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it Rü er Ver. ] bis 8 nebst Talons zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe
welche , . . a m. vom Jahre 1857, werden vom 1. März d. J. ab von der . waltung vorläufig des Nach 1a der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, Berlin, den 3s. Januar 1865,. täglich in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme Der Minister für Handel, Gewerbe und
Seconde Lieutenant Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde Lieutenant (Jorst⸗ Kandidat) Fl eck, Orden 4. Klasse mit Schwertern, Seconde Lieutenant (Forst Kandidat) Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Vom 2. Bataillon (Treuenbrietzen) 3. Branden burgischen Landwehr -Regiments Rr. 20:
29) Seconde⸗ Lieutenant (Kammergerichts. Referendar) Rumme l,
Rothen Adler ⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern.
Vom 3. Bataillon (Pots dam) 3. Brandenburgischen Landwehr ⸗Regiments Nr. 20:
65) 6c 65)
(Forst⸗ Kandidat) Bie ler, Rothen Ade.
Rothen Adler. Reuter, Rothen Adler.
festzustellen,
der Sonn und Festtage und der Kassen ⸗Revisions⸗Tage, ausge reicht werden.
Der Minister des Innern.
30() Seconde Lieutenant (Referendar) Schultze, belobt,
31) , . Lieutenant (Kammergerichts⸗Neferendar) Lüdicke, belobt,
32) Seconde - Lieutenant (Kammergerichts ⸗Referenda) Wehr mann, Militair-⸗Ehrenzeichen 2. Klasse als Vice ⸗˖ Feldwebel,
33) Seconde - Lieutenant (Kammergerichts« Referendar) Pehle⸗
mann, Rothen Adler⸗Orden 4 Klasse mit Schwertern,
Seconde Lieutenant (Auskultator) Baron von Ri chthofen,
Rothen Adler⸗-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde⸗Lieutenant (Bauführer) Meie, Rothen Adler ⸗Orden
4. Klasse mit Schwertern,
Seconde ⸗Lieutenant (Assessor) Kandelhardt, Rothen Adler—
Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde ⸗Lieutenant (Kammergerichts Auskultator) Graf York
von Wartenburg, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit
Schwertern,
Seconde Lieutenant (Referendar) Hauptner, Rothen
Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde ⸗Lieutenant (Bauführer) Schroeder, Rothen
Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde⸗-Lieutenant (Reserendar) Hum bert II., Rothen
Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde Lieutenant (Auskultator) Hübner II., belobt, dem⸗
nächst Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde⸗Lieutenant (Referendar) Hackel, Rothen Adler-Orden
4. Klasse mit Schwertern,
Seconde⸗Lieutenant (Kammergerichts⸗Referendar) Hellwig J.
belobt,
Seconde⸗Lieutenant (Bauführer) Hellwig II, Rothen Adler—
Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde ⸗Lieutenant (Gerichts ⸗Assessor)y von Twardowski,
Rothen Adler Orden 4. Klasse mit Schwertern, demnächst
belobt,
Seconde- Lieutenant (Auskultator) Breithaupt, Rothen
Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde⸗-Lieutenant (Kammergerichts-⸗Referendar) Kolbe, Ro—
then Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
148) Seconde - Lieutenant Kalkulator) Wachtel, Rothen Adler— Orden 4. Klasse mit Schwertern,
49) Seconde⸗Lieutenant (Bauführer) Perschmann, belobt.
Vom l. Bataillon (Ruppin) 4. Brandenburgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 24. 50) Premier- Lieutenant (Kreisrichter) Wentzel, Rothen Adler⸗ Orden 4. Klasse mit Schwertern, 51) Premier -Lieutenant (Regierungs⸗Referendar) Graf vom Hagen, 52)
Adler⸗ Adler-
Adler⸗
46 47
Rothen Adler-Orden 4. Kasse mit Schwertern, Seconde⸗-Lieutenant (Regierungs ⸗Referendar) Graf Hork von Wartenburg, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwer⸗ tern und Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern. Seconde ⸗ Lieutenant (Kammergerichts⸗ Auskultator) Krüger, belobt und demnächst Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Secon de- Lieutenant (Regierungs⸗Referendar) Hopp e, Rothen Adler⸗-Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde- Lieutenant (Kammergerichts Referendar) G adow, Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern.
Vom 2. Bataillon (Prenzlau) 4. Bran denburgischen Landwehr ⸗ Regiments Nr. 24: 56) Seconde⸗Lieutenant (Kammergerichts- Referendar) Busch, Ro— then Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern, 57) Seconde⸗Lieutenant (Gerichts-Assesson) Franz belobt.
Vom 3. Bataillon (Havelberg) 4. Brandenburgischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 24:
589) Premier⸗Lieutenant (Kreisrichter) Witte, Rothen Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern,
59) Premier ⸗ Lieutenant Staatsanwaltsgehülfe) Angern, Rothen Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern,
60) Seconde ⸗Lieutenant (Referendar) Wutzkowski, Rothen Adler⸗ Orden 4. Klasse mit Schwertern.
Vom 3. Bataillon (Raum burg) 2. Thüringenschen Landwehr-⸗Regiments Nr. 32: 61) Seconde Lieutenant (Forst⸗Kandidat)h Jacobivon Wan gelin, Rothen Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern.
Vom Landwehr -Bataillon Wrietzen Nr. 35: 62) Secon de ⸗Lieutenant (Forst⸗ Kandidat) Schroetter,
55
5 55
Rothen
665) 65 68)
Seconde - Lieutenant (Forst - Kandidat) Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern, Seconde ⸗Lieutenant (Forst⸗Kandidath Bolte, Orden 4. Klasse mit Schwertern,
Seconde ⸗Lieutenant (Forst⸗Kandidat) von Adler -Orden 4. Klasfe mit Schwertern.
Vom 3. Landwehr -Husaren-Regiment. Premier Lieutenant (Regierungs ⸗ Assessor) Graf von Arnim! Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern, . Seconde ·˖ Lieutenant (Kammergerichts-⸗Auskultator) Graf von Arnim II., Rothen Adler-⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern Seconde⸗Lieutenant (Kammergerichts ⸗Auskultator) von Ger. dorff, Militair ⸗ Ehrenzeichen J. und 2. Klasse als Viect Wachtmeister.
Koerner, Rotho
Rothen Adla, Groote, Rothen
69 70)
Vom 8. Landwehr -Husaren-⸗Regiment. Seconde ⸗Lieutenant (Attaché bei der Königlichen Gesandtschaft in Wien) Graf von Galen, Rothen Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem emeritirten katholischen Pfarrer Andreas Akolt zu Ahaus im Regierungsbezirk Münster und dem katholischen Pfarrer Joseph Goerlich zu NReuwalde im Kreise Neisse den Rothen Adler— Orden vierter Klasse, so wie den beiden Beamten der fis kalischen Steinkohlengrube Reden Merchweiler bei Saarbrücken, Obersteiger Becker und dem Tagessteiger Feind, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; ferner Den Regierungs- Assessor Theodor Wilhelm Joseph Hubert Dillenburger zum Landrathe des Kreises Braunsberg im Regierungsbezirke Königsberg, zu ernennen.
Berlin, 20. Februar. Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Hessen nebst Höchstderen Kindern sind nach Darmstadt wieder abgereist.
lee, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Cirkular Verfügung vom 31. Januar 1865 — be— treffend die Aufhebung derjenigen Beschränkun⸗
gen, welche dem Verkehre der befestigten Städte durch den nächtlichen Verschluß der Thore bisher auferlegt waren.
Es hat sich in neuerer Zeit als dringend wünschenswerth her— ausgestellt, daß diejenigen Beschränkungen, welche dem Verkehre der befestigten Städte durch den nächtlichen Verschluß der Thore bisher auferlegt waren, in Zukunft wegfallen.
In Folge dessen haben des Königs Majestät auf den Vortrag des Herrn Kriegs -Ministers, unter Modifikation der Ordres vom 25. Januar und 23. März 1816, mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16 d. Mts. zu genehmigen geruht, daß in ruhigen Zeiten die in den Festungen befindlichen, mit Wachen besetzten Thore auch dem nächtlichen Verkehre geöffnet bleiben können, so weit nicht in ein⸗ zelnen besonderen Fällen, namentlich mit Rücksicht auf das Interesse der Steuer-Verwaltung ꝛc, nach dem Pflichtmäßigen Ermessen der Gouverneure und Kommandanten eine Ausnahme hiervon nothwen— dig erscheint. ; ̃ Euer Exxcellenz übersenden wir anliegend (a.) eine beglaubigte Abschrift des Allerhöchsten Erlasses vom 16. huj. m. zur gefälligen weiteren Veranlassung mit dem ganz ergebensten Bemerken, daß nach einer Mittheilung des Herrn Kriegs-Ministers die Gouverne— ments und Kommandanturen Anweisung erhalten haben, durch Ver⸗
Adler⸗Orden 4. Klasse mit Schwertern,
einbarung mit den Lokal-Steuer-Behörden diejenigen Festungsthore
die sämmtlichen Herren Ober ⸗Präsidenten.
sieation res iten die in : n ie , . nächtlichen Verkehr geöffnet bleiben können, soweit
nicht in einzelnen besonderen Fällen, namentlich mit Rücksicht auf die Interessen der Steuer⸗Verwaltung, nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Gouverneure und Kommandanten,
öffentliche Arbeiten.
Im Auftrage: Delbrück.
Im Auftrage: Sulzer.
An
a.
i — ᷣ di⸗
f den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, unter Mod a Ordres . 25. Januar und 23. März 1816, daß in den Festungen befindlichen, mit Wachen besetzten
— was hierbei allein ent scheidend sein kann, — eine Ausnahme hiervon nothwendig i, llebrigens bleibt es den Gouverneuren und e,, , . 4 wie vor unbenommen, die Thore der ihnen ö 9 2 = . schließen zu lassen, soweit sie es für deren Si . ö . rachten. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere z
anlassen. ö. . Berlin, den 16. Januar 1865.
(gez.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Der bisherige Hülfsarbeiter Reß ist zum K bei der Hauptverwallung der Staatsschulden ernannt worden.
Bekannt m ah nndg⸗— . betreffend die Ersatzleistung für die präkludirten 335 D 8 ⸗* Kassen Anweisungen von 1835 und Darlehns Kassenscheine. Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen sind die Besitzer von Kassen⸗Anweisungen von on l ae n von 1848 aufgefordert, solche behufs der n , . an die Kontrolle der Staatspapiere ,, 2, od ᷣ dönigli tegierungs z en. an eine der Königlichen Regierungs-Lassen einzureiche . . Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiere . . gangen ist, so werden die Besitzer derselben nochmals an . . reichung erinnert. Zugleich werden diejenigen Here n ö. che . gleichen Papiere nach dem Ablaufe des 9. . 8 i ,, esezt gewesenen, durch das Gesetz vom 15. April 18 virkse ö. Pratllisiptermins an uns, H oder die Provinzial-, Kreis oder Lokal-⸗Kassen abg . Ersatz talk 6 nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, ,. bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierung Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder
Bescheide in Empfang zu nehmen. Berlin, den 21. April 1863.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. pon Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Bekanntmachung wegen Aus reichung der Zins⸗ coupons Ser. 1V. zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1853, und der Zins— coupons Ser. III. zu den Schuldverschreibungen der Staatsanleihe vom Jahre 1857.
. Die neuen Coupons Se die vier Jahre vom 1. April ju den Schuldverschreibungen der
1835 und von Darlehns⸗
Die Coupons können bei der gedachten Kontrolle selbst in Em⸗
pfang genommen 39. durch De mlt hen der Königlichen Regie ⸗ igs⸗ Hauptkassen bezogen werden. and e l bon r, Oktober 1860 mittelst eines Verzeich- nisses, zu welchem Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Preußischen Ober Postamte unentgeltlich zu haben 2 ⸗ Beauftragten abzugeben. r ꝛ 6 * ,, so ist das Verzeichniß nur einfach einzureichen, wogegen dasselbe von denen, welche eine schriftliche Be⸗ scheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, dop— pelt abzugeben ist. ttztgedacht lle . reicher das eine Exemplar des Verzeichnisses mit einer Empfangs be scheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbeschei⸗ nigung ist bei der Äusreichung der neuen Coupons zurückzugeben.
Wer das Erstere wünscht,
bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Genügt dem Einreicher eine numerirte
In dem letztgedachten Falle erhalten die Ein—⸗
In Schriftwechsel kann sich die Kontrolle der Staats⸗
papiere nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine Königliche Regierungs ⸗Hauptkasse beziehen will, hat derselben die gedachten Talons mit einem doppel. ten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Exemplar des Verzeichnisses wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurück⸗ gegeben und ist demnächst bei Aushänbigung der neuen Coupons ieder abzuliefern. . .
ö . zu diesen letzteren Verzeichnissen sind bei den Re— gierungs-Hauptkassen und den von den Königlichen Negierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden Kassen unentgeltlich zu baben. Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die n n. Talons abhanden gekommen sind. Die Dokumente sind in dic e n Falle an die . 9. k . eine Regierungs⸗ 8 sse mittelst besonderer Eingabe einzur .
denn ,,,, der Talons oder der Schuldverschreibungen an die Regierungs⸗Hauptkassen nicht an die Kontrolle der Staats papiere) erfolgt durch die Post bis zum 1. November d. J. portofrei, wenn auf dem Couverte bemerkt ist. . »Talons (resp. Schuldverschreibungen) der ,,, . von 1853 (1657) zum Empfange neuer Coupons Werth
finden. Berlin, den 17. Februar 1865. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe.
Se. Durchlaucht der Prinz Adolph zu
9 ommen: Angekor Kavallerie, von
Hohenlohe Ingelfingen, General der
doschentin. ö
. Se Excellenz der General- Lieutenant und ,
14ten Dipision, Graf zu Münster-Meinhövel, von Düsse 61 Der General⸗Major und Commandeur der 5. rn Bri
gade, Graf von Bismarck-Bohlen, von Frankfurt a. O.
Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der König haben ann,, k Obersten Stoltz, Commandeur des ö. Westphälischen Infanterie ⸗ Regiments Nr. 55, dem 266 . Boecking und dem Hauptmann von Gerhardt . 1 Regiment, sowie dem Oberst ⸗Lieutenant Freiherrn von 16. ö. ö beauftragt mit der Führung des 2. Westphälischen Snfan erie · 6 ments Rr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande), zur Anlegung
Ser. IV. Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für 1. 1865 bis dahin 1869 nebst Talons Staatsanlelhe vom Jahre 1853 und
Fü —ĩ i ᷣ tliehenen n des Fürsten zu Schaumburg ˖ Lippe Durchlaucht ihnen ver . Bae en. Medaille, und den Wachtmeistern 2. ö. . Blase vom Westphälischen Ulanen Regiment Nr. 5, zur. An gung der von des Herzogs von Sachsen Altenburg e. ö 2 liehenen, dem Herzoglich Sachen-Ernestinischen Hausorden afsi
die denfelben Zeitraum Uumfassenden Zinscoupons Ser. III. Nr. 1
silbernen Verdienst⸗Medaille die Erlaubniß zu ertheilen.