1865 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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das Ehrenkreuz dritter Klasse:

der Kaiserlich österreichische Rath und Banquier Zelekauer Edler von Treukron in Prag,

die Kaiserlich österreichischen Landgerichtsräthe Wernusky, Franz Faver Wolf und Roth, sämmtlich in Prag,

der Oberst Lieutenant von Wedell im 1. Magdeburgischen In— fanterie⸗ Regiment Nr. 26,

der Major in der Land Gendarmerie und Distrikts-Offizier in den

Hohenzollernschen Landen, von Schweinichen zu Sig,

maringen,

der Hauptmann Hindorf im Garde⸗Pionier⸗Bataillon, und

der Fürstlich hohenzollernsche Geheime Finanzrath und Admini— strator der Fideikommiß⸗Herrschaften in Böhmen, Dr. von Gwinner.

Angekommen: Dülmen, von Dülmen.

Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm Coesfeld.

Horstmar,

icht amtliches.

Preußen. Berlin, 14. Januar. Se. Majestät der König empfingen den General der Kavallerie, Prinzen Adolf von Hohenlohe, die Herzöge von Ujest und Ratibor, den General der Ka— vallerie Grafen Gröben und nahmen im Beisein des Komman— danten militairische Meldungen entgegen, darunter die des K. K. österreichischen Rittmeisters Grasen Solms und des Generalarzts Dr. Langenbeck.

Nach erfolgter Eröffnung des Landtages empfingen Se. Majestät den Prinzen Friedrich Karl Königliche Hoheit und den General— Lieutenant von Moltke, sowie den Kriegsminister, und arbeiteten dar auf mit dem General Lieutenant und General . Adjutanten Freiherrn von Manteuffel.

15. Januar. Se. Majestät der König nahmen um 12 Uhr den Vortrag des Staatsministers Freiherrn von Schleinitz entgegen.

16. Januar. Se. Majestät der König empfingen um 10 Uhr früh Se. Kaiserliche Hoheit den Großfürsten Konstantin Ni— kolajewitsch so wie höchstdessen Sohn, den Großfürsten Nikolai, Beide heute früh auf der Durchreise von Goslar nach St. Peters— burg hier eingetroffen, um 11 Uhr im Beisein des Gouverneurs die Meldungen der Obersten von Kotze, von Blankensee, von Witz— leben, Graf Gneisenau und anderer Militairs, worauf der Vortrag des Kriegs ⸗Ministers und des Militairkabinets begann, an welchen sich um 1 Uhr der des Civilkabinets anschloß.

Gegen 2 Uhr machte des Königs Majestät Ihren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürsten im Kaiserlichen Gesandtschaftshotel einen Gegenbesuch und nahmen nach 2 Uhr den Vortrag des Finanz Ministers entgegen.

Ihre Majestät die Königin war vorgestern bei dem zweiten Vortrage des wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottes dienste im Dom bei. Abends empfingen Ihre Majestäten die hier anwesenden fürstlichen Mitglieder des Herren. hauses zum Thee. Heute empsing Ihre Majestät die Königin den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Konstantin von Rußland, für welchen ein Familiendiner im Königlichen Palais stattfindet.

Ihre Majestät die Königin hat das wohlgetroffene Bildniß des verstorbenen General ⸗-Musikdirektors Meyerbeer, vom Professor Richter, in Augenschein genommen.

Am Sonnabend wohnte Se. Königl. Hoheit der Kron prinz der kirchlichen Feier im Dome und der Eröffnung des Land- tages bei und einpfing dann den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Karl.

Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin em— pfing die Fürstin Putbus.

Zu dem Diner hatten außer einigen Mitgliedern des Staats. ministeriums der Fürst Bogislaw Radziwill, die Bischöfe von Culm und von Trier, der General Lieutenant Hindersin, der Wirkliche Ge⸗ heime Rath von Balan mit Gemahlin, Genergl von Pfuel, Major von Horn und Graf Blumenthal Einladungen erhalten.

Gestern wohnte Se. Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dom bei und empfing dann einige militairische Meldungen.

Ihre Majestäten der König und die Königin speisten im Kron⸗ prinzlichen Palais.

Die er ste Sitzung des Herrenhauses, welche unmittelbar nach der Eröffnung des Landtags im Weißen Saale des Königlichen Schlosses im Herrenhause stattfand, eröffnete Graf Eberhard zu Stolberg ⸗Wernigerode als Präsident der vorigen Session, gemäß den Bestimmungen der in der letzten Session abgeänderten Geschäftsordnung. Nachdem das Büreau durch Berufung der Jugendschriftführer: die Fürsten zu Pleß und zu Putbus, Graf

von

Carmor-Borne und Freiherr v. Hardenberg konstituirt war, forderte der Herr Vorsitzende zur Wahl des Präsidenten sür die bevorstehende Session auf. Dieselbe fiel fast einstimmig wieder auf den Grafen Eberhard zu Stolberg Wernigerode, der das Amt dankend annahm, mit einigen Worten der Ereignisse des vergangenen Jahrcg gedachte, und mit einem dreimaligen, von den Mitgliedern des Hauses mit dem lebhaftesten Zurufe begleiteten Hoch auf den sieg. reichen König Wilhelm schloß. Die Wahl des Ersten und Zweiten Vice ⸗Präsidenten fiel auf die Herren von Frankenberg. Lud— wigsdorf und Graf von Brühl. Die schließlich stattfindende Schriftführer⸗Wahl ist auf die Herren Graf v. d. Groeben-Ponarien, Graf von Carmer, den Fürsten zu Putbus, Beyer, von Hellermann, von Reibnitz, Freiherr von Oldershausen und Graf von Goetzen

gefallen.

In der heutigen Sitzung des Herrenhauses proklamirte

der Herr Präsident zunächst das Resultat der vorgestern stattgefun· Se. Durchlaucht der Herzog von Croy⸗-

denen Schriftführerwahl. Nach Erledigung weiterer geschäft. licher Angelegenheiten theilte der Herr Präsident mit, daß die Zahl der Mitglieder des Hauses sich auf 243 belaufe, von denen „33 eingetreten seien. Zu Vorsitzenden der 5 Abtheilungen sind gewählt worden: in der J. von Plötz, II. von Frankenberg, III. Graf von Arnim -Boytzenburg, 1V. Herzog von Ratibor, V. von

Meding. Schließlich wurde ein von den Herren Graf von Arnim— Boytzenburg, Dr. Brüggemann und von Below eingebrachter Antrag

auf Erlaß einer Adresse, nachdem weder für noch gegen denselben Jemand das Wort ergriffen hatte, einstimmig angenommen. Die Wahl der Adreß -Kommission, so wie der durch die Geschäfts-Ordnung vorge⸗ schriebenen 7 Fach⸗Kommissionen sollte unmittelbar nach der heutigen Sitzung erfolgen. Nächste Sitzung unbestimmt.

In der am 14ten d. gegen 3 Uhr eröffneten ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses präsidirte Herr Grabow nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung und hielt eine Ansprache an das Haus, worin er der Befreiung der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein von der dänischen Herrschaft gedachte, und zur Anerkennung der aufopfernden Tapferkeit der heimkehrenden Sieger die Abgeord⸗ neten aufforderte, sich von ihren Sitzen zu erheben. Mit einem drei— maligen Hoch auf Se. Majestät den König wurde die Sitzung geschlossen.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wunde der Abgeordnete Grabow mit 222 Stimmen von 258 zum Präsidenten, der Abgeordnete von Unruh mit 180 von 243 zum ersten und der Abgeordnete von Bockum-Dolffs mit 180 von 230 Stimmen zum zweiten Vice-⸗Präsidenten gewählt. Das Resultat der Schriftführer— wahl wird in der nächsten Sitzung bekannt gemacht. Zu Quãästoren wurden die Abgeordneten Ribold und Parrisius (Brandenburg) ge— wählt. Nächste Sitzung morgen (Denstag), Mittags 12 uhr. Tagesordnung: Bericht über die Kommissionswahlen, Wahlprüfun⸗ gen und Vorlagen der Staats⸗-Regierung. ;

Königsberg, 15. Januar. Bekanntlich strengte die Breslauer Kommune gegen den Fiskus einen Prozeß an wegen Uebernahme der Unterhaltung des dortigen Nacht. wächter Instituts für fernere Zeiten und Rückzahlung der seit dem 11. März 1850, als dem Tage der Publication des Gesetzes über die Polizeiverwaltung, an die Nachtsergeanten und Nachtwäch⸗ ter gezahlten Gehälter, einen Prozeß, der in letzter Instanz zu Gun— sten des klägerischen Theiles ausgefallen ist, indem das Geheime Obertribunal annahm, daß Nachtwachtbeamte Polizeibeamte seien, also in den Städten, in welchen die Polizei Verwaltung Königlich ist, die Anstellung und Besoldung derselben Sache des Fistus wäre. Auf dieses rechtskräftige Erkenntniß gestützt, hatte der hiesige Magistrat nach eingeholter Zustimmung der Stadt⸗ veror dneten die Erklärung abgegeben, er werde vom J. Januar er. ab weder die Anstellung resp. Absetzung der Nachtwachtbeamten mehr ausüben, noch die Gehälter an dieselben ferner auszahlen, und die seit, dem 11. März 1850 gezahlte Summe von 1143,76 Thaler 6 Silbergroschen zurückfordern. Die Königliche Regierung erwiederte, daß sie nöthigenfalls Zwangsmaßregeln anwenden werde, sobald die Gehaltszahlungen ausbleiben sollten. Hierauf hat denn am 1. d. M. der Magistrat zwar Zahlung geleistet, sich aber beschwerdeführend an den Minister gewendet. Dessen Antwort ist dieser Tage eingegangen und hat derselbe der Königl. Regierung durchweg Recht gegeben. Hier lägen die Sachen anders, als in Breslau, denn hierorts sei das Nachtwacht - Institut schon vor 1856 eine kommunale Einrichtung gewesen und früber auch bereits seitens des Magistrats eine Dienflinstruction für die Nachtwachtbeamten erlassen, welche heute noch gelte. Der Magistrat berufe sich zwar darauf, daß früher schon die Polizeibehörde die Verwaltung des Nacht⸗ wachtinstituts übernommen, das fei indesfen irrthümlich, es wäre viel⸗ mehr nur im hr. 1806 ein Uebereinkommen zwischen Magistrat und Polizei⸗Präsidium geschlossen, wonach letzteres , der Unterfuchüng und Festsetzung geringer Orhnungsstrafen in? den Fällen übernommen, in welchen Nachtwächter in ihrer Eigen schaft als Beamte beleidigt worden. Das Recht der Amtsent⸗ setzung der Nachtwächter, also den hauptsächlichsten Theil der Dis⸗ ziplinargewalt über dieselben, habe der Magistrat nie aufgegeben.

endung der großen Fenster im Quer- und Langschiff erlassen. Fenster wird etwa 1100 Thlr. kosten und es sind bereits, nach der

ahält.

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ihnen die etwaigen Kosten der während des Gnadensemesters ange=

In Breslau dagegen habe die Polizei die Verwaltung des Nacht-

wil

von der Dienstinstruction be⸗

Königlichen Regierung verfaßte

reits vor 1850 herausgegeben gewesen. Um indessen für die Zukunft ̃ ; senigen Kunstwerke und Alterthümer in den evangelischen Kirchen des

alle Zweifel aus dem Wege zu räumen, ist nunmehr das Nacht— wacht⸗Institut dem Magistrat vollständig überwiesen worden, wie

pas die Städteordnung mit besonderen Zweigen der örtlichen Polizei⸗ perwaltung zuläßt und wie es auch hier mit der Straßenreinigung, der öffentlichen Beleuchtung und der Feuerwehr schon früher ge—

schehen ist. So weit die »Ostpreuß. Ztg.« unterrichtet ist, wird

nunmehr der Magistrat auf Grund der Entscheidung des höchsten Gerichtshoss klagen. ,

14. Januar. Sr. Majestät Corvette »Gazelle«,

Danzig

meldet das ⸗Dampfbootæm ist neueren Nachrichten zufolge in Cherbourg im Dock und sind die Mannschaften, welche sich bereits bedeutend arhholt haben, an Land kasernirt.

Schweidnitz, 12. Januar. Auf die vor einigen Wochen an

die hiesige Kommunalbehörde Seitens der Königlichen Regierung ge— schhene Anfrage, ob es in den Wünschen der Bewohner des innern Etadtbezirks liege, daß an Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer die AKlassensteuer eingeführt würde, ist, der Prov. Ztg. f. Schles. zu⸗ folge, auf Grund des Votums der Stadtverordneten eine ablehnende

Antwort erfolgt. . lich reits seit 8 Jahren an Stelle der indirekten Besteuerung die direkte

In den äußeren Stadtbezirken ist bekanntlich be—⸗

getreten.

Cöln, 12. Januar. Die Freistellung des Cölner Doms wird

in der nächsten Zeit eine nahezu vollendete sein. Nachdem die Feuer⸗ versicherungsgesellschaft Colonia. bhahngesellschaft zwei in unmittelbarer Nähe des Doms stehende Ge— bäude zum Abbruch unentgeltlich abgetreten haben, sind die zwischen den betheiligten Corporationen geführten Verhandlungen schließlich zu dem Ergebniß gelangt, daß in kurzer Frist fünf bis sechs theil⸗ weise sehr große Gebäude, die jetzt noch den Anblick der Kathedrale verkümmern, völlig abgebrochen werden. bäude wird dann eigentlich nur an einer Ecke noch einigermaßen verbaut sein, und schwerlich wird es dann in Deutschland ein großes öffentliches Gebäude geben, welches in so erheblichem Grade sich der Freistellung erfreut. ! schönen Umgang an der Nordseite, an der der festen Rheinbrücke zu⸗ gckehrten Ostseite und an der Südseite bis zu dem Hauptportal eine neue Zierde erhalten. außer dieser auch noch andere interessante Mittheilungen. i herr von Waldbott-Bassenheim⸗Bornheim hat einen Aufruf an die

und die Cöln-⸗Mindener Eisen

Das große kirchliche Ge—

Zugleich wird der Dom durch einen

Das letzte ⸗Domblatt« enthält überhaupt Der Zrei⸗

Genossen des rheinisch ⸗westfälischen Adels zur Uebernahme der . Jedes

Mittheilung des »Domblattes« vier Fenster übernommen, zu denen

in den letzten Tagen noch drei weitere hinzugetreten sein sollen. Der

nördliche Thurm ist bereits bis zu einer Höhe von 63 Fuß aufge—

führt; doch wird es wohl noch zwei Jahre wenigstens dauern, bis

dieser Thurm die Höhe des südlichen mit dem »Krahnen versehenen Erst dann kann von der gleichzeitigen Weiterführung beider Thürme die Rede sein; indeß ist es erfreulich, daß sich die völlige

Tragfähigkeit des Mauerwerks des alten südlichen Thurms heraus⸗

gestellt hat. Früher fürchtete man wohl, daß die Verwitterung so

vieler Jahrhunderte der Festigkeit des Mauerwerks Eintrag gethan

haben möchte; indeß scheint die Besorgniß glücklicherweise grundlos gewesen zu sein.

Hagen, 14. Januar. Heute fand in unserer Stadt die Wahl eines Abgeordneten für den Wahlkreis Hagen, an Stelle des bis—

herigen Abgeordneten Rechtsanwalt Gerstein statt. Gewählt wurde, der »Elberf. Ztg.“ zufolge, im zweiten Wahlgange mit 145 Stim—

men von 273 Stimmenden Kaufmann Peter Harkort auf Haus Schede bei Wetter.

Hannover, 13. Januar. Der Industrieverein in Osna— brück hat bereits die Anfrage des Magistrats wegen Aufhebung der Wuchergesetze dahin beantwortet, daß er die unverzügliche Aufhe— bung dieser Gesetze für eine dringend nothwendige Maßregel hält. Hier in Hannover hat der Magistrat Behufs Berichterstattung in der nämlichen Frage den Handelsverein zur Erklärung über dieselbe aufgefordert.

Oldenburg, 13. Januar. Das neueste Gesetz. und Ver— otdnungsblatt für die evangelisch⸗lutherische Kirche des Herzogthums enthält in Abänderung der bestehenden Verfassung mit Zustimmung der Landessynode die Anordnung, daß künftig auch die Sitzungen der Kreissynoden regelmäßig öffentlich sein follen. Zwar soll Fie Kreissynode in einzelnen Fällen die geheime Berathung beschließen können, dann aber doch den im Kreife wohnenden Mitgliedern der Landessynode und Kandidaten der Theologie sowie Aeltesten und Ehrenällesten des Kreises der Zutritt gestattet sein. Durch ein wei. teres Kirchengesetz wird das der Wittwe und den Kindern eines ver. sorbenen Pfarrers bisher zugestandene Gnadengehalt aufgehoben. ßinterläßt ein Pfarrer eine Wittwe ohne Kinder, so soll ihnen künf⸗ tig nur noch während des ersten halben Jahres nach dem Tode des⸗ selben der Genuß des ganzen Diensteinkommens verbleiben, wobei

cht Instituts stets gänzlich in Händen gehabt und sei dort eine ö WVorstand des hiesigen Kunstvereins hatte sich bereits vorlängst an

ordneten Vacazverwaltung zur Last gelegt werden können. Der den Oberkirchenrath mit der Bitte gewandt, zu veranlassen, daß die=

Herzogthums, welche zur Zeit nicht mehr zum Schmucke der Gottes hauser dienen oder sonst beim Gottesdienst gebraucht werden, son⸗ dern bei Seite gelegt und dem allmäligen Untergange preisgegeben sind, dem Kunstvereine zur Aufbewahrung und Aufstellung in dem zu errichtenden MNMuseum (Augusteum) Überlassen werden. Der Oberkirchenrath ist auf die Absichten des Kunstvereins bereitwillig eingegangen und es hat letzterer aus den darauf eingesandten Ver- zeichnissen und Beschreibungen diejenigen Gegenstände näher bezeich⸗ net, welche ihm zur Aufbewahrung in der erwähnten Weise geeignet schienen. Hierdurch isi die Aufmerksamkeit der Kirchenräthe in den einzelnen Gemeinden auf manches Werthvolle hingelenkt, es wird der Vernichtung des immerhin Schätzbaren vorgebeugt und mitunter auch Veranlassung gegeben, auf die Wiederbenutzung und würdige Restauration noch brauchbarer Gegenstände Bedacht zu nehmen. Wes. Ztg.

Schleswig⸗Holstein. Die oberste Civilbehörde hat am 12. d. bekannt gemacht, daß der Sitz der Kaiserlich Königlich öster= reichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für die Herzogthümer Schleswig ⸗Holstein und Lauenburg vom Februar d. J. ab in die Stadt Schleswig verlegt werden wird.. Eben so publizirt dieselbe Behörde folgende Verordnung, be— treffend die Einsetzung einer gemeinsamen Landesregierung für die Herzogthümer Schleswig⸗Holstein:

Um bis zur Entscheidung über die definitive staatsrechtliche und admi⸗— nistrative Stellung der Herzogthümer Schleswig die aus der getrennten Verwaltung derselben unter den gegenwärtigen Verhältnissen für die ein heitliche und geregelte Behandlung der öffentlichen Angelegenheiten entsprin= genden Nachtheile zu beseitigen, verordnen wir im Anschluß an unsere Be— kanntmachung vom J. Dezember v. J., laut welcher wir die obere Ver— waltung in den Herzogthümern Holstein und Lauenburg mit übernommen haben, hiermit wie folgt:

§. 1. Die unter dem Namen Herzogliche Landes- Regierung am 12ten Januar v. J. für die gesammte Verwaltung im Herzogthum Holstein in Kiel errichtete Behörde wird als solche aufgelöst und vom 1. Februar d. J. ab mit der Verwaltung des Herzogthums Schleswig zu einer Regierungs— behörde vereinigt, die unter dem Namen »Schleswig« - Holsteinische Landes Regierungs in der Stadt Schleswig auf Schloß Gottorff ihren Sitz nehmen wird.

8§. 2. Die Landesregierung ist der Kaiserlich Königlich österreichischen und Königlich preußischen obersten Civilbehörde für Schleswig Holstein und Lauenburg untergeordnet und hat mit Ausnahme der im §. 3 bezeichneten Gegenstände und unter den im S§. 4 angegebenen Einschränkungen alle Zweige der Verwaltung zu besorgen, welche fruher zu dem Wirkungskreise der be⸗ treffenden Ministerien und Centralbehörden in Kopenhagen, so wie der hol- steinischen Regierung in Ploen gehörten und seitdem von der Herzoglichen Landesregierung in Kiel und der obersten Civilbehörde in Flensburg ihre Erltdigung fanden.

8§. 3. Ausgenommen von dem Geschäftskreise der Landesregierung sind: 4) die bereits besonderen Behörden von uns übertragene Verwaltung des Post. und Telegraphenwesens, und 2) die Verwaltung des Zollwesens mit Einschluß des den Kreuzzoll-Inspektoren unterliegenden Lootsen,,ů Leucht- feuer-, und Bakenwesens an der Ost. und Westkuͤste der Herzogthümer, welche wir laut unserer anderweitigen Verordnung vom heutigen Tage eben falls einer besonderen Behörde übertragen haben.

8§8. 4. Die hiernach zum Geschäftskreise der Landesregierung gehörenden Angelegenbeiten hat dieselbe in Gemäßheit der bestehenden Gesetze und Ver— fügungen unter folgenden Einschränkungen selbstständig zu erledigen und zu entscheiden. Der Entscheidung der obersten Civilbehörde werden vorbehalten: a2) Alle Angelegenheiten, welche bisher eine landesherrliche Reso- lution erfordert haben. b) Die auf die Verfassung bezughabenden Angelegenheiten. c). Alle Normativ - Verfügungen. d Bie Dis- pensation von Gesetzesvorschriften, in so weit dieselbe nicht an deren Behörden bereits gesetzlich zusteht. e) Der Erlaß und die Er— mäßigung von Strafen, mit Ausnahme der nach den bestehen— den gesetzlichen Vorschriften von der Landesregierung ad mandatum zu er- lassenden Geldbrüchen. f) Die Suspendirung und Constituirung von Beam ten, Geistlichen und Lehrern, in so weit die Befugniß hierzu nicht anderen Behörden gesetzlich zusteht. g) Die Bewilligung der Ueberschreitungssummen des jährlichen Budgets, so wie der Verwendung der auf allgemeines Budget- Conto »außerordentliche Ausgaben« ausgeworfenen Summen im Einzelnen. h) Die Bewilligung von Gratificationen und Unterstützungen, mit Ausnahme der aus der Unterstützungskasse der Landesregierung nach ihrem Ermessen zu gewährenden geringeren Unterstützungen bis zum Belauf von 200 Mark Tour. im Einzelnen als Maximum. i0 Die obere Leitung der Staatspolizei und der Angelegenheiten der Presse und der Vereine. Auch behält sich die oberste Civilbehörde vor, unmittelbar Verfügungen und Zahlungsanweisun-= gen an die schleswig ⸗holsteinsche Hauptkasse in Rendsburg zu erlassen.

§. 5. Die Landesregierung besteht aus einem Regierungs ⸗Präsidenten und sechs Sectionschefs. In Abwesenheit des Präsidenten oder in dessen Verhinderung übernimmt der rangälteste Sectionschef das Präsidium. Die Bestimmung über die Vertheilung der verschiedenen Geschäftszweige unter die Sectionen und über die Art und Weise der Geschäftsbehandlung bleibt einer besonderen Vererdnung vorbehalten.

§. 6. Gegen Entscheidungen und Verfügungen der Landesregierung findet der Rekurs an die oberste Civilbehsrde statt.

Ferner eine Verordnung, betreffend die Aufhebung der für die Herzogthümer Schleswig und Holstein getrennt, bestehen den