1865 / 50 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Feuer überhand nahm, konnte nicht viel gerettet werden. Was von antragt werden, ging es sehr heiß zu. Zunächst wurde das Staatz.

Möbeln, Spiegeln u. s. w. im Schloßhofe stebt, was von Bildern und Papieren in die nächstgelegenen Häuser gebracht wurde, ist nicht

von Bedeutung. Se. Hoheit der Herzog befand sich bis nach

12 Uhr an dem Orte des Unglücks und begab sich dann nach dem

Schlosse Richmond vor dem Augustthore. Frankfurt a. M., 23. Februar. In der heutigen Bun⸗

destagssitzung erstattete der Militair⸗Ausschuß einen Vortrag über Festungsbausachen Proviantirung und Ausrüstung betreffend).

Oesterreich, Kurhessen und Waldeck legten ihre militairischen Standes listen vor; Bayern zeigte den Wechsel seiner hiesigen Garnisonstrup⸗ pen (dieselben kommen nach Sulzbach); Reuß ä. L., Hamburg und

Lippe Detmold meldeten ihre Zustimmung zu dem Nachdruckgesetz an; Bayern und Nassau gaben Eisenbahnnachweis schen Standpunkt. Ein Gesuch des ehemaligen schleswig ⸗holsteini⸗ schen Hauptmanns von Düsterloh um Unterstützung wurde ab— fällig beschieden, da derselbe nicht als berechtigt erschien. (Fr. Bl.) Baden. Mannheim, 23. Februar. Ueber den telegraphisch bereits gemeldeten Putsch entnehmen wir einem Berichte des Fr. Journ. noch Folgendes: Schon am Vormittage gab sich durch Zuzug von Landleuten eine größere Bewegung auf den Straßen

fund. Ehe die festgesetzte Stunde herannahte, war bereits der großere

Theil der Bevölkerung auf dem Wege nach der Eisenbahn und auf den Plätzen der beiden katholischen Kirchen postirt, die letzteren in⸗ dessen von der Polizei besetzt. Schon wurden Einzelne der Theil⸗ nehmer, die den Eingang in die Pfarrkirche versuchten, mit Zischen und Pfeifen empfangen, als sich die Nachricht verbreitete, daß sich die Zuzügler in Masse vom Bahnhofe aus nach der Jesuitenkirche begäben. Alsbald strömten Tausende unter großem Getöse dahin. Von Seite der Behörde waren die nöthigen Vorkehrungen getroffen, sämmtliches Militair in den Kasernen konsignirt, die obersten Vertreter des Gesetzes und die Gemeindebehörde am Platze selbst anwesend und Polizeimannschaft bereit, um die Be— tretung der Kirche zu verhüten. Die Aufregung war schon aufs Höchste gestiegen, als die Führer der Partei den Eingang versuchten, aber alsbald, ehe die Behörde einzuschreiten Zeit fand, durch das anwesende Volk unter füVrchterlichem Geschrei davon abgehalten und in die Flucht getrieben wurden. Die Nachfolgenden entzogen sich durch schleuniges Entrinnen dem Angriffe und flüchteten sich zum großen Theile nach Ludwigshafen, nicht aber, ohne daß es vorher zu Thätlichkeiten, selbst Verwundungen und Verhaftungen kam. Schon der Empfang auf dem Wege von der Eisenbahn in die Stadt geschah unter einem Höllenlärm, und es konnte nicht verhin⸗ dert werden, daß Mehrere beim Eingange von den Straßenjungen mit Koth beworfen wurden.

Bayern. München, 22. Februar. In seiner gestrigen Sitzung gelangte der Gesetzgebungs⸗A usschuß der Kammer der Abgeordneten an die Berathung derjenigen Artikel, welche von den »Einreden« handeln. Der erstere derselben, Art. 160, nach welchem ein Recht, welches zur Begründung einer Klage dient, auch als Ein— rede geltend gemacht werden kann, wurde gestrichen, und auch der folgende, Art. 161, Einreden von Amtswegen betreffend vorerst abgelehnt, jedoch vorbehaltlich der Reproduktion desselben bei Art. 24. Art. 162 wurde modifizirt und in folgender Fassung angenommen: Alle Einreden, welche, ohne das Rechtsverhältniß selbst zu berühren, nur auf Grund von Prozeßvorschriften die einstweilige Abwendung oder den Aufschub des Prozesses bezwecken, sind zugleich und auf einmal vorzubringen und mit der eventuellen Einlassung in die Hauptsache zu verbinden, in so sern das Gesetz keine Ausnahme macht. Werden solche Einreden verspätet vorgebracht, fo soll keine Rücksicht auf die— selben genommen werden, es wäre denn, daß sie erst im Laufe des Verfahrens zur Entstehung gelangen. (N. C)

Gesterreich. Wien, 214. Februgr. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde beschlossen, das Ministerium schrift⸗ lich zu befragen, mit welchen Ziffersätzen die Regierung Ersparungen in einzelnen Etats durchzuführen gedenke und unter welchen Vor⸗ aussetzungen sie diese Ersparungen für ausführbar halte. Der Finanz⸗ ausschuß beschloß ferner, die Detailberathung über das Budget für 1865 fortzusetzen, dem Ministerium diesen Beschluß schristlich mit · zutheilen und bei Bestimmung der Tagesordnung, wie bisher, selbst⸗ ständig vorzugehen.

Bie vorgestrige Verhandlung des Kapitels ⸗Unterricht«, zu dessen Vertretung Seitens des Ministeriums Staatsminister Schmer⸗ ling in dem Finanzausschusse erschienen war, berührte zahlreiche interessante Momente. Für den Titel Schulräthe⸗ wurden Ga, 345 Fl. also um 1890 Fl. mehr als im Vorjahre bewilligt, was dadurch motivirt erscheint, daß durch die Vermehrung von Mittelschulen in Niederösterreich eine Schulrathsstelle neu syste⸗ misirt werden mußte. Für den Titel: »Staatszuschuß zu Schul- Anstalten«, beantragt der Referent die Summe von 390,734 Fl. Zur Rechtfertigung der Post macht der Staatsminister die Mit— theilung, daß die technischen Lehranstalten zu Brünn, Lemberg und Krakau, dann die Handels- und nautische Akademie in Triest unter die Stu dien anstalten eingereiht worden sind. Bei dem

Titel »Staatszuschuß zu Studienanstalten⸗ wofür 2,136,519 Fl. be⸗

vom militairi⸗-

Ministerium von mehreren Seiten getadelt, daß es den schon i Vorjahre ausgesprochenen Wunsch des Hauses, die Gehalte ö Bibliotheksbeamten zu reguliren, nicht berücksichtigt habe, wiewohl dies der Herr Staatsminister felbst in der 33. Sitzung der vorige Session ausdrücklich zugesagt hatte. Ferner kam eine Petition 9 Professoren der medizinisch ⸗chirurgischen Lehrabtheilung zu Innsbruck um Erhshung der Gehalte zur Sprache, indem diese Professoren mi Gehalten von 925 Fl. jährlich auskommen müssen. Diese Petition wurde nach einer längeren Debatte, in der die Abg. Herbst, Brestl, Brinzu. gn das Wort ergriffen, dem Staatsministerium befürwortend kh wiesen. Heftig getadelt wurde die Regierung, daß sie noch immer nicht die mindesten Nachweise über die Verwaltung der Fonds. güter geliefert habe. Bei Dalmatien wurde beschlossen: Die n vorigen Jahre erfolgte Errichtung von drei neuen Staats . Unter. Realschulen in Dalmatien zu den daselbst ohnehin schon bestehenden zwei als nicht gerechtfertigt zu erklären, den nach Abzug des Schul— gelderertrages von 100 Fl. für diese Realschulen sich ergebenden Auf. wand mit 11,925 Fl. unter die außerordentlichen Ausgaben zu ver. setzen, das Ministerium aber zu ersuchen, daß es die betreffenden Ge— meinden auffordere, vom nächsten Schuljahre angefangen diese Schu. len und den sie treffenden Aufwand zu übernehmen, indem dieselben weiterbin auf Staats kosten nicht erhalten werden können Die Abgg. Herbst und Brinz hatten nachgewiesen, daß dies Schulen eigentlich ganz überflüssig seien, weil sie nicht gehörig ste— quentirt werden. Bei dem Titel »Akademien der bildenden Küͤnste⸗ wurden für die in Wien 58800 Fl. und für die in Venedig 36,142 Fl.; für die Central-Kommission zur Erforschung und Ei. haltung der Baudenkmale S000 Fl. bewilligt. Für das Denkmal des Fürsten Schwarzenberg wurde die nun zum zweiten Mal geforderte ⸗erste Rate des Erzgusses« von 25.000 Fl. gestrichen. Für das Denkmal des Prinzen Eugen von Savoyen wurden für die Reitergruppe sammt Plinthe, dann für die Bronzever— zierungen auf dem Postamente 50,000 Fl. bewilligt; für die Ent— hüllungsfeier, welche nach einer Erklärung des Herrn von Schmer— ling im Oktober stattfinden wird, wurden 10000 Fl. bewilligt. Der Zuschuß zum Theresianum im Betrage von 4200 Fl. wurde vom Referenten zur Streichung empfohlen. Allein der Herr Staatẽ— Minister nahm sich als Kurator des Theresianums desselben in sehr entschiedener Weise an, so daß der Antrag des Referenten siel. Di ses ganze, Kapitel wurde im Gesammtbetrage von 3, 197,522 5 bewilligt.

Beide Häuser des Reichsraths hielten gestern Sitzung, brachten jedoch, bis auf eine einzige Ausnahme, lediglich Gegenstände formeller Natur zum Abschluß. Die eben erwähnte Ausnahme betraf das Gesetz über die Erhöhung der Exportvergütung an Branntwein⸗ brenner und ereigneten sich im Herrenhause. Dasselbe trat den Be— schlüssen des anderen Hauses in der Sache nach einer kurzen Debatte bei. Den Rest seiner Sitzung verbrachte das Herrenhaus mit Kom— missionswahlen, welche Behufs der Vorberathung einer Reihe von Gesetzentwürfen getroffen wurden.

Im Abgeordnetenh ause gelangte der bekannte Antrag de Grafen Vrints zur Annahme. Er fordert von dem Finanzausschuß eine Berichterstattung über die Frage, ob die Feststellung der Ziffer— ansätze des Finanzgesetzes für die Jahre 1865 und 1866 in einer von der bisherigen Gepflogenheit abweichenden Form und im Wege der Vereinbarung mit dem Ministerium vorzunehmen sei. Eine große Majorität sprach sich im Sinne dieses Antrages aus.

6. 6

Schweiz. Bern! 22. Februar. Der polnische Exdiktater Langiewiez ist laut Mittheilung des Hrn. v. Steiger in Wien bereits vorgestern seiner Haft in Josephstadt entlassen worden und wird sich in diesem Augenblicke auf der Reise nach seiner neuen Heimat befinden. Man versichert, derselbe werde Solothurn zu sii— nem festen Aufenthaltsort erwählen. Er ist Bürger des Solothur⸗ ner Badeortes Grenchen. Die dänische Regierung hat dem Bun— desrathe so eben den Wunsch, einen Handelsvertrag mit der Schweiz ab— zuschließen, ausgesprochen. Mit demfelben sollen laut Vernehmen gleich⸗ zeitig Bestimmungen über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern verbunden sein. Der Bundesrath hat sein Handels- und Zoll⸗Departe⸗ ment vorläufig aufgefordert, den Antrag Dänemarks einer einläß⸗ lichen Prüfung zu unterzieben und über denselben sobald als mog lich Bericht zu erstatten. Eine andere diplomatische Mittheilung ging dem Bundesratbe heüte auch aus München zu. Dieser Mit heilung zufolge ist man in München nicht abgeneigt, die Konferen

über die Bodensee⸗Gürtelbahn doch noch einzuberufen, nur spricht das bayerische Kabinet den Wunsch aus, daß Württemberg vor der Hand von derselben noch ausgeschlossen bleiben möge, weil man sih vorher über die Linie Lindau-Friedrichshafen mit demselben verstẽn digen müßte. Wird diesem Wunsche entsprochen, so würde demnach die Konferenz vorerst nur von Abgeordneten der Schweiz, Oester reichs, Badens und Bayerns besucht werden. (Köln. 3.)

Großbritannien und Irland. Landon, 25. Jebtugh In der gestrigen Sitzung des Unterhauses wurden großentheils Ph

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atgeschäfte verhandelt. Lord Denman beantragte darauf die zweite esung der Felony and Misdemeanour Evidence and Practice Hill. Der erste Theil dieses Gesetzentwurfs gestattet dem Verthei⸗

1 * 9 ö j diger eines Angeklagten, am Schluß der Vertheidigung die Zeugen⸗

aussagen zu rekapituliren, und war schon anno 1860 im Unterhause

durchgegangen, aber an einigen im Oberhause gestellten Amende⸗

ments gescheitert. Der zweite Theil bezweckt, das Verfahren in Kri⸗ ninalfällen mit der schon in Civilprozessen eingeführten Praxis in Einklang zu bringen. Nach einigen, die technische Seite der Bill be— treffenden Bemerkungen anderer Mitglieder wurde die zweite Lesung genehmigt. z 2 . S5eute Nachmittags hat die Bestattung des Kardinals Wisemann unter großer Theilnahme des Publikums stattgefunden.

Das durch den Rücktritt Herrn Gilpin's, Parlamentsmitgliedes für Northampton, erledigte Sekretariat des Armenamtes bat Lord Enfield Unterhausmitglied für Middleser und ältester Sohn Lord Sirafford's übernommien.

Lord Russell wohnte, von einer heftigen Erkältung ans Haus gesesselt, der gestrigen Kabinetssitzung nicht bei. .

8 gord Willoughby d'Eresby ist nach längerer Krankheit im Alter von 83 Jahren vertchieden. Peerstitel und Güter gehen auf seinen einzigen Sohn Alberie geboren 1821) über.

Frankreich. P aris, 23. Februar. Der Adreß Aus. des Senates hat den Präsidenten T roplong zu seinem Vorsitzen⸗ den und Suin zum Sceeretair bei der Abfassung der Antwort auf die Thronrede gewählt. . ;

Im gesetzgebenden Körper ward heute der Gesetzentwurf über die General- und Munizipalräthe vertheilt. Dieser aus 31 Artikeln bestehende Gesetzentwurf erweitert die Vollmachten der genannten Körperschaften ganz bedeutend. Die Mitglieder werden auf neun Jahre gewählt, scheiden alle drei Jahre ein Drittel aus, bleiben aber gzuf unbegrenzte Zeit wieder wählbar.

Der „Moniteur« bringt heute den Anfang einer juristischen Abhandlung von Advokat Gustav Chaixz d'Estange, über die Publi⸗ zirung der Aktenstücke der römischen Kurie in Frankreich und über die Erklärungen wegen Mißbrauchs.“ Diese Abhandlung erhält durch den Abdruck im „Moniteur« eine größere Bedeutung. Der Verfasser bemerkt in der Einleitung ausdrücklich, er sei durch die neuerdings erfolgte Polemik über die Eneyklica veranlaßt worden,

die Gesetze in Bezug auf Staat und Kirche in Angelegenheiten, wo

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Dogma und Glauben nicht betheiligt sind, einer gewissenhaften Untersuchung zu unterwerfen. Der erste Abschnitt, den der Mo⸗ neten? vom 23. Februar bringt handelt von den Präzedenzfällen in Betreff der Promulgirung von Bullen und der Berufungen wegen Mißbrauchs. Der Verfasser kommt zu dem Schlusse: »Was ist die Verifizirung der Bullen u. m Bürgschaft. der französischen Gesetze und des Staatsrechtes gegen Beeinträchtigungen, die ihm von außen zugefügt werden könnten. Man darf darauf nicht ver⸗ zichten, ohne die Souverainetät zu benachtheiligen, und man ver— Was

zichtet nicht auf etwas, das zur offentlichen Ordnung dient. aber ist Berufung wegen Mißbrauchs? Sie ist das Mittel, denselben

Beeinträchtigungen, die von jnnen kommen könnten, entgegen zu

kreten; hierauf könnte man aus eben so geeigneten Gründen noch weniger verzichten. Spanien. Aus Madrid! 23. Tobtänr wird telegraphirt.

»Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Dekret, welches den Zinsfuß en auf 5 Prozent für drei und sechs Monate, auf 6 Prozent für neun Monate und auf

der von der Depositenkasse zu zahlenden Zins

7 Prozent für ein Jahr festsetzt. jr Morgen wird der Finanze Mänizter der Deputirtenkammer

einen Gesetzentwurf Behufs des Zuschlages von 17/000, 000 Realen in 3proz. Staatspapieren nach dem vom Ministerrathe festgesetzten

Modus vorlegen. Es soll eine Anleihe von 300 000000 kontrahirt werden, zu welcher jedoch nur diejenigen Steuerpflichtigen, die 600

Realen oder mehr als 600 Realen an Steuern bezahlen, herangezogen

werden.

Italien. Rom, 23. Februar. Heute früh hat der Papst

im Vatikan zwei Dekrete veröffentlichen lassen, welche die Beati⸗ siirung einer spanischen Heiligen und eines spanischen Heiligen ver⸗ künden. Nach Verlesung dieser Schriftstücke hielt Se. Heiligkeit eine Ansprache an den römischen Klerus, in welchem er demselben die

der Geistlichkeit in unserer Zeit vorzugsweise obliegenden Pfichten auseinander setzte.

Griechenland. Mit der Levantepost in Triest, den 24

Februar, eingetroffene Nachrichten aus Athen melden, daß die Unzufriedenheit im Lande, namentlich auf den jonischen Inseln, zunehme. Der Minister des Jnnern ist nach Korfu abgereist. Von“ der Abreise des Grafen Sponneck verlautet Nichts. Die Mutter des Königs wird erwartet. Der wegen Beleidigung des Königs und der Regierung verhaftete Redacteur des Journals »Licht« ift freigesprochen worden.“ Im Bezirke Tripolitza sind revolutionaire Proclamationen verbreitet worden.

Tür kei. Aus Konstantinopel wird über Triest, 24. Februar, mit der Levantepost berichtet, daß die Dienstzeit in der Armee von

ö

5 auf 3, auf der Flotte von 7 auf 5 Jahre herabgesetzt werden soll. Die Angelegenheit des Suezkandls soll nach der binnen Kurzem bevorstehenden Nückkehr Osmani Paschas ihre Entschei⸗ dung finden.

Aus Djeddah waren Rachrichten, die bis zum 25. Dezember reichen, in Konstantinopel eingetroffen. König Theodor von Abessinien hatte die von den britischen Bevollmächtigten gesendeten Boten festnehmen und den englischen Konsul Cameron in Ketten legen lassen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Februar. Ueber die Beurlaubungen im Civil wie Militair sind nachfol⸗ gende Kaiserliche Befehle ergangen:

A. 1) Wenn solche Personen, welche durch besondere Allerhöchste Edikte zu ihrem Amte ernannt sind, ins Ausland beurlaubt zu werden wünschen, ist jedesmal die Allerhöchste Erlaubniß dazu nachzusuchen. Y Alle anderen Be⸗ amten außer den im Punkte 1 genannten und den im Militair - und Ma- rine⸗Ressort Dienenden können von den Ministern und Ober Dirigirenden, unter denen sie stehen, auf die durch das Gesetz für die Beurlaubung ins Innere des Reichs angegebenen Termine beurlaubt werden. Wenn jedoch zus erheblichen Gründen ein Urlaub von mehr als 4 Monaten erbeten wird, ist jedesmal die Allerhöchste Erlaubniß nachzusuchen. 3) Die Besol⸗ dung wird nur bei einer Beurlaubung auf 29 Tage ausgezahlt; nach Ver⸗ lauf dieser Zeit und bei längerer Beurlaubung fällt sie weg. Das Gesetz über die Verabfolgung der Besoldung bei Beurlaubungen ins Ausland während der Ferienzeit bleibt in Kraft.

B. 1) Die bestehenden Vorschriften über die Beurlaubung der Generale, Stabs. und Oberoffiziere für un bestimmte Zeit werden a bgeschafft. Die bestehenden Vorschriften über den verlängerten Urlaub von mehr als vier Monaten bis zu einem Jahre und für Verwundete bis zu 15 Jahren bleiben in Kraft. Dajenigen Generale und Stabs⸗ offiziere, welche wegen Krankheit oder Familien verhältnisse länger als ein Jahr vom Dienst entfernt sein müssen, ebens diejenigen, welche wegen Aufhebung ihrer Stellung außeretatsmäßig bleiben, können auf Grund besonderer Entscheidungen den Reservetruppen zugezählt werden, wenn die Vorgesetzten dieser Personen die Versicherung geben, daß dieselben für den Dienst wirklich nützlich sind.

Von der polnischen Grenze, 23. Februar. Die Polizei in Warschau will die Spur des Ausbruchs der seit vierzehn Tagen dort wiederholt verbreiteten revolutionen Proclamationen bis in einige Klöster verfolgt haben. Gegen die betreffenden Konvente ist bereits die kriegsgerschtliche Untersuchung eingeleitet. Sollte durch diese die politische Ermittelung bestätigt werden, so wird die Existenz

der noch in Polen bestehenden Klöster, deren Erhaltung lediglich der

Verwendung des Statthalters Grafen Berg zu verdanken ist, ernstt lich bedroht sein. In der polnischen Emigration besteht schon sei⸗

vorigem Herbst unter dem Ramen „Militairverein - eine militairische Orgaͤnisation, die ihren Hauptsitz in Zürich und Besançon hat.

Zur Verstärkung der Fonds dieser Organisation ist eine Pfand⸗

Totterie veranstaltet, deren Ziehung am 1. März stattfinden wird. Ostsee⸗Ztg.)

Dänemark. Kopenhagen, 19. Februar. Die Volksthings⸗

Abtheilung des ehemaligen dänisch⸗— schles wigschen Reichsraths erledigte dem »Hamb. Corresp.« zufolge, gestern in zweiter Behand⸗ lung den Entwurf zu einem revidirten Staatsgrundgesetze, obwohl die desfallsigen Verhandlungen erst vorgestern ihren Anfang nahmen und wissentlich nicht weniger als nahezu 120 Aenderungs⸗Vorschläge der Erledigung harrten. Der unerwartet schleunige Ausgang der zweiten Behandlung der Verfassungs-Vorlage wurde inzwischen dadurch veranlaßt, daß eine von den vereinigten demokratischen „Bauernfreunden« und Grundtvigianern, 33 an der Zahl, und unter ihnen Pastor Birkedahl, Hardesvogt Krabbe, Redacteur J. A. Hansen, Dr. Geert Winther, Major Müller, Capitain-Lieu⸗ senant Roepstorff, Kand. Sophus Högsbro, Hardesvogt Kjaer, Ge⸗ vollmächtigter Frederik Barfod und Pastor Kühnell gestelltes Amen— dement, betreffend die Annullirung des Regierungs Entwurfs durch eine Bestimmung darüber, daß der Reichsrath sich nicht länger mit der Gesetzgebung zu beschäftigen, sondern sich lediglich auf die Auf⸗ hebung der November Verfassung zu beschränken habe, nachdem der König und der dänische Reichstag gemeinschaftlich den Beschluß gefaßt haben wür⸗ den, die durch die ehemalige Gesammtstaats⸗Verfassung vom 2. Oktober 1855 veranlaßte Beschränkung des dänischen Staatsgrundgesetzes vom 5. Juni 1819 auf verfassungsmäßige Weise aufzuheben und das Junigrundgesetz in dessen ursprünglichem Umfange als Reichsgrund- gesetz für sämmtliche Angelegenheiten des Reiches aufzustellen, durch den Beistand des Ex⸗Ministerpräsidenten, Bischofs Monrad, und Genossen bei namentlicher Abstimmung mit 50 gegen 42 Stimmen zum Beschlusse, des Reichsraths - Volkstbings er⸗ hoben wurde. Die Regierungs- Vorlage wurde in Folge dessen sammt den übrigen Amendements hinfällig, und die Ueberweisung des nach der Anschauungsweise der demokratischen „Bauernfreunde« ziemlich verstümmelten Entwurfs zur dritten oder letzten Behandlung wurde alsdann einstimmig beschlossen. Obwohl der Königlichen Regierung demnach durch den Verlauf der Ver⸗ fassungs⸗Debatte in der mehrgenannten Kammer van dieser ein un— bedingtes Mißtrauens-Votum erteilt worden ist, soll dieselbe den noch nicht geneigt sein zur Auflösung des oppositionellen Things,

vielmehr witd das Ministerium die politischen Umtriebe der gegneri⸗