1865 / 2 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1. Sectio J. §. 12 f. der Fideikommiß Urkunde vom 15. Mai

1794, bestehend

a) bis zum 21sten Jahre in einem von dem Ober ˖ Pupillen · Collegio zu seinem standesmäßigen Unterhalt und Erziehung zu bestimmenden Aussatz, . .

b) vom 2lsten Jahre bis zum zurückgelegten Alsten Jahre in die Hälfte der jährlichen Revenüen von den Fideikommiß Gütern,

übrig bleibt,

diesen agnatischen Brüdern und Schwestern des Fideicommiß⸗

besitzers zu gleichen Theilen zu, wird für diese aufgesammelt

und bei erreichter Majorennität denselben ausgefolgt.«

II. Die von Garniersche Familie beschließt: Die Paragraphen 13, 14, 15 und 16 Caput III. Scetio J. des Testaments der Stifterin des Fidei= kommisses Furawa vom 15. Mai 1794, ferner die Bestimmungen im Eingange und im 8. 9 des Kodizills vom 18. November 1801 und den Beschluß zu Proposition TV. des Familienschlusses vom 1. Juli 1820, welche von der Befugniß des Fideikommißbesitzers zur Anlegung von Eisenhüttenwerken und zum Verbrauche von Holz aus den Fidei⸗ kommißgütern handeln, für aufgehoben zu erklären und an deren Stelle folgende Bestimmungen zu setzen:

»Der gesammte Forst des Fideikommisses, welcher nach Beendigung der Ablösungen zwischen 23 und 24 Tausend Mor— gen umfaffen dürfte, wird in zwei ungleiche Blocks getheilt, von denen der kleinere, 2000 Morgen umfassend, als Baureserve im 120jährigen Turnus, der größere aber, den Rest umfassend, und im S0Gjährigen Turnus bewirthschaftet werden sell, der. gestalt, daß es dem jedesmaligen Besitzer des Fideikommisses dollständig freistehen soll, wo er innerhalb eines jeden Blocks niederschlagen und wie er das geschlagene Holz verwerthen will, doch soll er streng gehalten sein, jährlich nicht mehr als den 126sten Theil der Flache des kleineren und nicht mehr als den s0sten Theil des größeren Blocks bloszulegen, so wie auch die abgetriebenen Flächen sofort wieder zu kultiviren.

Durchforstungen jüngerer Hölzer, so wie Herausnehmen abge⸗ storbener Stamme, fo weit Beides nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen geboten erscheint, ist erlaubt, anderweites Heraus— nehmen einzelner Stämme aus Flächen, welche nicht zum Ab— trieb kommen, dagegen verboten. Der zur Baureserve bestimmte Block wird unter Zuziehung eines ForstSachverständigen von dem Fideikommißbesitzer, beziehungsweise dessen Vormund und zweier Agnaten, genau festgestellt und herausgemessen und darf nicht geändert werden.“

Der seinem Leben und Aufenthalte nach nicht bekannte Fideikommiß— Anwärter, Student Eugen von Garnier zu Kiew in Rußland, wird hierdurch öffentlich aufgefordert, seine Erklärung über den in vorstehender 26 zu errichtenden Familienschluß innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem

auf den 30. September 1865, Vormittags 14 Uhr, in unserem Parteizimmer Nr. 18 vor dem Kreisgerichts Rath Storch an—

beraumten Termine abzugeben, widrigenfalls derselbe mit seinem Wider⸗ spruchsrechte gegen den zu errichtenden Familienschluß wird präkludirt werden.

Oppeln in Ober ⸗»Schlesien, den 23. Oktober 1864. Königliches preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

8 Oeffentliche Bekanntmachung.

J. Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regierungs ⸗Ab— theilung resp. bei der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domai— . Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängigen Auseinander etzungen:

Die Ablösung der den bäuerlichen Nahrungen zu Groß-Muckrow, Kreis Lübben, im Königlichen Dammendorfer Forst zustehenden Streuberechtigung,

die Gemeinheitstheilung zu Göllnitz, Kreis Luckau,

die Gemeinheitstheilung und Spezial-⸗Separation von Gebersdorf, die Gemeinheitstheilung und Spezial Separation von Buckoka, die Gemeinheitstheilung und Spezial-Separation von Jemlitz,

die Ablösung der auf der Revier-Abtheilung Nieder Ullersdorf der Königlichen Ober-Försterei Sorau ruhenden unbestimmten Brenn— holz“, Streu und Hütungsrechte,

die Ablösung des der Königlichen Domaine Nieder Ullersdorff auf der bäuerlichen Feldmark zustehenden Schafhütungsrechts,

Ad 4—- 7 im Kreise Sorau,

die Gemeinheitstheilung der den Erbpächtern zu Pohlo) gemein— schaftlich verbliebenen Schafhütungs ⸗Grundstücke,

die ReallastenAblösung von Breslack,

. ad 8 und 9 im Kreise Guben,

die Gemeinheitstheilung der Domaine Sorge und der Amtsdörfer Münchsdorf und Pfeifferhahn,

die Gemeinheitstheilung der Crossener Stadtaue,

die Dienstablösung und Gemeinheitstheilung von Thiemendorf,

die Gemeinheitstheilungen:

von Deutsch⸗Nettkow,

von Merzwiese,

von Rußdorf,

von Guhlow, von Alt⸗-⸗Rehfeld,

die Bober ⸗Brücken⸗Bauholz ⸗Ablösung von Alt⸗Rehfeld,

die Gemeinheitstheilung von Güntersberg,

ad 10-19 im Kreise Crossen,

die Forstservituten ⸗Ablösung von Lippehne, Kreis Soldin, die Ablösung der unbestimmten Brennholzrechte der bäuerlichen Nahrungen zu Butterfelde und, Alt ⸗Lietzegöricke in der zur König lichen Oberförsterei Alt - Lietzegöricke gehörenden Königlichen Forst,

die Gemeinheitstheilung der gemeinschaftlichen Hütung der Klein, kolonisten zu Adlich Neu ⸗Reetz, . ad 21 und 22 im Kreise Königsberg N. M., die Ablösung der Hütungsberechtigung im Königlichen Hangels berger Forst, ; die Gemeinheitstheilung von Brieskow, die Ablösung der Forstberechtigungen, welche den bäuerlichen X sitzrn zu Kaisermühl, Weißenspring, Ober- und Neu ˖ Lindow, s wie dem Gute Schlaubehammer in den zur Königlichen Ober försterei Neubrück gehörenden Forsten zustehen, ad 23— 25 im Kreise Lebus, die Ablösung der Holz. resp. Hütungs-Berechtigungen der Kolb nisten zu Spiegel, Friedrichsberg und Hopfenbruch in der Köniz, lichen Massiner Forst, Landsberger Kreis, 27) die Bauholz ⸗Ablösung von Heinersdorf, 28) die Bauholz ⸗Ablösung von Limmritz, ad 27 und 28 im Kreise Sternberg, werden wegen mangelnder Berichtigung des Besitztitels mehrern Interessenten im Hypothekenbuche in Gemäßheit des F. 109 des Ab sösungs-Gesetzes vom 2. März 1850, so wie des Artikels 15 des Ge

setges vom 2. März 1850, betreffend die Ergänzung und Abänderun

der Gemeinheitstheilungs-⸗ Ordnung vom J. Juni 1821, öffentlich h. kannt gemacht und alle diejenigen noch nicht zugezogenen Personen welche an den bei dieser Auseinandersetzung betheiligten Grundstücht Eigenthums resp. Besitzansprüche zu haben vermeinen, aufgesorden diefelben bei uns binnen 6 Wochen, und spätestens in dem dazu am 23. Februar 1865, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Regierungs- Rath Michaelis in unserem Geschäftslokal, Logw straße Nr. 8, hierselbst anstehenden Termine anzumelden und zu ht gründen, widrigenfalls sie Alles gegen sich gelten lassen müssen, wa bis zum Zeitpunkt ibrer Meldung bei den oben namhaft gemachtz Auseinandersetzungssachen mit den nach den angezogenen Gesetzt vorschriften voͤrläufig legitimirten Inhabern der betreffenden Grund stücke festgesetzt worden ist.

II. Eben so werden folgende bei uns resp. bei der Königlichen Regierun

Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst an hängige Auseinandersetzungen:

die sub J. Nr. 3, 4, 5, 6, 7, 10 und 21 aufgeführten Ablösun

gen und Gemeinheitstheilungen,

die Ablösung der unbestimmten Brennholz - und der Hütung!

rechte der bäuerlichen Nahrungen zu Domsdorf, Kreis Luckau,

den zur Königlichen Oberförsterei zu Dobrilugk gehörende

Forsten ; .

die Gemeinheitstheilung des Eiserbruchs zu Zellin, Kreis König

berg N. M.,

die Ablösung der Weideberechtigungen in der

Kreis Lebus,

die Ablösung der den Gemeindegliedern zu Mietzelfelde, Staffeln

Brügge und Schöneberg, Kreis Soldin, auf der sogenannten Lam

wehr zustehenden Hütungsberechtigung, zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Gemã heit der 8. 25 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlt bekannt gemacht und alle diejenigen, welche bei den suh II. bezeichn ten Auseinandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen, und dat noch nicht zugezogen sind, aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binn 6 Wochen und spätestens in dem unter L angesetzten Termine an) melden und zu begründen, widrigenfalls sie die ad II. gedachten Au einandersetzungen, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten li sen müssen.

düllroser Fon

IIl. Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Regierun

Äbtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst a hängigen Auseinandersetzungen die festgestellten Kapitalsabfindung⸗ den eingetragenen Real- und Hypothekengläubigern der berechtigt. Güter nicht unmittelbar bekannt gemacht werden können, weil die ben todt oder ihrem Aufenthalte nach unbekannt, oder nicht mehr 3 sitzer der Forderungen sind, und zwar:

15 in der Waldstreuablösungs Sache von Groß-Muckrow, Kti

Lübben,

a das für das Britzesche Bauergut Hypotheken- Nr. 2 dasch festgestellte Ablssungs Kapital von 222 Thlr. 290 Sgr. weg

des Kuhr. II. Nr. I4 für die verwittwete Schulz, Maria

rothea, geb. Kussatz, eingetragenen Ausgedinges, der Rubr. I Nr. 1 fuͤr Gottfried Schulze und Rubr. III. Nr. 6 für Lon

und Johann Christian Geschwister Schulze eingetragenen Eth

gelder von 15 Thlr. 21 Sgr. 4 Pf. und 32 Thlr., so n

der Rubr. III. Nr. J für Johann Christian Schulz eingetn genen Ausgüterung von 50 Thlr.

das für das Patkesche Halbbauergut Hypotheken-Nr. 103 selbst festgestellte Ablösungs-Kapital von 124 Thlr. 1 Sgt. Pf. wegen des Rubr. Il. Nr. 14 für Gottfried Paulitz gekragenen Ausgedinges und des Rkubr. III. Nr. 4 für 5 hanne Louise Caroline Paulitz eingetragenen Vaterguteß

207 Thlr. J Sgr. 6 Pf. ;

das für das Lange -Lucassche Halbbauergut Hypotheken Nr! . daselbst festgestellte Ablösungs-⸗Kapital von 152 Thlr. 28 8 4 Pf. wegen der Rubr. II. Nr. J für Gottlob Machni

eingetragenen Forderung von 22 Thlr. J Sgr. 6 Pf. 2) in der Forstfervituten - Ablösungs-Sache der Weinbergsbesitzer Hoerlitzer und Meuroer Flur, Kreis Calau, a) das für Matthes Richter Hypotheken -Nr. 13 Hoerlitzer dungen festgestellte Abloͤsungs-Kapital von 28 Thlr. J 6 13 Pf. wegen der Rubr. IIl. Nr. J für den Nadlermer Christian Gottlob Sprengel eingetragenen 200 Thlr. b) das für Gottlieb Lehmann Hypotheken - Nr. 34 Meuroer ö dungen festgestellte Ablösungs⸗ Kapital von 25 Thlr. we

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des Rubr. III. Nr. 4 für den Auszügler Kupsch eingetragenen

Darlehns von 100 Thlr.; V in der Forsiservituten ·˖ Ablösungs · Sache zu Thamm, Kreis Calau, das für das Haus Hypotheken- Nr. 13 daselbst der verwitt weten Magister geb. Koblick festgestellte Ablösungs ˖ Kapital von 27 Thir. 2 Sgr. wegen der kubr. III. Nr. 1 für die verwittwete Sprengel Johanne Friederike geb. Krause und deren Substituten eingetragenen 100 Thlr. . das für das Haus Hypotheken -⸗Nr. 24 daselbst des Friedrich Hacker festgestellte Adlösungs Kapital von 53 Thlr. 19 Sgr.

)

wegen der Rubr. III. Nr, 1 für den Schullehrer Christian

Schwarze eingetragenen 100 Thlr;

4) in der Streuberechtiguͤngs ⸗Ablösungs- Sache von Seiffersdorf,

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Kreis Sorau, das für die Restschölzerei Hypotheken⸗Nr. 92 daselbst

festgestellte Ablösungs Kapital von 130 Thlr. wegen der Rubr. II.

Nr? I sub. O. für die Johanna Friederike Wilhelm eingetragenen

Leibrente und der Ruhr. Ill. Nr. 2 für den Rentier Christian

Gottlieb Koepstein zu Sorau eingetragenen 2000 Thlr.,

in der Forstservituten - Ablösung von Gubinchen, Kreis Guben,

a) das für das Quilisch sche Bauergut Hypotheken ⸗Nr. 8 daselbst festgestellte Ablösungs - Kapital von 59 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf.

wegen des für Christian Quilisch Rubr. II. Nr. 2 eingetra-

genen Ausgedinges und Rubr. III. Nr. 3 eingetragenen Ka— pitals von 25 Thlr., .

das für das Muckensche Gärtnergut Hypotheken ⸗Nr. 5 daselbst festgestellte Abfindungs ⸗Kapital von 638 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf

wegen des Rubr. III. Nr. 1 für den Fleischermeister Carl r ö auf die dafür festgestellten Kapitals Abfindungen erlöschen.

Hester zu Guben eingetragenen Kapitals von 200 Thlr.,

e) das für das Manschensche Gärtnergut Hypotheken- Nr. 20

daselbst festgestellte Ablöfungs-⸗Kapital von 41 Thlr. 10 Sgr.

wegen des Rubr. III. Nr., 2 für den Gärtner Hans George

Greschke zu Schenkendorf eingetragenen Kapitals von 100 Thlr.)

in der Gemeinheitstheilungs - Sache der Wellmitzer Höhefeldmark, Kreis Guben, . .

a) das für das Beystöringsche Bauergut Hypotheken ⸗Nr. da

selbst festgestellte Ablösungs- Kapital von 37 Thlr. 20 Sgr.

10 Pf. wegen des Rubr. II. Nr. 14 für die Gottfried Well

kischschen Eheleute eingetragenen Ausgedinges, . das für das Feitzensche Bauergut Hypotheken⸗Nr. 16 daselbst festgestellte Ablösungs - Kapital von 29 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. wegen der für die Emilie Auguste, Maria Pauline und Jo⸗

eingetragenen Forderung von 225 Thlr. . das für das Gaßhausensche Kossäthengut Hypotheken Nr. 84

daselbst festgestellte Ablöfungs Kapital von 45 Thlr. 8 Sgr.

4 Pf. wegen des Ruhr. II. Nr. 4 für die Martin Moebis.

schen Eheleute eingetragenen Ausgedinges des Rubr. III. Nr. 2

für den Bauer Geppert eingetragenen Darlehns von 635 Thlr.

und des Rubr. III. Nr. 6 für die 9 Geschwister Moebis ein⸗

getragenen Muttererbtheils von 410 Thlr. 14 Sar 9 Pf

das für das Zaeumchensche Kossäthengut Hypotheken ! Nr. 55

daselbst festgestellte Ablöfungs-Kapital von 40 Thlr. 15 Sgr.

wegen des Ruhr. II. Nr. 1 für den Johann Christian Schulz modo dessen Erben eingetragenen Ausgedinges; .

in der Reallasten, und Forstservituten ⸗Ablösungssache von Königs⸗

walde, Kreis Sternberg, . w

a) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken- Nr. 16 daselbst fest—⸗

geestellte Ablösungs - Kapital von 115 Ihlr, 13 Sgr. 4 Pf,

wegen des Rubr. III. Rr. 3 für die Geschwister Beate Louise

und Carl Wilhelm Zerbe eingetragenen Mutterguts von

50 Thlr., ; .

b) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken- Nr. 37 daselbst fest⸗

gestellte Ablösungs - Kapital von 215 Thlr. 18 Sgr. wegen

ber Rubr. II. Nr. 6 eingetragenen Forderung von 300 Thlr / e) das für das Grundstück Hypotheken- Nr. 131 daselbst fest—⸗ gestellte Abfindungs ⸗Kapital von 117 Thlr. wegen der kuhr. Ill. Rr. Jeingetragenen Forderung von 21 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf.

8) in Sachen, betreffend die Ablösung der gegenseitigen Berechtigun

gen und Verpflichtungen zwischen der Gutsherrschaft zu Königs walde und den Kleinbüdner⸗ und Häuslerstellen daselbst, a) das für das Kleinbüdnergut Hypotheken- Nr. 41 daselbst fest⸗ gestellte Ablösungskapital von 45 Thlr. 25 Sgr. wegen der Rubr. III. Nr. 7 und 12 eingetragenen Forderungen von resp. 350 Thlr. und 300 Thlr. ; . b) das für das Haus Hypotheken Nr. 49 daselbst festgestellte Ablösungskapital von 66 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. wegen der Rubr. il. Nr. 1 und 3 eingetragenen Forderungen von 80 Thlr. und 20 Thlr. ö . in der Bauholz - Ablösung von Tschicherzig, Kreis Züllichau— Schwiebus, . . das für das Lehnschulzengut Hypotheken- Nr. 1 daselbst fest⸗ gestellte Ablösungskapital von 24 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 6 eingetragenen Forderung von 300 Thlr. in Sachen, betreffend die Ablösung der Fischerei. Gras-, Rohr- und Schilf Nutzung der bäuerlichen Wirthe zu Goehren auf den Goehrenschen Seen, Kreis Arnswalde, ö a) das für das Bauergut Hypotheken- Nr. 3 daselbst des Carl Wilhelm Bergemann festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thli. 26 Sgr. 8 Pf. wegen des Kubr. Ill. Nr. 1 für die Berge⸗ mannschen Kinder eingetragenen Kapikals von 400 Thlr., an welchen den Schulzschen Eheleuten der Zinsgenuß zusteht, b) das für das Bauergut Hypotheken: Nr. 6 daselbst des Wil—⸗

helm Busse festgesetzte Ablssungskapital von 72 Thlr. 26 Sgr.

8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 3 für 6 Geschwister Schroe der und Kubr. III. Nr. 8 für Michael Busse eingetragenen Kapitalien von 200 Thlr. resp. 100 Thlr.

e) das für das Bauergut Hypotheken- Nr. 8 daselbst der Carl Ludwig Meyerschen Eheleute festgesetzte Ablösungskapital von 72 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für Gottfried Meyer eingetragenen 250 Thlr., mit denen dieser seiner Ehefrau Christiane geb. Radecke für ihr eingebrachtes Vermögen Sicherheit bestellt hat, das für das Bauergut Hypotheken. Nr. 26 daselbst des Johann Friedrich Schalow festgesetzte Ablösungskapital von L Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. wegen der Rubr. III. Nr. 1 für die Johanne Henriette Meyer eingetragenen Lieferung eines vollständigen Bettes, das für das Mühlengrundstück Hypotheken. Nr. 14 daselbst des Ludwig Augast Büttner festgesetzte Ablösungs - Kapital von 139 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. wegen des für den jüdischen Staatsdiener Pinkus Joseph zu Woldenberg Rubr. . Nr. 2 eingetragenen Kapitals von 225 Thlr. 23 Sgr. In Gemäßheit des §. 111. des Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 und des Artikels 15 des Gesetzes von demselben Tage, betreffend die Ergän⸗

zung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs Ordnung vom JT. Juni 1821, werden die vorstehend aufgeführten Realberechtigten und Hypothekengläubi—

ger, resp. Erben, Cessionarien oder Rechtsnachfolger aufgefordert, die ihnen nach dem Allgemeinen Landrecht Theil J. Titel 20. §. A460 sequ. zustehen- den Rechte auf die Kapitalsabfindungen, welche für die ihnen verhafteten Grundstücke festgestellt sind, bei uns binnen 6 Wochen, spätestens in dem unter Rr. 1 anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls ihre

Real- und Hypothekenrechte auf die von den gedachten Grundstücken durch

die stattgefundenen Auseinandersetzungen abgetretenen Pertinenzien, so wie Frankfurt a. O., den 23. Dezember 1864. Königliche Regierung, landwirthschaftliche Abtheilung. Roestel.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

3496 Bekanntmachung

Die Domainen-Vorwerke Karschau, Scalitz und Brockguth im Kreise Nimptsch, 1 Meile von Strehlen und 6 Meilen von Breslau entfernt, sollen alternativ im Ganzen, oder Karschau und Scalitz zusammen und Brockguth allein, auf achtzehn Jahre, von Johanni 1865 bis dahin 1883 im Wege

hann Friedrich Wilhelm, Geschwister Hille, Rubr. III. Nr. 5 der öffentlichen Licitation verpachtet werden.

Das Vorwerk Karschau hat ein Areal von 4319 Morgen 15 IR., worunter 1107 Morgen 43 (iR. Acker und 167 Morgen 45 MR, Wiesen, während das Vorwerk Scealitz 1231 Morgen 135 R. einschließlich S853 Morgen 44 R. Acker und 230 Morgen 68 R. Wiesen, umfaßt und das Vorwerk Brockguth 841 Morgen 115 R. groß ist, worunter 576 Morgen 111 IR. Ackerländereien und 211 Morgen 88 R. Wiesen enthalten sind.

Zur Uebernahme der Pacht von Karschau und Scalitz ist in Ver- mögen von 30000 Thlr. und zu der von Brockguth ein hol von 1053500 Thlr. erforderlich; wer sich beim Bieten auf alle drei Vorwerke be⸗ theiligen will, hat mithin den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Ver—

mögens von 40,900 Thlr. nachzuweisen. Das Pachtgelder Minimum be-

trägt für die drei Vorwerke zusammen 9090 Thlr., für Karschau und Sealitz 7560 Thlr. und für Brockguth allein 1500 Thlr.

Zu dem auf den 28. Januar 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Amtsgebäude (Albrechtsstraße Nr. 31) vor dem Domainen⸗ Departements - Rathe, Ober - Regierungs Rath von Struensee, anberaumten Bietungstermine laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die

Verpachtungs Bedingungen und Licitations⸗-Regeln sowohl in unserer Do—=

mainen - Registratur, als auch auf der Domaine Karschau eingesehen wer⸗ den können und daß wir von denselben gegen Erstattung der Kopialien auch Abschriften zu ertheilen bereit sind. Breslau, den 16. Dezember 1864. Königliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. von Struensee.

3191 Verpachtung.

Zur Verpachtung des dem Kloster Bergeschen Studienfonds zu Magde burg gehörigen, Meilen von Eilenburg, 1 Meile von der Leipzig. Dresde⸗ ner Eisenbahn (Station Machern) und 23 Meile von Leipzig im Delitzscher Kreise, Regierungsbezirk Merseburg, belegenen Gutes von eirea

793 Morgen 148 ARuthen Acker, 50 Y 109 * Wiesen,

2 k ö Hütung und Holz, 3 ö 56 ö Gärten, 24 x 19 ö Hofstellen, Triften, Wege und Unland, FI RNörgen J50' Muthen Totalfläche, . auf achtzehn Jahre, vom 1. Juli 1866 bis dahin 1884, haben wir einen Licitationstermin auf Freitag, den 21. April 18635, Vormittags zehn Uhr, im Gasthofe der Stadt Hamburg zu HallgLoᷣwa. S. / vor unserm Departements Rath, Regierungs Rath Dr. Schulz anberaumt, wozu wir Pachtlustige mit dem Bemerken einladen, daß die Bedingungen der Licitation und die Pachtkontraktsbedingungen und Karten sowohl auf dem Gute selbst, beim Herrn Amtmann W. Köhler, als auf dem Rentamt des Kloster Bergeschen Studienfonds zu Magdeburg, beim Prokurator Hessel barth (Regierungsstraße Nr. 2) eingesehen, von Letzterem auch gegen Er⸗ stattung der Kopialien Abschriften der gedachten Bedingungen ertheilt wer= den können. Der Termin wird um 1 Uhr Mittags gischlossen, und werden spätere Gebote nicht mehr angenommen. Das Pachtminimum ist auf 3400 Thlr. festgesetzt.