1062 ; Hornburg, im Regierungsbezirk Magdeburg, bis zur Landesgrenze in der Nichtung auf Achim genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern, der Stadtgemeinde zu Hornburg und dem Domainenpächter Blomeyer, als Pächter der dortigen Domaine,
mit jenem verzinset. . 16. . der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße
Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver⸗
schreibung, bei der munal . un
in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. . Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei⸗
bung sind auch die dazu gehörigen Zins - Coupons der späteren Fälligkeits .
termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag
vom Kapitale abgezogen. ; 3 Oh un Tü pital. Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier
Jahren vom Schluß des Jahres der Fälligkeit ab nicht erhobenen Zin .
en verjähren zu Gunsten des Kreises. R n, . und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ord e . 1 3 ch sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Lublinitz. . ins⸗Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vier jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt . gehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der . oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfri der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. . l ö
Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährige Zins Souponè bis zum Schlusse des Jahres 1869 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. .
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons -Serie erfolgt bei der Kreis Kommunal Kaffe zu Lublinitz gegen Ablieferung des, der älteren Zins ⸗Cou— pons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons -Serie an den Inhaber der Schuld ⸗ verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. .
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter ⸗
schrift ertheilt.
reis⸗Kommunal-Kasse in Lublinitz, und zwar auch = J ᷣ mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder⸗ lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Bau- und Unterhaltungsmaterialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde und der Domaine
Hornburg gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhal—
tung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gel⸗ tenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben ent— haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim—⸗
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee—⸗ Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffent— lichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 13. März 1865.
Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von Itzenplitz.
An den Finanz⸗Minister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
e n ng.
Vom 1. Mai 1865 ab wird, in Gemäßheit des preußisch⸗ schwedischen Postvertrags, zwischen Stralsund und Malmoe eine in beiden Richtungen täglich einmalige Postdampfschiff-⸗Ver— bäündung unterhalten werden. Den regelmäßigen Dienst auf der Linie werden versehen:
das Königlich preußische Postdampfschiff Pommerania« und
das Königlich schwedische Postdampfschiff ⸗Oscar⸗, beides neue eiserne Räder-Dampfschiffe mit Maschinen von solcher
Lublinitz, den. . ö. . Die ständische Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.
Provinz Schlesien. Zins Co upon zu der Kreis ⸗Obligation des Lublinitzer Kreises, II. Serie, ⸗ 1, . über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinseoupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. bis 15. Januar, resp. vom 1. bis 15. Juli und späterhin die
Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom
bis mit (in Buchstaben) Thalern
der Kreis ⸗ Kommunal ⸗Kasse zu Lublinitz. Lublinitz, den ten ......
Die ständische Kreis Kommisson für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.
Dieser Zins ⸗ Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah ren, vom Schluß des Jahres der Fälligkeit an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln.
Fal on
Prozent Zinsen, bis 18. . bei
Lublinitz, den ten . . . Die ständische Kreis-⸗Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.
Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1865 — be treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee
Regierungsbezirk Oppeln.
Silbergroschen bei
von der Halberstadt⸗Mindener Staatsstraße bei Hornburg, im Regierungsbezirk Magdeburg, bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Achim.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von der Halberstadt⸗Mindener Staatsstraße bei
Kraft, daß die Fahrt unter gewöhnlichen Witterungsverhältnissen in 7 bis 8 Stunden zurückgelegt werden kann. Zur Verrichtung des Reservedienstes wird ein Köoͤniglich schwe— disches eisernes Schrauben ⸗Dampfschiff in Bereitschaft gehalten. Der Abgang der Schiffe, sowohl aus Stralsund nach Malmoe, wie aus Malmoe nach Stralsund, ist auf 5 Uhr Morgens festgesetzt. Die Verbindung der Postdampfschifffahrten mit den Eisenbahn— zügen gestaltet sich, wie folgt: l. Richtung aus Deutschland nach Schweden: Aus Berlin per Eisenbahn 5 2. Uhr Nachmittags; in Stralsund Ankunft 1156 Uhr Nachts. (Die Reisenden können vom Bahnhof gleich nach der An— kunft des Zuges einen Post Omnibus unentgeltlich zur Fahrt nach dem Dampfschiffplatz benutzen und an Bord die Abfahrt abwarten); Abfahrt per Dampsschiff aus Stralsund 5 Uhr Morgens; Ankunft in Malmoe Mittags;
Ankunft in Stockholm am andern Nachmittage um 522 Uhr; ‚— Gothenburg Mittage 1225 II. Richtung aus Schweden nach Deutschland: Aus Stockholm per Eisenbahn 65 Uhr früh; Gothenburg » r 1112 Vormittags; in Malmoe Ankunft 115 Uhr Nachts;
abwarten); Abfahrt aus Malmoe 5 Uhr Morgens; Ankunft in Stralsund Mittags; (Post⸗Omnibus nach dem Bahnhof unentgeltlich);
Ankunft in Berlin 910 Abends.
und den Courierzug nach Königsberg Petersburg.)
Welche Einschränkung in den Fahrten zwischen Stralsund und
Malmoe vom 1. Oktober ab für die ungüͤnstigere Jahreszeit ein
treten wird, darüber wird seiner Zeit das Nähere bekannt gemacht werden.
Das Personengeld für die Reise auf den Dampfschiffen zwischen Stralsund und Malmoe beträgt: .
Frijs.
Abgang des Eisenbahnzuges aus Malmoe 220 Uhr Nachmittags,
(die Reisenden können an Bord des Schiffs die Abfahrt
Weiterfahrt per Eisenbahn aus Stralsund 220 Uhr Nachmittags;
(Anschluß an den Courierzug nach Ham burg, den Eilzug
nach Cöln, den Schnellzug nach Breslau und Wien, und St. den 6., nach Weimar reisen, um
jestät die Königin zu begleiten.
1063
für den ersten Platz: 5 Thaler Preußisch, für den zweiten Platz: B. . für den Vordeck⸗Plaß 22 = Es werden für den ersten und zweiten Platz auch Tour- und Retour⸗Billets, 14 Tage gültig, zu folgenden ermäßigten Preisen ausgegeben: erster Platz 7 Thaler Preußisch, zweiter Platz 5 . ö Für Kinder unter einem Jahre wird kein Personengeld, für
Ser Königliche⸗ Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag die Meldungen des General⸗Majors und Brigade Com. mandeurs von Bentheim und des Seconde⸗ Lieutenants vom 2. Pom⸗ merschen Ulanen⸗ Negiment Nr. g, von Naso, entgegen. Um 127 Uhr hatte der Maler Milde aus Lübeck eine Audienz bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Frau
Kronprinzessin.
Nachmittag ein halb 4 Uhr empfing Se. Königliche Hoheit
den Ober ⸗Präsidenten der Provinz Pommern, Freiherrn von Senfft⸗
Kinder von einem Jahr ab bis zu zwölf Jahren die Hälfte der
obigen Sätze bezahlt. Das Freigewicht an Passagiergepäck beträgt 100 Pfund, resp. auf ein Billet zum halben Preise für Kinder 50 Pfund.
Pilsach.
Abends erschienen Ihre Majestäten im Kronprinzlichen
Palais zum Besuch bei der Frau Kr ĩ n ; ; Soheit t 5 onprinzessin Königliche
Zwischen den Häfen von Malmoe und Kopenhagen bieten überreichte der Kriegs- und Marxine⸗Minister von Roon einen Gesetz⸗ Entwurf, betreffend einen außerordentlichen Geldbedarf für die
sich täglich mehrere Male Lokal ⸗Dampfschiffe dar, bei welchen die Ueberfahrt durchschnittlich 15 bis 2 Stunden währt.
Das Personengeld für die Ueberfahrt von Malmoe nach
Kopenhagen beträgt: für den ersten Platz: 22 Sgr. Preußisch, für den zweiten 165 — 1
Die Dampfschiffe zwischen Stralsund und Malmoe sind zur be⸗
quemen Aufnahme einer großen Anzahl von Passagieren eingerichtet; für Herstellung einer angemessenen Zahl von Bettplätzen ist Vor— sorge getroffen. Ferner bieten die Schiffe Raum zur Aufnahme einer entsprechenden port von Pferden, Schlachtvieh u. s. w. güter und Kontanten ist möglichst niedrig normirt.
Die Einschreibung der Reisenden, Expedition des Gepäcks, An— nahme der Frachten u. s. w. erfolgt in Stralsund durch die König⸗ liche Postdampfschiffs⸗Expedition daselbst, in Malmoe durch den dor— tigen Königlich schwedischen Postdampfschiffs ⸗ Agenten Herrn Hans
Zur Erleichterung des Güterverkehrs mit Schweden ist die Ein—⸗ richtung getroffen, daß emballirte Stückgüter, welche auf der Eisen⸗
babn in Stralsund eingehen, von der Eisenbahn ⸗Güter⸗Expedition unseres hochw.
auf Verlangen der Absender, unmittelbar der Königlichen Post—
dampfschiffs Expedition in Stralsund zur Beförderung mit dem
Postdampfschiffe nach Malmoe übergeben werden.
Frachtgüter - Ladung, auch zum Trans⸗ Der Tarif für Fracht⸗
die Nothwendigkeit zur
— In der heutigen (34 Sitzung des Abgeordnetenhauses
Marine von 10 Millionen Thalern. Der Minister befürwortet . dieser außerordentlichen Bewilligung, welche zur Beschaffung von Schlachtschiffen und Geschützen und zu Hafenbauten verwendet werden solle. Der Gesetz ⸗ Entwurf wird einer besonderen Kommission von 15 Mitgliedern zur Vor⸗ berathung überwiesen. — Dann fährt das Haus in der Be— rathung der Petitionsberichte der Gemeinde⸗Kommission fort, welche bei Schluß unseres Blattes noch fortdauert. — Der Sitzung wohn⸗ ten von den Ministern die Herren von Roon, von Bodelschwingh, von Mühler, Graf zur Lippe und Graf Eulenburg, sowie der Re—
gierungs-Kommissar, Geheimer Regierungs-⸗Rath Ribbeck bei.
Der Frachttarif, so wie alle auf die Benutzung der Postdampf⸗ schiffe zwischen Preußen und Schweden bezüglichen näheren Be⸗ dingungen für Reisende und für Frachttransporte können bei einer
jeden preußischen Postanstalt eingesehen werden. Außerdem ertheilen spezielle Auskunft die Agenten: in Stralsund: Berlin: v
Herr Konsul Heinrich Israsl,
Hofspediteur J. A. Fischer, Prenzlauer Straße 23 — 24,
Schreyer u. Comp.,
Herrmann u. Comp.,
A. Sichtau,
Bülow u. Comp.,
W. Matthée,
W. Til mes u. Comp.,
Wilhelm Bauer,
J. Wei dtmann,
C. Sch nabelius,
A. Lieberoth,
Lieder u. Tischer,
Svatojans ki u. Sockl.
G. A. Zipf,
Stettin: Frankfurt a. O.: Danzig: Breslau: Magdeburg: Cöln: Düsseldorf: Elberfeld: Crefeld: Leipzig: Dresden: Wien: Frankfurt a. M.: Paris: J. F. Bolz 141 kue de LKehiquien Berlin, den 2. April 1865. General ⸗Post ⸗ Amt. Philipsborn.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. April. Se. Majestät der König nahmen gestern Nachmittag den Vortrag des Minister ⸗Präsidenten von Bismarck⸗Schönhausen entgegen.
Um 5 Uhr fand im Königlichen Palais ein Diner statt, an dem Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin-Mutter von Mecklenburg- Strelitz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg, so wie der niederländische Vice Admiral May, der Minister-⸗Präft⸗= dent von Bismarck, die Staatsminister von Bodelschwingh, Graf von Itzenplitz, von Mühler und von Selchow, der General-Lieute—⸗
8 8 ð * x * 2 ö *. 8 8 8 23
ö nant Herwarth von Bittenfeld J., die General⸗Majors von Beyer, ; von Bentheim, der Graf Solms-Baruth und Andere theilnahmen.
— Ihre Majestät die Königin wird am Donnerstag, daselbst der Confirmation Ihrer
Königlichen Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Weimar am
S. d. Ms. beizuwohnen.
„Die Oberhofmeisterin Gräfin von der Schulenburg und der Königliche Kammerherr Graf Hohenthal haben die Ehre, Ihre Ma⸗
Postdampfschiffs · Kangal, Verbindung von Dortmund nach dem Rheine als Einleitung zu einem Rhein⸗Weser-⸗Elbe⸗Kanal zu äußern. Bei der Wichtigkeit des Projekts sei eine möglichst gründliche und um⸗ sassende Erörterung derselben von dem höächsten Interesse, und sie glaube, weise abzugeben. Beigegeben ist ein Gutachten des Geheimen Bau⸗Raths Grund zu Berlin über die durch den Druck veröffentlichte und dieses Projekt behandelnde Denkschrift des tors Michaelis. einer durchschnittlichen täglichen Fahrzeit von 14 Stunden und bei einer Durchschleusung von 20 Minuten Zeitdauer pro Schiff eine Gesammtfahrzeit von 240 Tagen pro Jahr stattfinden könne.
Danzig, 4. April. Den Königlichen Marine ⸗Truppentheilen ist, berichtet das ⸗-Danz. Dampfboot“, gestern offiziell bekannt ge⸗ macht, daß Allerhöchst befohlen worden, die gol litten, T ir und vorläufig zwei Compagnieen des Seebataillons nach Kiel
überzusiedeln. Zu diesem Behufe werden, so bald das Wasser offen ist, von Kiel aus die Korvetten »Vineta« und Nymphe hier ein⸗ treffen und die Truppen einschiffen.
Trier 3 April. Nachdem alle Instanzen der Bestätigung l Bischofs erledigt sind, berichtet die »Trierer Ztg.“, ist jetzt Weisung zur Einrichtung des bischöflichen Hofes gegeben.
Von, der Ruhr, 314. März schreibt man der »Elbf. Ztg.« Der geschäftssührende Ausschuß des Vereins für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund übersandte den Mit— gliedern des Vereins jüngst ein Reseript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, worin letztere mittheilt, daß sie höhern Ortes aufge⸗ fordert worden sei, sich gutachtlich über die Herstellung einer
daß der Verein berufen sei,
für bergbauliche Interessen vorzugs—
dazu ein sachverständiges Urtheil darüber
Königlichen Wasserbau⸗Inspek— Geheimer Bau- Rath Grund nimmt an, daß bei
Dann würden J. die Gesammtfahrkosten für ein Schiff von einer
mittleren Tragfähigkeit von 4000 Ctr. bei einer Anzahl von 49 täglich den Kanal befahrenden beladenen Schiffen bei einer Ver— zinsung des Anlagekapitals von 5,36 pCt. nur 1,29 Pfennige pro
Lentner und Meile betragen; IJ. habe die Hälfte dieser Anzahl
Schiffe eine Beladung von 7000 Ctr. (und der Kanal soll die Di— mensionen für 7000 Ctr. tragende Schiffe erhalten) und die andere Hälfte eine Belastung von 4600 Ctr, dann würde bei einem Betrag
der Gesammtfahrkosten von 1,13 Pfennigen pro Ctr. und Meile sich
eine Verzinsung von 7,96 pCt. ergeben; trügen endlich III. alle 46 Schiffe 7009 Etr, so würde bei einem Tarif von loo Pfennig pro Centner-Meile eine Verzinsung von 1053 pCt. herauskommen, Re— sultate die in jeder Beziehung günstig zu nennen sind. Schleswig⸗Holstein. Auch hier fangen die Arbeiter an, meldet der »Alt. M.“ aus Kiel vom 2. April, wegen Lohn diffe⸗ renzen die Arbeit niederzulegen. Die Zimmergesellen haben gestern damit den Reigen eröffnet, nachdem voraufgegangene Verhandlungen mit den Meistern zu keinem Resultat geführt haben. . Hannover, 3. April. In der Zweiten Kammer beschäf— tigte man sich heute, wird der ⸗Magd. Ztg. geschrieben, mit der Vorlage wegen Einführung von Abänderungen in der Salzsteuer, deren Ertrag bekanntlich dazu dienen soll, den Ausfall am Zollprä⸗ zipuum zu decken. Von Seiten der Opposition machte man der Regierung den Vorwurf, daß sie aus übel angebrachter Sympathie mit Hesterreich es verschmäht habe, zu rechter Zeit sich den Wünschen Preußens wegen des französischen Handelsvertrages zu accomodiren. Hätte sich Hannover zu einer Zeit, wo es im Interesse Preußens lag, gewichtige Stimnien für den französisch⸗deutschen Handelsvertrag
zu gewinnen, einfach Preußen angeschlossen, so wäre vermuthlich