1865 / 106 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1 r 2) von anderen Waaren, wenn nicht eine Vergütung für Tara im Tarife ausdrücklich festgesetzt ist.

r , Benennung der Gegenstände. ö nach dem nach dem 21 an Ein n ch 2 2 Re e d n ö . 31 a mn. . . Brutto Gewicht 9 , k ö 107 Gulden vom Lentner belegt sind, und Bich dürfen ber I Viech w.

1) Ochsen und Zuchtstiere . ,

. 24 1. 26 eingehenden Waaren den Betrag von funfzig Thalern oder S8] Gul ͤ s. j ; ü N cer rvester Klasse in Mengen ein eführt werden, von igr. Fl. J K ( 2) Werden Waaren, für welche eine Taravergütung zugestanden Nebenzollämter Zweiter Klasse ir Meng gefüh 64. Pfund. 2) Kühe

den nicht übersteigen . Den ä g können r. erster Klasse ohne Beschrankung hinsichtlich des Betrages erheben. . b) Bei Nebenämtern zweiter Klasse kann Getreide in unbeschränkter Menge eingehen. f 86 welche mit geringeren Sätzen als sechs Thalern oder

F bloß in einfache Säcke von Pack oder Sackleinen gepackt welchen die Gefälle für die ganze Waarenladung n,. . j , gestelt, so wird eine Tarav rgütung von zwei Viehtransport den Betrag don zehn Thalern oder 3 ö Ce iui Dei einer Verpackung in nicht übersteigen. J ,

ö d vom Tentner bewilligt. Ver einer Verp g Uberste gen. . . . 9 ö. J 6 oder Strohmatten oder ähnlichem Material können Der y , ,, w . ; ** 2 . vier Pf zom Centner für Tara gerechnet werden, inso in Mengen von. hd zstens zehn Hy (. n , . . a , s ei ingere Tar Nebenämter zulässig! mit der Maßgabe, daß auch die Gefä— 6 ; 2 weit nicht in der ersten Abtheilung eine geringere Taraver - en? zulässig gütung für Ballen vorgeschrieben ist.

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von den in einem Transporte eingehenden War ire; . ö 21 9 bn T * i übersteige lassen: Unter den im Tarife mit einem höheren Tarasatze als . von zehn Thalern oder 173 Gulden nick 8 s 2 . i Vf aufgefü B vird in der Regel eine dürfen. - ; ; . * , . Ochsen . Stück zwei Pfund gnfgesührten a,, einfache , . Den Ausgangszoll können Nebenzollãmter zweiter dlasse bid b) Zuchtstiere und Kühe ..... Stück 1 * doppelte n ie mn ö on . , . Cnballage ist diese zum Betrage von zehn Thalern oder 177 Gulden erheben. ; 9 ; ; eri 8 . * ( * z 2 z 3 2 2 2 * . 55 5 * Schweine: . Stück neten Matrria 5 . dann anwendbar, wenn das Insoweit Rebenzollämter von der betreffenden obersten . 2 . hohere e , . a dem Ermessen der Zollbehörde Fehörde erweiterte Abfertigungsbefugnisse erhalten, werden darüber ö * 1 '. ow -. 5 28 o * n = 8 . 2 h . J . dezu Perwandte n n n en en Tag Gewicht fäl. zeeignete Bekanntmachungen erghen e sogleich erlegt 2) Spanferkel. ...... ........ .. 1 Stück ö erheblich schwerer als bei 2 z Jarif eine zwei Pfund Die Gefälle mühen bei den Nebenzollämtern sogleich erleg d) Hammel ...... .... ...... . . Stück j ö Bei Waaren, für welche der Tarif ei Anderes Schaafvieh und Ziegen 161 Dörr

2 36 ; 8 zeis Erthei von ö ei Was ann! für Ballen vorschreibt, ist es, wenn Ballen werden, insofern dieselben ee. ausnahmsweise zur Ertheilung er . . ? 9 NR g . l ( 7 J 1 9 o s f 9 ! . Wachstuch, Wachs in R nm Stück 157 ( d , de, ,. , . über acht Centner zur Verzollung Begleitscheinen ermächtigt werden agzer Betracht und werden nicht chstuch, 26g Smusselin, Wachstafft: ö von einem Bruttogem (ere ggabl des Zollpflichtigen uͤberlassen, 1X. Es bleiben bei der Abgabenerhebung qußer BetrahrGgäeniners. Ge— a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) i Ceihtutr ; angemeldet werden . der Wah . J ö Ceninee u versteuert: alle Waarenquantitäten unter Jösẽ; des 26. ae. n, w. k enkiveder sich mit der atem des Rettogewichtes dur fällebetraͤge von weniger als sechs Silberpfennigen oder an euren! A P) . ann g H 16 it in Kisten. . begnügen, oder auf Ermittelung des Nettogewich ö werden überhaupt nicht erhoben. In ,,. . bleiben im Anmert. zu ö. aaren hieraus werden wie feine Lederwaa . 3 3 Nerwieaung anzutragen. ax Tall. des Mißbrauchs 5rtliche Beschrän ungen vorbe alten. . ů s8 w . ren behandelt. / ö 23 orben. Verwiegung and ; weben (Tarif, Ab⸗ Falle des Mißbrauchs ortlich! . r, , * e e f der Ziegen-, Hasen«, Kaninchen ; und Biberhaare, so wie l 6 in Ballen. Bei banm wohnen an e n g mee, ü X. Yinsichtlich des Verhältnisses, ,,,, . aaren daraus: ö d 2 An child,, sammtlichen Verein staaten n ah Scheide d ; ö . ) x ö inem Bruttogewichte über münzen der ät lier . ö ö 5 en an— ö. J rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene? . . ... 6. ͤ Anwendung, wenn . . e e . dei nur münze bei Entrichtung der Eingangs. und n dnn ) 466 auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, ö. sechs . , ,, a. zunehmen sind, wird auf die besonderen Kundmachunge mischt: j J sechs Ce ern eine Tar— dung ; ; von sechs Centner ꝛö3 . 3 zb er bei Ge⸗ inf är er aefanbt:; . z . w R ; ichtigen überlassen, ob er . h ,. ö oder gefärbt dublirtes, ungefärbt / Watten, .. 1 Centner . . Es ist der Wahl e nn. J. dem RNettogewichte statt. ae ene gefärbt, drei, oder mehrfach gezwirntes, ungefärbt oder ; ; ; a m , 26 guten, oder das Nettogewicht entweder Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche ; ö 1 Centner 16 in Fässer findet, den Tare ö der der letz⸗ . . ) . . d j h F un 9 ; . 9 T 42 ohne die Tara, oder de e . c) K ö 26 Baumwolle, Leinen oder Metallfäden: . ; 6 in Willen un durch e ie e . . ö cke Spitzen und Tu 8 r . . eren allein, ermi ́ . ö to⸗ . d i 2) bedruckte . aller Art . * D [20 in Kisten tan glusssigleiten und anderen gi Tm, f Der Baumeister Wilhelm Au gu st . 6 5 9 ; luckte ; d 3 ; ; ; ch e ichkeit erm d u , Sisen ister ann * ? ; K ungewalkte Wagren Posamentier: und Knopfmacher— ; in Ballen. J gewicht nicht ohne Unger pen und die Aufbewah. zum Königlichen ,, . worden 9) n . bing st in ihindahg win wenn 1. Genet 35 ö ,, art in gdch dem Tarife berechnet, der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn ange 2 1 95 2 r j . ; o se Mr 1 2 . 66 ö . . gewalkte Tuch,, Zeug. und Filzwaaren; Strumpfwaaren, = . 20 in Kisten. rung ,,, e hat kein Widerspruchsrecht gegen An ˖ J V ßteppi he J 1 Centner . 7 in Ballen und der Zo pflichtige h 527 TZuchleisten Zink und Zinkwaagren: 14

wendung desselben. z ali zweichende Ver= . In Fällen, wo eine bon der gewöhnlichen abän k 2) Rohes Zink; altes Bruchzink ; b) Zinkbleche ....

, , . Fackungsart der Waare und eine ei heblich ö,, . dem in dem Tarife angenommenen Tarasatz bemerkbar . ö a ch. n 6 ö ae z ö zUbehörde befugt, die Nettoverwiegung eintreten is Zinkwaaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen, ohne Poli . . e ere le tur und Lack; Draht

u. zu lassen. . Draht, 2 1 Ceniner ö ; ) Feine, auch lackirte Zinkwaaren, ingleichen Zinkwaaren in Verbindung mit

Der Baumeister Oskar Pichier ist zum Se g n . bahn · Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch⸗Me

; . . jaen Gespinnst efertigten anderen Materialien, s Y. Bei den aus gemischten zr ee r e e,. e le ren Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 falle 16 0 zu zss an s “s dei der Derelaration aul e c ; ,. s i ĩ ; 0 fallen 1 Centner 20 in gen, Waaren muß bei der k , . . 31inn vieß Fässern und Kisten. . 3 w dreien Waare gehört, Rücsicht g. U ö. Patent . ö 3 *) . auch mit Spieß glanz legirt: f 913 in n . rial, insosern dasselbe zu der eigentlichen en. , . 2c. ohne Bei⸗ 30. April d. J. ein . eu und eigenthümlich erkannte, kontinuirlich ö 9 . 9 en, Stangen u. s. we altes Bruchzinn . ; nommen und es müssen 26 n. . Urstossen oder als auf eine als n g 8 . alztes 0 . . . Wolle gefer ig e Waar Cl 19 ; e ; 1 Centner ; mischung von Wolle, gelezt— j Brobe Finn waaren, als:. Draht, Röhren, Schüseln eller Hel and .

8 Vilhe in Berlin, ist unter dem Dem Herrn Rudolph Wilhelmy in Berlin, ist in der durch Zeichnung und Be⸗ l Jesleht eine Waare (mit wirkende Rotationspumpe in der durch 8 baumwollene Wagren deklarirt werden. Besteht eine Waare andere Gefäße, auch in Verbindun it H . el ; ̃ . mit Holz oder Eise h . k 22. ö Holz oder Eisen, ohne Politur

. esenen Qus etzung . ,, , ,. te achgewiesenen Zusammensetzung ; . Wide oder Floretseide in schreibung nach gemwis Sun ür den Umfang -. Silberstoffe aus Seide Oy 8 ö, jenem = e erechnet und für den 0 Ausschluß der ref. . . ah Baumwolle, Leinen, oder auf fünf Jahre, von jenem Tage an ger ch Feine, auch lackirte Zi ,, 34 ; 1 Centner ͤ Verbindung mit anden laration als halbseidene Waare. Pie ger d 5 ack le Zinnwaaren, ingleichen Zinnwaaren in Verbindung mit ; . Wolle, so genügt die Declara anderen saterialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. M fallen

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des preußischen Staats ertheilt worden.

8 ͤ ei i der Zollklassifieation außer 3 in De in bleiben dabei und bei der Mi3 in Körben an den Zeugwaaren bleibe

Betracht. . . Sind in einem und demselben Kollo Waaren zusammengeh a Zweite Abtheilung.

genug! a Zaumlelsten, Saalband, Lisiẽre) 3 . . . . 1 pen Weberkanten Anschroten, Saum Artikel, welche e ö mn h 20 in Fässern und Kisten. wöhnlichen W ly unter keiner der vorstehe ö ö. Ki griffen find stehenden Nummern be⸗

s ist dem

ck sch Dem Rittergutsbesitzer Harder zu Ransen, ist unter

t, welche . K ö

ö an 2 . 1865 ein Paten . an

jedenen Zollsätzen unterliegen, Jo muß bei der n, , . aa] eine, nach der vorgelegten Zeichnung und eren verschitden h. Geer lehr jeden Wangrengattun nach ihrem Nettogewicht für eigenthüͤmlich erkannte Mähmaschine,

glelch die Menge einer jeden Wa— 8 für neu und eig

Bestimmungen über die Ausfuhr. Zolletentner:

ö z d 1 ; inter Theile zu beschränken, Bei d sf r i. ö angegeben werden. so muß entweder der Inhaber der Waaren Jemand in der Benutzung bekar . . . . gimer b ga, nur unterworfen: . 25 bayerischen Centnern zu 190 Pfunden, Geschieht dies nicht, so muß ö und andere Abfä . . und zwar: fälle zur Papier Fabrication,

. . ; für den Umfang YImte ae m . exechnet und für den V

.! is ͤ z s der speziellen Revision bei dem Brenzzoll⸗ Amte aus. auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet.

11 1rheinbayerischen Quintal zu 100 Kilogrammen, dieselben Behufs der spez

*

er ihm über teußss Staats ertheilt worden. ö ö. er das te, ungeachtet der ihm ul des preußischen S Werden Waaren unter Begleitschei Werd es wird, Falls er das letztere, une . d feine i Begleitschein Controle versandt, oder bedarf ed packen, oder ast machten Eröffnung, ablehnt und se , ) nicht von reiner Seide auch zu Halbzeug vermahlen, Makulatur und zu dem Waarenverschlusse der Anlegung von Bleiei so wi f J die Folgen der Unterlassung 8 acht dein amtlich aufgenommen wor⸗ Papierspäne, mit 13 Thlr. oder 2 Fl. 55. C . für einen Begleitschein 2 Sgr. oi nden vies allkge Erklärung in den Begleitschein Hewichte des Kollo 66 elche b aus- Y Kites Tauwerk , Ihlr. Fl. 55. Kr. vom Centner; . gleitschein 2 Sgr. oder 7 Kreuzer, ies fällig Wel nmungeorte von dem ganzen Gewichte de . d 16. Stück der Gesetzsammlung / welche beute aus . erk, alte Fischernetze und Stricke, getheert oder nicht ge— fur ein angelegtes Blei J Sgr. oder 33 Kreuzer den in dem Beln gäawelcher von der am höchsten besteuerten Das 15. und 16.8 . heert, mit 5 Thlr. oder 35 Kr. vom Centner. ö. Wegen der Meßgebühren (Meßunkosten) ist das Nöthige in den Meß der Abgabensatz , w J a n, . Ausgenommen hiervon gegeben werden, enthalten unter Zolltarif. Vem . Mai 1865 ordnungen enthalten. Andere Nebenerhebungen sind unzulãässig Waare, die ö. 26 ustk mene, Porzellan, Steingut 4 kurze Rr. 6060. das Gesetz über den Zolltarif. Y je 26 . ö. 8 F ⸗— 6 6 8 vagar 9. . . 21 We ( IV. a) Die Zölle werden entweder nach dem Bruttogewicht ind: Glas Glasnaer sp rach gebräuchlich i den kurzen Waaren unter ö dem Net i gewichte oder nah Waaren / so wie alle sprach ge fe ni z Polche bezeichneten, son⸗ 8 's wegen Aufbebung der Steuer ve ö zem Nettogewichte erhoben. . . arm saebörlgtn, in dem Tarife nicht als solche bezeichneten rn 6061. das Gesetz wegen an. Vom 15. April 1865; unter Der Eingangs. und Ausgangszoll wird nach denjenigen Tarifsät Unter Bruttogewicht wird das Gewicht der Waare in völlig re,, n en Nummern aufgeführten Gegenstände v chun . Lande erzeugten Wein. Bom Lü, ,,, nn, e. und Vorschriften entrichtet, welche an dem Tage ülti ö 9 en verpacktem Zustande, mithin in ihrer gewöhnlichen Umgeb 84 dern he n Emballage solcher Waaren einen ganz zuverlässige den Vertrag zwischen Preußen und ,. e ** welchem d die Aufbewahrung und mit ihrer best ñ gebung für J Beschaffenheit der Emballas ; , , iebswechsel auf der Altenbeken ˖ Kreien⸗ 15 . hrung mit ihrer besonderen für den Transport Verschluß gestattet. f treffend den Betriebs , , n die zum Eingange bestimmten Waaren bei der kompetenten Zoll— , ; ö ii. ,, n sprach gebräuchlich zu den kurzen , . sener Eisenbahn. Vom 31. Januar 18s unte nd stelle zur Verzollung oder zur Abfertigung auf. Begleitschein f Das Gewicht der für den Transport nöthigen besonderen . VII. Die Deelaratien. er 1 Tanͤfe nicht als solche bezeichneten, sondern zasa ben Allerböchsten Erlaß vom 3. April 1865, detre Lend 2) die zum Ausgange bestimmten ausgangszollpflichti l 6 . äußeren Umgebung wird Tara genannt. . Mereerie) gehörigen, im Te öffenen Or hen stonde als Kurze 6063. den A boch ꝛ⸗ ki. Brardten der andischen Bar. k, Ist die Umgebung für den Transport und für die Auf. wuser renden Rinn esnns is ö, soll nich zie Renchen? zwei Abänderungehzrodin Schlesien, und Unten angemeldet und zur Abfertigung gestellt werden. ö gungdstelle bewahrung nothwendig ein und dieselbe, wie es z. B. bei Syros . Wagren . Tarif, 1 nrifsätzen fär kurze Wagren zur Folge lebnskasse für die Pro es Rinisterial Erklärung be⸗ Il. . . dl. zu Grunde liegende Zollcentner ist in hundert ö ñ ö. 6 gewcnüchen zäjser sinb, so it daß Gewicht . . Gren . 85 n Abgabenentrichtung nach del er one 6064. die Brtennt he g, . m en Freuỹen und dem unge n lte, e, hem it im 3 i 6 mgebung die Tara. haben, sondern e . tja? vor der Revision au zend die Uebereinkunsft zwil Cen in e. ö des e, ge 3. nir e n n dn . ö t . n ist, das Gewicht nach Abzug der ö unde e. . e., ,, i, wer zogtbam Oldenburg wegen BVerbütung und Be Centner überein. Es sind: ö mn nn nnn Die kleineren, zur unmittelb Zi . . swlrielle Ermitielung antragt. erzos . ; aren Sicherung d chi spezielle Er Zollpfunde: herung der Waaren nöthigen

Trey d Polizei . nn,, Fzrafung vo Forst / und anderen Freren 2 Umschließungen sFlaschen, Papier, Pappen, Bindfaden und dergl,; VIII. a) Bei Neben ˖ Zollämtern erster Klasse können Gegenstände, von strafung von Fo h. e ogg bazeniscen Pfunden werden bei Ermittelung des Nettogewichts nicht in Abzug ge⸗ . 2000 1000 rheinbayerischen Kilogrammen.

M . Mo 23 ri DoD. ichen die Gefälle nicht über fünf Thaler oder 8 Gulden vom Uebertretungen Vom 25. April ; z zelchen die Gese ver Len, Wenge eingehen. 1 5. Mai 1865. bracht; ebenso wenig Unreinigkeiten und fremde Bestandtheile . betragen, in unbeschrankter Mense anden solche Aemter Berlin, den 3. Ma Demnach sind gleich zu achten: welche der Waare beigemischt sein möchten. 44 Höher belegte Gegenftände dürfen nur de Zollpfun de: b) Die Zölle werden vom Bruttogewichte erhoben: 28 25 bayerischen Pfunden,

h K gramn n Waaren 2. . .

ingeführt werden, wenn die Gefãlle von dergleichen auf einme ien 1j . eine

. ; . ö 1 ö. denjeni e ren, für welche die Abgabe einen Thaler . d

1 thei b yeris e ilogr J / e, e,

ulden und fünf und vierzig K Lent⸗ err na en enn, fünf und vierzig Kreuzer vom Cent

Dritte Rbtheilun g. Allgemeine Bestim mungen.

: 2 ung. Debits ⸗Comtorr der Geset Sammlung

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