1050
50 Prozent der Arbeiter - Beiträge entrichten, anzuzeigen, welche besondere Gründe diese Abweichungen von dem in jenem Erlasse als Regel vorgeschriebenen Grundsatze motipiren, resp. die Heranziehung der Arbeitgeber mit der vorstehend bezeichne— ten vollen Beitragsquote bis dahin gehindert haben? —ĩ sofern in Ihrem Bezirke solche Fabriken in Betrieb stehen, für deren Arbeiter Unterstützungskassen nach den maßgebenden ge⸗ setzlichen Vorschriften noch nicht eingerichtet und in Wirksam⸗ keit getreten sind, diese Fabriken näher zu bezeichnen und die Gründe anzugeben, aus welchen die Einrichtung unterblieben ist. In beiden Fällen: zu a. und h, vorstehend, ist auch nach Um—= ständen, mit der stärkeren Heranziehung der Arbeitgeber oder der Begründung neuer Kassen sogleich vorzugehen und wie es ge— schehen, anzuzeigen. . 2 Die Königliche Regierung hat die Einziehung der zur Ausfül⸗ lung der vorgeschriebenen Rubriken nöthigen Nachrichten dergestalt zu beschleunigen, daß schon die Nachweisung für das Jahr 1064 nach dem beiliegenden Schema aufgestellt, spätestens bis zum 15. Juni d. Is. eingereicht werden kann. Daß dieser Termin innegehalten werde, muß ich dringend wünschen. ; . Vom nächsten Jahre an ist die nach demselben Schema aufge⸗ stellte Nachweisung a lljährlich bis zum 1. April für das vor⸗ angegangene Jahr einzureichen. Berlin, den 31. März 1865.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Itzenplitz.
An sämmtliche Königliche Regierungen (exkl. der Regierung zu Sigmaringen.)
Finanz⸗Ministerium.
Bekanntmachung. .
In Folge der Beschwerden über den Aufkauf der Lotterie⸗Loose durch Händler ist von uns, um dem Publikum die Wiedererlangung gespielter Loofe zur folgenden Klassen-Lotterie zu erleichtern, die An
ordnung getroffen, daß für Spieler, welche bei Erneuerung von
Loosen zur vierten Klasse dem Einnehmer oder Unter ⸗ Einnehmer
die Absicht des Spiels derselben Ursprungs Loose in der folgenden Klassen-Lotterie aussprechen, diese Loose vom Einnehmer, sofern sie seiner Kollekte verbleiben und nicht die Zahl von drei ganzen Loosen Überschreiten, bis zum zehnten Tage nach beendigter Ziehung vierter Klasse aufzubewahren und erst dann, wenn sie bis dahin nicht unter Zahlung des Einsatzes und Vorlegung der entsprechenden Loose vierter Klasse der vorhergegangenen Lotterie abgefordert worden, ander⸗
weit zu verkaufen sind. Berlin, den 3. April 1865.
Königliche General ⸗ Lotterie⸗Direction.
Preußische Bank.
Monats-⸗-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank- Ordnung vom 5. Oktober 1846. . 1) Geprägtes Geld und Barren .. 2) Kassen⸗Anweisungen und Pripat⸗Banknoten 2,373,000 * 3) Wechsel⸗Bestände . ...... ... , ed, ,. ... 65.387, 000 * 4 Lombard⸗Bestände ., 121375 th0g9. 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und ö n , , n l. ; —Passsiva. 6) Banknoten im Umlauf 77 Depositen⸗Kapitalien ... .... ..... ..... ... 22, 345,000 * 8) Guthaben der Staats⸗Kassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs... . Berlin, den 31.
Königlich Preußisches Haupt⸗Bank-⸗Direktorium. Dechend. Schmidt. Kühnemann. Boese. Herrmann. von Koenen.
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Berlin, 4. April. Se. Majestät der König haben Allergnä— digst geruht: Dem General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele, Kammerherrn von Hülsen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Oesterreich Majestät ihm verliehenen Commandeur— Kreuzes des Leopold-Ordens zu ertheilen.
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vertrage zwischen Preußen und Oldenburg vom 16. Fe⸗ bruar 1864 die Seitens der Kommission für Eisenbahn- Angelegenheiten bezüglich der Gesetz-Entwürfe gestellt worden, welche den Bau von Eisenbah.
1051
Tages⸗ Ordnung.
Dreizehnte Sitzung des Herrenhauses am Donnerstag, den 6. April, Vormittags 11 Uhr.
Bericht der vereinigten Kommissionen für Handel und Ge— werbe und für Finanzen, den nebst Schluß Protokoll vorge— legten Staatsvertrag zwischen Preußen und Oldenburg wegen
weiterer Entwickelung der durch den Kriegshafen⸗Vertrag vom
20. Juli 1853 begründeten Verhältnisse vom 16. Februar 1864. Bericht der Kommission für Eisenbahn Angelegenheiten über den Gesetz Entwurf, betreffend den Bau von Eisenbahnen:
a) von Danzig nach Neufahrwasser,
b) von Heppens nach Oldenburg, und die Anschaffung der zur Bestreitung der Kosten des Grund⸗ erwerbs für die Berlin ⸗Küstriner Eisenbahn erforderlichen Geldmittel. Bericht derselben Kommission, den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Gewährung einer Zinsgarantie von 4 pCt. für das An— lage Kapital einer Eisenbahn von Trier durch die Eifel nach Call. Bericht der XII. Kommission, den Gesetz Entwurf, die Einrich tung von Gebäuden in der Nähe von Waldungen in dem Bezirke des Appellations-⸗Gerichtshofes zu Cöln betreffend.
Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Gouverneur von Magdeburg, Herwarth von Bittenfeld, von Magdeburg.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. April. Se. König nahmen im Laufe des gestrigen Nachmittags den Vortrag des Minister-Präsidenten von Bismarck⸗Schönhausen und des Staats Ministers Dr. von Mühler entgegen. — Um H Uhr fand bei den Königlichen Majestäten ein Diner statt, an welchem Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin Mutter von Mecklenburg ⸗Strelitz, so wie Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Theil nahmen, und zu dem ferner der Ober-Schloßhaupt— mann Graf Keller, der General-Direktor von Olfers, General-Lieu— tenant von Alvensleben J., Ober-⸗Präsident von Duesberg, Unterstaats- Secretair von Thile, Regierungs ⸗Präsident Graf Krassow, Schloß⸗ hauptmann von Witzleben, Schloßhauptmann von Dachroeden und Hof⸗-Stallmeister von Rauch eingeladen waren. — Am Abende beehrten Se. Majestät die bei dem Oberst⸗Kämmerer Grafen von Redern stattfindende musikalische Soirée mit Allerhöchstseinem Be— suche.
Heute nahmen Se. Majestät der König den Vortrag des Ge— neral⸗Adjutanten, General-Lieutenants Freiherrn von Manteuffel, und im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von
Waldersee, und des Kommandanten, General-Lieutenants von Al⸗ vensleben J., die Meldung des Gouverneurs von Magdeburg, Ge— neral⸗Lieutenants Herwarth von Bittenfeld, des General⸗Majors von Bentheim, des Oberst-Lieutenants Grafen von Roedern, des Oberst— Lieutenants a. D. Melhorn, des Hauptmanns von Bentivegni und des Premier Lieutenants von Trotha entgegen. Der Lieute— nant von Naso vom 2. Pommerschen Ulanen Regiment Nr. 9 hatte die Ehre, die Orden seines verstorbenen Vaters, des Oberst— Lieutenants a. D. von Naso, zu übergeben.
Außerdem empfingen Se. Majestät den Ober⸗Hofprediger Dr. Snethlage.
— Gestern Abend erschiin Ihre Majestät die Königin auf der musikalischen Soirse des Oberst⸗Kämmerers Grafen Redern.
— Im Laufe des gestrigen Vormittags nahm Se. König liche Hoheit der Kronprinz die Meldungen des Oberst— Lieutenants Heinichen, beauftragt mit der Führung des Brandenbur— gischen Dragoner⸗Regiments Nr. 2, des Oberst-Lieutenants vom 2ten Pommerschen Ulaen-⸗Regiment Nr. 9, Grafen von Roedern, und des Oberst z. D. Köhn von Jasky entgegen. Höchstderselbe erschien
Abends in der musikalischen Soirée bei dem Oberstkämmerer Grafen von Redern.
Ihre Königliche Hoheit die Frau Kronprinzessin empfing um 12 Uhr den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin (Mutter) von Mecklenburg-⸗Strelitz.
— Die vereinigten Kommissionen des Herrenhauses für . =. * . ; ; ; J 5 h Angesichts der bevorstebenden Jubelfeier für die Gründung einer
Handel und Gewerbe und für Finanzen haben zu dem Staats—
Zustimmung beantragt. Gleiche Anträge sind
Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Bei Blattes berieth das Haus die Petitionen der städtischen Behörden zu Königsberg. — Der Sitzung wohnten die Minister von Mühler von Selchow und Graf zu Eulenburg, so wie mehrere Riegierungs Kommissare bei. . .
Konflikt erhoben worden. geistlichen Angelegenheiten Jauernicksche Petition im Herrenhause erklärt hatte, gen Heranziehung der Rittergutsbesitzer in der hiesigen Preovinz zu
Majestät der Hausvaͤterbeiträgen für die Elementarschulen dem Rechtswege nicht
entziehen zu wollen, erster und zweiter Instanz erkannten jedoch
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na . 78 Theil II. Tit. 14 des Allgemei 8 ü :
dl ht gemeinen Landrechts über die
Schulbeiträge gerechnet werden müssen . ß find .
keiner der . 9 a. 4. G. ,
liege.
Gesetz vom 24. Mai 1861 den Rechtsweg für zulässig, indem es
annahm, daß die Bestimmungen der §§. 29 bis 36 Th. II. Tit. 1
des Allgemeinen Landrechts nicht Verpflichtungen gegen den Staat,
,. nur Rechte und Pflichten zwischen rivatpersonen und in
zweiter
des Staates stehenden gemeinnützigen Anstalt, lich einer Corporation, der Schulgemeine, festsetzten, Verpflichtungen dieser Art aber keine öffentliche Abgaben seien, sondern immer nur privatliche blieben. es sich handelte, durch Urtel vom 4. Januar 1864 das zweite Er⸗
Württemberg, des Gouverneurs, Generals der Kavallerie Graf kenntniß vernichtet und, die Sache zur materiellen Prüfung in die
erste Instanz zurückgewiesen. richtshofes in der Sache selbst ist bis jetzt noch nicht erfolgt, steht aber bevor, da inzwischen bereits in mehreren die vorliegende Frage betreffenden Prozessen in zweiter Instanz zu Gunsten der klagenden
Rittergutsbesitzer erkannt und dagegen von Seiten der Schulgemein—⸗
den die Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden ist.
nung ausgesprochen, Ableben des bisherigen Erzbischofs erledigten Diöcesen nur ein Kapitular— Vikar zu bestellen gewesen sei, und daß es auf einer besonderen Konzession
anders gehalten werden sollen.
nen I) von Danzig nach Neufahrwasser, ) von Heppens nach Olden⸗·
burg, und die Beschaffung der zur Bestreitung der Kosten des Srunderwerbes für die Berlin - Küstriner Eisenbahn erforderlichen 8 . r , einer Zinsgarantie von 4 pCt. für de e⸗Kapital einer Eisenbahn v ü Ei
er n senbahn von Trier durch die Eifel nach — In der heutigen (33) Sitzung des Ab geordnetenhauses wurde zunächst das Gesetz über die e n . der ,. Zehnt-Verfassung nach den Anträgen der Kommission ange⸗ nommen dann ging das Haus zur Berathung der Berichte der Ge⸗ meinde ⸗Kommission über Petitionen über. Die Petition des Gemeinde⸗
rathes zu Seibersbach, Kreis Kreuznach, wegen der Mitwirkung der
Gemeinderäthe bei der Jagdverpachtung wird einstimmig der Staats-= Schluß unseres
Posen, 2. April. In Betreff der Lage der Frage, ob die⸗
jenigen Rittergutsbesitzer, welche von der im 8. I6 Thl. II. Zit.
des Allgem. Landrechts enthaltenen Cet pff lhnen gegen bie r betroffen werden, weil auf dem Territorium ihres Gutes sich eine solche nicht befindet, die s. g. associirten Rittergutsbesitzer, auf Grund des §. 29 a. a. O. als Hausväter zu den laufenden Schulunterhaltungs⸗
beiträgen und zu den Baubeiträgen für diejenige Schule heranzuziehen
i . . die , ihres Wohnortes resp. Gutsbezirks gehören, wird der ⸗Bromb. Patr. Ztg.‘ Folgendes be— richtet: Davon ausgehend, daß ⸗. . Rittergutsbesitzer auf einer allgemeinen gesetzlichen Vorschrift beruhe, ist in früheren Fällen, wo gegen eine Schulgemeinde auf Befreiung
die Beitragspflicht der assoeciirten
von den erwähnten Beiträgen geklagt worden war, der Kompetenz- Nachdem jedoch der Herr Minister der bei der Verhandlung über die bekannte die Frage we—⸗
blieb derselbe unverschränkt. Die Gerichte mehrfach, daß über
für zulässig zu erachten, weil zur Entrichtung allgemeiner Anlagen, wozu die
zugelassenen Ausnahme- Fälle vor⸗ Erst das Obertribunal erachtete unter de ee . auf das
Reihe zwischen diesen und einer unter dem Schutze
der Schule, schließ—⸗ Demgemäß wurde in dem Spezialfalle, um den
Eine Entscheidung des höchsten Ge—
— Der No. Z.‘ ist nachstehende Berichtigung zugegangen: Die »Posensche Zeitung und nach ihr andere Blätter haben die Mei—⸗ daß für die interimistische Verwaltung der durch das
des Ministers der geistlichen Angelegenheiten beruhe, wenn auch für Gnesen
ein eigener Verweser ernannt worden sei. Beide Vorausfetzungen sind irrig.
Das Konkordat — unter dieser Bezeichnung ist wohl die unter Zustimmung König Friedrich Wilhelm III. erlassene, in der Gesetz⸗ Sammlung publizirte
Bulle de salute animarum gemeint, — enthält über diese Frage gar keine Bestimmung, überläßt deren Beantwortung vielmehr den allgemeinen Rechts- grundsätzen, welche dadurch an die Hand gegeben werden, daß die Disözesen
Posen und Gnesen zwei zwar durch die Person eines gemeinschaftlichen Erz-
bischofes verbundene, sonst aber selbstständige und von einander unabhängige
Sprengel darstellen, deren jeder ein besonderes Kapitel und eine abgesenderkte
Verwaltung hat. Daher hat in allen seit Erlaß der gedachten Bulle vor-
gekommenen Fällen einer Erledigung des erzbischöflichen Stuhles die Be. stellung zweier Kapitular ⸗Vikare unter landesherrlicher Billigung stattgefun⸗
den, und ist kein Grund abzusehen, weshalb es im gegenwärtigen Falle hätte Bonn, 2. April. Die Stadtverordneten Versammlung hat
Studienstiftung, die nur hier studirenden Bonner Bürgersöhnen zu
Gute kominen soll, der Köln. Ztg. zufolge, 10090 Thaler bewilligt. Auch ist für den 15. Mai ein Festessen und eine Spende von 109 Thalern an die Armen von ihr in Aussicht genommen.