1864 / 240 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Abannement beträzt: 1 Thlr. sür das dbierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.

2776 Berliner Börse vom 10. Oktober 1864.

7 imsscher Nechsel-, Tonds- Und Geld -C0Qurs. fisenbahn - Actien. Br. hat Br. ld. 16 Br. Cd.

Stamm- Aetien. Aachen- Düsseldorfer 35 987 971Berlin-Hamburger. Berlin- Hlamb. Ii. Em.

Aachen-Mastriechter. 31

Berg. Märk. Lit. A. 128 127 erl. Potsd. Mgd. Lt. A. B ersin· Anhalter 185 184 do. Litt. B. Berlin- Hamburger... 1393 do. Litt. C. Berl. Fotsd. Magdeb. 2185 2173 Berlin- Stettiner. Berlin - Stettiner 129 do. II. Serie Bresl. Schw. -Freib. . 129 do. III. Serie Brieg Neisse SI do. IV. Ser. X. St. gar. Cöln- Mindener 375 194 EBrsl. Sehw. Erb. Lt. D. Magdeb -( lIlalberst... = 3123 311 Gon- Crelelder Magdeb. Leipziger. 250 Cöln- Mindener Münster- Hammer... 4

Nieders ehles. Mark. 4 75955 Niederschles. Lweigb. —— 704 Oberschl. Lit. A. u. C. 37

do. Lit. B. 33 Oppeln Tarnowitz er- Rheinische do. (Stamm-) Prior. 4 1051 3. Rhein- Nahe ...... .. 20 Magdeburg - Wittenb. 45 Rhrt. Erf. Kr. dladb. 3! Nie dlerschses. Märk. . a Stargar d- Posen 37

Thüringer Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. 4 do. do. do. 5

Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen tzesletlung an für Serlin die Expedition des Kön Preußischen Staats- Anzeigers: Witthelm s⸗Straße Ro. 31. nahe der Leipzigerstr) 2

Anzeiger.

9 3

Pfandbriefe.

37 Kur- und Neumärk. 3 do. do. 4 Ostpreussisehe

do.

Pommersche . . ...... do.

Posensehe

do.

do.

Schlesische

Vom Staat garantirte

Vw echsel-Conmrse.

Amsterdam 250 FI. Kurz dito

143 142 is

der- d= .

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Faris 300 Er. Wien, str. Währ. 150 FI. dito 150 FI Augsburg südd. W. i900 EI. FrRf.a.)M. sidd. W. 100 FI. Leipꝛig in Courant im 14 Thl. Fuss 100 Thl. Petersburg ..... 1099 8.. dito 1008. R. Warsehau 3. Bremen

388! 151

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1864.

wem.,

Berlin, Mittwoch den 12. Oktober

2358

82 J

1811 ö

Se. Majestät der König haben Alleranädiast geruht:

Dem Ober ⸗Telegraphen ⸗Inspektor, Lieutenant a. D. Ri

zu Berlin, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der . dem Telegraphen⸗Secretair Menck, Vorsteher der Telegraphen.Sta— tion zu Natibor, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Tele= . graphen⸗Secretair Ozford, Vorsteher der Telegraphen Station zu Dessau, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den Ober⸗ . Telegraphisten: Carl Johann Schulze zu Wittenberg, Rein« I. hold Hasse, zur Zeit Vorsteher der Feld Telegraphen⸗Station zu . Heiligenhafen, und Dessaules zu Hamburg, so wie den Tele gderaphisten: Homuth zu Berlin, Louis Krüger, zur Zeit Vor— seher der Telegraphen Station zu Eckernförde Grund zu Königs. berg in Preußen, und Timm zu Bromberg, das Allgemeine Ehren zeichen zu verleihen; Den Stempelfiskal, Regierungs⸗Rath Sack zu

Geheimen zi nr e Relh. so 3 ; e n, mn

Den bisherigen Pfarrer Hr. Pro b st zu Pfärrich im Königrei J Württemberg zum ordentlichen Professor in der ba g nee fr . Fakultät der Universität zu Breslau zu ernennen; und

. Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Butterlin in Schwiebus d ( Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen. h n

*

GC, , G MOD,),

3832 = 12 * 6

Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändi r und delgebru tent Cenigiichen In t. e chsteigenhändigen Unterschrist

Gegeben Salzburg, den 25. August 1864. Wilhelm.

(l. 563 Zugleich für den Finanz⸗Minister Graf von Itzenplitz. Graf zu Eulenburg.

2. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Kreis E Kettwiger ö ö der Anleihe von fuͤnf und siebenzig tausend Thalern 3 g . Thaler . reußi ourant. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiu ms v Gesetzsammlung für 186. Stück x 6.

Der Bürgermeister der Stadt Kettwi i g und die von der Sta ?

1 hierzu bestellte städtische Anleihe⸗ und San d e r . nn, . beurkunden und bekennen hierdurch, daß der Inhaber diefer

bligation in Folge einer baaren Einzahlung an die Stadstaffe ein Kapi- tal von Einhundert Thalern preußisch Courant von der Stadi Kettwig zu sordern hat. Die Zinsen dieses Kapitals sind auf fünf vom Hundert fur das Jahr festgesetzt und werden in halbjährlichen Terminen, am 2. Ja- nuar und an 1. Juli jeden Jahres fällig. Sie werden nur gegen Mick. gabe der fälligen zu der Obligation jedesmal für fünf Jahre ausgefertigten! Coupons gejahlt und diese werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht y,, vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit bei der Stadi— asse zur Zahlung präsentirt werden. Jeder Serie von Coupons wird eine Anweisung (Talon) 2 gegen deren Rückgabe die Verabfolgung der folgenden Serie an den Inhaber erfolgt. Die 3 der Anleihe, wozu n . . 6 . die Zinsen der eingelssten Obligationen

ur usloosung der igati

6 ,, bis nel g , . . . er Sta eibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung der Köni lichen Regierung zu Düsseldorf den Tilgun 3 n are a. 6. steht . nicht fe. k - ie ausgeloosten Obligationen werden durch das Amtsb öffentlichen Anzeiger der Königlichen r,, Dar e f, tt , 23 Preußischen Staats . Anzeiger, das »Essener Kreisblatt« und die »Rhein. und

7101

4

Fonds- Conrse. If

Freiwillige Anleihe 45 Staats - ecm von 18595

dito 44

dito

dito

dito

dito

dito

dito Staats- Schuld - Scheine Pram. Anl. v. 18552 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldversehr. Oder - Deichbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen

dito dito Schuldversehr. d. Berl. Kaufm.

Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk. Pommersche Posensche bPreussische

Rhein- und Westph. Sächsische Schlesische

R= w

= W D D 12 t 0.

III. Serie 4 V. Serie 4

**

ö X.

ö i, e n, 6 . e nee. e 6 .

Cc c O S 2

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zwo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do. Rheinische do. vom Staat gar 3 do. III. Em. v. 1858 bo do. do. von 18624; do. v. Staat garantirte Rhein- Nahe v. St. gar. 4 do. do. II. Em. 4 Rhrt. Crf. Kr. Gladhb. do. II. Serie do. II. Serie 4. Stargard- Posen do. II. Emission K . Thüringer eonv .... do. II. Serie do. III. Serie eonv. do. IV. Serie Wilh. (Cosel - Odbg.)

do. III. Emission

2 .

2 r * 2 82 2 K ö ; . . w ö w

Pr. Bk. Anth. Scheine

F rie drichs d' or

Gold- Kronen Andere Goldmünzen ö

5 3 * .

Prioritäts-Oblig. Aachen - Düsseldorker 4 ö Emission 4 do. III. Emission 4 Aachen-Mastrichter. 4 do. II. Emission Berg. Mãrkische eon. 4. 43. II. Ser. eonv. 4 do. III. S. v. St. 327 gar. 3

do. 46. do. IV. Serie ... ö do. Düsseld. Elbf. Pr. go,, do. Dortm. - Soest do. g . Berlin-Anhalter . Berlin- Anhalter

WUchtamtliche Votirungen. 1

901

33113111111

= = R XR - X - - ö

Si S 2 2 C

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Münzpreis des Silbers bel der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

.

13 O O

=

Privilegium zur Aus gabe auf den Inhaber lauten der Kettwiger Stadt ⸗Obligationen zum Betrage von 75,000 Thalern.

Vom 26. August 1864.

1113188881811! S1

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1

Wir Wilhelm,

Ausl. Fohds. von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

8 8 *

Inlünd. Fonds.

Ausl. Lisenhahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Galiz. (Carl Ludw. )... Lõbau- Littau

Ludu igshafen- Bexbach M. Lud wgh. Lt. A. u. C. Neeklenhurger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest. si dl. Staatsb. Lomb.

Russische Eisenb. ..... h

Westhahn (Böhm.) ...

Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de l'Est

do. Samb. et Meuse. Oester. franz. Staatsbahn Oest. fr7. Südb. ( Lomb.) Moskau-Rjäsan (v. St. g.)

ö —* D

13118318*1 .

Kass. Vereins-Bk. Act. Danziger Privatbank ., Königsberg. Privathank Magdeburger do.

Posener do.

Berl. Hand. -Gesells ch. . Disc. Commandit-Anth.

sSchles. Bank- Verein- Pommersch. Ritters ch. B.

Preuss. Hyp. Vers. ... do. do. Certif. .. do. do. (Henekeh

do. Gew. - Bk. (Schuster)

Industrie · Actien.

Hoerder Hüttenwerk. .

Fabrik v. Eisenbahnbed. Dessauer Kont. Gas. . .

M

20

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. . . . ..... Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit. . . . . .. do. Landesbank. Genfer Creditbank Geraer Bank Gothaer Privatbank ... Hannoversche Bank. .. Leipziger Creditbank. . Luxemburger Bank. .. Meininger Creditbank. . Norddeutsche Bank. .. Oesterreich. Credit. . . . Rostocker Bank Thüring. Bank Weimar. Bank Oesterr. Metall. . . .... . do. Nation. Anleihe do. Prm. Anleihe. .

do. n. 100 FI. Loose

do. Loose (1860.5 773

*

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K

C

888 S S5 F

Oester. Loose (1864) ..

do. Silb. Anl. (1864). Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. .. . v. Rothschild Lst. Neue Engl. Anleihe do.

Engl.

; a Schati - Obl.

46 Cen, , Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI.... Amerikaner Dessauer Prämien-Anl. Hamb. St.- Präm. - Anl. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Neue Bad. de. 35 FI. Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. Lübeck Pr- A. 1...

.

.

Qa Ser ww C ee G en en

22

51h

J 1

„Nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗Versamm⸗ ung der Stadt Kettwig darauf angetragen haben, zum Zwecke des Baues einer eisernen Gitterbrücke über die Ruhr nach Kettwig vor der Brücke, deren Kosten mit Einschluß der von der Stadt Kett— wig zu zahlenden Entschädigungen auf die Summe von 75,000 Tha⸗ lern vorgesehen sind, eine Anleihe mittelst Ausgabe auf den Inhaber lautender und mit Zins⸗Coupons zu versehender Stadt⸗Obligationen aufnehmen zu dürfen, und da sich bei diesem Antrage weder im Interesse der Gläubiger noch der Stadt Bedenken ergeben haben, so ertheilen Wir zu diesem Zwecke in Gemäßheit des S. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs Verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegen wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Aus. - ellung von auf den Inhaber lautenden Kettwiger Stadt ⸗Obligatio-⸗ nen zum Betrage von Fünf und siebenzig Tausend Thalern, und mr in 750 Stück zu 100 Thlrn. Die Obligationen sind nach dem anliegenden (a) Schema auszustellen, mit Fünf vom Hundert . zu verzinsen, von Seiten der Gläubiger unkündbar, von

eiten der Stadt Kettwig aber bis zum Jahre 1901 zu amortisiren,

bis dahin alle

Ruhr-Zeitung« wenigstens drei Monate vor dem Rückzahlungsta i

. e öffent , ,,, ann ih. dieser Blätter . hz . ver g mit Genehmigung der Königli i üssel⸗

den ö e * 9 glichen Regierung zu Düssel it dem Ablaufe des angekündigten Zahlungstages in sung 19. , Kapitals 8 en nnn , ,,,, Die Zurüͤckzahlung des Kapitals erfolgt gegen Auslieferung der Obli= gation und der zugehörigen nicht . I,, de, . Der Betrag fehlender Coupons wird vom Kapitale in Abzug gebracht. Für die richtige Verzinsung und Tilgung des Kapitals haftet das ge

sammte Vermögen der Stadtgemeinde Kettwig. Wenn ausgelooste Obligationen nicht binnen dreißig Jahren nach dem Fälligkeitstage zur Zahlung präsentirt oder als verloren oder vernichtet zur Mortification nach den unten folgenden Bestimmungen angemeldet werden, so erlischt die enn, . der Stadt. Solche Obligationen sollen x rei Jahre von der Stadtverwaltung durch die obenbezeich- neten Blätter aufgerufen werden. In Ansehung der verlorenen oder ver- nichteten Obligationen oder Zins ⸗Eoupons finden die auf die Staatsschuld- scheine und deren Zins- Eoupons Bezug habenden Vorschriften der Verord- , , . , des Auf 6 und der Amortisation ver vernichteter Staatspapiere, §§. 1 bis 13 ̃

näheren Bestimmungen e =. 49 w, ,

1) Die im 5§. 1 vorgeschriebene Anzeige muß der Stadtverwaltung ge

vVozu jährlich mindestens Ein Prozent der Anleihe nebst den Zi her getilgten Obligationen uin ist. hren, , g men

WVorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte n . ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in ir 6 ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats ) ewilligen, ertheilen, ist durch die Gesetz Sammlung zur all— gemeinen Kenntniß zu bringen.

Feser, Franz. Staaispann id. a2 7 gem. Gesterr. Credit 757 24 Oesterr. Loose von

1860 763 2 3 gem. Amerikaner 477 eim. a 497 a 18 gem. Rerim, 10. Oktober. Die heutige Börse Var des jüdischen nominell. Lebhaffe Thätigkeit entwickelte sieh uur in amerskanis cher

mohen Fesitagès wegen sehr e, besucht und blieb daher sehr ge- Anleihe, welehe stark und steigend gehandelt wurde. Preussisehe Fonds schüftslos; dic Haltung war zwar kest, aber die Course sind meist Hur ] blieben behauptet.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

gem. Oesterr. National-Anleihe 667 a 67 zem. . ; ö macht werden. Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befug

nisse beigelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schatz Ministerlum zukommen, gegen die Verfügungen der Stadtverwaltung sindet jedoch binnen vier Wochen nach der an run der Rekurs an die Königliche Regierung zu Düsseldorf statt. ; 2) Das im §. 5 gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Kreis- ich, in Essen. 3) Die in den §8§. 6, 9 und 12 vorgeschriebenen

Bekanntmachungen