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. großen Entschlusses · eine andere Hauptstadt statt Roms — 6 — 2 Parteien in Italien sich inzwischen beruhigt hätten und endlich auch die stets von der Regierung des Kaisers verfolgte Disposition zur Versöhnung sich in Turin kund ge⸗ geben hätte, so habe die Convention unterzeichnet werden können. Schließlich sagt die Depesche, die beste und sicherste Bürgschaft für das Papsithum liege in der ehrlichen und gewissenhaften Ausführung der Convention, und an einer solchen werde nicht gezweifelt werden können, da die Convention ja die Unterschrift Frankreichs trage.
Die Kaiserin ist, wie bereits gemeldet gestern Abend 7 Uhr in St. Cloud wieder eingetroffen. Die »France« fügt hinzu, daß zu gleicher Zeit auch Graf von der Goltz und Herr von Bismarck hier anlangten und letzterer heute schon nach Biarritz weiterreiste, dort aber nur bis zum 15. d. bleiben wird. Prinz Humbert hat in der That, um sich noch persönlich von der Kaiserin verabschieden zu können, seine Abreise bis auf heute verschoben. Der frühere spanische Kabinets⸗Präsident, Herr Mon, ist auf einige Tage nach Paris ge— kommen. Die Ankunft der russischen Majestäten in Nizza ist auf den 15. d. hinausgeschoben. Das französische Evolutions - Geschwader des Mittelmeers wird, laut »France«, auf der dortigen Rhede parat liegen, um die hohen Gäste mit Flaggen und Salven zu salutiren.
Der höchste Eivil-⸗Pensionssatz war bisher 6000 Fres. Wie die »Franeer meldet, wird ein Gesetz vorbereitet, welches jenen Satz auf 10,000 Fres. steigert, und zwar für diejenigen Beamten, denen keine Gehaltsabzüge gemacht werden dürfen, wie Präfetten, Staats⸗ räthe, Unter⸗Präsekten 2c. Den im Gesetze vom 9g. Juni 1853 nam haft gemachten Beamten soll die Pension auf 9000 Fres. im Maxi⸗ mum gesteigert, zugleich aber auch ein Minimum fixirt werden, das immer noch größer sein wird, als die Hälfte des vor dem Rücktritte bezogenen Gehalts, vorausgesetzt natürlich, daß es nicht 9000 Fres. überschreitet. .
— 7. Oktober. In der diplomatischen Vertretung Frank— reichs im Auslande haben folgende Veränderungen stattgefunden. Es sind ernannt: Benedetti für Berlin, Talleyrand. für Petersburg, Reculot für Frankfurt, Mercier für Madrid, Cha— teaubriand für Washington, Massignac für Persien.
Spanien. Dem »Bolsa« zufolge will die peruanische Re— gierung nicht auf die Vorschläge Spaniens eingehen. Die Flotte, welche Spanien im Stillen Meere haben wird, wenn die bis jetzt abgesandten Schiffe eingetroffen sind, wird aus den Schrauben— Fregatten »Villa de Madrid« von 50, »Resolueion« von 41,
Triunfo von 41, »Blanca« von 37 und »Berenguela« von 37
Kanonen, den Dampf-Korvetten »Virgen de Covadonga« von 3
und Vencedora« von 3 Kanonen, im Ganzen aus H Fregatten und 2 Korvetten mit 206 Kanonen bestehen. Die Regierung beab— sichtigt, noch die Fregatte »Gerona« von 50 Kanonen, die in Car⸗ thagena ausgerüstet wird, und die Panzer- Fregatte »Numancia., die Anfangs vorigen Monats in Toulon fertig geworden, nach dem
Stillen Ocean zu senden. ; Griechenland. Athen, 1. Oktober. Die Wahl des Prä—
sidenten der National⸗Versammlung ist abermals im Sinne der Re⸗ gierung ausgefallen. Die, die Thronfolge und Regentschaft betref⸗ fenden Artikel der Verfassung wurden angenommen. Die Herzoge von Aumale und Joinville sind hier angekommen.
Türkei. In Betreff des gestern erwähnten Liban on-Re⸗— glements ist zu bemerken, daß dasselbe den Armenier Daud Pascha auf weitere fünf Jahre als Gouverneur des Libanon be— stätigt Das Reglement von 1861 wurde in Form eines Kaiser— lichen Fermans an die Notabeln sämmtlicher Rationen und Glau— bensgenossen des Libanongebirges erlassen, und ist als eine Art Con— stitution zu betrachten. Es enthält 18 Artikel: eine neue politische Eintheilung des Landes, Reformen in der Administration, Veseiti— gung aller früheren Feudalrechte, Gleichheit der Nationen und Reli— gionen vor dem Gesetz. Drusen, Maroniten, Armenier, Griechen, Metualis erhalten ihre eigenen Scheichs als Gemeindevorsteher, welche gleichzeitig als Richter im Provinzialrath fungiren und' in Kriminalfällen das Urtheil sprechen werden.
Nach einer Korrespondenz der »A. A. Ztg.« aus Konstanti— nopel, den 26. September, hat sich die Regierung in Anbetracht der sehr häufigen, ganze Stadttheile Konstantinopels verheerenden Feuers brünste endlich entschlossen, das Projekt des frühern Ministers der öffentlichen Arbeiten, Suwfet Pascha, zu adoptiren. Die Neubau— ten Stambuls sollen fortan in Stein aufgeführt werden. Nur den Unbemittelten in entfernteren Vorstädten ist es erlaubt, auch Holz- häuser zu bauen. — Endlich werden die Lager der Tscherkessen bei Trapezunt und Samsun theilweise aufgehoben: 1000 sind in das Innere Anatoliens geschickt worden, während die Transport— dampfer ⸗-Malakoff . und »Chachper. im Laufe vergangener Woche 6324 Köpfe hier landeten, die nach Banderma, Jsmid, Rodosto und Smyrna bestimmt sind. In der letztern Stadt werden dieselben mit der Eisenbahn in das Innere nach Ephesus und Aidin gebracht werden. Der General⸗Gouverneur von Smyrna hat zu Gunsten dieser Unglücklichen eine Subseriptionsliste eröffnet. Die Kriegsfre⸗ gatte »Taif. und gemiethete Dampfer sind nach Samsun abgefahren, um die Emigranten aufzunehmen.
Rußland und Rolen Auf Grund eines Kaiserlichen Ukases ist hinsichtlich der Naturalisation von Aus ländern in Rußland ein von Sr. Majestät dem Kaiser genehmigter Erlaß des Staatsraths veröffentlicht worden. Von den Bestimmungen dieses Erlasses geben wir nach der »Nordd. Allg. Ztg. folgenden Auszug:
95 Die Naturalisation als Russe wird erst alsdann ertheilt, nachdem der Ausländer sich in Rußland niedergelassen hat. Y Ein Ausländer, wel. cher sich in Rußland niederzulassen wuͤnscht, hat seine desfallsige Erklärung bei dem Chef derjenigen Provinz abzugeben, in welcher er sich eintragen zu lassen oder seinen Wohnsitz zu nehmen gedenkt. Dabei hat er gleich. zeitig diejenigen Beschäftigungen anzuzeigen, welche er in seiner Heimath gehabt hat, und diejenigen, welche er in Rußland zu ubernehmen beabsichtigt. Der Provinzial - Chef ertheilt ihm darauf eine Bescheinigung über die von ihm abgegebene Erklärung. Von dem Tage der Ausstellung dieser Bescheinigung an wird der Ausländer als an. sässig in Rußland angesehen, ohne jedoch gleichzeitig aufzuhören, bis zu sei⸗ ner Naturalisation als Ausländer betrachtet zu werden und allen hinsichtlich der Ausländer in Kraft bestehenden Gesetzen unterworfen zu sein. 3) Ein Ausländer kann erst nach fünfjährigem Aufenthalt in Rußland seine Na— turalisation als Russe beantragen. Eine Abkürzung der Frist findet nur in gewissen Fällen statt. 4) Verheiratheten Ausländerinnen kann die Naturalisation allein ohne ihren Ehemann nicht verliehen wer. den. 5) Das Gesuch um Naturalisation muß bei dem Miinister des Innern angebracht werden und folgende Angaben enthalten: 2) Die Orte, an welchen der Bittsteller während der ganzen Dauer seines Aufenthalts in Rußland domizilirt gewesen ist, die Beschäftigungen, welche er gehabt hat und die Bescheinigungen über seinen Erwerbszweig, soweit er solche beibringen kann, h) die Klasse und die Corporation, in welche er sich eintragen zu lassen wuͤnscht und berechtigt ist; ée) die Stadt, wo er den Eid zu leisten wünscht, d) endlich, wenn eine Abkürzung der Dauer des vorgängigen Aufenthalts nachgesucht wird, die gesetzlichen Gründe zur Unterstützung dieses Anspruchs. Dem Gesuch sind beizufügen: aa) Die Papiere über den bürgerlichen Stand des Bittstellers. Dieselben müssen dem Gebrauche seines Heimathlandes entsprechend ausgefertigt und durch dessen diplomatischen Agenten und das auswärtige Ministerium, oder wenn keine russische Agenten in seinem Hei⸗ mathlande vorhanden sind, durch das Ministerium felbst beglaubigt sein, bb) Eine Bescheinigung über den vorgängigen Aufenthalt in Rußland. Ausländer, welche nach den Gesetzen ihrer Heimath der Militairpflicht unter. liegen, haben außerdem, wenn sie Unterthanen einer derjenigen Mächte sind, mit welchen Verträge über Auslleferung reklamirter Militair— pflichtiger abgeschlossen worden, durch eine Bescheinigung ihrer Regie rung den Nachweis zu führen, daß sie, wenn sie aus dem bisherigen Unter- thanen Verbande ausscheiden wollen, ihrer Militairpflicht genügt haben, oder davon befreit sind. 6) Die Naturalisation wird durch Ableistung des Un— terthaneneides vollzogen. I) Ausländerinnen, welche russische Unterthanen heirathen, eben so die Frauen von Ausländern, welche sich in Rußland na— turalisiren lassen, werden durch diesen Akt russische Unterthaninnen, ohne selbst einen Eid zu leisten. Wittwen und geschiedene Ehefrauen behalten die Unterthanenschaft ihrer Ehemänner bei. 8) Ausländer, welche als russi⸗ sche Unterthanen naturalisirt sind, erlangen dadurch alle Rechte und Pflich— ten, welche mit demjenigen Stande, dem sie zugetheilt worden, verbunden sind, ohne daß ein Unterschied zwischen ihnen und den eingeborenen Unter⸗ thanen bestebt.«
Von der polnischen Gränze, 6. Oktober, wird der Osts. Ztg. berichtet: »In der Woywodschaft Sandomir sind in voriger Woche wieder einige kriegsrechtliche Hinrichtungen vollstreckt worden. In Slupea wurden ein Lakai und ein Wirthschaftsschreiber und in Opoczno sogar fünf Personen gehängt. Die Hingerichteten waren
überführt, zu einer Bande Hänge- Gendarmen gehört und meh⸗
rere Mordthaten verübt zu haben. — Im Krakauischen wurden Ende voriger Woche mehrere Gutsbesitzer verhaftet und nach Radom abgeführt, um vor das dortige Kriegsgericht gestellt zu werden. Zwei andere Gutsbesitzer, die Gebrüder Wonsowicz aus Okoza, wurden vom Kriegsgericht in Kielce, der eine zu 4 Jahren Zwangsarbeit, der andere zu lebenslänglichem Militairdienst ver⸗ urtheilt. In Olkuez befinden sich noch 150 Personen wegen poli— tischer Vergehen in Haft. Die meisten sind Internirte aus öster— reichischen Festungen, die auf eigenes Verlangen an Rußland ausge— liefert sind. Sie werden so lange gefangen gehalten, bis der Grad ihrer früheren Verschuldung ermitkelt ist. Hat sich herausgestellt, daß Jemand außer seiner Betheiligung am Aufstande kein weiteres Verbrechen begangen hat, so wird er sofort in seine Heimath entlassen. — Die Gutsbesitzer im Krakauischen haben eine Loyalitäts - Adresse an den Kaiser übersandt, die mit 118 Unterschriften bedeckt war. — Durch den Kaiserlichen Alas vom 11. vorigen Monats ist in Warschau die Gründung eines vollständigen russischen Schulsystems, bestehend in einem siebenklassigen Gymnasium, einer vierklassigen höhern Töchter— schule und einer Elementarschule für Kinder beiderlei Geschlechts, an— geordnet. Der jährliche Etat dieser drei Schulen ist auf 40,020 SR. festgesetzt und auf den Staatsschatz des Königreichs angewiesen. In der unirten Diözese Chelm, im Gouvernement Lublin, die von Ru— thenen bewohnt ist, sollen durchweg russische Schulen, d. h. Schulen mit russischer Unterrichtssprache, errichtet werden. — In Warschau ist am 27. v. M. wieder ein Aufruf des repolutionairen Stadtchefs erschienen, in welchem die Einwohner aufgefordert werden, an die sich legitimirenden Steuererheber wieder pünktlich die Nationalsteuer zu zah⸗ len; die Quittungen sollen die blaue Farbe haben. Der offizielle
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Dziennik Warszawsti spricht die Hoffnung aus, daß diese Steuer einnehmer die Thüren und die Taschen verschlossen finden werden. — In der Provinz Posen ist in diesen Tagen wieder ein, wie es scheint, politischer Mord verübt worden. Bas Opfer desselben ist der bäuerliche Wirth Reimann (ein Deutscher) in Wileza, im Kreise Pleschen, der am 2. d. M. unweit seines Wohnorfes in einer Scho nung mit zerschmettertem Schädel erhängt gefunden wurde. Der Unglückliche, der eine Wittwe und 9 unversorgte Kinder hinterlassen hat, hatte im vorigen Jahre einen für die Insurgenten bestimmten Waffentransport der Behörde angezeigt und dadurch den Haß der polnischen Bevölkerung auf sich geladen. Er hatte noch kurz vor seiner Ermordung den Strick der polnischen National Regierung zu⸗ geschickt erhalten.
Schweden und Nortvegen. Stockholm, 3. Oktober. Der bevorstehende 50 jährige Gedenktag der Gründung der schwedisch-⸗norwegischen Union (4. November 1814) wird in den vereinigten Königreichen, wie man der »Nat. Z.‘ schreibt, auf das Glänzendste gefeiert werden. Hier, in Christiania und in Gothen“ burg werden vorzugsweise große Vorbereitungen getroffen. Nach Christiania sind von Seiten des Magistrats 12 Stockholmer Depu⸗ tirte eingeladen worden, um den Festlichkeiten des 4. November bei⸗ zuwohnen. Außerdem hat der König verfügt, daß am Unionstage in sämmtlichen Städten sowie am darauf folgenden Sonntage in sämmtlichen Landkirchen ein außerordentlicher Dankgottesdienst ab- gehalten werden soll. —
Aus Norwegen meldet man von schweren Ueberschwemmungen. Die Poststraße zwischen Mandal und EChristianssand stand, der »Stavanger Amtstidende zufolge, am 24. v. M. 10 bis 12 Fuß unter Wasser und die kostbare Brücke über den Mandalself wurde sammt der Telegraphenleitung zerstört.
Dänemark. Kopenhagen, 5. Oktober. In beiden Ab— theilungen des Reichstages haben, wie schon berichlfet, die Bauern freunde Adreßentwürfe eingebracht, welche sich für die Wieder⸗ herstellung des später durch die Gesammtstaatsverfassung modifizirten Grundgesetzes für das Königreich Dänemark vom 3. Juni 1849 in seiner ursprünglichen Gestalt aussprechen. Der im Volksthing beantragte Entwurf lautet nach einer formellen Einleitung:
»Sollte unser Vaterland sich den schweren und schmerzlichen Bedin—= gungen unterwerfen, welche von einem übermächtigen Feinde aufgestellt werden, so ist es die Ueberzeugung des Reichstags ⸗Volksthings, daß Ew. Majestät und das dänische Volk diesen Forderungen nur in Anbetracht der unumgänglichen Nothwendigkeit weichen werden Allergnädigster König! Sollte es der unerforschliche Wille der Vorsehung sein, uns so große und schwere Opfer aufzuerlegen, daß sogar ein großer Theil unserer dänischreden« den Mitbürger der fremden Botmäßigkeit uͤberliefert würde, so kann Däne— mark sicherlich nur in dem innigsten Zusammenwirken zwischen König und Volk Trost und Hoffnnng für die Zukunft erblicken. Wenn König und Volk einträchtig und ohne Vorbehalt sich über die Aufrechthaltung und Be— festigung eines nationalen und unabhängigen Staatsdaseins und über die Aufrechthaltung der Freiheit unter dem Grundgesetze vom 5. Juni 1849 in dessen ursprünglicher Gestalt und Ausdehnung einigen, so wird es sich her ausstellen, daß Einigkeit stark macht. Alsdann werden die tiefen Wunden, welche unserem Vaterlande zugefügt worden sind, unter Gottes Beistand geheilt werden und wiederum bessere Tage hereinbrechen. Genehmigen Ew. Majestät die allerunterthänigste Versicherung des Volksthings, daß wir in , , mit Ew. Masestät für das Wohl des Vaterlandes arbeiten werden.
In der Adresse des Landsthings heißt es:
»Der Landsthing des Reichstages will nicht die Befriedigung uner⸗ wähnt lassen, mit welcher es die Königl. Thronrede vernommen hat. Das Landsthing hofft auch auf bessere Tage für unser Vaterland, sobald König und Volk sich um unsere nationale Unabhängigkeit und um die Aufrechthaltung der Freiheit unter dem Grundgesetze vom 5. Juni 1849 in dessen ursprünglichem Inhalt und Umfang vereinigen. «
Hiernach ist die in Nr. 235 mitgetheilte Depesche des Wolff⸗ schen Büreau's, welche besagte, daß in der Adresse keine Erwäh⸗ nung des Staatsgrundgesetzes vom 5. Juni 18469 vorkomme, zu berichtigen.
Es wird erinnerlich sein, daß im Laufe des Frühjahres, als der General -⸗Lieutenant von Falcken stein aus strategischen Grün— den die von den Engländern erbaute Eisenbahnbrücke über die Gudengu in die Luft sprengen und außerdem in mehreren jütländi—⸗ schen Gegendea Eisenbahnschienen aufreißen, so wie einzelne Lokomo— tiven theilweise zerstören ließ, in hiesigen und später in englischen Blättern die Behauptung auftauchte, der preußische General habe in Jütland muthwilligerweise Eigenthum zum Werthe von Hundert⸗ tausenden Thalern vernichtet Jetzt stellt sich inzwischen die Unwahr heit dieser Angabe heraus, und zwar nach der Angabe des dä— nischen Finanzministers, Konferenzrathes Dapid. Derselbe veranschlagt nämlich in dem an den dänischen Reichstag gerichteten Finanzvor⸗ shlage für das nächste Finanzsahr die auf den Befehl bes preußi · schen Ober- Generals an der jüutländischen Eisenbahn ausgeführten verschiedenen Zerstörungen sammt der Sprengung der Eisenbahn⸗ brücke über die Gudenaa zu höchstens 60, 000 Thlr. J.. M. (— 45,0600 Thaler preuß.)
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.
Paris, Sonnabend, 8. Ottober, Morgens. Der heutige »Moniteur« bestätigt die bereits gestern gemeldeten Ernennungen im diplomatischen Corps und bringt außerdem noch folgende neue Ernennungen: Bourr ée zum Gesandten in Lissabon, Gobineau in Athen, Bondy in Kassel.
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kunst und Wissenschaft.
— In Veranlassung eines Vorschlages des im Gebiete der höheren Geodäsie ausgezeichneten Generals Baeyer wird, wie die »NR. Pr. Ztg. « berichtet, demnaͤchst und zwar am J5. Sktober hier in Berlin eine Ge⸗ neralkonferenz von Sachverständigen fast aller europäischen Staaten zu⸗ sammentreten, theils um über die Modalitäten der beabsichtigten und von allen Seiten als wissenschaftlich wichtig anerkannten mitteleuropäischen Grad⸗ messung von Palermo bis Drontheim sich zu verständigen, theils um sich persönlich kennen zu lernen. Bereits sind aus dieser Zahl folgende Herren angemeldet:
Aus Belgien: Oberst Diedenhoven, Dirigent der belgischen Triangulation. Aus Hannover: Dr. Schering, Professor der Mathe matik in Göttingen; Dr. Witt stein, Professor in Hannover; Gum⸗ precht, Hauptmann im Generalstabe. Aus Hessen ⸗ Kassel: Kaupert, Vorstand des topographischen Büreaus in Kassel, Dr. Börsch, Lehrer an der polytechnischen Schule in Kassel. Aus H essen Darmstadt: Dr. Hügel, Geheimer Ober. Steuer. Rath in Darmstadt. Aus Italien: Schiaparelli, Direktor der Sternwarte in Mailand; Donati, Direktor der Sternwarte in Florenz; De Gasparis, Direktor der Sternwarte in Neapel. Aus Oesterreich: v. Fligely, General Major und Direktor des militair-geographischen Instituts; Dr. von Littrow, Direktor der Sternwarte in Wien; Pr. Her, Professor an dem polytechnischen In= stitut. Aus Schweden und Norwegen: Dr. Lindhagen, Professor und Akademiker in Stockholm; Dr. Fearnley, Direktor der Sternwarte in Christiania. Aus Mecklenburg: Paschen, Geheimer Kanzleirath und Mitglied der Direction der Landesvermessung in Schwerin. Aus Rußland für das Königreich Po len: von Blarem berg, General ⸗Lieutenant und Direktor des Kriegskartendepots in Petersburg; Hr. Döllen, Hofrath und Astronom an der Sternwarte in Pulkowa. Aus Sachsen: Pr. J. Weisbach, Ober Bergrath und Professor an der Berg- Aka⸗ demie in Freiberg, Dr. Bruhns, Direktor der Sternwarte in Leipzig / Nagel, Prof. der Geodäsie an der polytechnischen Schule in Dresden. Aus Sachsen ⸗ Gotha: Dr. Hansen, Geheimer Rath und Direktor der Stern warte in Gotha. Aus der Schweiz: Dr. Hirsch, Direktor der Stern« warte in Neuenburg. ;
Zu hoffen bleibt noch das Erscheinen von folgenden Herren: Le Verrier, Direktor der Pariser Sternwarte und Leiter der französischen Cooperationen zu der mitteleuropäischen Gradmessung; Dr. Schönfeldt, Direktor der Manheimer Sternwarte; Dr. Lamont, Professor der Astro— nomie und Direktor der Münchener Sternwarte / Dr. Kaiser, Professor der Astronomie und Direktor der Sternwarte in Leyden. Ferner ein Abgeord- neter für Württemberg an Stelle des verstorbenen Professor Dr. Zech in Tübingen. J
Nürnberg, 4. Oktober. Der Verwaltungsausschuß des Germani⸗ schen Museums war gestern und heute in außerordentlicher Versamm-⸗ lung hier vereinigt, hauptsaͤchlich zur Wahl eines 1. Vorstandes der Anstalt. Nach Bekanntgabe der Rücktritts Erklärung des seitherigen 1. Vorstandes, Geheimen Raths Michelsen, durch den Verweser der Vorstandschaft, Bibliothekar Dr. From mann, schritt man zu den einleitenden Verhand⸗ lungen der Wahl. Der Ehren ⸗Vorstand theilte die ziemlich reichlichen Ex—⸗ gebnisse seiner Aufforderung zu Meldungen um die erledigte Stelle mit, so wie mehrere andere Mitglieder Kandidaten vorschlugen. Üm mit möglichster Umsicht vorzugehen, beschloß man, die Wahl gegenwärtig noch nicht vorzu- nehmen, sondern zu weiteren Vorbereitungen eine Wahl⸗Kommission nieder zusetzen. Derselben wurde Befugniß ertheilt, erforderlichen Falls zu neuen Meldungen aufzufordern und geeignete Vorschläge zu machen. Bis zur Wahl des 1. Vorstandes wurde Bibliothekar Pr. Frommaun satzungsgemäß zur Verwesung der Stelle berufen und darauf verpflichtet. Die Rechnungen des Museums pro 1863 — 4 wurden geprüft, genehmigt und Decharge er⸗ theilt. Der Besitzstand des Museums stellt sich gegenwärtig auf beiläufig 342,800 Fl. die Schulden auf 140,000 Fl., fo daß ein reines Vermögen von ungefähr 202900 Fl. sich ergiebt. Die Einnahmen fanden sich im Vergleich zu den Vorjahren befriedigend. — Behufs Beschleunigung der Herausgabe des mittelalterlichen Hausbuchs wurden geeignete Beschlüsse ge⸗ faßt. Die Faesimile der 34 Kunstblätter liegen bereits vor, der Druck des Textes soll baldmöglichst die Presse verlassen« (N. C.)
Gewerbe⸗ und Handelsnachrichten.
— Seit dem 1. August e. hat der Mühlenversicherungs⸗Verein im Kreise Bomst (Provinz Posen) seine Thätigkeit unter Leitung des Justizraths Kuntze zu Wollstein begonnen. Das Wichtigste aus den Statuten ist Fol⸗ gendes: Der Verein beruht auf vollständiger Gegenseitigkeit seiner Mitglie= der und es müssen deren wenigstens 100 sein, wenn derselbe fortbestehen soll. Nur Bockwindmühlen, deren Besitzer wirkliche Müller und die nicht schon
anderweit versichert sind, können in den Verein aufgenommen werden Die
Forderungen der Hypothekengläubiger und der Rentenbank werden gesichert. Die Versicherungssumme muß 200 Thlr. unter dem zu ermittelnden ge⸗ meinen Bauwerth bleiben und wird von 100 Thlrn. jährlich 10 Sgr. Bei⸗ trag gezahlt und ein Antrittsgeld von 2 Thalern. Alle 5 Jahre findet eine Revision der Tazen statt, um den Werth der ver sicherten Mühlen im Auge zu behalten. Es kann aber auch in— nerhalb dieser Zeit eine neue Tage aufgenommen werden, wenn sich der Werth der Mühle augenscheinlich verändert hat. Bei Unzulänglichkeit des