1864 / 245 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kommandos, Oberstlieutenant v. Bibra und Oberstlieutenant Haschka, und von der anwesenden Generalität und dem Offiziercorps auf das Herzlichste begrüßt. Hierauf trat der stellvertreten de Commandeur, Bberst - Lieutenant von Michaelis, in die Mitte des Quarres und hielt in warmen, erhebenden Worten eine Ansprache, in der er zu. nächst den Stellvertreter des Allerhöchsten Chefs des Regiments begrüßte und ein von demselben überbrachtes Handschreiben Sr. Majestät des Kaisers Franz Jo seph vorlas, in welchem Se. Majestät die freundlichste Theilnahme an dem Ehrentage Seines Regiments aussprach und demselben neun Orden fr die Stabs- und anderen Offiziere und zwanzig Ehrenzeichen für die Unteroffiziere und Mannschaften verlieh. Die Liste der De korirten wurde hierauf verlesen und die Genannten traten in der Mitte des Raumes an, wo ihnen der General · Major v. Baum⸗ garten, assistirt von dem K. K. Militairbevollmächtigten, Obersten Pelikan v. Plauenwald, die ertheilten Orden anheftete. Nachdem dies geschehen, fuhr Oberst ⸗Lieutenant v. Michaelis in seiner Ansprache an das Regiment sort, indem er kurz die ehrenvolle Geschichte dessel⸗ ben rekapitulirte und mit dem Hoch auf den Allerhöchsten Kriegs ⸗˖ herrn schloß. Sodann erfolgte die feierliche Vereidigung der neu eingetrete · nen Freiwilligen auf die Fahne, worauf die Bataillone zum Parade marsch antraten. Nach demselben marschirte das Regiment nach seinen Kasernen ab, wo um 12 Uhr eine feierliche Bewirthung der Mannschaften stattfand. Um 4 Uhr fand das Diner des Offizier · Corps im Feldmarschallsaale des Kadettencorps statt. In dem ge⸗ schmückten Saale fanden sich bald die hohen Gäste, Ihre König lichen Hoheiten der Kronprinz, Prinz Karl, Prinz Friedrich Karl, Prinz Adalbert, so wie Feldmarschall v. Wran—= gel ein. Der General⸗-Major v. Baumgarten, Oberst Pelikan v. Plauenwald, Graf Wallis, Graf Aremberg, Graf Esterhazy und Graf Choteck waren österreichischerseits erschienen. Den ersten Toast brachte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf Se. Majestät den König, den zweiten Prinz Karl auf den österreichischen Kaiser aus. v. Baumgarten und v. Steinmetz ließen die Waffenbrüderschaft und v. Michaelis die alte Generation«, die früheren Offiziere des Regiments, leben. Um 7 Uhr fuhr das Offiziercorps hinaus zu dem Feste, das den Mannschaften auf Tivoli gegeben wurde. Der Garten war glänzend erleuchtet, der Saal mit preußischen und österreichischen Fah⸗ nen, Waffen aller Art, so wie mit Guirlanden und den Büsten der Monarchen geziert. Die allgemeine Aufmerksamkeit zogen die alten Uniformen auf sich, die ein Theil der Mannschaften trug, und welche die preußischen Soldaten aus der ersten Hälfte des vorigen

Jahrhunderts darstellten, mit gepudertem Haar und langem Zopf

mit der Hellebarde in der Hand. Nachdem ein großes Feuerwerk abgebrannt war, eröffnete der Oberst- Lieutenant von Michaelis die Polonaise, an der auch die hohen österreichischen Offiziere und die Mitglieder der Gesandtschaft Theil nahmen. Das Fest währte bis 4 Uhr Morgens.

Dem Vertrage vom 12. d. M. über den Beitritt Bayerns, Württembergs, Hessen⸗Darmstadts und Nassaus zu den Zollver einigungs ⸗Verträgen vom 28. Juni und 11. Juli d. J. ist, der »Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge, eine Uebereinkunft vom 12. d. M. zwischen den zum Zollverein gehörenden Rheinuferstaaten über die Schifffahrtsabgaben auf dem Rheine angeschlossen. Die Ratification derselben soll als durch die Ratification des Handels- vertrages vom 12. d. M. erfolgt angesehen werden.

Königsberg, 16. Ottober. In der sech sten Sitzung des Provinziallandtags für Preußen wurde, wie die »Osipr. Ztg. berichtet, bezüglich der Verwaltung der Hebammen -⸗Unter⸗ stützungs fonds des Marienwerder und Danziger Regierungsbezirks genehmigt, daß statt bisher 10 12 Hebammen in jedem Kreise mit je 10 Thlr. jährlich, in Zukunft durchschnittlich 15 in jedem Kreise mit je 12 Thlr. unterstützt werden sollen, zu welchem Zweck der Königlichen Regierung zu Marienwerder 3200 Thlr. und der König— lichen Regierung zu Danzig 2100 Thlr. aus dem westpreußischen Landarmenfonds pro 1865 und 1866 zu überweisen seien; ferner daß zur Verminderung von Aufenthalt bei Bewilligung außerordentlicher Unterstützungen das Gutachten der kreisstän dischen Armenkommission fortfallen, dagegen nach dem Gut— achten der Ortsvorstände der Königlichen Regierung überlassen werden soll. Der Herr Oberpräsident wird ersucht werden, sich da⸗ hin zu interessiren, daß die mit 4 Hebammenschülerinnen des Kös⸗ liner Regierungsbezirks besetzten Freistellen des Hebammen⸗Instituts zu Danzig baldmöglichst an die Regierungsbezirke Marienwerder und Danzig überwiesen werden und daß die von den Provinzial⸗ ständen gewünschte Erweiterung resp. Vermehrung der Hebammen Lehr⸗Institute herbeigeführt werde. Darauf wurde für die Verwal— tung der westpreußischen Taub stummen-Anstalt zu Marien— burg in Betreff der Rechnungen pro 1862 und 1863 die Decharge ertheilt und der Etat pro 1865 66 mit geringen Modificationen gegen die Anträge der Landarmenkommission auf 5770 Thlr. fest— ee , ferner befürwortet, daß auch den Lehrern der Taubstummen⸗ Anstalten die Verpflichtung und das Recht ertheilt werden soll, der

allgemeinen Wittwenverpflegungs⸗Anstalt beizutreten. Die hierauf zur Berathung gekommenen Petitionen:

1) des Kreises Johannisburg, wegen Aufnahme eines Kapitals von 550,000 Thlr. seitens des Regierungsbezirks Gumbinnen zur Prämiirung der im Bau begriffenen und noch zu bauenden Chausseen; 2) des Kreises Pillkallen, wegen einer Vorschußzahlung von 10000 Thlr. auf bewilligte Chausseebau Prämien, die ihm von der ChausseebauKommission des Regie⸗ rungsbezirks Gumbinnen abgeschlagen worden; 3) des Ober ⸗Vorstehers der hiesigen musikalischen Akademie, wegen Erwerbes und Ueberweisung der Aula des alten Universitätsgebäudes; 4 des Vorstandes der Alterthums-⸗ gesellschaft Prussia, wegen Gewähr einer Beihilfe von 300 Thlr. behufs Anschaffung der Lindenschmidtschen Gypsnachbildungen und Besorgung von photographischen Bildern von preußischen Grabalter⸗ thümern; 5) des Schiedsmanns Lange, wegen Festsetzung einer Strafe von 5 Sgr. gegen den ohne Anzeige vor dem Schiedsmann ausgebliebenen Verklagten; 6) mehrerer Fischereipächter, wegen Abänderung der Fischerei⸗Ordnung vom 7. März 1845 bezüglich der Laichzeit; ) der Han dels kammer zu Insterburg, wegen Subventionirung einer projektirten Hafen Anlage; und 8) eine Proposition des Herrn Ober- Präsidenten wegen Gewähr einer Beihülfe von 200 Thlr. zur musikalischen Aus— bildung von Elementarlehrern, wurden nach den Anträgen der Ausschüsse zur Berücksichtigung nicht geeignet befunden.

Dagegen wurden die folgenden beiden Petitionen:

I) des Vorstandes der hiesigen physikalisch - ökonomischen Gesell— schaft wegen Gewähr einer Unterstuützung von 5000 Thlr. aus dem Land- tags⸗Dispositionsfonds zur Untersuchung der Bahnverhältnisse der Provinz Preußen, zur Anlegung einer Sammlung dahin gehöriger Objekte und zur Herstellung einer geognostischen Karte der Provinz Preußen; und 2) des Abgeordneten Lambeck und Genossen, wegen Gewähr eines jährlichen Zuschusses von 200 Thlr. auf 4 Jahre für die preußischen Provinzialblätter,

auf warme Befürwortung mehrerer Abgeordneten genehmigt, da für beide Unternehmungen eine vorwiegend provinzielle Bedeutung anerkannt wurde.

Breslau, 15. Oktober. In der 4. Sitzung des schlesischen

Provinzial⸗Landtages fand nach der »Prov. Ztg. f. Schles.« die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Regulirung der schlesischen Zehnt: Ver fassung, statt. Der dermalige Rechts- zustand, wie er bezüglich der schlesischen Zehntverhältnisse sich gestaltet hat, und in Schlesien, mit Ausschluß der Ober -Lausitz, dagegen mit Einschluß eines Theiles des jetzt Züllichauer Kreises besteht, hat zu vielen Klagen Anlaß gegeben, weshalb der Landtag sich veranlaßt gesehen hat, das Bedürfniß einer gesetzlichen anderweiten Regelung der schlesischen Zehntverfassung von vorn herein als nothwendig und zeitgemäß anzuerkennen. Die Meinungen theilten sich nur darüber, ob die den Bestimmungen der Ordre vom 16. Juni 1831 unterliegenden Zehntabgaben für ablssbar erklärt werden sollen, oder ob die gesetzliche Regelung dadurch erfolgen solle, daß jeder den auf seinem Grundstück hastenden Dezem dem Pfarrer seiner Konfession, zu dessen Parochie er gehört, zu entrichten habe, daß die gangbaren Dezimen demgemäß zu entrichten seien, die ruhenden aber erst beim nächsten Besitzwechsel in der Person des Verpflichteten gangbar werden sollen. Die zweite Alternative fand darin ihre Begründung, daß dadurch ohne Eigenthumsverletzung das Einkommen der geistlichen Stellen, das durch Ablösung gemin— dert worden, in seiner bisherigen Höhe möglichst konservirt werden solle, der Landtag erklärte sich aber sowohl gegen diesen Antrag, als auch gegen das Amendement, welches die Annahme des bezeichneten Antrages mit einem dahin lautenden Zusatze empfiehlt, daß der Verpflichtete, wenn er schon Naturalleistungen an seinen Geistlichen habe, dies innerhalb des bis dahin ruhenden Dezems von diesen in Abzug bringen dürfe. Hierauf wird der allgemeine Grundsatz der Ablös barkeit der schlesischen Zehntabgaben anerkannt, die Gesetzes⸗ Vorlage aber in der Fassung, wie sie vorgelegt worden, mit dem einzigen Zusatz zu §. 1, der die Gültigkeit des Gesetzes nur für diejenigen Landestheile, in welchen die schlesische Zehntverfassung Gültigkeit hatte, ausdrückt, angenommen, nachdem ein Abänderungs⸗ Antrag zum 5§. 5, der dahin ging, daß: »1ũ Reallasten, die schon vor der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 6. Februar 1812 geruht haben und noch ruhen, zum 23fachen Betrage ab— gelöst werden, 2) Reallasten, die nach der Allerhöchsten Ordre vom 6. Fe—⸗ bruar 1812 wieder in volle Wirksamkeit getreten und erst nach der Aller höchsten. Ordre vom 16. Juni 1831 wieder ruhen, mit dem 4fachen Betrage in Kapital abgelöst, 3) Reallasten, die früher nicht geruht haben und erst nach der Allerhöchsten Ordre vom 16. Juni 1831 ruhen, mit dem 6fachen Betrage durch Kapital abgelöst werden sollen«,

abgelehnt worden war. Nach der vom Landtage angenommenen Vorlage würde hiernach die Ablösung bei denjenigen Reallasten, welche am 1. Oktober 1864 gangbar waren, zum 223fachen Betrage, und bei denjenigen, welche am 1. Oktober 1864 ruhten, zum 23fachen Be⸗ trage in Kapital, welches in Rentenbriefen zu gewähren, abzulösen sein. Das hierauf zum Vortrag kommende Referat über die Verwaltung des Provinzial⸗Ständehauses gab dem Landtag zunächst Veranlassung, der bei dieser Verwaltung konkurrirenden Behörde und Kommissions—⸗ Mitglieder für die umsichtige und fürsorgliche Verwaltung seinen Dank auszudrücken, auch die sorgsame Führung der Rechnung Sei⸗ tens des Spezial Verwalters anzuerkennen. Hierauf wurde die völlig gerechtfertigte Etats ⸗Ueberschreitung pro 1863 in Höhe von 221 Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. nachträglich genehmigt, der für das Jahr 1865 bereits festgestellte Etat für das Jahr 1866 prolongirt und die Wahl der Kommission für Verwaltung des Ständehauses vorgenom⸗

men. Der hierauf erstattete Bericht über die Verwaltung der land- ständischen Fonds weist nach, daß diese Verwaltung mit großer Umsicht und Gewissenhaftigkeit geführt worden, was der Landtag dankbar anzuerkennen hatte, über den Pensionsfonds für landständische Beamte wurde aber die Beschlußfassung einstweilen ausgesetzt, und darauf zur Berathung der Proposition 4, betreffend den Entwurf eines Ge— meindestatuts für Berun, übergegangen. Der Landtag erklärte sich mit dem vorgelegten Statut einverstanden, wollte aber in §. 32 die Bestätigung der Wahlen von Magistrats-⸗Mitgliedern und die etwaige Anordnung kommissarischer Verwaltung der Königlichen Regierung vorbehalten sehen, beantragt die Bezeichnung der Gutsherrschaft als einer »fürstlichen schlägt für die Stadt ⸗Berun« den Namen ⸗»Alt— Berun— vor, und ist damit einverstanden, daß die Bestimmungen in §. A ad 5 und 6 und §. 55 der Städte ⸗Ordnung bezüglich der Wal- dungen im Statut von Berun keine Aufnahme finden. Demnächst ersolgte gemäß dem Allerhöchsten Propositions-Dekret vom 17. Sep tember C. die Wahl von 2 Abgeordneten und 2 Stellvertretern zur Mit⸗ wirkung und Kontrolle bei den Geschäften der Rentenbank gemäß S5. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850. Endlich fand auch noch gemäß Nr. 3 des Allerhöchsten Propositions Dekrets vom 17. September c. für den Ausschuß zur ständischen Mitwirkung bei Vertheilung von Kriegsleistungen zufolge §. 5 Nr. 2 des Gesetzes vom 11. Mai 1851 die Neuwahl derjenigen Mitglieder statt, deren Abgeordneten ⸗Mandate innerhalb zwei Jahren ablaufen.

Heute sand in der Aula Leopoldina die feierliche Aebergabe des Rektorats für das kommende Studienjahr 1864 65 in herkömmlicher Weise und unter Betheiligung eines zahlreichen Publikums statt. Der abgehende Rektor, Staatsrath Professor r. Gru be verbreitete sich über die Ereignisse des abgelaufenen Jahres und proklamirte dann den neuen Rektor, Professor Dr. Roemer, die Decane und die übrigen Senatoren. Das Decanat führen im kommenden Jahre: a) in der katholisch theologischen Fakultät Herr Friedlieb, b) in der evangelisch ⸗theologischen Fakultät Herr Professor Dr. Koe stlin!= c) in der juristischen Fakultät Herr Geheimer Justiz Rath Professor Br. Huschke, d) in der medizinischen Fakultät Herr Geheimer Medizinal⸗Rath Professor Dr. Barkow, und é) in der philosophischen Fakultät Herr Professor Dr. Junkmann.

Stettin, 15. Oktober. Heute wurde der Provinzialland⸗ tag von dem Königlichen Kommissarius, Ober ⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath, Herrn Freiherrn Senfft von Pilsach geschlossen.

Halle, 15. Oktober. Der Königl. Landrath des Saalkreises hat bekannt gemacht, daß die Herzogliche Regierung zu Bernburg sich bereit erklärt hat, die Musikcorps der angrenzenden diesseitigen Kreise zur Ausübung ihres Gewerbes in den dortseitigen angren⸗ zenden Bezirken, soweit solche in den zweimeiligen Umkreis des Wohnorts fallen, stempel⸗, gebühren und kostenfrei zuzulassen.

Düsseldorf, 15. Oktober. In der fünften Sitzung des rhei nischen Provinzial Landtags kam, der Köln. Ztg. zufolge, das Referat über die Verwendung der ostrheinischen Bezirks straßenfonds zur Verhandlung. Die Anträge des Ausschusses binsichtlich Aufnahme neuer Straßen, die Verwendung und der Etat der Fonds wurden von der Versammlung genehmigt. Hierauf wurde das Referat des Fünfer Ausschusses, betreffend die Restau⸗ ration der ehemaligen Abtei und jetzigen Pfarrkirche Brauweiler, erstattet. Der Landtag beschloß nach dem Antrage eines Abgeordneten der Ritterschaft, den jährlichen Beitrag für die Pfarrkirche und deren Kultuskosten von 100 Thlrn. auf 300 Thlr. zu erhöhen. Ein Abgeordneter aus dem Stande der Städte berich⸗ tete über die Provinzial -⸗Hülfskasse. Der Antrag, daß es der Hülfskasse gestattet werden möchte, zur Vermehrung ihres Kapitals Depositen von Privaten anzunehmen, wurde von der Versammlung zum Beschlusse erhoben. Außerdem erledigte der Landtag mehrere Petitionen, betreffend die Regelung der Einquartierungslast nach den Anträgen des betreffenden Ausschusses, so wie ferner die Allerhöchste Proposition Nr. 5, womit den Ständen der Entwurf einer Verordnung wegen Ausführung der in den Art. 9 und 13 der Verordnung vom 13. Juli 1827 enthaltenen Bestimmungen über die Provinzial-Landtagswahlen im Stande der Landgemeinden der Rheinprovinz zur Begutachtung über wiesen worden. Der Antrag des Ausschusses, den die Versammlung zu dem ihrigen machte, geht auf die Annahme des Gesetzentwurfs mit Modificationen mit dem gleichzeitigen Wunsche der Beibehaltung des bisherigen Wahlmodus. Nach Erledigung des Referats über die Rechnungen und den Etat der Irren-Heilanstalt zu Siegburg wurde die Sitzung geschlossen.

Mecklenburg. Schwerin, 15. Oktober. Der Großher⸗ zog ist gestern Mittag mit dem Berliner Bahnzuge im erwünschten Wohlsein von Wernigerode wieder in Ludwigslust eingetroffen. Die Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, welche gestern früh auf der Rückreise aus der Schweiz zu einem Besuch am Königlichen Hofe in Potsdam eintraf, ist gestern Nachmittag von dort kommend nach Neu-Strelitz weiter gereist.

SHöBoolstein. Der Kaiser Franz Joseph hat, dem »Alt. Merk.«

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zufolge, der katholischen Gemeinde in Kiel zum Bau eines Glocken⸗ thurms und zum Ankauf eines Grundstückes für einen katholischen Friedhof einen Beitrag von 800 Mark Banko unlängst geschenkt.

Schleswig. Ueber die Dislocationen von Theilen der ver— bündeten Armee wird der ⸗-General⸗Corresp.!« aus Flensburg vom 12. d. Mts. gemeldet: »Die Kaiserliche Armee wird binnen wenigen Tagen in unserer Stadt nur mehr durch die, dem Königlich preußi-⸗ schen Oberkommando attachirten Offiziere vertreten sein. Das Et appenkommando ist bereits seit dem 1. d. Mts. aufgehoben und von hier verlegt worden. So eben trifft auch die Weisung ein, das hier seit Frühjahr etablirte Militair⸗Verpflegsmagazin aufzuheben, dergestalt, daß die Vorräthe desselben nach Schleswig überführt werden und die hier beschäftigt gewesenen Beamten zu anderweitiger Dienstleistung sich bereit zu halten haben. Ebenso ist die K. K. Krankenhaltstation Anfangs dieses Monats auf— gelöst worden. Gleichzeitig wird dem „Alt. Merk. geschrieben: »Das ganze preußische leichte Feldlazareth wird in die Heimath abgehen, zu welchem Behufe alles zu diesem Lazareth Gehörende, wie auch die Mannschaften hier bereits eingetroffen sind. Gleichfalls kam diesen Mittag ein ganzer Wagentrain von Sonderburg, welcher eine Masse Munition führte, um nach Rendsburg gebracht zu werden. « Ein Theil der Truppen scheint auch nach Holstein in die Quartiere gelegt zu werden; wenigstens meldet eine Korrespondenz der Flens⸗ burger »Nordd. Ztg.! aus Itzehoe vom 11. d.: ⸗Gestern sind preu= ßische Fouriere in Schenefeld eingetroffen, um dort Quartier zu machen, nachdem schon in voriger Woche Hohenwestedt mit Preußen belegt war.«

Der Flensburger ⸗Nordd. Ztg.‘ zufolge ist Ordre gegeben, das dem Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit zur Verfügung gestellte Hargens sche Haus bei Flensburg bis zum 18. d. M. zu seinem Empfang herzurichten.

Der »Kieler Ztg. wird aus dem nördlichen Schleswig be⸗ richtet, daß die daͤnischen Agitatoren ihre Wühlereien daselbst noch fortsetzen. Ein Tostlunder Gendarm hat beim Müller Fausbüll zu Braaderup (Norderrangstrupper Harde) eine Petition mit 62 Unter⸗ schriften aufgefangen. Diese waren in Wellerup und Baulund ge⸗ sammelt und sollen dieselbe Frauen und Kinder unterschrieben haben.

Jütland. In »Aalborgposten⸗ vom 11. d. M. wird eine Uebersicht über den Werth der Contributionen, welche im Amte Aalborg während der Occupation der preußischen Truppen entrichtet worden, gegeben. Die Totalsumme wird auf 284,628 Thlr. ange⸗ geben, wovon 128,943 Thlr. auf die Stadt Aalborg fallen. Nach der ⸗»Aalb. Stiftstid. trafen am 12. von Vendsyssel in Aalborg 3 Compagnieen vom 10. Regiment ein. An preußischen Truppen sind jetzt dort ungefähr 3000 Mann. Nach Berichten dänischer Blätter sollten von der dort liegenden preußischen Besatzung zwei Compagmnieen nach Hjörring gehen, während das daselbst liegende Bataillon nach Aalborg marschirt; von diesem Bataillon sollen 3 Compagnieen in Aalborg cantonniren und 1 Compagnie in Nörre⸗ sundby bleiben. Ein Bataillon vor 10. Regiment, welches in Aal- borg gelegen hat, ist am 7. nach Skive und Holstebro abgegangen. 2 in Frederikshavn etablirte Feldlazareth soll nach Aalborg ab- gehen.

Sachsen. Altenburg, 14. Oktober. Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst Konstantin und die Großfürstin Alexandra von Rußland sind mit Höchstdero Kindern heute Vormittag nach Goslar und heute Mittag Seine Hoheit der regierende Herzog mit dem Prinz Albert nach dem Jagdschlosse Hummelshain abgereist.

(Fr. Ztg.)

Anhalt. Dessau, 14. Oktober. Nachdem . die Leiche Sr. Hoheit, des in Wien nach längerem Leiden am 8. d. verschiedenen Prinzen Wilhelm Woldemar von Anhalt hier angekommen war und die letzten Bahnzüge vom Bahnhofe expedirt 3 fand unmittelbar vom Bahnhofe aus das Leichenbegäng⸗ niß statt.

Hessen. Darmstadt, 16. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Baden, welcher gesternder Jagd im Groß- Gerauer Parke und dem Diner im Jagdschlosse Wolfsgarten an⸗ wohnte, hierauf mit den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften hier wieder eintraf, ist mit dem um 11 Uhr 40 Minuten abgehenden Nachtzuge nach Karlsruhe zurückgekehrt. (D. Ztg.).

Württemberg. Wie der »St. A. f. W. aus Stutt gart unter dem 12. Oktober berichtet, hat Se. Majestät der König Se. Kaiserliche Hoheit den Herzog Nikolaus von Leuchtenberg unter die Großkreuze des Ordens der Württembergischen Krone auf⸗ genommen.

Bayern. München, 13. Oktober. Se. Majestät der König hat den bisherigen k. spanischen Geschäftsträger Don Ross Heriberto Garcia de Quevedo in besonderer Audienz empfangen, in welcher derselbe Sr. Majestät sein neues Beglaubigungsschreiben als k spanischer Ministerresident am hiesigen Hofe überreichte.

Oesterreich. Wien, 13. Oktober. Eine Eirkularverordnung des Kriegsministeriums vom heutigen Tage enthält die nähern Be—