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Hannover. Harburg, 4. Dezember. Gestern trafen hier Holstein. Die Bundes⸗ Kommissäre für die Herzogthümer mittelst drei Etrazügen preußische Truppen vom ersten rheinischen Holstein und Lauenburg haben unter dem 10. Oktober im Einver— Infanterie · Regiment Nr. 25 ein, und marschirten dieselben sofort nehmen mit der obersten Civilbehörde im Herzogthum Schleswig über Wilhelmsburg nach Hamburg weiter. Morgen werden aber. genehmigt, daß der Dr,. A. E. F. Colberg in Halle als außer. mals Extrazüge mit Truppen vom Süden hier eintreffen; wie ver= ordentlicher Prosessor für pathologische Anatomie und allgemeine lautet, sollen noch sieben Extrazüge mit preußischen Truppen hier an Pathologie an der Kieler Universität angestellt werde, und die des. gezeigt worden sein. (N. SH. Ztg.) , . fällige Bestallung bei gleichzeitiger Verleihung eines Naturalisations. Mecklenburg. . . n, , 9 Mal ⸗ Patents unter dem 22. v. M. vollzogen. chin ist auch die Cirkular⸗Verordnung de er⸗Kirchenraths vom Am 30. v. M. wurde in Altona in Gegenwart des preußi— 1. Juni 18660, betreffend die Trauung Geschiedener wiederum schen Generalkonsuls Redlich an dem Barkschiff Neuhoff. dit af. zur Sprache gekommen. Der Ober Kirchenrath hält gegenüber den sche Brandmarke getilgt und die preußische Flagge aufgehißt, begrüßt Angriffen des Landtages entschieden seine Bestimmungen fest, daß durch ein donnerndes Hurrah auf ein von dem Generalkonsul in Ehen . 6 , d. . . 1 . schäumendem Champagner ausgebrachtes Hoch auf den König von werden dürfen? und alsdann dem unschuldigen Thei ie Wieder⸗ Preußen. verheirathung nicht zu versagen sei. Nachdem verschiedene Interpre. Dem »Alt. Merk. zufolge wird die österreichische Brigade Kalit 571 2 , ö . . 9 8. — ö. rn . an 34 . der ,, . vertheilt wer irchenrath a i nur für das Verhalten der Kirche die Aus. den, da diese Truppen schon jetzt in und bei Tondern, Husum und sprüche des Herrn an: Matth. V, 31, 32. XIX., 9. Marcus X., Friedrichstadt liegen, und der General mit dem Stab vielleicht nach 12, und. Lucas XVI., 18, und folgert nun weiter: Altona kommen! Der Ober-Kommandirende der Occupationstrup- »Für die Kirche und deren Diener sind Gottes Wort und die Gesetze pen, General Herwarth v. Bittenfeld, wird, demselben Blatte zu— 16 96. ö. 67 . in, e n, , . folge, in der nächsten Woche in Altona erwartet, um weiter nach eidend. le ache liegt re ich ein fa o: daß, wo gegen Go es Sort n ; w dae ö . e' e Gefege 2. g aht ö ö e . en, . Wieder. . ä hen wohin wahrscheinlich das neue Oberkommando kom-. Verheirathung freigegeben i ie Ehegatten freilich als rechtlich geschieden ] ; r , . '. , ue irn zur , . . haben, n ö ö se ö. ⸗. 9 en 3. h. 9j ö ,, r dies ob sie darau in von der Kirche un eren Dienern die Trauun 8 * uch. werden, nicht von dem ergangenen Erkenntniß, sondern von an, Ausschusses wurde einstimmig beschlossen, an die ,, Wort und den gesetzlichen Vorschriften abhängt. Hieran vermag lung eine Zustimmungs⸗ und Dank-⸗Adresse zu richten, und dieselbe ch 6. fe f. eng , n,. 6 und 6. dem Präsidium . eine Deputation überreichen zu lassen. ie übrigens nicht als ein Verschwinden der Ersteren im wehte. Ber Schluß der Adresse lautet: Fast sei die Hoffnung auf ren aufgefaßt werden darf, nichts zu ändern. Solch Perbin, bessere Zustände geschwunden. Fast vertraue Niemand mehr darauf dung hat nicht zur Folge, daß nun die Kirche, wo ein Organ des Landes daß eine Heilung aus innerer Kraft d mit ei Mittel zal den Von Gottes Wolt und den Geseten gewiesenen Weg einmal verlassen 3 . 3 9 ; s innerer Kraft unn h en, enn, mög möchte, selbstthätig zu folgen hätte., Auch iwir beklagen, gewiß nicht weniger fü 3 ? 6 3. te jedoch ird immer den Gedanken fest daß es als die Stände, den Konflikt, der entsteht, wenn die Gerichte den aus an= en Stan s gelingen . e, auf verfassungsmäßigemk Wege das 2 , i , , . . . . ng, ö. , . . en . zu schirmen ͤ egatten die Wieder ⸗Verheirg ung gestatten, ie Kirche dagegen die rauung Frankfurt a. . ezember. in Telegramm des »Dresd. auf Grund der Schrift und der gon sistorial Erdung verfagt. Much wir wünschen Journ. meldet; Die Bundes versammlung hat in der heutigen Sitzung die Beseitigung des Konflikts, freilich nicht so, daß die Kirche das göttliche Gebot Den Antrag Oesterreichs und Preußens vom 1. Dezember auf Zurück⸗ ziehung der von Sachsen und Hannover nach Holstein entsendeten Trup⸗
und das Gesetz verleugne. Nicht die Kirche und . Diener, gt der Ober ˖ ᷣ d i ial ˖ Ord Juni 186 d ; . x JJ lediglich darin, daß die Gerichte gegen die Vorschrift der Konsistorial ‚ Ord. gegen 6 Stimmen angenommen. Luxemburg enthielt sich der Ab⸗ stimmung. Gegen den Antrag stimmten: Bayern, Königreich Sach—= sen, Württemberg, Großherzogthum Hessen, die 12. Kurie (sächsisch
nung, die durch eine abweichende Praxis nicht beseitigt werden kann, weil diese gegen göttliches Gebot verstoßen und darum nicht rechtsbildend sein ernestinisches Haus) und die 13. Kurie Oie thüringischen Staaten, ss Königreich Sachsen erklärte, der öster⸗
würde, die Wieder ⸗Verheirathung auch Ehegatten freigeben, die aus anderen Gründen, als wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung geschieden sind. Braunschweig und Nassauh). reichisch-preußische Antrag erscheine ihm verfrüht. Vorher bedürfe
Hier ist das Gebiet, auf dem Stände dem Vorkommen des Konflikts wirk- die Frage der Entscheidung, wem der Bund die Herzogthümer als
sam entgegenzutreten vermögen. Statt zu verlangen, daß die Kirche, ihre Bienert and Behörden Gottes Work und des Gesetes Vorschrift aus mensch, anerkankitem rechtmäßigen Landesherrn auszuantworten habe.“ Oesterreich und Preußen erklärten, es sei Einleitung getroffen, daß
lichen Rücksichten 1 zu Liebe eines o g n, aber schlimmen Friedens
verleugnen, wäre dahin zu wirken, daß die erichte in strenger Befolgun ] . ; h 6m — 3. an eng ! ihre Civilkommissare für Schleswig auch die Verwaltung der Her⸗ zogthümer Holstein und Lauenburg übernehmen. Ferner wurde die
des mit dem göttlichen Gebot übereinstimmenden Gesetzes nur in Fällen telegraphische Mittheilung an General v. Hacke und die Civilkom⸗
der Ehescheidung wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung dem unschuldi⸗ gen Theil die Wiederverheirathung gestatten. Wir haben nie be— missare in Holstein beschlossen, daß sie direkte Weisungen von ihren Regierungen zu gewärtigen hätten.
stritten und werden nie bestreiten, daß den Geistlichen Kraft ihres Heute Morgen 9 Uhr fand in außerordentlicher Senatssitzung
Amtes das Recht und die Pflicht zustehe und obliege, wie über⸗
haupt über die Gewährung oder Versagung begehrter Amts hand
lungen, so insbesondere über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer ver. die Wahl der beiden reglerenden Bürgerm eister für das Jahr 1365 statt. Aelterer Bürgermeister wurde Senator Dr. Gewinner, jüngerer Bürgermeister Senator Dr. Speltz. (Fr. Bl.)
langten Trauung zunächst zu entscheiden. Aber eben so gewiß und wahr Dester teich. Wien, 5. Dezember. In der heutigen Sitzung
ist auch, daß die kirchlichen Vorgesetzten und Behörden so befugt als ver
pflichtet sind, das Verfahren der Geistlichen zu kontrolliren und dahin zu
sehen und zu wirken, daß sie ihr Amt richtig verwalten. Ein Ausfluß solcher
Befugniß und Verpflichtung ist die mehrgedachte Cirkular-Verordnung vom beschloß das Abgeordnetenhaus, daß in Betreff der nicht erschienenen ezechischen Deputirten angenommen werden solle, sie hätten ihr Mandat niedergelegt. — Darauf wurde die Adreßdebatte fortgesetzt. Der Abgeordnete Professor Herbst schildert die mißliche Finanzlage.
4. Juni 18659. Sie bezweckt nichts anderes, als daß bei Trauungen ge— schiedener Ehegatten nach Gottes Wort und der damit im Einklang stehen Die Finanzlage sei durch die Haltung des Gesammtministeriums bedingt; eine einfachere Verwaltung sei einzuführen. Der Grund
den Konsistorial - Ordnung verfahren werde. Deshalb giebt sie den Geist—
lichen anheim, in den betreffenden geeigneten Fällen anzufragen. Damit
ist in der Sache nichts Neues verordnet und begreiflich den Rech—
ten der Geistlichen nicht zu nahe getreten. Aber es ist auch nicht abzusehen, “ . . .
wie die Cirkuldr-Verordnung, die nicht ein wirkliches Gesetz, sondern nichts satz, daß die Einnahmen sich nach den Ausgaben richten müßten,
welter als eine administrative Eontrol-⸗Maßnahme ist, gegen die Rechte der habe auch seine Grenze, nämlich die der Möglichkeit, und diese sei bereits überschritten. Der Finanzminister v. Plener sagte am Schlusse seiner Entgegnung, die Regierung stimme den im Adreß⸗ entwurf formulirten Anforderungen vollkommen bei und werde durch ihre Maßnahmen beweisen, daß sie die Nothwendigkeit, Ersparnisse
Stände verstoßen sollte. Im Gegentheil, sie wahrt das Recht auch der Stände, daß die Geistlichen in Bezug auf die Trauung geschiedener Per- ein zuführen, erkenne. Die Adreßabsätze 14 bis 18 wurden schließlich im Wortlaute des Entwurfs angenommen. Dieselben lauten;
sonen das Gesetz befolgen. Daher müssen wir auch noch jetzt den Antrag des Engeren Außschusses der Ritter. und Landschaft auf Zurücknahme der Eure Majestät haben die besondere Aufmerksamkeit des Reichsrathes für die Reichsfinanzen in Anspruch zu nehmen geruht. Und in der That
Cirkulat⸗ Verordnung für durchaus unbegründet finden und ehrerbietigst bitten: denselben wiederholt zurückzuweisen.« ist die Finanzlage des Reiches eine sehr ernste. Die Ausgaben überragen fortwährend die Einnahmen, die hochgespannte Steuerlast der Staatsbür⸗ ger erträgt kaum mehr eine Erhöhung, das Staatsvermögen ist namhaft
In der Sitzung des Landtags amm 2. Dezember wurde auf den Äntrag des Herrn Hillmann auf Scharstortz, welcher darüber verringert, die stete Benutzung des öffentlichen Kredits, auch in Jahren des
Klage führte, daß die Pappeln an den Chausseen, namentlich die kanadischen, wenn sie größer würden, abgesehen von dem durch sie erzeugten Schatten, mehrere Ruthen nach dem angrenzenden Acker hinein Wurzeln treiben beschlossen, daß bei den hohen Regierungen auf eine gesetzliche Bestimmung dahin Friedens, muß zu schweren Bedrängnissen und kann endlich zu unheilvollen angetragen werde, daß neu erbaute Chausseen ohne Konsens der Adjazenten Krisen führen. Das Abgeordnetenhaus vermag in dem bloßen Streben nicht weiter mit Pappeln bepflanzt und eben so wenig auf schon bestehen⸗ den Chausseen abgängige Bäume durch Pappeln ergänzt werden dürfen, auch nach Ablauf von 10 Jahren alle Pappeln, insoweit die Adjazenten nicht mit deren Konservirung einverstanden seien, von den Chausseen ent ⸗ fernt sein müssen. Uebrigens sei der Antrag nicht auf kanadische Pappeln zu beschränken, sondern auf Pappeln jeder Art zu erstrecken.
halte für eine fern liegende Zeit eine genügende Gewähr für eine dauer⸗ hafte Ordnung des Staatshaushaltes nicht zu erkennen, es hält viel: mehr die völlige Umkehr zur strengen Regelung
nach dem wa 1 t ausgenommen — für den unverweilt nöthigen und allein erfolgreichen
nach Ersparungen zur Anbahnung des Gleichgewichtes im Staatshaus
eh der Staatsausgaben e der ordentlichen Einnahmen — außerordentliche Fälle
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Schritt, um jenes Gleichgewicht wiederherzustellen und die finanziellen Kräfte des Staates der Wiedererstarkung zuzuführen, deren das Reich bedarf, um seine Machtstellung zu behaupten und seine innere Wohlfahrt
zu sichern. 4 q Namentlich erscheint es unerläßlich, nach den schon in früherer Zeit
von Eurer Majestät ausgesprochenen Intentionen, die Ausgaben für Heer und Flotte herabzusetzen, und es kann dies bei einer ersolgreichen, nur durch die Interessen der österreichischen Völker bestimmten Leitung der auswärtigen Angelegenheiten ohne Gefahr für das Reich geschehen. Ebenso gestatten die geänderten Einrichtungen im öffentlichen Leben der Gemeinden und Länder bereits im ausgiebigsten Maße die Verein
fachung der staatlichen Verwaltung. J . Wie das Abgeordnetenhaus diese Gesichtspunkte bei der Feststellung
der Ausgaben für maßgebend erachtet, wird es auch die Gesetzentwürfe zur Regelung der direkten Besteuerung im Interesse einer gerechten und gleichmäßigen Vertheilung der Steuerlast sorgfältiger Würdigung unter- iehen. ö.. Die Schlußfassung über die Zulässigkeit und Abgemessenheit einer Feststellung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1866 in unmittelbarer Folge auf jene für das Jahr 1865 glaubt das Haus dem Zeitpunkte der wirklichen Vorlage jenes Voranschlages vorbehalten zu mussen.
Schweiz. Bern, 3. Dezember. Die Konferenz sämmtlicher Staaten Europa's zur Feststellung allgemein gültiger Grundsätze für Regulirung des europäischen Telegraphenwesens, welche schon im Monat November zusammentreten sollte, wird, laut offi⸗ zieller Anzeige der französischen Regierung an den Bundesrath, nun definitiv gegen Ende des Monats Januar oder spätestens Anfangs Februar 1865 in Paris abgehalten werden. (Köln. Z.)
Belgien. Brüssel, 14. Dezember. Dem Wunsche des Central Ausschusses für das Justiz⸗Budget gemäß hat die hiesige Re⸗ gierung so eben eine vom Jahre 1796 bis zum Jahre 1850 reichende Statistik sämmtlicher belgischen Kriminalfälle ausge⸗ geben, in welchen die Todesstrafe verhängt und vollstreckt worden. Einige Ziffern aus diesen vom Jahre 1830 ab mit größter Ge⸗ nauigkeit und nach den einzelnen Provinzen geordneten Tabellen werden nicht ohne Interesse gelesen werden. In den 34 Jahren pon 1796 bis 183 sind 992 Todesurtheile gesprochen und davon nicht weniger als 604 vollzogen worden. Das macht durchschnitt⸗ lich 20 Hinrichtungen per Jahr. Von 1830 ab. ist diese Durch schnittszahl auf 13 jährlich gesunken, indem von 755 während dieser zweiten Periode ausgesprochenen Todesurtheilen nur 52 zur Voll⸗ streckung gelangten. In dem Zeitraum von 1850 bis 1860 hat die Königliche Gnade 200 von 281 Verurtheilten den Henkertod erspart.
Frankreich. Paris, 4. Dezember. Der Moniteur« theilt folgende Verfügung des Unterrichts ⸗Ministers mit:
In Betracht, daß das Auditorium der Rechtsschule, wo der fakultative Kursuͤs der politischen Oekonomie abgehalten wird, nur 600 Zuhörer fassen kann und 2600 Personen erschienen waren, um dazu zugelassen zu werden, und wir nach und nach allen Zöglingen der besagten Schule die regelmäßige Benutzung dieses Unterrichts sichern und gleichzeitig für Aufrechthaltung der Ordnung Sorge tragen wollen, so verordnen wir: Artikel 1 6 Kursus der politischen Dekonomie gehört zum Unterricht des dritten Jahres. Arti kel 2. Vorläufig wird man zu diesem Kursus nur gegen Vorzeigung einer Karte eines Zöglings des dritten oder vierten Jahres zugelassen. Artikel 3. Der Herr Vice-Rektor der Akademie von Paris und der Herr Dekan der Rechts · Fakultät sind beauftragt, jeder derselben, so weit es ihn betrifft, diese
Verordnung zur Ausführung zu bringen. . Der König der Hellenen hat den Befehl erlassen, daß eine aus
vier Offizieren der Land— und See⸗Armeen zusammengesetzte Kom⸗ mission sich nach Frankreich und England begebe, um die militairische und maritime Organisation dieser beiden Länder zu studiren und der in Athen Behufs Reorganisation der hellenischen Armee und Flotte niedergesetzten Kommission Bericht zu erstatten.
Spanien. Dem » Eontemporaneo zufolge wird der Mili⸗ tairstand in der Deputirtenkammer zahlreich vertreten sein. Die im aktiven Dienste stehenden und pensionirten Militairs, welche gewählt worden sind, belaufen sich auf 32.
Die »Libertad« behauptet, die spanische Regierung neige sich der Absicht zu, die Insel San Domingo aufzugeben und nur drei Häfen zu behalten.
Griechenland. Athen, 26. November. In diesen Tagen starb hier in hohem Alter ein Epirote Namens Kompatis der sein ganzes Vermögen (gegen 100000 Thaler) den milden Stiftungen der Hauptstadt hinterließ. (Tr. S.)
Türkei. Kon stantinopel, 26. November.
tg. t Mik ö wonach die zahllosen türkischen Generale einen zwei bis
dreimal höheren Gehalt genießen, als abendländische Marschälle,
Die »Triester
während die Subalternoffiziere am Hungertuche nagen, endlich ein
Ende gemacht werden soll. Die Pforte habe nämlich beschlossen, den Gehalt eines Ober · Generals (jetzt 10000 P. monatlich) auf die Hälfte und jenen der Divisions und. Brigade ⸗ Generale sowie der Dbärsten cbenfglls verhältnißmäßig hrrabzuse he; Dagegen, wird
je ner der Majore, Capitaine und Jieutenants erhöht. Für, die tür,
kische Donauslottille wurden in Ciotat bei Marseille drei Panzer
meldet als Inhalt der neuesten Levantepost, daß dem Miß.
Kanonenboote bestellt. Von Sukumkala werden neuerdings 20,000 tscherkessische Emigranten erwartet, In Salonich liegt ein . französisches Transportschiff vor Anker, welches dem Kaiser Napoleon eine Ladung Alterthümer bringen soll.
Rußland und Polen. Von der polnischen Grenze wird der »Ostsee⸗ Zeitung unter dem 4 d geschrieben: Die Einziehung der seit dem Jahre 1863 rückständigen Zinsen und Steuern stößt in Podollen bei den Bauern noch ünmer auf Widerstand, der oft durch Militairgewalt gebrochen werden muß. Im Kreise Latyezow kam es Ende Oktober zu einer förmlichen Bauernemeute, indem die Bauern aus sechs Gemeinden sich zusammenrotteten, mit Heugabeln und Dreschflegeln bewaffnet in einen Wald zogen und sich dort verschanzten. Die Meuterer wurden vom Militair angegriffen und bald zu Paaren getrieben. Die polnischen Gutsbesitzer in Podolien, Wolhynien und Kiew überbieten sich in Loyalitätsadressen und anderen Kundgebun⸗ gen ihrer Unterwürfigkeit gegen die russische Regierung.
Dänemark. Kopenhagen, 3. Dezember. Der König verließ gestern Morgen um 9 Uhr Randers und erreichte eine Stunde später Viborg, wo derselbe Deputationen und einzelnen Personen Audienz ertheilte und sich darauf in die Domkirche begab, wo er den Grundstein zu dem Altar unter der entsprechenden kirch= lichen Feier legte. Von Viborg reiste der König über Frysenborg nach Narhuus, wo er Abends ankam und von der versammelten Volksmenge ehen so herzlich empfangen wurde als in Viborg. Der König wohnt inzwischen nicht in Aarhuus, fondern hat nebst Ge— folge auf dem Dampfschiffe »Freya⸗ Aufenthalt genommen.
Telegraphische Depeschen aus dem Wolff schen Telegraphen · Zůreau.
Dresden, Dienstag, 6. Dezember, Mittags. Sicherem Ver ⸗ nehmen nach hat die Regierung in Folge des gestrigen Bundes- beschlusses die bereits einberufenen Beurlaubten wieder entlassen. Die Ordre zur Räumung Holsteins ist an den Bundeskommissar von Könneritz und den General von Hake heute abgesandt.
Petersburg, Dienstag, 6. Dezember, Morgens. Ein vom 2. d. datirter Kaiserlicher Ukas übermittelt dem Senate zum Zwecke
der Promulgation die fylgenden vom Kaiser sanctionirten Gesetze⸗
1) die allgemeine Gerichts ⸗Organisation, 2) das Strafgesetzbuch, 3) den Kodex über das Verfahren in Civilprozessen und Y den über das Verfahren in Kriminalprozessen, soweit dieselben vor das Forum der Friedensrichter gehören.
Kopenhagen, Dienstag, 6. Dezember, Morgens. In der gestrigen Abendsitzung des Reichsraths⸗Volksthings wurde das von Monrad, A. Hage und H. Hage gestellte Amendement, daß das Normalbudget am 31. März 1865 aufhören solle, mit 51 gegen 22 Stim⸗ men abgelehnt. Ebenso wurde der von Han sen gemachte Vorschlag, die Verhandlungen über den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Novemberverfassung dürften lediglich zwischen dem Könige und dem Reichstage stattfinden, mit 55 gegen 38 Stimmen verworfen, und gegen 38 Stimmen verworfen, und demnächst der Gesetzentwurf mit 58 gegen 27 Stimmen zur dritten Behandlung überwiesen.
Im Verlaufe der Debatte bemerkte der Finanzminister David, daß bei der bevorstehenden Armee Reduetion 140 Offiziere beurlaubt
werden würden.
stuns und Wissenscharr.
— Auf Anregung des Regierungs- Präsidenten Dr. v. Vieb ahn hat es der Pfarrer Weltzel in Tworkau bei Ratibor übernommen, die Geschichte von Cosel zu schreiben, und damit den Wunsch in Erfüllung zu bringen daß Cosel wie die Städte Ratibor, Oppeln, Ober-Glogau ꝛc eine Chronik erhalte. Der »Schles. Ztg. zufolge ist das Werk bereits erheblich vorge⸗ schritten. Leider findet sich am Orte nur spärliches Quellenmaterial, da das Stadtarchiv theils im Jahre, 1630 bei der Plünderung durch die Eroaten, theils im Jahre 1750 durch den Brand des Rathhauses vollständig ver— nichtet worden ist. ö .
Göttingen, 4. Dezember. Gestern Nachmittag hielt die hiesige Kö⸗ nigliche Sozietät der Wissenschaften in ihrem Sitzungsaale⸗ wie allsährlich, eine öffentliche Versammlung zum Andenken an ihre im Jahre 1751 durch König Georg I. stattgehabte Stiftung. Nachdem Hofrath Grisebach einen nigen , ichen Vortrag gehalten hatte, verlas Ober ˖ Me · dizinalrath Wöhler als beständiger Secretair den Jahresbericht. Es hat dar nach die Sozietät im letzten Jahre b ihrer bisherigen Mitglieder, so wie mehrere
Korrespondenten durch den Tod verloren; unter ihnen Hofrath Rudolph
Wagner von hier, Professor Heinrich Rose zu Berlin, Professor Christian Ludwig Gerling zu Marburg, Staatsrath, und Direktor der Stern warte Dr. Struve zu Petersburg Professor Carl Benedict Hase zu Paris und Dr. Wuk Stephandbvitsch Karadschitsch zu Wien deren Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft; der Berichterstatter in Kürze gedachte. Aufgenommen sind seitdem zu Mitgliedern der Professor Theodor Benfey hierselbst, Professor Carl Theodor von 2 Geheime Regierungs- Rath Dove zu Berlin, Professor und Direktor der Sternwarte,