5 de 1842 S. 46) der nächste Prüfungstermin am letzten Mittwoch
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Beamte der Militair⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. Den 27. Dezember 1864. Jahn, Ober ⸗Büchsenmacher bei der Direction der Gewehrfabrik in Spandau, zur Direction der Gewehrfabrik in Danzig versetzt. Den 30. Dezember 1864.
Lemke, Zahlm. Aspirant vom 2. Bat. 3. Oslpreuß. Gren. Regts. Nr. 4d, zum Zahlm. 2. Kl. bei dem 1. Landw. Hus. Regt. ernannt.
Den 6. Januar 1865.
Regling, Secretariats ⸗Assistent von der Intendantur des IV. Armee—- Corps, zu der des III. Armee - Corps versetzt.
EHI. In der Marine. Offiziere ꝛc.
A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 5. Januar 1865.
v. Mauderode, Lewien, Koester, Unter ⸗Lts. zur See, Patente ihrer Charge, datirt vom 19. Juli 1864, verliehen. Heinrici, char. Port. Fähnr, vom See- Bat., Kutzen, Unteroff. von demselben Bat, zu Port. Fähnrs. befördert.
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Zufolge der durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militair ⸗Ersatz-⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 werden alle Diejenigen, welche:
1) in dem Zeitraum vom 1. Januar his einschließlich den 31. De— zember 1845 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs ⸗Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus. und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr— anstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen frei— willigen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Ge—
stellung vor die Kreis ⸗Ersatz⸗Kommission in diesem Jahre entbunden
sind, hierdurch angewiesen:
sich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit
vom 15. bis inel. 31. d. Mts. bei dem Königlichen Poltzei—
Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die
über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste,
welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairver— hältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach §. 21 J. C. gestellungs⸗ pflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormuͤn— der, Lehr, Brod. und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbe— stimmten Art bewirken.
Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militairpflich— tiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Straf— , mn des hiesigen Königlichen Polizei. Präsidiums vom 2g9sten Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhält nißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, von den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Ver— hältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.
Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird seitens der betreffenden Königlichen Revier ⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist.
Berlin, den 10. Januar 1865.
Königliche Militair-Kommission.
Bekanntmachung.
Die nicht in einem Seminar gebildeten Elementarlehrer, welche für das Schulamt geprüft zu werden wünschen, werden darauf auf⸗ menrksam gemacht, daß in Folge unserer Bekanntmachung vom 7. März 1842 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam
des Monats Februar d. J., also am 22. Februar d. J., eintritt
und daß sie sich mit den in der gedachten Bekanntmachung auf. geführten Zeugnissen bei dem Herrn Seminar -Direktor Thilo hia. Tage zuvor zu melden
selbst (Oranienburger Straße Nr. 29) 14
haben. . Berlin, den 7. Januar 1865.
Königliches Provinzial⸗Schul-Kollegium. Reichen au.
Nichtantliches.
Preußen. Berlin, 14. Januar. Ihre Majestät die Königin besuchte gestern die Fürstlich Radziwillsche Familie und wohnte heute dem Gottesdienste im Dome und der Eröffnung dez Landtages bei.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sih gestern früh zu der von Sr. Majestät dem Könige im Grunewald abgehaltenen Jagd und kehrte Nachmittags gegen 5 Uhr in daz Palais zurück. Abends gegen 10 Uhr begab Sich Höchstderselbe ju dem engischen Botschafter und verweilte in der Soirée desselben bi nach 11 Uhr. Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprin— zessin empfing Abends die Gräfin Blumenthal Luckow und Gräfn Harrach.
— Das Abgeordnetenhaus hatte heut nach Eröffnung des Landtages eine Sitzung um 2 Uhr angesetzt. Dieselbe hatte jedoch bei Schluß unseres Blattes noch nicht begonnen, da die beschlußfähige Anzahl von Mitglieder noch nicht erschienen war.
— Laut Telegramm an das General- Post - Amt ist in Cöln heute früh die Post von Engjand vom 13. d. Mts. früh rückständig gewesen.
Königsberg, 13. Januar. In der Angelegenheit, die hiesige Oberbürgermeisterwahl Wbetreffend, hat der Minister des Innern, nach Mittheilung der »Ostpr. Ztg.“, aus Veranlassung der — auch von der Regierung bereits gerügten — nicht rechtzeitig erfolgten Ein— ladung der Stadtverordneten eine nochmalige Wahl unter Verwer— fung des ersten Wahlaktes angeordnet.
Stettin, 13. Januar. Gestern ist mit dem Bau des Ge— bäudes für die Industrie-Ausstellung der Anfang gemacht.
. Ost. Zig)
Hannover. Osnabrück, 12. Januar. Die Wahl eines Bürgermeisters unserer Stadt fand heute Mittag statt, und ging aus derselben Obergerichtsanwalt Miquel zu Göttingen mit 8 Stim⸗ men von 12 hervor. 3 Stimmen erhielt Kronanwalt Westerkamp.
(Osn. Ztg.)
Mecklenburg. Schwerin, 13. Januar. Die schon früher von uns erwähnte liturgische Kom mißssion, schreibt die Meck⸗ lenburger Ztg., ist wieder einige Tage hier versammelt gewesen, um gemeinschaftlich zu berathen und welter zu arbeiten. Die Melodien sind dem Vernehmen nach festgestellt, die Harmonisirung wird aber erst später folgen können. Diese liturgische Sammlung wird die Introiten, welche man in der Schloßkirche bereits hört, nach dem Kirchenjahr, die Antiphonien, die Abendmahlsliturgie, die Vesper— gesänge und Alles, was dahin gehört, umfassen. Auch hat, wie wir hören, der Pastor Wöhler in Lichtenhagen sein nunmehr vollendetes Choral— buch der Kommission vorgelegt, wohl deshalb, um eine möglichste Uebereinstimmung in dem musikalischen Theil des Gottesdienstes zu erzielen und das Urtheil in dergleichen Dingen erfahrener Männer zu hören. Ist die ganze Arbeit vollendet, so wird sie natürlich den Gemeinden hingegeben, jedoch nirgends aufgedrungen. Sie soll sich also, wie man sagt, selbst Bahn brechen und wird das auch hoffent⸗ lich, denn daß hierin eine Uebereinstimmung, wenn möglich durch ganz Mecklenburg, mehr als wünschenswerth ist, braucht eigentlich nicht erst nachgewiesen zu werden. .
Sch leswig⸗Holstein. Nach den Mittheilungen Schleswig
Holsteinischer Blätter war dem Ministerpräsidenten von Bismarch
sowie dem Herrn Grafen von Mens dorff-⸗Pouilly nachstehende Adresse mit der Bitte zugesandt worden, sie resp. Sr. Majestät dem Könige von Preußen und dem Kaiser von Oesterreich überreichen und ihren Inhalt durch ihren viel vermögenden Einfluß bei den Allerhöchsten
Herrschaften unterstützen zu wollen. . . An Sr e rh den Kaiser von Oesterreich Fran
De ⸗.
da.. An Seine Majestät den König von Preußen Wilhelm! Allergnädigster Kaiser! Allergnädigster Korg . der 3 geschlossen und allseitig ratifizirk worden, haben
vom 30. Oktober d. J.
die unterzeichneten Bewohner der Herzogthümer Schkezwiag— olstein sich vereinigt, um in ehrerbietigster He erf den an e . in Beziehung auf die fernere Gestaltung der öffentlichen Verhältnisse dieser Herzogthümer an Eure Majestäten gelangen zu lassen. So wie wir mit Freuden den Eintritt des lange ersehnten Augenblicks be⸗ grüßt, haben, in welchen es Euren Majestäten gefallen hat, die Einheit der Verwaltung der Herzogthümer Schleswig -Holstein unter Aller⸗ höchstderer Botmäßigkeit ins Leben treten zu lassen, so hoffen wir auf die
HFlessen ner und derjenigen gebracht, welche der Adresse demnächst beigetre⸗ mit die, an Ihre Majestäten, den König, meinen Allergnädigsten Herrn,
und den Kaiser von Oesterreich gerichtete Adresse im Auftrage und in Vollmacht der übrigen Herren Unterzeichner übersandten, habe ich zu em—
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dauernde Gewähr solcher Einheit durch Mitaufnahme Schleswigs in den deutschen Bund. Mit dem unbedingtesten Vertrauen geben wir uns fer— ner der Hoffnung hin, daß Eure Majestäten Vortehrungen treffen werden, welche die staatliche Einheit der Herzogthümer fur die Dauer zu sichern geeignet sein und ihnen die beste Gewähr für die Segnungen eines äußeren und inneren Friedens bieten werden. Hierzu halten wir für erforderlich: ) Daß eine unparteiische rechtliche Untersuchung der Frage, wer zur Erb⸗ folge in die Landesherrschaft über die Herzogthümer Schleswig · Hõolstein be⸗ musen sei, angestellt, und 2) daß das Resultat solcher Untersuchung einer
nach gesetzmäßigem Vorgange vereinigten schleswig-⸗holsteinischen Stände—
persammlung in überzeugender Weise kundgegeben werde. Sollte die
Untersuchung zu dem Ergebnisse führen, daß ein bestimmter Fürst ein un=
hestreitbares Recht auf die Erbfolge in beiden Herzogthümern und allen
Veilen derselben hat, so dürfen wir von der Gerechtigkeitsliebe Eurer
Majestäten erwarten, daß Allerhöchstdieselben diesem Fursten die Regie⸗ der Herzogthümer übertragen werden. Auch in dem Falle, wenn es sich ergeben sollte, daß eine Anwendung zer Grundsaätze des Erbrechtes zu einer Zersplitterung der Her— jogthümer führen würde, vertrauen wir der weisen Füuͤrsorge Eurer Majestäten. Ansprüche auf Theile können kein Recht auf das untheil— bare Ganze begründen. Solche Ansprüche werden gegen die Rückicht auf die Wohlfahrt der Lande zurücktreten müssen. Diese erfordert moglichste Sicherung durch genügende Machtverhältnisse, welche Eure Majestäten den Herzogthuͤmern nicht werden vorenthalten wollen. Sie kann ihnen aber nach unserer innigsten Ueberzeugung nicht besser gewährt werden, als durch
tung
den engsten Anschluß an eine der deutschen Großmächte, und zwar an die preußische Monarchie als die nächstbelegene derselben. Dabei gehen wir mit voller Zuversicht von der Erwartung aus, daß den Herzogthü— mern unter allen Umständen eine den Eigenthümlichkeiten derselben ent sprechende Selbstständigkeit in Beziehung auf die inneren Angelegenheiten verde erhalten werden. Wir bitten Eure Majestäten, Sich bei Allerhöchst⸗ dero Entschließung zum Wohle der Herzogthümer von diesen Gesichts— punkten leiten und eintretenden Falles eine Vorlage an die vereinigte Ständeversammlung der Herzogthümer Schleswig -Holstein gelangen zu lassen. Eure. Majestäten werden dann dem Friedenswerke die Krone auf- sezen und Sich die in ihrem einheitlichen Dasein auf die Dauer gesicher ten Herzogthümer zu ewigem Danke verpflichten. Schleswig⸗Holstein, im Dezember 1864. Allerunterthänigst 5. O. von Ahlefeld⸗Lindau. J. Baudissin ⸗Borstel. D. Buchwaldt. H. von Buchwaldt - Helmstorff. B. Donner. Georg Hesse. Dr. Joens. L. Johannsen ⸗Sophienhoff. von Mesmer-Saldern für sich und in Voll— macht für Graf Reventlov⸗Criminil-Emkendorff. Freiherr von Meurer ⸗ Krummendick. W. Pustau. Ernst Reventlov⸗Farve. Th. Reventlop—⸗ Jersbeck. C. Scheel⸗-Plessen. Graf C. Schimmelmann. Graf E. Schimmelmann.
Auf diese Adresse, welcher durch öffentliche Erklärung noch mehrere andere Angehörige der Herzogthümer beigetreten sind, ist der »hamb. Börs. Halle« zufolge an den Baron Karl von Scheel— und den Etatsrath Donner in Altona von dem herrn Ministerpräsidenten von Bismarck nachstehende Antwort am 13ten d. M. eingegangen und zur Kenntniß der Mitunterzeich
len sind: 3. »Berlin, den 11. Januar 1865.
Geehrte Herren!
Das gefällige Schreiben vom 22. Dezember v. J, mit welchem Sie
pfangen die Ehre gehabt und nicht gesäumt, Ihrem Wunsche gemäß, die Adresse Sr. Majestät dem Könige vorzulegen und Seine Befehle zu erbitten.
»Ich erfülle eine angenehme Pflicht, indem ich im Allerhöchsten Auf— trage Sie benachrichtige, daß Se. Majestät der König die Adresse gern entgegen genommen hat.
»Allerhöchstderselbe legt einen hohen Werth auf die Stimme von Männern, welche in ihrem Vaterlande eine so große und wohlverdiente Achtung genießen und durch eine innige und langjährige Vertrautheit mit . Verhältnissen desselben zu einer Würdigung seiner wahren Interessen erufen sind.
. Allerhöchstderselbe überzeugt ist, daß die darin ausgedrückten Wünsche aus einem wahren Patriotismus hervorgegangen sind, erkennt Se. Majestät mit Befriedigung darin den Ausdruck eines richtigen Ver— ständnisses der Verhältnisse, einer ernsten und redlichen Achtung vor dem Recht und einer eingehenden Würdigung der Bedürfnisse der Herzogthümer, welche, die Vordmarken Deutschlands bildend und durch eine lange und threnvolle Geschichte zu reicher Blüthe entwickelt, eben so sehr auf einen vollen und ausreichenden Schutz nach außen, wie auf eine Beachtung ihrer innern Eigenthümlichkeiten Anspruch haben. In allen diesen Be⸗ sichungen ist es das Bestreben des Königs den Herzogthümern eine ihrer Wohlfahrt wie dem Recht entsprechende Stellung zu sichern, und indem Ihre Adresse Ihn in der Gewißheit bestärkt, daß Se. Majestät dabei auf in vertrauensvolles Entgegenkommen im Lande rechnen darfs kann der König mit um so größerer Zuversicht das Gelingen dieses Bestrebens er— warten, als Allerhoͤchstderselbe Sich mit Seinem hohen Verbündeten und zegenwärtigen Mit-Inhaber der höchsten Gewalt in den Herzogthümern ö der warmen und herzlichen Theilnahme und Fürsorge für dieselben hegegnet.
*g stelle Ihnen ergebenst anheim, diese im Allerhöchsten Auftrage Ihnen mitgetheilten Gesinnungen Sr. Majestät des Königs, meines Aller— snädigsten Herrn, auch zur Kenntniß Ihrer Vollmachtgeber, der übrigen
Unterzeichner der Adresse, zu bringen. von Bismarck.«
Frankfurt, 13. Januar. In der gestrigen Bundestags⸗ sitzung gab Bayern eine Erklärung dahin ab, daß es geneigt sei, den von der bezüglichen Kommission bearbeiteten Gesetzentwurf gegen den Nachdruck bei sich einzuführen, wenn die Annahme von sämmtlichen Bundesstaaten beliebt würde. — Der schleswig-hol⸗ steinische Hauptmann a. D., von Szcepanski, jetzt Bürgermeister in Kirn (Preußen), der seit 1852 eine jährliche Unterstützung aus der Bundes kasse bezogen, hat auf den ferneren Bezug derselben verzichtet, indem er auf Grund des holsteinischen Pensionsgesetzes vom 15. Februar 18590, das übrigens die landesherrliche Geneh⸗ migung nicht erhalten hat, glaubt, Ansprüche auf die volle Pension zu haben. Die Bundesversammlung beschloß, die Bundeskanzlei an⸗ zuweisen, die Unterstüͤtzung vom J. Januar d. J. an nicht mehr auszuzahlen und dem Reklamanden den Verzicht zu bescheinigen. — Herr von Preuschen von und zu Liebenstein, Besitzer der Herrschaft Oberspai, hatte Anspruch auf die erbliche Standschaft in die erste nassauische Kammer erhoben. Die hohe Bersammlung mußte den Rekla⸗ manden jedoch wegen ungenügenden Nachweises und aus anderen formalen Gründen abweisen. Nachträglich kamen auch noch Liqui⸗- dationen des sächsischen Civil -Commiffairs zur Vorlage. — Die
Stellvertretung für Nassau durch Großherzogthum Hessen hört seit
heute auf. (Fr. Bl.)
Bayern. München, 10. Januar. In der heutigen Sitzung beendigte der Gesetzgebungs ⸗Aussch uß das IV. Hauptstück des Entwurfes und begann die Berathung des V, welches sich mit der Materie der Kosten, Entschädigungen, Sicherheitsleistung und Armen— recht beschäftigt.
Oesterreich. Wien, 13. Januar. In Abgeordnetenkreisen zirkulirt ein Antrag des Abgeordneten Freiherrn von Pratobevera, nach welchem die Diäten der Abgeordneten auf acht Gulden herab⸗ gesetzt, bei einer Vertagung des Hauses auf länger als 14 Tage der Bezug derselben eingestellt und die in Wien domizilirenden Abgeord— neten gar keine Diäten erhalten sollen. Der Antrag involvirt die Abänderung eines Gesetzes und muß den verfassungsmäßigen Weg gehen. — Man erzählt sich, der Kriegs⸗Minister habe sich in ver— traulicher Weise geäußert, daß er nicht abgeneigt sei, auf einen Ab— strich von 15 Millionen Gulden in seinem Ressort einzugehen.
— Das Abgeordnetenhaus verwandte die gestrige Sitzung, nach Erledigung einiger formellen Anträge des Petitionsausschusses und Verlesung einer Reihe von Interpellationen, auf Debatten über die Regierungsvorlagen, betreffend die Ausdehung des Markenschutzes auf ausländische Industriellen und die Abänderung mehrerer Be— stimmungen des Musterschutzgesetzes. Einem endguͤltigen Abschluß wurde nur die letzterwähnte Regierungsvorlage zugeführt, indem be— züglich der Ausdehnung des Markenschutzes ein ablehnender Bericht des Ausschusses nicht angenommen und die Regierungsvorlage der nochmaligen Berichterstattung überwiesen wurde.
Die gestrige ⸗Wiener Abendpost« brachte folgenden Artikel:
Wir haben diese Zeilen heute mit einer Trauerbotschaft einzu— leiten:
»Graf Franz Hartig, der Nestor unter den Staatsmännern Oesterreichs, ist nicht mehr. Die Krone verliert in ihm einen ihrer treuesten, einsichtsvollsten Rathgeber, das österreichische Volk einen Mann, der ihm ein warmes Herz, ein kräftiges Leben, reich an geistigen Thaten, an willens starker Pflichterfüllung, geweibt hatte. Auf die bürgerlichen Tugenden des Verxewigten, auf die makellose Reinheit seines Charakters hat selbst das vielerregte Parteileben der letzten 16 Jahre nie einen Schatten geworfen, sein politisches Streben gipfelt in dem Werke, das er mitbegründen half, indem er für dessen Grundsätze mit dem ganzen Ernste seines persönlichen und staatlichen Ansehens eingestanden, in der Verfassung, die wir heute die unsere nennen. In jeder Beziehung hat er sich ein Anrecht auf die Dank— barkeit des österreichischen Volkes erworben, sein Name wird ihm ein leuch—Q tendes Vorbild geistiger Tüchtigkeit, gesinnungstreuer Pflichterfüllung gegen das Vaterland und gegen den Thron bleiben.“
Aus Paris, schreibt der »Wanderer«, geht so eben die Nach— richt ein, daß Bartholomäus Szemere, Minister des Innern unter Kossuth, aber mit diessm später zerfallen und dem Ausgleiche mit Oesterreich auch publizistisch das Wort redend, dieser Tage im Irrsinn gestorben ist. Seine Wittwe wandte sich an die Gnade des Kaisers um die Erlaubniß zur Rückkehr Szemere's in das Vater—⸗ land. Alsbald erfolgte die Entschließung, und unmittelbar aus dem Kaiserlichen Kabinet erhielt sie die erbetene Erlaubniß. Ihre Abreise von Paris wird unterm Sten d. M. gemeldet. Bartholomäus Sze⸗ mere war den 24. August 1812 zu Batta im Borsoder Komitat geboren, machte philosophische und Rechtsstudien in Patak. Im Jahre 1842 ward er zum Oberstuhlrichter, 1846 zum Vicegespan in Borsod, und von demselben Komitat als Deputirter in den Reichs—⸗ tag von 1843 bis 1844, so wie zu dem von 1847 bis 1848 ge⸗ wählt. Im März 1848 im Ministerium Bathyanyi mit dem Portefeuille des Innern betraut, entschied er sich mit Kossuth für entschiedene Revolution, übernahm nach dem Rücktritt des Ministe⸗
riums mit jenem die provisorische Leitung der Landes Angelegen⸗
heiten und trat auch in den Landesvertheidigungs ⸗ Ausschuß ein. Im Dezember 1848 als Reichscommissair nach Oberungarn delegirt, bildete er ein Guerilla⸗Corps zur Abwehr des eingefallenen Schlickschen Corps. Nach der Unabhängigkeitserklärung (14. April