1865 / 17 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Herr Handels ⸗‚Minister auf Grund des §. 12 1J. c. unterm 1. No= vember ejsd. a. eine Instruction für die Musterungs⸗Behörden er⸗ lassen. Dieser Instruction ist unter Anlage B. eine Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche hinsichtlich der Ertheilung von Pässen zu Seereisen an ersatzpflichtige oder dem Beurlaubtenstande der Landarmee, resp. der Marine angehörige Individuen zu beachten sind, beigefügt worden. Der Königlichen Regierung übersende ich eine Abschrift (a. dieser Zusammenstellung mit dem Auftrage, danach das Weitere in Ihrem Ressort zu veranlassen. f.

Berlin, den 1. Januar 1865.

Der Minister des Innern.

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im Auftrage.

zulz er.

An die sämmtlichen Königlichen Regierungen.

kn m e n e u ng

derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die

Ertheilung von Pässen zu Seereisen an Individuen,

die ersatzpflichtig sind, oder dem Beurlaubtenstande

der Landarmee resp. der Marine angehsren, zu be— achten sind.

Die Verpflichtung zum Eintritt in das stehende Heer resp. in

die Marine, »die Militairpflicht“, beginnt mit dem 1. Januar

des Kalenderjahres, in welchem der Verpflichtete das 20ste Lebensjahr, sofern derselbe in der Provinz Westfalen geboren ist, das 21ste Lebensjahr vollendet.

Jungen Leuten, welche noch nicht militairpflichtig sind, darf

ein Paß nur bis zum Beginn ihres militairpflichligen Alters gewährt werden, zu welchem Termine sie bei Vermeidung der

gesetzlichen Strafen zur Anmeldung bei der Ortsbehörde und Gestellung vor der Ersatzbehörde verpflichtet sind.

Eine Paßertheilung über das 20. Lebensjahr hinaus darf

nur auf Grund einer durch den Civil ⸗Vorsitzenden der heimath— lichen Kreis- Ersatz-Kommission erhaltenen schriftlichen Be— willigung bis zu dem darin festgesetzten Termin erfolgen.

Jungen Leuten, die das militairpflichtige Alter bereits erreicht haben, darf ohne die ad 2 erwähnte schriftliche Ausstands⸗ Bewilligung des Civil⸗Vorsitzenden der Kreis⸗ErsatzKommission ein Paß nicht ertheilt werden. 6 Der Nachsuchung einer Ausstands - Bewilligung bedarf es

des Contre⸗Admirals Jachmann, des Capitains Korvetten -Capitains Batsch, des Hauptinanns

nicht für diejenigen Individuen, welche von den Ersatzbehörden bereits eine endgültige Entscheidung über ihr Militairderhältniß dahin erhalten haben, daß ihnen ein nach §. 67 der Ersatz= Instruction vorgeschriebener, von einer Departements-Ersatzkom— mission vollzogener und besiegelter . Ersatz-Reserve, Train oder Ausmusterungsschein, oder denen Seitens der Kreis- Ersatz Kommission ein Attest über ihre augenscheinliche Dienstunbrauchbarkeit oder ihre mo— ralische Unwürdigkeit ausgehändigt worden ist. Personen, welche ihrer Militairdienstpflicht im stehenden Heere resp. in der Marine bereits genügt oder die als seedien sipflich⸗ tig anerkannt sind und sich durch einen . Reserve⸗, Landwehr oder Seewehrpaß ausweisen können, darf ein Paß erst nach geführtem Nachweise . ihre erfolgte Abmeldung beim Bezirks Feldwebel ertheilt den. Mannschaften, welche zur Disposition ihrer sowohl der Armee, wie der Marine b dürfen Pässe nicht ertheilt werden. Denjenigen Leuten, welche aus allen Militairverhältnissen aus⸗ geschieden sind und sich darüber durch einen Entlassungsschein oder eine auf dem Landwehrpaß sich befindende Bescheinigung über ihr Ausscheiden zum Landsturm ausweisen können darf ein Paß ohne Weiteres gewährt werden. Die vorstehenden Bestimmungen sind von den Musterungs⸗Be—⸗ hörden sowohl bei Ausfertigung der Seefahrtsbücher, als auch bei den Anmusterungen aufs Genaueste zu beachten, und haben die— selben bei Aufnahme der Heuerverträge dafür Sorge zu tragen daß Individuen, welche ersatzpflichtig sind oder dem Beurlaubken! stande der Landarmee resp. der Marine angehören, sich zu Reisen über die Zeit hinaus, zu welcher sie gestellungspflichtig sind resp er, sie Ausstandsbewilligung oder Urlaub haben, nicht ver⸗ n. ;

Truppentheile 2c. beurlaubt worden,

zufolge, erfolgt.

Tages⸗Ordununng.

Dritte Sitzung des Herrenhauses am Sonnabend, den 21. Januar, Nachmittags 2 Uhr. Mittheilungen der Königlichen Staatsregierung.

Vor der Plenar-Sitzung um 135 Uhr Konstituirung der Fac. Kommissionen.

Berlin, 19. Januar. Se. Majestät der König haben Aller

gnädigst geruht, nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An legung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen und zwar: . Des Ritterkreuzes mit Schwertern des Herzoglich nassauischen Militair- und Civil⸗Verdien st' . Ordens Adolphs von Nassau: dem Hauptmann von Scherff vom 2. Garde- Regiment z. F.

und kommandirt als Adjutant bei dem Ober Kommando ö der Bundes-⸗Garnison zu Frankfurt a. M. des Ritterkreuzes mit Eichenlaub des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Rittmeister von Rundstedt vom Thüringischen Husaren— Regiment Nr. 12 . der Ritter Jtsignten er ter Klasst vom Herzoglich anhaltischen Haus-Orden Albrechts des Bären?“ dem Ober-Stabs⸗ und Regiments-Arzt Dr. Weiß vom Regi. ment der Gardes du Corps, und der Ritter-Insignien zweiter Klasse von demselben Orden: dem Ober-Stabs, und Regimentsarzt Dr. Taubner vom Bran. denburgischen Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus J. von ö Rußland) Nr. 6 so wie des Ritterkreuzes resp. erster und zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: em DivisionsAuditeur Justiz⸗Rath Müller von der 8. Di— vision und dem Intendantur-Assessor Mann, Vorstand der Divisions-Inten— dantur der 8. Division. 3

d

* icht amtliches. . Preußen. Berlin, 19. Januar. Se. Majestät der 856nig nahmen den Vortrag des Kriegs ⸗Ministers und des Mili— tair-Kabinets entgegen und empfingen die militairischen Meldungen zur See Kuhn, des . n es & Schmieden und der, Lieutenants von Funcke und Münnich. . 17. Januar. Zur Errichtung einer katholischen issionsstation zu Bergen auf der Insel Rügen ist, der »Oder— Zeitung zufolge, die staatliche Genehmigung ertheilt worden. Breslau, 18. Januar. Die Entdeckung der bei dem Sibyl— lenorter Silber-Dieb stahl Betheiligten ist, der »Bresl. Ztg.« ufolge ö Auch sämmtliches Silberzeug hat man bereils in iner Höble bei Mankerwitz, welche den Dieben als Schlupfwinkel diente, aufgefunden, und ist dasselbe, in 7— 8 Säcke verpackt, gestern

nach Oels geschafft worden.

48549 . 2 R 77 * * . * 4 ; Magdeburg, 18. Januar. Von dem Gesammtcomitsé für

den Rhein-⸗Weser⸗Elbe⸗Kanal, südliche Linie, ist, der Magd.

Ztg.“ zufolge, an die Mag deburgische Kaufmannschaft die Mitthei—⸗ lung gemacht worden, daß ein Bericht über die Vorzüge der süd—⸗ lichen Linie in Arbeit sei.

Für die Strecke Weser⸗Elb den i diesem Augenblicke nach . der ö , . ö. Elbe die Vermessungen, sowobl für die südliche Linie (durch das Sülzethal bei Buckau mündend), als auch für die nörd— liche das Gebiet der Ohre benutzend und in der Nähe von Wolmirstedt mündend) im Auftrag des vom Königlichen Handelsministerium kommittirten Wasserbau⸗Inspektors Michaelis vorgenommen. Gleichzeitig wird mit den statsstischen Ermittlungen über die Verkehrsverhältnisse der von dem Kanal etwa berührten Landstriche vorgegangen. Der von der Hamburger Kommerz—

deputation übersandte Entwurf einer Denkschrift, betreffend die

Mängel des Fahrwassers und sonstige Schifffahrtshindernisse der Elbe,

ist in der Kaufmannschaft wiederholten Erörterungen unterzogen und es soll nunmehr auf Wunsch der genannten Deputation der Secre— tair der Kaufmannschaft nach Hamburg entsandt werden, um in Gemeinschaft mit dem anderen Secretair der Hamburger Oktober⸗ Konferenz die Denkschrift definitiv festzustellen. ö

; Köln, 17. Januar. Der neue Festungs- und Stadtkomman— dant von Köln, General von Frankenberg, ist heute von Erfurt hier eingetroffen und hat laut Kommandanturbefehl heute die Ge— schäfte übernommen. Seither versah der General und Brigade—

Commandeur von Plehwe interimisti a ; h mistisch die Ko dahier. stisch die Kommandanturgeschäfte

früher wegen ö. . . . Geldbuße von 5090 Franken verurtheilt, dies Urtheil aber auf

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Aachen, 16. Januar. In der heutigen ersten Sitzung unseres

Assissenhofes hatte sich derselbe zunächst mit dem Ausbleiben eines

Kreis Erkelenz, wohnenden Grasen Derselbe war schon

contumaclam

eschworenen, des zu Dillborn, 8 Er er von Schaesberg zu beschäftigen. ungerechtfertigten Ausbleibens in

seinen Einspruch deshalb aufgehoben worden, weil er nicht König—

ich preußischer, sondern Königlich württembergischer Staatsangehöriger Standesherr, und daher weder

und zugleich Königlich württembergischer Standes und daher wer berechtigt, noch verpflichtet sei, in Preußen als , . zu fungiren. Im Austrage des Herrn Justizministers wurde dies Urtheil dem Ober⸗ Tribunal zu Berlin deferirt, und dort kassirt, weil Graf von Schaes⸗ berg preußischer Unterthan und als Standes herr vom Geschworenen. dienst nicht befreit sei. Demungeachtet erschien an,. n, , n. gehörig als Geschworener vorgeladen, nicht, und wurde demnach wiederum in contumaciam zu 500 Franken Geldbuße verurtheilt. Hannover, 17. Januar. . s eg schiffe »Kaiser Maxn und »Friedrich« haben, wie 4. Hamb. 2 Halle« gemeldet wird, Ordre erhalten, gegen Mitte März nach Pola zurückzukehren. An ihrer Stelle soll eine Fregatte und ein Kanonen. hoot wieder nach Geestemünde beordert werden. Den Offizieren und Mannschaften der zum Executionscorps in Holstein ur ͤ bestimmt gewesenen hannoperschen Truppen soll das Jahr 1864 als Kriegsjahr angerechnet werden, d. h. es wird bei der Verleihung von Orden und Medaillen für längere Dienstzeit und bei der Pensioni— doppelt gerechnet. —. . 13 ers ber, H olstein. Wie die »Flensb. Nordd. Zig. hört, sind die bisher unter der obersten Civilbehörde fungirenden Finanz Direktor W. Lesser, Appella tions ⸗Rath Christe vgn Und vormaliger Regierungs-Rath W. von Ru mohr, so wie Mitglieder der holsteinischen Landesregierung Hofrath E. Lesser und Wen⸗

necker in Kiel zu Sections-Chefs in der neuen schleswig⸗holsteini⸗ Ein Präsident und ein sechster

schen Landesregierung ernannt. iden chste Sections-Chef fehlen noch. Der bisherige Prãäsident der holsteini⸗ schen Landesregierung, Henrici, und die Räthe Jensen und Bachmann treten in ihre früheren Stellungen resp. als Räthe des holsteinischen Obergerichts und als Mitglied des Kieler Nꝛagistrals zurück. Graf B audissin ist, dem Vernehmen nach, zum Land drosten der Herrschaft Pinneberg designirt. ;

Von der Flensburger Amtsstube ist folgende Bekanntmachung erlassen:

s. 16 ; z P ö 84 De 8 * lens. geschriebenen Zwangsanleihe von den vier alten Harden des Amtes Flens

ö f 3 5 1 * 9 1 si f 56 Pe Ai . burg nunmehr mit der ersten Hälfte eingezahlt worden sind, werden die

Kreditoren des Amts, in Uebereinstimmung mit der Verfügung des Flens burger Amtshauses vom 16. September v. J, aufgefordert, die im Zeit⸗ raume vom 1. Mai 1850 bis zum 1. fe derselben gegen Quittung und Vorzeigung der betreffenden auf der Amtstube in Empfang zu nehmen«

Nach der »Norddeutschen Zeitung“ haben Grenzregulirungs-Kommission sich am ö nach dem Norden begeben und werden dort ginnen.

Reuß. zessin hat sich

Schulddokumente

von Flensburg ihre Arbeiten be⸗

Gera, 16. Januar. Ihre Hoheit die Frau Erbprin= mit den beiden Kindern nach Leipzig begeben und

ausgedehnteste Mitwirkung der zu

Die beiden österreichischen Kriegs⸗

und Lauenburg

. 1 . . 9 M., ö 16 3. »Nachdem die Zinsen der durch Perordnung vom 2. Mai 1849 aus.

Mai D. J. fällig gewordene Hälfte

die Mitglieder der

wird, wie die »Leipz. Ztg. berichtet, um eine Nachkur zu brauchen,

Fürstliches Ministerium macht den Turnus bekannt, nach welchem die Reihenfolge in Ausübung des Inspectionsrechts über das gemeinschaftliche Ober⸗Appellations. gericht zu Jena unter den betheiligten Staatsregierungen statthaben soll. Äuf Reuß fällt dies in den nächsten 24 Jahren 3 Mal, auf Altenburg, Koburg-Gotha und Meiningen je 5 und auf Weimar 6 Mal. ö.

Oesterreich. Wien, 18. Januar. In der gestrigen Abend— sitzung des Finanzausschusses kamen, der Gen. Corresp. zu⸗ folge, die indirekten Ausgaben: Stempel, Taxgebühren von Rechts- geschäften, zur Verhandlung. Vor Beginn der Debatte stellte Abg. Skene den Antrag, ihm ein rechtskundiges Comité zum Zwecke der Berathung über die vielen Petitionen zur Seite zu geben. Der Antrag wurde angenommen und die Abgeordneten Pratobevera, van der Straß, Schindler und Simonowicz in dieses Comité ge— wählt. Der erste Antrag in dem Berichte des Referenten lau⸗ tete auf Verlängerung der »Gebührengesetze⸗'. Der Antrag wurde mit dem Amendement angenommen, die Bewilligung zur Fortdauer der Gebührengesetze nur zu geben, »in der Erwartung, daß sie geeig= net sein werden, mit angemessenen Ersparungen das Gleichgewicht im Staatshaushalte herzustellen. Bei Feststellung der Ziffern wurde das Gesammterträgniß mit 46 Millionen beziffert. Die Einnahmen vertheilen sich folgendermaßen: Stempelgefälle, ordentliche Einnah⸗ men 11 Millionen, außerordentliche 6100,00 Fl.! Taxgefälle: Taxen 900,000 Fl., Gebühren von Nechtsgeschäften, ordentliche Ein- nahmen 233 500,600 Fl., außerordentliche Einnahmen 23,500 000 Fl.

Auf dem schwarzen Brette der Universität war heute Fol gendes zu lesen: . x ö.

„J. Vom Konsistorium der Wiener Universität. Um den irrigen Vor aussetzungen, welche sich über die Begehung der 500jährigen Jubelfeier un

einige Zeit dort verweilen.

serer Hochschule unter den Studirenden verbreitet haben, zu begegnen, hält es das Universitäts-Konsistorium für seine Pflicht, den wahren Stand der Dinge darzulegen. In dem vorläufigen Programm wurde bereits auf die Studirenden bei den zu veranstaltenden Festlichkeiten Bedacht genommen, und zwar ohne diese ihre Betheili= gung an irgend eine Vorbedingung zu knüpfen. In dieser Hinsicht be⸗ stimmt das Programm für den ersten der drei Festtage Abends einen Fackel⸗ zug der Studirenden, für den zweiten Tag Abends ein Fest-Eoncert unter Mitwirkung des akademischen Gesangvereins und für den dritten Tag einen großartigen Fest Kommers der Studirenden auf Kosten des Jubelfonds, wobei denselben überdies die Theilnahme an allen übrigen Festakten offen steht. Was den Zeitpunkt der Festlichkeiten anbelangt, so sind die ersten Tage des Monats August d. J. deshalb in Aussicht genommen worden, um die Theilnahme anderer Hochschulen zu ermöglichen. Weitere dies · fällige Mittheilungen werden rechtzeitig erfolgen. Wien, den 16. Januar 1865. Hyrtl.«

yl. Excellenz der Herr Staats - Minister hat durch Erlaß vom 8. . M., Zahl 80, anher eröffnet, daß dem Vorhaben der Studirenden, statt an der allgemeinen, durch den eigens hierzu von Seite des Univer⸗ sitäts - Konsistoriums bestellten Comité vorbereiteten Feier des 500 jährigen Jubiläums der Wiener Hochschule theilzunehmen, eine abgesonderte, von den Studirenden allein, als von einer angeblich die Wiener Universität repräsen tirenden Corporation ausgehende Vor. und Nachfeier des Jubiläums zu veranstalten, auf das Enischiedenste entgegengetreten werden muß. Dieser Eröffnung war die Aufforderung beigefügt, den auf dieses Ziel gerich- teten Beschluß der am 22. v. M. stattgehabten Versammlung von Stu, direnden zu annulliren und das mit der Ausführung beauftragte Comitè aufzulssen. Wien, den 16. Januar 1865. Hyrtl.«

8836 8.

Belgien. Brüssel, 17. Januar. Die Kammer hat heute ihre Arbeiten wieder aufgenommen, doch war, da der Pater Hyacinthe um dieselbe Zeit in der Kathedrale predigte, die Mehrzahl der Mitglieder, welche die Eneyklica vertreten, von ihren Bänken ab⸗ wesend. Das Haus hielt nur eine sehr kurze öffentliche Sitzung und verhandelte alsdann in vertraulichem Comité einige Gegenstände sei⸗ ner inneren Organisation, namentlich eine Reform seines Steno⸗ graphendienstes. Die internationale Gesellschaft zur Förderung der sozialen Wissenschaften wird ihren nächstjährigen Kongreß in der Schweiz halten, doch ist noch nicht bestimmt, ob in Genf, Lausanne oder Bern. (Köln. Z.)

Großbritannien und Irland. London, 17. Januar. Von den Küsten treffen noch immer Nachrichten von großen Opfern ein, welche der heftige Sturm gefordert hat. Auf der Höhe von Land's End ist am Sonnabend ein Schiff an den Felsen zerschellt, dessen Ueberreste es mit einiger Wahrscheinlichkeit als deutsches Eigen thum erkennen lassen. Das Cargo bestand aus Häuten und Hör— nern, wahrscheinlich aus Südamerika; ein großer Theil desselben ist ans Ufer getrieben und unter Leitung eines Küstenbeamten und des preußischen Vice⸗Konsuls Mathews in Sicherheit gebracht worden. In der Bucht von St. Ives ist die Schaluppe »Henrietta- mit fünf Leuten zu Grunde gegangen. Ein bedeutenderer Schiff⸗ bruch hat sich im Kanal in der Nähe von Guernsey ereignet. Der »Powerful«, ein schönes neues Fahrzeug von 1230 Tonnen, welches mit einem werthvollen Cargo ostindischer Produkte am 22. September von Kalkutta in See gegangen war und etwa dreißig Leute an Bord hatte, ist bei der genannten Insel gescheitert.

Paris, 17. Januar. Die Gazette du Midi = des Bischofs von Nimes der Pro—⸗ testbrief desselben an den Siegelbewahrer zur Oeffentlichkeit gebracht wird, hat eine zweite Verwarnung erhalten. In derselben wird das veröffentlichte Schreiben des Bischofs »als Angriffe gegen die Gesetze des Kaiserreichs wie gegen die Vollmachten, die dem Staatsrathe kraft der Verfassung zustehen enthaltend«, bezeichnet. Im neuesten »Monde« wird gemeldet, daß am 15 Januar der Bischof von Saint -Dis von der Kanzel seiner Pfarrkirche eine Allocution verlesen habe, die sie wörtlich mittheilt. Der Prälat polemisirt zunächst heftig gegen die Regierung welche die Verlesung der päpstlichen Aktenstücke verboten, den Zeitungen aber gestattet habe, dieselbe zu besprechen, und schließt mit der De⸗

Frankreich. durch welche auf Aufforderung

claration: er verdamme, was die Encyklica und der Syllabus ver⸗

damme: „»Da aber das Wort desjenigen, der von Jesu Christo das Recht zu binden und zu lösen hat, nicht in Bande geschlagen, noch seiner Wirkung beraubt werden kann, da auf der anderen Seite das fragliche Aktenstück eine genügende, obwohl außerkanonische Ver⸗ öffentlichung gefunden hat, so erklären wir die Encyklica Quanta cura, so wie deren Annex, den Syllabus complectens praecipuos 4ctatis nostrae errores, so wie das durch dieses Schreiben bewil⸗ ligte Jubiläum für publizirt und promulgirt in unserer Diõcese.

Sie »Gazette de France« giebt folgende Liste der Berufungen wegen Amtsmißbrauchs, welche in den letzten vierzig Jahren gegen französische Bischöfe erlassen worden sind: den, 13. Dezember 1820 gegen Msgr. von Poitiers, den 4. März 1835 gegen Msgr. von Moulins, den 24. März 1837 gegen Msgr. de Quélen! Erzbischof von Paris, den 10. Februar 1842 gegen Msgr, von Moulins, den 9. März 1845 gegen Msgr. de Bonald, Erzbischof von Lyon, und endlich den 2. April 1857 gegen den Bischof von Moulins.

Der Staatsrath beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Gesetz⸗