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Sauyt · Verwaltung der Staatsschulden.
. Bekanntmachung, betreffend die 11. Verloosung der Staatsanleihe von 1856 und die 5. der fünfprozentigen Staats- Anleihe von 1859.
In der am heutigen Tage öffentlich bewirkten Verloosung von
Schuldverschreibungen der 15 prozentigen preußischen Staatsanleihe von 1856 und der fünsprozentigen preußischen Staatsanleihe von 1859 sind die in der Anlage (a.) verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit dem Bemerken gekündigt, daß die in den ausgeloosten Schuldscheinen bezeichneten Kapitalbeträge vom 1. Juli k. J. ab täglich, mit Ausschluß der Sonn und Fest— tage und der zu den monatlichen Kassen-Revisionen nöthigen Zeit in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, entweder bei der Staatsschulden ⸗Tilgungs kasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, oder bei einer der Königlichen Regierungs ⸗ Hauptkassen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, erst nach dem 1. Juli k. J. fälligen Zinscoupons nebst Talons baar in Empfang zu nehmen sind.
Der Geldbetrag der hieran etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
Formulare zu den Quittungen werden von den gedachten Kassen unentgeltlich verabreicht.
Die Staatsschulden ⸗ Tilgungskasse kann sich in einen Schrift— wechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zah⸗
lungsleistung nicht einlassen.
Zugleich werden die Inhaber der in der Anlage bezeichneten,
nicht mehr verzinslichen Schuldverschreibungen der gedachten beiden Staatsanleihen, welche in den früheren Verloosungen (mit Ausschluß der am 18. Juni d. J. stattgehabten) gezogen aber bis jetzt noch nicht realisirt sind, an die Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
In Betreff der am 18. Juni d. J. ausgeloosten und zum 2. Januar k. J. gekündigten Schuldverschreibungen wird auf das an dem ersteren Tage bekannt gemachte Verzeichniß Bezug ge⸗ nommen, welches bei den Regierungs- Hauptkassen, den Kreis‘ den Steuer- und den Forstkassen, den Kämmerei⸗ und anderen größeren Kommunal -⸗Kassen, sowie auf den Büreaux der Land räthe und Magistrate zur Einsicht offen liegt.
Berlin, den 14. Dezember 1864.
Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke. a.
Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Berlin, 16. Dezember. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Arzt Dr. Berger vom 3. Armee⸗ Corps, bisher bei dem 1. kombinirten Armee ⸗Corps, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verlie⸗ henen Ritter - Insignien erster Klasse vom Hausorden Albrechts des
Bären zu ertheilen.
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres⸗ErsatzAushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeikraum vom 1. Januar 1841 bis zum 31. Dezember 1815 geboren sind, und hierselbst ihren Wohn sitz haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr⸗ Anstalten, Dienstboten, Haus und Wirihschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter ꝛc. sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nun— mehr sofort zu beschaffen haben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden stempel⸗ und kostenfreio ausgefertigt.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eintragung in die Stammrolle wird binnen Kurzem bekannt gemacht werden.
Berlin, den 13. Dezember 1864. Königliche Militair · Kommission.
*.
Bekanntmachung.
Am 17. d. M. werden die Postanstalten hierselbst von 10 Ahr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags geschlossen sein; auch wird in der gedachten Zeit die Bestellung von Postsendungen nicht stattfinden.
Berlin, den 16. Dezember 1864.
Der Ober⸗Post-⸗Direktor Schul ze.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Albertus-Universität zu Königs— berg in Preußen von Michael 1864 bis Ostern 1865.
Von Ostern bis Michael 1864 waren Studirende vorhanden ein schließlich von vier nachträglich Immatrikulirten 445 Davon sind a) in der Matrikel gestrichen . b) gestorben .... ...... ...... . c) abgegangen Es find demnach geblieben In diesem Semester sind immatrikulirt Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden betragt
baher , ,
. . . Inländer 112 Die theologische Fakultät zählt:. Nuslander 7
3
Die juristische Fakultät zählt.... 5 ö.
Inländer 109 Ausländer 9
,, == ,
Die medizinische Fakultät zählt
Die philosophische Fakultät zählt: a) Inlaͤnder mit dem Zeugniß der Reife. 128 b) Inländer ohne Zeugniß der Reife auf Grund des §. 36 des Reglements vom
4
4.
Außerdem besuchen die Vorlesungen: bei der pharmaceutischen Studien⸗Kommission inskribirte Pharmaceuten 11
Es nehmen also im Ganzen an den Vorlesungen Theil
Nichtam tiliches.
Preußen. Königsberg, 15. Dezember. Die Weichsel ist, wie die »Königsb. Zeit.“ meldet, bei Graudenz wieder ganz eisfrei, bei Kurzebrak, Culm und Thorn gefroren, doch ist das Eis so schwach, daß bei Marienwerder und Ezerwinsk die Eisdecke nur zu Fuß auf Brettern passirt werden kann. — Von Pillau ist Communication aber Eis mit der Brandenburger Seite und soll die Passage für mäßig beladene Fuhren sicher sein.
Danzig, 15. Dezember. Das Dampfboot« meldet: Aus dem Dampfer »Ida« werden die großen Maschinentheile, als Kessel 2c. für die Korvetten 2 Hertha« und »Medusa« an der König⸗ lichen Werft gelöscht.
Posen, 15. Dezember. Der »Bromb. 3Ztg.« wird geschrieben: Gestern wurden hier auf einem Fornalwagen, der eben im Begrifse war, nach dem Dominium Koszuty, im Kreise Schroda, abzufahren, eine Menge Ausrüstungsgegenstände für Kavallerie, darunter 48 Revolvertaschen mit Schulterriemen, 48 Patrontaschen, 187 Sporen mit Nägeln, 108 Säbelkoppeln für Kavallerie, zahlreiche Halftern und Sättel verschiedener Art, von der Polizei entdeckt und in Be⸗ schlag genommen. Sofortige Nachforschungen ergaben, daß die in Beschlag genommenen Gegenstände aus einem Hause in der Halb⸗ dorfstraße abgeholt und in einem Keller versteckt gewesen waren. Bei einer sofort vorgenommenen Durchsuchung dieses Kellers wurde noch eine größere Menge von militairischen Ausrüstungsgegenständen aufgefunden und in Beschlag genommen. Der Inhaber der Woh nung, zu der dieser Keller gehört, dessen Bruder, der den Wagen aus Koszuty begleitende Wirthschaftsbeamte und noch eine Person wurden verhaftet.
Schrimm, 13. Dezember. Gestern, wird der »Pos. Ztg.“ geschrieben, ist die 12. Compagnie unserer hiesigen Garnison vom 12. Regiment von hier nach der polnischen Grenze ausgerückt, weil die Wege von dort durch vereinzelte Räuberbanden gefährdet sein sollen. Diese Wegelagerer sind unstreitig nichts anderes, als die
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versprengten Reste von Insurgenten. Höchst wahrscheinlich werden die drei anderen Compagnieen von hier erst am 20. d. M. ausrücken, und somit das Weihnachtsfest über auf dem Marsche sein. Wie schon in voriger Woche wird auch jetzt wiederum noch ein kleines Detachement von hier nach Dolzig zur Sicherung gegen eine muth—
maßliche Mordbrennerbande ausrücken.
Swinemünde, 14. Dezember. Während der verflossenen Nacht, schreibt die »Osts. Ztg.“ hatten wir 65 Grad Kälte und ist in Folge dessen der ganze Strom mit Eis bedeckt; die Einfahrt des Hafens ist eisfrei.
Breslau, 15. Dezember. Wie die »Prov. Ztg. f. Schlesien «. vernimmt, wird von den Stadtbehörden den heimkehrenden Trup⸗ pen des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth) und des 3. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 50 ein ähnlicher Em⸗ pfang, wie er den Reserven dieser Regimenter bereitet worden ist, wegen der Kürze der Zeit und hauptsächlich, weil die Truppen in einzelnen Transporten zu verschiedenen Zeiten hier eintreffen, nicht zu Theil werden. Jedoch soll zur Anerkennung der ruhmvollen Thaten dieser Regimenter dem kommandirenden General des VI. Armee⸗-Corps eine bestimmte Summe zur freien Verwendung für die genannten Regimenter zur Disposition gestellt werden.
Die hiesige Königliche Regierung ist höheren Orts, der »Schles. Ztg. zufolge, angewiesen worden, bei der Aufnahme Militairpflich tiger in die alphabetische Gestellungsliste für das Jahr 1865, eben so wie für die späteren Jahre, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: .
Die amtliche Beglaubigung der Geburtsfälle, welche sich unter den Dissidenten ereignen, hat entweder nach der Verordnung vom 30. März 1847 durch das kompetente Gericht, oder nach dem Patent vom 30. März 1847 durch einen evangelischen oder katholischen Geistlichen, falls ein solcher sich dazu bereit findet, zu erfolgen. Die Geburtszeit der dissidentischen Mi⸗= litairpflichtigen ist daher durch die gerichtlichen Geburtsregister und event. durch die Taufregister der evangelischen und katholischen Geistlichen zu konstatiren; nur in dem Falle, wenn die Geburt eines dissidentischen Kindes weder bei Gericht, noch bei einem evangelischen oder katholischen Geistlichen angemeldet sein sollte, ist auf die etwa von dissidentischen Predigern geführten Geburtsregister zurückzugehen und die darin an⸗ gegebene Geburtszeit so lange bei Aufstellung der Gestellungsliste zu Grunde zu legen, als sich kein Verdacht gegen ihre Richtigkeit erhebt. In allen übrigen Fällen entbehren die Geburts- Register der dissidentischen Beistlichen jedes Anspruches auf amtliche Berücksichtigung. Die Ehen der Dissidenten können nach den allegirten Gesetzen ebenfalls nur entweder durch den kompetenten Richter, oder durch einen evangelischen oder katholischen Geistlichen, welcher sich dazu bereit findet, in rechtsgültiger Form geschlossen werden. Solche Verbindungen, welche lediglich von einem dissidentischen Prediger eingesegnet worden sind, entbehren deshalb der gesetzlichen Gültig= keit, ünd die in ihnen erzeugten oder geborenen Kinder sind als uneheliche zu betrachten. Demgemäß sind sie nach dem Namen der Mutter in die Gestellungsliste einzutragen. Es empfiehlt sich jedoch, zur Verhütung von Verwechsekungen, dabei den Namen des Vaters in Parenthese zu vermer— ken, falls sie wirklich aus einer von einem dissidentischen Prediger eingeseg · neten Verbindung stammen.
Cöln, 15. Dezember. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern Abend, nur in Begleitung seines Adjutanten, um 7 Uhr Abends mit dem Schnellzuge der Rheinischen Bahn hier ein und benutzte, wie die Köln. Ztg. berichtet, den um 73 Uhr abgehenden Köln? Mindener Zug zur Weiterreise nach Münster.
Elberfeld, 15. Dezember. Bei der heute in Rheinberg stattgehabten Ersatzwahl ist der Landrath von Ernsthausen mit 105 gegen 68 Stimmen zum Abgeordneten gewählt worden. Gegen— kandidat war der Stadtrath Hermann Duncker in Berlin.
Cleve, 14. Dezember. Das vom Kriegsschauplatze zurückkeh— rende Westfälische Jäger-Bataillon Nr.] traf gestern Abend 9 Uhr mit einem Extra⸗Bahnzuge hierselbst, in seiner früheren Garnison— stadt, ein. Von Ruhrort einschließlich, woselbst die Schiffe, welche die dortige Ueberfahrt über den Rhein bewirkten, unaufhörliche Salut⸗ schüsse abfeuerten, bis nach Cleve glich die Fahrt des tapfern Ba⸗ taillons einem wahren Triumphzuge. Wie zu Ruhrort, so hatten sich auch auf allen übrigen Bahnstationen Tausende von Menschen mit Fahnen 2c. versammelt, Ueberall begeisterter Zuruf, Böllerschüsse, bengalische Beleuchtung. Hier zu Cleve hatten sich Bürgermeister und Stadtverordnete auf dem von einer dicht gedrängten Volksmenge um⸗ lagerten Bahnhofe zur Begrüßung eingefunden. Nachdem die dies⸗ fälligen Ansprachen beendet waren, erfolgte der Einzug des so herz lich bewillkommneten Bataillons nach der für dasselbe neu erbauten Kaserne, inmitten der Volksmassen durch die Haus für Haus mit bengalischen Flammen beleuchteten Straßen, unter den Klängen des vom Musik⸗Corps des Bataillons fröhlich geblasenen Düppelmarsches.
(Köln. Ztg.)
Hannover, 14. Dezember. Der frühere Bundeskommissair in Holstein, Geh. Regierungsrath Nieper, ist, wie der »H. Börs. Halle« gemeldet wird, gestern nach hier zurückgekehrt. Ebenso sind auch, bis auf die Artillerie, sämmtliche hannoversche Exgecutionstrup⸗ pen in ihren Garnisonsorten wieder angekommen. n den Pro⸗ vinzialstädten sind die heimkehrenden Bataillone bedeutend besser empfangen, als hier in der Residenz Wenn auch die Magdeburg⸗ Leipziger Eisenbahngesellschaft jetzt bereit ist, die Bahn von Gotha nach Leinefelde zu bauen, so ist unsere Regierung doch nicht ohne
Weiteres in der Lage, mit dem Bau der Bahn von Göttingen nach Ahrenshausen zu beginnen. Dieser ist vielmehr nach der von der ersten Kammer der Bewilligung hinzugefügten Bedingung davon abhängig gemacht, daß der Bau nicht eher beginnen dürfe, bevor nicht der Bau der Bahn von Gotha nach Leinefelde vollständig ge⸗ sichert sei. Zu der vollständigen Sicherung rechnet aber die Erste Kammer die Genehmigung des den Bahnbau betreffenden Staats⸗ vertrags zwischen Preußen und Gotha durch die preußischen Kam⸗ mern und die Erledigung der Zinsgarantiefrage zwischen Gotha und Preußen. — Ueber die Zweckmäßigkeit von Rübenzuckersabriken in unserem Lande, schreibt man demselben Blatte, ist in den landwirth⸗ schaftlichen Vereinen lange verhandelt. Jetzt hat der Provinzial. Verein für das Fürstenthum Hildesheim, an dessen Spitze Graf Bennigsen steht, sich zu dem Votum vereinigt, daß Hannover nach seinen Boden⸗ und den übrigen Verhältnissen für die Wechselwirth= schaft, Rübenbau und Rübenzuckerfabrication, sofern bei dem ersteren rationell verfahren werde, sich ganz vorzüglich eigne und wesentlich zur Beförderung des Wohlstandes, besonders der arbeitenden Klasse, beitragen werde.
Mecklenburg. Malchin, 14. Dezember. ist heute geschlossen worden. Schteswig⸗Holstein. Unter dem 15. d. M. wird durch die »Schl. N. folgende Bekanntmachung des Schleswiger Ma⸗ gistrats veröffentlicht:
Durch den Eirkular- Erlaß der hohen obersten Civilbehörde im Herzog thum Schleswig vom 12. November er. sind die Grundsätze näher ange⸗ geben, nach welchen die Berechnung und Ausgleichung der bisherigen Be⸗ stimmungen und Lieferungen, welche für die alliirte Armee bis zum 1. De⸗ zember beschafft sind, stattfinden soll. Mit dem Abrücken der mobilen Trup- pen hat nun die kriegerische Besetzung des Herzogthums ihr Ende erreicht, und die jetzt noch im Lande verbleibenden K. K. österreichischen Truppen ebenso wie die neu anrückenden Königl. preußischen Truppen werden hier dauernde Friedensgarnisonen einnehmen. Deshalb sind auch wegen der jetzt noch serner an die alliirten Truppen stattfindenden Leistungen an= dere Bestimmungen maßgebend, als sie während des Krieges haben Geltung finden müssen. In dieser Beziehung hat die hohe oberste Civilbehörde dem Amthause für Gottorff und Hütten vorläufig unterm 3. d. M. Folgendes eröffnet: Die Mannschaften erhalten die für die Naturalverpflegung der Armee im Kriege normirten Viktualienportionen und ihre gewöhnliche Gar= nisons -⸗Brodportion aus den militairischer Seits errichteten Magazinen in natura geliefert. Ebenso wird Hafer und Heu für die Truppen durch die Armee⸗-Lieferanten beschafft. Dagegen können die Truppen von den Ge⸗ meinden resp. Quartierwirthen unentgeltlich hergestellt verlangen; Quartier und Stallraum nebst Lager und Fouragestroh, ferner die erforderlichen
Der Landtag
Gebäude zur Anlegung von Magazinen und Lazarethen so wie die Räum⸗
lichkeiten für Büreaus, Wachen, Arrestlokale, Handwerksstuben und zur Unterbringung der Militair Effekten, ebenso auch Grundstücke, als Uebungs-⸗ plätze und zur Aufstellung von Fahrzeugen und Geschützen. Endlich ist auch der bei Märschen und zur Anfuhr der Verpflegungsbedürfnisse ꝛc. etwa erforderliche Vorspann von den betreffenden Geineinden unentgeltlich zu stellen. Jedoch sind alle Truppentheile angewiesen worden, über jede der- artige Leistung die vorgeschriebenen Anerkenntnisse auszustellen, und wird den? Quartierwirthen resp. Gemeinden für das Gewährte eine billige Ent- schädigung aus der Landeskasse regelmäßig gezahlt werden. Ob diese Ent⸗ schädigung nach den Grundsätzen der Verordnung vom 9. Mai 1806 oder nach dem im Herzogthum Holstein bisher angewendeten Bundes verpflegungs⸗ Reglement oder aber anderweit zu bemessen sein wird, bleibt weiterer Er— wägung vorbehalten.«
Der „Schleswig- Holsteinschen Zeitung wird mitgetheilt, daß die Regierung in Kiel, gutem Vernehmen nach, von den Civilkom= missarien den Auftrag erhalten habe, mit Ausnahme des Post und Telegraphenwesens, auch die Verwaltung des Herzogthums Schles— wig mit zu übernehmen. Ob sämmtliche bisherigen Räthe bleiben, oder neue eintreten, sei noch nicht ausgemacht.
Nach einem Telegramm der »H. B. H.“ wurde am 16. in Rendsburg zu der preußischen Besatzung noch ein Bataillon Oester⸗ reicher vom Regiment Ramming erwartet. Letztere sollten die Alt⸗ stadt belegen.
Hessen, Darm stadt, 15. Dezember. Ihre Königliche Hoheit die⸗Kronprinzessin von Preußen mit dem Prinzen Sigismund setzten heute Nachmittag mit dem Schnellzuge der Main⸗ Reckarbahn ihre Reise nach Berlin fort unde treffen heute Abend gegen 10 Uhr in Guntershaufen mit Ihrem Gemahl zusammen. — Se. Königl. Hoheit der Prinz Alfred von England kehrte heute früh nach Bonn zurück. (Darmst. Ztg.)
— Die zweite Kammer hielt gestern wieder Sitzung. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der Voranschlag über die durch die Srganisation der Bezirks⸗-Strafgerichte entstehendenKosten im Betrage von etwa S000 Fl), welchen das Justizministerium auf die von der Kammer gelegentlich der Berathung des Einführungs⸗ gesetzes gestellte Forderung alsbald vorgelegt hatte. Die Kammer beschloß, nach Antrag des Ausschusses, auf die Berathung dieses Kostenvoranschlages nicht einzugehen, bevor die von der ersten Lam ⸗ mer zur Strasprozeß⸗Ordnung und den zugehörigen Gesetzentwürfen gefaßt werdenden Beschlüssen vorliegen. .
Württemberg. Stuttgart, 15. Dezember. Die Stände sind auf den 28. d. einberufen worden. Als Vorla werden außer der Feststellung des Hauptfinanz ⸗ Etats für 1865 bi 1867, ein neues Volksschul⸗ und Pensions . Gesetz, ferner Vorlage