2934
Weißenfels durch Sammlung nachträglich 7 Thlr. 20 Sgr. 1089) Landrathsamt zu Beuthen Ob. Schl. durch Sammlung bei Ein weihung der Synagoge in Tarnowitz 16 Thlr. 28 Sgr. 1090) Land—⸗ rathsamt zu Weißensee Ertrag eines Concerts zu Henschleben 3 Thlr. 1091) Durch Hrn. Nittergutsbesitzer Mathias zu Gr. Brittanin von der litthauischen Mennoniten ⸗ Gemeinde 80 Thlr. 1092) Landraths amt zu Münsterberg, Rest einer Sammlung 18 Thlr. 5 Sgr. 1093) Durch dasselbe, Ertrag einer Sammlung in der Gemeinde Hertwigswalde 13 Thlr. 25 Sgr. 1094) Durch dasselbe von dem Lieutenant Hrn. Liebisch und Hrn. Kantor Riediger zu Münsterberg, Ertrag einer Sammlung 80 Thlr. 1095) Landrathsamt zu Wittlich 65 Thlr. Summa 334 Thlr. 18 Sgr. Hierzu die laut letzter Be= kanntmachnng eingegangene Summe von 113,593 Thlr. 7 Sgr. 11Pf. Summa 143,927 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf.
Von den zu obigen Zwecken außerdem vorhandenen Fonds, deren Einnahme laut letzter Bekanntmachung 37,757 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf. betrug, sind verausgabt: a) laut letzter Bekanntmachung 5169 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf, b) ferner ausgegeben: 232) den Eltern des an seinen Wunden verstorbenen Grenadiers Huiskens zu Honnepel, Kreis Cleve, 30 Thlr. 233) Der Wittwe Braun zu Trebbin, Kreis Teltow, Mutter des an seinen Wunden verstorbenen Sergeanten Braun 24 Thlr. 234) Dem aus dem Lazareth zu Rendsburg entlassenen Grenadier Ludwig Franke aus Liebenfelde, Kreis Soldin, 10 Thlr. 235) Dem verwundeten Grenadier Wilhelm Gloede aus Nieder- Saaten, Kreis Königsberg N. M., 10 Thlr. 236) Dem verwundeten Füsilier Bartholomäus Schukalla aus Bomst 10 Thlr. 237) Dem invaliden Grenadier Mathias Vogelsang zu Nieder⸗Brüchten, Kreis Erkelenz, 10 Thlr. 238) Dem inpaliden Sergeanten Wilhelm Vollack zu Landsberg a. W. 16 Thlr. 239) Dem invaliden Grena— dier Emil Louis Richard Till zu Frankfurt a. O. 190 Thlr. 240) Dem invaliden Füsilier Friedrich Herrmann Wittke zu Neu— Diekow, Kreis Soldin, 10 Thlr. 241) Dem invaliden Musketier Heinrich Kasan zu Lenker ⸗ Hauland, Kreis Buk, 10 Thlr. 242) Dem invaliden Gefreiten Johann Friedrich Carl Trieb zu Dannhof, Kreis Westpriegnitz 10 Thlr. 243) Dem invaliden Musketier Heinrich Kohlmetz zu Maulbeerwalde, Kreis West— priegnit 10 Thlr. 244) Dem invaliden Füsilier Paul Lu⸗ brich zu Haynau 10 Thlr. 245) Dem invaliden Gemei⸗ nen Johann Hasenjäger zu Fürstenwalde, Kreis Prenzlau 10 Thlr. 246) Dem invaliden Gemeinen Carl Schmöker zu Gan— denitz, Kreis Templin, 10 Thlr. 247) Dem invaliden Musketier Herrmann Bernhard Robert Schumacher zu Zinzow, Kreis Anelam, 10 Thlr. 248) Dem invaliden Musketier Wilhelm Dubois zu Bergholz, Kreis Prenzlau, 19 Thlr. 249) Dem invaliden Füsilier Christian Friedrich Schul; zu Bagemühl, Kreis Prenzlau, 10 Thlr. 250) Dem invaliden Jäger Carl Friedrich Heinrich Kiel zu Ernsthof, Kreis Ober⸗Barnim, 10 Thlr. 251) Dem invaliden Kanonier Gottfried Stürmer II. zu Nantikow, Kreis Arns⸗ walde 10 Thlr. 252) Dem invaliden Musketier Heinrich Wilkening zu Dehme, Kreis Minden 10 Thlr. 253) Dem invaliden Husaren Bernhard Bonkhoff zu Drensteinfurt, Kreis Hamm 10 Thlr. 254) Dem inwaliden Füsilier Anton Thielecke zu Eversen, Kreis Höxter 10 Thlr. 255) Dem invaliden Gefreiten Bernhard Anton Jer⸗ wers zu Borghorst, Kreis Steinfurt 10 Thlr. 256) Dem invaliden Füsilier Heinrich Wilhelm Schumacher zu Bunde, Kreis Herford 10 Thlr. 257) Dem invaliden Husaren Joseph Humpert zu Halbes— wig, Kreis Meschede 10 Thlr. 258) Dem verwundeten Sergeanten Franz Vorpahl zu Mohrin, Kreis Königsberg i. Nm. 10 Thlr. 259) Dem invaliden Hornisten Friedrich Mattusch zu Suckow, Kreis West— Priegnitz 24 Thlr. 260 Dem invaliden Kanonier Tellers vom Rheinischen Festungs⸗Artillerie Regiment Nr. 8, 10 Thlr. 261) Dem Fabrikarbeiter Conrad zu Züllichau, Vater des an seinen Wunden gestorbenen Reservisten Conrad, 20 Thlr. 262) Dem verwundeten 5. Friedrich Kube zu Stolzenberg, Kreis Landsberg a. W., 10 Thlr. 63) Dem verwundeten Grenadier Herrmann Schmidt aus Gartz a. O., Kreis Randow 10 Thlr. 264) Dem verwundeten Füsilier Gustav Sell aus Zützer, Kreis D. Crone 10 Thlr. 265) Dem verwunde— ten Gemeinen Gottlieb Wilhelm Wittstock aus Schönfelde, Kreis Ober Barnim 10 Thlr. 266 Dem Ober Kommando der alliirten Armee, die Hälfte einer von dem Kommando des Sachsen⸗Koburg⸗Go— thaischen Infant.⸗Reg. zu Gotha dargebrachte Gabe von 41 Thlr. behufs Verwendung für verwundete österreichische Soldaten mit 20 Thlr. 15 Sgr. 267) Dem verwundeten Grenadier Michael Schröder zu Zägensdorf, Kreis Arnswalde 10 Thlr., zusammen 55983 Thlr. 1 Sgr. 9 Pf. Bleibt Bestand 32,159 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. Hierzu obige Ein nahme der Kronprinz ⸗Stistung 143,927 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf. Summa des Bestandes der eingegangenen Gaben (exkl. der Elber— felder Stiftung, deren Einnahme nach der letzten Bekanntmachung 14443 Thlr. 15 Sgr. beträgt, 176,087 Thlr. 20 Sgr. 5 Pf.
Dies wird hiermit dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 23. Oktober ö
Der Kriegs ⸗Minis er. In Vertretung: von Glisczinski.
Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant und Kommandant von Berlin, von Alvensleben, aus der Provin Westfalen. ĩ
Der General-⸗Major und Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie— Brigade, von Alvensleben, von Danzig.
— —
Berlin, 26. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller. gnädigst geruht: Dem Oberst⸗Lieutenant Stein von Kaminski aggregirt dem Generalstabe der Armee, zur Anlegung des von del Kaisers von Mexiko Majestät ihm verliebenen Commandeurkreuzes des Ordens von Guadalupe und dem Fürstlich Carolathschen Kammer— Rath Cranz zu Carolath, im Kreise Freistadt, zur Anlegung des ihm verliehenen, dem Herzoglich sachsen -ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienstkreuzes, die Erlaubniß zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Schloß Babelsberg, 26. Oktober. Seine Majestät der König nahmen heute auf Schloß Babelsberg den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths Geheimen Kabinets-Raths Illaire entgegen und begaben sich hierauf — einer Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Braunschweig folgend — mittelst Extra— zuges zur Jagd nach Blankenburg im Harz.
Potsdam, 26. Oktober. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin empfingen gestern den Feldmarschall Grafen Wrangel und speisten bei Ihrer Majestät der Königin Wittwe in Sanssouci.
— Seit dem 23. d. M. haben auf der Berlin- Hamburger Eisenbahn Proviantkolonnen-⸗Eztrazüge der Königlich preußischen Truppen von Hamburg nach Berlin begonnen und werden noch bis zum 31. d. M. fortgesetzt.
Königsberg, 25. Oktober. Die Eisenbahn von Königs— berg nach Pillau soll noch vor Ablauf dieses Jahres und zwar
Das
spätestens zum 1. Dezember dem Verkehr übergeben werden.
Danzig, 25. Oktober. Das »Dampfb.« meldet:
Uebungsgeschwader (Fregatte Niobe, Briggs Rover und Mus.
quito) wird morgen unter Segel gehen und hat Ordre, zunächst sich in Kiel vor Anker zu legen.«
Po sen, 25. Oktober. Zu der gestrigen General⸗Versammlung der Mitglieder der alten Landschaft hatte sich, meldet die »Pos. Ztg. eine betlächtliche, Zahl von Gutsbesitzern aus der Provinz einge⸗ funden. Die Berathungen, welche gestern unter dem Vorsitz des Ober— präsidenten Dr. Horn, als Königl. Kommissarius begannen, werden sich auf folgende Punkte erstrecken: Bezeichnung der Grundsätze, nach denen beim Austritt von Mitgliedern des alten Verbandes die Thei— lung zwischen beiden Perioden erfolgen soll und Beschlußfassung über die Theilnahme der Mitglieder an dem eigenthümlichen Fond, wo—⸗ für die General-Direktion der Landschaft ein entsprechendes Projekt zur Genehmigung vorlegen wird; ferner auf einen Antrag auf Gründung einer ländlichen Kreditbank für die Provinz. Außerdem erfolgt die Repision beider Landschaftskassen, die Wahl zweier Ge— neralräthe und ihrer Stellvertreter und die Wahl von sechs Räthen für das Kollegium der Provinziallandschaft.
Breslau, 24. Oktober. In der 11. Plenar⸗Sitzung des 18. schlesischen Provinzial Landtages am 19. Oktober wurde das Referat über die Verwaltung der provinzialständischen Bi— bliothek vorgetragen und unter Anderm beschlossen: für den Zeit raum 1865— 1866 die Summe von 200 Thlr. für Zwecke der Bi⸗ bliothek zu genehmigen und die für die Beschaffung der stenogra— phischen Berichte erforderlichen Mittel in den Etat der Büreau⸗Be— dürfnisse aufzunehmen. Bei der Berathung über die Irren⸗Pflege—⸗ Anstalt in Bun lau wurde beschlossen: nochmals die Bitte um Gewährung einer höheren, den so sehr vermehrten Bedürfnissen Rech- nung tragenden Beihülfe für die Anstalt bei Bunzlau an die hohe Staatsregierung zu richten: »die Anzahl der Pfleglinge noch um 70 Köpfe zu vermehren.“ Zu dem Referat über die Provinzial— Hülfs-⸗Kasse übergehend, beschloß der Landtag: dem Direktorio der Provinzial-⸗Hülfs⸗Kasse über richtige Rechnungslegung für den Zeitraum vom 1. Juli 1862 bis 30. Juni 1864 Decharge zu er— theilen und für die umsichtige und erfolgreiche Verwaltung die dan— kendste Anerkennung auszusprechen. — Aus den Ueberschüssen der Provinzial-Hülfs-Kasse stehen dem Landtage 345596 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. zur Verfügung. Nachdem der Landtag sich ent— schlossen hatte, der Gesinde⸗Prämiirung keine Fonds mehr zuzuwen⸗ den, wurde diese Summe wie nachstehend vertheilt:
1) der Blinden Unterrichts Anstalt zu Breslau 3800 Thlr., Y) der Augenkranken -⸗Heilanstalt zu Breslau 800 Thlr., 3) der Taubstummen« Anstalt zu Breslau 2100 Thlr., 4 der Taubstummen-Anstalt zu Liegnit 1100 Thlr., 5) der Taubstummen Anstalt zu Ratibor 1500 Thlr., 6) der⸗ selben als Bauunterstützung 2000 Thlr, 7 dem Samariter ⸗-Ordemnßslift zu Craschwitz 1300 Thirl, 8) dem Verein für Geschichte und Alterthum
2935
Schlesiens 309 Thlr., 9) den bei der Provinzial -Hilfskasse beschäftigten Generallandschaftsbeamten außerordentliche Remuneration für die abge⸗ laufene Verwaltungsperiode 500 Thlr., 10) an die Irren ⸗Pflegeanstalt bei Bunzlau als Beitrag zu den Bau und Einrichtungskosten 15,906 Thlr., 11) an die Rettungshäuser der Provinz, zur Disposition des Hrn Ober- Präsidenten 4000 Thlr., 12) an die evangelische Schullehrer⸗Wittwen . und Waisen ⸗Anstalt 500 Thlr., 13) an die katholische desgl. 500 Thlr., 14 an die Kronprinzstiftung 1500 Thlr. Der Ueberrest per 90 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. aber der Disposition des nächsten Landtages vorbehalten.
Ferner wurde beschlossen, Se. Excellenz den Herrn Ober-Präsidenten zu erfuchen, diejenige Summe feststellen zu lassen, welche die Provinz Schlesien ohne Konkurrenz der Ober ⸗Lausitz bisher aus ihren eigenen Mit— teln zur Gründung und Unterhaltung derjenigen gemeinnützigen Institute aufgebracht habe, welche von der Ober ⸗Lausitz mitbenutzt werden und mit
den Vertretern der Ober --Lausitz die Rückzahlung dieser Summen zu verein
baren, welche der Provinzial Hülfskasse überwiesen werden sollen.
Um die Kräfte der ungemein in Anspruch genommenen Provinzial— Hülfskasse zu verstärken, wurde beschlossen: Se. Majestät den König aller unterthänigst zu bitten, der Provinzial-Hülfskasse unter den in einem vor— gelegten Statuten Entwurf angegebenen Modalitäten die Befugniß zur Ausgabe von Noten im Betrage von 400000 Thlrn. Allergnädigst zu verleihen.
y wie, wenn wider Erwarten obiger Antrag die Allerhöchste Sanction nicht erhalten sollte: Se. Majestät den König allerunterthänigst zu bitten, der Provinzial-Hülfskasse Allergnädigst die Befugniß zu verleihen, verzins—= liche Obligationen ausgeben zu dürfen.
Die beiden betreffenden Entwürfe zu den Regulativen wurden be— rathen und mit kleinen Abänderungen genehmigt, auch die Direction der Propinzialkasse ermächtigt, die nöthigen Vereinbarungen mit der Staats- regierung in Bezug auf etwa von derselben bei den Regulativen verlang— ten Abänderungen zu treffen. —
In der 12ten Plenarsitzung, am 20. Oktober, machte der Herr Landtags⸗Marschall der Versammlung Mittheilung von der Ant- wort, welche ihm auf die am 18ten d. M. an Se. Königliche Hoheit den Kronprinzen gerichtete Glückwunsch - Adresse auf telegraphischem Wege zugegangen. Diese Antwort, deren Vorlesung die Versamm⸗ lung stehend entgegennahm, lautete:
Aus dem Palais Berlin, den 19. Oktober 1864.
Ich bitte dem versammelten Provinzial-Landtage meinen aufrichtigen Dank für die eben erhaltene des gestrigen Doppelfestes gedenkende Glück wunsch⸗ Adresse auszusprechen.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
; Gegendenkschriften verlesen und von der Versammlung genehmigt. Demnächst wurde zum ersten Gegenstand der Tagesordnung und zwar zu der in der letzten Sitzung abgebrochenen Berathung über die Petition, die von dem ersten ritterschaftlichen Abgeordneten für Oels im Namen der Stände des dortigen Kreises um Gewährung eines Darlehns von 80, 000 Thlr. zum Bau der rechten Oderuferbahn eingebracht, übergegangen. Der Ausschuß hatte die Ablehnung wegen gänzlichen Mangels an Mitteln empfohlen, und es war daher schon gestern von dem genannten ritterschaftlichen Abgeordneten unter Zurück⸗ ziehung des ursprünglichen Antrages ein neuer, dahin lautend:
»Der hohe Landtag wolle die Geneigtheit aussprechen, in dem Falle, wenn sich innerhalb zweier Jahre in der Provinzial Darlehnskasse die Mittel darbieten sollten, durch Ueberführung der erforderlichen Mittel aus der Provinzial Darlehnskasse in die Provinzial Hilfskasse den Ständen des Oelser Kreises die Summe von 80000 Thlr. als ein Darlehn zum Bau der rechten Oderuferbahn zu gewähren«, ;
eingebracht worden. Dieser von dem Antragsteller begründete An—⸗
Hierauf wurden mehrere
trag wurde, nachdem sich mehrere Redner theils dafür, theils da—⸗
gegen ausgesprochen, und nachdem ein neuer von dem zweiten xitter—⸗
schaftlichen Abgeordneten für Oels eingebrachter und dahin gehender
Antrag: »Der hohe Landtag autorisirt das Direktorium der Dar— lehnskasse für den Fall, daß die Mittel vorhanden sind, dem Kreise
Dels ein Darlehn bis auf Höhe von 70,000 Thlr. in den Jahren
1865 und 1866 zu bewilligen, und zwar direkt oder durch Vermit⸗
telung der Provinzial-Hülfoͤkasse, nach lebhafter Debatte mit großer
Majorität war abgelehnt worden, mit überwiegender Stimmen⸗ mehrheit zum Beschluß erhoben. Hierauf kam die Petition der
Herren Kramsta und Genossen Namens mehrerer nieder
schlesischer Gruben - Gewerkschaften, betreffend die Gewährung eines Darlehns von 150,000 Thlr. aus der Provinzial - Hülfskasse zum Zweck des Baues der Gebirgsbahn zur Diskussion und wurde abgelehnt. Nachdem hiernächst noch mehrere Adressen an Se. Ma jestät den König und Gegendenkschriften an den Herrn Landtags- Kommissarius von den betreffenden Referenten waren verlesen und
genehmigt, wurde zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, näm⸗
lich der Petition der schlesischen Drainage⸗Gesellschaft, betreffend die Uebernahme einer Garantie einer Jahres ⸗Dividende von 33 pCt. für einen Betrag von 500,000 Thlr. der von der Gesellschaft auszu=
gebenden Actien zu Lasten der Provinz zur Förderung der Drainage
übergegangen, aber die Petition abgelehnt. Hiernächst kam der letzte Gegenstand der Tagesordnung zur Berathung. Derselbe betrifft den Antrag dreier ritterschaftlicher Abgeordneten und zwar des 1. ritter schaftlichen Abgeordneten für Oels, des 2. ritterschaftlichen Abgeord= neten für Brieg und des 2. ritterschaftlichen Abgeordneten für Glatz,
welcher die Gebäudesteuer n Gegenstand hat, und dahin lautet: nachdem der im Jahre 1862 verfammelt gewesene XXI. Provinzial-
Landtag in seiner Sihung vom 29. November der Staatsregierung das
Vertrauen ausgesprochen, daß bei den Einschäßzungen zur Gebäudesteuer den Reinerträgen der ländlichen Grundstücke nicht ein allzuhervorragendes durch die gesetzlichen Vorschriften nicht geradezu gebotenes Gewicht werde beigelegt werden, ist in dem Allerhöchsten Landtags - Abschiede vom 26sten QAktober 1863 eine diesfällig beruhigende Zusicherung ertheilt worden. Die Stände aber haben die Wahrnehmung gemacht, und glauben das mit Bedauern gegen die hohe Königliche Staatsregierung aussprechen zu müssen, daß in den diesfalls ergangenen ministeriellen Anweisungen den zu den Gebäuden gehörenden ländlichen Grundstücken und den Rein- erträgen derselben bei Einschätzung der Gebäudesteuer ein Gewicht beige= legt worden, das nach ihrer Auffassung über den Zweck und die Absicht des Gebäudesteuergesetzes weit hinausfüͤhrt, und die Gebäudesteuer auf dem Lande zu einein Zuschlage zur Liegenschaftssteuer macht. Die Stände geben sich der Hoffnung hin, es werde der hohen Staatsregierung gefallen, nach dieser Richtung hin eine Modifizirung der ergangenen In- struetion herbeizuführen.
Der betreffende Ausschuß hat anerkannt, daß der Antrag ein vorwiegend provinzielles Interesse beschäftige und deshalb der Be⸗ schlußfassung des hohen Landtages unterbreitet werden dürfe; der selbe hat ferner anerkannt, daß die ländlichen Gebäude bezüglich der Ein schätzung zur Gebäudesteuer und zwar dadurch überbürdet worden seien, daß die Einschätzungs-Kommissionen auf Grund ministerieller Instructionen den zu den Gebäuden gehörenden Grundstücken und Reinerträgen einen Einfluß eingeräumt, welcher in dem an sich klaren GeseKz selbst nicht vorgesehen fei, und sich einstimmig dahin ausge sprochen, daß die ergangene ministerielle Instruetion mit dem Gesetze nicht in Einklang zu stehen scheine. Der Ausschuß erkennt demnach in dieser Richtung hin die volle Berechtigung und Begründung des gestellten Antrages an, erklärt sich aber gleichwohl aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Opportunität unter Hervorhebung spezieller Gründe für die Ablehnung des Antrages; diese erfolgte hiernächst nach einer längeren Debatte auch mit Stimmenmajorität.
„Nachdem hierauf noch von dem Referenten die Adresse an Se. Majestät den König wegen Auszahlung des der Oberlausitz an dem Fonds der Darlehnskasse zustehenden Antheils und wegen Verlänge— rung der Amortisationsfrist, für die den Deichverbänden gewährten Darlehne um fernere acht Jahre, verlesen und genehmigt worden, wurde die Sitzung geschlossen.
In der 13. Plenarsitzung vom 21. Oktober haben außer dem Vortrag mehrerer Denkschriften weitere Verhandlungen nicht stattge—⸗ funden, sondern ist der Schluß des Landtags unter den üblichen Feierlichkeiten erfolgt.
Magdeburg, 25. Oktober. Zur Gründung eines land- wirthschaftlichen Vereins für Ragdeburg und Umgegend war, nach Mittheilung des ⸗Magdb. Corr“, gestern Vormittag (1 Uhr von mehreren größeren Grundbesitzern und landwirthschaft= lichen Industriellen eine Versammlung hierher berufen worden, zu welcher sich gegen 70 Grundbesitzer eingefunden hatten. Der Ober- präsident unserer Provinz, Herr v. Witzleben, nahm persönlich an der Versammlung Theil und betheiligte sich auch lebhaft an der Debatte. Das Ergebniß derselben war die Annahme des von Hrn. v. Nathusius entworfenen Statuts, das in Folge des Antrags des Herrn Hasselbach von vielen Anwesenden unterzeichnet wurde. Die eigentliche Constituirung des Vereins soll in einer demnächst zu berufenden General ⸗Versammlung stattfinden. Bis dahin werden die Unterzeichner der Einladung zu dieser Versammlung die Geschäste in Händen behalten.
Merseburg. Aus der am 17. Oktober stattgefundenen 9gten Plenarsitzung des sächsischen Provinziallandtages entnehmen wir Folgendes:
Es kamen zunächst 3 Petitionen zum Vortrag. Die Petition der Stadtgemeinde Wiehe auf Erbauung einer kurzen Chausseestrecke von Wiehe bis Roßleben aus Staatsmitteln wurde abgelehnt. Die 3 Ge— meinden Barleben, Olvenstedt und Ebendorf, unweit Magdeburg, hatten auf Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen in Tragung der Kosten für gemeine Schulen angetragen. Der Landtag erkannte das den Petitionen zu Grunde liegende Bedurfniß einer Aenderung der jetzt üb- lichen, die Forensen ganz befreienden Aufbringungsweise an, hielt jedoch dafür, daß einer Uebernahme eines Theils der Last auf die Gemeinde- Kasse im Wege des Gemeindebeschlusses Nichts entgegenstehe und dann durch eine Vereinigung der verschiedenen Aufbringungsarten überall ein angemessenes Verhältniß herzustellen sei. Er deschloß daher, diese Petitlon dem Herrn Ober ⸗Präsidenten mit dem Ersuchen zu überreichen, daß er die Königliche Regierung anweisen möge, die Ge- meinden in Regelung der Sache in diesem Sinne zu unterstützen. Eine dritte Petition, von einigen Mitgliedern des Landtags ausgehend, bat, die gesetzlichen Bestimmungen über Einführung von Hundestenern dahin abzuändern, daß dieselben für größere Bezirke zusammen, statt allein für einzelne Gemeinden, eingerichtet werden konnte. Nachdem die Vor— frage, ob ein provinzielles Bedürfniß vorliege, bejaht war, nahm der Landtag einen dahingehenden Antrag an, eine Abänderung der unzu— . fi, n., Bestimmungen der Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen.
Es erstattete sodann der vierte Ausschuß sein Gutachten über den Uebergang einiger ehemals sächsischer Ortschaften im 1. Jerichowschen, Mansfelder See, Saal- und Worbiser Kreise aus der säch sischen in die Magdeburger Land Feuer ⸗ Societät. Der Ansicht, daß die Uebergangsbestimmungen nicht in Form einer Vereinbarung zwischen den beiden aus ern telt r mn den über die Sache einverstandenen Gesellschaften, sondern einer Königlichen Verordnung zu fassen seien, so