1865 / 80 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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üin unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar ö b dem auf

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

Heeren Kreisrichter Elgnowski zu erscheinen.

und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch⸗ ditwesen und beziebendlich des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen

tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Krieger und Vieter zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen. Goldap, den 28. März 1865. . Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

ioo]

Richtér zu Thorn werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, aufgefordert, ihre Ansprüche, diesel-

ben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht ö z bis zum 25. Mai d. J einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen innnerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs ⸗Perso⸗

nals auf den 10. Juni d. J.,, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Hrn. Kreisrichter Lesse, im Verhandlungszimmer Nr. 3 des

Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

und ihrer Anlagen beizufügen. - . -. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohbnsitz

hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus

jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt? werden die Rechtsanwalte Hoffmann und Simmel und die Justiz⸗Räthe Rimpler und Dr. Meyer zu Sachwaltern vorgeschlagen. . Thorn, den 30 März 1865. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

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Konkur- Eröffnung. Königliche Kreisgerichts. Deputation zu Pyritz.

Den 31. März 1865, Vormittags 12 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns David Joseph Alexander zu Pyritz ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs einstellung auf den 30. März 1865 festgesetzt worden.

2 i iligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Sehl⸗ ͤ 6e. * 1 tt a] 2 Zum einstweil ig . an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden.

macher bierselbst bestellt. . , Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 10. April d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreis⸗

erichtsrath Küster, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge

über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen

einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche an ihn etwas

verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. Mai d. J. einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Kon— kursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberech⸗ tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ö . Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als

selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver—

langten Vorrecht . . bis zum 1. Mai d. J. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 15. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar, Kreis⸗ Nach Abhaltung dieses Termins wird

gerichtsrath Küster zu erscheinen. ; geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben

(615 Subhastations⸗ P Das Vorwerk Rathheide Nr. 161 des Hypothekenbuchs von Callies,

und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte

wohnhaften oder zur Praxzis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wird der Justizrath Kühn hier zum Sachwalter vor— geschlagen.

1997 Ediktalladung.

Nachdem zu dem überschuldeten Vermögen der Spinnereibesitzerin Juliane Bertha, verw. Seifert, in Schlettau von dem unterzeichneten Konig sichen Gerichtsamte der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden sämmt— liche bekannte und unbekannte Gläubiger der genannten Gemeinschuldnerin, so wie überhaupt alle Diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde

In dem Konkurse über das Vermögen des Handschuhmachers Albert nicht cht bef . die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden erachtet werden, bei je

Ansprüche an deren Vermögen zu haben glauben, hiermit geladen, in

den 14. Juni 1865, anberaumten Liquidationstermine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche bei Strafe der Ausschließung von dem gegenwärtigen Kre—

Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Konkursvertreter

Herrn Advokat Haubold hierselbst und nach Befinden der Priorität halber

unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 28. Juli 1865 der Eröffnung eines Ausschließungsbescheides sich zu versehen, hiernächst aber den 11. August 1865, Vormittags 10 Uhr,

Behufs der Gütepflegung zur Abschließung eines Vergleichs, wobei diejenigen,

welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, für einwilligend in

5 Thlr. Strafe anderweit an hiesiger AmFöstelle legal zu erscheinen, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, den 21. August 1865 t Inrotulation der Akten zum Verspruche und den 9. Oktober 1865 der Bekanntmachung eines Lokationserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben zur Annahme von Ladungen und sonsti— gen Zufertigungen bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu

bestellen.

Scheibenberg, den 27. März 1865. Königlich sächsisches Gerichtsamt daselbst. Wilisch.

1639 Nothwendiger Verkauf Schuldenhalber. Königliches Kreisgericht zu Berlin, Erste (Civil) Abtheilung, den 22. Februar 1865. Die nachfolgenden, dem Kaufmann Otto Rudolph Theodor Fehringer

] ; gehörigen, zu Schönow im Teltowschen Kreise belegenen Realitäten: dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den⸗ 3

1) Das im Hypothekenbuche von den Rittergütern des Teltower Kreises Vol. VII. pag. 161 verzeichnete Obereigenthum des Ritterguts Schönow J. Antheils, repräsentirt durch einen jährlichen Kanon von 200 Thlr., die Laudemial Berechtigung und eine in Geld verwandelte Roggenrente von jährlich 12 Scheffeln Roggen,

) die Vol. J. Nr. 18 pag. 180 des Hypothekenbuchs von Schönow verzeichnete Erbpachtsgerechtigkeit auf das Rittergut Schönow J. Antheils,

3) das Vol. J. Nr. 25 pag. 250 desselben Hypothekenbuchs verzeichnete Erbpachtsgrundstück,

) das Vol. J. Nr. 13 pag. 121 daselbst verzeichnete Bauergut, zusammen abgeschätzt auf 10,281 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserem V. Büreau einzusehenden Spezial! und Ge— neral⸗Taxen, sollen

am 22. September d. J., Vormittags 11 Uhr,

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Besitzer, Kaufmann Otto Rudolph Theodor Fehringer, wird hierzu öffentlich vorgeladen.

314 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf Schulden halber. Das dem Mühlenmeister Cbristian Friedrich Schildener gehörige, in Thiesort, Kreis Prenzlau, belegene, im Hypotheken- Buche von Thiesort

Band J. Nr. 1 verzeichnete Grundstück, gerichtlich geschätzt auf 28,668 Thlr.

8 Sgr. 4 Pf.,,s soll am 1. September 1865, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 24, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserm Büreau J., Zimmer Nr. 26,

. 1s einzusehen. Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen,

haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gerichte zu melden.

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Interessenten: 1) die von Arnimschen Lehnserben v. Sternhagen und Pinnow, 2) der Rentier Julius Wilhelm Lemke, 3) die verehelichte Tischler Schramm, geb. Bickel, und deren Ehemann, ) der Albert Friedrich Waldemar Bickel,

werden zu diesem Termin hierdurch öffentlich vorgeladen. Prenzlau, den 23. Januar 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

a tent.

gehörig dem Gutsbesitzer Claussen von Fink, gerichtlich abgeschätzt nach Ab- zug des fehlenden Inventars auf 12,4351 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf., soll im Termine ,

den 10. Oktober er., Vormittags 11 Uhr,

im Wege der nothwendigen Subhastation an ordentlicher Gerichtsstelle

öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Tage und Hypothekenschein sind in unserem Bureau II. einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht ersicht - lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Callies, den 20. Februar 1865. Kaͤnigliche Kreisgerichts ⸗Kommission.

[592 Subhastations Patent. Ri wee,

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Das dem Baron Franz Friedrich Wilhelm von Hoevell gehörige freie

Allodial-⸗Rittergut Beydritten, landschaftlich abgeschätzt auf 56, g29 Thlr. zu—

folge der nebst Hypothekenschein in unserem III. Bureau einzusehenden

Taxe, soll . am 12. September 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden.

Der dem Aufenthalte nach unbekannte Baron Franz Friedrich Wil⸗

helm von Hoevell wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hppothekenbuche nicht ersicht⸗ lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren

Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden. Königsberg i. Pr., den 17. Februar 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

11 Noth wendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Graudenz, den 14. Dezember 1864.

Das zu Graudenz unter Nr. 11 der Hypothekenbezeichnung am Alten Markt und Hutmacherstraßen ˖ Ecke belegene, den Kaufmann A. Rudowschen

Eheleuten gehörige Grundstück, abgeschätzt auf 5884 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.,

zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu— subhastirt werden.

sehenden Taxe, soll am 1. Juli 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 23, subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht—

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre

Ansprüche bei dem Subhastations-⸗Gerichte anzumelden. ! 8

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schlochau, den 21. Februar 1865. Der im hiesigen Kreise belegene, dem Gutsbesitzer August Petrow ge— hörige Rittergutsantheil Adl. Lonken Nr. 103. Littr. M. und T., abgeschaͤtzt auf 12,083 Thlr. 6 Sgr. 1 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und

Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 21. Sep.

tember 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als: der General -Kassen ⸗Controleur Schröder und der Gutsbesitzer Carl Julius Jentsch, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht—

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre

Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

12926 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission zu Schloppe, den 14. Oktober 1864.

Die der Wittwe Ida Große, gebornen Gosche, gehörigen Grundstücke

Dranow Nr. 11 des Hypothekenbuches, abgeschätzt auf 7496 Thlr. 10 Sgr., und Trebbin Nr. 44 des Hypothekenbuches, abgeschätzt auf 240 Thlr., zu

folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein zusehenden Taxe, sollen

am 18. Mai 1865, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. .

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als: die Amt mann Adolph und Betti geb. Weidemann Classenschen Eheleute, werden ses60 42660

hierzu öffentlich vorgeladen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre

Ansprüche bei dem Subhastations Gerichte anzumelden.

1 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J. zu Paderborn. Die Realitäten des Müllers Carl Sander zu Paderborn, als:

Flur VI. Nr. 1147, am Walle, Haus und Hofraum nebst dem darauf

befindlichen Wohnhaus und Anbau, abgeschätzt zu 3800 Thlr.,

Plan Nr. 1153/2, Flur 6, Katastralgemeinde Neuhaus, Kalberdanz,

65 Ruthen, abgeschätzt zu 100 Thlr.,

Flur 6, Rr. 1Fähstss am Neuhäuser Thor, Garten, 8 Ruthen 8 Fuß,

abgeschätzt zu 600 Thlr.,

Flur VI. Rr. 43, resp. der an die Stelle derselben bei der Separa⸗ tion getretene Plan 1153, 3, 4 Morgen 137 Ruthen, abgeschätzt zuů—

666 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., 21 Fuß,

89 Fuß, s) Flur VI. Nr. 117, an der Chaussee, Acker, 176 Ruthen 22 Fuß,

Flur VI. Nr. 123, an der Chaussee, Acker, 1 Morgen 69 Ruthen

56 Fuß,

ih Flur VI. Nr. 156, im Haderbusche, Acker, 152 Ruthen 39 Fuß,

k Flur VI. Nr. 177, am Happenhofe, Acker, 1 Morgen 112 Ruthen 18 Fuß,

l Flur VI. Nr. 205, am Happenhofe, Acker, 2 Morgen 23 Ruthen 43 Fuß,

m) Flur VI. Nr. 211, am Happenhofe, Acker, 1 Morgen 129 Ruthen 22 Fuß, ö

n) Flur VI. Nr. 36 am Elserwege, Acker, 2 Morgen 132 Ruthen 40 Fuß,

o) , Nr. 219, am Elserwege, Acker, JI Morgen 141 Ruthem

p) 3 3. Nr. 230, am Elserwege, Acker, 1 Morgen 132 Ruthen . 95 Nr. 250, am Elserwege, Acker, L Morgen 26 Ruthen

, Nr. 2853, in der Nassenwenne, Acker, 1 Morgen 11 Ruthen n . Nr. 290, in der Nassenwenne, Acker, 1 Morgen 25 Ruthen

) Flur VII. Nr. 12, auf'n Pfühlen, Wiese, 132 Ruthen 63 Fuß.

) Rr gag Nr. 495, beim Schlinghause, Acker, 4 Morgen 31 Ruthen

v) gn g Nr. 496, beim Schlinghause an der Alme, Holz, 66 Ruthen

resp. die an die Stelle der sub e. bis v. gedachten Grundstücke getretenen Ersatzflächen:

1 Plan 115164, Flur 6, Katastralgemeinde Neuhaus, Haterbusch, 14 Morgen 85 Ruthen, abgeschätzt zu 2894 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. 2) Plan 1153/1, am Kalberdanz, 7 Morgen 54 Ruthen, abgeschätzt zu 1460 Thlr. 2 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein im Bureau einzusehenden Taxe, sollen am 14. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle

Die Erben des Rechnungsraths Johann Carl Schwarz zu Paderborn, sowie der Conrad Lengeling zu Elsen resp. dessen Erben werden hiermit öffentlich geladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er—

sichtlichen Realforderung aus dem Kaufgelde Befriedigung suchen, haben

ihren Anspruch bei dem Subhastations ⸗Gericht anzumelden.

Edictalcitation.

Die verehelichte Arbeitsmann Friederike Hartwich, geborene Prehn, zu Adlich Brühlsdorf hat gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Michael Hartwich aus Czelupke, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung ge— klagt; zur Beantwortung der Klage steht ein Termin auf

den 21. Juli 1865, Vormittags 10 Uhr,

vor dem versammelten Gerichte an hiesiger Gerichtsstelle an, und wird der Verklagte zu demselben unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in contumaciam, was Rechtens ist, verfahren wer⸗

den wird. Schubin, den 21. März 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

(1003 , Der am 2. Mai 1863 zu Breslau gestorbene und begrabene katholische

Pfarrer Otto Kremser hat in seinem am 4. Juli 1863 eröffneten Testamente

vom 3. Dezember 1852 nach Festsetzung verschiedener Legate über den Rest

seines Vermögens wörtlich bestimmt:

„Sollte ich bald und schnell sterben, so bestimme ich endlich, daß dieses Uebriggebliebene zur Hälfte unter die Armen, wo ich be— graben werde und die andere Hälfte den Missionen zugestellt werde.«

Alle Diejenigen, welche aus der Berufung der »Missionen« Rechte glau— ben herleiten zu können, werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten

Gerichte zu melden.

Breslau, den 18. März 1865. Königliches Stadtgericht. Abtheilung JI. für Testaments und Nachlaßsachen.

Edictal Citation.

Der am 10. Januar 1823 geborene, seit dem 15. Mai 1852 verschollene Dienstknecht Georg Fischer aus Penkwitz, zuletzt in Kayna, dessen Vermögen sich auf 201 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. nebst 4 Prozent Zinsen seit dem 28. Januar 1863 beläuft, wird sammt seinen etwaigen Erben und Erb—

nehmern aufgefordert, sich bei uns schriftlich oder persönlich, und zwar spä— testens in dem auf

den 4. September 1865, Vormittags 10 Uhr,

vor Herrn Gerichts ⸗Assessor Haack, Zimmer Nr. 19, anberaumten Termine

zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung des Georg Fischer erfolgen und die gesetzliche Erbfolge in seinen Nachlaß eröffnet werden wird. Zeitz, den 13. September 1864. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2914 Edictal⸗- Lad ung. 2 In der Graf von Garnier Turawaer Familien - Fideikommiß Angele—⸗ genheit ist ein Entwurf zu einem Familienschlusse der von Garnierschen

h Familie, betreffend Interpretationen und Abänderungen mehrerer Bestim- Flur VI. Nr. 47, im Stadtfelde, Acker, L Morgen 100 Ruthen mungen der Stistungs⸗ Urkunde des Familien ⸗Fideikommisses Turawa vom 15. Mai 1794 gefertigt und der Familie von Garnier am 31. März 1863 Flur VI. Nr. 57, im Stadtfelde, Acker, J1 Morgen 32 Ruthen

zur Genehmigung vorgelegt worden. Die erwähnten Interpretationen und Abänderungen lauten:

J. Die von Garnziersche Familie beschließt und erkennt an, daß die Be— stimmungen der Stiftungs- Urkunde des Familien - Fideikommisses Turawa vom 15. Mai 1794 in Sectio J. Caput J. S. 12 littera e. und k, in welchem festgesetzt ist, wie es mit den Revenüen des Fidei kommisses gehalten werden soll, wenn der Fideikommißbesitzer minder- jährig ist, dahin zu verstehen und festzusetzen sein: . .

»Wenn der Fideikommißbesitzer minderjährig und ein Deszendent des vorangegangenen ist, und agnatische Brüder und Schwestern hat, so fällt derjenige Tbeil der Revenüen des Fideikommisses, welcher nach Abzug der dem minderjährigen Fideikommißbesitzer zustehenden Revenüen-Antheile nach ae ü. Sectio J. §8. 12 E. der Fideikommiß - Urkunde vom 15. Mai 1794, bestehend