die Veranlagung der klassifi für die Kommission zur Mitw Heute Mittags Regiments
Die gestrig wurde, der it der Mittheilung eröffnet), ein bedürftiger Gewerbtrei⸗ Die Versammlung ersuchte ftig nach seinem Ermessen s Protokolles der daß noch verschie - Die Vor⸗ Provin⸗ Zeit ver⸗ Pasewalk nach nergie bei der da sie darin ein geeig⸗ Seite hin den Verkehr r Provinzial⸗Landtag gswerke von Stettin be⸗ s beantragen, welches den durch die Beseitigung und die Verpflichtung auf⸗ Kosten den entsprechenden Theil Außerdem sind
leistung en. — schen Grenadier ˖ hierher zurückgekehrt. Stettin, 8.
Provinzial⸗L von dem Herrn Vorsitzen ein Gesuch zugegangen se bender um eine Geldunter den Vorsitzenden, dergreichen prev manu zurückzuweisen. dritten Sitzung theilt der H dene Petitionen ei der Stettiner zial Landtag geblich beantragt Neu ⸗Branden hohen Staats- Regierung netes Mittel erblicken, weni von Stadt und Provinz zu Die Beseitigung der Festun die Emanation eines Gesetze Grundstücken, deren Werth
ngswerken erh den dadurch entstehenden erths ihrer Grundst sessenen des Schlaw der Stolper zu Stolp ansch Ausgaben zu beschließen ꝛc. erschen Eisenbahn ⸗ betre betreffenden Ausschüssen überwiesen. daß der Stadtrath Theune die für die klassifizirte Ein st eine neue Wehl anberaumt wer⸗ Rechnung der ritterschaftlichen Pri⸗ zial Landtags als richtig an— sitzung wurde das Gesetz über von 1721 berathen und be⸗ es von der Ein— leuten handelt, elcher den Eximirten Ferner lag der egen Anschluß Beschlossen Wortlaute nach) zu
(Nr. I) von
e vierte Plenarsitzung des »N. Stett. Ztg. zufolge, daß ihm
Oktober. andtages
i, in welchem stützung bittet. Gefsuche kün Nach Verlesung de err Vorsitzende mit, ngegangen und zwar folgende: Kaufmannschast ihnen seit en Bau der Eisenbahn von burg auch seinerseits n unterstützen, gstens nach einer heben !. — b) De
längerer
it aller E
wolle I) fürworten, 2) Besitzern von
Verlegung öht wird,
von Festu ücke beizutragen.« er Kreises Petitionen eingegangen, Kreiseingesessenen und dem der ließen, welche erstere die Befug= und die zweite ffen. Sämmt ˖
des erhöhten W noch von Einge ch dem Petitum städtischen Behörden nisse der Kreisstände⸗, „die Fortsetzung der Hinterpomm en wurden den
liche Petition de theilte ferner mit,
Der Vorsitzen Wahl zum Bezirkskommissarius abe und daß demnäch Schließlich wurde die die Kosten des 15. Provir tigen Plenar nen Landrechts ch Alinea 2, Art. 2, welch Gütergemeinschaft unte im Status quo verbleiben solle, w ßung der Gütergemeinschaft verstattet.
Rustikalbesitzer des Kreises Lauenburg w die Landschaft vor.
kommensteuer
abgelehnt h den solle.
vatbank über erkannt. — In der heu Aufhebung des Allgemein schlossen, daß es hinsichtli führung der allgemeinen
vorläufig be die Ausschlie Antrag der der Rustikalbesitzer an wurde, diesen Antrag (wenn auch nicht seinem befürworten.
Naumburg a. d. S. zweite General ⸗Versammlung in der Provinz Sachsen getagt. erschienen. Der Verein zählt bereits darunter 520 Ehrenmitglieder.
Am 3. und 4. Oktober des Pe stalozzi⸗Vereins waren über 700 Lehrer 55 Zweigvereine mit 24900 Mit- Als Ort der nächsten Ge— rfurt in Aussicht genommen.
Das Allerhöchste Propositionsdekret des Provinziallandtags über⸗ die Sub⸗
6. Oktober. hat hier die
gliedern, neral · Versammlung wurde E Münster, 5. Oktober. am 7. d. M. hier eröffneten westfälischen weist den Ständen zur repartition de nen steuerp
Begutachtung und Erledigung 1 ten Grundsteuer - Hauptsummen auf die ein⸗ aften nach §. 9 des Gesetzes vom der Mitglieder und Stellvertreter für 1. Mai 1851 zu bestellenden Be⸗ nkommensteuer, 3) die Wahl und Stellvertretern für die in Angelegenheiten und des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 zu kskommissionen, H die Wahl de heit des §. 5 Nr. 2 des Gesetzes w m 11. Mai 1851. f 14 Tage in Aussicht genommen. Sowohl die Kreisstände des Kreises Düren haben sich, der »Aach. Ztg.“ Kreisdarlehnskassen nach dem se Montjoie, Malmedy, Schleiden en ausgesprochen. burger Nachrichten ⸗ theilen gestern von Kuxzhafen
r festgestellten flichtigen Liegensch 1. Mai 1861, 2) die Wahl die nach §. 24 des Gesetzes vom zirkskommissarien fü von Abgeordneten des Rentenbank wählenden Bezir glieder in Gemäß leistungen und de des Provinziallandtags ist au Aachen, 7. Oktober. Eupen als diejenigen des Kreises zufolge, für die Errichtung von Vorbilde der bereits für die Krei und Heinsberg bestehenden Kass Hamburg, S8. Oktober. Die Ham mit, daß die preußische Korvette Augusta« aus die Elbe aufwärts gegangen sei. Kiel, 6. Sktober. Im »geschäftsführenden Aus- sitätsbau, welcher heute Mittag hier sich ist der von dem mit der Berichterstattung beauf vom Architekten Martens entworfene Der Centralausschuß wird ber d. J. zur definitiven Genehmigung einbe—⸗
r die klassifizirte Ei
r Ausschußmit⸗ egen der Kriegs⸗
ren Vergütigung vo Die Dauer
olstein. für den Univer versammelt hatte, tragten Comité empfohlene, und vorgelegte Plan a nun auf den 8. Dezem rufen werden. Nachrichten. zufolge,
ceeptirt worden.
Die Civil ⸗Commissaire haben, den „Itzehoer von den Oberbeamten im Herzogthnm Schleswig
i
Einkommensteuer, und bei vorkommenden Kriegs⸗ as 1. Bataillon des 1. Ost⸗ der Grenze wieder
Bericht und Vorschrag. Saräber verlang, ob es nicht wünschenswerth sci, baß diejenigen Beamten, welche boher nur Sporteleinnahmen haben, aus der Staats kasse Gehalt unt Vergütung für Comtoir- kosten bekommen und dagegen die erhobenn Sporteln und andere ungewisse Einnahmen an die Staatskasse chzuliefern haben. Im Amte Hadersleben sind die Beamten berein auf festes Gehalt gesetzt.
, arg, 5. Oktober. Die von der »Kiele. Zeitung ⸗ zuerst gebrachte Nachricht, daß behufs Befestigung des Sonderburger Schlosses 50,000 Mrk. aus der schleswigschen Staatifkasse bewilligt worden seien, wird den »Hamb. Nachr.“ als durchaus unbegründet bezeichnet. Es ist nur davon die Rede gewesen, das Schleß zu einer Kaserne einzurichten, um den Sonderburger Einwohnern die Ein⸗ quartierungslast ganz abzunehmen; zu diesem Zwecke ist aber irgend welche Bewilligung noch nicht eingetreten.
Aus Eckernförde wird der »Flensb. Nordd. Ztg. den 5ten Oktober, geschrieben: Heute ist die Artillerie beschäftigt, unsere Strandbatterieen zu desarmiren. Munition und Holzmaterial wird nach der Schiffbrücke gefahren und daselbst in Schiffen ver⸗ laden, welche es, dem Vernehmen nach, nach Sonderburg bringen sollen.
Jütland. Die »Silkeborger Zeitung« meldet aus Silke borg, den 5. Oktober: Wie wir erfahren, ist heute die Meldung eingelaufen, daß ein Bataillon österreichischer Infanterie (böhmische Jäger), aus 28 Offizieren, 990 Mann und 40 Pferden bestehend, Fon Friedericia hier ankommen wird, um den Winter über hier zu kantonniren. In Folge hiervon wird das hier liegende preußische Bataillon mit Zubehör in diesen Tagen, wahrscheinlich Freitag, nach Aarhuus abziehen. Den Grund zu dieser ebenso plötzlichen wie unvermutheten Dislocation kennt man nicht. Ein ähnlicher Truppen wechsel wird in Horsens stattfinden.
Sachsen. Weimar, 8. Oktober. Wie der Weim. Ztg.« von kompetenter Seite mitgetheilt wird, wird der Ausschuß der Ab⸗ geordnetenversammlung am 15. und 16. d. M. hier in Weimar zu sammentreten. .
Altenburg, 7. Oktober. Mit dem heute ausgegebenen Stück der Gesetzsanunlung ist eine ausführliche Verordnung über die Aus— bildung und Anstellung der Forstverwaltungsbeamten ver— öffentlicht worden.
Meiningen, 6. Oktober. Vor wenigen Tagen hat der neu ernannte preußische Ministerresident am hiesigen Hofe, Frhr. v. Pirch, seine Kreditive überreicht.
Frankfurt a. M., 8. Oktober. Die offizielle Mittheilung über die Bundestagssitzung vom 6. Oktober lautet: Die Bun— desversammlung empfing ein Schreiben Sr. Majestät des Kaisers Napoleon mit der Notification von der Entbindung Ihrer Kaiser⸗ lichen Hoheit der Frau Prinzessin Clotilde von einem Prinzen. Es ward ein Bericht des Vorsitzenden der Kommission für Ausarbeitung einer allgemeinen Civilprozeßordnung verlesen, nach welchem die Be— rathung des Gesetzentwurfs in der ersten Lesung beendet und der Beginn der zweiten Lesung auf den 15. Januar kommenden Jahres festgesetzt worden. Ein sehr ausführlicher Bericht der Bundes— Civilcommissaire verbreitet sich über die finanziellen Ansprüche Holsteins an Dänemark und ward an die vereinigten Aus— schüsse abgegeben. Von Oesterreich und Preußen ward gegen die formelle Gültigkeit der von den Bundescommissairen mit Lübeck und Hamburg abgeschlossenen Staatsverträge wegen Anlegung von Telegraphenlinien ein Antrag gestellt, welcher den vereinigten Aus— schüssen zugewiesen ward. Nachdem sodann von verschiedenen Re— gierungen Anzeigen erstattet worden über Personalveränderungen in mehreren dem Bunde angehörigen Kommissionen, ward ein Ausschuß⸗ Antrag über bauliche Veränderungen in den hiesigen Kasernen ent⸗ gegengenommen und in Betreff eines vorgelegten Gesetzentwurfs gegen den Nachdruck der Beschluß gefaßt, die Erklärungen der resp. Regierungen bis zum Ablauf des gegenwärtigen Jahres zu veran⸗ laffen und den Mitgliedern der Kommission, welche diesen Gesetz⸗ entwurf vorgelegt, für die rasche und ausgezeichnete Erledigung der ihnen übertragenen Arbeit die volle und dankbare Anerkennung der Bundesversanimlung auszusprechen. Schließlich beschäftigte sich die Bundesversammlung mit mehreren Privateingaben.
Die Stadtkanzlei macht in dem heutigen Amtsblatt das Ergeb⸗ niß der Abstimmung der Bürgerschaft über den Entwurf des orga— nischen Gesetzes die Aufhebung der Beschränkungen der staatsbürger⸗ lichen Rechte der Landbewohner und Israeliten bekannt. Gleichzeitig wird in dem Amtsblatte das organische Gesetz selbst promulgirt. — Heute ist die nunmehr erreichte vollständige Gleichstellung der israe—= sͤtischen mit den christlichen Bürgern in den Synagogen mit einer religiösen Feier begangen worden. (Fr. Bl]
Baden. Karlsruhe, 6. Oktober. Die Karlsruher Zeitung« veroffentlicht zwei Aktenstücke über den Ortsschulrath. Es sind Erlasfe des Ministeriums des Innern, der eine an die sämmtlichen Bezirksämter, der andere an den Oberschulrath gerichtet. 6 sagt, daß, nachdem an einigen Orten die durch das Gesetz vom 9. Juli d. J., die Aussichtsbehörden für die Volksschulen betreffend,
vorgeschriebenen Wahlen in den Ortsschulrath nicht zu Stande
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gekommen sind, die großherzoglichen Bezirksämter angewiesen wer— den, in Gemeinden, in welchen eine erste Wahl resultatlos blieb, ohne Aufenthalt eine zweite Wahl zu veranlassen, zu welcher unter dem Anfügen einzuladen sei, daß, wenn auch die zweite Wahl nicht zu Stande komme, für einen Ersatz der zu wäh⸗ senden Mitglieder des Ortsschulraths durch die großberzoglichen Regierungs- Behörden selbst werde gesorgt werden. Der Erlaß an den Sberschuklrath veranlaßt denselben, die großherzoglichen Bezirksämter anzuweisen, für die einfache evangelische confessionelle Volksschule in allen Landorten den Ortspfarrer zum Vorsitzenden zu ernennen, sofern keine besondern erheblichen Gründe entgegenstehen und sofern dem Bezirksamte nicht bekannt ist, daß der evangelische Ortspfarrer diesen Vorsitz ablehnt. In den katholischen Landge⸗ meinden und denjenigen evangelischen Landgemeinden, in denen der Ortspfarrer den Vorsitz ablehne, sei der Ortsschulrath zunächst gemäß §. 1 der Vollzugsverordnung vom 30. August dieses Jahres unter dem Vorsitze des Bürgermeisters zu con⸗ stituiren und, sofern sich der katholische Ortsgeistliche, was ihm nach dem Gesetze freistehe, nicht zum Eintritt in den Ortsschulrath einfinde, für die dermalige Zusammensetzung des Ortsschulraths, sofern keine besondern Bedenken entgegenstehen, der (katholische) Ortsbürgermeister zum Vorsitzenden zu ernennen.
Bayern. München, 6. Oktober. In derselben Weise wie bisber vom Staats. Ministerium der Justiz, dann vom Kriegs- Ministerium, wird nun auch das Kultus ⸗Ministerium ein eigenes „Ministerialblatt für Kirchen und Schulangelegenheiten heraus geben, in welchem, soweit nicht hiefür das Regierungsblatt bestimmt ist, regelmäßig alle Entschließungen generellen Inhalts, sonstige offi⸗ zielle Bekanntmachungen, Dienstesnachrichten, statistische Notizen u. s. w. aus dem Geschäftskreise des genannten Staats ⸗Ministeriums Auf⸗ nahme finden werden. (A. A. 3.)
— S8. Oktober. Heute Vormittags hat sich Se. Majestät der König zum Besuche der Königin-Wittwe von Sachsen nach Possen⸗ hofen begeben. — Ihre Majestät die König in- Mutter wird heute Abends aus Berchtesgaden wieder hier eintreffen.
Oesterreich. Wien, 7. Ottober. Der bereits telegraphisch angezeigte Artikel der »Abendpost . über die Vermählung der Erz— herzogin Maria Theresia lautet folgendermaßen:
„Wir befinden uns in der angenehmen Lage, ein das Allerhöchste Kaiserhaus nahe berührendes Ereigniß mittheilen zu können. Ihre Kaiser⸗ liche Hoheit die Durchlauchtigste Frau Erzherzogin Maria Theresia, Tochter Sr. Kaiserlichen Hoheit des Durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Albrecht, haben gestern mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers Ihre
Hand Sr. Hoheit dem Herzog Philipp? von Württemberg zugesagt. — Die innigsten Wünsche aller getreuen Oesterreicher sind dem hohen Paare zugewendet mit der freudigen Hoffnung, daß die herbe Prüfung, welche den edlen Zweig des Allerhöchsten Kaiserhauses kürzlich betroffen, durch diese und fernere glückliche Ereignisse gemildert werden möge.«
— Die österreichische Bodenkreditanstalt hat soeben ihren ersten Ausweis veröffentlicht. Daraus ergiebt sich, daß seit der kurzen Zeit ihres Bestehens 3188 Grundbesitzer sich um Darlehne im Gesammt- betrage von 20945, 427 Fl. beworben haben.
General Kruszewski, welchem durch die Gnade des Kaisers die ihm zuerkannte Gefängnißstrafe erlassen worden, hat Linz ver— lassen und sich nach Brüssel begeben.
— 8. Oktober. Rach dem Wolffschen telegraph. Büreau wird in unterrichteten Kreisen versichert, daß die Konferenzen in Prag wegen Abschlusses eines Handelsvertrages zwischen Oester= reich und dem Zollverein unter Betheiligung von Bevollmächtigten Bayerns und Sachsens in nächster Zeit werden fortgesetzt werden. — Heute hat wiederum eine Sitzung der Friedens- Konferenz statt⸗ gefunden.
— 9. Oktober. Die heutige ⸗»Wien. Ztg.« publizirt das vom siebenbürgischen Landtage der kalserlichen Sanction unterbreitete Ge⸗ setz, betreffend die Art und Weise, wie im Großfürstenthum Sie⸗ benbürgen die Wahl der Abgeordneten zum Reichsrathe durch den Landtag zu geschehen hat. Darnach haben von den acht Ab— theilungen des Landtags die 1. und 2. Abtheilung je 4, die Zte, 4. 5. und 6. Abtheilung je 3, die 7. und 8. Abtheilung gemein schaftlich 6 Mitglieder aus sämmtlichen Mitgliedern des Landtags durch absolute Stimmenmehrheit zu wählen. Im Falle der Be— schlußunfähigkeit oder sonstiger Verhinderung der Abtheilungen, die Wahlen vorzunehmen, hat der Landtag felbst aus sämmtlichen Landtagsmitgliedern die Zahl der durch die Abtheilungen zu wäh— lenden Mitglieder zu wählen.
Großbritannien und Irland. London, 7. Oktober. Earl Rusfell hat auf den 11Iten künftigen Monats seine Anwesen⸗ heit in Aberdeen zugesagt, um an der dortigen Universität, zu 3 Rektor er gewählt worden ist, seine Inaugurationsrede zu alten
— S. Oktober. Lord Palmerston ist in seiner hauptstädti⸗ schen Wohnung angekommen.
Die österreichische Fregatte ⸗Schwarzenberg⸗ und der Schrauben dampfer ⸗-Don Juan sind aus dem Sund von Plymouth, in . das stürmische Wetter sie getrieben hatte, gestern wieder aus⸗ gelausen.
. Frankreich. Paris, 7. Oktober. Im Nachstehenden geben wir nach dem Moniteur . in einer Uebertragung den lbereits tele— an,. mitgetheilten) vollständigen Tegt der Convention nebst ihren
usätzen:
Convention zwischen Frankreich und Italien. Ihre Ma— jestäten der Kaiser der Franzosen und der König von Italien haben, nach ⸗ dem sie beschlossen, eine Convention abzuschließen, zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Kaiser der Franzosen Mr. Dr o uyn de Lhuys, Senator des Reiches, Großkreuz ꝛc,, seinen Minister und Staatssecretair im Departement der auswärtigen Angelegenheiten, und Se. Majestät der König von Italien den Chevalier Constantin Nigra, Großkreuz ꝛc, seinen außer⸗ ordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten bei Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen — und den Marquis Joachim Pepoli, Großkreuz ꝛc, seinen Gesandten und außerordentlichen Bevollmächtigten bei dem Kaiser aller Russen. Dieselben sind, nachdem sie sich ihre respektiven, in gehöriger Ordnung befundenen Vollmachten mitgetheilt haben, über folgende Artikel übereinge. kommen: Art. 1. Italien verpflichtet sich, das gegenwärtige Gebiet des heiligen Vaters nicht anzugreifen und selbst mit Gewalt jeden von auswärts gegen besagtes Gebiet kommenden Angriff zu verhindern. Art. 2. Frank- reich wird seine Truppen allmälig und in dem Maße, wie die Armee des heiligen Vaters organisirt werden wird, aus den päpstlichen Staaten zurückziehen. Die Räumung soll jedoch binnen zwei Jahren vollständig er- folgt sein. Art. 3. Die italienische Regierung verzichtet auf jeden Einspruch gegen die Organisation einer päpstlichen Armee, selbst wenn diese aus fremden katholischen Freiwilligen zusammengesetzt ist, welche genügt, um die Autorität des heiligen Vaters und die Ruhe sowohl im Innern, als an der Grenze seiner Staaten zu erhalten, vorausgesetzt jedoch, daß diese Macht nicht zu einem Angriffsmittel gegen die italienische Regierung ausarten könne. Art. 4. Italien erklärt sich bereit, auf ein Abkommen einzugehen, um einen verhältnißmäßigen Theil von der Schuld des früheren Kirchen- staates zu übernehmen. Art. 5. Die gegenwärtige Convention soll ratifizirt und die Ratificationen derselben innerhalb vierzehn Tage, oder früher, wenn möglich, ausgewechselt werden. Zur Beglaubigung und zum Zeugniß dessen haben die respektiven Bevollmächtigten gegenwärtige Convention unterzeich net und ihr Siegel beigesetzt. Doppelt ausgefertigt zu Paris am fünfzehn ten Tage des Monats September im Jahre der Gnade Eintausendachthun= dertvierundsechzig. (gez) Drouyn de Thuy s. Nigra. Pepo li.
3 Protokoll. Die am heutigen Tage zwischen Ihren Majestäten dem Kaiser der Franzosen und dem Könige von Italien unterzeichnete Convention hat erst dann exekutorischen Werth, wenn Se. Majestät der König von Italien die Verlegung der Hauptstadt des Königreichs nach dem Ort, der sernerweit von Sr. Majestät bestimmt werden wird, dekretirt hat. Diese Verlegung muß innerhalb der nächsten sechs Monate, vom Datum der Convention gerechnet, bewerkstelligt sein. Das gegenwärtige Protokoll hat dieselbe Kraft und Werth wie die obige Convention. Sie wird ratifizirt und die Ratificationen werden gleichzeitig mit denen der genannten Conven⸗ tion ausgewechselt werden. Paris, 15. September 1864. Drouyn de Lhuys. Nigra. Pepoli.
Declaration. Nach den Bestimmungen der Convention vom 15ten September und des derselben angeschlossenen Protokolls war der Termin für die Verlegung der Hauptstadt des Königreichs Italien auf sechs Monat vom Datum der Convention ab festgesetzt, und die Räumung der römischen Staaten Seitens der französischen Truppen sollte binnen zwei Jahren von dem Datum des Dekrets ab, welches die Verlegung befohlen, vollendet sein. Die italienischen Bevollmächtigten nahmen damals an, daß diese Maßregel Kraft eines unmittelbaren von Sr. Majestät dem Könige von Italien zu erlassenden Dekretes getroffen werden könne. In dieser Voraussetzung wäre der Ausgangspunkt der beiden Termine fast gleichzeitig gewesen und die italienische Regierung würde die für die Verlegung ihrer Hauptstadt nothwen dig erachteten sechs Monate gehabt haben. Einersests hat indeß das Kabinet von Turin geglaubt, eine so wichtige Maßregel erfordere die Mitwirkung der Kammern und die Vorlegung eines Gesetzes; andererseits hat der Wechsel des italieni⸗ schen Ministeriums den Zusammentritt des Parlaments vom 5. auf den 24. Oktober vertagt. Unter diesen Umständen würde der ursprünglich ver ⸗ einbarte Ausgangspunkt keine hinlängliche Frist für die Verlegung der Hauptstadt lassen. Gern bereit, jeder Eombination, welche, ohne die Arran⸗ gements vom 15. September zu ändern, deren Ausführung erleichtern kann, die Hand zu bieten, willigt die Regierung des Kaisers ein, daß die Frist von sechs Monaten für die Verlegung der Hauptstadt Italiens so wie die Räu⸗ mung des päpstlichen Gebietes von dem Datum des K. Dekrets an beginnt, welches das dem italienischeu Parlament vorzulegende Gesetz sanctionirt.
Paris, 3. Oktober. Drouyn de Lhuys. Nigra.
Die endlich gleichzeitig im ⸗Moniteur veröffentlichte Depesche des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an den fran⸗ zösischen Gesandten in Turin, Baron Malaret, vom Z3sten September, womit diesem die vorangeführten Aktenstücke vom 15ten September übersendet wurden,) schließt sich in ihren Ausführungen genau dem Inhalt der Depesche desselben Ministers vom 12. September an den Vertreter Frankreichs in Rom, Grafen von Sartiges, an, die in Nr. 235 mitgetheilt wurde, weshalb wir auf ihre Wiedergabe verzichten zu dürfen glaubten.
Der Kaiser hat gestern, wie der ⸗-Moniteur⸗ meldet, in Pri⸗ vat - Audienzen den früheren spanischen Minister: Präsidenten Mon der zum Botschafter am hiesigen Hofe designirt istz, den persischen Gesandten Hassan Ali Khan, der nach Ispaban zurückkehrt, und den italienischen Gesandten Ritter Nigra empfangen.