1865 / 64 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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daß vielmehr in den Kreis der Erörterung auch die Frage zu ziehen sein werde, inwieweit durch positive Mittel, insbesondere durch För— derung des Genossenschaftswesens, jener Erfolg anzustreben sei. Zu einer Aenderung der Gesetzgebung auf dieser Grundlage reichen die Vorberathungen, welche dem vorliegenden Gesetzentwurfe vor⸗ angegangen sind, nicht aus. Bei der hohen Bedeutung der Sache und der unverkennbaren Wichtigkeit der praktischen Folgen hält die Staats⸗Regierung es für Pflicht, durch eine gründliche und allseitige Prüfung von ihr zu ergreifende legislative Maßnah- men vorzubereiten. Sie wird daher eine Erörterung der einschla—

genden Fragen außer durch eine Umfrage bei den Provinzialbehörden

und den Organen des Handelsstandes durch eine besondere Kommis⸗ sion veranlassen, zu welcher Mitglieder beider Häuser des Landtags

und Sachverständige aus den Kreisen der Betheiligten, sowohl der

Arbeitgeber, als der Arbeiter zugezogen werden sollen. Auf diesem Wege hofft sie der Lösung eines Problems näher zu treten, welches

zu den bedeutendsten der Zeit gehört und von dessen Wichtigkeit für

das gesammte Staatsleben sie durchdrungen ist.

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Der Handelskammer ist bekannt, daß vom Hause der Abgeord⸗ neten am 11., 14 und 15. Februar E. der von den Abgeordneten Schulze, Faucher und Genossen eingebrachte Entwurf eines die Coa⸗ litionsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeiter betreffenden Gesetzes berathen worden ist, und welche Erklärung die Königliche Staats— Regierung über ihre Stellung zu diesem Entwurfe abgegeben hat. Es ist danach für angemessen erachtet worden, eine Aenderung der bezüglichen gesetzlichen Vorschriften durch eine gründliche und allseitige Prüfung der Frage vorzubereiten. Soweit jene Vorschrif⸗ ten die gewerblichen Arbeiter betreffen, sind sie in den 58. 181 und 182 der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 und in den §5. 16 und 17 des Gesetzes vom 21. Mai 1860 (Gesetz⸗ Samml. Seite 201) enthalten. Die Königliche Staats Regierung legt

Werth darauf, aus den Kreisen der Interessenten selbst ein auf praftische

Anschauungen und Erfahrungen gegründetes Urtheil zu vernehmen, ob die Beseitigung jener die Coalitionsfreiheit beschränkenden Bestim⸗ mungen rathsam erscheine, resp. welche Folgen davon für das Ver— hältniß zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern und die Interessen beider zu erwarten sein möchten. Die Handelskammer, welche mit der Vertretung eines Theiles dieser Interessen bekannt ist, wolle da— her über die Frage nach den angedeuteten Gesichtspunkten Sich äußern und den Bericht so beschleunigen, daß derselbe der Regierung des Bezirks bis spätestens zum 15. April C. vorgelegt werden kann. Die obenerwähnte Namens der Königlichen Staatsregierung vom 11ten v. M. abgegebene Erklärung liegt in Abschrift bei. Berlin, den 4. März 1865. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. gez) Graf von Itzenplitz. An sämmtliche Handelskammern und Vorstände der kaufmännischen Corporationen.

Bekanntmachung. Die Kandidaten der Baukunst, welche in der ersten diesjähri—

gen Prüfungs Periode die Prüfung als Bauführer oder Privat⸗

Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit aufgefordert, bis zum 1. April e. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde zu

melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen

einzureichen, worauf ihnen wegen der Zulassung zur Prüfung das Weitere eröffnet werden wird. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Berlin, den 12. März 1865. Königliche technische Bau⸗Deputation.

Justiz⸗Ministerium.

Der Landgerichts-Referendarius Julius Hamm in Düsseldorf

ist auf Grund der bestandenen dritten Prüsung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln ernannt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 3. Klasse 131. König⸗

licher Klassen⸗Lotterie fiel der Hauptgewinn von 15,000 Thlr. auf

Nr. 22,136.

2 Gewinne zu 5000 Thlr. fielen auf Nr. 23.013 und 92,979.

3 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 3483. 94,620 und 94/624.

A4 Gewinne zu 300 Thlr. auf Nr. 9087. 37,183. 61,598 und 66,971, und

12 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 16,012. 17652. 255693. 35,388, 51, 888. 59,224. 63,211. 66,933. 71,557. 73, und 90,767.

Berlin, den 14. März 1865.

Königliche General- Lotterie⸗Direction.

. 576. S7, 556

Abg ereist. Se. Exeellenz der General der Infanterie, General. Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur der Bundeg. festung Luzemburg, von Brauchitsch, nach Luxzemburg.

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Berlin, 14. März. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Personen die Erlaubnij zur Anlegung der von des Herzogs von Nassau Hoheit ihnen ver. liehenen Decorationen des Militair⸗ und Civil -Verdienst - Ordenz Adolphs von Nassau zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes: dem General ⸗Adjutanten, General -Lieutenant Freiherrn von Manteuffel, . des Comthur⸗Kreuzes zweiter Klasse: dem Oberst⸗ Lieutenant Freiherrn von Hilgers, etatsmäßigen Stabsoffizier im Westfälischen AUlanen-Regiment Nr. 55

des Ritterkreuzes dritter Klasse: den Rittmeistern von Bose, von Brauchitsch und von Westernhagen, Escadron-Chefs im Westsälischen Ulanen. Regiment Nr. 5; des Ritterkreuzes vierter Klasse: Seconde⸗Lieutenants Edler von Hymmen und von Massenbach vom Westfälischen Uanen-Regiment Nr. 5 sowie des dem gedachten Verdienst-Orden affiliirten Verdienstkreuzes: den Wachtmeistern Junker, Rusche, Blase und Osterwind vom Westfälischen Uanen-⸗Regiment Nr. 5.

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B gigen n tn g ch um g, Mit dem Beginn des nächsten Sommerhalbjahres werden die Klassenräume in dem neuen Gebäude des hiesigen Königlichen Wil. helms⸗ Gymnasiums für den Unterricht in Benutzung genommen werden. Gleichzeitig ist, um dem fühlbar gewordenen BVedürfnisse zu entsprechen, von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal⸗ Angelegenheiten die Errichtung eines Parallelcötus der Quinta und der Sexrta, so wie einer vierten Klasse der Vor— schule genehmigt worden. Es kann daher nunmehr die Aufnahme neuer Schüler nach Maßgabe dieser Erweiterung der Anstalt erfolgen. Berlin, den 13. März 1865. . Königliches Provinzial⸗Schul-Kollegium. Reichen au.

l ne,, ,, . Die zwischen Berlin und Neustrelitz coursirende Tages⸗-Personen.

Post erhält vom 15. März er. ab nachbezeichneten veränderten Gang.

Aus Berlin um? Uhr Morgens, in Neustrelitz um 6 Uhr 20 Minuten Nachmittags. Aus Neustrelitz um 6 Uhr Morgens, in Berlin um 5 Uhr 35 Minuten Nachmittags. Berlin, den 11. März 1865. . Der Ober ⸗Post ⸗Direktor Sach ße.

Nichtamtliches.

Preußeue Berlin, 14. März. Seine Majestät der König nahmen um „II Uhr den Vortrag des Polizei ⸗Präsidenten entgegen, sodann die Meldungen des Oberst-Lieutenants Gaede vom Pommierschen Feld-Artillerie Regiment Nr. 2 und des Lieutenants von Bescherer, Adjutanten des Invalidenhauses zu Berlin, im Bei— sein des Commandanten. Hierauf wurde Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg, dann der Ober⸗Schloßhauptmann Graf von Keller empfangen und darauf der Vortrag des Militair— Kabinets und der des Minister⸗-Präsidenten entgegen genommen. Gestern fand im Königlichen Palais ein Diner statt. Abend besuchte Ihre Majestät die Königin den Vortrag im Evan— gelischen Vereine. In der heutigen (20 Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde milder Debatte über den Allgemeinen Bericht der Budget Kom missio nüber den Staathaushalts-Etat für das Jahr 1865 begonnen. Von den Abgg. Wagner und Genossen war ein Antrag auf motivirte Tagesordiung eingebracht, und von dem Abg. Virchow wurde im Laufe der General- Diskussion der Antrag eingebracht, die Staats, regierung außzufordern, schon jetzt Abänderungsvorschläge zum Etat m Sinne zes Berichts bezüglich der Anträge J. II. u. III. der Kommission zu machen. An der General ⸗Diskussion betheiligten sich die Abgg. v. Forcken= beck (als Referent), v. Gottberg, Schulze Berlin), Frhr. v. Vincke Frhr. v. Hablenz, Reichensperger, Möller, Osterrath, Waldeck und Wagner Neustettin). Bei Schluß unseres Blattes dauerte die Ge— neral⸗Disgussion noch fort.

die in der gestrigen Nummer erwähnte, von dem Minister

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der geistlichen Angelegenheiten Herrn pon Mühler Namens der Staatsregierung im Abgeordnetenhause über die Dissidenten⸗Ange— legenheit abgegebene Erklärung lautet also: Das Verhalten, welches die Königliche Staatsregierung den sogenannten freien Gemeinden gegenüber zu beobachten hat, ist durch die allgemeinen Landesgesetze bestimmt. Nach der Ver⸗ fassungs⸗ Urkunde (Art. 12) ist allen Staatsbürgern die Freiheit bes religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesell⸗ chaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Re— ligionsübung gewährleistet. Diese Freiheit genießen auch die Anhänger der oben genannten Gemeinden. Der Kom⸗ missionsbericht erkennt an, daß eine Bedrückung derselben durch rechtswidrige Maßnahmen nicht stattfindet, und es ist nicht die Absicht der Staatsregierung, sie in der durch das Gesetz ihnen gewährleisteten Freiheit zu beeinträchtigen. Wenn dagegen die gegenwärtigen Petitionen darauf ausgehen, die bestehenden Gesetze zu Gunsten der Anhänger der freien Gemeinden abzuändern and ihnen neue Vorrechte und Begünstigungen zu Theil, werden zu lassen, so muß die Königliche Staatsregierung hierzu ihre Mit— wirkung versagen. Die Staatsregierung kann es nicht als ihren Beruf ansehen, ein von den Grundlagen göttlicher Offenbarung losgelöstes Dissidententhum zu pflegen und zu befestigen. Sie vermag darin nur eine Verirrung zu erblicken, welche sie ihrem natürllchen Verlaufe überlassen muß. Allein in dem Glauben an den lebendigen, persönlichen Gott, wie er in der Heiligen Schrift alten und neuen Testaments geoffenbaret ist, und in dem Gehor⸗ sam gegen Seine Gebote, erkennt sie die sichere Bürgschaft auch für die zeitliche Wohlfahrt der Nation. Indem sie sich zu diesem Glauben bekennt, wird sie in ihm Maß und Richtschnur auch für die ihr hier angesonnene legislatorische Thätigkeit finden. . Posen, 12. März. Nach kurzer Krankheit verschied heute früh z, Uhr der Erzbischof Leo von P rzyluski im 76. Lebensjahre. Ein leichtes Unwohlsein, das er nicht beachtete, nahm, wie der »N. Pr. Ztg.“ mitgetheilt wird, unerwartet eine tödtliche Wendung, so daß seine bevorstehende Auflösung schon gestern erwartet und nach Rom ielegraphirt werden konnte. Als Nachfolger des Erzbischofs Dunin hat'der Verstorbene durch 21 Jahre das erzbischöfliche Amt der ver⸗ änigten Diözesen Gnesen- Posen verwaltet. Er war somit der älteste der preußischen Bischöfe, sowohl nach den Lebensjahren, wie nach der Amtsdauer. Auf einem seinen Eltern gehörigen Gute unweit Posen geboren, widmete nr sich er war ohne Vermögen dem geistlichen Stande, studirte Theologie auf der Universität zu Breslau und erhielt bald die reiche Probstei in der Kreisstadt Schrimm. In das erzbischöfliche Kon⸗ sstorium zu Gnesen berufen, hat er während der letzten Jahre vor einer Wahl zum Erzbischof demselben als Offizial vorgestanden. In dieser Eigenschaft hatte er Gelegenheit, dem verewigten Könige Friedrich Wilhelm IV. bekannt zu werden, der, noch Kron⸗ prinz, als Chef zweiten Armee Corps öfter nach Gnesen lam. Er gewann dessen Vertrauen und Gunst in dem Grade, daß der König ihn schon damals zum dereinstigen Nachfol⸗ ger des Herrn von Dunin ausersah. Als dieser frühzeitig starb, wählte ihn das Kapitel um so bereitwilliger, als Herr von Przy⸗ luski auch bei seinen Amtsgenossen sich Achtung und Geltung zi verschaffen gewußt hatte. Der Erzbischof war in seinen früheren Jahren von milder und wohlwollender Gesinnung. Seine Lebens- weise war einfach und anspruchslos; sein Garten, seine Bilder und Kupferstiche nahmen seine Mußestunden in Anspruch. Als er den Tod herannahen fühlte, ließ er den ihm befreundeten Kreisgerichts⸗ Rath Thiel zu sich bitten, um noch einige letztwillige Verfügungen zu treffen; allein seine Schwäche nahm so rasch zu, daß er die Be⸗ sinnung verlor und nicht wieder zu sich kam. In der Nacht wur— den die Domherren geweckt, weil die Aerzte den Tod erwarteten, der heute früh eintrat. .

In der letzten Plenarsitzung des altpommerschen Kommunal⸗ Landtages hatten sich die Abgeordneten der Städte zu einem Städtetage vereinigt, um über die Angelegenheiten der altpommer⸗ schen Städte- Feuer- Societät zu berathen. Es wurde der von der Kommission vorgeschlagene Inspektor der Schlesischen Feuer⸗Soeietät C. Krohn einstimmig zum Direktor erwählt. .

Merseburg, 10. März. Unerwartet schnell und allgemein betrauert starb gestern, wie der »Magd. Ztg.« berichtet wird, der Geheime Regierungs⸗Rath Oesten, Mitglied der hiesigen General⸗ Kommission, welcher sich namentlich noch in den letzten Jahren durch seine hervorragende Wirksamkeit bei der Central Kommission zur Grundsteuer-Regulirung in Berlin die wesentlichsten Verdienste um diese Angelegenheit erworben hatte. In Separationssachen galt er als das Muster eines mit Sachkenntniß für freundliche Verstän— digung thätigen Vermittlers. ; Aachen, 11. März. J ha „Fräulein C out Braun, der Tochter des Ober-Ingenieurs zu Moresnet im Kreise Lupen, welche bekanntlich bei einer Eisfahrt einen in der größten Gefahr des Ertrinkens schwebenden Mann mit eigener Lebensgefahr gerettet hat, in Anerkennung dieser muthigen That, der »Elberf. 3.“ zufolge, das Verdienst Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr verliehen.

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2 Uhr bewegte sich der Zug über die Boulevards.

Der König hat dem Fräulein Louise

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Schleswig⸗SHolstein. Die Verpflegung der preußischen Truppen in den Elbherzogthümern wird vom 1. April an nicht mehr auf Grund von Lieferungsverträgen, sondern in der in Preu⸗ ßen üblichen Weise aus Magazinen u. s. w erfolgen.

Durch Rundschreiben des von Christian 1X. bestätigten Verbit⸗ ters Grafen Reventlow-Farve vom 8. d. sind, der »Schlesw. Hosst.

Ztg.“ zufolge, in Veranlassung des am 22. d. stattfindenden Ge⸗

durtstages des Königs von Preußen zum Behuf einer desfalls zu haltenden Berathung resp. der zu fassenden Beschlußnahme die Prä— laten und die ritterschaftlichen Besitzer adeliger Güter zu einer am 16. d. 11 Uhr Vormittags, in Kiel beim Landsyndicus Rathjen zu haltenden Versammlung eingeladen.

In der Sitzung der städtischen Kollegien von Kiel kam am 8. d. Mts. der »Kieler Ztg.« zufolge die Ueberlassung des Vorufers am dorfgartener Strand an die »Norddeutsche Schiffsbau⸗Gesell- schaft⸗ zur Verhandlung. Es handelt sich um ein Wasserterrain in einem Streifen längs dem Ufer der von der Gesellschaft in Verhand- lung genommenen Grundstücke in einer Länge von ca. 3000 Fuß und einer Breite von durchschnittlich 240 Fuß bis auf 5 bis? Fuß Tiefe. Die Stadt hat sich bereit erklärt, das in der beschriebenen Fläche besindliche Terrain, vorbehaltlich der Verwendung zu dem er⸗ betenen Zwecke, der Norddeutschen Schiffsbau⸗Gesellschaft unentgelt⸗ lich zu Überlassen, sobald die definitive Konstituirung derselben nach= zuweisen sein wird. Aus dem vorliegenden Ueberlassungsgesuch war zu entnehmen, daß Herr Sampson Loyd Foster aus Old Park Hall und John Salmons Benson die Begründer der Gesellschast sind.

Fine Anzahl von Schiffsrhedern und Capitainen in Altona, Blankenese, Schulau, Wedel, Elmshorn u. s. w. sind, wie die »Hamb. Nachr.« melden, zusammengetreten, um unter dem Vorsitze eines bekannten Altonger Seemannes gemeinschaftliche Schritte gegen die Einführung der projektirten Interimsflagge der Herzogthümer zu thun. Es sind alle diese Herren warme Patrioten, keine Annexions⸗ gelüste treiben sie zu diesem Schritt; aber sie sind alle praktische Männer. Sie wissen, zum größten Theil aus eigener Erfahrung, daß sie bei ihren Fahrten im fernen Auslande weder an der West⸗ küste von Afrika noch Amerika, in Ost- oder Westindien, oder in China unter jener Flagge Schutz finden können; sie wünschen des⸗ halb die preußische Flagge führen zu dürfen, und führen zur Moti⸗ virung ihres Wunsches z. B. an, daß während des Krieges von 1848 —56 in einem Hafen China's gleichzeitig ein Altonaer und ein Kieler Schiff lagen, die keine Ladung erhalten konnten, weil ihre Landesflagge von den Kaufleuten als eine Piratenflagge angesehen wurde. Im Interesse der so bedeutenden Frachtschifffahrt der Herzog⸗ thümer ist eine recht baldige Erledigung dieser Angelegenheit sehr wünschenswerth.

Belgien. Brüssel, 12. März. Der Moniteur« veröffent⸗ licht heute gemäß der auf Antrag des Herrn Coomans getroffenen Verfügung des Abgeordnetenhauses die mexikanischen Aktenstücke: zwei Cirkularschreiben des Kriegsministeriums und drei Königliche Erlasse, welche 895 belgischen Soldaten mit Einbegriff von 39 Offi⸗ zieren) die Erlaubniß ertheilen, ohne Verlust des Indigenats in mexikanischen Dienst zu treten. Diese Erlaubniß ist für die Offiziere nur auf zwei Jahre gültig und für Alle an die Bedingung geknüpft, daß sie durch keinerlei Handlung die Pflichten der Neutralität ver⸗ letzen dürfen. Das erste, vom 25. April datirte Rundschreiben des Kriegsministers ladet alle hohen Offiziere ein, dem Organisator der Expedition, pensionirten General-Lieutenant Chapelié, »ohne Verzug alle Erleichterungen zu gewähren, welche derselbe in Ausführung der ihm übertragenen Aufgabe verlangen werde.“ Der Herzog von Brabant beabsichtigte am 20. Februar in Kalkutta nach China sich einzuschiffen. Der Bautenminister wird demnächst einen Kredit von 45 Millionen für öffentliche Arbeiten verlangen.

Frankreich. Paris, 12. März. Senat und gesetzgebender Körper halten morgen keine Sitzung; ersterer wird durch eine De⸗ putation von 20 Mitgliedern bei der Mornyschen Begräbnißfeier vertreten sein, letzterer in Gesammtheit erscheinen. Der » Moniteur« bringt heute das Programm der Feier. Von 7 Uhr Morgens bis zum Abgange des Trauerzuges aus dem Präsidentschafts⸗Hotel wird allstündlich ein Kanonenschuß gelöst werden. Außerdem werden noch zwei Salven von 15 Kanonenschüssen gegeben, die eine, wenn sich der Trauerzug in Bewegung setzt, die andere im Augenblicke der Beerdigung.

13. März. Um Mittag ging der Leichenzug des Herzogs

von Morny vom Palaste des gesetzgebenden Körpers ab; die

kirchliche Feier in der Madeleine - Kirche dauerte eine Stunde; um Die Menge der Zuschauer war ganz außerordentlich groß.

Spanien. Aus Madrid, 12. März, wird telegraphirt: »Der Finanz-⸗Minister hat in der Deputirtenkammer erklärt, daß sich im Budget, Dank den bewerkstelligten Ersparnissen, ein Gleichgewicht der Einnahmen und der Ausgaben herausstellen werde.“ .

Die »Correspondeneia« schreibt: =Es scheint, daß, sobald Peru

wieder in den Besitz seiner Ch inchas - Inseln gelangt sein wird,