1864 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Thaler à fünf Prozent Zinsen, fünf Jahre 18.. bis 18. bei d Loetzen, den

Die standische Kreis Kommission

bau, Seitens des

sen ist. chuld von 40000 Thalern geschieht vom lb eines Zeitraums von 40 Jahren aus Tilgungsfonds von wenigstens Eintausend Einlösung der Schuldverschreibun—

Monate eden Jahr den Tilgungs⸗˖

een zu ver

u kündigen. . . Tenn ggeloosten, so wie die gekündigten Schuld verschreibungen werden

unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Rummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüchzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt ge, macht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Ämtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, sowie in der Königsberger Hartungschen Zeitung. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist/ wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 2. Juli, mit fünf Prozent jährlich verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehung weise dieser Schuldver · schreibung, bei der Kreis- Kömmunal - Kasse in Loetzen und zwar auch in ber nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. U

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins Coupons der späteren Fälligkeits ˖ termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. . ; ö.

Die gekündigten Kapital Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rüchahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nicht erhobenen, Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amorttsation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Ord- nung Theil J. Tit. 51. S8. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu

veder aufgeboten, Verlust von Zin Kreisverwa

Coupons gegen . .

Mit dieser e Zins Coupons bis zum Schlusse des Jahres. weitere Zeit werden Zins Coupons auf fünsjährige Periode Die Ausgabe einer Reuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Kreis · Lzommunal Kasse zu Loetzen gegen Ablieferung des, der älteren Zins Coupons. Serie beigedruckten Talons.

3. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins

coupons · Serie an den Inhaber der Schuld verschreibung, sofern deren Vor⸗ zeigung rechtzeitig geschehen ist. .

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. ;

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- schrift ertheilt. Loetzen, den ten - . . Die e d. Kommission für den Königsberg ⸗Lycker Eisenbahnbau.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Zins - Coupon ; zu der Kreis ⸗Obligation des Loetzener Kreises. . über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über .... Silbergroschen Pfennige.

c Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgabe am und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗

mit

Loetzen. Loetzen, den ten 66 Die ständische Kreis Kommission für den Bau der Königsberg ⸗Lycker Eisenbahn. Dieser Zins -oupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Faͤlligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halbjahres an gerechnet, eihoben wird. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. ; ; Talon V . zur Kreis - Obligation des Loetzener Kreises.

. Der Inhaber dieses Talons empfangt gegen dessen Rückgabe zu der ü

Obligation des Loehener Kreises, Litir == 2 K .

te Serie Zins - Coupons für die er Kreis Kommunal - Kasse zu Loetzen.

den Königsberg Lycker Eisenbahnbau.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Cirkular- Erlaß vom 1. Dezember 1864 betref- fend den Nachtrag zu dem Regulativ über die An lage von Dampfkesseln vom 31. Au gust 1861.

§. 14 des Regulativs, betreffend die Anlage von Dampf⸗ schreibt vor, daß jeder Dampfkessel, ntelt wird, einer Druckprobe mit— bei Kesseln von Loko— en gebauten Schiffsdampfkesseln en Dampfkesseln mit dem drei- chtigten Dampfspannung

haben die Nach An⸗ isionsbeamten über Erfahrungen, habe der, von der überwiegenden Mehrzahl chlossen, eine Minderung des ifachen Betrag des dem Drucke tsprechenden Gewichts eintreten dem heutigen Tage einen Nachtrag st 1861 erlassen, von welchem die nd (2 eine Abschrift mit dem Auftrage er. hsten Nummer Ihres Amtsblattes zur

kesseln vom 31. August 1861 bevor er eingemauert oder umma en werden soll, welche

telst Wasser unterworf ch Art derselb

motiven und den na mit dem zweifachen, bei allen ander fachen Betrage des dem Drucke der beabsi entsprechenden Gewichts au Gegen die Angemessen inzwischen gemachte höͤrung von sachkun

szuführen ist. heit dieser letzteren Bestimmung n Wahrnehmungen Bedenken ergeben. digen Fachmännern und Rev die bei Anwendung der Vorschrift gewonnenen ch in Uebereinstimmung mit derselben ausgesprochenen Ansicht bes anzuwendenden Druckes auf den zwe der beabsichtigten Dampfspannun zu lassen, und demgemäß unter zu dem Regulativ vom 31. Königliche Regierung anliege hält, denselben in der näec öffentlichen Kenntniß zu bringen, Um etwaigen Zweifeln bei über die Druckprobe der Dampfkessel daß die Probe sowohl mit heißem, genommen werden kann, und daß ein wenn bei Ausübung des höchsten Pr derer Gestalt, als in derjenigei oder Staub durch seine Fugen gen von selbst, daß ni (Siederohr, unterwerfen sind, probe der zu prü ständig zusammengesetzt se Ich habe außerdem 8 Regulativs vom

Fassung die

der Ausführung der neuen Vor— zu begegnen, bemerke ich, ch mit kaltem Wasser vor⸗ Dampfkessel für undicht zu obedrucks das 1 von Perlen, versteht sich im Uebri. nzelnen Theile eines Dampfkessels Prüfung

erachten ist, Wasser in an

cht die ei jeder für sondern daß bei fende Dampfkessel in allen seine in muß. Veranlassung genommen, eine Aenderung 31. August 1861 eintreten zu lassen, ses Paragraphen wiederholt n, ob es zulässig sei, die ebe der Speisevorrichtungen

sich der Ausführung der n Theilen voll—⸗

Dampfdom

des §. 9. de um die aus der bisherigen entstandenen Zweifel darüber zu beseitige Dampfkraft des Kessels selbst zum Betri

zu benutzen. n Abänderungen des Regula—

Anwendung auf alle Kessel—⸗ Ausgabe des Amtsblatts, in nen werden.

ter haben Abschrift dieses Er—

dem Nachtrage enthaltene tivs vom 31. August 1861 finden prüfungen, welche nach dem Tage der welchem der Nachtrag abgedruckt ist, Die Königlichen Ober⸗Berg⸗Aem lasses erhalten. den 1. Dezember 1864.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.

An sämmtliche Königliche Regierungen.

vorgenom

Nachtrag zu dem Regulatipv, betreffend die Anlage von Dampf⸗ kesseln vom 31. Au gust 1861.

nd der §§. 12 und 15 des Gesetzes, vom 1. Juli 1861

betreffend die Er⸗ (Gesetz⸗Samml. 9 und 14 des Regulativs, vom 31. August 1861,

Auf Gru richtung g S. 749) betreffend die und an Stelle

ewerblicher Anlagen, wird unter Aufhebung der 88. Anlage von Dampfkesseln derselben en,, bestimmt:

l muß ein Speiseventil angebracht se ß mit wenigstens zwei zuverl hen sein, welche unabhän Kessels selbst,

An jedem Dampfkesse

Jeder Dampfkessel mu richtungen zur Sp ander, sei es dur eine andere Kraft in Betrieb gesetzt w jede für sich im Stande erforderliche Wasser zu Dampfkessel werden h

ässigen Vor⸗ gig von ein⸗ sei es durch und von denen dem Kessel das zur Speisung zu einem Betriebe vereinigte ierbei als ein Kessel angesehen.

eisung verse ch die Dampfkraft des erden können, sein muß,

zuführen. Mehrere

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§. 14.

Jeder Dampkessel muß, bevor er eingemauert und ummantelt wird, nach Verschluß sämmtlicher Oeffnungen und Belastung der Sicherheits Ventile mittelst einer Druckpumpe mit Wasser mit dem zwelfachen Betrage des dem Drucke der beabsichtigten Dampfspan-⸗ nung entsprechenden Gewichts geprüft werden. Die Kesselwände und die Wände der Feuerzüge müssen dieser Prüfung widerstehen, . eine Veränderung ihrer Form zu zeigen und ohne undicht zu werden.

Diese Druckprobe muß wiederholt werden

a) nach Reparaturen, welche in der Maschinenfabrik haben aus= geführt werden müssen;

b) wenn feststehende Kessel an einer anderen Betriebsstätte auf⸗ gestellt werden.

Berlin, den 1. Dezember 1864.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

(gez) Graf von Itzenplitz.

Meinisterinnmt der geistlichen, Ünterrichts⸗ und MRedizinal⸗Angelegenheiten.

Die Anstellung des Licentiaten der Theologie Speers als katholischer Religionslehrer an dem Königlichen Gymnasium zu Ostrowo ist genehmigt worden.

Haupt⸗Berwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die Beträge der durch unsere Bekanntmachung vom 18. Juni d. J. zur Auszahlung am 2. Januar k. J. gekündigten Schuld ver⸗ schreibungen der Stagts-Anleihe von 1856 und der fünfprozentigen Staats ⸗Anleihe von 1859 können bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, unten links, schon vom 15ten d. M. ab, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage und der Kassen⸗ Revisions⸗Tage, in Empfang genommen werden.

Bei den Regierungs- Hauptkassen können diese Schuldverschrei⸗ bungen vom 20. k. M. ab, mit Ausnahme der Sonn und Festtage und der Tage vom 15. bis 19 jedes Monats, eingereicht werden.

Berlin, den 1. Dezember 1864.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung.

Die am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen der Staatsschuld⸗ scheine, der Staatsanleihen von 1856 und 1859 und der neumärki⸗

schen Schuldverschreibungen können bei der Staatsschulden ⸗Tilgungs=

Kasse hierselbst, Oranienstraße 94 unten links, schon vom 15ten d. M. ab, mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage und der Kassen⸗ Revisions⸗Tage, gegen Ablieferung der betreffenden Coupons in Empfang genommen werden.

Von den Regierungs ⸗Hauptkassen werden diese Coupons vom 20sten d. M. ab, mit Nusnahme der Sonn- und Feiertage und der Tage vom 15ten bis 19ten jedes Monats, eingelöst werden.

Die Coupons müssen nach den einzelnen Schuldengattungen geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und den Be— trag der verschiedenen Appoints enthaltendes, aufgerechnetes und

unterschriebenes Verzeichniß beigefügt sein.

Berlin, den 1. Dezember 1864. Haupt Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Mein ecke.

Bekanntmachung. ;

Am 7. d. M. werden die Post⸗Anstalten hierselbst von 10 Uhr Vormittags bis um 2 Uhr Nachmittags geschlossen sein, auch wird in der gedachten Zeit die Bestellung von Postsendungen nicht statt⸗ sinden. ö

Berlin, den 6. Dezember 1864.

Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.

Nichtam tliches.

Preußen. Berlin, 6. Dezember. Se. Majestät der König empfingen gestern den Wirklichen Geheimen Rath v. Olfers, nahmen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten die

Meldungen der Generale v. Göben, Herzog v. Ratibor, des Obersten der Oberst⸗Lieutenants v. Kräwel und v. Kunowski,

und Anderer entgegen.

v. Itzenplitz und alsdann den Gesandten in Kassel, General v. Röder. Nach dem Diner arbeiteten Se. Majestät der Konig mit dem. Minister · Präsidenten. Abends war Thee bei Ihrer Majestät der Königin zu dem die Fürstin Lippe nebst zwei Prinzessinnen Töchter, die Fürsten Boguslaw, Anton und Ferdinand Ra ziwill nebst Ge⸗ mahlinnen, General v. Göben, Direktor Wagen u. A. geladen waren.

Heute um 10 Uhr nahmen Se. Majestät den Vortrag des Militair Kabinets und um 12 Uhr die Meldungen der Generale Herzog v. Ujest, v. Schlegel und den der Majore v. Hüllessem, Wittich und Bohn u. A. entgegen.

Gestern Abend ist hier plötzlich der Königlich hannoversche Gesandte, Freiherr von Reitz enstein, an den Folgen einer in⸗ neren Verblutung gestorben, nachdem er noch am Morgen auf dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten eine amtliche Be⸗ sprechung gehabt hatte. Herr von Reitzenstein hatte sich durch die Geradheit und Liebenswürdigkeit seines Charakters hier die all⸗ gemeinste Achtung und insbesondere auch das Vertrauen der König= lichen Regierung erworben, die sich in vollem Maße dem Bedauern anschließt, welches der frühzeitige Verlust eines so treuen und be⸗ währten Dieners bei der Königlich hannoverschen Regierung hervor⸗ ruft. Se. Majestät der König haben bereits heute früh dem Könige von Hannover Allerhöchstihre Theilnahme aussprechen lassen.

Memel, 3. Dezember. Nachdem wir mehrere Tage hindurch gelindes Wetter gehabt haben, hatten wir gestern 14 Grad, heute Morgen 9 Grad, Abends 14 Grad Frost, wodurch unser Haff bis hinter dem neuen Ballastplatze mit einer festen Eisdecke belegt wurde. Heute ist in dem Eise von der Dange aus bis zum offenen Wasser durch Dampfboote eine Rinne gebrochen worden, wodurch das Aus—= und Eingehen von Schiffen ermöglicht wurde.

Pillau, 3. Dezember. Heute war Communication mit der anderen Seite über Eis zu Pferde und Schlitten, und wird berich · tet, daß das Eis an 6 Zoll stark ist. Rönne und halbes Tief mit festem Eise belegt, Seegat frei.

Danzig, 5. Dezember. Die Schifffahrts⸗Verbindung mit Neufahrwasser hat dem ⸗»Dampfboot= zufolge nunmehr aufgehört, da die Eisdecke so stark ist, daß die Dampser dieselbe nicht mehr zu durchbrechen vermögen. Gestern Vormittag wurde noch eine Anzahl Schiffe mit großer Mühe verlegt; heute findet jedoch schon überall der Uebergang auf der Eisdecke statt.

Stettin, 5. Dezember. Nachdem in den östlichen Provinzen am Freitag starke Kälte eingetreten, welche sich in Königsberg bis über 110 steigerte, hatten wir hier seit Sonnabend ebenfalls leichten Frost bei trüber Luft und steht deshalb bald der Schluß der Schifffahrt zu erwarten. Die »Osts. Ztg. knüpft daran die Erwar⸗= tung, daß das Frostwetter die Landwirthe veranlassen werde, stärker zu dreschen. ⸗Früher mehrten sich«, bemerkt das genannte Blatt weiter, »auf den Landmärkten die Zufuhren, wenn Frost und Schlittenbahn die Wege besserten. Gegenwärtig giebt es aber glück licherweise nur wenig Gegenden in preußischen Staate, welche dar⸗ auf warten müssen, um ihre Produkte zu Markt bringen zu können; ca. 4000 Meilen Ehausseen und ea. 900 Meilen Eisenbahnen er⸗ leichtern den Verkehr fast überall hin und das große Chausseenetz wird immer mehr verdichtet, indem jede neue Bahn eine Anzahl Chausseen entstehen läßt, um das Bahngebiet mit ihr in Verbindung zu bringen.“

Von Wollin wird der »Osts. Ztg.“ unter dem Hhten telegraphirt, daß von der Brücke bis zum Haff das Fahrwasser zugefroren ist, und daß sich im Papenwasser schon Eis zeige.

Hamm, 4. Dezember. Nachdem der dem Bürgermeister Jahn von der Regierung zu Arnsberg bewilligte dreivierteljährige Urlaub abgelaufen, und derselbe bereits eine anderweitige Stellung in seiner Heimath Eckernförde erhalten, hat er, wie der Elbf. Stg.“ gemeldet wird, sein bisheriges Amt als Bürgermeister hierselbst niedergelegt. Es steht daher in kurzer Zeit eine anderweitige Wahl eines Bürger⸗ meisters für die hiesige Stadt bevor. .

Csln, 5. Dezember. An unserem Dome, schreibt die ⸗Keöln. Ztg.“, hat der Aufbau des nördlichen Hauptthurmes bereits recht erfreuliche Fortschritte gemacht. Der 62 Fuß über dem Fußboden der Kirche, also in gleicher Höbe mit der Höhe der Nebenschiffe lie. gende erste horizontale Hauptgurt des Thurmes, dessen Blätterschicht aus nicht weniger als 103 einzelnen Blaftpartieen besteht, ist erreicht und wird bei einigermaßen günstiger Witterung wohl in einigen Wochen vollständig hergestellt sein, so daß mit Eintritt des Jahres⸗ schlusses zugleich ein bemerkenswerther Abschluß der diesjährigen Bau- thätigkeit gewonnen sein wird. Was die Freistellung des Domes anbelangt, so werden die eingehenden Submisstonen für den Abbruch des früheren Gebäudes der Schulverwaltung, der an der Trankgasse liegenden Gebäulichkeiten der Eöln-Mindener Eisenbahn⸗ Gesellschaft und des ehemaligen Geschäftslokals der Colonia am 9. 12, und 15. d. M. eröffnet werden und falls dieselben annehmbare Offerten enthalten, wird das so lang erstrebte Ziel in sehr naher Zeit verwirklicht sein. Nicht ganz so schnell wird es mit der 8 feitigung der Bauhütten auf dem Domhofe gehen. Doch ist zu erwarten, daß auch in dieser Beziehung auf jede thunliche Be⸗

schleunigung Bedacht genommen werden wird.