1865 / 6 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1865 zu tilgenden Prioritäts Obligationen der Münster Ham Eisenbahn sind die 16 Stück à ih nn, ö Rr. g 56g. 727. B. 11H54. 1159. 1318. 1515. 1585. 1698. 1774. 1784. 1787. 1969. gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforde⸗ rung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Juli d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der Zins · Coupons Ser. J. Nr. S nebst Talons bei der Hauptkasse der Westfälischen e , zu Münster in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu er— eben.

Da vom 1. Juli d. J. ab die Verzinsung dieser gekündigten

Obligationen aufhört, so wird der Betrag der etwa fehlenden Zins— , zur Deckung der Ansprüche ihrer Besitzer vom Kapitale gekürzt. Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber bis jetzt noch nicht realisirten Prioritäts- Obligationen Nr. 667 (aus der 19. Verloosung für 1863) 53. 2360. 281. 1317 und 1328 (aus der 11. Verloosung für 1864) hierdurch wiederholt und mit dem Be— merken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hai. 4 Berlin, den 4. Januar 1865.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.

M ichtanmtliches.

Preußen. Berlin, 6. Januar. Se. Maje stät der

König empfingen während des Vormittags den General- Inten— danten von Hülsen und arbeiteten später mit dem Staats- Minister von Mühler. . Ihre Majestät die Königin wohnte gestern der jähr— lichen Andachts⸗Versammlung der evangelischen Alliance bei. Abends fand bei den Königlichen Majestäten eine musikalische Soirée statt, wo Herr und Frau von Bronsart und Herr Stockhausen mit— wirkten.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den Oberst von Malotki, Commandeur des 6. Pommerschen Infanterie Regiments Nr. A9, den Oberst von Studnitz und den Professor Curtius. Nachmittags statteten Seine Königliche Hoheit Besuche ab: bei der Gemahlin des Königlich großbritannischen Bot— schafters, Lady Napier, bei der Gemahlin des Ministers des König— lichen Hauses, Baronin von Schleinitz, und bei der Gräfin Königs— marck, Gemahlin des Ober⸗Küchenmeisters. .

Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin empfing Lady Lyell und Lady Ely.

Danzig, 5. Januar. Das ⸗»Dampfboot« meldet: -Der Rest der Maschinentheile für Sr. Majestänt Korvetten »Hertha« und »Medusa« ist mit dem Dampfer »Oliva« aus Greenwich eingetrof— fen und wird in Neufahrwasser gelöscht. In Stelle der aus Japan zurückgekehrten Korvette »Gazelle⸗ soll Sr. Majestät Korvette »Vineta« zum Frühjahr nach den ostasiatischen Gewässern zur Auf— rechthaltung des Handelsvertrages und zum Schutze der deutschen Handelsschisse abgehen und dort auf ein Jahr stationirt werden. Das Kuppelschiff »Arminius«, welches in England zur Abnahme fertig ist, wird zum Frühjahr hierher übergeführt werden, um noch die inneren Einrichtungen an der Königlichen Werft zu erhalten.« Schweidnitz, 4. Januar. Zufolge der Seitens der König— lichen Regierung schon früher gemachten Proposition und des Sei— tens des Provinzial⸗Landtages gefaßten Beschlusses geht mit dem Anfange dieses Jahres die Verwaltung des hiesigen Corrections— hauses aus den Händen der Königlichen Regierung in die der Provinzialstände über. Zu diesem Zwecke erschienen hieroxts, wie der »Schles. Ztg.“ mitgetheilt wird, am gestrigen Tage 2 aus je 3 Mitgliedern bestehende Kommissionen der Königlichen Regierung zu Breslau und der Stände, die beide quch am heutigen Tage noch in unsern Mauern verweilen. Während der strengen Jahreszeit sind die Arbeiten zur Applanirung der früheren äußeren Festungs. werke, so weit dieselben einstweilen der Correctionshaus- Verwaltung überwiesen worden sind, wieder aufgenommen worden. Die hiesigen Kreisstände gehen damit um, im Innern der Stadt ein Grundstück zu erwerben, um ein eigenes Ständehaus herzustellen, in welchem künftighin auch das Kreis- Landrathsamt, so wie das Kreis— Steueramt, die Kreis-⸗Sparkasse, das Archiv u. s. w. untergebracht werden sollen. Bis jetzt ist es noch nicht gelungen, diesen Plan zu realisiren. .

Hamm, 4. Januar. Auf dem am 29. Dezember v. J- hier versammelt gewesenen Kreistage wurde, der »Westf. Ztg.« zufolge der Beschluß gefaßt, zur Unterstützung der bülssbedürftigen Veleranen die Summe von 2660 Thlrn. und für die im Anschluß an die Kron—

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Dezember 1863 auf Allerhöchsten Befehl mobil gemacht wurden,

Elberfeld, 5. Januar. Zu den Truppentheilen, welche im haben, dem Elbf. «T. A. zufolge, 200 Männer aus unserer Stadt gehört. Zwei derselben haben den ehrenvollen Tod auf dem Schlachtfelde gefunden, zwei sind schwer verwundet zurückgekehrt Einberufen wurden aus Elberfeld 292 Reservisten und 11 Land- wehrleute ersten Aufgebots, der Kavallerie und Artillerie angehörig; davon sind 116 in das Feld geruct, die übrigen js. abeE ins n Garnisonen, in welche sie zu kriegsbereiten Regimentern kommandirt waren, verblieben. Im Dezember 1863 sind 103 Familien unterstützt worden. Die Dauer der Unterstützung ist, je nach der Zeit der Ent— lassung der Mannschaften, eine sehr verschiedene gewesen. Den meisten Familien mußte sie bis zum April oder Mai, anderen bis zum September oder länger gewährt worden. Jetzt werden noch 7 Fa— milien unterstützt. Im Ganzen sind 2860 Thlr. aus stadtischen Mitteln gezahlt worden. Die Bürgerschaft Elberfelds hat sich jedoch nicht auf diese reichliche Erfüllung einer durch das Gesetz auferlegten Verpflichtung beschränkt. Neben den zahlreichen Sendungen von Kleidungsstücken, Erfrischungen, Verbandzeug u. s. w., welche von den Angehörigen aller Stände an die Truppen-Kommando's Laza⸗ reth-⸗Kommissionen u. s. w. abgingen, wurde gleich nach dem Aus⸗ bruche des Krieges, Anfangs Februar v. J., eine Geldsammlung zu Gunsten der aus Elberfeld einberufenen Soldaten und ihrer Fan i. lien veranstaltet. Dieselbe brachte in wenigen Tagen, ohne gen. liche Kollette, 6362 Thlr. 8 Sgr. 10 Pf. auf, und die Beiträge wurden vielfach mit der Erklärung gegeben, daß sie im Falle des Bedürfnisses erneuert werden sollten. Ehrengaben sind viermal abgesendet worden, und zwar dreimal im Betrage von je 5 Thlrn. und einmal von- 8 Thlrn. Im Ganzen haben diefelben 4200 Thlr. be— tragen. An Ergänzungs-Unterstützungen der vorgedachten Art sind bis heute 1656 Thlr. ausgegeben worden, so daß sich noch 512 Thlr. 8 Sgr. 10 Pf. in der Kasse befinden. In der Stadt Elberfeld ist durch den Herrn Ober ⸗Bürgermeister die Hründung eines Stiftungs⸗ sonds für invalide preußische Krieger in die Hand genommen. Dieser Plan fand sofort Zustimmung und Unterstützung vieler Bürger, und bereits am 5. Mai v. J. konnte eine Deputation der Stifter, in einer zu diesem Behufe erbetenen und huldreichst gewährten Audienz in Berlin, die Stiftungsurkunde über ein Kapital von Vierzehn Tausend Thalern in die Hände Sr. Majestät des Koͤnigs nicber⸗ . „Das Kapital von 14,000 Thalern ist am 6. Mai, dem Allerhöchsten Befehle gemäß, dem Herrn Kriegsminister übergeben und demselben ist dann am 17. August v. J. auch der Betrag ani! ger nachträglicher Gaben mit 443 Thlr. 15 Sgr. gefolgt.

Trier, 4. Januar. Nach der »Tr. Z. hat Feldprobst Pell— dram dem Domkapitel bereits die Mittheilung gemacht, daß er die auf ihn gefallene Wahl zum Bischofe von Trier annehme.

; Schleswig⸗Holstein. Die Mittheilung, daß das Fin anz— departement der Civilbehörde bis zum 1. April in Flensburg verbleiben würde, wird von der »Nordd. Flensb. Ztg.“ als unbe— gründet bezeichnet. Soviel man bis jetzt wisse, werde das Finanz⸗ departement gleichzeitig mit den übrigen Verwaltungs⸗Abtheilungen nach Schleswig übersiedeln. In Schleswig werden die Regie⸗ rungsbüreaus in der zweiten und dritten Etage des Schlosses placirt Herd n die erste bleibt nach wie vor für das Militair reservirt. Der Präsident, Frhr. v. Zedlitz, hat das sogenannte Prinzenpalais gemiethet, Frhr. v. Halb huber das ehemals Bachmann'sche Haus, und manche von den Regierungsbeamten haben sich auch schon Woh⸗ nungen besorgt.

. SHSessen. Kassel, 5. Jauar. Das Urtheil des Obergerichts in der Anklagesache gegen den Obergexichtsanwalt Henkel wegen Majestätsbeleidigung, welche durch die Eingabe an den Kurfürsten in Betreff der bekannten Reithausangelegenheit begangen sein soll lautet auf zwei Monate Festungshaft und Tragung der Kosten. ; Der Königlich sächsische Bundestagsgesandte, Geheime Rath von Bose, ist als außerordentlicher Gesandter und bevollmãächtigter Minister am Kurfürstlichen Hofe beglaubigt worden. Bayern. München, 5. Januar. Die »Bayersche Zeitung « bringt die Antwortdepesche des Ministers Freiherrn von der Pfordten auf die preußische Depesche vom 13. Dezember v. J. Der Schluß lautet: Wir legen auf die Fortdauer des Bundes Werth, nicht weil uns derselbe mehr als irgend einem andern Bundesgliede Vortheil und Sicherheit brächte, sondern weil wir es für unsere Pflicht halten, das politische Band der gesammten deutschen Nation aufrecht zu erhalten. Wir sind aber nicht gewillt, den Charakter des Bundes als eines Vereines gleichberechtigter Staaten in der Art be— einträchtigen zu lassen, daß ein einzelnes Mitglied ihm das Maß seiner Thätigkeit vorzeichnen dürfte.

Oesterreich. Wien, 5. Januar. Im weiteren Verlauf der bereits angeführten Erörterung über die Gesetzentwürfe zur Reform der direkten Steuern sagt die »General⸗Correspondenz.«:

prinzstiftung errichtete Spezial -Stiftung einen Beitrag von 100 Thlrn. anzuweisen. Desgleichen sind für den letzterwähnten Zweck von den Amts-Versammlungen der Aemter Pelkum und Frönden—

Wenn ursprünglich zur Zeit, als von Sr. Majestät eine Immedi

ö. zer 2 ; Immediat⸗ Tommission zur Rerathung der Steuer ⸗Reform , wurde in re 1859), aus der gründlichen Erörterung der vorhandenen Uebelstände ssch die unvermeidliche Nothwendigkeit zu ergeben schien, mit den bisherigen Grund

berg je 300 Thlr. aus den Amtskassen bewilligt worden.

lagen der direkten Besteuerung fast gänzlich zu brechen und überall den klar

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erkannten Forderungen der wissenschaftlichen Theorie auch in der praktischen Durchführung des neuen Systems Geltung zu verschaffen, so hat doch bei der schließlichen Feststellung der prinzipiellen Grundlagen für das Reform ˖ werk die wohlbegründete Ueberzeugung obgesiegt, daß die bisherige Be⸗ steuerungsmethode in ihren verschledenen Zweigen sich in das ge— sammte wirthschaftliche Leben und in das Verständniß der einzelnen Steuerträger zu sfest eingewurzelt habe, um einen Sprung zu einem auf völlig veränderten Grundlagen ruhenden Steuersystem räthlich erscheinen zu laͤssen. Dieser Ansicht entsprechend wurden daher bei der Ausarbeitung zer vorlie lenden Gesetzentwürfe die bisher üblichen Steuerarten in ihren Hauptgrundzügen beibehalten und nur bezüglich der staatswirthschaftlichen Zwecke, welche durch das gesammte Steuersystem erreicht werden sollen, so wie bezüglich der Vertheilung und Veranlagung der Abgaben auf die Kron länder, wie auf die einzelnen Bevölkerungsklassen eine mehr rationelle und einheitliche Methode der Besteuerung und eine möglichst gleiche und gerechte k der Steuerträger angestrebt. Im Allgemeinen wurden daher die jetzt bestehenden Steuerarten: Grund, Gebäude , Erwerb⸗ und Einkommen, Zins. und Rentensteuer (Couponsteuer!) auch für das neue System beibehalten und nur hinsichtlich der inneren Natur und des staatswirthschaftlichen Zweckes wurden diese Steuerarten unter sich entsprechender gesondert und in ein gemeinschaftliches, einheitliches System gebracht. Die Gesetzesvorlagen unterscheiden, je nachdem der Ertrag aus Grund und Boden, aus Gebäuden, gewerblichen Unternehmungen und Be— schäftigungen entspringt, oder aus einer anderen Quelle in Form eines Kapitalzinses oder einer Rente fließt, und stellen hienach die Grund-, Ge— bäude, Erwerb⸗, dann die Zins. und Rentensteuer als Ertragssteuern auf. Neben und über den Ertragssteuern soll eine allgemeine Klassen und Einkommensteuer stehen, welche nicht den Reinertrag eines Besitz oder Gewinn begründenden Gegenstandes, sondern das wirkliche reine Einkommen jeder steuerbaren Person ins Auge faßt. Während die Ertragssteuern schon nach ihrer ganzen Veranlagung auf möglich unveränderlichen Grundlagen beruhen und den wechselnden Besitz. und Erwerbverhältn ssen nur in größeren Zeiträumen folgen können, würde die allgemeine Klassen, und Einkommensteuer den jährlich vor sich gehenden Veränderungen in den verschiedenen Einkommens- Verhältnissen angepaßt werden und dadurch erst jene Gleichmäßigkeit in der Besteuerung der einzelnen Steuerträger zu erreichen sein, die bisher in keiner Weise zu erreichen war. Die Klassen Einkommensteuer soll daher anstatt der bisher üblichen, ihrer Natur nach meist willkürlich bemessenen Zu schläge zur Ausgleichung und Ergänzung der Ertragssteuern dienen, je— doch eben durch ihr verhältnißmäßig geringes Ausmaß, so wie dadurch, daß sie sich dem reinen Jahreseinkommen und daher der wirklichen Steuerfähig= keit des Einzelnen enge anpaßt, für die wechselnden Staatsbedürfnisse ein die Steuerkräfte wenig drückendes Hülfsmittel bilden.

In Bezug auf die seit einiger Zeit in den Blättern spukende Nach⸗ richt ber angebliche Verhandlungen zwischen Oesterreich und Hanno- ver wegen Abschlusses einer Marine - Convention, welche einer öster⸗ reichischen Flotten ⸗Abtheilung zu einer permanenten Station in einem Nordseehafen verhelfen würde, wird der »Hamb. Börs. H. aus Wien geschrieben, daß an allem dem nicht ein Körnchen Wahrheit sei. Oesterreich denke weder an eine permanente Nordseestation, noch auch an die Erwerbung eines Hafenplatzes in Schleswig⸗Holstein.

Nach dem neuen Namensverzeichniß der Mitglieder des Abgeordnetenhauses zählt dasselbe gegenwärtig 204 Mitglieder. Gemäß des Staatsgrundgesetzes vom 26. Februar 1861 soll das Abgeordnetenhaus 343 Mitglieder zählen. Noch ganz unvertreten sind Ungarn mit 85, Kroatien mit 9, Venetien mit 20 Abgeord⸗ neten, zusammen 114. Unter den 204 Mitgliedern des Abgeord⸗ netenhauses gehören 63 dem Beamten, 23 dem Advokaten, 6 dem Notarsstande an, 84 sind Fabriks⸗ und Gutsbesitzer, Private, Dok—

toren der Medizin, Privatbeamte us s. w. j 19 gehören dem geistlichen Stande an, 4 sind Militairs; die andern sind als Podesta oder

Bürgermeister aufgeführt.

Ueber die Thätigkeit der Ausschüsse erfährt der Wanderer, daß am 7. d. M. der Finanzausschuß wieder zusammentritt, daß die Referate über Einnahmen aus dem Mauth und Punzirungs⸗ gefälle und über Einnahmen aus den indirekten Steuern schon ge—

druckt und die Referate über politische Verwaltung und über die

Ausgaben für Zinsen der Staatsschuld und Schuldentilgung unter der Presse sich befinden. Herr Taschek beantragt die völlige Streichung

des Dispositionsfonds, für welchen eine halbe Million angesetzt ist. Auch sollen bereits von mehreren anderen Mitgliedern Unterstützun⸗

gen dieses Antrages zugesagt worden sein.

Nach der im November 1864 erfolgten Auffassung der Inter— nirungen in Iglau und Teltsch, befanden sich, der »Amtlichen Brünner Ztg.“ zufolge, 697 internirte Polen in Olmütz. Seither sind zugewachsen 8, giebt eine Summe von 705. Hiervon sind mit Bewilligung über die nichtrussische Grenze gereist 1, gestorben 2, entwichen 4, theils in die Heimath auf eigenes Ansuchen zurück gereist, theils in die mexikanische Armee eingetreten 104. Der effek⸗ tive Stand ist gegenwärtig 594.

Frankreich. Paris, 4. Januar. Wie die »France; ver sichert, hat das Kaiserliche Dekret in Betreff des geheimen Rathes überall eine sehr große Sensation gemacht. Heute bereits ist der geheime Rath mit den Ministern zu einer Berathung unter Vorsitz des Kaisers zusammengetreten. Prinz Napoleon, Graf Walews ki, Herzog von Persigny und Magne nahmen daran Theil. .

Ueber die Bankfrage will die Regierung, laut »France“, eine Untersuchung anstellen lassen, die sich auf die Ursachen der seit einigen

Jahren periodisch auf einander gefolgten Geld ünd Finanzkrisen er= strecken soll. Die Frage wegen der Organisation der Banken wird, rn ,, Blatte zufolge, auch dem gesetzgebenden Körper vorgelegt werden.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. Januar. Der 3. Abschnitt der erwähnten Publication (vergl. Staats ˖ Anzeiger Nr. 4 u. 5) über den Gang der Bauernangelegenheit im Königreich Polen führt den Titel, Zahl und Inhalt der den Kommissionen eingereichten Bittschriften. Demselben entnehmen wir:

Rach der Veröffentlichung der Edikte vom 19. Februar wurden die Militairchefs von Bittstellern umlagert, und als diese an die Kommisstonen gewiesen wurden, liefen auch bei diesen die Petitionen massenhaft ein. Nach Ankunft der Kommissionen empfingen dieselben von den Militairbehörden über 50,000 Bittschriften; seitdem gingen noch mehr als 20000 ein, so daß die Zabl aller eingereichten Bittschriften 4,557 betrug. Es war selten in diesen Bittschriften angegeben, ob die Verletzung der bäuerlichen Rechte, über welche die Bittsteller sich beklagten, vor der Publication des Edikts von 1846 oder nach derselben geschehen sei; obwohl dies wichtig war, da bis zur Publication des Edikts vom 26. Mai (7. Juni) 1846 die Bauern gar keine agrarischen Rechte hatten. Erst dieses Edikt setzte der Willkür der Gutsbesitzer eine Grenze, indem es verbot, die Bauern willkürlich ihres Land antheils zu berauben, wenn dieselben drei oder mehrere Morgen besaßen, diese Antheile zu verkleinern, die darauf liegenden Lasten zu vergrößern oder den Bauern die Servituten zu entziehen, deren Nutznießungen sie bis dahin gehabt hatten.

Im 4. Abschnitt, Bitten um Rückerstattung der abgenommenen Landantheile oder ⸗pustki« (verödete Bauerngrundstücke), heißt es:

Der größte Theil aller von den Bauern eingereichten Klagen betraf die Rückerstattung der ihnen abgenommenen Hofstellen. Fast alle Bittsteller waren zu verschiedenen Zeiten ihrer Grundstücke beraubt worden, aber nicht alle hatten ein gleichts Recht auf Befriedigung. In Betreff derjenigen, welche des Landes vor dem Erscheinen des Edikts von 1846 beraubt wor- den, blieb den Kommissionen kein anderer Ausweg, als dieselben der Zahl derjenigen landlosen Bauern zuzuzählen, welche fich auf Staatsländereien anzusiedeln wünschten, oder um unbebaut liegendes Land baten. Was die— jenigen Bittsteller betrifft, die ihres Landantheils nach dem Erscheinen des Edikts von 1846 beraubt worden waren, so hängt das Maß ihrer Entschäs— digung davon ab, in wessen Verfügung sich gegenwärtig dieser Antheil be— findet. Wenn der Antheil widerrechtlich dem Hofslande einverleibt worden ist und noch jetzt von dem Gutsbesitzer bebaut wird, so wird er dem frühe ren bäuerlichen Besitzer oder dessen Erben, oder, falls alle diese nicht vor= handen, anderen landlosen Bauern zuerkannt; wenn aber das widerrechtlich einem Bauern abgenommene Landstück einem anderen Bauern übergeben worden ist, und dieser sich darauf zur Zeit des Erscheinens des Edikts vom 19. Februar befand, kann er in keinem Falle dem jetzigen Besitzer abgenom⸗ men werden, da nach dem Wortlaut des Allerhöchsten Edikts der land- bestzende Bauer für ewige Zeiten Eigenthümer seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude bleiben soll, und der widerrechtlich vertriebene Bauer anderweitig entschädigt werden muß. .

Uebrigens waren diese Fälle in der Instruction des Organisations. Comité's vorgesehen worden, und es konnten daher bei Enscheidung des größten Theils derselben nicht erhebliche Zweifel auftauchen. Einige Fälle waren indessen in Folge besonderer Umstände, so verwickelt, daß sie einer besonderen Entscheidung des Organisations - Comité bedurften. So hatten z. B. die Bauern in einzelnen Fällen dem Gutsherrn Einkaufsgeld gezahlt und waren dann unter verschiedenen Vor— wänden von dem Landantheil vertrieben worden. Dann waren unter dem Scheine der Einführung des Zinses viele Mißbräuche verübt worden. Viel häufiger aber geschahen sie ganz offen, ohne alle Maske, allein im Ver- trauen auf Straflosigkeit. So hatte z. B. ein Gutsbesitzer im Kreise Sieradz (Gouvernement Warschau) vor einigen Jahren jedem seiner Bauern neun Morgen Land fortgenommen und im verflossenen Jahre auch das ihnen noch verbliebene Land gegen nackte Sandflächen umgetauscht. Er versicherte, daß er solches auf dringende Bitten der Bauern selbst gethan habe. In der Gemeinde Dlutsw (Kreis Piotrkow, Goub. Warschau) hatte sich ein Gutsbesitzer mit noch viel größerer Verschlagenheit arrangirt. Sein Gut war vor 7 Jahren abgebrannt, und da im Königreich Polen die Versiche— rung der Bauerhäuser obligatorisch ist, hatte man die Versicherungsgelder dem Gutsbesitzer ausgezahlt, und dieser hatte sie gegen Quittung den Bauern ausgehändigt. Bald darauf erfuhren aber die Bauern zu ihrem größten Erstaunen, daß dies nicht nur eine einfache Quittung gewesen war, sondern ein Kontrakt, durch welchen sie ihr ganzes Land an den Gutsbesitzer abge— treten und an Zahlungsstatt dieselben Gelder empfangen, welche sie nur als die Entschädigung für die erlittenen Brandverluste angesehen hatten. In

jeder Kommission kamen nicht wenige derartige Fälle mit verschiedenen

Schattirungen und Abwechselungen vor. Es gab Beispiele, daß ganze Dör⸗ fer, welche in die Prästationstabellen des Jahres 1846 eingetragen waren jetzt gar nicht mehr ezistirten; die Bauern waren entweder gewaltsam aus ihren Hofstellen vertrieben worden, oder hatten dieselben in Folge irgend welcher Unglücksfälle oder einer maßlosen Erhöhung der Leistungen verlassen die Gebäude waren abgetragen und die Stelle, wo früher ein Dorf gewesen war, umgepflügt worden und nicht selten in die dritte und vierte Hand übergegangen. Ueber alle solche verwickelten Fälle berichten die Kommissionen an das Organisations Comité, welches darüber durch besondere Verordnun= gen entscheidet.

Bei Beurtheilung der Klagen der Bauern durch die Kommissionen sind die Prästationstabellen von 18146 und die Ergänzungstabellen von 1851 ein wichtiges Hülfsmittel, erstere wurden gleich nach Erscheinen des Edikts von 1816 abgefaßt und sollten vollständige und fehlerfreie Nachweise über die Landanthelle, die Servitute und Leistungen der Bauern, wie sie damals bestanden, enthalten, letztere geben an, in welchem Zustande sich die Bauer ; ländereien im Jahre 1861 befanden, als der Befehl über die Reluirung

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