1865 / 59 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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fehlt, werden die Rechtsanwälte Herr Justizrath Goetsch, Herr Rechts Anwalt Plato und Herr Rechts Anwalt Haenisch zu Sachwaltern vor—

geschlagen.

615 Konkurs - Eröffnung. Königliches Kreis-Gericht zu Bromberg. L. Abtheilung. Den 25. Februar 1865, Vormittags 11 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Hippe zu Bromberg ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 3. Januar 1865 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Albert

Beckert zu Bromberg bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 1. April 1865, Mittags 12 Uhr,

in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Hilscher, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor⸗ schläge über Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines an— dern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu ten oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten he.

ö stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt. machen

und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗

Uno

zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände J bis zum 1. April 1865 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu

kursmasse abzuliefern. i ; tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen

Pfandstücken nur Anzeige zu machen. t . Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als

Konkürsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die;

langten Vorrecht e bis zum 15. April 1865 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung gängis lschn oder nicht, mitl om dafür verlangten Vorrtchte bis zun

der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, zedelhkten Tage bel ung schriftlich odel zu Protckoll anzumelden.

sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 2. Mai 1865, Mittags 12 Uhr,

Nr. 2 zu erscheinen.

und ihrer Anlagen beizufügen. eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

ten oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be—

stellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Schöpke, Schultz II., Eckert, Schultz ‚Voelcker, Gessler, Rosenkranz, Peterson und die Rechtsanwälte v. Groddeck, waltern vorgeschlagen.

nom

dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. April 1865 einschließlich

Gerichts ⸗Assessor Fritsch, zu erscheinen.

und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz

hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗

Denjenigen, welchen (Markt Nr. 376 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Ter⸗

es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte JustizRäthe mine die sämmtlichen, Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen

Anspach, Hundrich und Haack hier und Rosemann zu Langenbielau zu innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Zugleich wird bekannt gemacht, daß der Kauf⸗

mann Otto Paulisch hier zum definitiven Verwalter der Masse bestellt

mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Sachwaltern vorgeschlagen.

worden ist. Reichenbach i. Schl., den 1. März 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

709 Konkurs - Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Sagan. Erste Abtheilung.

Den J. März 1865, Nachmittags 5 Uhr.

Ueber das Vermögen des Tuchfabrikanten und Fabrikbesitzers Heinrich Müller zu Sagan ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 15. Februar 18635 festgesetzt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Julius Deussen zu Sagan bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 17. März 1865, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Hilse, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal—

tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗

walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zah— len, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 6. April 1865 einschließlich

festgesetzt worden.

In dem abgekürzten kaufmännischen Konkurse über das Vermögen des Handelsmanns Carl Walter hierselbst werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert,

ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit os ö

in unserem Gerxichtslokal vor dem unterzeichneten Kommissar, Herrn

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu mache und Alles, mit Vorbehalt ihrer 66 Rechte, ebendahin 3 Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben ich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem P befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ft

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, di, selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

bis zum 8. April 1865 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Pri. fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Far derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltung

Personals auf den 2. Mai 1865, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Bagatell Terminszimmer, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsttz hat muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohn a

schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz⸗Räthe Steinmetz und Eldhoh und vom 1. April 1865 ab Rechtsanwalt Fähndrich in Sagan zu Sach. waltern vorgeschlagen.

In dem Konkurse über das Vermoͤgen des Sattlermeisters Albert Gröbler

zu Naumburg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursglaͤubige

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mil dem dafür ver- noch eine jweite Frist

bis zum 3. April d. J. einschließlich Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an— gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechte.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 14. Februar d. J

vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts-Rath Hilscher im Terminszimmer bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 12. April d. J, Vormittags 11 Uhr,

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Rudloff, im Terminszimmer Ni. 8

Bac Mhaltang dict, nme, here, de, Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtöbezirke seinen Wohnsitz hat, angemeldet haben.

muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaf und ihrer Uinlagen beizufthgen

anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wobnstß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch— s. 0g 2 tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. 8 . ! sen t nne ien nh mn, fh an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz-Räthe Bielitz, Franz, Brommt,

Pietzker und der Rechtsanwalt Polenz hier ju Sachwaltern vorgeschlagen.

Denjenigen, welchen es hier

Der Justiz⸗Rath Götz hierselbst ist zum definitiven Verwalter der Kon— kursmasse bestellt worden. Naumburg, den 2. März 1865. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns H. J. Fran.

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung kenheim zu Bleicherode ist zur Anmeldung der Forderungen der Fonkure—

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

auf Donnerstag, den 27. April 1865, Vormittags 10 Uhr,

in unserm Gerichtstokal Terminszimmer Nr. H, vor dem Kommnissar, Herrn angemeldet haben, werden aufgesordert, dieselben, sie mögen bereits rechte.

hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

gläubiger noch eine zweite Frist bis zum 25. März 18635 einschließ: lich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 28. Januar 1865

bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist

auf den 11. April 1865, Vormittags 11 Uhr,. vor dem Kommissar, Kreisgerichtsrath Brehme, im hiesigen Gerichtslokalt

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. 3 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsth

hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnenden oder zur Prazis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmãch⸗ tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Oßwald, Schotte, Wun⸗ derlich, Kropff, Löbnitz und Justizrath Berndt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Denjenigen, welchen es hier

Nordhausen, den 24. Februar 1865. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

708) Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Joseph Schlaumann zu Rheine ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf den 27. März er., Vormittags 10 Uhr,

Kreib Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläusig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, so weit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Ablonde rungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschluj fassung über den Akkord berechtigen. Steinfurt, den 3. März 1865. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

richter Geißler, anberaumt worden.

Beilage

749 Beilage zum Königlich Preußischen Staats ⸗Alnzeiger. Donnerstag 9. März

1865.

on Aufgehot eines verlorenen Wechsels.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist auf Amortisation eines angeblich verlorenen Wechsels de dato Potsdam, den 27. August 1864, über 384 Thlr. Courant, ausgestellt von »die Stearinfabrik«, acceptirt von Küpper u. Wiedebach in Berlin, fällig drei Monate nach heute an die Ordre

der Ausstellerin, angetragen worden. Der unbekannte Inhaber dieses Wech⸗

sels wird daher hierdurch aufgefordert, denselben spätestens in dem auf den

September 1865, Vormittags 113 Uhr, Jüdenstraße Nr. 58, Zimmer Nr. l, vor dem Stadtgerichts⸗ Rath Herrn Dannenberg anbe—

zaumten Termin vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklart wer⸗

den wird. Berlin, den 30. Dezember 1864. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit. und Nachlaßsachen.

222 hu Diejenigen, welche an folgende, am 1. Januar 1828 ausgestellte, ursprünglich auf 4 pCt. lautende, vom 1. Januar 1843 ab auf 35 pCt. konvertirte, angeblich dem Particulier J. S. Borchardt gestohlene Berliner Stadt Obligationen, nämlich: ; Iittr. F. Nr. 1546 à 50 Thlr. Littr. G. Nr. 115 = 89. Y j 6451 35 G. * J G.

d als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand, oder sonstige Briefsinhaber oder als

9567 à 25 Thlr. 11167 3 35 14135 à 35 * 14501 3 25 *

deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert,

dieselben dem unterzeichneten Gericht und zwar spätestens in dem hierzu auf den 22. Mai 1865, Vormittags 113 Uhr,

vor dem Königl. Stadtgerichts⸗Rath Herrn Dannenberg, im Stadtgerichts.

Gebäude Jüdenstraße 58, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termin anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie mit diesen ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen, ihnen dieserhalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Obligationen selbst aber für amortisirt werden erklärt werden.

Auswärtigen werden die Herren Justiz! Räthe Ulfert und Valentin als Sachwalter in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 6. Januar 1865.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- und Nachlaßsachen.

711 . 6

Die unbekannten Inhaber des verloren gegangenen Wechsels d. d.

Danzig, den 21. Dezember 1862, über 191 Thlr. 13 Sgr., zahlbar drei

Mona dato, welcher von Ed. Wellmann an eigne Ordre auf F. A. Durand

gezogen und von Letzterm angenommen ist, werden angewiesen, diesen Wechsel uns spätestens in dem .

am 20. Juni a. e. Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Secretair Siewert angesetzten Termine einzureichen, widrigenfalls dieser Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.

Danzig, den 3. März 1865. H Königliches Kommerz und Admiralitäts-Kollegium. von Groddeck.

564 Oeffentliche Vorladung.

Der Fabrikant Loebel Berg in Beuthen O. S. hat wider den staufmann G. Bultmann hierselbst aus den von diesem am 209. Januar 1864, zahlbar am 2. November 1864 über 300 Thlr. und resp. am 2 Februar 1864, zahlbar am 18. Januar 1865 über 200 Thlr. ausgestellten beiden Wechseln auf Zahlung der darin verschriebenen Gesammtsumme von 500 Thlr. nebst 6 Prozenk Zinsen von 300 Thlr. seit 2. November 1864 und von 2006 Thlr. seit 18. Januar 1865, 5. Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und 1 Thlr. 20 Sgr. Provision, die Wechselklage angestrengt.

Bie Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Kaufmanns

G. Bultmann unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefor , 41 Uhr ab, im Voigt'schen Gasthofe hieselbst aus dem Königlichen Forst—

dert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhand⸗

lung der Sache auf

den 22. Mai 1865, Vormittags 19 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden⸗ straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei—⸗ nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen

und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche

auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in

der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä⸗

gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 4. Februar 1865. . . Königliches Stadtgerkcht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß Deputation Il.

Ii0 Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute H. F. Fetschow und Sohn hierselbst, Klosterstraße Nr. 87 wohnhaft, haben gegen den Particulier A. Bluth, früher wohnhaft zu Ver— lin, jetzt abwesend, aus seiner Bürgschaft für die aus dem Geschäftsverkehr mit feinem Sohne C. W. A. Bluth entstehenden Schulden des Letzteren an Kläger wegen 5174 Thlr. 4 Sgr. Klage erhoben.

Nach dem eingereichten Conto - Current wollen die Kläger aus dem Ge⸗

schäftsverkehtr mit dem C. W. A. Bluth in der Zeit vom 4. Dezember 1861 bis zum 15. Oktober 1864 an diesen eine Forderung von 5623 Thlr. 25 Sgr, haben, welche angeblich in dem über das Vermögen des Schuld- ners eröffneten Konkurse auf 5174 Thlr. 4 Sgr. festgestellt worden ist. Zum Beweise ist auf die beiderseitigen Handlungsbücher Bezug genommen. . 3 . e. . 2. jetzige Aufenthalt des Verklag-⸗ „2c. Bluth, unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentli . dert, in dem zur Klagebeantwortung . ; Seen,, den 18. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Gerichts ⸗Assessor Foerster im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 597 Zimmer Nr. 57, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, seinen etwaigen Einwen—« dungen und die zur Begründung derselben dienenden Thatsachen anzufüh— ren und die Beweismittel für seine Behauptungen bestimmt anzugeben. Urkunden, auf welche derselbe sich berufen will, sind im Original oder in Abschrift zu überreichen, oder die zur Beschaffung derselben erforderlichen Gesuche anzubringen. Später darf auf neue Einreden, welche auf That— sachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Rücksicht genommen werden. Es steht demselben frei, statt in dem Termine zu erscheinen, schon vor oder in demselben eine schriftliche Klagebeantwortung einzureichen, diese muß jedoch von einem Rechts -⸗Anwalt unterzeichnet sein, widrigenfalls sie nicht

für angebracht erachtet wird.

Wenn bis zum Termine eine solche schriftliche Klagebeantwortung nicht eingeht, auch derselbe in dem Termin sich nicht pünktlich zur bestimmten

Stunde einfindet und beim Aufrufe der Sache nicht anwesend ist, oder wenn er sich über die Klage nicht vollständig erklärt, so werden die von

dem Kläger angeführten Thatsachen und die von demselben beigebrachten Urkunden, worüber keine Erklärung von demselben abgegeben ist, für zuge— standen und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus erfolgt, wird im Erkenntyiß ausgesprochen werden.

Derselbe kann sich auch durch einen bei dem unterzeichneten Gericht zur Praxis befugten Rechtsanwalt oder durch einen andern gesetzlich zulässigen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stellvertreter muß aber den von demselben erhaltenen Auftrag spätestens im Termin durch Vollmacht oder Schreiben nachweisen, widrigenfalls angenommen wird, daß Niemand für ihn erschienen sei.

Eine Verlegung des Termins findet ohne Zustimmung der Kläger nur einmal und auch in diesem Falle nur dann statt, wenn entweder Gründe dazu in der Sache selbst liegen, oder die von ihm angeführten Hinderungs⸗

Ursachen bescheinigt sind.

Berlin, den 23. Februar 1865. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß ⸗Deputation V.

706 8 Der am 1. Dezember 1815 zu Rose geborne Johann August Man⸗ they, welcher angeblich im April 1854 nach Amerika ausgewandert ist, so

wie seine unbekannten Erben und Erbnehmer, werden auf Antrag seines

Bruders, des Einliegers Anton Manthey aus Rose, aufgefordert, sich späte— stens in dem

am 29. Dezember 1865, Vormittgs 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Schultze, im Terminszimmer Rr. 6 an—

stehenden Termine zu melden, widrigenfalls der Johann August Manthey für todt erklärt werden wird.

Deutsch Crone, den 4. März 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Verkäufe, Berpachtaungen, Suhmissivuen zc. Ber ennholie Ren anf. 27873 Kl. Kiefern ⸗Kloben, 633 Kl. Kiefern Spaltknüp⸗ pel« sollen Mittwoch, den 12. April d. J, Vormittags von

Revier Rüdersdorf öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, und zwar aus nachfolgenden Schlägen: 1) Schutzbezirk Störitz Jagen 3, 27, 35 2c. —: 120 Kl. kiefern Kloben, 90 * Spaltknüppel ; 2) Schutzbezirk Schmalenberg Jagen 46, 51 2. —: 2763 Kl. kiefern Kloben, 150 * Spaltknüppel / 3) Schutzbezirk Hohenbinde Jagen Tt, 92 2. —: 6 I53 Kl. kiefern Kloben, 2383 Spaltknüppel; 4) Schutzbezirk Mittelheide Jagen 1068, 111 2c. —: 382 Kl. kiefern Kloben, . Spaltknüppel; 5 Sn, Buchhorst Jagen 208 2. —: 4985 Kl. kiefern Kloben,; 6) Schutzbezirk Kalksee Jagen 143, 161 2c. —: 483 Kl. kiefern Klöben; 7) Schutzbezirk Eggersdorf Jagen 234, 237 2c. —: 2813 Kl. kiefern Kloben, 40 Knüppel. Die betreffenden Begangsförster sind angewiesen, das Holz auf Ver. langen an Ork und Stelle vorzuzeigen. Ein Sechstel des Kauspreises ist