1864 / 247 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des Hebammenunterstützungsfonds für den Regierungsbezirk Gum⸗ binnen beschlossen, den bisher vorhandenen besonderen Fonds dem Landarmenfonds zu überweisen, zur Unterstützung der Hebammen pro 1865 und 1866 aus letzterem 3000 Thlr. jährlich zu bewilligen und die Vereinbarung über einen Etat zu ihrer Verwendung der Königlichen Regierung und der Landarmenkommission zu überlassen. Für den Regierungsbezirk Königsberg sollen die Anträge des 16. Pro⸗ vinziallandtags wiederholt werden, daß das Hebammeninstitut hier⸗ selbst lediglich aus Staatsfonds unterhalten, dagegen zur Unterstützung der Hebammien eirea 5090 Thlr. aus dem Landarmenfonds verwen⸗ det werden sollen; Anträge, welche von dem Herrn Minister nur zeit- weise beanstandet worden sind. Auf den Bericht der Landarmen— kommission für Ostpreußen und Littauen über die Landarmen⸗ verwaltung wurde genehmigt, daß, wenngleich in den letzten Jahren erhebliche Ersparnisse gemacht worden, pro 1865 und 1866 noch die bisherigen Beiträge von 40000 Thlr. und mit den Irrenhaus bei⸗ trägen zusammen 60000 Thlr. ausgeschrieben werden sollen und daß dem Anstalts-Direktor zu Tapiau wegen der höchst umsichtigen Verwaltung der Anstalt eine Gratifieation von 190 Thlr. zu gewwäh— ren sei. Zur Verbesserung der Lage der in der Provinz befindlichen blödsinnigen Kinder wurde eine Summe von 1200 Thlr. jähr⸗ lich vom 1. Oktober (. ab aus dem Landtags -⸗Dispositionsfonds dem Kuratorium der Rastenburger Idioten-Anstalt gegen die Verpflich= tung überwiesen, daß dasselbe 12 ihm von der Landarmen⸗Kommis⸗ sion überwiesene Freizöglinge übernehme. Der Ober · Präsident soll zugleich ersucht werden, die blödsinnigen Kinder in der Pro— vinz, deren Zahl nach bisherigen Ermittelungen sich auf 244 be⸗ läuft, bei der bevorstehenden Volkszählung genauer ermitteln zu lassen und gußerdem zu veranlassen, daß zum Besten der ge—⸗ dachten Anstaält in der ganzen Provinz jährlich eine Haus, und Kirchenkollekte abgehalten werde. Aus dem Bericht der Provinzial Chausseebau⸗Kommission war -zu entnehmen, daß der Bau von Kreis⸗Chausseen in sehr ersreulichem Fortschreiten begriffen ist, die Regierungsbezirke Königsberg 72, Gumbinnen 13, Marienwerder 112 und Danzig 14 Meilen vollendet, während daneben in sehr vielen Kreisen solche Projekte noch in Ausführung oder Vorbereitung begriffen sind. Die hierdurch herbeigeführten vermehrten Ansprüche der Kreise haben die Prämienfonds fast aller Regierungsbezirke bereits dergestalt erschöpst, daß sogar liquide Forderungen nicht mehr sogleich befriedigt werden konnten. Es wurde deshalb beschlossen, die Aller höchste Genehmigung nachzusuchen, die fünfzehnjährige Erhebungs— periode einer einmonatlichen Einkommen⸗ und Klassensteuer zur Bil⸗ dung des Provinzial-haussee⸗Prämiensonds für den Regierungs— bezirk Danzig um sechs und für den Regierungsbezirk Gumbinnen um zehn Jahre zu verlängern, da andernfalls ihre Fonds den An— sprüchen der mit Chausseebaugeldern noch auftretenden Kreisen nicht genügen würden. Die hierauf zur Berathung gekommenen Petitionen: 1) der Herausgeber der altpreußischen Monatsschrift um Unterstützung die— ser Zeitschrift mit 400 Thlr. jährlich auf 2 Jahre; 2) der Ottschaften Schwetz Neuenburger Niederung wegen zu hoher Grundsteuerveranlagung; 3 des Synodalvorstandes der Diözese Mohrungen wegen verschärfter Be⸗ stimmungen über Ertheilung und Handhabung des Schankwesens; 4) eines Kaufmanns aus Königsberg, zu veranlassen, daß schwimmende Fluß— badeanstalten Hypothekenfolien erhalten, 5 des Provinzialarchivars hier- selbst wegen Gewährung einer Unterstützung von 500 Thlr. jährlich auf 2 Jahre zur Neuordnung des Archivs, 6 mehrerer Besitzer aus dem Kreise Fischhausen wegen Inhibirung der Bernsteingräberei auf der Küste, werden nach den Ausschußanträgen zur Berücksichtigung nicht ge⸗ eignet befunden. Dagegen wurden auf das Gesuch des Professors

Dr. Rosenkranz 500 Thlr. aus dem Provinziallandtags⸗Dispositions⸗

fonds zur Deckung der Restkosten für das Kantden kmal be— willigt und eine Petition wegen Ermäßigung des Eisenbahntarifs der Ostbahn aus Anlaß der diesjährigen Mißernte der Kartoffeln im Gumbinner und theilweise im Königsberger Regierungsbezirk zur Befürwortung bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe 2c. s. . zr. reslau, 17. Oktober. In der 5. Plenarsitzung des schle⸗ sischen Pfrovinzial- Landtags am 12. Ir dn . res Referat, betreffend die Regulirung des Landarmen- und Corrections wesens, vorgetragen. Der Landtag nimmt davon Kenntniß, daß die diesfälligen Reglements unter dem 15. v. M. die Allerhäöchste ö n erhalten, daß der Vertrag wegen der der Provinz mit Ausschluß der Oberlausitz zu überweisenden Fonds und Grundstücke mit der Königlichen Regierung abgeschlossen, und beschließt, da nur eine der vorhandenen Anstalten der Provinz überlassen werden kann, aus Gründen der Zweckmäßigkeit von dem Eintausch der Trebnitzer Klosterrealitäten egen die Schweidnitzer Anstalt Abstand zu neh⸗ men. Hieran reihen sich sogleich die weiteren Beschlüsse: a) Die Schweidnitzer Anstalt definitiv dem Breslauer Bezirksverbande zu überweisen, b) dieselbe aber zugleich provisorisch für Liegnitz und resp. die Oberlausitzer Korrigenden noch mit zu benutzen, und von Beschlüssen über die Herstellung besonderer Bezirks ⸗Anstalten für Liegnitz einstweilen Abstand zu nehmen, e) die zur Aufnahme von Landarmen neben den Korrigenden in Schweidnitz erforderlichen baulichen Veränderungen zu genehmigen, d) die Kreutzburger Anstalt

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definitiv dem Oppelner Bezirk zu überweisen, e) die zur Aufnahme

von 400 Häuslingen in Kreutzburg nothwendigen Bauten zu gench— migen und f) zur Ausführung der Baulichkeiten ad e. und e. die

ständischen Verwaltungs- Directionen zu autorisiren. Dann folgte die Berathung der Petition des Löwenberger Kreistages vom 2bhsten Oktober 1863 wegen Uebernahme der Fürsorgelast für Angehörige der Löwenberger Provinzial-Invaliden-Compagnie resp. Anerkennung dieser Fürsorgelast als Provinzial -Last. Die Erwägung, daß nach dem Erlaß der Allerhöchsten Verordnung vom 15. September d. J die Unterstützung von Personen, welche keinem Orts armen · Verbande angehören, nicht mehr Sache der Kreise, sondern des ganzen Bezirks ist, bestimmte den Landtag, diese Petition als durch die genannte Allerhöchste Verordnung erledigt zurückzuweisen. Es kommt nun— mehr der Bericht über die Taubstummen-Anstalt in Ratibor zum Vortrag (Referent von Selchow) und beschließt der Landtag, nachdem er von der gedeihlichen Entwickelung dieser Anstalt Kennt— niß genommen, unter Andern 20 Freistellen mit jährlich 2000 Thlr. zu datiren; 500 Thlr. jährlich auf die nächsten zwei Jahre zu angemessener Verwendung in der Anstalt; 150 Thlr. jährlich für den zweiten Lehrer zu gewähren und 50 Thlr. jährlich zur Ausstattung armer ständischer Freizöglinge zu bewilligen. Hiernächst kommt das Re— ferat über das Breslauer Taubstummen-⸗-Institut zum Vor— trag und beschließt der Landtag: dem genannten Institut für wei— tere zwei Jahre 2000 Thlr. zu bewilligen, und auf zwei Jahre jährlich 50. Thlr. zur Ausstattung armer neuer pro⸗ vinzialständischer Zöglinge zu gewähren. Auf den weiteren Bericht über die bei der Taubstummenanstalt in Liegnitz gestifteten Frei— stellen beschließt der Landtag bezüglich dieser Anstalt: 1) 16 Frei— stellen, wie bisher mit 600 Thlrn. etatsmäßig zu fiziren, 2) ohne Kreirung neuer Freistellen einen Zuschuß von jährlich 400 Thlrn. auf 2 Jahre zu bewilligen, 3) zur Ausstattung armer Freischüler pro 1864 50 Thlr. aus der Provinzial⸗Hülfskasse zu reserviren, so wie für die nächsten 27 Jahre wieder zu bewilligen. Endlich wurde der Antrag des Breslauer Taubstummen-Instituts um Gewährung einer Unterstützung zum Bau eines Wohnhauses für verheirathete Lehrer abgelehnt, da für diese Zwecke keine Mittel mehr disponibel waren.

3n der Gten Plenarsitzung geht der Landtag nach einigen ge— schäftlichen Mittheilungen zur Berathung der Allerhöchsten Proposition, betreffend die Errichtung einer Ackerbauschule für weibliches Gesinde, über. Nach dem Allerhöchsten Propositionsdekret vom 24. v. M. soll der Rest des gemäß dem Gesetze vom 13. Juni 1851 für die Typhuswaisen in Oberschlesien bestimmten Fonds mit 30,626 Thlrn. 23 Sgr. 2 Pf., so wie das als Typhuswaisen⸗Anstalt benutzte Land⸗ gut Altdorf der Provinz Schlesien zu dem Zwecke überwiesen wer— den, um damit eine Ackerbauschule für weibliches Gesinde zu errich— ten. Der Landtag beschloß zunächst, Sr. Majestät dem Könige seinen ehrfurchtsvollen Dank für die aufs Neue dem ärmeren Theil der Provinz zugewandte landesväterliche Fürsorge auszusprechen und das der Provinz offerirte Geschenk bedingungslos zu acceptiren. Mit Rücksicht darauf aber, daß der Begründung einer Ackerbauschule für weibliches Gesinde mancherlei Bedenken entgegenstehen und das Be— dürfniß, eine solche Anstalt zu gründen, nicht wohl anzuerkennen ist, beschloß der Landtag, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, von der von ihr vorgeschlagenen Verwendungsart des aeceptirten Aller⸗ höchsten Geschenkes Abstand nehmen, die dargebotenen Mittel zur Gründung respektive Unterstützung von Waisenhäusern für Waisen aus dem Regierungs- Bezirk Oppeln, und nach Vereinbarung mit der Königlichen Staats-Regierung von jenen Mitteln einen aliquoten Theil pro rata der Beyslkerung für evan— gelische Waisen auszusondern, den Ueberrest dagegen ausschließlich für katholische Waisenzwecke verwenden zu dürfen. Eine längere Debatte fand hiernächst darüber statt, ob das Landgut Alt— dorf zu perkaufen sein werde oder nicht. Der Landtag beschloß, das Landgut Altdorf nicht zu verkaufen, vielmehr mit demselben den für katholische Zwecke verbleibenden Theil des Kapitalfonds zu verbinden und die Staatsregierung zu ersuchen, daselbst ein katholisches Mädchen Waisenhaus für den Regierungsbezirk Oppeln unter Verwendung der angegebenen Mittel begründen zu dürfen, während der Antheil für evangelische Waisenzwecke an dem aus der Zusammenrechnung des Tapwerthes von Altdorf und dem Baufonds sich bildenden Ge— sammtfonds baar herausgezahlt und dem evangelischen Knaben— Waisenhause in Creutzburg überwiesen werden soll. Wie sich von selbst verstehe, würde dem Staate sein Oberaufsichtsrecht bei den bei⸗ den bezeichneten Anstalten vorbehalten, zur Ausführung der vom Landtage gefaßten Beschlüsse eine aus sechs Mitgliedern mit eben so viel Stellvertretern bestehende Kommission gewählt, welcher unbe— schränkte Vollmacht ertheilt wird, innerhalb der Grenzen der gefaßten Beschlüsse bindende Verträge mit der Königlichen Staatsregierung einerseits und dem Direktorium der betreffenden Anstalten anderer⸗

seits abzuschließen. Die Wahl dieser Ausführungs⸗Kommission wurde

sofort vorgenommen. Schließlich kam die Allerhöchste Proposition 5 betreffend die Verleihung der Städte⸗Ordnung vom 39 . 1855 an die Ortschaft Kattowitz, zum Vortrag. Der Landtag beschloß, zu befürworten, daß die Kolonieen Brynnow, Kattowitz, Halde und

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Nlechowitz von der Landgemeinde Kattowitz ausgeschieden und zu finem eigenen Gemeinde Bezirke unter dem Namen Brynnow ver— einigt, der Ort Kattowitz aber zu einer Stadt erhoben und dem— selben die Städte Ordnung vom 39. Mai 1853 ohne die Beschrän⸗ kung des Titel VIII. verliehen werde.

Beuthen a. O., 15. Oktober. In dem benachbarten Carolath hat am 14. d. Mts. die Uebernahme der fürstlichen Majorats⸗Herr⸗ schaft Carolath seitens des Fürsten zu Hatzfeld⸗Schönstein auf Trachen⸗ berg als Vormund des Fürsten Carl von Carolath⸗Beuthen so wie seitens der Majorats⸗-Inspektoren, des Prinzen Ferdinand von Schön⸗ nich⸗Larolath auf Saabor und Mellendorf und des Prinzen August von Schönaich -Carolatb, Königlichen Berghauptmanns zu Dortmund, stattgefunden.

Merseburg, 17. Oktober. In der sechsten Plenarsitzung des sächsischen Provinzial-Landtags am 12. d. M. wurden bei Gelegenheit der Erledigung des Geschäftsberichts der Provinzial Städte⸗Feuer⸗Societät die gemachten Vorschläge auf abge⸗ fürzte und übersichtlichere Zusammenstellung der Resultate, wie sie durch die Amtsblätter veröffentlicht werden, angenommen und nach Erledigung einiger unerheblichen laufenden Geschäfte die Wahl der siͤndischen Deputation für diese Angelegenheit vorgenommen. Es berichtete sodann der III. Ausschuß über die Angelegenheiten der Provinzial (Taub stummen-⸗Institute / wobei namentlich die Perhältnisse der Lehrer zu näherer Erörterung kamen, und erfreuliche Mittheilungen über die mannigfache Anerkennung, welche namentlich die Leistungen des Lehrers Hill in Weißenfels auch von auslän— discen Fachmännern erfahren haben, gemacht wurden. Nach Re⸗ gelung einiger Gehaltsverhältnisse wurde eine Ausschreibung von hh Thlrn. zu den Bedürfnissen der Anstalten bewilligt. Schließlich fand die Wahl der ständischen Kommission statt. Zu dem Berichte der Deputation für das Ständehaus fanden sich keine Erinnerungen zu machen und wird die bestehende Hausdeputation, Wirklicher Geheimer Rath von Krosigk und Herr Karl stein, wieder gewählt. Aus dem Bericht des VIII. Aus- schusses ergab sich leider, daß die Kosten für die Landarmenpflege im Regierungsbezirk Erfurt, sowohl was den Eichsfelder, als den sachsischen Bezirk betrifft, nicht unerheblich gesteigert sind, während diefe Theile der Provinz bisher noch besonders günstig standen. Gegen die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung fanden sich keine Be⸗ merkungen zu machen. Hierauf verlas der Referent Namens des X. Ausschusses das Gutachten, betreffend die Allerhöchste Proposition wegen Begutachtung eines Gesetzentwurfs über die Auf hebung der Landes-Ordnung der gefürsteten Graf— schaft Henneberg vom 1. Januar 1539, nebst der Ver⸗ ordnung des Herzogs Moritz Wilhelm vom 12. Juni 17064 und der Henneberger Vormundschafts - Ordnung vom 28. April 1801. Nach den dem Provinzial-Landtage mit dem Ge⸗ setz Entwurfe zugegangenen Motiven wären für die betreffenden Laändestheile, als vom gemeinen Recht abweichende provinzialrechtliche Rechtssäße anzunehmen die Bestimmungen:; 1) über die Verjährung beweglicher Sachen und Forderungen aus Urkunden, welche nicht auf Kündigung lauten; 2) über das gesetzliche Erbfolgerecht der Ehe⸗ gatten; 3 über das zur Errichtung eines Testaments erforderliche Alter; I über die Regalität der Schleusinger Bäche und sonstiger Fischwässer; ) über die Verjährung der servitutes disc ontinuae; s) über das Intestat-⸗Erbrecht des Ascendenten, Geschwister und Ge— schwister⸗Kinder. Der Landtag überzeugte sich aus den in den Mo⸗ tiven und im Ausschußgutachten dargelegten Gründen, daß die Auf⸗ hebung der bezüglichen Bestimmungen durchaus nothwendig sei und erklärte sich einstimmig mit dem Erlaß des Gesetz⸗Entwurfs, betref⸗ send die Aufhebung der beregten Landesordnung, einverstanden.

Düsseldorf, 17. Oktober. In der heutigen 6. Plenarsitzung des 17. Pr ovinzial-Landtages bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung das Referat eines Abgeordneten der Landgemeinden über die Verwendung des linksrheinischen Bezirksstraßen⸗ Fonds. Die sämmtlichen Ausschußanträge wurden von der Ver⸗ sammlung genehmigt. Auf Antrag des 7. Ausschusses beschloß die Versammlung einstimmig die Erhöhung der Zuschläge des west⸗ rheinischen Bezirksstraßen⸗Baufonds um 13 pèCt. Allerhöchsten Orts zu beantragen. Eben so soll auf eine Petition der Ge⸗ meinde Winnekendonck an Seine Majestät den König die Bitte gerichtet werden, dieser Gemeinde zu der bereits verliehenen Bau⸗ prämie von 3000 Thlr. pro Meile eine fernere Ergänzungsprämie von 3060 Thlr. pro Meile allergnädigst gewähren zu wollen. Außerdem erledigte der Landtag die Allerhöchste Proposition Nr. 6, betreffend einige Abänderungen in der Rechtsverfassung des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. Ein Abgeordneter der Ritterschaft erstattete den Bericht über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend verschiedene Bessimmungen über Rechtsgeschäfte im genann. ten Bezirke. Ein Abgeordneter der Städte referirte darauf über den Entwurf eines Gesetzes hinsichtlich des Güterrechts der Ehegatten im Ehrenbreitsteiner Bezirk. Der Landtag ertheilte den von dem Ausschusse beantragten Abänderungen seine Zustimmung.

Bonn, 18. Oktober. Der »Köln. Ztg.“ meldet man: „Heute fand in der Aula der Universität die seierliche Uebergabe des Rekto—

durch den Herzog von Cambridge,

rats durch Geheimen Rath Bauerband an Professor Argelander Statt. An Stelle des von der Regierung nicht bestätigten Pro- fessors Kampschulte ist Geheimer Rath Ritschl zum Dekan der philo— sophischen Fakultät erwählt worden. Der Privatdozent der Ge—⸗ schichte, Dr. Theodor Bernhardt, ist für die Dauer der Studienzeit des Prinzen Alfred von England zum Civil-Gouverneur desselben ernannt worden.«

Hannsver, 16. Oktober. Der Commandeur der hannöver⸗ schen Armee-Brigade in Holstein, General-Lieutenant Gebser, ver— weilt der ⸗Hamb. Börs. H. zufolge, seit Sonnabend hier. Kriegs rath Haase, der hannöverscherseits zum Mitgliede der am Bundes- tage niedergesetzten Kommission zur Liquidirung der Executionskosten in Holstein und Lauenburg ernannt worden, ist nach Frankfurt abgereist.

Emden, 15. Oktober. Der Ober⸗Kirchenrath Volquardts wird, wie man der Wes. Ztg.“ meldet, als General- Superintendent in seine Heimath Schleswig zurückkehren.

Schleswig Aus Wyck meldet die »Flensb. Nord. Ztg., daß den 8. dieses Monats die Steierischen Jäger, welche seit Befreiung der Insel Föhr dort garnisonirt gewesen sind, dieselbe verlassen haben.

Baden. Karlsruhe, 17. Oktober. Nach eingekommener Mittheilung an die »Karlsr. Ztg.“ hat Seine Majestät der König der Belgier heute Vormittag Baden verlassen.

Gestern Abend ist der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz mit Seiner Gemahlin, der Großfürstin Katharina von Rußland, in Baden eingetroffen; auch fand gestern große Abendgesellschaft im Großherzoglichen Schlosse zu Ehren des Geburtsfestes der Prinzessin Wilhelm von Baden statt, wobei alle hier anwesenden hohen Herr schaften erschienen.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzogin reisen heute Mittag nach Karlsruhe ab.

Schweiz. Die Wahl eines Mitgliedes zum Nationalrath, hat am 16. d. zu Genf stattgefunden. Herr Freder ich, der kon— fervative Kandidat, wurde mit einer Mehrheit von 1145 Stimmen erwählt.

Großbritannien und Irland. London, 17. Oktober. Der preußische Schooner - Emmag“, Capitain J. W. Kindt von Stettin, ist auf der von Fahrt von Cardiff nach Kopenhagen im Kanal untergegangen. Er hatte Kohlen als Karge an Bord. Ungefähr 16 Meilen nördlich von dem St. Katharinen ⸗Leuchtthurm lief er auf einen Felsen und erhielt ein Leck, das Wasser drang ein, und die Mannschaft sah sich genöthigt, in einem Boote das Schiff zu verlassen. Von dem preußischen Schiffe Edwin, wurden die Leute aufgenommen und nach Dover gebracht. Zwei Stunden, nachdem die »Emma« verlassen worden, war sie untergesunken. Den Capitain vermißt man. .

Das deutsche Hospital in Dalton im Nordosten der Hauptstadt, welches im Jahre 1845 gegründet worden und seitdem s50 M0 Patienten aufgenommen und unterstützt hat, ist mit der Zeit wegen beschränkter Räumlichkeiten nicht mehr im Stande ge— wesen, allen gestellten Anforderungen zu genügen; und man hat es daher für nöthig erachtet, ein neues umfassenderes Gebäude zu er⸗ richten. Mit der Gabe von 2500 Pfd. St. legte der verstorbene Herr Fr. Huth den Grund zu dem Baufonds; und das Beispiel ward von Anderen befolgt, so daß man bald zur Ausführung des Planes schreiten konnte. Das neue, eben vollendete Hospital steht ganz in der Nähe des alten. Die Eröffnung wurde am Sonnabend den Präsidenten des deut⸗ schen Hospitalvereins, vorgenommen. Die Institution ist durch⸗ aus nicht exklusiv für Deutsche bestimmt; Hülfefüuchende jeder Natio⸗ nalität finden bereitwilligsie Unterstützung. Ein volles Drittel der aufgenommenen Patienten besteht immer aus Engländern.

Frankreich. Paris, 17. Oktober. Der Moniteur« be⸗ richtet heute ausführlicher über die gegen Si Lalla in Algerien be⸗ gonnenen Operationen. Zugleich kommt heute eine Depesche aus Algier vom 14. d, wonach einer amtlichen Bekanntmachung zufolge General Jolivet am 1I. d. Si Lalla bei Daya erreicht und geschlagen hat. Der Feind war 3000 Mann stark, Reiterei und Fußvolk, und verlor 200 Todte. Die Franzosen hatten nur einen Todten und sieben Verwundete. Dem General Deligny, der bei

Geryville sieht, hat sich ein Theil der Marabuts von den Harars

unterworfen, desgleichen haben die Tribus im Bezirke Bonsuada sich zu unterwerfen begehrt. . In seinem Bülletin führt der Moniteur aus spanischen Blãät⸗ tern an, daß »vom militairischen Standpunkte aus« die Lage der Dinge in Mexiko günstig für die Kaiserlichen ist. Juarez, der sich in Piedras Negras zu organisiren gefucht hatte, mußte der seind⸗ seligen Stimmung der Bevölkerung wegen diese Stadt verlassen und sich in die Gebirge nördlich vom Staate Cohahuila flüchten. Er hatte nur noch 1800 Mann bei sich. Von Generalen sind ihm nur