1865 / 5 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgüngsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt⸗ liche noch umlaufende Schuld verschreibungen zu kündigen. Die aus geloosten sowie die gekündigten Schuidverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder, dem Kreis blatt des Stuhmer Kreises, in der Danziger Zeitung und dem Preußischen Staats Anzeiger.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 14. Juli jeden Jahres von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset.

Die Lluszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück gabe der ausgegebenen Zins-Coupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗ schreibung, bei der Kreis -Kommunal-Kasse in Stuhm, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits. Termins folgenden Zeit. .

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld verschrei⸗ bung sind auch die dazu gehörigen Zins= Coupons der späteren Fälligkeits Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins Coupons wird der Be— trag vom Kapital abgezogen. -

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs- Termine nicht erhoben werden, so wie die innerhalb vier Jahren vom Ablauf des Kalender - Jahres der Fälligkeit ab gerechnet nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts ⸗Ordnung Theil 1. Titel 51 8. I20 sequ. bei dem Königlichen (Kreis) Gerichte zu Ma— rienburg.

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Bemjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗Coupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins- Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschrei— bung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs— frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins— Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins Coupons bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit wer— den Zins Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinse upons⸗Serie erfolgt bei der Kreis⸗ Kommunal-Kasse zu Stuhm gegen Ablieferung des der älteren Zinseoupons⸗ Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus— händigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldver— schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter— schrift ertheilt.

Stuhm, den .. ten

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Stuhmer Kreise.

Regierungsbezirk Marienwerder Zins Coupon zu der Kreis⸗Obligation des Stuhmer Kreises. KJ 1 a B u, Prozent Thaler Silbergroschen. ssen Rückgabe in sp. vom .. ten

Provinz Preußen.

Stuhm, den ten Die ständische Kreis -⸗Kommission für den Chausseebam im Stuhmer Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalh vier Jahren, nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres angerechnet, erhoben wird.

Provinz Preußen. z g 1 n zur Kreis -Obligation des Stuhmer Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des ... Kreises

, über .... Thaler à fünf Prozent Zinsen, die „te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 183. bis 18. bei der Kreis Kommunal-Kasse zu Stuhm, sofern nicht rechtzeitig dagegen Widerspruch er— hoben ist.

Stuhm, den . ten 18 Die ständische Kreis -Kommission für den Ehausseebau im Stuhmer Kreise.

1 Justiz⸗Ministerium.

Der Notar Heidegger in Fanten ist in den Friedensgerichts⸗ Bezirk Nideggen, im Landgerichtsbezirk Aachen, mit Anweisung sei⸗ nes Wohnsitzes in Nideggen, versetzt worden.

Regierungsbezirk Marienwerder

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Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute beendigten Ziehung der 1sten Klasse 131ster Königlicher Klassen Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5009 Thlr. auf Rr. 763342. 3 Gewinne zu 1209 Thlr. fielen auf Nr. 17,641. 36,660 und 54.636. 2 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 34,054 und 855749 und 2 Gewinne zu 190 Thlr. auf Nr. 23,454 und 64. 280.

Berlin, den 5. Januar 1865.

Königliche General -⸗Lotterie-Direction.

Haupt⸗Berwaltung der Staatsschulden.

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Bel an n t im ach u ng

Von den gegen Kassenanweisungen von 1856 und 1861 um— getauschten Kassenanweisungen vom Jahre 1851 sind nach der Be— stimmung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (GesetzSamm⸗

lung Seite 334) heute fernerweit

1131 Stück über 3209 Thlr.

nach Vorschrift des §. 17 des Gesetzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz Sammlung Seite 57 im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden Kommission und unseres Kollegiums durch Feuer vernichtet worden.

Berlin, den 4. Januar 1865.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedel l. Gamet. Löwe. Meinecke.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats ⸗Minister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, von Trachenberg.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag einige militairische Meldungen und den Vortrag des Militairkabinets entgegen.

Ihre Majestät die Königin besuchte Majestät die Königin⸗Wittwe in Charlottenburg.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern früh die Deputation der Salzwirker Brüderschaft aus Halle, welche, wie alljährlich, Höchstdemselben ihre Glückwünsche zum neuen Jahre darbrachte. .

Um 5 Uhr fand ein Diner statt, an welchem Se. Königliche Hoheit der Prinz Alfred von Großbritannien, nebst seinem Gefolge, Theil nahm; außerdem waren geladen Lord und Lady Napier, Sir Charles Lyell, Lady Ely, der Direktor Waagen und der Legations— Rath Meyer. Lady Ely verweilte nach dem Diner noch bei Ihrer Töniglichen Hoheit der Frau Kronprinzessin. .

Demnächst wohnten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin der Vorstellung im Opernhause bei.

Danzig, 2. Januar. Auf den Schiffswerften, berichtet die »Westpr. Ztg.“, herrscht auch in diesem Winter reges Leben. Auf der Kriegswerfte stehen 2 Kanonenboote 1. Klasse à 3 Kanonen und 80 Pferdekraft auf Stapel. Im Uebrigen werden nur größere See⸗ schiffe gebaut und zwar bei Klawitter 4, bei Devrient und Keyer 1, auf dem Holm 1, auf dem Bleihof 1 und bei Heyn 1. Letzteres soll das größte Kauffahrteischiff der preußischen Monarchie werden und 6860 Last tragen. Bezüglich der Beschwerden der hiesigen Vor— bautenbesitzer ist von dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angeordnet worden, daß zuvörderst noch nach den in den städtischen Archiven befindlichen Nachrichten genau festgestellt werden soll, ob der Grund und Boden, auf welchem die Ausgebäude und Beischläge stehen, zur Straße gehört, oder ob derselbe, wie von mehreren Seiten behauptet wird, ein Eigenthum der Hausbesitzer ist. Die diesfälligen Ermittelungen werden durch einen von dem Herrn Minister dazu besonders bestimmten Kommissarius bewirkt werden.

Posen, 4. Januar. Mit zwei Zügen kamen gestern Abend das 1. und 2. Bataillon und der Stab des 52. Regiments hier an.

Schwerin, 3. Januar: Die hiesige evangelische Gemeinde hatte zur Zeit des Neubau's einer Kirche aus Staatsmitteln zur Beihülfe ein zinsfreies Darlehn von cirea 3300 Thlrn. erhalten. In Folge wiederholter Bittgesuche, worin die besondere Bedürftigkeit der Gemeinde nachgewiesen wurde, ist derselben, der »Pos. Ztg. « zufolge, die Rückzahlung jener Sumnie von Sr. Masestät dem Könige gänzlich erlassen worden.

Stettin, 4. Januar. Die Steuermanns-⸗Klasse der Na⸗ vigationsschule zu Grabow a. O. ist, der ⸗Pommerschen Ztg. zufolge, augenblicklich so stark frequentirt, daß, um dem Bedürfniß zu genügen, die Normalzahl der in dieselbe aufzunehmenden Schüler überschritten werden mußte. In derselben befinden sich gegenwärtig

gestern Ihre

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AI Schüler; der 42. Schüler hat in die Schiffer⸗Klasse übergehen können, weil es ihm während seines Dienstes auf der Königlichen Marine möglich gewesen, die Schule zu Stralsund zu besuchen.

Köln, 3. Januar. Der Ober ⸗Pxäsident der Rheinprovinz, Wirklicher Geheimerath von Pommer -Esche, ist von Koblenz hier eingetroffen, und soll dessen Anwesenheit mit einer morgen stattfin denden Versammlung des Metropolitan - Kapitels und der Wahl des Erzbischofs in Verbindung stehen.

4. Januar. Dem anläßlich der Vorlagen des Entwurfs zum städtischen Haushalts-Etat pro 1865 nach Vorschrift der Städte⸗ Ordnung der Rheinprovinz vom Ober ⸗Bürgermeister Bachem auf⸗ gestellten Berichte über den gegenwärtigen Zustand der Gemeinde— Angelegenheiten ist zum erstén Male ein Auszug aus dem Lager- buche der städtischen Liegenschaften beigefügt, dessen viele Zeit erfor— dernde Anfertigung während der letzten vier Jahre betrieben wurde und nunmehr beendet ist. Das in dem fraglichen Verzeichnisse auf⸗ geführte Immobiliarvermögen der Stadtgemeinde Cöln repräsentirt ausschließlich der Kirchen einen Gesammtgeldwerth von 4/633, 230 Thalern. Von den bemerkenswerthesten Positionen des Auszuges fübrt die »Köln. Ztg.“ an: den Gürzenich mit einem Geldwerthe von 270,000 Thlrn., das Hospitalgebäude nebst Garten zum Werthe von 6804000 Thlr., das Waisenhaus nebst Garten im Werthe von 112,100 Tblrn.‘ zehn Lagerhäuser und; drei Lagerschuppen zum Werthe von 226,030 Thlrn., den Friedhof zu Melaten nebst An— lagen zum Werthe von 74440 Thlrn.; das Museum Wallraf⸗ Richartz zum Werthe von 2406000 Thlrn.; die Pastoratgebäude nebst Gärten und Küsterwohnungen zum Werthe von 288600 Thlrn. die Rathhaus-Gebäulichkeiten zum Werthe von 310,800 Thlrn. ; das Schlachthaus zum Werthe von 48,500 Thlrn.; die alte Realschule am Quatermarkt zum Werthe von 36000 Thlrn.; die neue Real— schule zum Werthe von 93000 Thlrn.; den Stadtgarten zum Werthe von 75,500 Thlrn.; das Tempelhaus in der Rheingasse zum Werthe von 45.000 Thlrn.; den Viehmarkt zum Werthe von 30,000 Thlrn ; das Kaffeehaus zur Börse auf dem Heumarkt zum Werthe von 30,000 Thlrn. ; die städtischen Kanäle, die im Ganzen eine Längen-Entwicklung von 4357722 laufenden Fuß, gleich nahezu zwei Meilen enthalten, zum

Werthe von 263011 Thlin,; die städtischen Pumpen zum Werthe von 23950 Thlrn.; endlich die Werftflächen zum Wertb von 922,510 Thlrn. Eine hohe Werthsumme sällt auf die in dem Auszuge ver— zeichneten Elementar Schulgebäude, 30 an der Zahl, von welchen u. A. figuriren: die Knaben-Freischule, von St. Jacob mit 36,300 Thlrn; desgleichen die von St. Mauritius mit 43,000 Thlrn.; des⸗ gleichen die von St. Ursula mit 30,9090 2hlrn.; sodann die Knaben⸗ Pfarrschule von St. Johann mit, 53900 und jene von St. Peter mit 64,000 Thlin. Dem im Einverständniß mit der Königlichen Regierung hierselbst gefaßten und aus mehr als einem Grunde wich— tigen Beschlusse der Stadtverordneten Versammlung, daß ein Bei— gẽordneter an die Spitze der Armenverwaltung treten solle, hat diese letzterr zunächst einen Rekurs an den Ober ⸗Präsidenten der Rheinprovinz entgegengesetzt, und als derselbe erfolglos blieb, eine Beschwerde an das Königliche Ministerium gerichtet, auf welche die Entscheidung der hohen Centralstelle noch zu gewärtigen steht.

Mecklenburg. Schwerin, den 4. Januar. Der N. C veröffentlicht mehrere aus dem Ministerium des Innern ergangene Verfügungen, wegen verschiedener Aenderungen der Bestim⸗ mungen in den Rollen der Handwerksämter. Die Ver⸗ fügungen, welche, wie das genannte Blatt bemerkt, den Zweck haben, dem in neuerer Zeit fühlbar gewordenen Mangel an Handwerks- gesellen thunlichst abzuhelfen, sind resp. unter dem 29. und 30. No⸗ vember und 1. Dezember v. J. an die Magistrate der Landstädte ergangen und lauten wie folgt:

J. Mit Rücksicht auf den mehrfach hervorgetretenen Mangel an Gesellen in verschiedenen Gewerken wird hierdurch bestimmt, daß die amtsrollenmäßige Verpflichtung der Gesellen zur Wanderung im Auslande bis auf Weiteres cessiren, und den Gesellen die vom 1. Januar k. J. an außerhalb ihres Lehrortes im Inlande zugebrachte Wander, und Arbeitszeit als Wanderung im Auslande angerechnet werden soll. Hiervon sind allein die Maurer- und Zimmergesellen, welche das Meisterrecht erlangen wollen, so wie die Gesellen der Eisen⸗ und Metall-Arbeiter und die Tuchmacher⸗ Gesellen ausgenommen, indem es rücksichtlich dieser Gesellen bei den Vorschriften der Amtsrollen auch ferner das Bewenden behält. Sämmtliche Handwerksämter daselbst sind mit diesem Reskripte bekannt zu machen.

II. Das unterzeichnete Ministerium findet sich bewogen, die auf die Umschau der einwandernden Gesellen bezüglichen Vorschriften der Amtsrollen versuchsweise und bis auf Weiteres dahin abzuändern, daß dem einwan⸗ dernden Gesellen die Wahl freistehen soll, bei welchem der im Schaubuche eingetragenen Meister er in Arbeit treten will. Sämmtlichen Handwerks- ämtern daselbst ist von diesem Reskript Kenntniß zu geben.

III. Ulm denjenigen jungen Leuten, welche sich einem Handwerke wid men wollen, die Wähl des Meisters zu erleichtern, und um zugleich für die Folge dem bei manchen Gewerken mehrfach fühlbar gewordenen Mangel an Gesellen abzuhelfen, wird hierdurch bis auf Weiteres bestimmt, daß in allen Fällen, wo die Amtsrollen oder besonders ergangene Verfügungen den Meister nicht ohnehin schon größere Befugnisse in der Annahme von Lehr— lingen zugestanden haben, die bisherigen amtsrollenmäßigen Beschränkungen in Bezug auf die Zeit der Einschreibung und die Anzahl der Lehrlinge dahin erweitert sein sollen, daß es jedem Amtsmeister freisteht, ohne Rücksicht auf die Zeit, wenn der erste Lehrling singeschrieben ist, noch einen zweiten

gothischen Stile ausgeführt ist, feierlich eröffnet worden.

welchen die Ans

Lehrling anzunehmen. Zugleich sollen die Amtspatrone sämmtlicher Hand⸗ werksämter hierdurch autorisirt sein, für solche Meister, wesche regelmäßig mehr als sechs Gesellen halteu, auf je drei weitere Gesellen die Einschreibung noch eines Lehrlings zuzulassen, so jedoch, daß die Anzahl aller von einem Meister gleichzeitig gehaltener Lehrlinge nie mehr als sechs beträgt. Sämmt⸗ * Handwerksämter daselbst sind von dieser Verfügung in Kenntniß zu etzen. =

Hamburg. 4. Januar. Der neu ernannte K. K. Civil⸗ Commissair für Schleswig ⸗Holstein, Freiherr Halbhuber von Feld will, K. K. Geh. Staatsrath, ist von Wien hier eingetroffen.

Bremen, 2. Januar. Die Gewerbekammer zu Bremen, von dem Senate zur Begutachtung über die Erneuerung der zwischen dem Zollvereine und Bremen abgeschlossenen Verträge aufgefordert, hat sich, der Wes. Ztg.‘ zufolge, dahin erklärt, daß nur in einem vollständigen Anschluß Bremens an den Zollverein das Wohl der Bremischen Gewerbe zu finden sei. Die Gewerbekammer hofft zwar selbst nicht, daß dieser Gedanke schon jetzt zur Verwirklichung gelangen werde, allein die Verfassung lege ihr die Pflicht auf, unablässig für die Förderung der Bremischen Gewerbe zu streben, und diese gebiete jenen Antrag zu stellen, denn von außen trete nach Beseitigung der Privilegien die unbeschränkteste Konkurrenz auf, während anderseits die Bremischen Gewerbe nicht in einen Wettstreit mit den Gewerbtreibenden im Zollvereine treten können, da sie kaum ein wirkliches Gewerbserzeugniß ohne hohen Zoll in den Zollverein einführen dürfen. In einem später abge⸗ ftatteten Gutachten erklärte sich die Gewerbekammer eventuell dafür, daß der preußisch-französische Handelsvertrag unter einigen näher be—

zeichneten Modificationen die Grundlage des neuen Vertrages zwischen

Bremen und dem Zollvereine bilden möge.

Sach sen. Alten burg, 3. Januar. Der bereits seit einem Jahre wegen andauernder Kränklichkeit in Dispositionsstand versetzt ge⸗ wesene Geheime Staatsrath Sonnenkalãb ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt. Dafür ist der zeitherige Appellations⸗ gerichtsrath, Geheimer Justizratb Lorentz mit dem Prädikat eines Geheimen Staatsraths zum stimmführenden Meitgliede des Mi— nisteriums ernannt worden.

Oesterreich. Wien, 3. Januar. Gegenüber den in Gele— genheit der Justizorganisation in Ungarn neuestens von meh— reren Seiten verbreiteten Gerüchten und insbesondere im Gegenhalte zu der von der »Presse« in ihrem gestrigen Abendblatte angeblich aus Pesth gebrachten telegraphischen Meldung kann die »General—= Corresp.« mit Bestimmtheit versichern, daß die Mittheilung der »Presse⸗ über den gegenwärtigen Stand dieser Angelegenheit der thatsäch— lichen Begründung entbehrt.

Großbritannien und Irland. London, 3. Januar. In Birmingham ist gestern das neue Börsengebäude, welches im Der Cere⸗ monie folgte ein Festmahl mit den üblichen Gelegenheitsreden, von sprache Herrn Brights der Beachtung werth ist. An eine historische Panegyrik der Blüthe und Macht, des Handels

schloß er eine Betrachtung über die wohlthätigen Folgen, welche die gegenwärtige Ausdehnung und Erstarkung des Handelsgeistes nicht

über England allein, sondern über ganz Europa hin schon kund— gegeben habe.

»Ich gehöre nicht zu denjenigen, welche der Ansicht sind, daß das Ver⸗

hältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jemals in unumstößliche

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Weise seine Festsetzung erhalten werde, und ich erkenne es nicht als absolut wünschenswerth an, daß die Idee der Arbeiter ⸗Coalitionen gänzlich aufgege— ben werden soll. In den Coalitionen liegt eine Reservemacht der arbeiten⸗ den Klasse, die sie Unter Umständen vielleicht verpflichtet ist auszuüben. Zu⸗

gleich aber muß ich einräumen, daß in neunzehn Fällen unter zwanzigen die Zweckmäßigkeit der Ausübung jener Macht sehr zweifelhaft erscheint, und daß sie oft denen, die sie ausüben, zum Fluche wird. Ein gutes Zeichen für die sozialen Fortschritte der arbeitenden Klassen liegt in der Thatsache, daß jetzt eine Coalition nicht den zwanzigsten Theil der Bitterkeit und zu gleich des Elend in sich birgt, wie in früherkn Jahren, und steigende Bil⸗

dung der Arbeiter, vereint mit steigender Einsicht der Arbeitgeber, würde sehr viel zur Wegräumung der häufigsten Ursachen und der schlimmsten Fol—

gen der Arbeitseinstellungen beitragen«

Der kürzlich zum britischen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Hofe des Kaisers von Mexiko ernannte Herr P. Campbell Scarlett hat die Reise zu seinem Bestimmungsorte an⸗ getreten. Es begleiten ihn als erster Secretair Herr Meddleton, als zweiter Secretair Herr H. Le Strange.

Aus Shanghai sind der Admiralität die offiziellen Berichte über den Untergang des zu dem britischen Geschwader in den chinesischen Gewässern gehörenden Kriegsschiffes Racehorses zuge⸗ gangen. Der »Racehorse« scheiterte in der Nacht des 4. November etwa 5 Seemeilen südöstlich von dem Cap Tschi - fu. Herbeieilender Hülfe gelang es, nur neun von der ganzen Mannschaft zu retten.

Frankreich. Paris, 3. Januar. Durch Kaiserliches Dekret vom 24. Dezember ist Prinz Napoleon Jerome), wie bereits telegraphisch gemeldet worden, zum Mitgliede und Vice⸗Präsidenten des geheimen-Rathes ernannt worden. Um den neuen Beweis des Vertrauens, den der Kaiser Sr. Kaiserlichen Hoheit hierdurch gegeben, nach seinem Werthe schätzen zu lassen, giebt der Moniteur« heute

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