1864 / 246 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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zuträglichkeiten von einem gewöhnlichen Schreiber verrichten ließen, eine Einnahme bezog, die diejenige der Ober- Beamten nicht selten überstieg, während andererseits wichtigere Posten sehr ungenügend ab , waren. Diesen Unzuträglichkeiten wird nun, so weit es aer, ist, Wandel geschafft werden. Gleichzeitig soll auch der Uebelstand beseitigt werden, welcher dadurch entstanden ist, daß das dänische Regiment zur Belohnung der besonderen Verdienste einiger Beamten im Danistrungswerke, an manchen Orten verschiedene früher getrennte Aemter in Einer Person vereinigt hatte, wodurch auf der einen Seite allerdings ein besonders hohes Einkommen für den Be— nefiziaten erzielt wurde, andererseits aber auch oft eine derartige Ge⸗ er derhäu fung eintrat, daß an eine ordnungsmäßige Expedition nicht mehr zu denken war.

Jütland. Aus Aarhuus wird der Sp. Z.“ unter dem 15. Oktober gemeldet: Die Ite gezogene Garde Batterie hat ihren bisherigen Garnisonsort Horsens, in welchen Oesterreicher eingerückt sind, nach Aarhuus verlegt. Da unsere Truppen wohl noch den Winter über in Jütland verbleiben werden, so sind die Quartiere fast sämmtlich schoön in die Städte Jütlands verlegt worden. Die Städte Kolding, Veile, Fridericia und Horsens in letzterer hat der General Gablenz sein Quartier genommen, sind von den Oester— reichern belegt. Aarhuus, Grenag, Odder, Randers, ferner die Städte bis Aalborg hinauf, so wie auch Riebe u. s. w., sind sämmtlich mit preußischen Truppen belegt. Die Bauern haben keine Einquartierung mehr, müssen jedoch Hafer, Stroh und Heu täglich liefern. Die großen Gebäude werden sämmtlich zu Kasernen eingerichtet und müssen hierzu die Bauern je zwei Betten und andere Wintervorräthe liefern, so daß der Soldat für diesen Winter jedenfalls sein Bett haben wird. Aarhuus hat 6000 Mann Preußen einquartiert: es liegen hier das Zte Garde- Infanterie Regiment Königin Elisabeth, das Ate Garde⸗Infanterie⸗Regiment Königin Augusta, das Branden burgische Kürassier⸗ Regiment Nr. 6 und die 2te Garde Batterie; außerdem hat der General⸗ Gouverneur Vogel von Falckenstein sein Quartier hierselbst.

Die Eisenbahnstrecke Viborg-⸗Skive wird, »Vib. Stists⸗ tid.“ zufolge am Montage eröffnet werden. Die Interimsbrücke über die Gudenau bei Langaa ist jetzt so weit fertig, daß sie in den nächsten Tagen benutzt werden kann.

Nach »Veile Avis vom 12. Oktober liegen zur Zeit in Veile im Cantonnement: 9 Compagnieen vom Infanterie⸗Regiment Mar- tini, 1 Regimentsstab und 2 Bataillonsstäbe, der Brigadestab, 1 Schwadronen Liechtenstein⸗Husaren mit dem Regimentsstab und das große Feldlazareth.

In Varde sind am 9. d. M. 6 Compagnieen vom Regiment Großherzog von Hessen«, im Ganzen 1000 Mann und 24 Offi⸗ iere, eingerückt, nachdein die dort bisher garnisonirenden österreichi⸗ 9. Truppen am Vormittage die Stadt verlassen hatten.

m Hafen Frideri cia's sind jetzt eirea 8 10000 Ctr. Bomben, Kugeln, Granaten und Kartätschen aus, der Tiefe herauf geholt. Obgleich noch viel Munition im Wasser liegt, sollen die Arbeiten doch jetzt aufhören, da sie sich nicht länger lohnen. Der größte Theil der aufgenommenen Munition ist per Schiff nach Rends⸗ burg gesandt worden.

Nach einer Bekanntmachung des Militairgouverneurs von Jüt— land, General ⸗Lieutenants von Falckenstein vom 15. Oktober in der »Aarhuuser Amtszeitung« soll am 1. November d. J. die dä⸗ nische Post, weil sie ein Defizit ergeben, in Jütland wieder ein⸗ gehen. Von diesem Zeitpunkte ab können Reisende ungehindert von Privaten befördert werden, und wird, soweit es angeht, auch die preußische Feldpost Briefe und Reisende wieder befördern.

Gamburg, 17. Otftober. Dem in Hamburg zusammenge⸗ tretenen Comité, um den im Helgolander Seegefecht gefallenen Oesterreichern ein Denkmal zu setzen, ist, wie die ⸗Hamb. Nachr.« mittheilen, von den Altonaer städtischen Behörden ein Platz vor dem Waisenhause in der Königsstraße dazu bewilligt worden, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß die Kommune sich das Recht vorbehalte, wenn die Umstände es erforderten, diesem Denkmal eine andere, passende Stelle anzuweisen. Das englische Aviso⸗Dampfsschiff Salamis welches den kleinen Sohn des Prinzen und der Prin zessin von Wales nebst Begleitung in Glückstadt an Bord genom men hat, ist am Sonnabend Vormittag, wie von Cuxhaven ge⸗ meldet wird, in See gegangen.

Bremen. Bremerhaven, 16. Oktober. Gestern, meldet die -Weser Ztge*, hat der Avisodampfer »Kaiserin Elisabeth«, heute Mittag die Fregatte »Radetzly⸗ unsere Rhede verlassen. Wahr- scheinlich des stürmischen Wetters halber gingen die Schiffe im

Dwasgatt vor Anker. Nach Berichten aus Bre st waren das Linienschiff Kaiser⸗ am 11, Kanonenboot Seehund. und Dampf- fregatte Schwarzenberg (diese wird gemeint sein statt der im —— aufgeführten Fregatte Radetzt s ⸗) am 12. d. dort einge⸗ laufen.

Sachsen. M einin gen, 15. Oktober. Gestern Abend traf Prinz Edward von Sachsen⸗Weimar nebst Gemahlin, der Frau Gräfin von Dornburg, Tochter des Herzogs von Richmond, zum

zug kamen der Prinz Albert von Altenburg nebst Gemahlin, der Prinzessin Auguste, an und werden längere Zeit hier verweilen.

(CL. Ztg.

Schwarzburg. Ru dolstadt, 16. Oktober. Unser . thum geht der Feier des 50jährigen Regierungsantritts Sr. Durch= laucht des Fürsten Friedrich Günther entgegen. Unser Landes. herr (geboren am 6. November 1793) trat die Regierung am 6. No= vember 1814 an, nachdem während seiner Minderjährigkeit die Fürstin Karoline Louise und der Prinz Karl Günther die Vormundschasft geführt hatten. (B. Ztg.) Hessen. Kasfel, 17. Oktober. Wie die ⸗»Kass. Z. amtlich mittheilt, hat Se. Königliche Hoheit der Kurfürst am 15. d. M. im Residenzpalais den Königlich spanischen außerordentlichen Gesand— ten und bevollmächtigten Minister Don Tomäs de Liguss y Bar— daje, Marquis de Alha ma, in besonderer Audienz empfangen und aus dessen Händen das Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien entgegengenommen, wodurch der Gesandte in der gedachten Eigenschaft am Kurfürstlichen Hofe beglaubigt wird.

Darmstadt, 17. Oktober. Gestern Nachmittag fand im Großherzoglichen Residenzschlosse zur Feier der Verlobung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten⸗Thronfolgers von Rußland mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Dagmar von Dänemark große Galatafel statt. Se. Königliche Hoheit der Großherzog brachte einen Toast aus auf das Wohl Seines Kaiser— lichen Neffen und Höchstdessen Königlichen Braut. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst ! Thronfolger dankte Sr. Königlichen Hoheit. Der Donner von 101 Kanonenschüssen verkündete weithin das freu— dige Ereigniß, an welchem Stadt und Land innigen Antheil nehmen. (D. Ztg.)

Baden. Karlsruhe, 16. Oktober. Nachdem sämmtliche Handelskammern des Landes ihre Zustimmung zur Abhaltung eines Handelstag es gegeben, ist derselbe auf den 26. d. M. im Lokale der Eintracht, in Karlsruhe angesetzt. Der Berathungsgegenstand ist bekanntlich die Bankfrage.

Bayern. Aus München, den 17. Oktober, theilt das W. Telegr. Büreau die Versicherung mit, daß, im Falle Freiherr von der Pfordten auf Ablehnung der ihm angetragenen Portefeuilles beharrt, der Staatsrath von Wydenbrugk zum Mainister des Aeußern und des Königliches Hauses ausersehen ist.

Oesterreich. Wien, 17. Oktober. Heute hat, wie telegra⸗ phisch gemeldet wird, eine Sitzung der Konserenz stattgefunden.

Ein der »Frankfurter Postzeitung, aus Wien zugegangenes Telegramm bemerkt, daß bereits in dieser Sitzung die Redaction des von dem Baron Brenner konzipirten Entwurfs zum Hauptakten⸗ stück des Friedenstraktats vorgenommen werden kann.

Triest, 15. Oktober. Der Präsident des schweizerischen Bun⸗ desrathes, Dr. Dubs, der auf der Durchreise sich hier einige Tage aufhielt, ist gestern über Wien in die Schweiz zurückgereist. Gele⸗ gentlich seiner Anwesenheit hat er die Ansichten der hier angesiedel ten Schweizer über die schon früher in der Schweiz besprochene Frage der Annahme einer eigenen Flagge zur See kennen zu lernen ge— sucht. (Tr. Ztg.)

Innsbruck, 8. Oktober. Der »Allg. Ztg.« wird geschrieben: Die Reduction der Armee wird auch bei uns zur Thatsache; wie wir hören, ist bereits Befehl eingetroffen, den Stand jeder Com- pagnie unseres Kaiser⸗Jäger⸗Regiments um je zwanzig Mann zu vermindern.

Frankreich. Paris, 16. Oktober. Der »Messager du Midi« erfährt aus Toulon, daß die afrikanische Armee auf 100,000 Mann gebracht werden soll. Das 37. Regiment in Tou⸗ lon und das 23. und 45. von der Lyoner Armee haben Marsch— ordre erhalten. Letztere Regimenter sind bereits durch andere ersetzt. Die Lyoner Blätter zeigen an, daß trotz der bedeutenden Truppen anzahl, welche das im Lager von Sathonay stehende 4. Armee⸗ Corps für Mexiko und Algerien bereits hat hergeben müssen, dasselbe seine drei Divisionen Infanterie, seine Kavallerie und Artillerie stets vollzählig hat und jeden Augenblick ins Feld ziehen kann. Jede Woche finden unter dem Oberbefehle des Marschalls Canrobert große kombinirte Manövers aller drei Waffengattungen statt.

General Montebello hat gestern Paris verlassen und sich auf seinen Posten nach Rom begeben.

Die Gelehrten der wissenschaftlichen Expedition nach Mexiko schiffen sich, laut ⸗France⸗, Ende diefes Monats in Cherbourg auf einem Regierungsdampfer nach Vera⸗Cruz ein.

Der Marschall Herzog von Magenta hat folgenden Tagesbefehl

erlassen: Generalquartier zu Algier, 9. Oktober 1864. Der Kaiser hat mit Bedauern die unregelmäßige und vernachlässigte Tracht der Offiziere und Militairs aller Grade bemerkt, welche sich auf der Durchreise mit Erlaubniß oder auf Urlaub in Paris aufhalten, und Se. Majestät hat befohlen, in dieser Beziehung an die auf die Haltung der Trup. pen anwendbaren Vorschriften zu erinnern. Ich bitte Sie, die zu Ihrem

Besuch am herzoglichen Hofe hier ein. Heute mit dem Nachmittags

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Bezirke gehörenden Truppen in Kenntniß zu seßen, daß jeder Militair, einer-

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lei, welchem Grade er angehört, welcher, von der Freiheit Gebrauch machend, in der Hauptstadt Civilkleidung zu tragen, bei seiner Ankunft in den Straßen von Paris ohne regelmäßige Tracht erscheint, einer Disziplinarstrafe verfällt, da der Kaiser will, daß die ⸗Uniformes de fantaisie - verschwinden, welche

der größte Theil der von ihrem Corps abwesenden Offiziere angenommen

hat. Wollen Sie ferner auf Befehl des Kriegsministers daran erinnern, daß es eine für jeden in Paris sich aufhaltenden Offizier streng zu befolgende Verpflichtung ist, sich bei der Stadt ⸗Kommandantur einschreiben zu lassen. Die Ober-Kommandanturen der übrigen sechs großen Militair⸗ Kommando's in Frankreich haben ähnliche Tagesbefehle erlassen. 17. Oktober. Heute haben 600 Mann der für Mexiko be⸗ stimmten Legion sich in St. Nazaire eingeschifft.

Spanien. Aus Madrid, 16. Oktober, wird telegraphirt: »Gonzalez Bravo hat ein die bevorstehenden Wahlen betreffen des Rundschreiben an die Präfekten gerichtet und ihnen darin anempfoh⸗ len, bei allen ihren Schritten das Gesetz auf's Strengste zu beob⸗— achten und den Wählern die ihnen rechtlich zustehende Wahlfreiheit nicht im Geringsten zu verkürzen. «

Italien. Turin, 16. Oktober. Morgen wird in einer Arbeiter⸗Versammlung eine an das Parlament zu richtende Petition zur Berathung kommen, welche verlangt, daß das frühere Ministe—⸗ rinm in Anklagezustand versetzt werde. Eine andere Petition wird sich gegen den September ⸗Vertrag erklären.

Das von dem Vice ⸗Admiral Albini befehligte, aus 5 Fre⸗ gatten, 2 Panzerschiffen und 1 Avisoschiffe bestehende italienische Ge—⸗ schwader ist am 8. d. Mts. von Tunis aus zu Palermo ange— kommen und sollte sich von dort am 14. nach Neapel begeben.

Griechenland. Aus Athen, 13. Oktober, meldet die »Köln. Z. telegraphisch: Ein am 11. d. M. versuchter Mordanfall auf den Minister des Innern ist gescheitert.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Oktober n. St. Ueber die Reform des Staats-⸗Rechnungs- und Kassenwesens und deren Anwendung auf die Ostsee - Provinzen ist die ⸗»Rigasche Zeitung in der Lage, die folgende von wohlunter⸗ richteter Seite an sie gelangte Darstellung mitzutheilen:

»Nach der bisherigen Ordnung für das Kassenwesen und die Prüfung der Staatsrechnungen bestanden in den meisten Verwaltungsbranchen Spe— zialkassen, deren Rechnungen in drei Revisions⸗Instanzen: den Kameralhoöͤfen, den Ministerial⸗ Departements und der Staats Kontrole geprüft wurden. Die letztere repidirte indessen immer nur sogenannte »(Generalrechenschaften⸗ und zwar nicht früher als 2, 3, ja sogar 4 Jahre nach der thatsächlich stattgehabten Verrechnung der Summen. Für die Staatseinnahmen und Ausgaben wurde allerdings jährlich ein Budget festgestellt, allein dasselbe enthielt über die Nothwendig⸗ keit des Bedarfs keine genügenden Nachweisungen, sondern gab nur die all— gemeinen Gründe für Erhöhung oder Ermäßigung der geforderten Summen an; weder war die Art und Weise der Rechtfertigung dieser Forderungen, noch auch die Ordnung ihrer Eintragung in den Hauptetat durch feste Vorschriften ge— regelt. Die Voranschläge hatten unter einander keinen Zusammen⸗ hang und kein System; Ausgaben, die für einen bestimmten Zweck erbeten waren, konnten unter Umständen als disponible Reste auch zu anderen Zwecken verwandt werden, oder als abgesonderte Kapitalien aus der Kassen und Rechnungsführung ganz verschwinden, ja, es gab viele ihrem Wesen nach zu den Staats-Intraden gehörige Einnahmeposten, welche nie in den Staatsschatz gelangten und ganz ohne Zuthun des Finanz Ministeriums ver— ausgabt wurden. In beiden erwähnten Beziehungen sind nun in den letzten Jahren durchgreifende Verbesserungen eingetreten. Was den Staatshaushalts⸗Etat und die Finanzanschläge betrifft, so setzte das Aller= höchste Gesetz vom 22. Mai 1867 in dieser Beziehung zweckmäßige Grund lagen fest, deren Hauptziel die Herstellung eines treuen Bildes der gesamm— ten Staats Finanzverwaltung und die Verhütung jener Uebelstände war. Nach diesen Grundlagen ist schon das Staatsbudget für das Jahr 1863 entworfen und festgestellt worden. Sie beziehen sich zunächst auf das for—⸗ melle Zustandekommen des Etats, ordnen ein einheitliches Schema mit festem Rubriken Systeme an, fordern die Vollständigkeit und aus. reichende Rechtfertigung aller Ansprüche an den Staatsschatz durch positive Gesetze und maßgebende Thatsachen und befehlen den Druck und die übersichtliche Zusammenstellung aller Gründe und Vachweise; sodann betreffen sie die Art und Weise der Ausführung der Finanzanschläge, namentlich die strenge Spezialisirung der anschlagsmäßigen Kredite, wodurch sie die Verausgabung von Staatsgeldern für Zwecke, für welche sie nicht bestimmt sind, wirksam verhüten. Noch früher hat sich das Streben der Gesetzgebung im Interesse einer verbesserten Ordnung für das

assenwesen und die Prüfung der Staatsrechnungen geltend gemacht, und die in dieser Beziehung erlassenen Vorschriften gehen dahin: die Einheit der Revision der Staatsrechnungen und demgemäß die Vereinigung der Spezialkassen bewirken und die Ueberwachung aller Staatsausgaben, sowie die unmittelbare und lokale Prüfung des ganzen Verrechnungs.Geschäͤftes der Staats ⸗Kontrole ausschließlich zu übertragen. Die Staats -⸗Kon⸗ trole wird sonach künftig die Prüfung aller Staatsrechnungen des ganzen Reiches in sich vereinigen; sie wird diese Prüfung nicht mehr nach bloßen »General-⸗Rechenschaften«, sondern auf Grund der Origi⸗ nal Velegstücke und der Dekrete der Behörden veranstalten. An die Stelle dreier Revisions ⸗Instanzen tritt nur eine. Seit dem 1. Januar J. J. ist bereits auf Gruñd der erwähnten Prinzipien in St. Petersburg die neue n en verwaltung mit gleichzeitiger unmittelbarer Rechnungsprüfung durch . Staats. Kontrole versuchsweise eingeführt, die vereinigte Kasse, eröffnet und eren Personal mit provpisorischen Instructionen versehen, in dem rganismus der Staats - Kontrole in ihrer erweiterten Bestim- mung entsprechende Modification vorgenommen, endlich die defi-

ständiges Reich«, wodurch nach seinem Konsens. und ,, ÿvder e ma

nitive Prüfung und Feststellung des ganzen Staatsrechnungs - und Kassen— gesetzes bis nach Ablauf der angeordneten Versuchszeit i g e,. Demnächst aber hat im April J. J. der Kaiser befohlen, den Versuch der Kassenpereinigung mit gleichzeitiger belegmäßiger Rechnungs ⸗Repision durch die Staats- Controle, wie er in St. Petersbürg ins Leben geführt worden, mit dem 1 Januar 1865 auf zwölf Gouvernements auszudehnen und in diesen die Prüfung der Rechnungen von Seiten der Staats- Controle an Ort und Stelle zu bewirken. Zu diesen Gouvernements gehören auch die drei Ostseeprovinzen, in welchen mithin zu dem angegebenen Zeitpunkte die Vereinigung der Ressortkassen statthaben und die unmittelbate und lokale Revisionsthätigkeit der Staats. Control-Behörden beginnen wird.«

Dänemark. Kopenhagen, 15. Oktober. In beiden Ab— theilungen des versammelteu Reichstages hat man ssch jetzt für die von den Führern der demokratischen Bauernfreunde proponirte Ein- gabe einer vorzugsweise die Aufrechthaltung des dänischen Staats- grundgesetzes vom 5. Juni 1849 befürworteten Adresse an den König entschieden. Im Volksthing wurde der Adreß⸗Ausschuß aus folgenden Abgeordneten zusammengesetzt: J. A. Hansen, Hall, Ny= bolm, Klein, Bernhard Rée, Müllen, Adler, Alberti, Kjäer, Kamp⸗ mann Olsen, Rugaard, Ovistgaard, Termansen und Dresing.

Der Minister des Innern, Geheimrath v. Tillisch, hat dem Reichstage vorgestern den früher angekündigten Gesetz Entwurf in Betreff der in der nächsten Finanzperiode zu entrichtenden Kriegs steuer vorgelegt. Die wichtigste Bestimmung des Entwurfs besieht darin, daß während die genannte Steuer in dem gegenwärtigen Jahre mit nach dem Landbesitze, mit nach der Volkszahl und mit nach dem Gutachten des Amtsraths angesetzt war, im nächsten Finanzijahre 25 Prozent von den Landbesitzern, 25 Prozent nach dem Verhältniß der Volkszahl und 50 Prozent zufolge Anordnung des in jedem einzelnen Amte bestehenden Amtsraths entrichtet wer— den sollen.

Gelegentlich der in der gestrigen Zeitung erwähnten Vorlage des Gesetzentwurfs, betreffend die Durchführung der Oeffentlich⸗ keit und Mündlichkeit des Strafverfahrens und Einfüh⸗ rung von Schwurgerichten für politische Vergehen, äußerte der Mi⸗ nister: ⸗Es sei nicht ohne Bedenken, daß er diesen von seinem Vor⸗ gänger geerbten Gefetzentwurf vorlege, namentlich in Bezug auf die Kosten, welche diese Reform verursachen würde. Er konnte auch nicht anerkennen, daß bei der jetzigen Beschaffenheit der Gerichte ein Bedürfniß zur raschen Einführung der Juri-⸗Institution vorhanden sei; da aber das Grundgesetz die Zusage der Einführung von Schwur gerichten enthalte und es auch den Repräsentanten zukomme, an der Beurtheilung Theil zu nehmen, inwiefern der Zeitpunkt der richtige sei, so hätte er kein Bedenken getragen, den Entwurf vorzulegen.«

Im Landsthing begann in der vorgestrigen Sitzung die erste Berathung der Adresse an den König. Nachdem der Ent⸗ wurf von L. Ehristensen motivirt worden, gab der Minister des In- nern eine ähnliche Erklärung wie im Folkething ab, und nachdem Lehmann gegen die Adresse gesprochen hatte, wurde die Berathung abgebrochen und der Entwurf auf Ploug's Vorschlag einem Aus- schusse von 11 Mitgliedern, welche in der heutigen Sitzung gewählt werden sollen, überwiesen.

Die in Glasgow gebauete neue Panzerfregatte Danmark kam am Mittwoch im Schlepptau der Schraubenfregatte »Niels Juel n auf der hiesigen Rhede an. Es ist eine Kommission zur Be—⸗ sichtigung des Schiffes ernannt worden, welches heute eine Probe⸗ fahrt im Sunde unternimmt. Dem Vernehmen nach kann das in Bordeauz für dänische Rechnung gebaute Panzerschiff im nächsten Monat hier erwartet werden.

17. Oktober. In der heutigen Sitzung des Folkething be⸗ antragte, telegraphischer Mittheilung zufolge, der Präsident auf Ver- anlassung des Justizministers die Zustimmung des Thing zur ge⸗ richtlichen Belangung des Redacteurs des »Dagblad«, Bille, wegen eines von dem »Dagblad« gebrachten, »Friedensschluß und Erfolge⸗ überschriebenen Artikels. Dieser, durch drei Nummern gehend, spricht sich schließlich dahin aus:

»Die in den Jahren 1851 1853 vereinbarte Thronfolge ⸗Ordnung ist auf die Bewahrung der Integrität der Monarchie als Zweck und Voraussetzung gebaut. Aber dieser Gedanke, welcher ratio legis ist, ist niemals realtsirt worden, und wenn ein endgültiger Friede in Ueberein⸗ stimmung mit den Präliminarien des 1. August geschlossen wird, wird damit die Integrität endgültig und formell aufgehoben. Den Theil der Monarchie, welchen König Ehristian IX. vermöge seines eigenen Rechtes durch die Abtretung des russischen Kaiserhauses besessen haben sollte, giebt er durch diesen Frieden auf. Seine Ansprüche als Repräsentant seiner Gemahlin, der Königin, die Krone in den übrigen Theilen der Monarchie zu tragen, fallen gleichsa g mit dem Frieden fort, weil der König durch diesen es aufgiebt, »das Reich Dänemark zu regieren und zu vertheidigen als ein untheilbares, untrennbares und ern

ch Dan.

Verlust jedes Rechtes oder jeder Ansprüche auf das Re die

dänische Krone oder die besondern .. und übrigen rechti chen For-

derungen der dänischen Könige« folgt. en so hören die Ansprüche der Königin auf diese Theile der Monarchie auf, indem die Vorausseßzung, unter welcher der nächste Cognat renunzirte daß nämlich die »Si 1 2 auf die ganze dänische Monarchie beim jetzigen König un er Königin vereint werden könnten nicht erfüllt und vom König seibst aufgegeben worden ist. Der Cognat, welcher jetz