1865 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dels und der preußischen Marine wird Meine Regierung bemüht sein, die Ausführung durch eine angemessene Be— theiligung des Staats sicher zu stellen, und Ihnen nach Ab— schluß der vorbereitenden Verhandlungen darüber nähere Mittheilungen machen.

Der Bergbau, befreit von lästigen Beschränkungen, erleichtert in seinen Abgaben und gefördert durch die Ver— mehrung der Absatzwege, entwickelt sich zu einem erfreuli⸗ chen Aufschwung. Sie werden den Entwurf eines allge— meinen Berggesetzes zur Prüfung empfangen, welches die Rechtsverhältnisse des Bergbaues zu ordnen bestimmt ist.

Die im Interesse des Handels unserer Seehäfen für die Dauer des Krieges erlassene Verordnung in Betreff der extraordinairen Flaggengelder wird Ihnen zur nachträglichen Genehmigung zugehen. K

Es ist Meiner Regierung gelungen, die Hindernisse, welche die Fortdauer des Deutschen Zollvereins nach Ablauf der Vertragsperiode zu gefährden drohten, zu beseitigen. Die mit der Regierung Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen abgeschlossenen Verträge haben die Zustimmung der sämmt— lichen Vereins⸗Regierungen erhalten und die Zollvereins— Verträge sind mit einigen durch die Erfahrung gerechtfertigten

Abänderungen erneuert worden. Diese Verträge, sowie ein

nachträglich mit Frankreich getroffenes Abkommen in Betreff der von unsern Zollverbündeten geltend gemachten Wünsche, werden Behufs Ihrer Zustimmung vorgelegt werden. Die in Folge jener Verträge in Gemeinschaft mit den Regierungen von Bayern und Sachsen eingeleiteten Verhandlungen mit Oesterreich zur Erleichterung und Beförderung der beidersei— tigen Verkehrsbeziehungen lassen ein baldiges Ergebniß ge— wärtigen. .

Das Werk, welches durch die Verträge mit Frankreich im August 1862 eingeleitet und dessen Durchführung seitdem von Meiner Regierung wie von der Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen mit gleicher Beharrlichkeit gefördert wurde, nähert sich somit einem Abschluss dem Handel eine freiere Bewegung gestatten und den freund— schaftlichen Beziehungen benachbarter Nationen durch die Ge— meinsamkeit der Entwickelung ihrer Wohlfahrt eine neue Bürgschaft verleihen wird.

Ich habe der Thaten Meines Kriegsheeres nicht geden— ken können, ohne darin die gleiche freudige und herzliche An— erkennung für das österreichische Heer mit einzubegreifen. Wie die Krieger beider Heere in Waffenbrüderschaft den Lor— beer getheilt haben, so hat die beiden Höfe den ein— getretenen Verwickelungen gegenüber ein enges Bündniß verknüpft, welches seine feste und dauernde Grundlage in Meinen und Meines erhabenen Verbündeten deutschen Ge— sinnungen fand. In diesen Gesinnungen und in der Treue gegen die Verträge liegt die Bürgschaft für die Erhaltung des Bandes welches die deutschen Staaten umschlingt und ihnen den Schutz des Bundes sichert.

Der Friede mit Dänemark hat Deutschland seine be— strittenen Nordmarken, und diesen die Möglichkeit der leben— digen Betheiligung an unserem nationalen Leben zurückge— geben. Es wird die Aufgabe Meiner Politik sein, diese Er— rungenschaft durch Einrichtungen sicher zu stellen, welche uns die Ehrenpflicht des Schutzes jener Grenzen erleichtern und die Herzogthümer in den Stand setzen, ihre reichen Kräfte für die Entwickelung der Land- und Seemacht wie der ma— teriellen Interessen des gemeinsamen Vaterlandes wirksam zu verwerthen. Unter Aufrechthaltung dieser berechtigten Forderungen werde Ich die Erfüllung derselben mit allen begründeten Ansprüchen, so des Landes wie der Fürsten, in Einklang zu bringen suchen. Ich habe daher, um einen sicheren Anhalt für Meine Beurtheilung der streitigen Rechts— fragen zu gewinnen, die Syndiei Meiner Krone, ihrem Be— rufe, entsprechend, zu einem Rechtsgutachten aufgefordert. Meine rechtliche Ueberzeugung und die Pflichten gegen Mein Land werden Mich leiten bei dem Bestreben, Mich mit Mei— nem hohen Verbündeten zu verständigen, mit welchem Ich inzwischen den Besitz und die Sorge für eine geordnete Ver— waltung der Herzogthümer theile. .

Es gereicht Mir zur lebhaften Befriedigung, daß die kriegerischen Verwickelungen auf den engsten Kreis beschrän t geblieben und die naheliegenden Gefahren, welche daraus für den Europäischen Frieden hervorgehen könnten, abgewendet

worden sind. Die Wiederherstellung der diplomatischen Ver—

e, welcher in weiten Gebieten

bindung mit Dänemark ist eingeleitet und es werden sich wie Ich fest vertraue, die freundlichen und gegenseitig fir dernden Verhältnisse ausbilden, welche so sehr dem natür— lichen Interesse beider Länder entsprechen. Meine Beziehun— gen zu allen übrigen Mächten sind in keiner Weise gestört worden und fahren fort, die glücklichsten und erfreulichsten zu sein. Meine Herren! Es ist Mein dringender Wunsch, daß der Gegensatz, welcher in den letzten Jahren zwischen Meiner Regierung und dem Hause der Abgeordneten obgewaltet hat, seine Ausgleichung finde. Die bedeutungsvollen Ereignisse der jüngsten Vergangenheit werden dazu beigetragen haben, die, Meinungen über das Bedürfniß der verbesserten Organi' sation des Heeres, die sich in einem siegreich geführten Kriege bewährt hat, aufzuklären. Die Rechte, welche der Landeß— vertretung durch die Verfassungs Urkunde eingeräumt worden sind, bin Ich auch ferner zu achten und zu wahren ent— schlossen. Soll aber Preußen seine Selbstständigkeit und die ihm unter den europäischen Staaten gebührende Wachtstellung behaupten, so muß seine Regierung eine feste und starke sein,

und kann sie das Einverstäaͤndniß mit der Landesvertretung

nicht anders als unter Aufrechthaltung der Heereseinrichtungen

erstreben, welche die Wehrhaftigkeit und damit die Sicherheit des Vaterlandes verbürgen. .

Der Wohlfahrt Preußens und seiner Ehre ist Mein ganzes Streben, Mein Leben gewidmet. Mit dem gleichen Ziel vor Augen, werden Sie, wie Ich nicht zweifle, den Weg zur vollen Verständigung mit Meiner Regierung zu finden wissen, und werden Ihre Arbeiten dem Vaterlande zum Segen gereichen. J Nach Beendigung der Rede erklärte auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs der Präsident des Staats. Ministeriums, von Bismarck, den Landtag für eröffnet.

Se. Majestät verließen darauf den Saal unter wiederholtem dreimaligen Hoch der Versammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, aus Anlaß der stattgehabten Besetzung der polnischen Grenze den nachbenannten Offizieren, Mannschaften und Beamten Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:

Vom Stabe des bisherigen Ober- Kommando's über das .

5. und 6. Armee Corps:

den Rothen Adler⸗Orden pierter Klasse, dem Major von Somnitz vom Garde ⸗Husaren⸗Regiment;

Vom 1. Armee⸗Corps:

den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe:

dem General Major von Großmann, Commandeur der 4. Infanterie Brigade;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schlei fe: dem Oberst Lieutenant von Bernhardi, Commandeur des Litthauischen Dragoner - Regiments Nr. J (Prinz Albrecht von Preußen);

den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse: dem Hauptmann Dallmer, Hauptmann von Egloff, ö vom 7. Ostpreußischen Infanterie Regiment Nr. 4, Hauptmann Blume, vom S8. Ostpreußischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 45,

Hauptmann Reuter vom Ostpreußischen Jäger Bataillon Nr. l, Hauptmann von Wichert, Führer der Strafabtheilung in Thorn, ͤ l Intendantur⸗Rath Carow, Vorstand der Divisions-Inten—

dantur der 1. Division, Oberstabs und Regiments-Arzt Dr. Telke vom 7. Ostpreu⸗ ßischen Infanterie⸗Regiment Nr. 44

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem , von Wolff, Chef des Generalstabes des 1. Armee Lorps;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

dem og en in Wéscher vom Ostpreußischen Pionier-Bataillon Nr. 1.

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das Ritterkreuz des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern: dem Oberst Lieutenant von Scheffler, Commandeur des Ost— preußischen Jäger ⸗Bataillons Nr. 1

das Militair⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse: dem Unteroffizier Unger, dem Gefreiten Aruszewskfy, vom 7. Ostpreußischen Infanterie Regiment Nr. 4, dem Unteroffizier Mroch vom Litthauischen Ulanen ⸗Regiment Nr. 12

das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Sergeanten Foß, vom 2. Ostpreußischen Grenadier⸗Regi—⸗ ment Nr. 3, Sergeanten Gutzeit, Sergeanten Karnath, vom S8. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiment Nr. 45, Gefreiten Bettcher, vom Ostpreußischen Jäger Bataillon Nr. 1 Wachtmeister Nisius vom 1. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. 1, Wachtmeister Enn ulat vom Ostpreußischen Uanen-Regiment Nr. 8 Sergeanken Mey vom Ostpreußischen Pionier ⸗Bataillon Nr. 1.

Vom 2. Armee ⸗Corps: den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe—

dem General ⸗Lieutenant v. Bialcke, Commandeur der 3. Division

den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten von Borcke, Commandeur des 5. Pommerschen Infanterie Regiments Nr. ;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Oberst⸗ Lieutenant Baron von Buddenbrock vom 7Tten Pommerschen Infanterie⸗Regiment Nr. 54, dem Oberst Lieutenant von Beyer vom 8. Pommerschen In— fanterie⸗Regiment Nr. 61, dem Major von Zaluskowski vom Generalstabe des 2. Armee— Corps, Major von Briesen vom Grenadier ! Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, Major Baron von Bock vom 2. Pommerschen Grenadier— Regiment (Colberg) Nr. 9, Major von Goetzen vom 4. Pommerschen⸗-Infanterie⸗Re⸗ giment Nr. 21, Major Baron von Minnigerode vom 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiment Nr. 9, Hauptmann von Glasenapp vom 2. Pommerschen Gre— nadier⸗ Regiment (Colberg) Nr. 9, Hauptmann von der Chevallerie vom 4. Pommerschen Infanterie ⸗Regiment Nr. 2l, . . Hauptmann von Gottberg vom 5. Pommerschen Infan— terie Regiment Nr. 42, Hauptmann Freiherr von Steinaecker vom 8. Pommer— schen Infanterie⸗Regiment Nr. 61, Rittmeister von Osorowski vom Neumärkischen Dragoner— Regiment Nr. 3,

Premier -Lieutenant von Dankbahr vom Grenadier-Regi⸗

ment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen)

Nr. 2, Divisions⸗Prediger Brandt von der 3. Division;

den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse: dem Obersten von Groß, gen. von Schwarzhoff, Comman⸗ deur des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2, Obersten von Sausin, Commandeur des 4. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 21

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Hauptmann von Luck vom 5. Pommerschen Infanterie⸗ Regiment Nr. 42

das Militair⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse: dem ehemaligen Musketier Stennke vom 8. Pommerschen In— fanterie⸗ Regiment Nr. 61; das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Unteroffizier Rosa und

»AUnteroffizier Rusch, ; ! vom 2. Pommerschen Grenadier⸗Regiment (Col-

berg) Nr. 9, Sergeanten Dziadek vom 4. Pommerschen Infanterie⸗Re— giment Nr. 21, . dem Wachtmeister Haberlach vom Neumärkischen Drago— ner⸗Regiment Nr. 3, Wachtmeister Enderlein,

dem Unteroffizier Brucker und Gefreiten Lastowski, vom 1. Pommerschen Ulanen Regiment Nr. 4.

Vom 5. Armee Corps.

Den Rothen Adler -Orden zweiter Klasse mit Eich en laub: dem General. Major von Kirchbach, Commandeur der 19. In⸗ fanterie ˖ Brigade;

den Rothen Adler -Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten von Wittich, Chef des Generalstabes des 5ten Armee⸗Corps, » Obersten von Witzleben, Commandeur des Schlesischen Füsilier⸗Regiments Nr. 338,

den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse:

Major von Weller, Commandeur des 1. Schlesischen Jäger Bataillons Nr. 5,

Major Frhrn. von Falkenhausen vom Generalstabe früher des 5. Armee⸗-Corps, jetzt der 11. Division,

Major von Winterfeld vom Westpreußischen Kürassier⸗ Regiment Nr. 5,

Hauptmann von Lettow⸗Vorbeck vom Generalstabe des 5. Armee⸗Corps,

Hauptmann Campe vom 1. Niederschlesischen Infanterie Regiment Nr. 46,

Hauptmann Kollmann vom 4. Posenschen Infanterie Regiment Nr. 59,

Hauptmann Bar. Kurzbach von Seydlitz von der 5ten Artillerie Brigade,

Stabs- und Bataillons ⸗Arzt Dr. Foest vom Schlesischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 38,

Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Seydeler, vom 2. Nie⸗ derschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 47

den Königlichen Kronen -Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Hart mann, Commandeur der 9. Kavallerie⸗ Brigade;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Obersten von Rohrscheidt, Commandeur des 4. Posen⸗ schen Infanterie⸗Regiments Nr. 59,

das Milit air-Ehrenzeichen zweiter Klasse: Zur Vertheilung unter die vorgeschlagenen Mannschaften des 2. Leib-Husaren⸗ Regiments Nr. 2 wird ein Militair - Ehrenzeichen zweiter Klasse bes—timmt. Der Name des damit Beliehenen wird später bekannt gemacht werden.

Das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Unteroffizier Lobermeyer, » Gefreiten Stefanski, vom 2. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 2.

Vom 6. Armee ⸗Corps:

den Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub: dem General Major von Bojanowski, Commandeur der 24. Infanterie Brigade;

den Rothen Adler ⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife: dem Obersten Freiherrn von Faltenstein, Commandeur des

1. Schlesischen Grenadier⸗Regiments Nr. 10,

Oberst Lieutenant Baumgarth, Commandeur des Schle— sischen Uanen⸗Regiments Nr. 2,

Oberst⸗LLieutenant von Strantz, Commandeur des 1. Schle— sischen Husaren Regiments Nr. 4;

den Rothen Adler⸗-⸗Orden vierter Klasse:

Oberst⸗ Lieutenant von Barby, Commandeur des Schlesi— schen Kürassier⸗ Regiments Nr. 1 (Prinz Friedrich von Preußen),

Oberst⸗Lieutenant von Frangçgois vom 1. Grenadier⸗Regiment Nr. 10,

Oberst Lieutenant von Roehl vom 3. Garde Grenadier⸗ Regiment Königin Elisabeth,

Oberst⸗Lieutenant von Winckler vom 3. Oberschlesischen Infanterie ⸗Regiment Nr. 62,

Major Baron von Lyncker vom 1. Oberschlesischen In⸗ fanterie⸗ Regiment Nr. 22,

Major von Ferentheil u. Gruppen berg vom 2. Ober⸗ schlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 23,

Hauptmann von Hüllesheim vom 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiment Nr. 51,

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