1865 / 68 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Die Königliche Akademie der Künste wird am den 22. März, 103 Uhr Akademie Gebäudes zur Feier

Mittwoch,

des Geburtstages Sr. Majestät des

(

Vormittags, im langen Saale des

Königs eine öffentliche Sitzung halten, wozu dieselbe ergebenst ein ·

ladet. Einlaßkarten sind nicht erforderlich. Berlin, den 18. März 1865. Die Königliche Akademie der Künste— Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.

. n m a chu ng Wie Wagenersche Gemälde⸗ Sammlung im Königlichen Akademie Gebäude ist wegen anderweitiger Benutzung der Räume am Dienstag, den 21., und Mittwoch, den 22. d. Mets., geschlossen. Berlin, den 18. März 1865. Die Königliche Akademie Im Auftrage: Ed. Daege.

der Künste. O. F. Gruppe.

Kriegs⸗Ministerium.

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom ö betreffend Ergänzung der Bestimmungen über das Tragen des Seitengewehrs der Generale.

Bestimmungen über das Tragen des Seiten⸗ gewehrs der Generale verordne Ich hierdurch Folgendes:

1) Die Infanterie Generale, welche unmittelbar vor ihrer Beför⸗ derung hierzu als Obersten den Füsiliersäbel getragen haben, behalten denselben auch als Generale bei. Die Kavallerie⸗ und Artillerie Generale, vor ihrer Beförderung hierzu als Obersten den Pallasch be— züglich den Säbel getragen, haben zur Schärpe, sowie auch zu Couren und Hoffesten, bei welchen die Schärpe nicht getragen wird, stets den Pallasch bezüglich den Säbel anzulegen; bei allen anderen Gelegenheiten ist es ihnen gestattet, den Pallasch bezüglich den Säbel oder den kleinen Kavallerie⸗Degen zu tragen.

Ich beauftrage das Kriegs ⸗Ministerium, bekannt zu machen. Berlin, den 4. März 1865.

In Ergänzung der

2) welche unmittelbar

hiernach das Weitere

gez Wilhelm.

An das Kriegs⸗Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-⸗Ordre wird hiermit Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 14. März 1865. Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

zur

Allerhöchste Kabinets⸗-Ordre vom , betreffend die diesjährigen Truppenübungen.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Betreff der diesjährigen Truppenübungen Folgendes:

1) Hinsichtlich der Uebungen des Garde Corps hat das General⸗ Kommando Vorschläge einzureichen, wobei auf die möglichste Kosten—⸗ ersparniß Bedacht zu nehmen, die Anordnung weiter Märsche daher zu vermeiden ist. Das 3. Garde⸗Regiment zu Fuß, das 3. Garde— Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth und das 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Koͤnigin sind jedoch zu den Uebungen derjenigen Linien Divisionen, in deren Bereich ihre Garnisonen liegen, und zwar derart heranzuziehen, daß sie bereits an den Brigade⸗Uebungen Theil nehmen.

2) Das IV. Armee -Corps soll große Herbst⸗Uebungen abhalten, an welchen die Landwehr-Infanterie und Kavallerie jedoch nicht Theil zu nehmen haben. In Beziehung auf Zeit und Ort der Uebungen will Ich nähere Vorschläge erwarten. Der Ausfall, welcher an der Etatsstärke der an den Herbst⸗Uebungen theilnehmenden Truppen⸗ theile des 1IV. Armee-Corps durch die Zahl der Kranken und Kom— mandirten (einschließlich Wacht Kommandos) entsteht, ist durch Ein⸗ ziehung von Reserven derart zu decken, daß die Truppentheile in der vollen Etatsstärke zu den Uebungen abrücken können.

3) Bei den übrigen Armee-Corps, welche nicht vor Mir Revue

haben, sollen die Divisionen, mäßigen Anzahl Geschütze für die Division, Herbst Uebungen ch halten. Diesen Uebungen ist die Zeiteintheilung zu Grunde J legen, welche die Ordre vom 27. Februar 1845 für diejeni Armee - Corps vorschreibt, die keine großen Herbst⸗ Uebungen . jedoch genehmige Ich, daß auch während der für die Manõver ĩ der ganzen Division bestimmten ersten dreitägigen Periode Quarsin, wechsel, bezüglich Bivouaks stattfinden dürfen. Bei diesen Arme Corps hat an den 11Itägigen Uebungen je einer Division eine en, sprechende Abtheilung des Train-Bataillons Theil zu nehmen. Dit Uebungen sind überall spätestens am 15. an zu beendigen. 4 Bei sämmtlichen Provinzial ⸗Armee⸗Corps können, je nh dem Ermessen der General-Kommandos, die Kavallerie Negimenn welche mehr als eine Garnison haben, im Frühjahr jedoch nit vor Mitte Mai zu 10,tägigem Exerziren im Regiment an get neten Punkten zusammengezogen werden. Im Herbste, oder ahn vor dem Beginn der Brigade⸗Uebungen, sollen die im Frühjahr xa einigt gewesenen Regimenter dagegen nur viermal im Regin exerziren, wogegen diejenigen, bei welchen jene 10tägige Uebung n Frühjahr nicht stattgefunden im Herbst, oder aber unmittelbar yn den Brigade ⸗Uebungen 11 Tage im Regiment zu exerziren haben. 5) Das 2. Bataillon (Stettin) 1. Garde Landwehr⸗Regimenz das 1. Bataillon (Berlin) und das 3. Bataillon (Cottbus) 2. Gan. Landwehr-Regiments, so wie die 3 Bataillone des 1. Garde Gim dier · Landwehr ⸗Regiments, die Provinzial - Landwehr Bataillon it II.ͥ, V. und VI. Armee ˖ Corps, haben während der Dauer von l Tagen in den Bataillons⸗Stabs-⸗Quartieren Uebungen abzuhaltn Zu diesen, nach dem Ermessen der General ⸗Kommando's im Mon Mai oder Juni dieses Jahres bataillonsweise abzuhaltenden Uehbun gen sind aus den Bezirken jedes der betreffenden Landwehr-Bataillon 500 Köpfe, ausschließlich Stamm, von den Mannschaften des Ittn bis einschließlich 6. Jahrganges der Infanterie J. Aufgebots heran zuziehen. Diese Bataillone sind im Sinne Meiner Ordre nn 30. April vorigen Jahres durch Stabsoffiziere der Linie oder dut die mit Stellvertretung der Landwehr Bataillons - Commandem beauftragten Stabs-Offiziere zu kommandiren. Auch genehmige Ih daß die Führer des 2. Aufgebots unter denselben Bedingungen, ni

solche rücksichtlich der mit Stellvertretung der Landwehr-Bataillon

Commandeure beauftragten Stabs-Offiziere getroffen worden, nöth genfalls mit der Führung der zu den Uebungen zusammenzuziehti⸗ den Landwehr-Bataillone zu beauftragen sind.

6) In den Bezirken des J., V. und VIII. Armee -Corps solt die im Reserve⸗ und Landwehr-Verhältniß befindlichen Jäger in du durch den Reorganisations-Etat vorgeschriebenen Stärke, jedoch li Ausschluß der Garde-Jäger und Garde-Schützen, 14tägige Uebunnmn abhalten. . 1

7) Uebungen der Landwehr-Kavallerie finden nicht statt.

8 Dagegen hat die Landwehr Artillerie bei dem ,, VI. und Vilf. Armee-Corps nach Maßgabe der bestehenden Besin mungen Uebungen abzuhalten. Im Bereich des VI. Armee - Con sind jedoch statt 13 nur 12 Compagnien zu üben.

9) Ingleichen haben die Landwehr - Pioniere beim Garde,! Il und Armee-Corps nach Maßgabe der hes n henden Bestimmungen Uebungen abzuhalten. .

10 Eben so sollen bei den Train-Bataillonen des J. II. V., Vl. und VIII. Armee - Corps Uebungen in der vorgeschrieben Stärke und Ausdehnung stattfinden. Auch sind die Krankenträgh Compagnieen des VII. und VIII. Armee-Corps in der durch d bezüglichen Uebungs-Etat vorgeschriebenen Stärke, zu einer Altan! Uebung, und zwar bereits im Frühjahr zusammenzuziehen.

. 11) Zu den sämmtlichen vorberegten Uebungen sind Landwtht Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche in di Jahren 1863 und 1864 aus Veranlassung des Krieges gegen Dann mark zu den Fahnen einberufen waren, nicht heranzuziehen, win die Betreffenden eine Betheiligung an der Uebung nicht selbst win schen sollten. . ö Landwehr-⸗Offiziere und Landwehr -Offizier-Aspiranten all Waffen sind, nach Maßgabe des durch die betreffenden Vorgeseh für jeden speziellen Fall zu beurtheilenden Bedürfnisses, während hi bis sechs Wochen bei der Linie zu üben.

Ich beauftrage das Kriegs -Ministerium, hiernach zu veranlassen.

Berlin, den 7. März 1865.

(gez. gegengez) von Roon.

das Weiltt

Wilhelmi.

An das Kriegs⸗Ministerium. unltl

Vorstehende Allerhöchste Kabinets - Ordre wird hierdurch! dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß die ersordc lichen Ausführungsbestimmungen nachfolgen werden.

Berlin, den 14. März 128635.

Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

unter Theilnahme einer verhältnß pichtiger artilleristischer Fragen seits eine ni Folgendes ( I

ane Kommission aus höheren zwar

September dieses Jahn

werthung der auf dem biete der artilleristischen Wissenschaft gewonnenen neuen Resultate zu beschäftigen und darüber an Sitzungs Comités sind bei der

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Nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre:

Um sowohl einerseits ein Organ zur Begutachtung besonders zu begründen, als auch um anderer raschere Förderung der der Artillerie; Prüfungs- Kom— sssion obliegenden Arbeiten herbeizuführen, bestimme Ich hierdurch General Artillerie ⸗Comité« wird Artillerie Offizieren gebildet, und

Unter der Benennung:

als Präses: der General-Inspecteur der Artillerie;

als stimm führende Mitglieder: die in Berlin stehenden Artillerie Generale und

Commandeure, der Präses der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, der Chef der Abtheilung für die Artillerie⸗Angelegenheiten

im Kriegs⸗Ministerium, der Chef des Generalstabes der General = Inspection der

Artillerie, der Decernent für die Armirung 2c. im Marine ⸗Ministe⸗

rium und andere Offiziere, die Ich außerdem noch dazu zu komman—

diren Mich veranlaßt finde; als begutachten de und referirende Mitglieder können von dem Präses in besonderen technischen Fragen hinzugezogen werden: der betreffende Referent der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission und die Direktoren der artilleristisch-technischen Institute zu Berlin und Spandau.

Der General-Feldzeugmeister Prinz Karl von Preußen, König— liche Hoheit, so wie der General -⸗Inspecteur der technischen Institute der Artillerie, erhalten die Berechtigung, den Sitzungen des General— Artillerie⸗Comités beizuwohnen. Die jedesmalige Berufung des Heneral-Artillerie⸗Lomités wird von dem General ⸗Inspecteur der Artillerie veranlaßt. Diese dem Vorstehenden gemäß nur zeit— weise und vorübergehend fungirende Kommission wird sich nur mit neu hervortretenden allgemeinen Fragen über reglementa⸗ rische und organisatorische Verhältnisse, über die Bewaffnung und

Brigade⸗

Ausrüstung der Artillerie, über die praktische Anwendung und Ver⸗

Wege technischer Versuche und auf dem Ge⸗

Mich zu berichten haben. Die Protokolle und sonstigen Akten des General ⸗Artillerie⸗ General ⸗Inspection der Artillerie zu asserviren. II. Die Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, in deren Ressortverhält⸗ ferner mit allen ihr zugewie— senen Fragen, so wie mit den bezüglichen praktischen Versuchen, zu beschästigen.

Die Artillerie ⸗Prüfungs ⸗Kommission soll von jetzt ab bestehen aus:

dem Präses,

den etatsmäßigen Mitgliedern,

dem Feuerwerksmeister der Artillerie,

dem Direktor der Geschützgießerei in Spandau,

dem ersten Lehrer der Artillerie an der vereinigten Artil— lerie, und Ingenieur-Schule und

einzelnen Offizieren, die Ich außerdem noch dazu komman— diren werde.

Der Direktor der Pulverfabrik in Spandau kann von der Kom— mission gelegentlich als Konsulent zu Gutachten hinzugezogen wer— den. Die Zahl der zur Kommission kommandirten Assistenten bleibt unverändert. Etwanige Vorschläge von Offizieren zu Mit⸗ gliedern für beide Kommissionen, deren Koömmandirung Ich in Vor⸗ stehendem Mir vorbehalten habe, hat der General ⸗Inspecteur der Artillerie unmittelbar an Mich einzureichen.

Das Kriegs-Ministerium hat hiernach die weitere Bekannt⸗ machung zu veranlassen. Dem General ⸗Feldzeugmeister Prinzen Karl von Preußen, Königliche Hoheit, der General⸗Inspection der Artillerie, der General⸗Inspection der technischen Institute der Artil⸗ lerie, dem Kuratorium der vereinigten Artillerie und Ingenieur⸗ Schule und dem Marine ⸗Ministerium, habe Ich Abschrift der vor⸗ stehenden Bestimmung zur Kenntniß und weiteren Bekanntmachung an die betreffenden Offiziere ihres Ressorts mit dem Bemerken zu⸗ gehen lassen, daß die der bisherigen Artillerie Prüfungs, Kommisston bis jetzt angehörigen, nunmehr als stimmführende Mitglieder zu dem General. Artillerie Comité übertretenden Offiziere, so wie die in Vor⸗ siehendem nicht erwähnten bisherigen Mitglieder der Artillerie Prü . sungs-⸗Kommission, bei derselben ausscheiden, die bisherigen etats mäßigen Mitglieder der Artillerie Prüfungs-Kommission aber in diesem Verhältniß verbleiben.

Berlin, den 28. Februar 1865.

(gez.) Wilhelm.

lgegengez von Roon. An das Kriegs⸗Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 15. März 1865. Kriegs ⸗Ministerium, Allgemeines Kriegs Departement. von Glisczinski Hurrelbrink.

Marine⸗Ministerium.

Dem Lehrer am Königlichen See ⸗Kadetten-⸗Institute und an

der Königlichen Artillerie und Ingenieur -⸗Schule, Hr. Lig ow sky,

ist der Titel »Professor« verliehen worden.

Tages⸗ Ordnung.

Vierundzwanzigste Sitzung des Hauses der Abgeordneten

am Montag, den 20. März, Vormittags 10 Uhr. Fortsetzung der Berathung des Allgemeinen Berichts über den Entwurf zum Staatshaushalts Etat pro 18655, nebst Nachtrag zu demselben. Abänderungs⸗Antrag zu dem Allgemeinen Bericht über den Entwurf zum Staatshaus— halts⸗Etat pro 1865. Waldeck. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, an die Stelle des Kommissions⸗Antrages Nr. V. zu setzen: V. Eine Revision des Gebäudesteuer ⸗Gesetzes und eine gesetzliche Festsetzung der Gebäudesteuer auf eine bestimmte jährliche Totalsumme ist ersorderlich.

Dr.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie,

Chef des 1. Schlesischen Dragoner -Regiments Nr. 4 und Gouverneur von Berlin, Graf von

Waldersee, von Lüben. Se. Exzcellenz der General- Lieutenant und Commandeur der 12. Division, von Prondzynski, von Neisse.

Berlin, 18. März. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: Dem General-Lieutenant von Prondzynski, FZommandeur der 12. Division, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Groß⸗ Offizier-Kreuzes des Großherzoglich luzemburgischen Ordens der

Eichenkrone zu ertheilen.

J 1 * . 5 = ö o onal-Ueränderungen in der Armee. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den Jũ. März.

Klagemann, Sec. Lt. vom 3— Brandenb. Inf. Regt. Nr. 20.

v. Wedell, See. Lt. vom Rhein. Jäger Bat. Nr. 8, deren Kommdo. zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Jülich bis zum 1. Oktober d. J. verlängert. .

Leu, Zeugfeldwebel vom Art. Dep. in Spandau, zum Zeug ˖ Lt. bei dem Art. Depot in Posen befördert.

. Den 9. März.

v. Kessel, Major vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr 26, zur Wahr⸗ nehmung der Geschäfte des Commdrs. des J. Bats. (Merseburg) 2. Thüring. Landw. Regts. Nr. 32 kommandirt.

B. Abschiedsbewilligungen ze. Bei der Landwehr. Den 9. März.

Frhr. v. Stein, Oberst Lt. zur Dispos, von dem Verhältniß als mit der einstweiligen Vertretung des Commdrs. des 1. Bats. (Merseburg) 2. Thü ring. Regts. Nr. 32 beaustragt, entbunden.

Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. Den 4. Februar.

Neumann, Kalkulatur ⸗Assistent bei der Controle für den Brod und

Fourage⸗Empfang der Truppen, nüt einer ihm Allerhöchst bewilligten Pen

ston zum 1. April 1865 verabschiedet.

Den 3. März. ZahlmeisterAspirant vom 1. Garde ⸗Regt. z. F/ zum bei der Festungs-Abtheilung der Garde ⸗Art. Brig. er⸗ Zahlmeister ⸗Aspirant vom Rhein. Ulanen Regt. beim J. Bat. 2. Rhein. Inf. Regts. Nr. 28

Hoepfner, Zahlmeister 1. Klasse nannt. Klarmeyer, n Rr. J, zum Zahlmeister 1. Klass ernannt.