1865 / 64 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S04 Berliner Börse vom 13. Härz 1865.

ö j D j ĩ 3. fm 1 Amtlicher Wechsel-, Fonds- und beld- Cours. ist nhahn- Aelicn. Stamm- Actien. n hr a Aachen - Düsseldorfer 3 1015 Aachen-Mastrichter. 41 40 en, here, Lit. A. 1402 133 5 Berlin- Anhalter 193 192 4B erlin-Hamburger. .. 142. Berl. Potsd. Magdeb. 2145 213 do. II. Serie , B erlin-Stettiner 136 135 do. III. Serie 4 Bresl. Schw. Freib. . 143 14211do. IV. Ser. 7. St. gar. 4 Brieg Neisse. ..... .. 923 91 Brsl. Sehw. Erb. Lt. D. 4 953 Cöln-Mindener 2113 Cöln- Crefelder 92 RMlagdeb - -Halberst. .. 2211 Cöln- Mindener Magdeb. Leipziger .. 2597 do.

94 Münster-Hammer . ..“ do. de. Niedersehles. Märk. . 4 97 , wn

Niedersehles. Lweigb. do. do. Obersehl. Lit. A. u. CG. 37 do. IV. Emin. do. Lit. B. 33 152 do. V. Em. Oppeln - Tarnowitz er 9 Magdeburg -Halberst. 3 Rheinische do. Wittenb. Magdeburg -Wittenb. Nie dersehles. Märk. .

Pfandbriefe.

Kur- und Neumärk. 73 do. do. 0Ostpreussische ...... 4 do. 3 227 Pommersche do. Posensche

V echsel-Comrse.

Amsterdam dito Hamburg.

Berlin- IIamb. II. Em. kerl. Pots d. Mgd. Lit. A. do. Litt. B. do. Eitt. C. Berlin- Stettiner

Wien, östr. Währ. 150 FI. dito 150 FI. Augsburg südd. W. 400 FI. FrłEf.a. M. sidd. W. 100 FI. Leipzig in Courant im 14 ThlI. Fuss 100 ThlI. Petersburg dito Warschau Bremen

d= =

2322:

3

9 Westpreussisehe do. do.

Rentenbriefe.

Q 2

* 3

232

O M N Q O0, O

Kur- und Neumärk. Pommersche i Preussische Rhein- und Westph. BRBohgiache ..... ...... ö 7 Schlesische . . .. ......

Preuss. Hyp. Antheil- E Certificate (Hübner) 6 Hyp. -Br. d. I. Pr. Hyp. Aci. Ges. (Hansemann) ( Unkdb. Hyp. -Br. d. Pr. * Hyp. A- BK. (Heneckeh Pr. Bk. Anth. Scheine Bank d. Berl. K.-V. Danziger Privatbank. Königsberg. Privat-B. Magdeburg. Privat- B. Posener Privat- Bank Pomm. Ritters. Priv. B.

2 de;

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do. (Stamm-) Prior. S5 Rhein-Nahe .. ...... Rhrt. - Crf.Kr.-Gladb. 35 ĩ Stargard- Posen 3 97 do. III. Serie 4 Thüringer 135 134 do. IV. Serie 45 Wilh. 7 Cosel-Odbg) 647 63 ied. Lweigb. Lit. C. 5 do. (Stamm-) Prisr. 47 897 Ober-Sehles. Litt. A. 4 do. do. do. 94 ; B.

Wo vorstehend kein Zinssatz . werden usaneemässig 4 pCt. berechnet. Prioritäts-Oblig. 109 Aachen - Düsseldorfer 101 do. II. Emission Mr io] de. III. Emission ? ᷓAachen-Mastrichter. . 100 do. II. Emission Friedrichsdr or 1131 1133 Berg. Mãrkis ehe eonv. Gold- Kronen 9 g59 85. do. II. Ser. eonv. Andere Geldm. 25 ThI - 11 151 107140. III. S. v. St. 3 gar. do. do. Lit. B. do. IV. Serie ... do. V. Serie ... do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Ser. do. Dortm. - Soest do. do. II. Ser. 9 Berlin- Anhalter 4 . Berlin Anhalter 45 1012 Berlin- Hamburger .. 4 1005

Lichtamtliche Votirungem. If Br. Cid.

Oest. frz. Südb. (Lomb. ): Moskau-Rjäsan (v. St. g.) Galiz. (Carl Ludw.) ...

luländ. Fonds. 3 Kass. Vereins -Bk.-Act. Danziger Privathank. ..“ Königsberg. Privatbank. Magdeburger do. Posener do. Berl. Hand. -Gesellsch. . Disc. Commandit-Anth. Schles. Bank- Verein .. Pommersch Rittersch. B. 4 Preuss. Hyp. Vers.... do. do. Henckel) do. Gew. Bk. (Schuster)

Industrie - Actien. Hoerder Hüttenwerk .. *? Ninerva

Fabrik v. Eisenbahnbed. ;

FEFoncds-Cormrse.

Freiwillige Anleihe

Staats - Anleihe von dito v. 1854, 1855, 1857 dito dito dito dito

= 333

do.

8

= R, d ,

1014

von 18656, 852 90

dito von 1853

dito von 1862 Staats - Schuld - Scheine ..... Präm. Anl. v. 1855 à 100 Thlr. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder -Deichbau - Obligationen Berliner Stadt- Obligationen

dito dito Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.

T heinische 91zIdo. vom Staat gar. do. III. Em. v. 1858 /stj0 83 do. do. von 1862 do. v. Staat garantirte Khein-Nahe v. St. gar. ö Rhrt. Crf. Kr. Gladb. do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen do. II. Emission do. III. do. Thüringer conv . ... do. sJ. Serie ..... do. III. Serie eonv. do. IV. Serie 5 Wilh. (Cosel - Odbg.)

do. III. Emission 4*

110

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1004 23 102

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103

* = 5 . 4 2 . 2 = 23 2

= = = m R = =

Münzpreis des Silbers bei der Königl. Münze.

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r 2 C 6 2

Das Pfund fein Silber 29 Thlr. 23 Sgr.

*

Br. ald!

97 84 * 1145 113 1002 92

Ausl. Fonds.

Braunschweiger Bank. Bremer Bank. . . ...... Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank

Ausl. Fisenbahn- Stamm- Actien.

Amsterdam - Rotterdam Berlin- Görlitz

do. Stamm- Prior. . . . Galiz. (Carl Ludw. ).. Löbau- Littau Ludwigshafen-Bexbach Mz. -Ludgh. Lt. A. u. C. Mecklenburger ..... ... Nordb. (Friedr. Wilh.) Oester. kranz. Staatsbahn Oest.südl.Staatsb. Lomb. Ostpreuss. Sdb. St. Pr. Russische Eisenb. .. .... Westbahn (Böhm. ).. .. Warschau- Wien

Ausl. Prioritäts-

Actien. Belg. Oblig J. de l'Est do. Somb. et Meuse 4 Oester. franz. Staatsbahn 3 260 259

Obersehles. Lit. A. u. C. 1715 a I707 gem. Mecklenburger 783 a Staatsb. II73 a gem. Oesterr. südl. Staatsb. Lomb. 1465 a R gem.

248 a 249 gem. Rostocker Bank S' 3 4 Sem. Her iim, 13. Marz. Die Börse begann ziemlich fest, wurde aber in Folge von Gewinnrealisirungen matter; das Geschüft blieb gering, nur

Oester. Loose (1864). . do. Silb. Anl. 1864). Italien. Anleihe Russ. Stiegl. 5. Anl. .. Dessauer Credit 49. 4 6 no,. do. Landesbank . 47 935 do. v. Rothschild Lst. Genfer CreditHank ? do. Neue Engl. Anleihe Geraer Bank * do. ; Gothaer Privathank .... do. Hannoversche Bank. .. do. 3 Leipziger Credithank. . z do. 5 Luxemburger Bank. .. 388 do. Präm. - Anleihe v. 64 5 Meininger Ca n. ö do. Poln. Schatz-Obl. 4 Norddeutsche Bank. . . dö. d6. Gert. 1. A ß Oesterreich. Credit. . . . Poln. Pfandbr. in S.-R. 1 5 3 Rostocker Bank do. Pitt. 00 EI 90 sh, Thüring. Bank Dessauer Prämien-Anl. 37 104 1063 Weimar. Bank Hamb. St.- Pram. - Anl. ö Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. do. Nation. Anleihe Neuc Bad. do. 35 FI. 314 do. Prm. -Anleihe. . 4 Schwed. 10 RlI. St. Pr. A. do. n. 100 FI. Loose Lübeck Pr-A. ...... . 36 do. Loose (1860)...

Nordbahn (Friedr. Wilh.) 817 a Sl gem. Gesterr. RK rann. Oesterr. Franz. Siüdb. (Lomb.

1 4 gem.

HGesterr Loose v. 1864 533 a

. , . , O s. *

5 gem.

; Warschau-Wien 846 a S5 gem. Oesterr. Loose von 1860 85 a S. a g gem. * 7 Warschau - Wiener und Genker wurden stark gehandelt; preuss sch Fonds waren fest, 4 proz. Anleihe besser.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

geordneten über den von den Abgeordneten Schulze,

Das Abonnement beträgt: A Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne preis Erhöhung.

Königlich Preusßischer

Alle post⸗Anstalten des An- und

Auslandes nehmen Sestellung an,

sür gerlin die Expedition des Königl.

Preußischen Staats-Anzeigers:

Wilhelm s⸗Straße No. 51. (nahe der Ceipzigerstr.)

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Anzeiger.

1865.

Berlin, Mittwoch den 15. März

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Divisions ⸗Auditeur, Justizrath Gisevius, der 16. Di—

so wie dem Post-⸗Direktor Rudolph zu Cüstrin, den Ober-Post⸗

Den Landgerichts -Assessor Emil Heinrich Wilhelm Pick⸗

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Der Dock-Besitzer George Faweus zu Shields und der

Ninisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Land-Baumeister Guinbert zu Düsseldorf ist

um Königlichen Kreis-⸗Baumeister daselbst ernannt worden.

Dem Fabrikanten F. C. Philippson zu Berlin ist unter dem

13. März 1865 ein Patent

auf ein als neu und eigenthümlich erachtetes Frostsicherheits— Ventil für Pumpen und Wasserröhren

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Cirkular-Verfügung vom 4. März 1865 betref⸗— fend den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung der die Coalitionsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeiter beschränkenden gesetzlichen Bestimmungen.

sein, welche am 11.,, 14. und 15. Februar d. J. im Hausi der Ab- Henossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes wegen der die Coalitionsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeiter den gesetzlichen Bestimmungen gepflogen worden sind. liche Staats- Regierung hat das Bestimmungen im Sinne aus den Gründen, benen in Abschrift beigefügten (a) so wie im Hinblick auf die weitgreifende stand nehmen müssen, ohne zuvor das Ürtheil der den den Landesbehörden zu vernehmen. angehende Erörterung wird sich vornehmlich U in welchem Umfange die bestehenden praktisch zur Anwendung gekommen sind;

Bedeutung der Fage An—

darauf zu richth haben: Verbotsbestinmungen hierbei sind die Fälle

; pision, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

Secretairen Staeubler und Fischer zu Breslau und dem katho⸗ ssschen Pfarrer Raets zu Gangelt, im Kreise Geilenkirchen, den Rothen Adler -Orden vierter Klasse zu verleihen; serner

hardt zu Ehrenbreitstein zum Garnison ⸗Auditeur in Torgau zu er⸗ nennen.

qaufmann Christoph Martin zu Stockton sind zu Vice⸗Konsuln daselbst bestellt worden.

Faucher und Aufhebung bechränken⸗ De König⸗ Bedürfniß einer Aendering dieser der Antragsteller anerkannt; sie lat jedoch welche in der am 11. Februar von ihr abgege⸗ Erklärung dargeegt sind,

den Weg legislativer Reform zu bschreiten, betheiligten Interessen nale stehen⸗ Die einem solchen Urheil vor⸗

zureichen.

zu trennen, je nachdem sie Handwerker, oder Fabrikarbeiter, oder Arbeiter der im §. 182 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ord⸗ nung vom 17. Januar 1845, Absatz 2, erwähnten Art, oder endlich solche Arbeiter, welche im §. 3 des Gesetzes vom 24. April 1854 Gesetz⸗ Sammlung Seite 215 genannt sind, betroffen haben;

2) ob nach den Erfahrungen über das bisherige Verhältniß zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern anzunehmen sein wird, daß die unbedingte Freiheit der Coalition zu Ausschrei—⸗ tungen führen werde; ob es nothwendig erscheint, restriktive Bestimmungen zum Schutze der Einzelnen gegen Anwendung von Zwang oder Drohungen zur Theilnahme an der Coalition oder zur Be— folgung der von solchen Coalitionen erlassenen Gebote oder Verbote vorzusehen; inwieweit die Aufhebung der Coalitionsbeschränkungen eine Aenderung auch anderer Vorschriften der bestehenden Gewerbe⸗ gesetze bedingen würde.

Um für die, nach Inhalt der Anlage in Aussicht genommene kommissarische Berathung eine umfassende Grundlage zu gewinnen,

wünsche ich ferner, daß die Königliche Regierung Sich darüber äußere, welchen Fortgang die auf Selbsthilse beruhenden Erwerbs⸗

und Wirthschafts - Genossenschaften, über welche in Folge des Cir—⸗ kular-Erlasses vom 13. Juni 1863 Bericht erstattet worden ist, genommen, ob die in dem Bericht ausgesprochenen Ansichten über die Wirksamkeit dieser Genossenschaften durch weitere Erfahrungen eine Aenderung erlitten und ob gleichartige Associationen auch unter den Fabrikarbeitern Eingang gefunden haben. Von detaillirten statistischen Erhebungen, insbesondere von einer Ergänzung der mit dem Erlaß vom 13. Juni 1863 mitgetheilten Tabellen ist Ab⸗ stand zu nehmen, sofern nicht mit Sicherheit darauf zu rech— nen ist, daß dieselben zeitig genug zu beschaffen sind, um die Innehaltung des für die Berichterstattung gesetzten Ter⸗ mines zu ermöglichen.

Die Organe des Handelsstandes sind durch den abschriftlich an⸗ liegenden (9) Erlaß aufgefordert worden, sich zur Sache zu äußern, und ihre Berichte der Bezirks⸗Regierung bis zum 15. April C. ein Dem Eingange des von der Königlichen Regierung zu erstattenden Berichts wird bis spätestens zum 15. Mai c. ent—

gegengesehen.

Berlin, den 4. März 1865. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.

An

sämmtliche Königliche Regierungen, exkl. Sigmaringen, Die Königliche Regierung wird den Verhandlungen gefolgt

und das Königliche Polizei⸗Präsidium hier. 2.

Die Königliche Staats -Regierung hat sich mit der vorliegenden Frage bereits vor Einbringung des Antrages eingehend beschäftigt. Sie hat dabei die Ueberzeugung gewonnen, daß die bestehenden ge— setzlichen Bestimmungen über das Coalitionsrecht der Arbeitgeber und Arbeiter einer Aenderung im Sinne des Gesetzentwurss bedürfen. Sie hat sich aber auch nicht verbergen können, daß eine Modification dieser Bestimmungen in den Zusammenhang des Systems der Ge⸗ werbegesetze eingreife und daß die Frage nicht abzuweisen sei, inwie— weit die Consequenz und das praktische Bedürfniß eine Aenderung auch anderer Vorschriften dieser Gesetze bedinge.

Ihre Erwägungen haben sie ferner zu der Ueberzeugung geführt,

daß die Wegräumung der Schranken, welche der Coalitionsfreiheit

gezogen sind, allein nicht den Erfolg haben werden, die Lage der arbeitenden Klassen materiell in erheblichem Belange zu verbessern,