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Dem ordentlichen Lehrer Dr. Bech am Gymnasium zu Zeitz ist das Prädikat Oberlehrer beigelegt worden.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Das mittelst Bekanntmachung vom 23. November v. J. aus⸗ gesprochene Verbot des Debits der in Frankfurt a. M. erscheinenden
Zeitschrift: 0p e
wird hierdurch wieder aufgehoben. Berlin, den 31. März 1865.
Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.
Kriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 7. März 1865 — betreffend die bedingungsweise Bewilligung von Halbsold an Landwehr-Offiziere und Beamte.
Die nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre:
. i. 1 das Kriegs ⸗Ministerium, nach Maßgabe der §. 3 is des Reglements ü i ö. 2 388 glements über die Geldverpflegung der Leopold zu Schwarzburg-Sondershau sen, Rittmstr. la suite
Rirmee im Kriege denjenigen nach beendigtem Kriege gegen Dänen der Armee, der Char. als Masor verliehen
mark aus der mobilen Armee in das Beurlaubten Verhältniß zu rückgekehrten Landwehr -Offizieren und entlassenen Beamten, welchen
es erweislich nicht möglich gewesen ist, sogleich wieder ein Unter.
kommen zu finden, den Halbsold bis auf die Dauer von drei Mo⸗ naten zahlen zu lassen und die dadurch entstehende Ausgabe bei dem Kriegs -⸗Jahres ⸗Etat pro 1864 zu verrechnen.
Berlin, den 7. März 1865. (gez) Wilhelm.
lgegengez) von Roon. An das Kriegs —⸗Ministerium. wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 26. März 1865.
Kriegs⸗Ministerium.
von Roon.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, zu
haben erhalten:
das Ehrenkreuz zweiter Klasse: der Oberst von Massow, Commandeur des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47
das Ehrenkreuz dritter Klasse: der ö von Jarotzky, Adjutant desselben Re— giments, der Premier ⸗Lieutenant Müller desselben Regiments.
Personal Veränderungen. 1. In der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 18. März.
v. Arnim, Sec. Lt. vom 2. Brandenb. Ulanen ⸗Regt. Nr. 11, in das 1. Garde ⸗Ulanen Regt. versetzt.
. Den 21. März.
Elten, Major in der 5. Art. Brig. und Art. Offiz. vom Platz in Thorn, zum Abthl. Commdr. in ders. Brig v. Friedrichs, Hauptm. und Battr. Chef in der 2. Art. Brig, unter Beförderung zum Major und Ver setzung in die 5. Art. Brig, zum Art. Offiz. vom Platz in Thorn ernannt. Bychelberg, Hauptmann und Batterie Chef von der Garde ⸗Artillerie⸗ Brigade, Himpe, Hauptmann und Batterie Chef von der J. Artillerie
Brigade, zur Dienstleistung als Mitglieder der Artillerie ⸗Prüfungs— Kommission kommandirt. Woide, Oberst und Train-Insp, zum stimm— führenden Mitgliede des General-Art.Comité's ernannt. v. Spillner, Hauptm. 2. Kl. von der 3. Ing. Insp., zum Hauptm. 1. Kl., Sch ei ⸗ bert, Pr. Lt, von der 2. Ing. Insp., unter Ernennung zum Comp. Com— mandeur im Schles. Pion. Bat. Rr. 5, zum Hauptmann 2. Klasse, von
Ballu eck, Sec. Lt. von der 1. Ing. Insp., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Plettenberg, Pr. Lt mit dem Charakter als Hauptm. von
der 8. Gendarmerie -Brigade, Pförtner v. d. Hölke, Pr. Lt. mit dem Charakter als Hauptm. von der 3. Gendarmerie Brigade, zu Hauptleuten befördert. 21
Den 22. Mär Xn 8 0 1 =. 8 7 8 j 5 Fürst zu Hohenzollern-Hechingen Hoheit, General der Inf. ꝛc.,
zum Chef des 2. Niederschles. Infanterie Regts. Nr. 47 ernannt. Prinz zu Hohenloher Ingelfingen, Major und Flügel⸗Adjut. Sr. Majestät des Königs, zum Db. Lt. befördert. Prinz zu Schön burg-Walden
burg, Major 2 la suite der Armee, Erbprinz zu Schwarzburg⸗Son⸗— dershausen, Major à la suite der Armee, der Char. als Ob. Lt, Prinz
4 ; Den 23. März.
21 Te tzlaff, Pr. Lt. von der 2. Ing. Insp. und kommandirt als Adjut. dieser Insp., von diesem Kom;mando, Behufs seiner Verwendung im Forti⸗ ,,, unter gleichzeitiger Versetzung zur 1. Ing. Insp., entbunden.
* n,, ⸗ .
Pirscher, Prem. Lieut. von der 1. Ing. Insp., als Adjutant
zur 2. Ingen. Insp., unter Versetzung zu dieser Insp, kommandirt. v. Lüttitz, Pr. Lt. vom Kadetten - Corps, in das 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14 versetz. Boelmann, Pr. Lt. vom 3. Pomm. Inf. Regt. Rr. 14, à la suite des Regts. gestellt. From m, Pr. Lt. voöm 8 Pomm. Inf. Regt. Nr. 64, unter Entbindung von seinem bisherigen Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kulm, v. Jasmund, . t. vom Leib Gren. Regt. (4. Brandenb) Nr. 8, vom 1. Mai c. ab als Mili⸗ tait ⸗Lehrer zum Kadettenhause in Berlin kommandirt. Mund, Sec. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22. Cleinow, Sec, Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58. v. Sierakowski, Sec. Lt. vom 2. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 23. v. Khaynach, Sec. Lt. vom Schles. Füs. Regt. Nr. 38, von ihrem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, Transfeldt, Sec. Lt. vom 7. Pommerschen Infanterie Regim. Nr. 51. v. Briesen, Sec. Lt. vom Pommerschen Füs. Regt. Nr. 34, von ihrem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Cülm, v. Trotha Sec Lieut. vom 2. Pomm. Gren. Regt, (Colberg) Nr. J, John, Sec. Eicut. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, von ihrem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam, sämmtlich zum 1. Mai c. entbunden. Hugo, Sec. Lieut, vom 5. Brandenb. Infanterie - Regiment Nr. 48 und
kommandirt als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam, zum
1, Mai e. in gleicher Eigenschaft zum Kadettenhause in Berlin unter Ver— längerung seines Kommandos bis zum 1. Mai 1866, versetzt. Gaede, Sec. Lt. vom J. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, zur Dienstleistung als Erzieher , . , 69 vorläufig bis zum 1. Mal 1866, kom — . Die,, . . . 553 9 6. *
der von des Fürsten zu Hohenzollern Hechingen Hoheit beschloffenen om 4. Wesffäl. Inf. Regt. Nr. 17, Frhr. Verleihung des Fürsilich Hohenzollernschen Haus Ordens an die nach. stehenden Personen Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen. Es
v. Rechenberg J., Pr. Lt. vom Kaiser Franz Garde ⸗Gren. Reg . v. Tschischwitz l we , , db fhiestcher Inf. . . Bonsace, Sec. Lt. vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, Schmack, Sec. Lt. vom 4. Brandenb. Inf. Regt. Rr. 24, Frhr. v. Schleinitz, Serc. Lt. vom 2. Garde Regt. z. F. v. Radosz , Sec. Lt. vom Königs ⸗Gren. Regt. 2. Westpreuß) Nr. J, Hedinger, Sec. Lt. vom J. Westfäl. Inf. Regt. Nr 5b, deren Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, v. Drygalski, Pr. Lt. vom 1. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 46, dessen Kommdo. als Lehrer bei dem Kadettenhause in Tulm, Bruns, Pr. Lt. vom 3. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 16, Ziemer, Sec. Lt. vom Ostpreuß. Füs. Regt. Nr. 33, Wolf, Sec. Lt. vom 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57, deren Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause in Kulm, Athen
städt J., Pr. Lt. vom 5. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 41, dessen Ko , ; . ; mmdo. als Lehrer bei dem Kadettenhause in Sr ade k Lt. vom
Schles. Füs. Regt. Nr. 38, Kosack, Pr. Lt. vom 8. Rhein. J
Nr. J0, Hummel, Pr. Lt. vom 4. Westfäl. Inf. zee . r Grabezews ki, Sec. Lt. vom 1. Oberschles. Inf. Regiment Nr. 22, Beck, Seconde Lieutenant vom 3. Brandenburgischen Infanterie ⸗ Regiment Nr. 20, deren Kommdo. als Erzieher bei dem Kadettenhause in Potsdam,
Lieben, Pr. Lt. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, dessen Kommdo.
als Lehrer bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, Worthmann L 11. vom 2. Rhein. Juf. Regt. Nr. 28, Arhenst abt, Pr. 21 von . Füs. Regt. Nr. 37, Hartmann, Pr. Lt. vom 1. Rhein. Inf. Regt. Nr. 25, Weh meyer, Sec. Lt. vom 1. Thüring. Inf. Regt. Nr. 314, von
Baczko, Sec. Lt. vom 2. Pos. Inf. Re i ; ⸗ Regt. Nr. 19, v. Frore ich II., Sec. Lt. vom 2. Garde -Regt. z. F., deren Kommdo. al e. ch dein Ka
dettenhause in Wahlstatt, v. Holly u. Ponientzietz, Pr. Lt. vom 3.
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Thüring. Inf. Regt. Nr. 71. v. Asmuth, Pr. Lt. vom 8. Rbein. Inf. 36 3 6 Pr. Lt. vom 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Kosch, Pr. Lt. vom Hohenzollernschen Füs. Regt. Nr. 40, Stutzer / Ser. Lt, vom Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, Mein ecke, Sec. Lt. von dems. Regt / May, Sec. Lt vom Sstpreuß. Füs. Regt. Nr. 33, deren Kommando, als Erzieher bei dem Kadettenhause in Bensberg, sämmtlich vorläufig bis zum
1. Mai 1866 verlängert. v. Goerne Sec. Lt. vom 4. Schles. Jäger · Bat. Rr. 5, Ri col ai, Sec. Lt. vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, Car- dinal v. Wid dern, Sec. Lt. vom 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51,
zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause in Berlin, Bütt-⸗
Garde Regt. z. F/ zur Dienstleistung als Erzieher bei dem Kadettenhause in Culm, v. Lüttiß, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde- Gren. Regt, Nr. 4,
bei dem Kadettenhauf läufig auf ein Jahr, kommandirt.
Den 25. März.
Nr. 2, unter Stellung à la suite dieses Regiments, mit der Führung der 13. Kav. Brig., Heinichen, Oberst⸗Lieut. und etatsmäß. Stabsoffizier im
Weslfäl. Drag. Regt. Nr. J, mit der Führung des Brandenburg. Drag. 7 ei : ; 3 Nr. 2 3. Stellung à la suite, dieses Regiments, beauftragt. mern und Rügen, dessen Entwurf in der letzten Sitzung des Herren v. Brauchitsch, Major im Kriegsministerium, als etatsmäß. Stabzoffizler hauses durch den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗
in das Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7 versetzt. v. Heuduck, Rittmstr., und
Escadr. Chef im Westfäl. Drag. Regt. Rr. J, zum Major mit Beibehalt der Escadron befördert.
Bei der Landwehr.
Den 22. März.
v. Blücher, Ob. Lt. z. D. und beauftragt mit der Vertretung des
Commandeurs des komb. Stammes des 1. Bats. Spandau und des 3. Bats. (Potsdam) 3. Brandenb. Regts. Nr. 20, der Char. als Oberst verliehen.
4
v. Selchow, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. (Stolp) 4. Pnnmm.
Regts. Nr. Al, der Char. als Major verliehen. B. Abschiedsbewilligungen ze.
Den 16. März.
verliehen.
Den 21. März.
Otto J., außeretatsm. Sec. Lt. von der 8. Art. Brig., der Abschied
bewilligt.
Den 22. März.
von Born, Oberst-Lieutenant a. D., früher im Kaiser Alexander
Gren. -Regt., zuletzt Führer des 2. Bats. (Bromberg) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, der Char. als Oberst verliehen. v. Goerne, Hauptm. a. D., zuletzt im 1. Rlederschles. Inf. Regt. Nr. A6, der Char. als Major,
vp. Wißmann, Pr. Lt. a. D., früher im Kaiser Franz Gren. Regt., der Char. als Hauptm. verliehen.
Den 23. März. setzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Beamte der Militair-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs -⸗Ministeriums. Den 27. Februar.
Din gel, Depot ⸗ Magazin Verwalter in Gardelegen, nach Schwedt a. d. O. versetzt.
Den 15. März.
Barndt, Zahlmstr.⸗Aspirant, zum Zahlmstr. 2. Klasse ernannt, und
—
zur Wahrnehmung der Zahlmstr. ⸗ Stelle beim Füs. Bat. des 3. Pomm.
Inf. Regts. Nr. 14 kommandirt. Den 25. März.
Neumann, Kalkulatur ⸗Assist. bei der Kontrolle über den Brod und Fourage ⸗ Empfang der Truppen, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienste der Tikel als Kalkulator beigelegt.
e in Potsdam, sämmtlich vom 1. Mai d. J. ab, vor c . isn i bat. — rathung des Gesetzentwurfes über die Errichtung von Gebäuden in der Nähe der im Bezirke des Appellations-Gerichtshofes zu Cöln belegenen Waldungen, in dem nunmehr erstatteten Berichte die Ab
ö leh der desfällsigen Beschlüsse des Hauses der Ab eordneten v. Tres ckow, Oberst und Commdr. des Brandenburg. Drag. Regts. lehnung desfallsg Beschlüss Hau ,.
I. In der Marine.
Sffiziere 2c.
Den 14. März. ö. Jerr mann, Unter -Lt. der Serwehr, der Abschied bewilligt.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 1. April. Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Königin haben vom 1. bis 15. April über⸗ Rommen die Königlichen Kammerherren Graf Hohenthal und Graf
* . Rothkirch. ner, Sec. Lt. vom Schles. Füs. Regt Nr. 38, Westphal, Sec. Lt. vom .
*
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern den
General der Infanterie von Werder, den Major Reclam und den
J ö. wies Re 3 *** SHohfbaurath Strack und nahm einen Vortrag des General⸗Lieute⸗ Killmann, Sec. Lt. vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, Scholz * er c. *. 9 vom J. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, zur Dienstleistung als Erzieher nants Freiherrn von Moltke entgegen.
— Die zwölfte Kommission des Herrenhau ses hat nach Be⸗
und, mit geringen Abänderungen, die Wiederherstellung der Regie ⸗
rungsvorlage beantragt.
— Der Erlaß eines Vorfluth-Gesetzes für Neu⸗Vorpom⸗
heiten eingebracht worden, ist allseitig als ein dringendes Bedürfniß
anerkannt, da das in jenen Landestheilen zur Zeit noch
geltende Vorfluth Reglement vom 13. November 1775 in formeller und materieller Beziehung den Ansorderungen der
Gegenwart an ein zweckdienliches Vorfluth⸗ Gesetz nicht
entspricht. Diesem Bedürfnisse abzuhelfen, ist der vorliegende Ent⸗
wurf bestimmt, welcher unter Berücksichtigung der Gutachten der Regierung in Stralsund, des Appellationsgerichts in Greifswald und
des Provinzial-⸗Landtages redigirt worden ist. Bei diesem Gesetz⸗ Entwurfe ist davon ausgegangen, daß das neue Gesetz unter Aufhebung dieses Reglements im Wesentlichen an das gleich=
artige Gesetz sich anschließen muß, welches in den angrenzenden
Landestheilen und dem größten Theile des Staates gilt, an das
Vorfluth. Gesetz vom 15. November 1811. Außer der wünschens⸗
werthen Gleichmäßigkeit der Gesetzgebung spricht hiefür die Erwägung
daß dasjenige, was sich während eines mehr als z0iährigen Zeit⸗
Frhr. v. d. Busche ⸗Ippenburg, Gen. Maj. a. D. / zuletzt Oberst und TLommdr. des Regts. der Gardes du Corps, der Char. als Gen. Lieut.
raums in dem größten Theile des Landes praktisch bewährt hat, den Vorzug vor einem unerprobten Gesetze verdient und daß Abwei- chungen nur da geboten oder angemessen sind, wo sie durch die be⸗
sonderen Verhältnisse des betreffenden Landestheils gefordert werden oder zur Uebereinstimmung mit den einschlagenden geltenden Gesetzen
und zur Verhütung von Zweifeln dienen. — In der heutigen (G32.) Sitzung des Abgeordnetenhau⸗
ses theilte der Präsident die Konstituirung der beiden Kommissionen für die Weg eordnung und das Berggesetz mit. Vorsitzender
Frhr. Geyr v. Schweppenburg, Gen. Lt. a. D. zuletzt General Major u. Commdr. der 14. Kav. Brig, Dresler v. Sch arffenstein / Gen. Lt. a. D., zuletzt General ⸗Major u. Commdr, der 2. Inf. Brigade, p Marquardt, Gen. Maj. a. D. zuletzt Insp. d. 2. Art. Festungs. Insp,, v,. Kessel, Gen. Maj. 4. D.; zuletzt Oberst u. Kommandant von Glogau, mit ihrer Pension zur Disposition gestellt. v. Natzm er, Oberst z. D., zu letzt Commandeur des 40. Inf. Regts , der Char. als Gen. Major, von Schönermarck, Oberst ˖ LZieutenant a. D., zuletzt Commandeur des Rhei⸗
ischen D ner Regiments Nr. 5, der Charakter als Oberst verliehen. . g der g ) ni en m,, . unseres Blattes zum nächstfolgenden Gegenstande über.
der ersteren ist Graf Schwerin und der letzteren Abg. Harkort J. Dann fährt das Haus in der Berathung der Bankvorlage fort. Gegen 23 Uhr geht das Haus zur Abstimmung über. Bei derselben wird der Antrag des Abg. Michaelis an und für sich und zwar eventuell angenommen, in Verbindung mit §. 1 der Re— gierungs Vorlage aber, sowie mit §. 1 des Kommissions- Antrages abgelehnt, somit also das ganze Gesetz verworfen. Unter großer Bewegung des Hauses geht der Präsident bei Schluß
— Die dem Kapitel des Johanniter -Ordens vorgelegte Jahresrechnung der Ballei-Kasse hat ergeben, daß im Jahre 1864 der Orden für seine fünf Kriegshospitäler in Altona, Flensburg (2),
Nübel und Wester⸗ Satrup zusammen die Summe von 30,022 Thlr.
14 Sgr. 9 Pf. verausgabt hat. Da aber, abgesehen von den sehr
bedeutenden Natural-Geschenken, deren Werth nicht festgestellt worden . ö . ist, an Geldgeschenken für diese Hospitäler 21,577 Thlr. 25 Sgr. Wilm, Sec. Lt. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61, unter dem ge⸗
eingegangen sind, so beträgt der Zuschuß, den der Orden dafür aus
seinen eigenen Mitteln geleistet hat, nur 8144 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf. Das bei der Auflösung diefer Lazarethe verbliebene reiche Material aller Art ist den verschiedenen Krankenhäusern, nach Maßgabe des
Bedürfnisses derselben, überwiesen worden. Von den während des
jüngsten Krieges zur Aufnahme von Verwundeten und Kranken zur Verfügung gestellten Krankenhäusern des Ordens sind nur die in Jüterbogk, Stendal und Reichenbach benutzt worden.
— Das »Justiz ⸗Ministerial Blatt Nr. 13 enthält unter Nr. 25 ein Estenniniß des Königlichen Ober ⸗Tribunals vom 22. Februar 1865, dahin lautend? Hat das Gericht über eine für erheblich erachtete Thatsache nur einen Theil der laudir-· ten Zeugen vorladen lassen, und die Gestellung der übrigen dem Ängeklagten überlassen, so kann, wenn die Aussagen der ge⸗ ladenen Zeugen für die Erbringung des Beweises nicht fur aus⸗ reichend erachtet werden, der Antrag: auch noch die übrigen zu laden, nicht lediglich aus dem Grunde abgelehnt werden, weil der Angeklagte die ihm überlassene Gestellung derselben nicht be⸗— wirkt habe. .
— Der Post⸗Anweisungs-⸗Verkehr welcher durch die
3 78 8 M * e. 2 k 77 s * ß
Post-Anstalten in Berlin ermiltelt worden ist, war vom 1. bis