348 Berliner Börse vom 30. Januar 1865.
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Ale Bost - Ansialten des In ⸗ und
Auslandes nehmen , *
für gerlin die Expedition des nig
Preuischen Staats - Anzeigers:
Wilhelm s⸗Straße No. S. (nahr der Ceipzigerstr.)
as Abonnement beträgt: 1 Thlr. das bierteljahr
ul chen en der Monarchie ohne
preis Erhöhung.
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Stam m- Actien. 9. Aaehen - Düsseldorfer 3
V echsel-Comrs e. Pfandbriefe.
Amsterdam
h erlin- Hamburger .. Kur- und Neumärk. 35 Sb Aachen- Mastriehter. herlin- Hamb. II. Em. do. do. e, n,. Eit. A.. Berl. Potsd. Mgd. Ii. A.
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. Ostpreussis ehe 37 8 S3 B erfin- Anhalter — do. Litt. B. mr ,
z . do. 935 Berlin- Hamburger. .. 2141 do. 429 ö,
11.8. . Pommersche .. ...... 3 Sh] Berl. Potsd. Magdeb. — 207 206 Berkin- Stettiner. 7 ee , Z00 Fr. 3 Mt. ; . gd Berlin- Stetiner 135 5 134 do. ie * 9 . 8
Wien, Ss. Währ. 150 HI. Posens ehe Bresl Schw. Freib.. — 136. — do.
dito 150 EI. . 35 — — Brieg -Neirse — 874 do. IV. Ser. v. St. gar. 4 Augsburg südd. W. 19) FEI. 2 Mt. g4* Cöln.· Mindener 1993 198 BrsI. Schw. Erb. LE b. 4 Frłf.ꝛ. M. zi dd. W. 100 FI. Sebklesis ebe 37 g2 Magdeb - Halberat. .. 2157 2147 Cöln- Crefelder Leipzig in Courant Vom Staat garantirte Magdeb. Leipriger. — Zö2 Cöln- Mindener
im 14 ThlI. Fuss 1090 Th. i ULätt. B Münster- Hammer.
; Westpreussis ehe Nie ders ehles. Märk. zNNieders ehles. Lweigb. Obersehl. Lit. A. u. C. do. Lit. B. : rn Taro wit er R hvoinis ehe
do. (Stamm-) Prior.
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96 Sõ y 84 — 159 1433 142 . . 4
So 795. do. V. Em. 4 11607 1093 Magdeburg - Halb erat. 4 — 11 do. Wittenb. 3 72 Rhein- Nahe 277 263 Magdebur WMWittenb. 100 KRhrt. Erf. Kr. Gladb. 3; — 101 ; Stargard Pos an 35 973 96 Thüringer — 1295 128 Wilh. (Cosel-Odbg.) 567 55 Preussis che 9 do. (Stamm-) Prior. 4 — 83 Rhein- und Westph. do. do. do. e, 87
1865.
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Berlin, Mittwoch den 1. Februar
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drei Mitgliedern der Stadtverordneten Versammlung, welche von dieser letzteren zu wählen sind.
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Seine Majestät der König haben den Wirklichen Geheimen th und früheren Gesandten in Kopenhagen, von Balan, zu llerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
ster am Königlich belgischen Hofe zu ernennen geruht.
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Freiwillige Rentenbriefe.
Staats-
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Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern, und zwar die Obligationen zu Zweihundert Thalern von 1 bis inklusive Dreihundert fünf und sechszig und jene von Hundert Tbalern von Dreihundert sechs und sechszig bis einschließlich Dreihundert fünf und Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: achtzig aus gestellt. Die Obligationen werden von der Kommission Sehlesis ehe 6 do. Den Landgerichts Assesso Müh ling haus in Saarbrücken zum (8. 2) unterzeichnet und von dem Gemeinde Ein nehmer kontrasignirt.
JJ do. itt. 4 ttaats⸗Prokurator bei dem dortigen Landgerichte und Benselben ist ein Abdruck dieses Privilegiums beizufügen.
, . 2 Den Pastor Richter in Glatz zum Superintendenten der . . ; 9. iczes GlatzMünsterberg zu ernennen. Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre Zins⸗— Coupons und Talons nach dem beigefügten Schema (a.) bei⸗ gegeben. Mit Ablauf dieser und jeder folgenden Periode werden nach vorheriger oͤffentlicher Bekanntmachung (wie im §. 13), neue Zins-Coupons und Talons durch die städtische Gemeindekasse an die Vorzeiger der Talons, oder wenn letztere abhanden gekom- men sein sollten, den rechtzeitigen Vorzeiger der Obligationen ausge—= ; reicht und daß dies geschehen, wird auf den Obligationen vermerkt. d. II. Ser. eonv. do. II. Serie 4 75,000 Thalern. Die Eoupons und Talons werden von der Kommission (5. 2)
Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münæze. ah. ö. or , . Po . . Ji Vom 5. Dezember 1864. und dem Gemeinde⸗Einnehmer unterschrieben.
. ; do. IV. Serie... 9 ission 4 . ö z ; Das Pfund fein Silber ,, ö ö Wir Wilhelm, — Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zins-Coupons j von Gottes Gnaden König von Preußen c der Betrag derselben an den Vorzeiger durch die Gemeindekasse ge=
Kur- und Neumärk. Pommersehe
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Sã chsis ehe
dito Staats Schuld - Seheine Prim. Anl. v. 18552 100 Thlr. Eur - u. Neum. Sckhuldversebr. Oder - Deiehbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen
dito dito Schuldvers ehr. d. Berl. Kaułm.
Pr. Bk. Anth. Sehe ine
Friedrichsd'or. .... .. k heinisehe Gold- Kronen ..... .. Prioritäts-Oblig. do. vom Staat gar. 38 Andere Goldmünzen Aa2achen- Düsseldorfer do. Ill. Em. 7 185857 56 . . do. II. Emission do. do. von 867 4 do. III. Emission do. v. Staat garantirte 4
Aachen- Mastriehter. . Rhein- Fahe 7. St. gar. do. II. Emission 3. do. do. II. Em. 4 Berg. Mãrkis ehe eonv. zRhrt. Crf.-Kr. cladb. i]
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Privileg i um wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obli⸗ gationen der Stadt Saarbrücken im Betrage von
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29 Thlr. 23 Sgr. do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. do. II. Ser.
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do. II. Serie 44 do. III. Serie eonv. 4 do. IV. Serie ..... ** Wilh. (Cosel-Odbg.) 4
do. III. Emission
do. Dortm. - Soest kö Berlin- Anhalter
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MNichtamtliche Votirungen.
Ausl. Eisenbahn- Stamm · Actien.
Amsterdam - Rotterdam Gali. (Carl Ludw.) ... Löb au- Littau Ludwigshafen Bexbach Na. Ludwgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger
Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. franz. Staatsbahn Hest. südl. Staatsb. Lomb. Russische Eisenb. ..... Westbahn (Böhm.) ...
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Ausl. Prioritäts- Actien.
Belg. Oblig. J. de FEat4 783 — do. Samb. et Meuse. 4 78 — Oester. franz. Staatsbahn 3 2503 249 est. frz. Sijdb. (Lomb. ) 3 246 245
NMoskau-Rjäsan (v. St. 8.)]5 S5 Galiz. (Carl Ludw.) . . ]5 —
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Inlãnd. Fonds.
Kass. Vereins-Bk. Aet. Danziger Privatbank .. Königsb erg. Privathank Magdeburger do.
Posener
Berl. Hand. - Gesellseh.. Dise. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein .. Pommersch. Rittersch. B. Preuss. H
do. do.
do. do. Pfdbr. do. Gew. - Bk. (Sehuster)
Industrie · Actien.
Fabrik v. e. Dessauer Kont. Gas... 6
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w o, enk... do. (Henckel)
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Ausl. Fonds.
Braunschweiger Bank.
Oester. L . Bremer Bank. . . . . 1 (1864 ..
; 24444 do. Silb. Anl. (1864). Coburger Creditbank. . Italien. Anleihe ...... . Darmstädter Bank Russ. Stiegl. 5. Anl. .. Dessauer Credit , l,,
do. Landesbank. do. v. Roths ehild List.
Genfer Creditbank do. Neue Engl. Anleih Geraer Bank ö . ; .
Gothaer Privatbank ... do. Hannoversche Bank. .. do. Leipziger Creditbank. . do. 8 Luremburger Bank; .. do. Pram. - Anleihe v. 64 Meininger Creditbank. . doe. Poln. Schatu-Obl. Norddeutsche Bank. .. do. do. Cert. L. A. Oesterreieh. Credit. . . . 35 Poln. Pfandbr. in S. -R. Rostocker Bank do. Part. 500 FI.... Lhüring. Bank Dessauer Prämien-Anl. Weimar. Bank Hamb. St.- Präm. - Anl. Oesterr. Metall Kurhess. Pr. Obl. 40 Ih. do. Nati on. Anleihe 5 Neue Bad. de. 35 FI. o. Prm. Anleihe. . 4 Schwed. 10 Rl. St. Pr. A. do. n. 100 Fl. Loose — — Lübeck. Pr. A. .... ... do. Loose (1860... 5] 84
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Gali (Carl Lndw.) 987 a 993 gem. Nordbahn (Friedr. Wilh.) 74 ö. f . Genfer Creditbank 415 a d gem.
gem.
Oesterr.
Maint-Ludwh. lit. A. u. C. 1313 a 132 Franz. Staatab. 1203 2 121 gem. Oesterr. Südl. Staatsb. Lomb. 1443 a2 145 a 1445 gen.
Desterr Loose v. 1860 845 a2 gem. Poln. Pfandbr. i. S. R. I45 a * gem.
gem. Mecklenburger 77) a gem.
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il theilen, nachdem der Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗
sammlung zu Saarbrücken darauf angetragen haben, zum ck des Baues einer stehenden Brücke über die Saar von zaarbrücken in der Richtung auf den Bahnhof zu St. Jo⸗ der Stadt Saarbrücken zur Aufnahme eines Darlehns
ron 75000 Thlr., geschrieben fünf und siebenzig tausend Thalern,
lautender und mit Zins
den Inhaber ö Unsere landes
n Ausstellung auf hupons und. Talons versehener Obligationen herrlich Genehmigung zu ertheilen, und bei diesem Antrage, n Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger
nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des
hesehes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren,
helche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch
ingelösten Gbligationen verwendet,
segenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur lusgabe der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedin—
ngen: S. v1. Es werden ausgegeben: zb5 Obligationen, jede zu 2090 Thlr. gleich 73.000 Thlr. 20 do. 100 Thlr * 2000 Zbl. n Summa: fünf und siebenzig Tausend Thaler. ./ UGG Thlr. Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent jähr⸗ verzinst und die Zinsen jedes Jahr am 31. Dezember von der dtischen Gemeindekaffs zu Saarbrücken gegen Rückgabe der aus. ertigten Coupons gezahlt. Zur Tilgung der Schuld wird jährlich Ein Prozent von dem lbetrage der ausgegebenen Obligationen nebst den Zinsen der so daß die ganze Schuld in ntun und dreißig Jahren, vom Jahre nach der Kapital ⸗Aufnahme
n, getilgt sein wird; es soll jedoch der Gemeinde vorbehalten blei⸗
än, den Tilgungsfonds zu verstaͤrken, um die Rückzahlung der
Schuld dadurch zu beschleunigen.
zahlt, auch werden die fälligen Coupons bei allen Zahlungen an diese Kasse, namentlich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. 95
Die Zinscoupons werden ungültig und werthlos, wenn sie binnen fünf Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung nicht präsen⸗ tirt werden. Die dafür ausgesetzten Fonds verfallen zum Vortheile der städtischen Gemeindekasse.
Die Nummern der zu tilgenden Obligationen werden jäbrlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zah— lungstermine öffentlich bekannt gemacht.
§. 8.
Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürgermeisters durch die Kommission (68. 2) in einem vierzehn Tage vorher durch die im §. 13. angeführten Blätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem das Publikum Zutritt hat. Ueber die Verloosung wird ein von dem Bürgermeister und den übrigen Mitgliedern der Kommisston zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. ;
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Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen ersolgt an den hierzu bestimmten Tagen nach dem Nominalwerthe durch die städ⸗ tische Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligation gegen Auslie⸗ ferung derselben.
Mit dem zur Auszahlung bestimmten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letztern sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermine fälligen Zins⸗Coupons ein= zuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlen den Eou⸗ pons von dem Kapital gekürzt und zur Einlsfung dieser Coupons
benutzt. §. 10.
Die Nummern der ausgeldosten, nicht zur Einlösung vorgezeig⸗ ten Obligationen werden in der, nach der Bestimmung unter §. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung ger bracht. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekannt⸗ machung ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungs; Termine zur Einlöfung vorgezeigt, auch nicht als verloren oder ver,
Kerim, 30. Januar. Die Börse war heut stark vom Ultimo in . Westbahn, Lombarden, Mai F im Den Obligations-Inhabern steht kein Kündigungsrecht gegen Anspruch genommen, die Liquidation geht im Ganzen leicht von Statten, preusis che F . GJ die i lg . zu ö. 3. . das Geld macht sieh willig; das Geschäft war sehr belebt in Galiziern, ö . §. 2
Redaction und Rendantur: Schwieger. Zur Leitung der die Ausstellung Verzinsung und Tilgung der
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober -Hofb druckerei nuszugebenden Gbligationen betreffenden Geschäste wird eine beson⸗ (R. J . on n dere Kommission gebildet, bestehend aus dem Bürgermeister und