1864 / 286 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und gebe Ihnen anheim, das Weitere hierin zu veran⸗

lassen.

Berlin, den 16. November 1864.

gez) Wilhelm. (gegengez) von Roon.

An den Kriegs ⸗Minister. wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 26. November 1864. Der Kriegs- und Marine ·˖ Minister. von Roon.

Preußische Bank.

Bekanntmachung.

Auf die für das Jahr 1864 festzuseßende Dividende der Preußi⸗ schen Bank ⸗Antheilsscheine wird vom 10 d. M. ab die zweite halb— jährige Zahlung von Zwei und Ein Viertel Prozent oder

27 Thlr. 15 Sgr. Courant für den Dividendenschein Nr. 36 bei der Haupt⸗Bank⸗Kasse zu Ber⸗ lin, bei den Provinzial ⸗Bank⸗ Comtoiren Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg in Pr. Magdeburg, Münster Posen und Stettin, so

wie auch bei den Bank⸗Kommanditen zu Aachen, Bielefeld, Brom— berg, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld Elbing, Essen, Frankfurt a. d. O / Gleiwitz, Glogau, Görlitz Grau⸗ denz, Halle a. d. S. Landsberg a. d. W. Memel, Nordhausen, Siegen, Stolp, Stralsund, Thorn und Tilsit erfolgen.

Berlin, den 1. Dezember 1864.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank.

Graf von Itz enplitz.

Monats Uebersicht der Preu ßischen Bank,

gemäß S§. 99 der Bank Ordnung vom 5. Oktober 1846.

Rl e t i va.

1) Geprägtes Geld und Barren. . ... 2) Kassen ⸗Anweisungen und Privat Banknoten IJ Wechsel· Sestände . 63 993,009 * Hh Lombard⸗Bestände .. 10643000 * 5 Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Aktiva ... ...... ...... .... 17,130,000 * Passiva. 6) Banknoten im Umlauf. .. 7 Depositen · Kapitalien 8 Guthaben der Staats⸗Kassen, Privat ·˖ Personen, mit Einschlu Verkehrs

Berlin, Königlich Preußisches Direktorium.

Dech end. Schmidt. Kühnemann. Boese. Herrmann. von Koenen.

64 100,09 ZThlr 2307 066 /*

0 8 9

e e d o e e .

. und des Giro⸗ 3,554,000 *

Personal - Deränderungen.

1. In der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc.

A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 19. November. v. Treskow, Ser. Lt. vom 4. Garde Regt. z. F/ zur Dienstl. bei der Unteroff. Schule in Jülich kommandirt.

Den 21. November.

Herwarth v. Bitten feld, Gen. der Inf. unter Entbindung von dem Verhältniß als kommandirender Gen. des. YII. Armee · Corps, sowie von dem Kommando des J. kombinirten Armee Corps, zum Ober · befehlshaber über die Truppen in den Elb ⸗Herzogthümern ernannt. von Podbielski, Oberst und Commandeur der 6. Kavallerie Brig. unter Entbindung von dem Verhältniß als Ober ⸗Quartiermeister bei dem Ober Kommando der alliirten Armee, zur Wahrnehmung der Geschäfte als Chef des Stabes des Ober ⸗Kimmandos über die Truppen in den Elb— herzogthümern kommandirt. Frhr. v. Canstein, Gen. Lt, unter Entbind.

hon dem Kommando der 10.

„v. Korth, Oberst u. Commandr. des 4. Garde · Regtz ng à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 2. kom. Gen. Maj, unter Entbindung von dem Kommando der 6. Kav. Brig. zum Commandeur der kombin. Kav. Brig ernannt. Vogel v. Falckenstein, Gen. Lt. von der Armee, unter En.

bindung von dem Verhältniß als Chef des Generalstabes des Ober ˖ Kom. ihm übertragenen Kommando direnden General dez

binirten Inf. Bri 3. F/ unter Ste binrrlen Inf. Brig, v. Flies,

v. Göben, Gen. Maj. u. . 26. Inf. Brig.

der 10. Div. ernannt. eit mand. der 8

zum Com

mandeur Frhr. v. Wran.

61, unter

Ob. Lt. vom rsten mit einem Pa Jö. 3. Niederschles. Inf. nitzki, Ob.

tragt mit der

ments, v.

Nr. 54, zum Commdr.

rows ki, Ob. Lt. vom

J. Pomm. Inf. Regts. Nr. 51,

vom 3. Garde⸗Regt. z. F/ zum Michaelis, Ob. Lt. vom Kaiser Franz Garde Gren.

Commdr. des 8. Pomm. Inf. Regts. Nr. 61 ernannt. Sb. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. lande), unter Stellung kommandirt.

zum Commdr. di

Den 22. November. Mich ler, Port. Fähnr. vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, zum 4. Thi Regt. Nr. 2 verfetzi. Gr. v. Rantzau, Pr. Lt. vom 4. Branden Regt. Nr. 24, in das 1. Garde ⸗Regt. z. F. zurückversetzt.

Den 25. Rovember. Preuß, Hauptm, und Comp. Chef vom Nr. I5 (Prinz Friedrich der Niederlande, zum Major. v. Pr. Lt. von dems. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef.

Lt. von dems. Regi, zum Pr. Lt. befördert. Den 26. November.

Inf. Inf.

d. Busche!l

Frhr. v. Gablenz, Kommando als Ordonnanz⸗ Offizier bei dem Stabe der alliirten Armee entbunden.

B. Abschiedsbewilligungen re. Den 19. November. Wille, Hauptm. und Battr. Chef von der 5.

Abschied bewilligt. Den 26. November.

v. Arnim, General - Lieut. von der Armee, in Genehmigung seint

gestellt. II. In der Marine. Offiziere ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 22. November. Gr. v. Monts, Capitain Lt., als Adjut. der Marine kommandirt.

Marine⸗ Beamte. Den 22. November.

zu dem Ober Komma

Vobach, Paepke, bisher Hülssarbeiter, zu Geh. Kanzlei Diätan im Marine ˖ Ministerium ernannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3. Dezember. Se. Ma jestät d König nahmen am Donnerstag den Vortrag des Kriegs⸗Ministt und des Militair-Kabinets entgegen und empfingen Behufs Uch reichung der Monats⸗Rapporte die Commandeure des Regiments d Garde du Corps, des 1. Garde⸗Regiments z. F., der Leib Col pagnieen beider Regimenter und des Harde Feld. Artillerie Regimen Später erschien der Minister Präsident zum Vortrag. Am Abel erschienen Se. Majestät im französischen Theater,

Freitag früh 7 Uhr fuhren Allerhöchstdieselben zur Jagd Un dem Forst-⸗ Revier Dubrow bei Königs⸗Wusterhausen, wo in 6 Ill ben aus dem Freien 6 Damm⸗Schaufler, 2 Spießer, l

Dio, zum Commandr. der kombinirten Div., v. Bentheim,

Gen. Maj. von der Armee, unter Entbind. von dem Kom= mando der kombinirten Garde⸗Gren. Brig, zum Commandr. der 1. kom⸗

Mutterwild, 20 Sauen, 3 Nehböcke, 1 Fuchs, 9 Hasen erlegt wn

in Rixdorf,

dankten aiff das Gnädigste Allen, welche zu grüßung

Kavallerie Grafen von Alvensleben L die militairischen AMWnuck, von von Cosel, des Sacken, Ob. . Regts. z. . von Regt. Nr. 2, zun ö n . 5. v. d. . Majestät die verwittwete Königin Nr. 15 Prinz Friedrich der Niede⸗ . Nia suite dieses Regts,, zur Führung desseln zosen und dem Botschafter Ihrer Majestät der Königin von Groß⸗ britannien und Irland Antritts⸗Audienzen, tages Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden findet ein Diner im Königlichen badische Gesandte, nach erfolgter Antritts⸗Audienz bei Ihrer Majestät - der Königin, geladen ist. 2. Westfäl. Inf. N Parade und demnächst der Müntz, En Leib Grenadier⸗Reglments Nr, 8, Se ngs 3. 4. Magdeb. Inf. Regt. Rr. !, von du burgischen Husaren Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3 und des 1b „abe des Ober ⸗Kommamg 2 Brandenburgischen lung des Brandenburgischen Feld ⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 3 und drei Rr. Art. Brig, als M] Vbgehalten mit Pens. nebst Auss. auf Civilversorgung mit seiner bisher. Uniform . ö . des . Pionier ⸗Compagnieen, llrme ñ Husaren Regiments DZietensche Husaren) Abschiedsgesuchs, als General der Infanterie mit Pension zur Dispostu und am 6. Dezember cr. gischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 60. Truppen rücken am 7. Sämmitliche Truppen werden auf einquartiert.

dessen haben

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en. An der Jagd nahmen im Ganzen 35 Schützen Theil, darunter die Prinzen des Königlichen Hauses, Prinz a 9 Württem. berg, Prinz Bogislaw Radziwill, der Minister⸗Präsident, der Kriegs NMinister, der neu ernannte Ober⸗Jägermeister General der Infanterie O. von Arnim 2c.

Das Diner fand im Schloß zu Königs⸗Wusterhausen statt, zu welchem auch einige Notabilitäten aus der Stadt mit Einladungen beehrt waren; nach Aufhebung der Tafel fuhren Seine Majestät nach Berlin zurück.

Alle Ortschaften, durch welche der Weg Allerhöchstderselben führte, waren, schon am Morgen mit Guirlanden und preußischen

ahnen geschmückt gewesen und freudiger Zuruf der zahlreich zusam⸗

mengeströmten Bewohner hatte überall den Landesherrn empfangen, Rudow und anderen Orten war die Schuljugend auf⸗ gestellt, in Königs⸗Wusterhausen paradirte die Schützen- Gilde. Am Abend war letzterer Ort glänzend illuminirt, wie auch bei der Rück kehr der Majestät die Dörfer, welche Allerhöchstdieselben passirten, durch Erleuchten der Häuser ihrer Liebe für den König Ausdruck gaben.

Se. Majestät waren sichtlich erfreut über den Empfang und Allerhöchstihrer Be⸗

Se. Majestät Se. Königliche Hoheit

herbeigeeilt waren. Heute Morgen empfingen

den Fürsten zu Hohenzollern Sigmaringen nach Höchstdessen Rück— kehr aus Wien,

nahmen Freiherrn von Manteuffel und des Wirklichen Geheimen Raths, Ge⸗

sodann den General der Infanterie von Werder, die Vorträge des General-Adjutanten, General ⸗Lieutenants heimen Kabinets-Raths Illaire, und im Beisein des Generals der Waldersee und des General⸗Lieutenants von Meldungen der General Majors Pfuel, von Blumenthal, der Majors von Kalckreuth, Rittmeisters Grafen Botho zu Stolberg ⸗Wernigerode und von Glasenapp und des Hauptmanns v. Jossa entgegen.

Ihre Majestät die Königin besuchte gestern Ihre in Sanssouci. Heute ertheilte Majestät des Kaisers der Fran—

Ihre Majestät dem Botschafter Sr.

Zu Ehren des Geburts⸗

Palais statt, wozu der Großherzoglich

Auf Befehl Sr. Majestät des Königs findet am 7. d. eine feierliche Einzug der 4 Infanterie⸗ Regimenter der 6. Infanterie ⸗Division (Nr. 24, 35, 60 und 64), des

je zwei Escadrons des Branden⸗ Fuß⸗Abthei⸗

Aianen-Reglments Nr. 41, der 3.

des Brandenburgischen Pionier Bataillons Parade wird auf dem Krollschen Platze Von diesen Truppen treffen bereits 5. Dezember C. hier n, gs l, n,, Bataillon Brandenburgischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 60, die drei die beiden Escadrons des Brandenburgischen Nr. 3 und die 3. Fuß⸗ Abtheilung des Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 das Füsilier⸗Bataillon 7. Brandenbur⸗ Die übrigen obenbezeichneten Dezember cr. nach der Parade hier ein. f zwei und resp. mehrere Tage hier

Compagnieen 3 statt. Die werden.

Mittheilung des hiesigen Gouvernements hat Seine die Ausführung der von den städtischen Be⸗ in Bezug auf den Verpflegungszuschuß und die Einzugsfeierlichkeiten zu genehmigen geruht. In Folge die Vorbereitungen ihren Fortgang genommen und sollen nur für die städtischen Behörden Tribünen errichtet werden, an der Stelle, wo der Ober⸗-Bürgermeister Seyd el seine Ansprache an den Kommandirenden, dessen Namen noch mitgetheilt werden soll, halten wird. Die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung werden sich alsdann nach dem Opernhause zu einer zweiten Tribüne begeben, um dem Vorbeimarsch beizuwohnen. Das Brandenburger Thor und die Linden werden festlich dekorirt sein.

Ueber die in der jüngsten Zeit zwischen Preußen und den betheiligten deutschen Staaten stattgefundenen Verhandlungen über den Rückzug der Executionstruppen und die Abberufung der Eivil— Kommissarien aus den Herzogthümern entnehmen wir der Nordd. Allg. Z. die nachfolgende, der Sachlage entsprechende Darstellung: Von mehreren Zeitungen ist die Nachricht verbreitet, es wären in Dresden und Hannover preußischerseits drohende Schritte durch Sendung außerordentlicher Bevollmächtigter geschehen, welche für den Rückzug der Executionstruppen und die Abberufung der Civil · Kommissäre aus den Herzogthümern eine bestinnumte Frist gestellt hätten. Diese. An⸗ gaben entbehren jeder Begründung. Die Königliche Regierung

Nach einer Majestät der König hörden gefaßten Beschlüsse

hat nicht die Gewohnheit, ihre berechtigten Forderungen von Hause aus mit Drohungen und verletzenden Worten zu begleiten, sondern sobald sie fich in der Lage sah, das Friedendinstrument amtlich mittheilen zu können, hat sie dasselbe am Bunde, so wie den beiden mit der Exekution beauftragten Regierungen von Sachsen und Hannover überreichen lassen. Sie knüpfte daran in bundesfreundlicher Sprache die rechtliche Darlegung des Sachverhaltes, um die Aufforderung an beide Regierungen zu motĩi⸗ viren, ihre Exekutionsteuppen zurückzuziehen, und dem Bunde davon, in Gemeinschaft mit Oesterreich, die durch Artikel 13 der Exekutionsordnung vorgeschriebene Anzeige zu machen. Diese rein sachlich gehaltene Mitthei lung fand in Hannover eine dem Bundesrecht entsprechende, eingehende Aufnahme, und die Königlich hannoversche Regierung hat in der bundes- freundlichsten Weise sich bereit erklärt, die danach nothwendigen Anord⸗· nungen zu, treffen. Die Königlich sächsische Regierung dagegen hatte be · reits in frühern, vertraulichen Verhandlungen eine von dem klaren Wort laut des Bundesrechts abweichende Auffassung in dieser Angelegenheit kund gegeben und hat die amtliche Mittheilung der Königlich preußischen Regie⸗ rung bisher nicht beantwortet Für diesen als wahrscheinlich voraus—= gesehenen Fall hielt die Königliche Regierung sich für verpflichtet, bevor sie zu eigener Durchführung ihrer Rechte schritt, dem Bunde Gelegenheit zu geben, durch schleunige Beschlußfassung die Königlich sächsische Regie⸗ rung zu bestimmen, ihre unberechtigte Weigerung zur Erfüllung der Bundesverträge fallen zu lassen. Da die Königliche Regierung von der Annahme ausging, daß eine 24 Stunden überschreitende Verzöge rung der sächsischen Antwort einer Ablehnung der preußischen Forderung, welche in Dresden am 29. v. M. übergeben war, gleich · komme, so ist sie in der Lage, in der auf heute anstehenden Bundestags sitzung zu ihrer Beschwerdeführung über die Weigerung Sachsens zu schrei⸗ ten. Indem die Kaiserlich österreichische Regierung, die AÄuffassung der preußsschen theilt, daß die Execution in den Herzogthümern beendigt und die Truppen aus denselben zurückzuziehen seien, ist es möglich ge⸗ wesen, dieses Resultat in der Form eines gemeinsamen Antrages beider Mächte am Bunde herbeizuführen, und auf diese Weise eine große Wahrscheinlichkeit für schleunige Fassung solcher Bun desbeschlüsse zu gewinnen, welche jedem weiteren Konflikte zur aufrichtigen Genugthuung der Königlichen Regierung vorzubeugen geeig · net sind. Die Bedeutung, welche der nunmehr unter Oesterreichs Bethei⸗ ligung von Preußen gestellte Antrag nach der Rechtsauffassung der Kö— niglichen Regierung hat, wird, wie wir vernehmen, durch eine Erklärung des Königlichen Bundestags ⸗Gesandten dargelegt werden. Aus dieser Darlegung geht hervor, wie die Königliche Regierung bei aller Ent schlossenheit, ihre Rechte unter allen Umständen zur Geltung zu bringen, doch bis zu dem Augenblick, wo sie dazu schreitet, jede Härte in den Formen vermieden hat, welche ihren Bundesgenossen die Erfüllung ver— tragsmäßig begründeter Forderungen hätte erschweren können.

In der Bundestagsfitzung vom 29. November wurden von dem Königlich preußischen Bundestagsgesandten nachfolgende Erklärungen abgegeben: .

I) auf den bekannten Antrag der sächsischen Regierung:

Der Gesandte sieht sich diesem Antrage gegenüber zu der Erklärung veranlaßt, daß nach dem Art, 13 der Executions Ordnung der Königlich sächsischen Regierung selbst die Frage zu entscheiden obliegt, daß unter den gegebenen Verhältnissen das Executionsverfahren in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg gegenstandslos geworden ist. Die Königlich sächsische Regierung wird demgemäß die weitere Verpflichtung anzuer⸗ kennen haben, ihre Truppen unverweilt aus den Herzogthümern zurückzuziehen und, daß dieses geschehen, bei der Bundes ⸗Ver⸗ sammlung zur Anzeige zu bringen. Des Gesandten Allerhöchste Re= gierung muß auf der in den unzweifelhaften Bestimmungen der Bundes. gesetze begründeten Forderung bestehen, daß die Zurückrufung der Execu,/ tionstruppen und der Civil -Kommissare aus den Herzogthümern ungesaͤumt erfolge, und würde sie, wenn solches nicht g schähe, nur alle diejenigen, welche ein solches, den Bundesverträgen widersprechendes Verhalten be⸗ obachteten, für die Folgen allein verantwortlich machen können.

2) In Betreff der bekannten Anfrage des Königlich sächsischen Generals v. Hake:

Indem der Gesandte sich vorbehält, in Verfolg der heute gemachten Vorlage des Friedens · Vertrags mit Dänemark, RKamens seiner Aller= höchsten Regierung eventuell weitere Erläuterungen hinzuzufügen, resp. die der Sachlage entsprechenden Anträge in hoher Bundes⸗Versammlung zu stellen, muß er in Bezug auf die Anfrage des General Lieutenants v. Hake vorläufig schon jetzt erklären, daß seine AÄllerhöchste Regierung keine andere Regelung der inllitairischen Verhältnisse in den Herzogthümern Holstein uns Lauenburg gestatten kann, als deren schleunige Räumung seitens der Executionstruppen, welche nach notorischer Erledigung der Execution ge⸗ mäß Art. 13 der Execution? · Ordnung bereits von selbst (durch die be— treffenden Regierungen) hätte verfügt werden müssen.

Der Abgeordnete für den vierten Trierschen Wahlbezick (Saarburg. Merzig Saarlouis) Fabrikant Keller zu Beurig, hat sein Mandat niedergelegt. ; .

Culm, 28. November. Die Frage, ob unsere Stadt eine stehende Garnison erhalten soll, ist, wie man der »Bromb. Z.« meldet, endlich bejahend entschieden worden. Schon in diesen Tagen wird das bisher hier stationirte Militair uns verlassen und an dessen Stelle das ganze erste Bataillon des 3. Ostpreußischen Grenadier· Regiments Nr. 4 als stehende Garnison hier einrücken.

Lissa, 30. November. Nachdem am vergangenen Freitage die 4. Schwadron des 2. (CLeib) Hufaren⸗Regiments aus ihrem bisheri⸗ gen Kantonnementsorte Santomysl, und an demselben Tage die 3. Schwadron desselben Regiments aus Wreschen, bezüglich Gnesen in ihre hiesige Garnison zurückgekehrt, rückte gestern Mittag das Zte (Füsllier! Bataillon vom 2. schlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 7