1865 / 92 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchste Kabinets Ordre vom 1. April 1865 betreffend die von den Offizieren des Westfälischen Kürassier⸗Regiments Nr. 4 anzulegende Reiter bekleidung.

Nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre:

Ich will im Verfolg Meiner Ordre vom 17. Januar d. J. hierdurch genehmigen, daß auch die Offiziere des Westfälischen Kürassier⸗Regiments Nr. 4 die Reiterbekleidung, wie sie von den Offizieren Meines Regiments der Garde du Corps getragen wird, nämlich weiße Beinkleider und lange Stiefeln, anlegen dürfen. Hierbei bestimme Ich jedoch erneut, daß von den Offizieren die Stie⸗ feln in der Form zu tragen sind, welche für die Mannschaften durch die gegebene Probe festgestellt ist. Das Kriegs-Ministerium hat hier— nach das Weitere bekannt zu machen.

Berlin, den 1. April 1865.

gez) Wilhelm.

lgegengez) von Roeon. An das Kriegs⸗Ministerium.

wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 12. April 1865. Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

Dislocations⸗-Angelegenheiten.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 30. März d. J. sind die künftigen Garnisonen der Festungs - Artillerie- Abtheilungen be- stimmt worden, wie folgt:

Garde ⸗Festungs ⸗Artillerie Regiment. k .

2. Abtheilung

Spandau, Stab und 2 Compagnieen .. . Torgau, 1 Compagnie Wittenberg. t 1 Compagnie ... . . Cüstrin. Ostpreußisches 1 . Ry 1. (Stab und 3 Compagnieen .. . Danzig, 1. Abtheilung 1 Compagnie ..... Pillau,

2 Abtheilung . . Pommersches ö Artillerie Regiment Nr. 2. (Stab und 3 Compagnieen .. Stettin,

1. Abtheilung ; ; Compagnie .. Swinemünde, tab un Compagnieen .. Colberg, 23 2 Compagnieen .. Stralsund. Brandenburgisches Festungs-⸗A Artillerie ⸗Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister). 1. Abtheilung .. dd . KN Mainz. Magdeburgisches Festungs Artillerie Regiment Nr. 4. 1. Abtheilung ... .... Magdeburg, 2. Abtheilung ... Erfurt. Niederschlesisches r n g Artillerie Regiment . Stab und 3 Compagnieen .. Posen, 1. Abtheilung Compagnie . Graudenz, 2. Abtheilung Stab und . . ö Glogau, Lompagnieen. . Thorn. Schlesisches Festungs -⸗Artillerie Regiment Nr. 6. 1. Abtheilung .. ..... , Neisse, 79 Stab und 2 Compagnieen. . . Glatz, 2 ö 2 Compagnieen . . . . JJ e nr Rr. 7. ab und 3 Compagnieen. . . Wesel, ö 1 Compagnie .. ... Minden, 2. Abtheilung 6 und ; e n ren. GCöln, . ompagnie . . . . . Minden. Rheinisches Festungs-Artillerie⸗Regiment Nr. 8. 1. Abtheilung JJ Coblenz, Stab und 2 Compagnieen. . . Cöln, 2. Abtheilung Compagnie Coblenz, . . 1 Compagnie .. . . . Saarlouis. Dies wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 12. April 1865.

Kriegs ⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs Departement.

von Glisczinski. von Hoffmann.

gez.) von Bismarck.

Königsberg i. Pr.

Verfügung vom 12. April 1865 betreffend

die Berechnung des Gehalts -⸗Verbesserungs-⸗Ab«=

zuges bei der Anstellung von Militairs im Civil. dien st.

Nachstehender Beschluß der Königlichen Staats-Ministerii:

Be sch luß ad St. M. Nr. 82.

Da der dem Abschnitt 1. des Staats⸗Ministerial ⸗Beschlusses vom 29. Dezember 1853 beigefügte Tarif über das Einkommen der Militair⸗Personen bei Berechnung des Gehalts-Verbesserungs⸗Abzuges in Fällen der Civil —Anstellung nicht mehr zutreffend ist, weil die Löhnungen der Unteroffiziere nach der Allerhöchsten Ordre vom 360sten Juni 1859 erhöht worden und auch sonstige Verhältnisse vorhanden sind, deren Berücksichtigung im Tarife wünschenswerth erscheint, so beschließt das Staats-Ministerium, daß statt des gedachten Tarifs

von jetzt ab der von dem Kriegs- und Marine-Minister anderweit mitgetheilte, hier wieder beigefügte Tarif bei Berechnung des Gehalts— WVerbesserungs-Abzuges zum Grunde gelegt werde. es bei der in dem vorerwähnten Staats-Ministerial⸗Beschlusse aus—

Dagegen behält

gesprochenen Bestimmung sein Bewenden, daß dieser Tarif, und das in jedem Einzelnfalle nachzuweisende Diensteinkommen der Offiziere nur bei der ersten Anstellung ehemaliger Militairs im Civildienste

Behufs Berechnung des Zwölftel-Abzuges zum Pensionsfonds in

Anwendung zu bringen sei, dergestalt, daß bei späteren Gehalts— Verbesserungen nicht nochmals darauf zurückgegangen werden darf,

der Zwoͤlftel⸗Abzug in solchen Fällen vielmehr von dem Betrage der Gehalts-⸗Erhöhung zu entrichten bleibt. r

Abschrift dieses Beschlusses und des Tarifs ist sämmtlichen

Königlichen Ministerien und der Königlichen Ober-Rechnungs-Kam— mer zur weiteren Veranlassung mitzutheilen.

Berlin, den 3. April 1865. Königliches Staatsministerium.

von Bodelschwingh. von Roon. von Mühler. Graf zur Lippe. Graf zu Eulenburg.

Graf von Ftzenplitz. von Selchow.

Tarif des jährlichen Einkommens der verschiedenen Grade im Militair Behufs Berechnung des Gehalts— Verbesserungs⸗Abzuges bei Anstellung im Civildienst.

Chargen. Bemerkungen.

Militair⸗ Einkommen.

* 2 *

, ,

Jeder im Civildienst zur Anstel⸗ lung gelangende Offizier hat durch ein Attest des Truppen— theils, welchem er zuletzt ange⸗ hörte, darzuthun, welches Ein kommen (Gehalt und Servis, bei dem 1. Garde ⸗Regiment z. F. und dem Regiment der Gardes du Corps auch Tafel⸗ und Kleider⸗ geld) er bei seinem Ausscheiden aus dem Militairdienst bezogen hat. Ebenso hat jeder im Civil⸗ dienst zur Anstellung gelangende Wallmeister, Zeugfeldwebel und Zeugsergeant durch ein Zeugniß der Behörde, bei welcher er zum letzt gestanden hat, das bei der⸗ selben bezogene Einkommen (Ge- halt, Servis, Brodgeld) nachzu⸗ weisen, desgleichen die Deck-Offi ziere der Marine (1. Klasse: Ober⸗ Steuerleute, Ober⸗Feuerwerker, Ober · Bvotsleute, Ober⸗Maschi⸗ nisten und Ober⸗Zimmerleute; 2. Klasse: Steuerleute, Feuer⸗ werker, Bootsleute, Maschinisten und Zimmerleute). Oberfeuerwerker, Wacht meister, Feldwebel und Obermeister, (mit Ausnahme der unter III. bezeichneten Feld⸗

Den bei den Gene—⸗ ral⸗Kommandos, bei der General⸗ Inspection der In⸗

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Chargen.

Militair

Einkommen.

* 8 2

Bemerkungen.

Etatsmäßige und überzäh⸗

webel bei den Invaliden Com⸗ pagnieen 2c), ferner die erste Klasse der Matrosen-Unter⸗ offiziere, Maschinisten⸗ maaten, Meistersmaaten, Lazarethgehülfen⸗Unter⸗ offiziere der Flotten Stamm- und Werft -⸗-Di⸗ visi on, so wie Stabswacht⸗ meister der Marine. a) Wachtmeister vom Regi⸗ ment der Garde du Corps b) Feldwebel vom 1. Garde— Regiment z. F. und Stabs⸗ Wachtmeister der Marine ) Die vorbezeichneten Char⸗ gen bei den übrigen Trup— pentheilen

lige Feldwebel der In— validen⸗Compagnien und Invaliden häuser, Porte⸗ pee⸗-Fähnriche, Feu erwer⸗ ker, Sergeanten (einschl. Vice⸗Feldwebel und Vice⸗Wacht⸗ meister), so wie die 2. Klasse der unter II. bezeichneten Char⸗ gen der Flotten⸗Stamm⸗ und Werft-Division.

a) Sergeanten 1. Gehalts Klaffe vom Regiment der Garde du Corps, so wie die aufgeführten Chargen 2. Klasse der Flotten Stamm und Werft-Divi- sion und die Portepee— Fähnriche des See- Ba— taillons und Stabs-Ser⸗ geanten der Marine Sergeanten 1. Gehalts— Klafse beim 1. Garde⸗Regt. z. F. dem Garde - Jäger— und Garde Schützen ⸗Ba— taillon, der Garde und Linien-Kavallerie, der Ar—

tillerie, den Pionieren, dem Train und dem See-Ba⸗ taillon, so wie sämmtliche Feuerwerker 1. Klasse. ... Die unter III. bezeichneten Chargen bei den übrigen Truppentheilen und bezügl. bei dem See-Bataillon ..

Unteroffiziere, Oberjäger,

Trompeter (Regiments und Bataillons ⸗Tamboure, Stabs⸗ Hornisten und Stabs-⸗Trompeter der Artillerie, Pioniere und Jäger, etatsmäßige Hautboisten), Bombardiere der See⸗ Artillerie⸗Compagnien, Matrosen, Heizer, Hand⸗ werker und Lazareth-⸗-Ge—⸗ hülfen der Marine 1. 2. und 3. Klasse, sowie Oekonomie ⸗Handwerker der Marine 1. Gehalts⸗

Ober ⸗Gefreite,

Gemeine (Oekonomie Hand- werker der Land Armee und der 2. Gehalts-Klasse bei der Marine) aller Waffen, Matro— sen, Heizer, Handwerker und Lazareth-Gehülfen der Marine 4. Klasse ......

200

genieur Corps u. der Festungen, bei dem 2. Gene ral⸗Inspecteur der Festungen und der General Inspec⸗ tion der Artillerie, als Registratoren

sungirenden Mili-

litair⸗Charge noch die Zulage ange⸗ rechnet, welche sie als Registratoren

beziehen.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, mit dem Bemer ken, daß vom J3. d. M. ab biernach zu verfahren ist. Berlin, den 12. April 1865. Kriegs ⸗Ministerium. von Roon.

Tages⸗ Ordnung.

Achtunddreißigste Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Donnerstag, den 20. April, Mittags 1 Uhr.

Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen. Abänderungs⸗Vorschlag zu dem Antrage der XV. Kommission zur Berathung des Antrages

ili?! des Abgeordneten von Rönne wegen der Prüfung der Rechts- tairpersonen, wird ö. h Prüfung ch außer dem Ein⸗ , . J ͤ

i. die Genehmigung eines Prisen-⸗Reglements, so wie der Bestimmun⸗ kommen ihrer Mi⸗ hmigung Pris g

gültigkeit des Allerhöchsten Erlasses vom 20. Juni 1864, betreffend

gen über das Verfahren in Prisensachen. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

1) Das durch Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Königs vom 20. Juni 1864 promulgirte Prisen⸗Reglement nebst den Be— stimmungen über das Verfahren in Prisensachen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der verfassungsmäßigen Genehmigung beider Häuser des Landtags,

2) diese Genehmigung hierdurch zu ertheilen.

Berlin, den 8. April 1865. Freiherr von der Heydt.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Schwar⸗

zenberg, Kaiserlich Königlich österreichischer General der Kavallerie, von Wien.

Berlin, 18. April. Se. Majestät der König haben Aller⸗

gnädigst geruht: Dem Historien maler Professor Pfannschmidt in Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Bel⸗ gier Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Leopold Ordens zu

ertheilen.

Nichtamtliches.

Berlin, 17. April. Se. Majestät der König

Preußen.

wohnten am Oster-Sonntage mit Ihrer Majestät der Königin, so

wie Ihrer Majestät der Königin-Wittwe und den Königlichen Prin

zen und Prinzessinnen dem Gottesdienst im Dome bei und fuhren um 12 Uhr Mittags mit Ihrer Majestät der Königin nach Schloß

Babelsberg.

Allerhöchstdieselben verweilten dort längere Zeit im Schloß und Park, besuchten den erkrankten Hofgärtner Kindermann Und kehrten um 2 Uhr nach Berlin zurück. Nach einer Spazier⸗ fahrt nahmen des Königs Majestät den Vortrag des Minister⸗Prä⸗ sidenten von Bismarck-Schönhausen entgegen und empfingen den

K. K. österreichischen General der Kavallerie Fürsten Edmund Schwar⸗

zenberg, den des Kaisers von Oesterreich Majestät zur Feier der

Grundsteinlegung hierher zu senden geruht haben.

Das Diner der Königlichen Familie fand bei Ihren Majestäten

im Königlichen Palais statt.

Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen

Vormittags den Hof⸗Baurath Strack, welcher die Ehre hatte, Zeich⸗

nungen vorzulegen.

Der Kaiserlich französische Botschafter, Herr Benedetti überreichte im Auftrage seines Souverains am vorigen Sonnabend Sx. Majestät dem Könige das Werk seines Kaiserlichen Herrn über Julius Cäsar. Se. Majestät der König wohnten heute dem Gottes

dienste im Dome bei, nahmen die Vorträge des Ministers Grafen von Eulenburg und des Wirklichen Geheimen Raths von Olfers ent⸗

gegen und empfingen den Großherzoglich mecklen burgischen Ober⸗ Skallmeister von Brandenstein, welcher die Todesnachricht Ihrer Töniglichen Hoheit der Frau Großherzogin von Mecklenburg Schwerin überreichte. . .

18. April. Ihre Majestät die Königin wohnte am Charfreitage der Passtons-⸗Musik in der Sing-Akademie bei. Am Sonnabend Abend wohnte Ihre Majestät die Königin der liturgischen Andacht bei.

Heute wohnte, Ihre Majestät die Königin der Grundsteinlegung in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin und deren beiden ältesten Kinder bei. 6

15. April. Am verflossenen Sonnabend begab sich Se. Kö⸗ nigliche Soheit der Kronprinz 10 Ahr Morgens zu Sr. . jestät dem Könige, und nahm später die Meldungen des 5 manns v. Luck vom 5. Pommerschen Infanterie Regiment Nr. 42, des Seconde Lieutenants Kehl J. vom 5. Westfälischen Infanterie⸗