1864 / 286 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3348 Berliner Börse vom 2. Dez

amtlicher Wechsel- Fonds- und Geld -CGQurs.

Lf

Berlin- Hamburger .. 4 Berlin- lamb. II. Em. 4 herl. otsd. Męd. i. . do. Litt. B. 4 do. Litt. C. 4 Berlin- Stettiner 4 do. I. Serie 4 do. IIl. Serie 4 do. . Ser. v. St. gar. 4) Brsl. Schw. Erb. Lt. D. 4 Cõöln- Crefelder Cöln- Mindener

8 * 2.

5

Sta mm- Aetien. Aachen - Düsseldorfer Anachen-Mastrichter. ; Berg. Märk. Lit. A.. Ostpreussische. ö e fn n halter do. 9 Berlin- Hamburger. .. ; Pommersche ...... ! Berl. Potsd. Magdeb. Pai ö ö do. Berlin- Stettiner Wien, östr. Währ. ; ; Posensehe Bresl. Schw. Ereib.. dito 150 EIL T2 Alt. do. Brieg Neisse Augsburg südd. W. 19) FI. ĩ do. Cöln- Mindener Frỹf. a. . südd. W. 100 FI. 2 Schlesische 5 NMagdeb - Nalberst. .. Leipzig in Courant „Vom Staat garantirte Magdeb. Leipziger .. inn a Tbl. Fuss 190 Thl. Litt. B..... ... Münster- Hammer. .. Petersburg 008. R. 3 W. Westpreussis ehe Nieders ehles. Märk.. dito n. do. Niedersechles. Lweigb. ; bberschl. Lit. A. u. C. Bremen G. . do. Lit. B. Oppeln Tarnowita er kik che do. (Stamm-) Prior. Rhein- Nahe ...... Rhrt. rf. Kr. Gladb. Stargard- Posen Thüringer. .... . Wilh. (Cosel - Odbg.]) do. (Stamm-) Prior. do. do. do.

v echsel-Comrse- Pfandbriefe.

Amsterdam dito

or

J . 1811181111

8 de

r r , . de N= = 282 88 es dn k C

C 2 , de -

141

. V. Em. Magdeburg - Halberst. 1e, de. Wittenb.

; Magdeburg - Wittenb.

Nie dersehles. Märk. .

III. Serie ; IV. Serie Nied. Lweigb. Lit. C. Ober- Schles. Litt. 1

O

e;

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EFonds-Conmrs e.

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Rentenbriefe.

Kur- und Neumärk.

Pommers ehe

Poseusche.

Preussis che

Rhein- und WMestph.

. Sächsische Schlesische

nleihe

v. 1854, 1855, i857

Staats - dito dito dito dito

V V 6

e

O C C 8 1 SG G ,

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voön 1864 dito von 1850, 1852 dito von 1853 dito von 1862 Staats Schuld - Scheine Präm. Anl. v. 1855 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder - Deichbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen Andere Goldmünzen lor. dito P , 110 do. II. Emission 4

d Berl. Kaufm. do. III. Emission Schuldversehr. d. Berl. Rautm ,

do. II. Emission Berg. Märkische eonv.

II. der. conv.

x C OD

=

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1811

Wo vorstehend kein Linssatz notirt ist, werden usancemässis 4 pCt. berechnet. do

Rheinische do. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858 /i do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte Rhein-Nahe v. St. gar. do. do. II. Em. Rhrt. Crf. Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission , mn, . Thüringer eonv .... do. II. Serie do. III. Serie conv. do. IV. Serie Wilh. (Cosel - Odbg.]) do. III. Emission 4

Pr. Bk. Anth. Scheine 4

ö

F riedrichsd' or Gold- Kronen

Sr =/ . E14

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; Frioritäts-Oblig. Aachen - Düsseldorfer 4

2 M0 =

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TS - C

ö = , . 28 2 2

O C, = X - es

286 C S O M

8

Münzpreis dos Silbers bei der Königl. Münze.

Das Pfund fein Silber 29 Thb. 23 Sgr.

do. IV. Serie ... . do. PDüsseld. Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest 49. do, II. Ser. Berlin- Anhalter Berlin- Anhalter

iicmtamtsiche otirungen.

C C t ö = = w

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181811

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42 C - =

If Br. Gld. Ausl. Fonds. . ,

Braunschweiger Bank. Oesterr. Loose (1860). Bremer Bank. . ...... OQester. Loose (1864) .. Coburger Creditbank. . do. Silb. Anl. (1864. Darms dter Bank Italien. Anleihe Dessauer Credit Russ. Stiegl. 5. Anl.. . do. Landesbank. w Genker Creditbank ; v. Rothschild List. Geraer Bank Neue Engl. Anleihe Gothaer Privatbank ... ; do. Hannoversche Bank. .. ; do. Leipziger Creditbank. . Hpoll. ...... Luxemburger Bank; .. Engl. ...... Meininger Credithank. . do. Posn. Schatz - Obl. d. do. Henckel) Norddeutsche Bank. .. do. do. Cert. L. A. do. Gew. Bk. (Schuster Oesterreieh. Credit. . .. Poln. Pfandbr. in S. -R. . Rostocker Bank do. Part. 500 FI.... Thüring. Bank Dessauer Prämien- Anl. Weimar. Bank Hamb. St. - Präm. Anl. Oesterr. Metall... ..... Kurhess. Pr. 9bl. 49. Ih. Oester. franz. Staatsbahn? Minerva do. Nation. Anleih Neue Bad. de. 35 HI. Oest. fr. Südb. 8a Fabrik v. Eisenbahnbed. do. Prm. Anleihe. . Schwed. i9 Rl. St. Er- A. Noskau-Rjis an (v. St.. 5 Dessauer Kont. Gas... do. n. 100 FI. Loose Lübeck. Pr. A....

; deim Tdars Ludw.) 88985 a 99 gem, Farin rrieũr. Wish.) 705 2 695 gem. der, i rere, Tomp. 1365 2 6 gem] Russische Eisenbahn 7653 a gem., GenkerzCreditbank 363 a 355 a 365 gem. Oesterr. Credit 7535 a 74 a R gem. OGesterr. Loose von 1864 472 467 gem.

Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.

Amsterdam - Rotterdam Galiz. (Carl Ludw.) . .. Lõöbau- Littau Ludwigshafen Bexbach Ma. Ludwęh. Lt. A. u. C. Mecklenburger

Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Oest.sidl.Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ...

Inlãnd. Fonds.

Kass. Vereins-BR. - Aet. Danziger Privatbank. Königsberg. Privatbank Mag(ͤeburger do.

Posener do.

Berl. Hand. - Gesellseh. . Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank-Verein.. Pommerseh. Ritters ch. B. Preuss. Hy. Vers.... do. do. Certif. ..

28333

. M 33 ** T - - 211811 X

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6TR 1 2

S ——

Ausl. Prioritäts- Actien.

Belg. Oblig. J. de THst do. Samb. et Meuse.

S Q = DS .

Industrie · Actien.

Hoerder Hüttenwerk. .

4

K *

Gesferreschische Kreditactien wurden stark und Teschend ge-

rückten; preussisehe Fonds waren im

handelt, Nordbahn waren nicht unbelebt; Ganzen fest.

m, 7. Dezember. e Börse war heut matt in Fo niedrigen auswärtigen Notirungen, und verschiedener Gerüchte, welche die sterreichischen Papiere und in Folge dessen die Börse im Ganzen

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Gesterr Loose von 1860 805 a 3 gem.

pas Abonnement beträgt: 1 Thlr. sür das bierteljahr in allen Theilen der MNonarchit ohne preis · Erhöhung.

Ftaats—

Aue Bost⸗Anstalten des n= und Auslandes nehmen e,, an fur geriin die Erpedition de⸗ znigĩ Preusfischen Staats- Anzeigers:

Wilhelms⸗Straße Ro. 41. (nahe der Ceipzigerstr)

Berlin,

Sonntag den 4. Dezember

1864.

E 286.

Se. Majiestät der König haben Allergnädigst geruht: Den General der Infanterie z. D. von Arnim zu Allerhöchst ˖ Ihrem dritten Ober⸗Jägermeister zu ernennen; und

Den Stadtrichter von Notz hierselbst zum Stadtgerichts ⸗Rath u ernennen.

Berlin, 3. Dezember.

Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern ⸗Sig⸗ maringen ist von Wien heut Morgen hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Vꝛtedizinal⸗Angelegenheiten.

. Der bisherige Kanzlei Hülfsarbeiter Johann Friedrich Nuhst ist als Geheimer Kanzlei⸗Secretair bei dem Ministerium der gzeistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten angestellt

worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 7. November 1864 die Förderung der

betreffend Drainkultur im preußischen Staate.

Ueber die Lage der Drainkultur im preußischen Staate ist in

den letzten Jahren von den landwirthschaftlichen Central -Vereinen

und den Auseinandersetzungs-Behörden Bericht erfordert und der . Inhalt dieser Berichte jetzt in einer Denkschrist zusammen⸗ gestellt. Dem Central ⸗Verein übersende ich hierbei Druckexemplare dieser Denkschrift (eins für die Central⸗Vereins ⸗Bibliothek und eins für jeden Lokalverein des dortigen Bezirkes) und empfehle die För derung der wichtigen Kulturmethode des Drainirens, dessen Nutzen mmer allgemeiner anerkannt wird, der Aufmerksamkeit des Vereines. Ueber die wesentlichsten Anträge, welche in den einzelnen Be— ichten gestellt sind, bemerke ich Folgendes: . Für Neu ⸗Vorpommern ist der Mangel der dortigen Vorfluth= Hesetzhebung gerügt. Ein neues Vorfluthö⸗Gesetz ist entworfen und dem letzten Provinzial ⸗Landtage zur Begutachtung vorgelegt.

Aus den anderen Provinzen sind die Anträge auf Abänderung ber Vorfluths⸗Gesetzgebung vereinzelt geblieben. Nur zwei Anträge erlangen die Einführung eines Zwanges für Bildung von Drainage-Genofsenschaften unter Abänderung des Art. 2. es Gesckes vom 1I. Mai 16655 Geset 8. v. J. 1833 8.13) o nur Ein Bericht beantragt eine Aenderung des Vorfluths⸗ dersahrens im Gesetz vom 15. Nobember 1811. Die große Mehrzahl der Vereine erkennt die bestehen de Vorfluthsgesetzgebung als genügend an. Das Bedürfniß zu einer Aenderung der bestehen⸗ zen Gesehe ist demnach in dieser Materie noch nicht lebhaft genug

ervorgetreten, um legislative Maßregeln darüber einzuleiten.

Für die Ausbildung von Drain-Technikern, welche von einer Seite gewünscht wird, ist schon früher von Staats wegen mancher⸗ lei geschehen. Bei der beträchtlichen Zahl von Feldmessern und Wie⸗ senbauern, welche im Lande ezistirt, wird es an Technikern nicht feh⸗— len, sobald dieselben lohnende Arbeit in der Drainkultur finden. Auf den bestehenden Wiesenbauschulen erhalten die Zöglinge auch Unterricht in der Drainkultur, und die Direktoren der landwirthschaft⸗ lichen Akademien sind angewiesen es öffentlich bekannt zu machen, wenn Drainarbeiten auf den zur Akademiewirthschaft gehörigen Fel= dern ausgeführt werden, damit Personen, welche sich mit der Drai⸗ nirungs - Arbeit vertraut machen wollen, dazu Gelegenheit finden.

Die Gewährung von Staatsdarlehnen an Drainage · Genos⸗ s ens chaften werde ich nach Maßgabe der Mittel des Central⸗ Meliorations Fonds ebenso bereitwillig veranlassen, wie mit solchen Darlehnen andere Meliorations-Genossenschaften befördert werden.

Zur Gewährung von Darlehnen an einzelne Grundbesitzer reichen die Mittel jenes Fonds nicht aus. Doch bestehen dafür in mehreren Provinzen besondere Meliorationsfonds, welche zunächst in Anspruch zu nehmem sein dürften. Dazu treten die Provinzial⸗ Hülfskassen in allen Provinzen; wie deren Fonds verstärkt werden ksönnen, um der Bodenkultur mehr als bisher zu helfen, ist ein Be⸗ rathungsgegenstand, mit welchem das Königliche Landes⸗Oetondinie- Kollegium sich in der nächsten Sitzung beschäftigen wird.

Sollten sich wie von einer Seite gewünscht wird solide Actien ⸗Gesellschaften zur Förderung der Drainage durch Darlehne 2c. bilden, so wird die Konzessionirung solcher Gesellschaften meinerseits gern befürwortet werden. Die Verleihung von Röhrenpressen ist früher vielfach auf Staatskosten geschehen, bis die Zahl der Pressen im Lande so weit vermehrt war, daß man die weitere Verbreitung der Röhren- Fabrication der Privat⸗-Industrie überlassen konnte. Ausnahmsweise sind indeß noch in den letzten Jahren einzelne Röhrenpressen nach solchen Distritten verliehen, wo ohne solche Sub- vention die Röhrenfabrikation nicht in Gang kommen wollte, und ich werde auch künftig demgemäß verfahren.

Endlich habe ich die beiliegende Denkschrift den Herren Ministern der Finanzen, und für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten mitgetheilt, um die Ausmerksamkeit dieser Herren Ressortchefs auf die Förderung der Drainkultur auf den Domainengütern, so wie durch Ermäßigung der Eisenbahnfracht für Drainröhren zu lenken.

Berlin, den 7. November 1864.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. von Selchow.

An sämmtliche landwirthschastliche Central⸗Vereine.

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom 16. November 1864 betreffend die Einrichtung von drei Divi⸗ sions-Intendanturen beim Garde- Corps.

Nachstehende Allerhöchste Ordre;

Da die in Folge Meiner Ordres vom 27 Juni 1861 und 20. Dezember 1862 bei den Provinzial⸗Armee⸗ Corps erfolgte Einrichtung von Divisions-Intendanturen sich be⸗ währt hat, so will Ich genehmigen, daß nunmehr auch bei dem Garde⸗Corps mit der Einrichtung von drei Divisions⸗ Intendanturen zum 1. Januar 1865 vorgegangen werde,