1864 / 281 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Breslau, 27. November. Das 1. Bataillon 2. Schlesischen Grenadier Regiments Nr. 11 welches erst am 11. Dezember nach den Elbherzogthümern abrücken sollte, hat, wie die Prov. Ztg. f. Schles. erfährt, den Befehl erhalten, sich schon von nächstem Montag den 28. d. ab marschbereit zu halten und sei es möglich, daß das Bataillon schon an diesem Tage von hier abrücke. Das Füsilier Bataillon des Königs⸗Grenadier Regiments (2. Westpreußisches) Nr. 7 und das 1. Schlesische Jäger-Bataillon Nr. 5, welche beide Truppentheile heute Vormittag auf ihrem Rückmarsche von der russisch polnischen Grenze nach ihren Garnisonen Hirschberg und Görlitz die hiesige Stadt passirten, wurden vor dem Oderthor von einem zahlreichen Offizier⸗Corps, der kommandirende General, General der Kavallerie von Mutius an der Spitze, empfangen und mit klingendem Spiele durch die Stadt geleitet.

Münster, 26. November. Dem hiesigen Etappen · gKomman · danten ist, dem ⸗Westfäl. Merkur zufolge, folgende Depesche zuge⸗ gangen: Auf Allerhöchsten Befehl bleibt die 13. Division bis auf Weiteres im Eantonnement bei Minden.

Cöln, 27. November. Wie den Cöln. Bl.“ aus guter Quelle mitgetheilt wird, ist heute hier die Ordre eingetroffen, daß die von hier nach Schleswig befehligten Truppen vorerst in und bei Min den Quartier beziehen sollen. Die auf gestern Nachmittag ange⸗ sagte Rückkunft des Westfälischen Pionier Bataillons Nr. 7 hat, wie die -Cöln. Z.« berichtet, nicht stattgefunden, und zwar, wie ange⸗ nommen wird, in Folge der Allerhöchsten Orts besohlenen Sistirung des bereits in Ausführung begriffenen Rückmarsches der vom Kriegs schauplatze kommenden Truppentheile.

Hannover. 26. Rovember. Wie die N. H. Ztg. mittheilt, hat sich Se. Majestät der König in Begleitnng des Kronprinzen heute Mittag nach Clausthal begeben.

Dasselbe Blatt giebt das durch die zu Kiel zusammen⸗ getretene Kommission am 24. d. M. festgestellte Abkommen, wie folgt, an:

»Zur endgültigen Ausgleichung der Rendsburger Diffe⸗ renzen erklärt sich die Königlich preußische Regierung mit Freuden den Königlich sächsischen und Königlich hannoverschen Regierungen gegenüber bereit, die in Rendsburg und zwar in der daselbst inne⸗ gehabten Stärke wiederum einrückenden Bundes“ Executionstruppen mit allen militairischen Ehren dort empfangen zu lassen.

Zu diesem Zwecke sind die vier ursprünglich mit der Bundes⸗ execution in Holstein und Lauenburg beauftragten Regierungen über⸗ eingekommen, daß, unbeschadet einer anderweiten Regelung der Be— satzungs Verhältnisse, und in Betracht der wünschenswerthen mög⸗ lichst schleunigen Erledigung, 24 Stunden nach allseitig erfolgtem Einverständniß, die zunächst stehenden 6 Compagnieen der Bundes⸗ Executions⸗Division 1 Bataillon Hannoveraner aus Kellinghusen und 2 Compagnien Sachsen unter Befehl des Königlich hanno⸗ verschen General⸗Majors v. d. Knesebeck in Rendsburg einmarschiren und einen selbstständigen Stadttheil unabhängig von der Komman— dantur der allürten Armeen ausschließlich besetzen; und zwar für die ersten Tage das Neuwerk; ein späterer entsprechender Wechsel der Stadttheile ist, sobald er vom Ober⸗Kommando der Bundesezecutions⸗ Division beantragt wird, von vornherein zugestanden.«

Mecklenburg. Von dem mecklenburg ˖ schwerinschen Ministe ; rium der auswärtigen Angelegenheiten ist eine der preußischen (vergl. Nr. 275) analoge Aufforderung wegen Geltendmachung der Entschä— digungs⸗Ansprüche für den durch Wegnahme von Schiffen während des Krieges mecklenburgischen Unterthanen verursachten Schaden unter dem 24. November ergangen. Die Betheiligten in Mecklenburg haben ihre diesfälligen Anmeldungen bei dem mecklenburgischen Ge⸗ neral· Konsul, Etats Rath Frölich, in Kopenhagen zu machen. Sonst entnehmen wir der Bekanntmachung noch, daß Seitens der König= lich preußischen Regierung der Geheime Regierungs Rath Eck, vor- tragender Rath im Handels ⸗Ministerium zum Kommissarius bestellt worden ist.

Der Großherzog war om 28. abermals nach Ludwigslust gereist, um das dort ankommende preußische Militair zu begrüßen. Der zsterreichische Feldmarschall⸗ Lieutenant Freih. v. Gablenz war, einer Einladung des Großherzogs folgend am 255, Mittags, mit Gefolge von Berlin in Schwerin eingetroffen, wo derselbe am Bahnhofe von den Generalen von Zulow und von Bilguer, so wie dem gan⸗ zen Offizier Corps empfangen und nach dem Großherzoglichen Schlosse begleitet wurde. Abends kehrte der österreichische General nach Berlin zurück, wohin sich auch die Generale von Röder und von Manstein wieder begeben haben.

. der Sitzung des Landtages vom 22sten d. M. wurde über die Ergebnisse des am 1. Oktober v. J. eingeführten mecklenburgi⸗ schen Grenzzolls während der ersten drei Vierteljahre seines Bestehens ein vorläusiger Bericht erstattet, welcher sich im Allgemeinen befrie digt ausspricht. Die baaren Aufkünfte aus dem Grenzzoll seien nur um 30060 Thlr. hinter dem Anschlag zurückgeblieben, was um so erfreulicher sei, als der erste Anfang schon an sich immer mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen habe. Kaufleute und Privat; personen hätten sich vor dem Eintritt der neuen Zollordnung mit reichlichen Vorräthen versehen; dann habe der Krieg mit Däne⸗

mark auf den Verkehr gedrückt.

Auch komme in Betracht, daß unter den neun Monaten

deren Ergebniß vorliege, sich drei Wintermonate befinden, welche stets die ungünstigsten für die Erhebung seien. In Erwägung dieser die Einnahme schmälernden Umstände sei für die Zukunft mehr zu erwarten. Die Abänderun. gen und Vervollständigungen der Einrichtung, welche sich allerdings als erforderlich herausstellten und einer Mitwirkung der Gesetzgebung bedürften, würde man später in Betracht ziehen können, da für jetzt erst eine zu kurze Zeit der Erfahrung vorliege. Mit diesen Ansichten der Großherzoglichen Steuer und Zolldirection stimmen auch die ständischen Deputirten, welche die Visitations ⸗Kommission bildeten, überein. Die Sache ist vorläufig an das betreffende Comité zur Berichterstattung überwiesen. Dann gelangte die 51. Proposition des Engern Ausschusses, die Bestrafung der Dienstvergehen der Gutsleute in den ritterschaftlichen Gütern zur Be⸗ rathung, in Betreff deren das ritterschaftliche Amt Neustadt bekannt. lich die Aufhebung des Gesetzes vom 2. April 1864 beantragt hat. Da von. der Landschaft gegen den Erlaß des Gesetzes Widerspruch erhoben ist, so betheiligt sich dieselbe an der Diskussion nicht. Die . ging Seitens der Ritterschaft mit 40 gegen 6 Stimmen ahin ;

Man kann auf den Antrag des Amts Neustadt nicht eingehen, weil die Mißdeutung und Entstellung eines Gesetzes die Wiederaufhebung dessel⸗ ben nicht motiviren könne, das Eine aber müsse zugegeben werden, daß der Passus im §. 2 Abs. 2 der in Rede stehenden Verordnung mit den Worten zoder so weit nach den Verordnungen vom 29. Januar 1852 und vom 27. Januar 1853 körperliche Züchtigung statthaft ist, 25 Streiche in Ge⸗ mäßheit der Bestimmungen des §. 3' der Verordnung vom 4. Januar 1839 polizeilich zu erkennen,“ zu Mißverständnissen Veranlassung geben könne, indem es ohne Vergleichung der dabei eitirten Gesetze den Anschein gewin⸗ nen müsse, als ob Dienstvergehen mit körperlicher Züchtigung bestraft wer den könnten, man wolle daher den Engeren Ausschuß beauftragen, die hohen Regierungen auf diesen Widerspruch aufmerksam zu machen und es dabei zur Erwägung zu verstellen, ob es dieses Widerspruchs wegen ange— messen erscheine, den betreffenden passus qeclarando zu streichen, für welchen Fall der Engere Ausschuß seine Zustimmung zu ertheilen potestivirt sein soll.«

Schließlich wurde ein Antrag des ritterschaftlichen Amtes Buckow, den Verkauf der Streichhölzer zu verbieten als ungeeignet abgelehnt und dem Vorstande des Vereins für im Felde verwundete und er⸗ krankte Krieger, welcher Unterstützung aus Landesmitteln erbeten hatte, erwidert, daß man zur Zeit die Sache, so anerkennenswerth sie sei, doch nicht fördern könne.

Die Verhandlungen mit Wismar über den Eintritt dieser Stadt in den landständischen Verband sind durch Deputirte so weit vorbereitet, daß die Bedingungen ziemlich vollständig festgestellt sind und jetzt nur noch der Prüfung und Genehmigung des Landtags unterliegen.

Höolstein. Das Ober⸗Kommando der vorläufig in Schles⸗ wig-Holstein zurückbleibenden 6sterreichischen Truppen wird in Alto ma stationirt. Die gegenwärtig stattfindende Natural⸗Ver pflegung für dieselben wird auch künftig beibehalten und von Altona aus geschehen. Die Lieferung der Naturalien hat, wie früher, die Firma Lachmann übernommen. General Edler v. Kalik, der Kommandeur der nach ihm benannten Brigade, welche in Schleswig⸗ Holstein zurückbleibt, ist am 25. von Wien in Hamburg eingetroffen. Die Brigade Kalik (früher Dormus) besteht aus dem 22. Jäger Bataillon (Polen), dem 72. Regiment Ramming (Ungarn), dem 35. Regiment Khevenhüller (Böhmen), der 5. und 6. Escadron Windischgrätz⸗ Dragoner und der 3. Batterie. Sicherm Vernehmen nach wird, wie man dem »Hamb. Corresp. meldet, die Sternwarte in Altona nach Kiel verlegt und der Professor Peters Professor der dortigen Universität werden.

Altona, 27 November. Nach der heutigen »Schleswig-Hol= steinschen Zeitung ist den hiesigen betreffenden Behörden die offizielle Anzeige zugegangen, daß der Rückmarsch der preußischen Truppen sistirt worden und daß in Allem 6 Bataillone Infanterie, 1 Hu sarenregiment und der Stab der Brigade bis auf Weiteres hier ver⸗ bleiben werden. Wie es heißt, würde Prinz Friedrich Karl mit seinem Stabe heute hier eintreffen. Die gestern nach Hamburg abge⸗ gangenen preußischen Truppen sind heute hierher zurückgekehrt.

Rendsburg, Sonntag 27. November, 2 Uhr. Soeben sind 1 Bataillon Hannoveraner und 2 Compagnieen Sachsen mit einem preußischen Musikcorps an der Spitze, und von dem preußi— schen Stabe empfangen, hier eingerückt und beziehen Quartiere im Neuwerke.

Schleswig. Wie die Nordfl. Tid. schreibt, werden an der neuen schleswig holsteinischen Grenze schon zum 1. Dezember an folgenden Orten neue Zollstellen errichtet, nach Westen um den Ripener Distrikt in Reisbye, Gielstbroe, Kalslund; im Osteramt in Höckelberg, Brabek und Frörup,

Die : Flensb. Ztg. bezeichnet die Nachricht daß auf einer der schleswigschen Nordsee⸗Inseln nach dem Abzug der alliirten Truppen ein bewaffneter Angriff des dänischen Theils der Be— völkerung auf den deutschen projektirt werde, als eine leere Erfindung, da schon seit Wochen kein Militair mehr auf den Inseln sich befinde.

Hessen. Kassel, 26. November. Dem Vernehmen nach, meldet die „Kass. Ztg. hat der mit der Prüfung des Jungermann—

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chen Antrags beauftragte Ausschuß in der gestrigen geheimen Sitzung der Ständeversammlung dieser als das Resuliat seiner bisherigen geheimnißvollen Berathungen den Entwurf einer Adresse an Seine Königliche Hoheit den Kurfürsten vorgelegt und die Versammlung denselben genehmigt. Man vernimmt weiter, daß ine Deputation bestimmt worden ist, die Adresse zu überreichen. Darmstadt, 26. November, Die 2. Kammer beendigte, wie die ·Darmst. Ztg. berichtet, in ihrer gestrigen Sitzung zunaͤchst die Berathung über Titel XXIV. der Strafprozeß ordnung. Sie beschloß u. A., daß der Staatsanwalt der Appellation des Be⸗ schuldigten nur insoweit sich solle anschließen können, als ihm nach dem vorgestrigen Beschlusse überhaupt das Rechtsmittel der Appella⸗ tion zustehe. In Betreff des Titels XXV., von dem Rechtsmittel der Nichtigkeitõbeschwerde handelnd, wurden die Anträge des Aus⸗ schusses angenommen und' demgemäß namentlich die zu einer Be⸗ rufung Seitens der Staatsanwaltschaft berechtigten Nichtigkeitsgründe des Entwurfs wesentlich beschränkt. Schließlich wurde noch der erste der von der Wiederaufnahme der Untersuchung handelnden Artikel Titel XXVI- erledigt und hierbei gegen den Ausschußantrag der Beschluß gefaßt, daß eine solche Wiederaufnahme nach einem rechts⸗ fräftig gewordenen freisprechenden Erkenntnisse wenigstens in dem einen der in dem Entwurfe aufgeführten Fälle, nämlich dann,

wenn der Freigesprochene nachträglich ein gerichtlich es Geständniß der That abgelegt habe, Seitens der Staatsanwaltschaft solle beantragt werden können. .

In ihrer heutigen Sitzung kam die Zweite. Kammer, der Stände mit der Berathung des Entwurfes zu Ende. Bezüglich des letzten, von der Vollstreckung der Strafurtheile handelnden Titels genehmigte sie nach den Ausschußanträgen die Bestimmungen des Entwurfs und die darauf bezüglichen Beschlüsse der vorigen Kam— mer, wonach die Strafpollstreckung, abgesehen von den bei den Land⸗ gerichten abzuurtheilenden Vergehen, der Staatsanwaltschaft zu über⸗ lassen sei. Die Kammer berieth außerdem die beiden Gesetzes⸗ entwürfe über die Wahl der Geschworenen und die Bildung der Geschwornenbank, sowie über den Verlust und die Sus⸗ pension des Staatsbürgerrechts. In Betreff des ersterwähnten Ge. setzes wurde ein Amendement, daß die Liste der Geschworenen für jedes Jahr nicht aus 200 Personen, wie der Entwurf in Ueber. ei nstimmung mit dem jetzt bestehenden Gesetze, festgesetzt hatte, sondern aus 100 Personen bestehen solle, angenommen. Außerdem erhielt ein Amendement, wonach für das nächste Jahr auch diejenigen Er⸗ gänzungsgeschworenen, welche in dem vorhergehen den Jahre über haupt einmal (wenn auch nicht als Hauptgeschworend bei einer Sitzung fungirt hätten, nicht in die Liste der Geschworenen auf⸗ zunehmen seien, die Zustimmung der Kammer. .

Frankfurt a. M., 26. November. Die offizielle Mitthei⸗ lung Über die Bundestags-Sitzung vom 24. November lautet. Die Bundesversammlung empfing eine Mittheilung des spanischen Gesandten, Marquis v. Alhama, in Betreff der Differenzen zwi— schen Spanien und Peru, und nahm einen Bericht der Civilcommis⸗ sre bezüglich einer Privatreclamation zur Kenntniß. Von Seiten Hannovers ward angezeigt, daß das allgemeine deutsche Handels gesetzbuch am 1. Januar 1865 im Königreich Hannover unverändert in Wirksamkeit kreten wird. Es erfolgte ferner ein Vortrag des Ausschusses für das Bundes -Kassen : und Finanzwesen über das Pensionirungsgesuch eines Bundeskanzleibeamten und die Erledigung von Bundesfestungs⸗Rechnungen—. ;

Baden. Karlsruhe, 26. November. Das heutige Bülle⸗ tin über das Befinden der Frau Markgräfin Wilhelm besagt: „»Die Besorgniß erregende Schwäche, welche gestern Mittag bei der hohen Kranken auftrat, dauerte die ganze Nacht über fort, scheint jedoch diesen Morgen etwas geringer zu sein.“

Bayern. München, 27. Rovember. Der Gesetzgebungs⸗ Aus schuß der Abgeordneten kammer griff gestern im Anschluß an seinen Veschluß in der vorigen Sitzung über Erstreckung der Zustän⸗ digkeit des Prozeßgerichtes im Laufe des Rechtsstreits auf eine ihm nicht zugewiesene Rechtssache auf seine früheren Beschlüsse zu Artikel 1235 des Entwurfs zurück. Es wurden die früher neu eingesetzten Klagen auf Entrichtung der Austragsreichnisse, der verfallenen An. nuitäten, der Ewiggilten und die Hypothekenzinsklagen insofern von der einzelnrichterlichen Kompetenz wieder ausgenommen, als sie wieder der allgemeinen Regel (Werthsumme von 100 Fl. zu folgen haben. Alles, was unbewegliche Sachen und dingliche Rechte betrifft, wurde ohnehin von der einzelrichterl. Kompetenz ausgeschlossen. Man ging sodann zur Berathung der Vorschriften über Verhandlung und Ent⸗ scheidung der Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten in Eivilsachen (Art. 25 30 des Entw.). Der Ausschuß debattirte noch über die Bestimmungen des Entwurfs, die Prorogation betreffend Art. 31 des Entwurfs), und einigte sich über folgende Grundsätze ohne die Fassung des Ärtikels festzusetzen; Die Zulässigkeit der Prorogation sst auf die erste Instanz zu beschränken. Auch Prorogation vom Einzelrichter zum Follegialgericht ist zulässig. Die Prorogation von Handelsgerichten an Eivilgerichte überhaupt ist ausgeschlossen. N. C)

Oesterreich. Wien, 26. November. Der Adreßentwurf

ist heute an die Abgeordneten vertheilt worden, und wird am nächsten Dienstag zur Verhandlung gelangen. .

Der Entwurf erkennt in der jährlich wiederkehrenden Wirksam⸗ keit des engeren Reichsrathes ein in der Verfassung begründetes Recht, und hält die regelmäßige Wiederkehr für unentbehrlich.

Der Entwurf beklagt die Unterbrechung der verfassungsmäßigen Thätigkeit in einigen Theilen des Reiches; ein entschiedenes Vor⸗ gehen zur Beseitigung dieser Zustände würde das Bertrauen wieder beleben.

Die ungesäumte Einberufung der Landtage Ungarns und Kroatiens nach dem Abschlusse der Aufgaben des Gesammtereichs⸗ rathes sei unerläßlich, bardisch⸗ venetianischen ferner Zukunft erhofft.

Die Herstellung und Befestigung eines gesicherten dauernden Friedens erkennt das Haus als unverrückbares Ziel der Regierung und glaubt zuversichtlich, die Regierung werde im Zusammenwirken mit dem deutschen Bunde den Herzogthümern zu ihrem vollen Rechte in der Erbfolge und der selbstständigen Ordnung ihrer An⸗ gelegenheiten verhelfen. Es wird die Bemühungen der Regierung, welche den bundeswidrigen Sonderbestrebungen entgegentreten und durch Reformen in der Bundesverfassung die Bande, welche Oester reich an Deutschland fesseln, enger knüpfen, freudig begrüßen.

Das Haus erwartet die Barlegung der Gründe und Mitthei⸗ lung der Erfolge des Ausnahmezustandes in Galizien und wünscht, daß dessen etwaige Nothwendigkeit baldigst fortfalle; es hält die völlige Umkehr zu einer strengen Regelung der Staatsausgaben und namentlich Reduzirung der Ausgaben für die Armee und Flotte unverzüglich für nöthig; es behält sich Beschlußfassung über die Zu⸗ lässigkeit einer Feststellung des Budgets fur das Jahr 1866 vor bis zu dem Zeitpunkt der wirklichen Vorlage. .

Ein Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister ist eine der dringendsten Ergänzungen der constitutionellen Staatseinrichtungen Oesterreichs. .

Das Haus bedauert ferner daß die Regierung noch nicht in der Lage sei, Resultate über die Verhandlungen in der handelspoliti⸗ schen Frage vorzulegen und erwartet, daß die Nachtheile der bis⸗ herigen Erfolglosigkeit der Verhandlungen durch die in Aussicht gestellten Veränderungen in sich werden verringern lassen.

Der Entwurf betont die Nothwendigkeit einer ein⸗ heitlichen Leitung der volkswirths en und eines neuen Eisenbahnkonzessionsgesetzes, erho lung der konfessio⸗ nellen Verhältnisse.

Zufolge einer Bekanntmachung des Finanz⸗Ministeriums be⸗ stand der Gesammtbetrag der zu Ende Oktober 1864 im Umlaufe befindlichen Münzscheine in 4/210,713 Fl.

Das Abgeordnetenhaus hat vorgestern und gestern Sitzun⸗ gen gehalten, in denen folgende Gesetzentwürfe vorgelegt wurden:

Bezüglich des der Dampfschifffahrts · Gesellschaft des österreichischen Lloyd für die vertragsmäßige Besorgung des Seepostdienstes zu leistenden Entgelts, wonach der zu leistende Gesammtbetrag während eines Jahres die Summe von 22845000 Fl. nicht Überschreiten darf.

b) Gesetzentwurf betreffend die in den Häfen der österreichischen See⸗ käste zu zahlenden Tonnen See Sanitäts und Kontumazgebühren, welcher Schiffe bis 10 Tonnen von der Zahlung der Tonnen und Seesanitäts⸗ gebühren befreit.

) Gesetzentwurf über die Abänderung der §ꝗ5. 4 66 9 11 des Gesetzes vom J. Dezember 1858 zum Schutze der Muster und Modelle für die In: dustrie ⸗Erzeugnisse / der das ausschließliche Benutzungsrecht auf höchstens drei Jahre vom Zeitpunkt der Muster · Registrirung ausdehnt und eine Ver⸗ längerung der Zeitdauer ausschließt.

Ferner gelangte gestern folgende Interpellation zur Verlesung:

»In mehren Journalen, so insbesondere in der Triester Zeitung vom 21. Növember 18654, werden Schilderungen über die Art und Weise ge— bracht, in welcher der erste Transport der in Oesterreich für Mexiko gewor- benen Freiwilligen auf dem Y Bollvian« eingeschifft wurde, und denen zu= folge beinahe die doppelte Anzahl Mannschaft / welche nach den üblichen Transportregeln auf dem genannten Schiffe untergebracht werden könnte, in dasselbe eingepfercht wurde. Da die eingeschifften Truppen größtentheils aus österreichischen Unterthanen bestehen, die Einschiffung in einem österreichi⸗ schen Hafen stattfand, und es nicht anzunehmen ist, daß ein solcher Vor- gang der K. K. Seebehörde unbekannt geblieben sein kann, so stellen die Unterfertigten an Se. Exzellenz den Herrn Narineminister die Frage ob demselben die Art, in welcher der Transport der mezikanischen Freiwilligen stattfand, bekannt sei, und welche Maßregeln von der K. K. Seebehorde getroffen wurden, um österreichische Unterthanen noch auf osterreichischem Gebiete vor einer Behandlung zu schützen, welche, wenn die erwähnten Be⸗ richte auf Wahrheit beruhen, allen Gesetzen der Humanität Hohn spricht.«

In einer gestrigen Sitzung des Ausschusses zur B erathung der Rogawski'sch en Mandatsangelegenheit wies das Ministerium jede Verpflichtung, sich wegen der Einführung oder der ferneren Aufrechthaltung des Ausnahmezustandes in Galizien gemäß §. 13 der Verfassung zu rechtfertigen, von der Hand. Dagegen er⸗ flärte es sich bereit, aus freien Stücken thunliche Erleichterungen in Galizien eintreten zu lassen. . .

In Betreff des Transports der . Freiwilligen ist der Triester Ztg. von dem mexikanischen General ⸗Konsulat eine Zuschrift zugegangen, worin es heißt:

der Zusammentritt der Landtage des lom⸗ Königreichs wie Galiziens werde in nicht