburg geboren, von 1820 an Hambur⸗ gischer Advokat, wurde 1834 Kriminal ⸗Aktuar, im Oktober 1843 der Berlin Hamburger Eisenbahn zugeordnet, fungirte 1848 als Proto- kollführer der Rath⸗ und Bürger⸗Deputation und ward 1861 zum Secretair des Senates erwählt. Er war ein tüchtiger Jurist, beson⸗ ders im Kriminalfache ausgezeichnet, besaß aber auch ausgezeichnete und ausgebreitete Kenntnisse auf dem Gebiete der Volkswirthschaft, der Statistik und der Handelspolitik, wovon er durch seine journali—⸗ stischen und selbstständigen Arbeiten vielfache Proben abgelegt hat. Bremen, Bremerhaven, 1. Oktober. Die österreichischen Kriegsschiffe, die Fregatte Schwarzenberg« und die Panzerfregatte Don Juan d 'Austria«, sowie die preußische Dampfcorvette Victoria ; sind heute von der Rhede nach See gesegelt. (Wes. Z.
. Jütland. Die Bekanntmachung des Generals von Falcken⸗ stein, betreffend das Verbot der Einfuhr auf den dänischen Inseln verzollter Waaren in Jütland, lautet in axtenso wie folgt:
Nachdem die Liqusdationen über die von Jütland der allifrten Armee gelieferten Verpflegungsgegenstände pro August d. J. von der größten Zahl der Amtsstellen eingegangen, läßt sich übersehen, daß die Intraden Jüt⸗ lands, welche für den August zur Vereinnahmung gelangt sind, bei Wei⸗ tem nicht ausreichen, um diese Liquidationen den Friedenspräliminarien entsprechend zu berichtigen, und muß daher darauf Bedacht ge—⸗ nommen werden, dem Lande alle die Einkünfte zu sichern, welche demselben zukommen. Die über den Verkehr zwischen Jütland und den übrigen Theilen der dänischen Monarchie amilich gesammelten Nach richten haben nun herausgestellt, daß die Versorgung Jütlands mit aus= ländischen zollpflichtigen Waagren in großem Umfange über außerhalb Jüt-— lands belegene Handelsplätze Dänemarks geschieht, ünd zwar in der Weise, daß diese Waaren in jenen Handelsplätzen zur Verzollung gebracht und so-⸗
dann nach Jütland ohne weitere Zollentrichtung eingeführt werden. Den Kassen Jütlands entgehen hierdurch die ihnen . , ,, und sehẽ ich mich dadurch veranlaßt, hiermit zu bestimmen, daß vom 1. Ok- tober d. J. an alle Waaren, welche im Zolltarife mit einem Zoll belegt sind, bei ihrer Einfuhr in Jütland ohne alle Rücksicht auf ihre Herkunft zur , gezogen werden. Aarhuus, 24. September 1861. (gez.) v. Falcken ·
. Hessen. Kassel, 30. September. Die auf heute wieder einberufene Landesvertretung ist pünktlich eingetroffen; eine öffentliche Sitzung hat aber noch nicht stattgefunden. Gleichzeitig mit den Ständen ist nun auch der Kurfürstliche Hof, der sich bis jetzt auf der Wilhelmshöhe befunden, wieder in Kassel eingezogen.
. (Fr. J.)
Baden. Karlsruhe, 1. Oktober. Die hiesige Zeitung be⸗ merkt in Betreff eines Artikels der »Frankf. Postztg. , wonach in Karlsruhe bestimmte Mittheilungen über eine beabsichtigte Reise des Kaisers der Franzosen nach Baden erfolgt sein sollen, daß der Großherzoglichen Regierung gegenüber keine solche Communicationen stattgefunden haben.
In einem anderen Artikel bringt das offiziöse Blatt über das Programm der deutschen Fortschrittspartei in Baden folgende Auslassung:
Der Beobachter. druckt einen Artikel der »Heidelberger Zeitung« ab, worin Grundzüge zu einem Programm der deutschen Foꝛtschtittspartei in Baden aufgezählt werden, die angeblich von dem Ausschuß des National- vereins in Karlsruhe aufgestellt und zur Besprechung von Gesinnungsgenossen ausgesetzt sein sollen. Unter denselben findet sich auch der folgende Satz: Wir erklären es für unsere Aufgabe, den vollständigen Ausbau der badi= schen Verfassung, die Schaffung des wahren Rechtsstaats zu verfolgen, und das Ministerium Lamey-Roggenbach in nationalen und freiheitlichen Bestrebungen thatkräsftig zu unterstützen.
. So erwünscht es der Großherzoglichen Regierung sein muß, der Unter- stützung der einzelnen Parteikreise versichert zu werden, die sich in einem er⸗ regten öffentlichen Leben von selbst ausscheiden, so muß sie dabei doch als erste Voraussetzung festhalten, daß dabei ihre eigenen Regierungsgrundsätze geachtet und nicht Ziele verfolgt werden, denen beizustimmen sie feibst außer Stande wäre. Dies Letztere ist aber mit der Mehrzahl der Aufstellungen des gedachten Programmes der Fall. Eine ganze Reihe der vorgeschlagenen Zielpunkte müßte die Großherzogliche Regierung, und wir denken nicht nur jede Regierung, sondern jeder besonnene Freund einer geordneten, freiheit⸗ lichen und nationalen Entwickelung, sowohl des deutschen Vaterlandes als unseres badischen Heimatlandes, auf das entschiedenste bekämpfen. Unter diesen Umständen würde die Großherzogliche Regierung vorziehen müssen, . 4 ,, der Verfasser des gedachten Programms,
die es die „Heidelberger Zeitung« mittheilt, zu verzi weiter verfolgt J ; ö ,
Die Regierung hat nunmehr auch das mit den Ständen nicht ohne mannichfachen Widerspruch vereinbarte Gesetz über eine Anw alts-Ordn ung verkündet; dasselbe soll mit dem 1. Oktober mit den übrigen Reformgesetzen in Wirksamkeit treten. Das sehr umfangreiche Gesetz ist eine Vervollständigung der neueren staatlichen Einrichtungen und wendet die wesentlichen Grundsätze, welche für letztere maßgebend waren, auch auf den Stand der Rechtsanwälte an, um diesem eine festere Organisation und eine der Aufgabe und Würde seines Berufs entsprechende Selbstständigkeit zu ver⸗ schaffen. Fortan ist jeder badische Rechtsgelehrte, welcher die oberste juristische Staatsprüfung bestanden und min⸗ destens zwei Jahre bei einer Staatsstelle oder unter Lei⸗ tung eines Rechtsanwalts seine praktische Befähigung dargethan
hat, zum Eintritt in die Anwaltsrechte berechtigt. Er kann seinen
Wohnsitz frei wählen an allen Orten, wo Kollegialgerichte sich be⸗ sinden, an anderen Orten insofern hier die nach den lokalen Bedürf⸗ nissen vom Justizministerium zu bestimmende Zahl der Anwälte nicht überschritten wird. Der Rechtsanwalt darf ohne Rücksicht auf seinen Wohnsitz bei jedem Gericht des Landes eine Clientelschaft
übernehmen und unmittelbar vertreten. Sehr ausführlich spricht sich das Gesetz über die Rechte und Pflichten der Anwälte aus. Bezüg⸗ lich der Organisation des Anwaltstandes bestimmt das Gesetz im Wesentlichen Folgendes: Die in dem Bezirk eines Appellationsgerichts ansässigen Anwälte bilden einen Anwaltsverein, der unter der Lei⸗ lung einer aus dessen Mitte gewählten Anwaltskammer steht. Zum Geschäftskreis des Vereins gehört die Berathung über allgemeine An⸗ gelegenheiten der Anwälte des Bezirks und des Landes; die Bewilli⸗ gung der Mittel zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Kosten n. 4. An der Spitze des gesammten Anwaltstandes steht ein Anwaltaus-= schuß, der aus den Vorsitzen den und zwei Mitgliedern jeder Anwalts. kammer gebildet wird, welche die meisten Stimmen bei ihrer Wahl erhalten haben. Diesem Ausschuß liegt ob: die Erstattung von Gut⸗ achten, welche die Regierung von ihm verlangt, die Vertretung der Interessen des gesammten Standes, insbesondere die Handhabung der Disziplinargewalt über die Anwälte nach den Vorschriften und nähern Bestimmungen des Gesetzes. Die Aufsicht über das dienst liche und außerdienstliche Verhalten der Anwälte steht den Anwalts⸗ kammern und dem Justizministerium zu. Gegenstand dienstpolizei⸗ lichen Einschreitens ist jedes dienstliche und außerdienstliche Beneh⸗ men des Anwalts, wodurch er seine Berufspflichten oder die Würde und Ehre des Standes verletzt. Dieses Einschreiten findet nament⸗ lich auch gegen diejenigen statt, welche muthwillige Prozesse führen
ö