1864 / 294 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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IZunstiz⸗Ministerinm.

Der Advokat Kessels in Elberfeld ist zum Anwalt bei dem dortigen Landgericht ernannt worden.

Allgemeine Verfügung vom 5. Dezember 1864 betreffend die erste juristische Prüfung.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 26. November d. J. die nachfolgenden Zusätze und 32 9 zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1 49 über die erste juristische Prüfung zu genehmigen, und die Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und der Justiz zur Ausführung der darin enthaltenen Bestimmungen zu er— mächtigen geruht.

Sämmtliche Justizbehörden werden demgemäß angewiesen, sich nach diesen Bestimmungen vom 1. März k. J. ab zu achten.

Von diesem Zeitpunkte ab treten zugleich die allgemeinen Ver— fügungen des Justiz⸗Ministers vom 16. November 44 und 1sten Juli S4, betreffend die Zulassung der Rechts-Kandidäten zur ersten suristischen Prüfung, außer Kraft, und es bedarf nicht ferner des darin erforderten Rachweises des Besuchs bestimmter Vorlesungen auf der Universität.

Die Prüfung der Rechts -Kandidaten erstreckt sich auf folgende Gegenstände:

Naturrecht (Rechtsphilosophie), Geschichte und Institutionen des Roͤmischen Rechts, Pandekten, . Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht, Kirchenrecht, Lehnrecht, Europäisches Völkerrecht, Deutsches Staatsrecht, Kriminalrecht, Preußisches Privatrecht, = Theorie des gemeinen und preußischen Civilprozesses und des ge— meinen und preußischen Kriminalprozesses, . die Grundbegriffe der Staatswissenschaft, und bei den Prüfungen vor der Kommission des Appellationsgerichts hofes zu Cöln auch auf bas in dem Bezirk des letzteren zur Anwendung kommende Recht und Prozeßverfahren.

Den Gesuchen um Zulassung als Auskultator bei einem be— stimmten Gericht vergl. Nr. 9 der Zusätze 2c. , welche bei denselben Behörden wie bisher auch künftig anzubringen sind, ist auch ferner, hin die vorgeschriebene Bescheinigung hinsichtlich der Subsistenzmittel und die Anzeige in Betreff der Erfüllung der Militairpflicht beizu— fügen. Auch ist die allgemeine Verfügung vom 24. Januar 1843, das Schuldenmachen der Justiz⸗Beamten betreffend GJust.Minist.⸗ Bl. S. 22), zu beachten, und in Betreff der Zulassung von Aus— ländern nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.

Schließlich ist zu bemerken, daß eine Erhöhung der Examinations; gebühren durch die getroffene Einrichtung nicht herbeigeführt wird.

Berlin, den 5. Dezember 1864.

Der Justiz⸗Minister Graf zur Lippe.

An sämmtliche Justizbehörden.

a. Zusätze und Abänderungen zu den Bestimmungen des

Regulativs vom 19. Dezember 1849 über die erste

/ juristische Prüfung.

1) Die Prüfungen der Rechts -Kandidaten pro auscultatura fin-

den känftig nur statt: bei dem Kammergericht zu Berlin, dem Appellationsgericht zu Breslau, dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln, dem Appellationsgericht zu Greifswald, dem ost— preußischen Tribunal zu Königsberg und dem Appellations— gericht zu Naumburg. Die Prüfungen erfolgen unter dem Vorsitze eines der Präsi⸗ denten des Gerichtshofes durch zwei richterliche Beamte bei dem Appellationsgerichtshofe zu Cöln durch einen richterlichen und einen Beamten des öffentlichen Ministeriums, und durch zwei Universitätslehrer.

3) Die mit den Prüfungen zu beauftragenden Justizbeamten werden von dem Justiz⸗Minister bei jedem der sechs Gerichts höfe in ausreichender Anzahl für einen zweijährigen Zeitraum designirt.

Als richterliche Mitglieder der Prüfungs⸗Kommissionen können nicht nur Räthe dieser Gerichtshöfe, sondern auch Mit.

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glieder der an demselben Orte befindlichen Gerichte erster In“ stanz designirt werden.

I) Die mit den Prüfungen zu beauftragenden Universitätslebrer werden von dem Minister der geistlichen, Unterrichts und Me— dizinal⸗ Angelegenheiten bei jedem der sechs Gerichtshöfe in aus— reichender Zahl für einen zweijährigen Zeitraum designirt und dem Präsidenten bekannt gemacht.

Es können dazu nicht nur ordentliche, sondern auch außer ordentliche Professoren und Privat⸗Dozenten gewählt werden. Die Meldung zur Prüfung pro auscultatura erfolgt bei einem der sechs Gerichtshöfe unter Beibringung des Zeugnisses der Reife zur Universität, des Ausweises über den vorschriftsmäßi—⸗ gen Universitätsbesuch und des curriculi vitae.

Zugleich mit der Meldung hat der Kandidat über ein ven ihm selbst gewähltes rechtswissenschaftliches Thema eine ihren Gegen⸗ stand in eingehender Weise behandelnde Ausarbeitung unter eidesstattlicher Versicherung, dieselbe ohne fremde Beihülfe selbst gefertigt zu haben, und genauer Angabe der benutzten Quellen, einzureichen. Der Vorsitzende der Prüfungs⸗Kommission beraumt den Termin zur mündlichen Prüfung an, ernennt und beruft zu demselben die Examinatoren aus der Zahl der hierzu Designirten (Nr. 3 und 4, und läßt die eingereichte Arbeit bei den vier Exami— natoren, von denen zwei mit schriftlicher Censur derselben zu

beauftragen, vor dem Termin cirkuliren.

Eine anderweitige schriftliche Prüfung des Kandidaten findet nicht statt. Mehr als sechs Kandidaten dürfen in einem Termin der Prü— fung nicht gleichzeitig unterworfen werden. Hat der Kandidat die Prüfung bestanden, so wird ihm von dem Vorsitzenden der Kommission ein Qualifications - Attest pro auscultatura ertheilt, auf Grund dessen die Zulassung als Auskultator an einem bestimmten Gericht von ihm beson— ders nachzusuchen ist. Die vorstehenden Bestimmungen kommen mit dem 1. März 1865 zur Ausführung.

In Betreff der vor diesem Tage eingegangenen Meldun⸗ gen zur ersten Prüfung ist noch nach den bisherigen Vorschrif— ten zu verfahren.

b. Allerhöchste Order vom 26. November 1864.

Auf Ihren Bericht vom 16. November d. J. will Ich die in der wieder zurückfolgenden Zusammenstellung enthaltenen Zusätze und Abänderungen zu den Bestimmungen des Regulativs vom 10. Dezember 1849 über die erste juristische Prüfung hierdurch ge—

nehmigen, und ermächtige Sie, die Justiz⸗Behörden und die juristi.

,,, . der Landes ⸗Universitäten danach mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 26. November 1864.

Wilhelm.

(gegengez) von Mühler. Graf zur Lippe.

An den Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten und den Justiz x Minister.

Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Premier Lieutenant a. D. und Herzoglich braunschweigschen Forstmeister und Kammerrath Ulbrich zu Oels die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Heinrichs des Löwen zu ertheilen.

Summarische Uebersicht der im Winter-⸗Semester

1864 1865 auf der Königlichen Rheinischen

Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Bonn anwesen⸗ den immatrikulirten Studirenden.

Von Ostern bis Michaelis 1864 sind gewesen. .... . ...... . Davon sind abgegangen 425 Es sind demnach geblieben . Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind

hinzugekommen . ö der immatrikulirten Studirenden beträgt

aher

Die evangelisch⸗theologische Fakultät 5 Inlsrd =». Vuslander 59

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Die katholisch⸗ theologische Fakultat 3 215 Ausländer

215 Inländer. 156 Ausländer 26 . 182 Inländer. 147 Ausländer 6 . X J nlaͤnder. 20 Die philosophische Fakultät zählt ... Nugtäner. 9. 297 . Gleiche Summe 906 Unter den Studirenden der philosophischen Fakultät befinden sich siebenzebn Inländer, welche nach §. 36 des Reglements vom 4. Juni 1834 immatrikulirt wurden, und drei und siebenzig, welche der landwirthschafilichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni⸗ bersitbtt als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten Nicht immatrikulirte Pharmaceuten

Die medizinische Fakultät zählt

Summa Jr

Bonn, den 2. Dezember 1864.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militair⸗ und Eivil - Ka— binets, so wie im Beisein des Kommandanten die militairischen Meldungen entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Minister-Prä— sidenten.

Gestern war ein großes Diner im Königlichen Palais. Ihre Majestät die Königin besuchte am Abend die Ausstellung der Transparent ⸗Gemälde in der Akademie.

Bromberg, 12. Oezember. Bei der heute in Na kel statt⸗ gefundenen Wahl eines Abgeordneten für den Bromberg ⸗Wirsitzer Wahlkreis erhielt nach dreimaliger Wahl Herr von Saenger Grabow die Majorität. Anwesend waren zuletzt 265 Wahlmänner, von denen 168 für von Saenger stimmten, 78 für den Landrath Freimark.

Lauban, 10. Dezember. Am heutigen Tage, schreibt man der »Prov. Ztg. f. Schl.“, ist die Strecke der Schlesischen Ge⸗ birgsbahn von Kohlfurt bis hierher zum ersten Male befahren worden, indem eine festlich bekränzte Lokomotive, der ein Salon⸗ wagen angehängt war, von Kohlfurt aus hier ankam.

Minden, 11. Dezember. Die Handelskammer hat sich mit einer Eingabe an den Handels Minister gewandt, um die Aufhebung der sogenannten Wuchergesetze zu erwirken. Wie die »Köln. Ztg.“ vernimmt, beabsichtigt dieselbe demnächst wiederholt und eingehend sich mit der Rhein⸗W eser-Kanal-Frage zu beschäftigen und den von ihr eingenommenen Standpunkt, im Interesse für die nörd⸗ liche Linie, zu vertreten.

Kempen, 12. Dezember. Wegen der 10,900 Thlr., welche unsere Stadt der Rheinischen Eisenbahn ⸗Gesellschaft für den Fall zu gewähren sich erboten hatte, daß die Crefeld - Clever Bahn über hier gebaut werde, kommt es der »Elbf. Ztg.« zufolge jetzt zum Prozeß. Die Direction verlangt die Auszahlung des ersten Drittels jener Summe nebst den fälligen Zinsen Das Ganze sollte in drei Jahren abgetragen werden und hat unseren Bürgermeister Fer⸗ lings als Repräsentanten der Gemeinde vor das Landgericht zu

die Stadt zur Zahlung der Summe keinerlei Verpflichtung habe, und in ihrer leßten Sitzung am 9 Dezember haben sie beschlossen, das Gericht entscheiden zu lassen und den Prozeß eventuell in allen Instanzen durchzuführen. Auf den Ausgang dieses Prozesses ist man hier natürlich sehr gespannt, weil einerseits feststeht daß die Direction der Rheinischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft sich für die Hülser Linie entschieden hatte, mithin auf das Anerbieten unserer Stadt nicht eingegangen war, andererseits aber die Bahn auf Königliche Kabinets-Ordre hin wirklich über hier gebaut worden ist.

Köln, 13. Dezember. Bei den gegenwärtigen Witterungs—=

zuständen meldet die »Köln. Ztg« ist der Rhein wieder stark ins Fallen gekommen und es fehlen heute nur noch einige Zoll an dem vor einiger Zeit beobachteten Stande von 3 Fuß 2 Zoll am hiesigen Pegel. Der Oberrhein geht schon mit Eis, weßhalb die gestern und vorgestern angelangten niederländischen, Dampsschiffe hier liegen ge—⸗ blieben sind. Mehrere Schiffe, die hier Ladung nach Mainz und Mannheim eingenommen hatten, waren genöthigt, die Fahrt zu unterbrechen und zu St. Goar, beziehungsweise zu Mainz in den Hafen zu gehen. 5 . 13. Dezember. Aus zuverlässiger Quelle wird der »Elberf. Ztg.« die Mittheilung gemacht, daß die Aetien der Preußisch⸗ Niederländischen Verbindungsbahn käuflich in die Hände der Rheini⸗ schen Eisenbahn-Gesellschaft übergegangen sind.

Mecklenburg. In der Sitzung des Landtags am 10ten Dezember kam unter andern minder erheblichen Angelegenheiten der

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Comitébericht über die Ergebnisse der Steuer und Zoll- verwaltung vom 1. Oktober v. J. bis 1. Juli d. J. zur Verlesung. In demselben heißt es: In den der Tandtags.Versammlung am 20. Dezember 1861 von den Allerhöchst verordneten Herren Landtags- Kommissarien übergebenen modi⸗ fizirten Vorschlägen in der Steuer. und Zollreform - Angelegenheit, welche die ständische Genehmigung gefunden haben, ist die muthmaßliche Auf kunft aus dem Grenzzolle aus Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg- Strelitz incl. des Fürstenthums Ratzeburg auf 260,000 Thlr. Pro anno, die Aufkunft aus der Handels Klassen Steuer für Mecklenburg; Schwerin auf 25,000 Thaler veranschlagt und bei solcher 2 zur Ergänzung der an Seren Suer. zu zahlenden Aversional⸗ Summe von 206000 Thlr. ein aus der Recepturkasse zu deckender Zuschuß von circa 16000 Thlr. in Aussicht genommen. Nach diesem Voranschlage hätten mithin in den g Monaten vom 1. Oktober 1863 bis zum 1. Juli 1864 an Grenzzoll aufkommen müssen 195,009 Thlr., an Handelsklassensteuer in Mecklenburg. Schwerin 18,720 Thlr. und wäre ein Zuschuß aus der Recepturkasse für Mecklenburg- Schwerin von 12000 Thlr. erforderlich. Die wirkliche Aufkunft aus dem Grenzzoll beträgt daher 3286 Thlr. weniger als der Voranschlag, wobei aber zu berücksichtigen ist, daß das Fürstenthum Ratzeburg in Folge der spä⸗= teren Vereinbarungen außerhalb der Zolllinie liegt. Wenn dagegen die Auf⸗ kunft aus der Handelskassensteuer für Mecklenburg; Schwerin ungefähr 1000 Thlr. weniger als obiger Voranschlag ergeben hat, so ist zu beruͤcksich= tigen, daß in Leßterem diese Austunft in folle zu 25/000 Thlr. angenom- men war, obwohl die dem Handelsklassensteuer Gesetzentwurfe angelegten Ertragsberechnungen nur eine Aufkunft von 23,774 Thlr. in Aus sicht stellten, welche letztere Zahl der wirklichen Aufkunft entspricht. Ist nun dieses dem Vorschlage von 1861 bis auf, ein Mi— nimum konforme Resultat zu einer Zeit erreicht worden, in welcher Handel und Verkehr durch kriegerische Ereignisse wesentlich gehemmt waren, so darf man sich wohl der Erwartung überlassen, daß bei jetzt wieder hergestelltem Frieden die neuen Steuer- und Zolleinrichtungen wesentlich höhere Erträge slefern werden, und diese Erwartung wird durch den im Eingange unseres

Berichts erwähnten Kassenkonspekt über die Aufkünfte in den ersten vier

Monaten des laufenden Etatjahres bestätigt, Inhalts dessen an Eingangezoll bei von Monat zu Monat steigenden Erträgen bereits cirea 1093000 Thlr. aufgekommen sind.

Schleswig⸗Holstein. Die Herzogliche Landesregierung in Kiel hat am 16. Dezember folgendes Eirkular an sämmtliche Be⸗ hörden und Beamte des Herzogthums Holstein erlassen:

Die Kaiserlich Königlich österreichische und Königlich preußische oberste Civilbehörde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg hat unter Bezugnahme auf die unterm J. d. M. von ihr erlassene, in dem »Gesetz . And Verordnungsblatt «, Stück 69, Nr. 187, enthaltene Bekannt⸗ machung bezüglich der erfolgten Uebernahme der oberen Leitung der Ver waltung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg der Landesregierung aufgegeben, von saͤmmtlichen Behörden und Beamten eine entsprechende schriftliche Erklärung einzuziehen. Mit Beziehung hierauf werden sämmt⸗ liche Behörden und Beamte aufgefordert, ihre Erklärung ungesäumt hier ˖ selbst einzureichen.

Die von den holsteinischen Beamten in Folge der Bekannt- machung vom 7. d. M. abzugebende schriftliche Erklärung wird der «S. H. Ztg.“ von den Beamten in Kiel in folgender Form ab⸗

gierung sicht ge Weise vorgegriffen wird.«

Die Anforderung, einen Gehorsanisrevers an die Beamten

Cleve vorgeladen. Unsere Stadtverordneten sind der Ansicht, daß des Landes auszustellen, ist bis jetzt nur an die Landesregierung, das

Ober⸗Appellationsgericht, die Universität und das Sanitäts Kollegium ergangen.

Rach der »Schlesw. Z.« werden zwei Bataillone des 11. Ne- giments und drei Schwadronen in Schleswig kantonniren. Der Haupttheil wird auf Schloß Gottorff kasernirt werden können. Am 0. rückten zwei Bataillone des 59. Regiments dort ein.

Von den in den Städten Husum, Schleswig und Eckernförde gebildeten Comité zur Förderung des Kanal-⸗Projekts in der

Linie Husum-⸗Eckernförde wurde in einer am 8. November in Schleswig abgehaltenen Versammlung von Delegirten derselben be⸗

schlossen, auf gemeinschaftliche Kosten der genannten drei Städte

welche Kosten auf ungefähr 3000 Mark Banco veranschlagt sind),

einen Techniker zur Untersuchung der fraglichen Linie, namentlich des Hever-⸗Auslauss, zu engagiren. Dieses ist denn auch, der N. Ztg⸗ zufolge, bereits geschehen und ein holländischer Ingenieur, Namens Stieltjes, in Husum angekommen und hat seine Arbeiten bereits be⸗ onnen.

) Bayern. München, 10. Dezember. Der Gesetzgebungs⸗ Aus schuß der Kammer der Abgeordneten erledigte heute die Be⸗ stimmungen über »Beiladung«, Benennung des rechten Besitzers⸗ und »Einmischung« (Intervention) und vollendete dadurch die Be= rathung des III. Hauptstückes, die Parteien betreffend. In nächster Sitzung wird die Berathung des 1V. Hauptstückes (Bevollmächtigte der Parteien, Anwälte und Gerichtsvollzieher) eröffnet.

12. Dezember. Die Nachrichten aus Rom reichen bis Iten