1864 / 304 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. Kriegs Ministerium.

Bekannt mach un g. . Wohlthätigkeit. Des Königs Majestät haben auf den Vorschlag des Kriegs- Ministeriums zu bestimmen geruht, daß aus den am 1. Januar

1865 zur Vertheilung kommenden Zinsen der bei Gelegenheit Aller

höchstdessen Dienstjubelfeier gegründeten Stiftung für unbemittelte Inhaber des eisernen Kreuzes vom Feldwebel abwärts nachstehende Veteranen mit Ehrengeschenken bedacht werden sollen: e Johann Carl Müller zu Schönhausen, Kreis Jerichow II., Joseph Beck zu Waltdorf, Kreis Neisse, Johann Ludwig Otto zu Kl. Tarpen, Kreis Graudenz, Jehann Lonschews ki zu Kl. Koslau, Kreis Neidenburg, Yen Wolff zu Sprauden, Kreis Marienwerder, Gottlieb Gail zu Ischdaggen, Kreis Darkehmen, Johann Szill ins ky zu Nowischken, Kreis Pillkallen, Albrecht Peplinski zu Nakel, Kreis Wirsitz, Martin Müller zu Bast, Kreis Fürstenthum, Ernst Friedrich Piejahn, gen. Pion ke, zu Hebron ⸗Damnitz, Kreis Stolp, ö Gottlieb Erdmann zu Rügenwalde, Kreis Schlawe, Carl Ro esler zu Garz Kreis Randow, Joachim La st zu Stemmnitz, Kreis Schlawe, Friedrich Pasch ke zu Griesel, Kreis Crossen, J Gottfried Lor enz zu Gramzow, Kreis Angermünde, Joh. Friedrich Sch indelhau er zu Berlin, Bottfried Breitenfeld zu Schüttenburg, Kreis Friede⸗ berg Nm., Johann Keitz zu Züllichau, Johann Christoph Koch zu Langensalza, Johann Gottlieb Kahle zu Dt. Ossig, Kreis Görlitz, Thristian Dammer zu Waldau, Kreis Liegnitz, Lorenz (Florenz) Miosga (Miaska) zu Raschowa, Kreis Cosel, leb Zeef eld zu Gr. Deutschen, Kreis Creuzburg,

) Christian Torke zu Stoberau, Kreis Brieg, Georg Pros ke zu Rösnitz, Kreis Leobschütz,

Johann Heinrich Kelle zu Dützen, Kreis Minden,

3 Mathias Zensen zu Bullay, Kreis Zell.

Das Kriegs- Ministerium hat den genannten Ordens⸗Inhabern die Beträge à 16 Thlr. für jeden Einzelnen durch die Königlichen General⸗Kommandos überwiesen und bringt solches, indem es zu— gleich im Namen der Beschenkten den Gründern dieser patriotischen Stiftung und später hinzugetretenen Wohlthätern aufrichtigen Dank ausspricht, zur allgemeinen Kenntniß.

Die Verleihung eines gleichen Geschenkes à 16 Thlr. aus den Zinsen der Stiftung an noch 3 Ordens ⸗Inhaber bleibt vorbehalten.

Berlin, den 21. Dezember 1864.

Kriegs ⸗Ministerium, Abtheilung für das Invaliden ⸗Wesen.

3 Koehlau. von Kirchbach.

Berlin, 27. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem außerordentlichen Gesandten und bevollmäch⸗ tigten Minister Prinzen Heinrich VII. Reuß, zur Anlegung des pon des Kurfürsten von Hessen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes des Wilhelms-Ordens; dem General ⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, zur Anle— gung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes erster Klasse des Hausordens vom weißen Falken; so wie dem Regierungs Rath Braun zu Marien werder und dem Oberförster von Alemann zu Altenplathow im II. Jerichowschen Kreise, zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen St. Stanislaus ⸗Ordens resp. zweiter und dritter Klasse die Erlaubniß zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Dezember. Se. Majestät der König wohnten Vormittags dem Gottesdienst im Dome bei und emspfingen darauf den Feldmarschall Grafen Wrangel, die Minister des Krieges, des Innern, den Präsidenten von Zedlitz, so wie um A Uhr nach der Rückkehr von einer kurzen Spazierfahrt den Minister⸗

Prãäsidenten. 5 Um 5 Uhr fand Familiendiner bei Ihren Königlichen Hoheiten

dem Kronprinzen und der Frau Kronprinzesfin statt. = 26. Dezember. Nach Beiwohnung des Gottesdienstes im Dome empfingen Se. Majestät der König den General⸗ Adjutanten

General⸗Lieutenant von Alvensleben, den Wirklichen Geheimen Rath

Gehcunen Kabineie. ath Illaire und den Oberst Lieutenant und

Flügel Adjutanten von Rauch. . 27. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute

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den Vortrag des General Adjutanten General ⸗Lieutenants Freiherrn

Ten Hanteüissel und im Beisein Sr. Königlichen Hobeit des Prin.

zen August von Württemberg; und des Kommandanten, General Lieutenants von Alvensleben J., die militairischen Meldungen des General ⸗Lieutenants von Manstein, General Majors von Blumen tbal, Obersten von Goetz, Majors von Drigalski, Hauptmanns von Roon und der beförderten resp. versetzten Offiziere des Garde⸗ Corps entgegen.

Außerdem empfingen Allerhöchstdieselben den Unterstaats⸗-Se⸗ cretair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Wirklichen Geheimen Rath von Thile, die Ministerial ⸗Direktoren Delbrück und Philipsborn und den Polizei⸗Präsidenten von Bernuth.

Im Kronprinzlichen Palais fand am 24. ein Diner statt, zu welchem außer allen Mitgliedern des Hofes und dem Stabe des General- Kommandos II. Armee-Corps auch die in Berlin oder Potsdam anwesenden Offiziere der beiden Regimenter befohlen waren, deren Chef Se. Königliche Hoheit ist. Sämmtliche Ein geladenen hatten die Ehre, an der nach der Tafel stattfindenden Feier des Weihnachtsabends Theil nehmen zu dürfen. .

Am ersten Feiertage wohnten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Gottesdienst im Dom bei, empfingen Mittags den Major von Eberhardt vom Garde Füsilier⸗Regiment, der von Höchstdenselben mit der Weihnachts- bescheerung der in Schleswig verwundeten im hiesigen Garnison⸗ Lazareth befindlichen Soldaten beauftragt worden war.

Am 26. empfing Se. Königliche Hoheit der Kronprinz den Civil⸗Kommissarius für die Elb- Herzogthümer Freiherrn von Zedlitz und den General⸗Major von Blumenthal, Commandeur der 7. Infanterie · Brigade. .

Abends wohnte Höchstderselbe einige Zeit der Vorstellung im Königlichen Opernhause bei.

Eyck, 18. Dezember. Die Königliche Bank hat hier eine Agentur errichtet. Diese Maßregel ist, wie die ⸗Pr. Litth. Ztg.“ meldet, von dem hiesigen kaufmännischen Publikum mit großer Freude aufgenommen worden, da ihm hierdurch der Verkehr mit dem Königsberger Bankcomtoir bedeutend erleichtert wird.

Aus dem Strasburger Kreise wird dem Elb. Anz. geschrieben: In vergangener Woche traf hier eine 40 Mann starke Patrouille aus Thorn ein um die Sicherheitsbehörden bei Haus— suchungen nach polnischen Ueberläufern ꝛc. zu unterstützen. Bis zur definitiven Verlegung einer Garnison nach Strasburg sollen der⸗ artige Patrouillen in kürzeren Zeiträumen immer herkommen, um die Grenze von allen Ileberläufern zu reinigen, die, jenseits kompromittirt, sich nicht mehr sicher fühlen.

Breslau, 23. Dezember. Heute Vormittag ist auch das 8. Bataillon des 3. Niederschlesischen Infanterie Regiments Nr. 50 mit klingendem Spiel eingerückt und bis morgen in den Ordonnanz⸗ wirthschaften einquartiert worden. Das Füsilier Bataillon desselben Regiments kam gegen 2 Uhr hier an. Beide Bataillone wurden von der Generalität und dem Offiziercorps auf dem Bahnhofe em pfangen, vom Publikum reichlich bekränzt und durch die Stadt ge⸗ leitet An der Ecke der Schweidnitzerstraße und des Ringes empfing die Truppen ein wahrer Blumenregen. Das Ersatz⸗Bataillon des 3. ne,, (Königin Elisabeth) ist heute aufgelöst worden.

24. Dezember. Das seit dem Monat April é, hier in Cantonnement gestandene Füsilier ⸗Bataillon 2. Oberschlesischen In⸗ fanterie Regiments Nr. 23 ist heute früh um 8 Uhr nach seiner Garnison Neisse zurückbefördert worden; es war dies der letzte aus- wärtige Truppentheil, der während der Mobilmachung und der Abwesenheit der Truppen der Garnison bestimmt war, einen Theil der hiesigen Besatzung zu bilden. Ferner ist das gestern hier einge⸗ troffene 2. Bataillon 3. Niederschlesischen Infanterie Regiments Nr. 50 heute früh nach Oels abgerückt.

Freyburg, 22. Dezember. Heute Mittag rückte das 2. Schle⸗ sische Jäger-Bataillon Rr. 6, mittelst eines Extrazuges von Breslau kommend, hier wieder ein, nachdem es circa 9 Monate als Ersatz⸗ truppe daselbst zugebracht hatte. Die städtischen Behörden und ein großer Theil des hiesigen Publikums hatte sich auf dem Bahnhofe eingefunden, um das Bataillon mit einem begeisterten Hurrah zu empfangen.

Reu stadt, 23. Dezember. Das letzte noch lebende Mitglied des ehemaligen Kapuziner Konvents zu Schweidnitz, der geistliche Rath und Subsenior des Breslauer Bisthums, Bonaventura Menzel, feierte, der »Schl. Stg.: zufolge, gestern unter allgemei⸗ ner Theilnahme fein sechzigjähriges Priester Jubiläum.

Dortmund, 23. Dezember. Wie die Elbf. Z. vernimmt, sind die Fabritbestzer G. Arndt und Kreisbaumeister a. S. von Hartmann aus dem Büreau des Gesammt ·˖ Comités für den Rhein ⸗Weser⸗Elb e⸗ Kanal, südliche Linie , letzterer zur Zeit, aus⸗ geschieden, um ihr Interesse einem ganz neuen Kanal Projekte (dem sogenannten Gürtelkanal, von der Ruhr ausgehend bis zur Ems und dann längs der Küste der Nordsee lausend) zuzuwenden, Die Bearbeitung der südlichen Kanallinie, welche übrigens wesentlich von der von Herrn Michaelis in seiner Dentschrift bearbeiteten südlichen

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Linie abweicht, nimmt ihren ungestörten Fortgang, und ist die Fer tigstellung resp. Veröffentlichung des Gegenprojekts in naher Zeit zu erwarten.

Koblenz, 22. Dezember. Bei dem gestern Mittag erfolgten Eintreffen der beiden ersten Bataillone des vierten Garde Gre⸗ nadier⸗Regiments Königin Au gusta prangte die ganze Stadt im Festesschmucke. Die Generale v. Uechttitz, v. Pagenstecher, v. Niebelschüutz, der stellvertretende Stadt und Festungskommandant v. Ditfurth, sämmtliche Generalstabs- und sonstige Offiziere, der Bberpräsident der Rheinprovinz v. Pommer -Esche nebst den Spitzen der Eivilbehörden, und eine Deputation der Stadtvertreter nahmen die heimkehrenden Truppen feierlich in Empfang, wobei General von Uechtritz, Oberpräsident v. Pommer-⸗Esche und Oberbürgermeisier Justizrath Tadenbach entsprechende Anreden hielten, die von dem jetzigen Regiments Commandeur, Oberst v. Budritzki, erwidert wur den. Darauf zogen beide Bataillone unter dem Jubel der Bevöl- kerung und förmlich mit Kränzen und Bouquets Überschüttet durch die Straßen der Stadt in ihre Quartiere auf der Karthause. Abends war Koblenz illuminirt und gab sammtlichen Mannschaften des zurückgekehrten Regiments und den Mannschaften der dritten Festungs. Artillerie ˖ Lompagnie im Theatergebäude ein Festsouper.

Mülheim am Rb., 25. Dezember. Im Laufe dieses Jahres ist die hiesige höhere Schulanstalt zu einer⸗Realfchu le reorganisirt worden. Nachdem derselben nunmehr noch eine Vorschule angefügt ist, sind von den resp. Schulvorständen auch für die städtischen Ele⸗ mentarlehrer zeitgemäße Gehaltserhöhungen beantragt worden.

Saarbrücken, 21. Dezember. Ueber die vielfach in öffent⸗ lichen Blättern besprochene Kohlenstation schreibt man der Koln. Ztg.“: »Nicht in der Pfalz, sondern in unserer Nähe, bei Kirn, be⸗ finden sich Kohlenlager, welche ohne Zweifel eine Fortsetzung des Saarbrückener Beckens bilden. Die Ausdehnung derselben, worauf im Ganzen fünf Konzessionen (Neukirn⸗, Medicus; Friedrich Karl auf preußischem, Bergen« und »Eonrath⸗ auf oldenburgi . schem Territorium) vertheilt sind, mag eine halbe Quadratmeile be tragen. Bis jetzt bekannt sind dort drei übereinanderliegende Flötze von z, 18 und 3 Fuß, wovon die beiden letzteren, in der Konzession Medicus. seit 1780, vermittelst Galerien abgebaut werden. Versuche auf tieferliegende Flötze sind noch nicht gemacht und auch der Be⸗ trieb war nur für den Bedarf der Umgegend eingerichtet, weil es den Besitzern an Unternehmungsgeist und Kapital sehlte zu umfassen⸗ den Verfuchen. Die Kohlen aus der oberen Teufe, wie sie dort ge— wonnen werden, brennen nicht so flüchtig wie die aus der Tiefe ge⸗ grabenen, wo sie den unsrigen wenig nachgeben; bis jetzt aber nur bei Brunnen - Abtiefungen zu Tage gefördert wurden. Die Eigen thümer haben sich jetzt geeinigt, ihre Konzessionen zur Bildung einer Gesellschaft herzugeben, die außer einer nicht sehr bedeutenden bagren Summe das Betriebs- und Versuchsbau⸗ Kapital aufzubringen hat. Der definitive Abschluß dieses Geschäftes, welches allerdings seinen Sitz in Paris haben foll, muß indeß vor dem 1. Februar 1865 er- folgen, widrigenfalls vier Fünftel der Werke an eine deutsch belgische Gesellschaft, die ebenfalls darauf reflektirt, vertragsmäßig übergehen. Von diplomatischen Verhandlungen in dieser Beziehung, die von snternationaler Bedeutung sein sollen, ist hier wenigstens noch nichts in Sicht gekommen.“

Sldenburg, 22. Dezember. Der »Weser Ztg. wird ge⸗

meldet, daß die von der Along. Kieler Gesellschaft beabsichtigte und be- reits vor einiger Zeit konzessionirte ostholsteinische Eisenbahn von Neumünster über Plön nach Neustadt an der Ostsee, welche das Fürstenthum Lübeck in seiner Breite durchschneiden und über Eutin führen soll, woselbst ein Bahnhof angelegt wird, von der bekannten englischen Firma Peto übernommen ist, welche die Herstellung der Bahn mit Ausnahme . ,, innerhalb 2 Jahren zu be— fstelligen sich verpflichtet hat. ö . . Johann hat dem Dresd. Journ. zu⸗ folge nachstehenden Tagesbefehl, welcher jedem rückkehrenden Truppen⸗

theile bei seinem Eintreffen bekannt gegeben wurde, erlassen:

8 an die aus Holstein zurückkehrenden Truppen. ie , ö Dresden, den 17. Dezember,

ie Truppen der mobilen Armeebrigade, heiße Ich nach einjähriger a n . Freuden Willlommen im Vaterlande.« War es Euch auch nicht vergönnt, mit den Waffen für das gemeinsame Vaterland zu kaͤmpfen und kriegerische Erfolge zu erringen, so habt Ihr doch, wie Ich erwarten konnte, auch unter den schwierigsten Verhältnissen die Disziplin und Mannszucht, jene Grundpfeiler der soldatischen Ehre, bewahrt und dem sächsischen Soldaten abermals ein gutes Andenken im Auslande ge⸗ sichert! Mit freudiger Genugthuung spreche ich Euch Meine volle Aner. kennung dafür aus.

, ee, 232. Dezember. Durch Entschließung des hiesigen Ministeriums ist, wie die Weim. Ztg. meldet die Ver⸗ einigung der »Koburger Ztg. mit dem auf Landeskosten herausge⸗ gebenen Regierung. und Intelligenzblatte⸗ verfügt worden. Da gegen eine derartige Vereinigung sich schon vor einigen Jahren der Landtag ausgesprochen hat, so wird der jetzt versammelte Landtags- ausschuß das Ministerium zu einer Auskunft über diese Verfügung

veranlassen. Württemberg. Stuttgart, 24. Dezember. Der St.

A. f. Württemberg - publicirt amtlich folgendes unmittelbare König liche Dekret: , ü

In der Absicht, die früher bestandene Einrichtung der Benennung der Reiter und Infanterie Regimenter wieder ins Leben zu rufen, zugleich auch um ausgezeichnete militairische Verdienste in besonderer Weise zu ehren und zu belohnen, haben Se. Majestät der König in Folge höchster Entschließung vom 19. d. M. sich bewogen gefunden, Folgendes zu verfügen

1) Zu bleibendem Gedächtniß Höchstihres verewigten Herrn Vaters des Königs Wilhelm Majestät, sollen das 3. Reiter ⸗Regiment und das 6. Infanterie Regiment, welche unter der Regierung Königs Friedrich den n »Kronprinz trugen, nunmehr den Namen »König Wilhelm ühren.

2 Dem 1. Reiter Regimente und dem 5. Infanterie · Regimente wird der Rame des Königs Karl Majestät und dem 4. Reiter Regimente, so ö 1. Infanterie Reg mente der Name der Königin Olga Majestät verliehen.

3) Der Prinz Friedrich von Württemberg Königliche Hoheit wird zum Inhaber des 2. Reiter ⸗Regiments und der Kriegs Minister, Gene⸗ ral. Lieutenant von Miller, zum Inhaber des 4. Infanterie · Regiments gnädigst ernannt. «

75. Dezember. Der heutige -St. A. f. W. enthält nach⸗ stehende Königliche Verordnung vom 22sten d.:

»Wir Karl, von Gottes Gnaden, König von Württemberg, thun kund und fügen hiemit zu wissen: Wir haben Uns bewogen gefunden, in dem Artikel 4 der Statuten des Ordens der Württembergischen Krone folgende Aenderungen eintreten zu lassen: Großkreuzen jenes Ordens welche Mitglieder Unseres Königlichen Hauses oder anderer regierender Häuser sind, werden Wir fortan Sterne zu tragen verleihen, bei welchen die Ordens-⸗ zeichen in der Mitte auf schwarzen statt, wie bei den übrigen Großkreuzen, auf silbernen, von karminrother Einfassung umgebenen Feldern sich befin · den; auch werden Wir fortan jenen Großkreuzen das Ordenszeichen nicht, wie den übrigen Großkreuzen, an einem Bande von karminrother, sondern an einem Bande von scharlachrother Seide, dessen Rand schwarz eingefaßt ist, zu tragen geben. Sodann gedenken Wir einzelnen Rittern des Kron⸗ Ordens als befondere Auszeichnung das Ritterkreuz mit einer darüber ange brachten goldenen Krone zu verleihen. Im Uebrigen verbleibt es bei den Bestimmungen der Verordnung vom 23. September 1818.

Bayern. München, 22. Dezember. Der Gesetzgebungs⸗ Aus schuß der Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in seinen Sitzungen von vorgestern und heute mit Feststellung der Grundsätze über die Prozeßvertretung und über die Pr ozeßvoll macht. (Entw. Kap. IV. Art. 62 ff. 6 ff) Die sämmtlichen hier gefaßten Beschlüsse zielen ab auf möglichste Erleichterung, Bequemlichkeit und Wohlfeilheit der Prozeßführung in Beziehung auf die Vollmachten. Es versteht sich, daß nach den Erleichterungen in der Vollmacht⸗ Ausstellung auch eine Aenderung der beschränkenden Bestimmungen des Art. MJ; des Notariatsgesetzes bezüglich der Vollmachten im Ein⸗ führungsgesetze in Aussicht genommen wurde. Das französische Institut des dèsaveu (Entw. Art. 77 80), Widerruf der von Dewalthabern abgegebenen thatsächlichen Erklärungen und Geständ⸗ nisse! wurde nach Antrag des Referenten verworfen. Die Nichtig⸗ keitsklage bei Mangel der Vollmacht (Entw. Art. 81 ff.) wurde im Wesentlichen nach den Anträgen des Referenten angenommen. Ein Antrag des Ausschuß - Seeretairs Dr, Barth zu Art. 82 behandelte die Frage, auf welche Weise der Anwalt zur Abwendung der Nich⸗ tigkeitsklage den Beweis des von der Partei ertheilten Auftrages führen könne. Auch dieser Antrag wurde im Prinzip angenommen. Der Ausschuß hält seine nächste Sitzung am 7. Januar.

24. Dezember. Das Referat über die deutschen Angelegen⸗ heiten im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern war unter Schrenks Ministerium dem Ministerialrath von Sigmund übertragen; es ist, wie der » N. Corresp.“ vernimmt, nunmehr aber mit demselben der Ministerialrath Geheim ⸗⸗Rath Dr. von Daren

berger betraut.

Oesterreich. Wien, 25. Dezember. Vorgestern fand das feierliche Leichenbegängniß und Beisetzung des Leichnams des weiland Durchlauchtigsten Erzherzogs Ludwig Joseph in der Gruft der Kapuziner in der dem hohen Range des Verstorbenen entsprechenden Weise statt.

In der Sitzung des Herrenhauses am vorgestrigen Tage machte der Präsident Anzeige von dem schweren Verluste, welchen das Kaiserhaus und der Kaiserstaat erlitten, worauf Kardinal Rauscher den Antrag stellte: »das hohe Haus wolle für heute seine Sitzung aufheben und die allerdings dringenden Gegenstände, welche vorliegen, doch für so lange verschieben, bis das Leichenbegängniß des hohen Dahingeschiedenen werde vollzogen sein. Dieser Antrag wurde vom Haufe durch Erhebung von den Sitzen angenommen und sodann die Sitzung vom Präsidenten mit der Mittheilung ge⸗ schlossen, daß er zur nächsten Sitzung schriftlich einladen werde.

Laut einer an sämmtliche ungarische Jurisdictionen ergangenen Anordnung ist die Einführung einer Addokaten · Ordnung in Ungarn gestattet und zugleich angeordnet, daß, bis die neue Ad⸗ vokaten⸗Ordnung vollständig ins Leben tritt, u z. vom 15. Januar 1365 angefangen, die durch die Kaiserliche Tafel, respektive das Wechsel⸗Appellationsgericht über die mit Erfolg abgelegte Advokaten Prüfung auszustellenden Advokatursdiplome den Betreffenden noch nicht zur selbstständigen Ausübung der Advokatur berechtigen, son dern daß zu diesem Zweck die besondere Bewilligung der Königlich