1864 / 307 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zollhaus beamter wird das Schiff nach Paknam begleiten dort wird es don den Zollha usbeamten dieser Station inspizirt werden und wird die bei der Ankunft zur Verwahrung abgelieferten Kanonen und Munition zurück

erhalten. alen ;

Alle Zollhausbeamten sollen ein Abzeichen tragen, woran sie als solche erkannt werden können, wenn sie in Ausübung ihres Amtes begriffen sind, und es sollen immer nur zwei Zollhausbeamte auf einmal an Bord eines deutschen Schiffes kommen dürfen, es sei denn, daß eine groͤßere Zahl er forderlich wäre, um Schmuggelgut in Beschlag zu nehmen.

Graf zu Eulenburg.

Krome ma Lu- ang Wongsa Ti -raat Sen nit. Tschaupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom. Tschaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi. Tschaupraja Jommerat.

Praja Montri Prakralahoom Fainiie.

Der im Artikel ⁊0 des Vertrages in Bezug genommene Tarif folgt nachstehend: .

der Einfuhr, Ausfuhr und Binnenzölle, welche von Handelsartikeln zu erheben sind.

Abschnitt 1.

Der Zoll auf Waaren, welche in Schiffen, die einem der kontrahiren ˖ den deutschen Staaten angehören, in das Königreich Siam eingeführt wer— den, soll drei Prozent vom Werthe nicht übersteigen und nach Wahl des Importeurs entweder jn natura oder in Geld bezahlt werden können.

Von nicht verkauften Ladungen soll kein Zoll erhoben werden.

Abschnitt 2.

Die nachverzeichneten Artikel sollen von Binnenzöllen oder anderen auf die Production oder den Transit gelegten Abgaben gänzlich frei sein, und nur den folgenden Ausfuhrzoll bezahlen:

Salungs. Tuangs. Huns.

Elfenbein Gummigutt Rhinozeroshörner Kardamom, beste Sorte

x unechte Getrocknete Muscheln Pelikansposen Getrocknete Betelnüsse Karakiholz Haifischfinnen, weiße

ö schwarze Luck · krabau · Saamen.·.·... Pfauenschwänze Büffel ˖ und Kuhknochen Rhinozeroshäute Abschnitzel von Häuten Schiidkrötenschalen

*

. 2 3. 4. 5. . 7 8. 9.

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. de Mer

ischmägen

Ungereinigte Vogelnester ͤ Kingfishers (Eisvogel) Federn Cutch

Beychẽsaamen Pungtaraisaamen Benzongummi .... Hang ⸗lai. Rinde

Agillaholʒ

NRochenhäute .. Sirschgeweihe,

. *

Hirschhäute, feine ö ordinaire Hirschsehnen ???. Büffel und Kuhhäute Elephantenknochen Tiegerknochen Büffelhörner Elephantenhaute Tiegerfelle Armadillhãute Stocklack

4 . gische (Plaheng) ; ö Mlasalit)

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Sapanholz

. Sailzfleisch⸗⸗ Mangelbaumrinde

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Abschnitt 3. Alle übrigen Artikel bleiben von Ausfuhrzöllen frei, unterliegen aber . oder Transitzöllen, deren jetzige Sätze künftig nicht erhöht werden ollen. Diese Binnen. oder Transitzöoͤlle betragen für: weißen Zucker rothen Y Baumwolle, reine und ungereinigte

2 Salungs per picul. 1 * . zehn Prozent. Pfeffer 1 Tical per picul. Salzfisch (Platu) 1 190000 Bohnen und Erbsen Ein Zwölftel. Getrocknete Krabben x Teelsamen ' Seide, rohe Ein Zwölftel. Bienen wachs Ein Fünfzehntel. 1 Tical per picul. 6 7 5 koyan. 1922 SSa1ungs per 1000 Bündel. Abschnitt 4. Baares Geld, Gold und Silber in Barren, Blattgold, Proviant und persöͤnliche Effekten dürfen zollfrei ein und ausgeführt werden. Solche Konsularbeamte der kontrahirenden Deutschen Staaten, welchen von ihren Regierungen der Handelsbetrieb untersagt ist, können alle zu ihrem Haushalte erforderlichen Ausstattungs und Verbrauchsgegenstände zollfrei

einführen. Abschnitt 5.

Opium kann zollfrei eingeführt, darf aber nur an den Opiumpächter oder dessen Agenten verkauft werden. Ebenso darf Kriegsmunition nur an die Siamesischen Behörden oder mit deren Erlaubniß verkauft werden.

(L. S.) Graf zu Eulenburg,

L. So Krom-ma Luang Wongsa Ti-raat Sen nit.

L. S. Tsch aupraja Sisuriwong Samuha Prakralahoom. L. S. Tschaupraja Rawiwong Maha Kosatibodi.

L. S5 Tschaupraja Jommerat.

(L. S. Praja Montri Prakralahoom Fainiie.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung. Vom l. Januar k. J. ab werden im telegraphischen Verkehre

zwischen den Preußischen Telegraphen-Stationen (exkl. der Stationen

in den Hohenzollernschen Landen) und den Telegraphen⸗-Stationen in Frankreich, Corsica, Algerien und Tunis für die Beförderung

einer einfachen Depesche von 20 Worten folgende Gebühren zur Er⸗ hebung kommen:

1) im Verkehre zwischen den westlich der Weser und Werra ge— legenen preußischen Telegraphen-Stationen einerseits und allen Stationen in Frankreich andererseits 24 Sgr., im Verkehre zwischen den östlich der Weser und Werra gele⸗ genen preußischen Telegraphen ˖ Stationen einerseits und allen Stationen in Frankreich andererseits..... 1 Thlr. 2 Sgr., im Verkehre zwischen den ad 1. genannten preußischen Sta⸗ tionen und

a) der Station Algier 28 Sgr., b) den übrigen Stationen in Algerien. c den Stationen in Tunis 1 Thlr. 18 Sgr. , im Verkehre zwischen den ad 2. genannten preußischen Sta⸗ tionen und a) der Station Algier b) den übrigen Stationen in ch den Stationen in Tunis Für jede ferneren 109 Worte der Depe vorstehend angegebenen Sätze um die Hälfte. Für Telegramme nach der Station Algier, den übrigen Sta—

tionen in Algerien und den Stationen in Tunis ist außer den

Sätzen ad 3 und 4 eine Postgebühr von 3 Sgr. 6 Pf. pro De⸗ pesche zu erheben. ;

Die Sätze ad 1 und 2 kommen auch im Verkehre mit den Stationen auf Corsica zur Anwendung, sofern die direkte telegra phische Verbindung zwischen Frankreich und Corsica betriebsfähig ist.

Findet jedoch wie es gegenwärtig der Fall ist eine Unter⸗

hrechung jener Verbindung Statt, so ist außer den erwähnten Sätzen eine Postgebühr von 3 Sgr. 6 Pf. pro Depesche zu erheben. Im Uebrigen bleiben die Bestimmungen des Brüsseler Ver= trages vom 30. Juni 1858 in Kraft. Der ermäßigte Tarif findet auch auf alle Depeschen nach und von denjenigen Eisenbahn Telegraphen ˖ Stationen Anwendung, für welche das preußische Eisenbahn Telegraphen · Reglement vom 1. Ja-

nuar 1862 gilt. Außer den oben angegebenen Sätzen haben diese

Stationen jedoch nach wie vor die Bahntelegraphen ˖ Gebühr von 8 Sgr.

zu erheben. Berlin, den 30. Dezember 1864.

Königliche Telegraphen Direction. von Ehauvin.

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Das 49. Stück der Gesetzsa r e. g . setsammlung, welches heute ausgegeben r. 5989. den Freundschasts⸗, Handels- und Schifffahrts - Vertr zwischen den Staaten des . ane. herzogthümern Mecklenburg ⸗Schwerin und Mecklenburg Strelitz einerseits und dem Königreiche Siam anderer- seits. Vom 7. Februar 1862; und unter 5990. das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Marienburger Stadt-⸗Obligationen zuùm Be⸗

trage von 30,000 Thalern. Vom 14 November 1864.

Berlin, den 31. Dezember 1864. Debits⸗-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.

Umpfarrungs⸗Dekret.

Nachdem in der Verhandlung vom 1. November d. J. die St. Matthäusgemeinde sich damit einverstanden erklärt hat, daß der von der Berlin- Potsdamer Eisenbahn östlich belegene Theil der St. Matthäusgemeinde ausgepfarrt und mit der St. Lucaskirche zu einer selbständigen Parochie konstituirt werde, bestimmen wir auf Grund der von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten und dem Evangelischen Ober -Kirchenrathe uns ertheilten Ermächti⸗ gung, daß jener Theil der St. Matthäusgemeinde und zwar: die Hirschelstraße vom Potsdamer Platz bis zur Halleschenstraße, die Köthenerstraße, die Bernburgerstraße, die Dessauerstraße, der Hafen platz, die Schönebergerstraße vom Askanischen Platz bis zur Schöne⸗ berger Brücke, die Bahnhofsstraße, der Askanische Platz, das Ter- rain des Anhaltischen Bahnhofs, das Hallesche Ufer zwischen der Schöneberger und Militairbrücke, die Halleschestraße, die Militair⸗ straße von der Hirschelstraße bis zur Militairbrücke und das Terrain südlich von der Halleschenstraße bis zum Kanal fortan aus der St. Matthäusparochie ausscheiden und einen eigenen Kirchen und Pfarr bezirk bilden. Die Verbindung der in der neuen Parochie wohnen den Gemeindeglieder mit der St. Matthäusgemeinde hört mit dem 1. Januar 1865 auf. Der neuen Gemeinde bleibt indessen die Be— nutzung des Kirchhofs der St. Matthäusgemeinde in seinem gegen— wärtigen Umfange vorbehalten unter der Maßgabe, daß fuͤr die Beerdigung der Parochianen der neuen Gemeinde die Stolgebühren in deren Kirchenkasse, die Kirchhofsgebühren dagegen, insbesondere die Grabstell., Todtengräber⸗ und Denkzeichengebühren in die St. Matthäus⸗Kirchenkasse fließen und der Vorstand der neuen Ge— meinde bei der Verwaltung des Begräbnißplatzes nicht betheiligt ist. Der Gottesdienst der neuen Gemeinde findet in der St. Lucaskirche statt. Dit Mitglieder derselben haben fich fortan wegen aller geist · lichen Handlungen an den Herrn Prediger Roehricht, Schellings⸗ straße Nr. 12 wohnhaft, zu wenden, welchem die Cura der neuen Gemeinde vorläufig übertragen worden ist. Die Gebührensätze sind für die neue Parochie dieselben, wie sie bei der St. Matthäuskirche zur Anwendung kommen.

Berlin, den 24. Dezember 1864.

. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. Mathis.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der obersten Post⸗ behörde vom 10. Dezember C/ die Einführung von Post⸗Anwei—⸗ sungen betreffend, wird darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur bei dem Hof ⸗Post⸗Amte, sondern auch bei sämmtlichen Post· Expe⸗ ditionen hierselbst sowohl die Einzahlung von Geldbeträgen zur Uebermittelung durch Post ⸗Anweisungen als die Realisirung der für hiesige Adressaten eingegangenen Post ⸗Anweisungen erfolgen kann.

Berlin, den 28. Dezember 1864

Der Ober⸗Post⸗Direktor Schulze.

Richtam tliches.

Preußen. Berlin 99. Dezember. Se. Majestät der . . gestern ben Vortrag des Militairkabinets entgegen,

empfingen um 2 Uhr Nachmittags den Präsidenten der Lauenbur—

gischen Regierung, Grafen Kielmannsegge, und setzten sodann den

Vortrag des Militairkabinets fort. 'iderds erschienen Se. Majestät im Opernhaufe. Heut Vor⸗

mittags begaben sich Allerhöchstdieselben zu der auf der Feldmark bei Britz stattfindenden Hofjagd.

Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, werden sich am 31. d. M., da die Ober ⸗Hof⸗ meisterin Gräfin von der Schulenburg tiefe Familientrauer trägt und demgemäß an dem sonst üblichen Empfange verhindert ist, darauf beschränken müssen, bei derselben vorzufahren und Karten abzugeben.

Se Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern am Vormittage den Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz Wirklichen . ,. von e,, . und den Oberst⸗Lieutenant von

aeli Iommandeur des 8. Pommerschen J ie⸗ i⸗ 2 9 55 Pommerschen Infanterie Regi

Um 5 Uhr war Tafel bei Ihren Königlichen Hoheiten, zu welcher Frau von Roon, Gemahlin des Kriegs⸗Ministers, Lady Ely nebst Tochter, der General der Infanterie von Werder, der General - Lieutenant von Moltke nebst Gemahlin, die Ge⸗ neral - Adjutanten Seiner Majestät des Königs General⸗ Lieutenants von Manteuffel und von Alvensleben, der Oberhof⸗ und Hausmarschall Graf Pückler, der Intendant der Königlichen Schlösser Graf Keller, der Ober-Ceremonienmeister Graf Stillfried nebst Gemahlin, die Herren Professoren Dorner, Droysen und Pertz und der Major von Rosenzweig vom 5. Westfälischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 53 Einladungen erhalten hatten.

C Feldprobst Pelldram ist in der gestrigen Kapitelwahl zum Bischof von Trier gewählt worden.

Salzwedel, 28. Dezember. Gestern Abend verschied hier wie dem Magd. Corresp.« mitgetheilt wird, der Konrektor des hie⸗ sigen Gymnasiums, Professor Gliemann, in dem Alter von etwa 73 Jahren. Er war ein tief wissenschaftlich gebildeter Mann, eifrig in seinem Beruf und ist fast bis zum Eintritt der Weihnachtsferien noch in seinem Amte thätig gewesen. Er hat gegen 50 Jahre aus= schließlich an dem hiefigen Gymnasium gewirkt. Vor 2 Jahren war ihm das Glück beschieden, sein 50 jähriges Dienstjubiläum feiern zu können.

Köln, 28. Dezember. Die »K. Bl. schreiben: Wie ver⸗ lautet wäre die Antwort von Rom in Betreff der hiesigen Erz bischofswahl eingetroffen, und zwar soll ein Schreiben an den Erz⸗ bisthums - Verweser, Weihbischof Dr. Baudri, und ein zweites an den Dompropst, Dr. München, gekommen sein. Der Termin, innerhalb dessen die Wahl vorzunehmen ist, soll verlängert und dem Dompropste aufgegeben sein, zeitig eine Sitzung des Kapitels anzu⸗ beraumen, um die Aufstellung der Liste der für die Wahl ins Auge gesaßten Personen vorzunehmen.«

= 29. Dezember. Außer mit der Stadterweiterung beschäftig⸗ ten sich die städtischen Behörden in Cöln auch mit der Anlegung einer Wasserleitung, für welche von dem Ober⸗Baurath J. Moore ein Plan ausgearbeitet und dem Ober Bürgermeister Bachem vorgelegt ist. Rach der »Köln. Ztg. belaufen sich die im Plane veranschlagten Herstellungskosten auf 685,158 Thlr. Die jährlichen Betriebèkosten für eine Lieferung von täglich 50900900 Kubitfuß gereinigten Rheinwassers sind auf die Summe von 577790 Thlrn. und die jährliche Einnahme auf 965,100 Thlr. berechnet, so daß wenn auch das für öffentliche Zwecke gebrauchte Wasser außer Acht gelassen würde, die alsdann noch bleibende muthmaßliche Ein- nahme doch hinreichen dürfte, um die Betriebskosten, so wie die Ver zinsung und Amortisation des Anlage. Kapitals zu decken.

Seit vorgestern Mittag, meldet dasselbe Blatt, ist der Rhein von Unkel bis Linz mit einer seststehenden Eisdecke belegt. Diesem Umstande wird das hier beobachtete stärkere Fallen des Wasserstandes beizumessen sein. Letzterer betrug heute einen Zoll unter Null des Pegels. Ein so niedriger Stand ist hier seit Menschen⸗ gedenken / ja, vielleicht seit Jahrhunderten nicht erlebt worden. Die niedrigsten Stände seit etwa 35 Jahren (im Februar 1845 und Januar 1848) betrugen noch immer 1 Fuß 6 Zoll über Rull.

Ueber den bercits gestern gemeldeten Brand auf dem Güter. bahnhof der Rheinischen Eisenbahn erfährt die »Elberf. Ztg.“ noch Folgendes: Der abgebrannte Revisionsschuppen Nr. 1 fur auslän⸗ dische Waaren, dessen Dimension in der Länge den Gürzenich über⸗ traf, barg auf der Ladebühne eine große Menge von Waaren, weil während der Feiertage die Verladung unterbrochen gewesen war. Es soll eine namhafte Sendung Waffen, eine Partie roher Seide und eine große Menge anderer ausländischer Waaren vernichtet sein. Der benachbarte Schuppen ist hauptsächlich dadurch gerettet worden, daß man die Verbindung der Gasröhren direkt unterbrach. Die

Waaren sind versichert.

Solingen, 28. Dezember. Im kommenden Jahre soll, wie

die . B. V.-FZ.« berichtet, unsere bürgerliche Armenverwaltung

in ihrem Vorstand eine Umbildung erfahren, Während bisher 12 Deputirte, jeder in seinem Bezirk, die Aufsicht übten, wird dem nächst die Verwaltung aus 6 Deputirten und 36 Pflegern bestehen ; die Stadt soll in 6 Bezirke zerfallen, jedem wird ein Deputirter unter Assistenz von 6 Armenpflegern vorstehen. Eine ähnliche Ein⸗ . hat schon längere Zeit mit gutem Erfolge in Elberfeld be⸗ anden. t