1864 / 273 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung.

Zur Vermeidung von Verzögerungen bei Bestellung der in Berlin eingehenden Postsendungen wird dem Publikum wiederholt dringend einpfohlen, auf der Adresse der Briefe und Begleitbriefe die Wohnung der Adressaten nach Straße, Hausnummer und der Lage in den Häusern ob eine, zwei Treppen hoch u. s. w. mög— lichst genau zu bezeichnen.

Berlin, den 16. November 1864.

Der Ober⸗Post⸗Direktor.

In Vertretung: Budde.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. November. Nach den großen Krie— gen von 1813 15 ordnete der König Friedrich Wilhelm 1II., in tiefer Würdigung der religiösen Empfindung seines Volkes, eine jährlich wiederkehrende kirchliche Feier zum Gedächtniß der Ver⸗ storbenen am letzten Sonntage des Kirchenjahrs an. Fünf⸗— zig Jahre sind seitdem vergangen und wiederum sind so viele Sohne unseres Volkes berufen und gewürdigt gewesen, die Treue gegen König und Vaterland mit ihrem Blut und Leben zu besiegeln. Der nächste Sonntag mahnt daran, der Gefallenen ernst dankbar zu gedenken. Die kirchliche Feier des Todtenfestes wird in diesem Jahre aufs Neue eine hervorragende nationale Be⸗ deutung haben und eine würdige Vorbereitung sein auf eine spätere Sieges- und Dankfeier für den durch so theure Opfer errungenen köstlichen Frieden.

In Berlin und in Minden werden möglicher Weise, wie die »Prov. Eorresp.“ vernimmt, Besichtigungen der heimkehrenden sieg⸗ gekrönten Truppen stattfinden.

Nach demselben Blatt sind zur künftigen Besetzung der Elb⸗ herzogthümer im Verein mit einer österreichischen Brigade folgende preußische Truppen bestimmt: das 6. Ostpreußische Infanterie Regiment Nr. A3 vom 1. Armee⸗Corps), das 8. Pommersche Infanterie ⸗Regi⸗ ment Nr. 61 xwvom 2. Armee -Corps), das Magdeburgische Füsilier—⸗ Regiment Nr. 36 wvom 4. Armee-Corps), das 4. Posensche Infan⸗ terie⸗ Regiment Nr. 59 (vom 5. Armee - Corps), das 2te Schlesische Grenadier⸗ Regiment Nr. 11 wom 6. Armee ˖ Corps), das 1ste Rheinische Infanterie⸗ Regiment Nr. 25 Gwom Sten Armee Corps), das Rheinische Dragoner -Regiment Nr. 5, das Magdeburgische Dragoner - Regiment Nr. 6 und die 3. Fuß⸗ Abtheilung des Schlesischen Feld ⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 6, welche allein unter den jetzt in den Herzogthümern stehenden preußischen Truppentheilen dort verbleiben wird.

Die zur Besetzung kommandirten Truppen scheiden für die Dauer dieser Bestimmung aus ihren bisherigen Kommandoverbänden aus.

(Das Garde ⸗Corps, das 3. Brandenburgische) und das 7. West— fälisch) Armee ⸗Corps, welche vorzugsweise am Kriege selbst betheiligt waren, geben zur weiteren Besetzung zunächst keine Truppen).

Herr W. Bauer hat nach den »Hamb. Nachr.“ dem Leipziger „Bauer Comité. angezeigt, daß an ihn folgender preußischer Mi—⸗ nisterial Erlaß vom 9. November gelangt sei:

»Im Verfolg des diesseitigen Schreibens vom 27. August d. J. werben Ew. Woblgeboren ergebenst benachrichtigt, daß die zur Berathung Ihrer unterseeischen Erfindungen niedergesetzt gewesene Kommission ihren Bericht erstattet hat. Dieser Bericht lautet nicht ungünstig. Zur praktischen Prüfung des vollen Werthes Ihrer Erfindungen kann jedoch erst geschritten werden, wenn Sie spezielle Entwürfe und Kostenüberschläge a) zu einer Motions— maschine, welche bei einem preußischen Dampfkanonenboot Anwendung finden kann, b) zu einem Küstenbrander, nach Ihren Constructionen zc, hierher einreichen. Wegen Mittheilung der Dimensionen eines Dampfkanonen— bootes wollen Sie sich direkt an das Königliche Marine ⸗Ministerium wenden. Indem das Kriegs ⸗Ministerium Ew. Wohlgeboren hiernach das Weitere anheimstellt und dem Eingang der qu. Entwürfe entgegensieht, bemerkt dasselbe mit Bezug auf Ihr ferneres Schreiben vom 1. November schließlich, daß auch die Frage wegen Realisirung einer Geschützwirkung unter Wasser mit Ihrer Juziehung durch eine aus Artillerie- und See— Offizieren gebildete Kommission auf praktischem Wege geprüft werden soll und der Termin hierzu Ew. Wohlgeboren seiner Zeit mitgetheilt werden wird. Berlin, den 9. November 1864. Kriegs -Ministerium. von Roon.«

Breslau, 17. November. Der Herr Ober⸗Präsident Freiherr von Schleinitz ist gestern Mittag von einer Reise nach Ober— Schlesien zurückgekehrt.

Von der Ruhr, 17. November, wird der »Elbf. Ztg.“ ge— schrieben: In Folge der langen Dürre in den letzten Monaten sind die Flüsse Rhein und Ruhr so seicht geworden, daß die Schiffe und Nachen kaum den dritten Theil der sonstigen Last befördern können. Je höher die Schiffer auf dem Rheine kommen, desto mehr müssen sie lichten“, d. h. das Schiff erleichtern. In Folge dessen ist auch der Handel sehr flau, und manche Arbeiter haben wenig oder kein Verdienst. An dem neuen Hafen bei Ruhrort wird glücklicherweise

noch tüchtig gearbeitet, so daß viele Arbeitskräfte dort zu verwen— den sind.

Cöln, 17. November. Die Pontonnier⸗Compagnie des zu Deutz stehenden Westfälischen Pionier - Bataillons Nr. 7 traf, aus Schleswig-Holstein zurückkehrend, gestern Nachmittag zu Deutz ein, und wurde am Bahnhofe, vor welchem sich eine große Menge Sol⸗ daten und Bürger versammelt hatte, festlich empfangen und mit der Musik des 8. Kürassier Regiments nach der Pionier ⸗Kaserne geleitet. (Köln. Z.) .

Aachen, 17. November. Heute fand für den Wahlbezirk Eupen Aachen in unserer Stadt die Ersatzwahl zum Hause der Ab— geordneten an Stelle des Handelskammer-Präsidenten Thelosen statt, welcher sein Mandat niedergelegt hat. Gewählt wurde der Gewerbe— gerichts ⸗Präsident Arnold Deutz aus Aachen. Dr. Hermann fer, außerordentlicher Professor der Rechtswissenschaft von der Universität Bonn, ein durch mehrere Schriften auf dem Gebiete der katholischen Literatur bekannter Gelehrte, war der Gegenkandidat.

Hannover, 16. November. Heute Nachmittag, wird der »Hamburger Börsen - Halle« geschrieben, sollte im Lokale der Börse die Versammlung des Celler kirchlichen Ausschusses stattfin⸗ den. Als die Mitglieder des Ausschusses in dem Lokale erschienen, fanden sie dort einen Polizeikommissär vor, welcher der Versamm— lung auf Grund des Vereinsgesetzes beiwohnen wollte. Die Mit⸗ glieder des Ausschusses bestritten, daß dieses eine Versammlung sei, welche der polizeilichen Aufsicht unterliege, es solle nur eine Privat- besprechung von Vertrauensmännern der Gemeinden sein. Da die Po— lizei aber trotzdem das Lokal nicht räumen, die Ausschuß-Mitglieder aber nicht in ihrem Beisein sich besprechen wollten, so zogen letztere es vor, die Börse zu verlassen und in der Privatwohnung eines Mitgliedes zu verhandeln. Hier ist beschlossen, über die Synodal ˖ Verfassung und die Synodal-Wahlen eine Ansprache an die Gemeinden zu richten. In der Stadt war das Gerücht von einer polizeilichen Auflösung der Versammlung verbreitet, das sich auf die Abneigung der Regierung gegen neue Agitationen stützte, sich aber als unbegruͤndet herausstellte. Graf Borries ist zum Direktor der Landwirthschafts⸗-Gesellschaft einstimmig wiedergewählt worden. Minister von Hammerstein hatte Tags zuvor versichern lassen, daß er auf diese Stellung durchaus nicht reflektire. Mecktenburg. Schwerin, 17. November. Der Groß- herzog und die Frau Großherzogin Anna sind gestern Abend von Neubrandenburg hierher zurückgekehrt.

In Malchin ist der Landtag in gewohnter Weise eröffnet worden.

Das zweite Bataillon in Wismar ist kommandirt worden, die Schanzen bei Wendorff und dem Grasort wieder abzutragen.

Holstein. Aus Dithmarschen wird der »Flensb. Nord.

Ztg.‘ unter dem 15. November geschrieben: Die ersten Züge heim⸗

kehrender Oesterreicher sind angelangt, und beleben die Haupt⸗ straßen unserer Gegend. Nachdem vorgestern und gestern kleine Ab theilungen Infanterie und Windischgrätz⸗Dragoner als Fouriere ein getroffen waren, erschienen gestern mit Anbruch des Abends die ersten Truppen diesseits der Eider. Es waren vielleicht 5— 600 Mann Ungarn vom Regiment Coronini Infanterie, angeblich 4 Compagnieen, welche aus der Umgegend von Husum kamen. Der mehrstündige Marsch und die regnigte Witterung schienen den Froh⸗ sinn der Leute nicht getrübt zu haben, vielmehr zogen dieselben mit lauten, schallenden leider uns unverständlichen Gesängen ihren ersten holsteinischen Quartieren zu. Diese Spitze der rückziehenden Truppen wird Lunden erst am morgenden Tage verlassen, um den Marsch durch Dithmarschen fortzusetzen. Für heute ist die Ankunft einer größeren Truppenmasse, vielleicht des ganzen übrigen Theils des Regiments Coronini, angemeldet und werden dieselben, wie man hört, zur Mittagszeit an der Eider sein. Die Friedrichsstädter Zug⸗ fähre soll eine ganze Compagnie auf einmal aufnehinen und schnell genug von Ufer zu Ufer expediren können. Zu Wollersum, westlich von Friedrichstadt, sollen Abtheilungen des Regiments »Prinz zu Holstein« mit größeren und kleineren Böten übergeführt werden.

Aus Kiel meldet man dem ⸗»Hamb. Korresp.“ unter dem 15ten: Gestern Abend kam der Stab der 6. Dipision, General-Lieutenant v. Manstein, von Apenrade her an. Husaren waren ebenfalls schon gestern hier und gingen heute wieder ab. Heute langten Ulanen und die Quartiermacher für das morgen kommende 35. Regiment an. Das festliche Flaggen dauert fort. Zu der am 15. d. in Kiel zu⸗ sammentretenden Kommisston wegen der Rendsburger Angelegenheit sind daselbst zwei höhere preußische und österreichische Offiziere, die Herren Stiehl und Blazy eingetroffen.

Ein Telegramm vom 17. meldet, daß Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich Karl an diesem Tage Nachmittags mit zwei Kanonen— böten von Flensburg in Kiel eingetroffen sei, das Dejeuner auf der Korvette »Arkona« eingenommen habe und sich noch Nachmittags nach Altona begeben würde.

Schleswig. Aus Flensburg meldet der »Alt. Merkur« unter dem 14ten: Einige Hundert Mann preußischer Garde⸗Artilleristen kamen gestern von Sonderburg hier an und wurden auf eine Nacht einquartiert. Das 69. preußische Infanterie⸗ Regiment, von dem das

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1. Bataillon, ca. 500 Mann, lange Zeit hier gelegen, rüstet sich

zum Abmarsch; Dienstag rücken sie aus. Es heißt, daß sie nach

Kiel gehen, woselbst sie nach 4 Tagemärschen ankommen werden. Der General v. Fließ ist diesen Morgen mit seinem Stabe nach Süden gereist.

Lübeck, 15. November. Ueber die Durchmärsche preußischer Truppen, welche in den Tagen vom 16. bis 26. d. hier bevorstehen, hat die Lübeck. Ztg. Folgendes erfahren: Es wird hier eintreffen: Den 16. d. Die 1. Haubitz Batterie des Brandenburgischen Feld⸗ Artillerie Regiments Nr. 3; dieselbe hat am 17. d. Ruhetag und geht am 18. d. weiter. Den 17. d.. Der Stab der 5. Infanterie Diviston; der Stab der 9. Brigade; das 1. Bataillon des Leib⸗ Grenadier-⸗Regiments Nr. 8 und die Il. Fuß Abtheilung des Brandenburgischen Artillerie- Regiments Rr. 3 diese Abthei⸗ lungen haben am 18ten d. Ruhetag und marschiren am 19 d. weiter. Den 18ten ds. Drei 12pfündige gezogene Batterien des Brandenburgischen Feld Artillerie- Regiments Nr. 3; gehen am 19. d. weiter. Den 19. d. Das 2. Brandenburgische Ulanen⸗ Regiment Nr. 11, das 1. Bataillon und das Füsilier Bataillon des Brandenburgischen Füsilier-Regiments Nr. 64 marschiren am 20. d. weiter. Den 20. und 21. d. 2 Bataillone des Brandenburgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 35; gehen am 22. d. weiter. Den 22. d. Bataillon des Brandenburgischen Füsilier-⸗Regiments Nr. 35, Mu⸗ nitions-Kolonne Nr. 7 und 8; marschiren am 23. d. weiter. Den 23. d. Z Bataillone des Brandenburgischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 35, der Stab der 11. Infanterie -Brigade, die Munitions⸗Kolonne Nr. 9, das Pferde⸗Depot des 1. kombinirten Armee Corps; gehen am 24. d. weiter. Den 26. d. Die Munitions- Kolonne Nr. 6 dieselbe marschirt am 27. d. weiter.

Hamburg, 17. November. Nach den Hamburg. Nachr.“ werden am 18ten d. M. die ersten östepreichi schen Truppen auf dem Rückmarsche in die Heimath erwartet und zwar, das Infan⸗ terie Regiment Nr. 34 „König von Preußen«. Mit Ausnahme des 26. 27. und 28., sollen dann bis Ende des Monats jeden Tag neue Truppen folgen, welche fast sämmtlich hier eine zwei bis dreitägige Rast halten sollen. Der Empfang der heimkehrenden Truppen auf hiesigem Gebiete und beim Einmarsch in die Stadt, schreibt das genannte Blatt, wird ein festlicher sein.

Sachsen. Leipzig, 17. November. Ihre Königl. Hoheiten die Großherzogin von Oldenburg und die Prinzessin Friedrich Karl von Preußen trafen heute früh 37 Uhr mittels Extrazuges von Altenburg hier ein und reisten mit dem um 7 Uhr auf der Magdeburger Bahn abgehenden Zuge, resp. nach Hannover und Dessau weiter. (L. Ztg.)

Hessen. Darmsta dt, 16. November. Die zweite Kam⸗ mer der Stände erledigte in ihrer heutigen 149. Sitzung den Titel 3 des Entwurfes der Strafprozeßordnung, von der Staats⸗ anwaltschaft handelnd. Die mit Bezug hierauf gestellten Amen dements (wonach u. A. der Staatsanwalt die Unabhängigkeit der Stellung der Kollegialrichter hatte erhalten sollen wurden, soweit sie heute zur Abstimmung kamen, verworfen. Ebenso erhielt ein Amendement dahin gehend, daß die Staatsanwälte zwar der Auf⸗ sicht des Ministeriums unterworfen, bezüglich der in den einzelnen Untersuchungen von ihnen zu stellenden Anträge aber unabhängig sein sollten, nicht die Zustimmung der Kammer, Hingegen wurde ein Amendement zu Art. 39, wonach die Gerichte der Staatsan- waltschaft in geeigneten Fällen eine Präklusivfrist zur Stellung ihrer Anträge sollten bestimmen können, angenommen. (Darmst. Ztg.)

Baden. Karlsruhe, 16. November. Das 2. Bülletin über das Befinden der Frau Markgräfin Wil helm lautet: In Folge der Verminderung der Entzündungssymptome verlief die Nacht ziemlich ruhig. Im Ganzen ist aber der Zustand der hohen Kranken immer noch recht bedenklich.

Oesterreich. Wien, 17. November. Der Familien⸗ Vertrag, welcher unter dem 9. April d. J. zu Miramare zwischen dem Kaiser und dem Erzherzoge, jetzigen Kaiser Maximi⸗ lian J., abgeschlossen ist, wurde, wie bereits gestern telegraphisch an⸗ gezeigt ist, dem Reichsrathe gestern vorgelegt. Die wesentlichsten Bestimmungen desselben sind;

Im Art. 1 leistet der Erzherzog Ferdinand Maximilian für seine Person und seine Nachkommen auf die Thronfolge in das Kaiserthum Oesterreich und alle dazu gehörigen Königreiche und Länder ohne Aus— nahme zu Gunsten der übrigen successionsfähigen Sprossen aus dem Mannesstamme des österreichischen Hauses und deren männlicher Descen denz dergestalt Verzicht, daß, insolange von den zufolge der Gesetze, welche in dem österreichischen Hause über die Successions ⸗Ordnung bestehen, ins besondere in Folge des vom Kaiser Karl VI. unter dem Namen der pragmatischen Sanction am 19. April 1713 errichteten Hausgesetzes, so wie des von Sr. Majestät dem Kaiser Ferdinand J. am 3. Februar 1839 errichteten Familienstatuts zur Nachfolge berufenen Erzherzogen oder deren männlichen Descendenten, selbst in den entferntesten Graden noch jemand Anderer übrig sein wird, weder der Erzherzog, noch dessen Nachkommen oder irgend jemand in seinem Namen und zu keiner Zeit den mindesten Anspruͤch auf die besagte Nachfolge soll erheben können.

Art. 2 spricht aus, daß diese Verzichtleistung sich auch auf das in dem Familienstatute unter gewissen Bedingungen begründete Recht zur

Führung der Vermundschaft über einen minderjährigen Thronfolger er- streckt.

Im Art. 3 behält sich der Erzherzog jedoch für den Fall, daß alle äbrigen Erzherzoge und deren männliche Descendenten ausstürben, sich so wohl als seiner männlichen Nachkommenschaft alle vorerwähnten Suc- cessionsrechte in bester Form Rechtens vor. In Beziehung auf die beider seitige, erst nach Ermessen des Mannesstammes in allen Linien zur Suc— cession gelangende weibliche Descendenz hat es bei der in den oben er— wähnten Successionsvorschriften gegründeten Ordnung unverändert zu bleiben. Doch sollen in allen Fällen die Nachkommen des Erzherzogs nur dann zur Regierungsnachfolge gelangen können, wenn sie der römisch· katholischen Glaubenslehre zugethan sind.

Im Art. 4entsagt der Erzherzog allen Rechten und Ansprüchen an das dermalige oder zukünftige, bewegliche und unbewegliche Familienver⸗ mögen des Erzhauses unter nachfolgenden Beschränkungen:

a) Sollen dem Erzherzoge und seinen Nachkommen für den Fall außerordentlicher Ereignisse, welche eine wesentliche Veränderung in seinen neubegründeten Verhaͤltnissen zur Folge hätten, die Ansprüche auf eine Betheiligung aus den Einkünften des Familienversorgungsfonds in jener Art vorbehalten sein, wie dieses für solche Fälle rücksichtlich der mit einer eigenen Souverainetät begabten Zweige des Erzhauses in dem §. 44 des Familienstatutes vom 3. Februar 1832 vorgesehen ist. b) Sollte der Erzherzog zur Thronfolge gelangen oder sollte nach Aussterben des Manns⸗ stammes des ganzen österreichischen Hauses die Thronfolge mit Rücksicht auf die Nähe zu dem letzten Besitzer aus dem Mannsstamme auf die weibliche Descendenz übergehen, dann haben alle auf Verwandtschaft, Geburt oder Observanz beruhenden Ansprüche des Erzherzogs und dessen Nachkommenschaft auf das dann noch vorhandene Familienvermögen des Erzhauses wieder aufzuleben.

Art. 5 bestimmt, daß in Beziehung auf das Intestaterbrecht , auf das bewegliche und unbewegliche Vermögen der einzelnen Mitglieder des Kaiserlichen Hauses und deren Nachkommen, die in §. 39 des Fainilien · statutes vom 3. Februar 1839 für diejenigen Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, welche mit eigener Souvptrainetät begabt sind , enthaltenen Be- stimmungen in Kraft bleiben. Doch bleiben von jedem Verzichte jene

Falle ausgenommen, wo dem Erzherzoge oder seinen Nachkommen von den Verwandten vermöge Geschenken unter Lebenden oder gültiger letztwilliger Anordnungen, oder auch von anderen Seiten Vermögen oder Erbschaften zufallen sollten, durch deren Besitz den Rechten des Erzhauses in keiner Weise zu nahe getreten wird.

Der Regierungs⸗Rath im Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern Hr. Karl Weil ist, wie die Wiener Ztg. amt= lich anzeigt, als Ritter des Ordens der eisernen Krone dritter Klasse den Ordensstatuten gemäß in den Ritterstand des österreichischen Kaiserstaates erhoben. .

Die bisher bekannt gewordenen Einzeichnungen auf das neue Anlehen belaufen sich nach amtlicher Anzeige auf 2314945000 Fl.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses interpellirte der Abgeördnete Schindler die Regierung, ob sie noch in dieser Session ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz einzubringen beabsichtige. Staats⸗ minister von Schmerling versprach baldige Ertheilung einer Antwort.

Graf Mensdorff-⸗Pouilly legt den am 9. April d. J. mit dem Kaiser Maximilian zu Miramare abgeschlossenen Familienpakt vor.

Finanzminister von Plener legte den Staatsrechnungsabschluß

für das Jahr 1862 und das Budget für das Jahr 1865 vor.

Nach letzterem werden die Gesammtausgbben 548 Millionen, die Gesammteinnahmen 518 Millionen betragen. Zur Deckung des Defizits sollen zunächst die von den Herzogthümern zu zahlenden Kriegskosten von 18 Millionen dienen, der Rest soll durch Kredit⸗ operationen aufgebracht werden. Der Finanzminister brachte außer⸗ dem noch mehrere Steuerreformprojekte ein.

Das venetianische Amtsblatt bringt eine Bekanntmachung vom Militair Gouvernement, wodurch das Standrecht in acht- zehn Distrikten der Provinzen Friaul und Tre viso prokla⸗ imirt und unter Anderem befohlen wird, daß Schildwachen und Patrouillen sofort nach der ersten Aufforderung Feuer geben sollen. Denjenigen, welche sich freiwillig stellen oder von der Be⸗ völkerung selbst ausgeliefert werden, soll das Leben geschenkt werden. Dasselbe Amtsblatt berichtet ferner, daß eine der Insurgentenbanden sich in die Gebirge von Tyrol geworfen hat und daß Truppen auf⸗ geboten werden, um für ähnliche Versuche die Durchzugspunkte zu decken.

Trient, 17. November. Die heutige Gazzetta meldet, daß gestern früh ein heißer Kampf zwischen Garibaldianern und italie—⸗ nischen Truppen bei Bagolino in der Lombardei stattgefunden hat. Beide Theile hatten viele Todte und Verwundete; der Kampf endete mit der Gefangennahme eines Theiles und der Zersprengung des Restes der Bande.

Schweiz. Bern, 15. November. Erst heute Morgen ist hier das Endrefultat der vorgestrigen Integral - Erneuerung des Großen Rathes des Kantons Genf bekannt geworden. In dem Stadtbezirke hat die konservativindependente Partei 330 Stimmen mehr gehabt, als die Radikalen, und auf dem rechten Ufer ca. 299 Stimmen mehr, während die Radikalen auf dem linken Ufer ca. 550 Stimmen Ma⸗ jöorität hatten. Hier wurden James Fazy, Alt⸗Staatsrath Fontanel, Ducommun, Carteret und andere Häupter dieser Partei gewählt. Von beiden Parteien portirt, erhielt General Dufour die meisten Stimmen, nämlich 5435. James Fazy ward mit 2303 von 4060 gewählt. Im Ganzen ist das Wahlresultat zu Gunsten der Kon⸗