1865 / 106 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr.

Benennung der Gegenstände.

Maaßstab der Ver⸗ zollung.

Abgabensätze

nach dem 30. Thaler Fuß Ihlr. Sgr.

nach dem 523 Gul⸗ den · Fuß. Fl. Kr.

Für Tara wird vergütet vom Centner Brutto ⸗Gewicht.

Pfund.

10.

1

frssche; Bbst, frisches, lebende Gewäͤchse, auch in Topfen oder Kübeln, Heu,; Stroh; Schilf

Glas und Glaswaaren:

a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)

Anmerk. zu a. Bei loser Verpackung werden zu 1 Ctr. veranschlagt: 55 Preußische 6 Altbayerische Kubikfuß. 45 Rheinbayerische

b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster und Tafelglas in seiner natür— lichen Farbe (grün, halb und ganz weiß)

e) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes, massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas; Glasknöpfe, Glas. perlen, Glasschmelz

d) Spiegelglas:

1 neee / 2 geschliffenes, belegt oder unbelegt

e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen

Anmerk. zu e. und e. Glasmasse, so wie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne Unterschied der Farbe, zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei, auch Glasurmasse Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 genannten, so wie Waaren aus solchen Thierhaaren; Menschenhaare, Federn und Borsten:

2) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogene

b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen; Federn, auch gefärbte, so weit sie nicht vorstehend unter a. oder unter Nr. 18 begriffen sind; Borsten

e) Oeltücher, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch in Verbindung mit Werg; ganz grobe Filze

d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Haaren besteht; Filze, andere

Anmerk. zu d. Gewebe aus Haaren und anderen Gespinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz aus Haaren besteht, werden, wenn sie Seide enthalten, nach Nr. 50 d., in allen anderen Fällen so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten. Häute und Felle:

a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaaf,, Lamm und Ziegenfelle, rohe Hasen. und Kaninchenfelle), rohe frische und getrocknete Seehund und Robbenfelle

b) Felle zur Pelzwerk. (Rauchwgaren =) Bereitung

Holz und andere vegetabilische und animglische Schnitzstoffe, so wie Waaren daraus, mit Ausnahme der Waaren von Schild patt:

a) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Lohkuchen lausgelaugte Lohe als Brennmaterial)

b) Bau- und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise vorgear— beitet, ingleichen andere vegetabilische und animalische Schnitzstoffe, nicht be⸗ sonders genannt

e) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher -, Drechsler⸗, Tischler⸗ und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, gebrauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren, Hornplatten und rohe, blos geschnittene Knochenpiatten

d) Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Korksohlen, Korkstöpsel; Stuhlrohr, gebeiztes oder gespaltenes

e) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel, und andere Tischler⸗,, Drechsler; und Bött— cherwaaren und Wagnerarbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Leder oder Fensterglas in seiner natürlichen Farbe verarbeitet sind; auch ge— rissenes Fischbein Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korbflechter waaren, sowie überhaupt alle unter c., d. und e. nicht begriffenen Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen, mit Ausnahme von Schildpatt, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da—Q— ö unter Nr. 20 fallen; Holzbronze, Bleistifte, Rothstifte und J d

g) Gepolsterte, auch überzogene Möbel aller Art... . . . . . ... . . .... ... .

Hopfen Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: 2) 1 ohne Rückscht auf die Materialien, aus welchen sie gefer⸗— 1 ind: . musikalische 2) astronomische, chirurgische, optische, mathematische, chemische (für Labo- ratorien), physikalische b) Maschinen: 1) Lokomotiven, Tender und Dampfkessel 2) andere, und zwar, je nachdem der, nach dem Gewichte überwiegende Bestandtheil besteht: JJ e , 6) aus Gußeisen aus Schmiedeeisen oder Stahl

5) aus anderen unedlen Metallen

Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner

10Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner

1Centner 1Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1 Centner 1ẽCentner 1 Centner

frei

1 Centner

frei

1

in Fässern und Kisten in Körben.

in Kisten.

in Fässern und Kisten. in Körben.

20 in Kisten. Tin Ballen.

13 in Körben. 9 in Ballen. ö. in Fässern und Kisten.

se in Fässern und Kisten.

13 in Körben. 6 in Ballen.

3 in Fässern und Kisten. 9 in Ballen.

13 in Fässern und Ki ten. 6 in Körben.

4 in Ballen.

m ·

Benennung der Gegenstände.

Abgabensätze

nach dem

30. Thaler Fuß

Tblr. Sgr.

nach dem 52 3-Gul⸗ den · Fuß. Fl. ] Kr.

Für Tara wird vergntet vom Centner Brutto ·˖ Gewicht.

Pfund.

3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur von Geweben: . M gravirt

) nicht gravirt

4) Kratzen und Kratzenbeschläge e) Wagen und Schlitten: 1) Eisenbahnfahrzeuge. ..... ...... .... .. , 44 2j andere Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit. .... ...... . d) See und Flußschiffe: 1) hölzerne ..... ...... JJ 2) eiserne Anmerk. zu d. 1. und 2. Die Anker, Anker und sonstigen Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge— hörige bewegliche Inventarienstücke, so wie bei den Dampfschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegenstände festgesetzten Zollsätzen. Kalender werden nach den, ei wr d Gutt cha, so wie Waaren daraus: autschuck und Guttapercha, so wie Wag e ö. . in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen ꝛc. Gutta ˖ percha, roh, ungereinigt oder gereinigt . b) Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen Materialien, oder mit baum⸗ wollenem, leinenem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem oder gefärbtem) Garn nur dergestalt umsponnen, umflochten oder umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch deutlich erkannt werden können; Kautschuckplatten, auf⸗ gelöstes Kautschuck Grobe Schuhmacher, Waaren aus unlackirtem, ungefärbtem, ; ick Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen.. w, 4444 . d) Waaren aus lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Kautschuck, auch in Ver bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20. fallen; feine Schuhe; übersponnene Kautschuckfäden ...... .... P

der Stempelabgabe halber gegebenen besonderen Vorschriften

e) Gewebe aller Art mit Kautschuck überzogen oder getränkt . Anmerk. zu e. Kautschuck-Drucktücher für Fabriken und Kratzenleder, künst liches, für Kratzenfabriken, beide auf Erlaubnißscheine unter Kont tolle... d i

f) Gewebe aus Kautschuckfäden in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien Anmerk. zu b. bis k. Waaren aus Guttapercha werden wie Waaren aus Kautschuck behandelt. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwagren: ;

a) Von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden .

b) Andere, soweit sie nicht nachstehend unter e. und e, genannt sind / Herren. hüte von Seide, unstaffirt, staffirt oder garnirt; künstliche Blumen, zuger richtete Schmuckfedern

e) Von Geweben mit Kautschuck sowie aus Gummifäden in Verbindung mit anderen

d) Herrenhüte von Filz, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, unstaffirt, staf · fil vber garntrrtt⸗.= , . , . . ö at,

e) Leinene Leibwäsche Anmerk. Kleider und L

ö Kupfer . andere nicht besonders genannte unedle Metalle

und Legirungen aus unedlen Metallen, sowie Waaren daraus:

In rohem Zustande oder als Scheidemünzen, insofern sie in dürfen

alter Bruch; auch Kupfer- und andere einzelnen Vereinsstaaten eingeführt werden

putzen, or

tern, Schüsseln, Thi

schaalen und en g y. .

oder Eisen, ohne Politur und Lacki.⸗c.44 3 2 3. 3) e . auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da⸗

durch nicht unter Nr. 29 fallen

Kurze Waaren, Quincaillerien ꝛc.: ö. 3 Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, Ko—

rallen oder Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren, echtes Blattgold und Blattsilber . = b) Waaren, ganz oder theilweise aus oder versilberten, oder mit Gold o Stutz. und Wanduhren, letztere mit Ausn

1 Centner 1 Centner 1 Centner

v. Werth Stück

6

50

v. Werth v. Werth

1 Centner

1 Centner 1 Centner 1 Centner 1 Centner

1 Centner

1Centner

1 Centner

1 Centner 1 Centner

1 Centner

1 Centner

1Centner 1Centner

1 Centner

1 Centner

1Centner

1 Centner

a

cht

30 523 10 30

zehn Prozent

87 30

* 23 X

9.

6 in Körben.

1 in Fässern und Kisten. 4 in Ballen.

6 in Körben.

13 in Fässern und Kisten. 4 in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Kisten.

in Körben.

in Ballen.

in Fässern und Kisten. in Körben.

in Ballen.

in Kisten.

in Körben.

in Ballen.

4

2E O 9. , M

in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen. in Kisten. in Körben. in Ballen.

—— j di 82 C C O-

c CO ——

13 in Fässern.

„6 in Körben.

4 in Ballen.

.

(20 in Fässern und Kisten. 13 in Körben. 9 in Ballen.