1865 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Per so nal⸗ Veränderungen. L. In der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche 2c. A Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 17. Januar. v. Türcke, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, in das 2te Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, v. Schlegell, Sec. Lt. vom 2. Magdeb. Inf.

Regt. Rr. 21 in das rr. Regt. versetzt. Becker Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39 auf sechs Monate zur Dienstleistung bei dem 1. Brandenburg. Ulanen⸗Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3 kom⸗ mandirt. B. Abschieds bewilligun gen rk. Den 10. Januar. . v. Canitz u. Dallwitz (Hugo), Port. Fähnr. vom Garde ˖ Füs. Regt, der Abfsthied bewilligt. Den 14. Januar. . vo. Grävenitz, Pr. Lt vom Braͤndenb. Kür. Regt. Gaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6, als Rittmeister mit, Pension und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. . Beamte der Militair⸗Verwaltung. Den 9. Januar.

Gerlach, Sec. Lt. a. D. und Zahlmeister beim Brandenb. Kür. Regt. kön; z die P s bei Rhein, Prinzessin von Großbritannien und Irland, erschienn

(Kaiser Nicolaus L von Rußland) Nr. 6 der. erbetene Abschied bewilligt. EHH. In der Marine. Sffiziere ꝛc. Den 31. Dezember 1864. Olberg, Capitain Lt., von dem Kommando zur Dienstleistung als Hülfsarbeiter bei dem Marine ⸗Ministerium entbunden. Krausnick, Capitain Lt. zur Dienstleistung bei dem Marine ⸗Ministerium kommandirt.

Bekanntmachung.

Zufolge der durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam pom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militair⸗Ersatz-⸗Instruction vom 9. Dezember 1858 werden alle Diejenigen, welche: ö

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. De⸗ zember 1845 geboren sind, ̃

Y dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz . Aushebungs ⸗Behsrde zur Musterung gestellt,

3) sich zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, 4 .

und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr

gesetzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben

als Dienstboten, Haus. und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener,

Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere,

mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militairpflichtige,

oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr⸗

anstalten sich aufhalten, soweit dieselben nicht zum einjährigen frei⸗

willigen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Ge⸗

——— ——

stellung vor die Kreis- Ersatz⸗Kommission in diesem Jahre entbunden

sind, hierdurch angewiesen:

sich, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 15. bis incl. 31. d. Mts. bei dem Königlichen Polizei- Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militairver=

hältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Domizil haben, oder hier nach . 214. c. gestellungs⸗ pflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormün⸗ der, Lehr⸗ , Brod⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbe—

stimmten Art bewirken.

Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militairpflich⸗ tiger, zu welcher er verpflichtet ist, verabsäumt, wird nach der Straf⸗ Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 29sten Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhält⸗ nißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militairpflichtigen im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Ver⸗ hältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten

Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird seitens der betreffenden Königlichen Ftevler⸗Polizei-Lieutenants eine

Bescheinigung ertheilt, welche forgfältig aufzubewahren ist. Berlin, den 10. Januar 1865. Königliche Militair⸗-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin 28. Januar. Am 26. d. Mts. fand bei Ihren Majestäten dem Könige und der Königin große Cour en gala und nach derselben Concert

statt. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinen und Prinzen ig

Königlschen Hauses hatten sich in der Rothen Sammetkammer, d; Corps diplomatique im Rittersaale, die Damen in der Branden. J burgischen Kammer, die höheren Staatsbeamten, die Kammerhenn! und die Fremden, so wie die Mitglieder des Hauses der Abgeordn;. ten, welche sich bei Hofe gemeldet hatten, im Königinnenzimmn;,. die Offfziercorps aber in der Bildergallerie versammelt. Um 81h erschienen Ihre Majestäten, begaben Sich zunächst in die Roth . Sammetkammer, empfingen daselbst die am hiesigen Königlich Hofe aktreditirten beiden Botschafter und deren Gemahlinnen un erhoben Sich sodann mit Ihren Königlichen Hoheiten den Pi. zessinnen und Prinzen des Königlichen Hauses unter Vorn der Hof⸗, Ober⸗Hof— und Obersten Hofchargen nach dem Rittersal um bie Cour des diplomatischen Corps, und hierauf nach der Vn.

denburgischen Kammer, um die Cour der zahlreich versammelnn Damen anzunehmen. Nachdem Ihren Majestäten in der Roth (Drap d'or7 Kammer die vorzustellenden inländischen Damen un in dem Königszimmer die vorzustellenden inländischen Herren pi sentirt worden waren, zogen Allerhöchstdieselben Sich mit dn

Höchsten Herrschaften nach dem Kurfürstengemach zurück und nh men daselbst den Thee, wobei auch Se. Großherzogliche Hoheit a

Prinz Ludwig von Hessen und bei Rhein und Höchsidessen Gem lin, Ihre Koͤnigliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Hessen uns

Nach dem Thee begaben Ihre Majestäten Allerhöchstsich mit dn sämmtlichen Höchsten Herrschaften nach der Bildergallerie, um die Con des Offizier -Eorps, und weiter nach dem Königinnenzimmer, um Cour der dort versammelten Herren entgegenzunehmen. Im Weijn Saale wurden Ihre Majestäten von den ehemals Reichsunmittelban

Geheimen Räthen und den Mitgliedern des Herrenhauses erwarth Ihre Majestäten hatten die Gnade, Allerhöchsisich mit dien Herren längere Zeit zu unterhalten und befahlen sodann den Begim des Concerts, welches bis nach 11 Uhr dauerte, Nach Beendigum desselben geruhten Ihre Majestäten die Gesellschaft huldreichst 1 entlassen.

Ihre Majestät die Königin empfing gestern den Fürsn Wittgenstein und speiste mit Sr. Majestät dem Könige bei Sr. Kön

der Gesellschaft Flora zu Cöln.

schaften zur Gratulation des Prinzen Wilhelm. Zur Feier M Geburtstages fand von 4—7 Uhr ein Kinderball statt, zu welchti 50 60 Kinder herangezogen waren.

(

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Am Abend wohnten Ihre Königlichen Hoheiten dem Sin seriptionsball im Opernhause bei. Am 26. d. M. hielt die Königliche Akademie der Wissenschi

dienste, welche der große König sich besonders um die mathemalish

matik selbst und zu den größten Mathematikern seinen Zeit hin

gehabt baben.

die 2150 Thlr., über die im Jahre 1864 zu verfügen wan

zoologische, vornehmlich paläontologische Aufgaben entsant Hr, Reinhold Hen fel in Brasilien überwiesen. Ueber seine Ri den reichlichen Ertrag seiner ersten Sammlung in der Provinz ; Grande do Sul, wurde Nachricht gegeben und dankbar der Fht rung gedacht, welche der wissenschaftliche Zweck der Reise durch hel v 9 Gülich, Königlichen Geschäftsträger in den La Plata ⸗Staah erfuhr. . Herr Dove hielt sodann einen Vortrag über das Kli Amerika's.

Fürsten und Grasen, den landfässigen Fürsten, Ministern Wirklich

lichen Hoheit dem Kronprinzen, wo der Geburtstag des Prin Wilhelm gefeiert wurde. Abends wohnte Ihre Majestät dem Cn erte des Gustav⸗Adolph⸗Vereins und dem Balle im Opernhause li

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfi gestern Vormittag den Kriegs⸗Minister von Roon, den Premin Lieutenannt von Kemphen vom Grenadier-Regiment König Fil drich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2 und eine Deputatin

Von 72 bis 3 Ühr erfolgte der Besuch der Höchsten Hi

An dem um 5. Uhr stattfindenden Diner nahmen Ihre Majestih . der König und die Königin und die hessischen Herrschaften Thi

ten eine öffentliche Sitzung zum Andenken Friedrichs des Groß Der vorsitzende Sekretar Herr Kummer schilderte die hohen Va

Wissenschaften erworben hat und zeigte, wie er, ohne für diesells— irgend welche Vorliebe zu haben, durch die Philosophie zur Mal

führt worden ist, durch deren Berufung an die von ihm erneut kätademie er den! Glanz und das Ansehen derselben begründet

Hieran schloß sich der Bericht über die Aenderungen im M] sonalbestande der Akademie, welche in dem verflossenen Jahre suss

Hierauf erstattete Herr Trendelenburg, Vorsitzender Kuratoriums der Humboldtstiftung, in dessen Namen den Jaht bericht. Nach demfelben betrug das Kapital der Stiftung durch 1864 empfangene dritte und letzte Rate des Allerhöchsten Zuschi von zusammen 10000 Thlr., nunmehr am 1. Januar d. 52,400 Thlr., und die Einkünfte des vorigen Jahres, welche die 16655 verwenbbare Summe bilden, haben 2255 Thlr. 10 Sgr. 51 ergeben, also rund 2250 Thlr. Auf Antrag der Akademie wum

wissenschaftichen Reisenden, den die Humboldtstiftung 1863 6

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Das heute ausgegebene Justiz-⸗Ministerial⸗Blatt Nr. A ent- halt ein Erkenntniß des Königlichen Ober⸗Tribunals vom 18. No- vember 1864, welches ausspricht-; Die Befugnisse, welche das die Ausübung des Versammlungsrechts regelnde Gesetz vom 11. März 1850 den Ortspolizei ⸗Behörden beilegt, stehen auch den diesen vor— gesetzten hoheren Organen der Polizeigewalt, insbesondere dem Land-

zu. tath Hanzig, 17. Januar. In neuerer Zeit, schreibt die »Westpr. gig. ist von der Königlichen Marine die Einrichtung getroffen, NMatrosen, aus dem Schiffsjungen -⸗Institut entstammend und daher zu einer zwölfjährigen Dienstzeit verpflichtet, zu Navigateuren heran ubilden, um in Fällen umfangreicher Entwickelung der maritimen Itreitkräfte, Functiongire zu haben. In diesem Jahre befinden sich auf der Navigationsschule zu Stralsund sechs und in der hiesigen sieben mit vollem Gehalt beurlaubte Matrosen, welche den Winter⸗ Kursus vollständig durchmachen. Auch für die Handels⸗Marine er

wächst aus dieser Einrichtung ein großer Vortheil, indem die solcher⸗

maßen ausgebildeten Matrosen bei dem Austritt aus dem Militair⸗ verbande als tüchtige Steuerleute resp. Schiffsführer in das Civil⸗ verhältniß übertreten. Wie wir erfahren, erfreuen sich die Mann— schaften der Flotte in Kiel längerer Beurlaubungen mit Gehalt, um ihre Angehörigen besuchen zu können, wobei den Schiffskassen die Ersparniß des Verpflegungszuschusses von 73 Sgr. pro Kopf zu Gute kommt. Diese Ersparnisse kommen seiner Zeit aber auch wie⸗ derum den Beurlaubten zu Gute, wenn das Schiff in Gegenden Proviant ankausen muß, wo ein größerer Geldaufwand zum Besten er Mannschaft erforderlich ist.

durch das Staatsgrundgesetz eine Presbyterial⸗ und Synodalver⸗ fassung und die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten nebst der Predigerwahl zugesichert worden, ist diese Verheißung in Betreff des Herzogthums bekanntlich bereits längst erfüllt worden. In dem oldenburgischen Fürstenthum Birkenfeld, wo bereits länger eine Sy⸗ nodalverfassung bestand, hatte eine Modification und Ergänzung der⸗ selben im staatsgrundgesetzlichen Sinne, soweit die kleinen Verhält— nisse es zuließen, keine großen Schwierigkeiten und es wurden die er—

forderlichen Einrichtungen im Jahre 1855 getroffen. Schwieriger

lagen die Verhältnisse in dem noch kleineren oldenburgischen Fürsten⸗

thum Lübeck, wo von den dortigen 7 Pfarreien nur 3 aus je einem

ungemischten, d. i. nicht mit Holsteinern gemeinsamen Kirchspiele be⸗ stehen. Nur in diesen 3 Kirchspielen konnten die staatsgrundgesetz⸗ lichen Verheißungen zur Anwendung kommen und dabei selbstver⸗ ständlich von einer SynodalÜ“ Einrichtung nicht die Rede sein. Um indeß dem Fürstenthum die bereits im Herzogthum als segensreich erprobten Einrichtungen, soweit die Verhältnisse sie ausführbar er scheinen ließen, nicht vorzuenthalten, ist nunmehr auch in jenen drei Kirchspielen eine Presbyterial- Einrichtung, die Selbstverwaltung der

firchlichen Gemeinden und die Wahl ihrer Prediger zur Ausführung

gekommen. (Wes. Ztg.)

Sachsen. Weimar, 25. Januar. Der dem Landtage ror⸗ gelegte General⸗Etat der Staatseinnahmen und Aus— zab'en für jedes der Jahre 1866, 1867 und 1868 zeigt eine Ein— nahme von 16708. 681 Thlr. (50,03 Thlr. mehr als in der gegen⸗ wärtigen Finanzperiode) und eine Ausgabe von 1702, 522 Thlr. (17964 Thlr. mehr als in der gegenwärtigen Finanzperiode), so daß ein jährlicher Ueberschuß von 6158 Thlr. bleibt.

Gotha, 26. Januar. Nach heute erfolgter amtlicher Bekannt⸗ machung ist der Geheime Staatsrath Fr anke nunmehr aus seinem diesseitigen Dienstverhältnisse entlassen worden.

Frankfurt a. DMX. , 27. Januar. In der gestrigen Bun⸗ destag ssitzung überreichte das Präsidium zunächst eine von Baden übergebene Uebersicht der Resultate der Strafrechtspflege im Großherzogthum ; Kurhessen ertheilte hierauf seine nachträgliche Zu⸗ stimmung zu dem Bundes - Verpflegungs⸗ Reglement. Königreich Sachsen (welches wegen Unwohlseins seines Gesandten durch Bayern vertreten war) gab eine Erklärung über die Bundesgesetzgebung be— züglich des Preß- und Vereinswesens ab, ohne jedoch daran einen Antrag zu knüpfen. Schließlich legte das Präsidium eine Vollmacht des Hrn. Dr. von Harnier von hier vor, welche diesen als Man daten der kurhessischen Stifter Kaufungen und Wetter beglaubigt, welche Vertretung in der ersten kurhessischen Kammer beanspruchen. Die Sache wurde dem wegen des kurhessischen Verfassungsstreites niedergeseßten Ausschuß zugeiviesen. (Fr. Bl.)

Württemberg. Stuttgart, 26. Januar. Die Regie⸗ rung hat, wie der »Fr. P. Ztg.“ gemeldet wird, in dem neuen Etat, welcher demnächst zur ständischen Berathung kommen soll, im Kriegs departement durchgängige Gehaltsaufbesserungen für die Offiziere und Militairbeamten beantragt, auch soll ein drittes Jäger⸗ Bataillon errichtet werdan, damit unsere Infanterie im engeren Ver⸗ bande des achten Armee - Corps nicht zurückstebe. Die Kommission

der Kammer der Abgeordneten hat aus Anlaß des Kriegs -Ctats,

welcher für die drel Finanzjahre zusammen auf die Summe von Il, 181,880 Fl. sich beläuft, die allgemeine Bitte an die Staats⸗

egierung beantragt: ĩ . 1). Auf die Umgestaltung des bestehenden Systems der Kriegsdienstpflicht

im Sinne der allgemeinen Wehrpflicht mit Beseitigung des Looses und des Rechtes, durch Einsteher vom persönlichen m n, n. Bedacht zu nehmen, und zu gleichmäßiger Bebandlung dieses Gegenstandes mit den Nach barstaaten in Verhandlungen zu treten, Y) schon jetzt die militairisch . Jugendwehren durch allgemeine Bestimmungen über eine bei der Verufung zum Dienst im aktiven Heere in Friedenszeit eintretende Be— rücksichtigung der Mitglieder derselben, welche über die erlangte entsprechende Ausbildung sich auszuweisen vermögen, zu fördern.

Gegenwärtig wird in der Zweiten Kammer ein Pensionsge⸗ setz für Civil⸗- und Militairdiener berathen, durch welches wieder eine gesetzgeberische Uebereilung des Jahres 1849 gut gemacht werden soll. Die Pensionsbeträge sollen annähernd auf den Stand des früheren Gesetzes von 1821 erhöht, insbesondere sollen auch die Summen für Wittwen und. Waisen in liberaler Weise bemessen werden. Die Debatten hierüber in der ersten Kammer konnten nur eine Opposition im Verhältniß von 11 zu 67 Stimmen ins Feld führen.

; Bayern. München, 26. Januar. Se. Majestät der König hat Allerhöchstseinen Gesandten am Königlich hannöverschen Hofe, Grafen Quadt-⸗Isny, gleichzeitig auch zum außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Herzoglich braun⸗ schweigischen Hofe ernannt. Graf von Quadt hat fich deshalb nach Braunschweig begeben, und am 22sten d. M. die Ehre gehabt, dem Herrn Herzoge das Allerhöchste Schreiben zu überreichen, womit er bei Sr. Hoheit in besagter Eigenschaft beglaubigt wird.

Mehrere Blätter haben mitgetheilt, nach einer von der Staats⸗ Regierung im Gesetzgebungs-Ausschusse der Kammer der Abgeord⸗

derlich ö * neten gemachten Erklärung werde der Land Ma Oldenburg, 26. Januar. Nachdem der evangelischen Kirche g Landtag im Monate März

wieder zusammentreten. Wir sind, bemerkt die ⸗Bayer. Ztg., in . Lage, mit Bestimmtheit sagen zu können, daß von Selte der Vertreter der Staatsregierung im Gesetzgebungs-Ausschusse der Kam mer der Abgeordneten weder eine derartige noch überhaupt ir— gend eine die Einberufung des Landtages betreffende Erklärung ge— macht wurde.

. Oesterreich. Pesth, 24. Januar. Die Vorlagen der ungarischen Hofkanzlei, die Verwaltungs- und Justizreformen betreffend, sind so eben von Sr. Majestät mit der Weisung herabgelangt, daß diese Vor— schläge als Kaiserliche Propositionen dem Landtage vorzulegen seien. Die Sorge vor Octroyirung hat sich demnach als ungerechtfertigt er⸗ wiesen. Gleichzeitig wurde angeordnet, daß zur Beschleunigung der schwebenden Prozesse den Richtern der Septempiraltafel (oberster Ge⸗ richts hof) Aushülfereferenten beigegeben und zur Aufarbeitung der Rückstände der Kaiserlichen Tafel zweite Instanz) einige provisorische Referenten angestellt werden. Endlich soll auch mit der am 23sten d. M. herabgelangten Allerhöchsten Entschließung die schleunigste Ein⸗ berufung des ungarischen Landtags und außerdem die unverzügliche Inangriffnahme aller zur Aufhebung des Militairprovisoriums er— forderlichen Vorbereitungen angeordnet worden sein.

Trie t. 25. Januar. Der städtische Ausschuß hat heute dem Statthalter seine lohalen Gesinnungen ausgedrückt und Se. Excellenz gebeten, Se. Majestät den Kaiser davon zu benachrichtigen. Der Statthalter äußerte seine Ueberzeugung, daß die große Mehrheit des Stadtrathes gutgesinnt sei und bei der nächsten Wahl die wenigen Oesterreich feindlichen Elemente ausgeschlossen werden.

Schweiz. Bern, 25. Januar. Die neuesten Berichte des Genfer Platzkommandanten Fratecolla über die Stimmung der Be— völkerung in Genf lauten so günstig, daß der Bundesrath in seiner heutigen Sitzung die definitive Aufhebung der eidgenössischen Occu⸗ pation dieses Kantons vom 10. Februar an beschließen konnte. Be⸗ kanntlich hatte die Oceupation schon vom 10. Januar an die mildere Form eines Scharfschützen⸗Wiederholungskurses angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 26. Januar. Fred. Peel hat vor seiner Wählerschaft in Bury eine Ansprache gehalten, deren erster Theil, auf die auswärtige Politik Englands sich beziehend, einiges Interesse in Anspruch nehmen darf, weil der Redner ein Mitglied der Regierung ist. Auf die dänische Frage zurückgreifend, suchte der Unter- Staatssecretair die Anklage, daß England eine Demüthigung erfahren habe, zu widerlegen, und knüpfte daran die Bemerkung, daß es weise sein werde, die Fälle zu beschränken, in denen eine Einmischung für angemessen zu erachten sei. Englands Ziel solle Friede und Neutralität, seine Bahn die der Nichtinter⸗ vention sein. Nichtintervention in Bezug auf internationale An⸗ gelegenheiten fremder Länder habe seit langem als die Regel be⸗ standen; Nichtintervention sei besonders die Regel in solchen Fällen, wenn ein Theil eines Landes sich von dem andern trenne und sich als unabhängigen Staat zu konstituiren strebe. Dieses Prinzip sei dem amerikanischen Kriege gegenüber befolgt worden. England habe die Südstaaten zwar als kriegführende Partei anerkannt, aber nicht eher, als dies von Seiten der Nordstaaten selbst geschehen sei, und da der Norden und der Süden somit als Kriegführende auf gleicher Linie ständen, habe England in seiner Stellung als neutrale Macht die Pflicht, sich nach beiden Seiten hin der Lie⸗ ferung von Waffen und Munition zu enthalten. Den Süden habe England nicht (als unabhängigen Staat) anerkannt, weil der Nor-